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Vereinigung der Abteilung für Industrie und Gewerbe mit dem eidgenössischen Arbeitsamt.
Am 1. Januar 1930 tritt der Bundesbeschluss vom 21. Juni 1929 über die Vereinigung der Abteilung für Industrie und Gewerbe und des eidgenössischen Arbeitsamtes in Kraft (s. Gesetzsammlung, Bd. 45, 8. 479).
Von diesem Zeitpunkt hinweg bestehen-diese beiden Amtsstellen als solche nicht mehr, bilden vielmehr eine einzige Abteilung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Sie führt den Namen ,,Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und steht unter Leitung des Direktors des bisherigen eidgenössischen Arbeitsamtes, Herrn Fürsprecher H. Pfister.
Über die Aufgaben und die Organisation des neuen Bundesamtes sowie über die selbständige Erledigung von Geschäften durch den Vizedirektor, die Sektionen und das Sekretariat orientieren die Bundesratsbesehlüsse vom 4. Oktober 1929 und 20. Dezember 1929 (s. Gesetzsammlung, Bd. 45, S. 481 und 610).
B e r n , den 23. Dezember 1929.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess.
Auslosung von Obligationen der 3% eidgenössischen Anleihe von 1903.
Die Auslosung der per 15. April 1930 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 °/o eidgenössischen Anleihe von 1903 wird Mittwoch, den 15. Januar 1930, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 72, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanzdepartements in Bern, stattfanden.
B e r n , den 26. Dezember 1929.
Eidgenössisches Finanzdepartement, Kassen- und Rechnung swesen.
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Öffentlicher Erbenaufruf.
Art. 555 Z. G. B.
Durch Urteil des Amtsgerichtes von Bucheggberg-Kriegstetten vom 18. September 1929 wurde Albert Kaiser, des Jakob und der Rosina Derendinger, geboren 31. März 1870 in Bibern, heimatberechtigt in Bibern, Solothurn, unbekannten Aufenthaltes, als verschollen erklärt. Der Unterzeichneten, mit der Erbschaftsliquidation betrauten Amtsstelle wurde die Vermutung ausgesprochen, dass die vorgenannte verschollen erklärte Person in Amerika Nachkommen hinterlassen habe.
1061 Es ergeht daher anmit an allfällige Nachkommen von Albert Kaiser vorgenannt die Aufforderung, sich binnen Jahresfrist, d. h. bis zum 31. Dezember 1930, beim unterzeichneten Amtsschreiber zum Erbgange anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen zivilstandsamtlichen Ausweise beizugeben.
Die Erben des elterlichen Stammes, welche beim Fehlen von Nachkommen zur Erbschaft berufen sind, sind der Anmeldungspflicht enthoben, da deren Adressen bekannt sind.
S o l o t h u r n , den 24. Dezember 1929.
Der Amtsehroiber von Bucheggberg: Stampili, Notar.
Abonnementseinladung.
Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr. im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.
Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreiben des Bundesrates; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.
Dem Bundesblatte werden beigegeben : die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.) und die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte.
Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1930 als-Abonnenten betrachtet.
Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr.
im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.
Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.
1062 Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.
B er a, im Dezember 1929.
Bundeskanzlei.
Stellenausschreibungen.
Dienstabteilung und Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
An-
meldungstermln
MilitärII. Adjunkt, Generalstabliche, allgemein 9000 bis département, Sekretär der Landes- militärwissenschaftliche und verteidigungsabgeschlossene juristische 12,600 Kanzlei kommission Bildung erwünscht.
Deutsch und französisch; italienisch erwünscht
IB. Jan.
1930
Militärdepartement,
4. Jan.
1930
KriegsmaterialVerwaltung
Handwerkmeister Erfahrung im Werkstätteder und Magazindienst der Zeughausverwaltung Zeughäuser Seewen-Schwyz
Zolldepartement Inspektor II. Klasse (Zollverwaltung), Oberzolldirektion In Bern
bei der eidg. Oberzolldirektion
Umfassende Kenntnis des Zolldienstes
bis
5580 (2..)
7500 bis
11,100
Dienstchef bei der eidg. Oberzolldirektion
Umfassende Kenntnis des Zolldienstes
Zolldepartement Bureauchef bei der eidg. Oberzoll(Zollverwaltung), direktion Oberzolldirektion
Umfassende Kenntnis des Zolldienstes
Zolldepartement (Zollverwaltung), Oberzolldirektion in Bern
3200
7000 bis
10,600 6000 bis
9600
In Bern
Zolldepartement (Zollverwaltung), Zollkreisdirektion In Schaffhausen
Kontrollbeamter Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Romanshorn Eevisionsbeamten bekleiden
(2..)
4800 bis
8400
4. Jan.
1930
(2..)
4. Jan.
1930
(2..)
4. Jan.
1930
(2..)
4. Jan.
1930
(2..)
Oberingenieur Abgeschlossene technische 13,400 11. Jan.
der Bauabteilung Hochschulbildung, Verbis 1930 des Kreises 11 trautheit mit dem Bau und 17,000 in Luzern dem Unterhalt der Bahn, nebst dea Beherrschung der deutschen gesetzlichen Zulagen und italienischen Sprache (1-) Diensteintritt 1. Februar 1930.
Schweiz.
Bundesbahnen, Generaldirektion
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1929
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
53
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
30.12.1929
Date Data Seite
1060-1062
Page Pagina Ref. No
10 030 917
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