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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 16. August 1929.)

Als Vertreter des Bundesrates an dem vom 5. bis 13. September 1929 in Amsterdam stattfindenden Kongress für Augenheilkunde werden bezeichnet die Herren : Dr. Charles Kenel, Präsident der schweizerischen ophthalmologischen Gesellschaft, in La Chaux-de-Fonds, und Dr. Ernst Pflüger, Augenarzt in Bern.

(Vom 19. August 1929.)

Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Hans Geilinger zum portugiesischen Honorarkonsul in Zürich, mit Amtsbefugnis für die Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell A.-Rh., Appenzell I.-Rh. und Glarus, ernannten Herrn Gustav Guggenbühl, von Zürich, zurzeit in Basel, wird das Exequatur erteilt.

Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Joseph Künzli zum Honorarkonsul von Panama in Zürich, mit Amtsbefugnis für die ganze Schweiz, mit Ausnahme des Kantons Tessin, ernannten Herrn Edgar Künzli, bisher Vizekonsul daselbst, wird das Exequatur erteilt.

Dem an Stelle des zurückgetretenen Herrn Albert Vogt zum schwedischen Honorarkonsul in Bern, mit Amtsbefugnis für den Kanton Bern, ernannten Herrn Oskar Leibundgut wird das Exequatur erteilt.

(Vom 23. August 1929.)

Es werden folgende Bundesbeitràge bewilligt : 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in den Flurabteilungen flKührieda etc. in der Gemeinde Wallisellen, Bezirk Bülach, 25 %, im Maximum Fr. 12,500.

2. Dem Kanton Bern : a. an die zu Fr. 26,500 veranschlagten Kosten der Verbesserungen auf der Alp Tuffsteine-Winterweide, Gemeinde Lauenen, im Maximum Fr. 4775 ; b. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten der ,,im Blatti" und auf der mittleren Staffel der Alp Geilskummi, Gemeinde Adelboden, auszuführenden Verbesserungen, im Maximum Fr. 5825; c. an die zu Fr. 27,800 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit Sennhütte auf der Alp Obere Seite, in der Gemeinde Lenk im Obersimmental, 15%, im Maximum Fr. 4170; d. an die zu Fr. 39,200 veranschlagten Kosten der Alpverbesserungen in Abländschen, Gemeinden Saanen und Boltigen, im Maximum Fr. 7325.

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3. Dem Kanton Uri an die zu Fr. 30,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stall- und Hüttenbaute auf der Alp Obere Egg, Gemeinde Isenthal, 20 °/o, im Maximum Fr. 6000.

4. Dem Kanton Zug an die zu Fr. 147,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage Eierhals-Bietenberg-Obermattli, Gemeinde Oberägeri, 30 %, im Maximum Fr. 44,100.

5. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 268,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Augstbaches in der Gemeinde Holderbank, II. Sektion, 40 %, im Maximum Fr. 107,200.

6. Dem Kanton St. Gallen an die zu Fr. 93,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güter- und Bergweganlage Alt-St. Johann-TobelHummersboden, in der Gemeinde Alt-St. Johann, 35 °/o, im Maximum Fr. 32,550.

7. Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 8000 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgungsanlage auf der Alp ^Mun dadens" und in den Maiensässen ,,Mun", in der Gemeinde Truns, Bezirk Vorderrhein, 40 °/0) im Maximum Fr. 3200 ; b. an die zu Fr. 7400 veranschlagten Kosten der Bewuhrung des Alpbaches, Räumung einer Fläche von Schutt, Pflasterung des Stall- und Hüttenplatzes und Anlage einer Tränke auf der Alp Foppa, in der Gemeinde Salux, Bezirk Albula, 50 °/o, im Maximum Fr. 3700; c. an die zu Fr. 8200 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgungsanlage im Maiensäss ,,Pleuncatt, Gemeinde Brigels, 50 °/o, im Maximum Fr. 4100.

8. Dem Kanton Aargau: a. an die zu Fr. 54,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung ,,Blauen-Weihermatten", in der Gemeinde Laufenburg, 25 %, im Maximum Fr. 13,500; b. an die zu Fr. 170,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung im Bünzgebiet (rechts des neuen Bünzkanals), Sicherungsdrainagen längs der Biinz und Anlage eines offenen Kanals (Nutzenbachkanal), in den Gemeinden Wohlen und Anglikon, 25 %> im Maximum Fr. 42,625.

9. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Verbesserungen auf der Alp Sery-La Lys, Gemeinde Bagnes, 25 °/o, im Maximum Fr. 30,000 ; b. an die zu Fr. 38,000 veranschlagten Kosten der Verbesserungen auf der Alpweide Arpettaz, Gemeinde Mase, 25 %, im Maximum Fr. 9500.

Als Vorsteher der Getreideverwaltung wird Herr Werner Lasser, von Wiliberg (Aargau), und als Stellvertreter des Vorstehers dieser Verwaltung Herr Rudolf Ritter, von Basel, gewählt.

161 Als Magazinchef II. Klasse der Pulververwaltung Wimmis wird gewählt : Herr Schmid, Fritz, von Wimmis, bisher technischer Gehilfe II. Klasse.

Als Unteroffizier des Materiellen IV. Klasse der Fortverwaltung Andermatt wird gewählt: Wachtmeister Kälin, Jean, von Einsiedeln, bisher Fortwächter.

(Vom 24. August 1929.)

Laut einer Mitteilung der Gesandtschaft von Grossbritannien ist der Kanton Freiburg dem britischen Konsulat in Genf unterstellt worden.

(Vom 26. August 1929.)

Dem Kanton Luzern wird an die zu Fr. 242,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Bergweganlage Bunishus-Oberflühli SteinbodenBleickenboden-Stäldeli in der Gemeinde Flühli, Amt Entlebuch, ein Bundesbeitrag von 35 °/o, im Maximum Fr. 84,700, bewilligt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreisschreiben des

eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden über das Handelsregister betreffend die eidgenössische Yerwaltungsrechtspflege in Handelsregistersachen.

(Vom 13. August 1929.)

Hochgeehrte Herren !

Das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege hat die Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide des eidgenössischen Amtes für das Handelsregister und der kantonalen Aufsichtsbehörden in Handelsregistersachen dem Bundesgericht übertragen (Art. 4, lit. e, und Anhang, Ziffer I, Abs. 2). Das Gesetz ist am 1. März 1929 in Kraft getreten und der Bundesrat hat durch sein Kreisschreiben an die Kantonsregierungen vom 12. Februar 1929 (Bundesbl.

1929, Bd. I, Seite 185 ff.) auf die in der Verwaltungsrechtspflege eingetretenen Neuerungen besonders hingewiesen.

Bundesblatt

81. Jahrg. Bd II.

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28.08.1929

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