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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Stadt Genf ist im Besitze der bis 31. Dezember 1930 gültigen Bewilligung Nr. 95, vom 17. Januar 1927, zur Ausfuhr elektrischer Energie an die Etablissements Bertolus, Paris, zwecks Verwendung in den Werken der Etablissements Bertolus und der Société des Produits azotés in Bellegarde (Frankreich). Die Ausfuhr darf laut Bewilligung Nr. 95 mit einer Leistung von max. 2000 Kilowatt normalerweise während der Sommermonate (April bis September) stattfinden und bei günstigen Wasserverhältnissen auf die Monate März und Oktober ausgedehnt werden.

Die Stadt Genf stellt das Gesuch um Erneuerung und Erweiterung der Bewilligung Nr. 95, Sie beabsichtigt, die Ausfuhrleistung in den Sommermonaten (April bis Oktober), vom 1. April 1930 an, von 2000 auf max.

7000 Kilowatt zu erhöhen und die Energieausfuhr bei günstigen Wasserverhaltnissen mit dieser Leistung auf den Monat November auszudehnen.

Ferner beabsichtigt sie, vom 1. November 1929 an, während drei Wintermonaten in der Periode vom November bis März ausserhalb der Stunden stärkster Belastung, max. 400 Kilowatt auszuführen.

Die auszuführende Energie stammt aus den Disponibilitäten, die der Stadt Genf grosstenteils aus ihrem Energiebezug von der S. A. l'Energie de l'Ouest-Suisse in Lausanne und kleinerenteils aus ihrem Werk Chèvres zur Verfügung stehen.

Die Bewilligung wird für eine Dauer bis 31. Dezember 1935 nachgesucht.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 17. August 1929 einzureichen.

Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkte anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 6. Juli 1929.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Dem Aargauischen Elektrizitätswerk in Aarau wurde unterm 19. Juli 1929 die vorübergehende Bewilligung (V 28) erteilt, max. 600 Kilowatt elektrischer Energie zum Zwecke der Verwendung auf der badischen Baustelle des Kraftwerkes Ryburg-Schvvörstadt am Rhein an die Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt A.-Gr. auszuführen. Die vorübergehende Bewilligung V 28 ersetzt die am 31. Mai 1929 abgelaufene, auf dieselbe Quote lautende vorübergehende Bewilligung V 17 und ist gültig bis 31. Mai 1931.

B e r n , den 19. Juli 1929.

# S T #

Eidg. Departement des Innern.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

An Schreier, Julius, Sohn des Jakob und der Anna Maria geb. Schreier, geboren 9. April 1867, welcher vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seither keine Nachrichten eingegangen sind, ergeht hiermit die Aufforderung, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten zu melden, ansonst die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über das Verbleiben des Schreier obgenannt Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 15. Januar 1929.

C3..).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dem unterzeichneten Sekretariat je weilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

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1929

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24.07.1929

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27-28

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