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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

IVachtrag-.

Ein zweiter Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, Ausgabe 1927, in deutscher und französischer Sprache, ist soeben herausgegeben worden.

Diese Drucksache kann bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Cts. per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 20. September 1929.

(2..)

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Notifikation.

Am 18. September 1929 verurteilte die Zollkreisdirektion Schaffwegen Zollübertretung zu einer Geldbusse im Betrag von Fr. 100. Da der gegenwärtige Wohnsitz des Angeschuldigten nicht bekannt ist, wird ihm gemäss Art. 93 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen der Strafentscheid auf diesem Wege eröffnet.

Wenn der Angeschuldigte der Zollkreisdirektion Schaffhausen binnen acht Tagen vom Datum dieser1 Eröffnung an gerechnet erklärt, dass er sich der Strafverfügung unbedingt unterziehe, wird ihm gestützt auf Art. 94 des Zollgesetzes auf der Busse ein Viertel nachgelassen. Unterzieht sich der Angeschuldigte der administrativen Strafverfügung nicht, so hat er binnen zwanzig Tagen seit dieser Eröffnung bei der Oberzolldirektion Einsprache zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen.

Erhebt der Angeschuldigte innerhalb der Frist nicht Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Rechtskraft.

Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, vom Datum dieser Eröffnung an gerechnet.

B e r n , den 28. September 1929.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1929

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.10.1929

Date Data Seite

93-93

Page Pagina Ref. No

10 030 822

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