854 2. Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 47,000 veranschlagten Kosten der Anlage eines Wegnetzes im Boden-Würzenwald, 35 °/o, im Maximum Fr. 16,450; b. an die zu Fr. 4500 veranschlagten Kosten für die Durchführung von Ergänzungsarbeiten an der Wasserversorgung ,,Städtli-Hohenhausa, in der Gemeinde Avers, Bezirk Hinterrhein, 40 °/o, im Maximum Fr. 1800.

3. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 32,200 veranschlagten Kosten für die Zuleitung der elektrischen Kraft und Anlage einer Güllenverschlauchung sowie eines Jauchebehälters auf der Jungviehweide Sennenberg, in der Gemeinde Killwangen, 25 °/0, im Maximum Fr. 8050.

4. Dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 3000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserleitung ai monti di Paudo, Gemeinde Pianezzo, 30 °/o, im Maximum Fr. 900 ; ö. an die zu Fr. 20,000 veranschlagten Kosten der Ergänzung der Verbaue und Aufforstungen der Valle della Pesta, in Cugnasco, im Maximum Fr. 11,500.

5. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten der Anlage eines Waldweges Saas Almagell-Saas Fee, 40 °/o, im Maximum Fr. 32,000.

(Vom 20. September 1929.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 78,000 veranschlagten Kosten der Korrektion und Verbauung des Steinengrabens, oberer und unterer Teil, in den Gemeinden Bowil und Signau, im Maximum Fr. 29,700.

2. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 195,000 veranschlagten Kosten von Rekonstruktions- und Ergänzungsarbeiten an den Wildbächen im Innertal, 40 °/o, im Maximum Fr. 78.000.

3. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 4,330,000 veranschlagten Kosten der Melioration der Magadino-Ebene, im Maximum Fr. 2,325,000.

Bekanntmachungen vonDepartenienten und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

3 % eidgenössische Anleihe von Fr, 24,248,000 von 1897.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1929.

Infolge der heute stattgefundenen Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1929 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung :

855

Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

1681-1700 9201- 9220 11881-11900 15421-15440 17021-17040 2121-2140 9321- 9340 12021-12040 15741-15760 17261-17280 2861-2880 9601- 9620 12121-12140 15781-15800 19181-19200 6581-6600 9861- 9880 12441-12460 16041-16061 19621-19640 7741-7760 9941- 9960 12581-12600 16161-16180 20801-20820 8121-8140 10881-10900 13081-13100 16461-16480 21361-21380 8441-8460 10921-10940 13281-13300 16781-16800 22661-22680 8721-8740 11601-11620 13881-13900 16841-16860 23421-23440 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 800,000 erfolgt in der Schweiz: an den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den übrigen schweizerischen Banken ; in Frankreich : bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und beim Crédit Commercial de France in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf: 31. Dezember 1924: Nrn. 1862-1863.

31. Dezember 1925: Nrn. 6949-6953, 11040, 17701, 17702-17709, 17714.

31. Dezember 1926: Nrn. 8517, 8518, 16256-16260, 17594.

31. Dezember 1927: Nrn. 6606, 7532-7539, 7879, 8247-8250, 20284, 21145, 21146, 22381, 22394.

31. Dezember 1928: Nrn. 5461-5464, 6747, 6758,7028, 7030-7036, 8310, 8426, 8427, 8431-8437, 9503, 9505-9507, 9509, 9882, 9886, 10000, 12497, 12580, 14524, 14525, 14527-14529, 17093-17100, 19401-19410, 19481, 19482, 20738-20740, 21249, 21250, 23732.

Diese Titel tragen seit den bezuglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

B e r n , den 16. September 1929.

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

Erbenermittlung.

Am 30. Mai 1929 ist in New York im Alter von 81 Jahren eine Witwe Ottilie Gabriele Boyd geb. Weber gestorben. Über ihre Personalien ist nur bekannt, dass sie Schweizerb urgerin war, sowie dass ihr Vater Emil Weber und ihre Mutter Elisabeth hiess. Der Name ihres Ehemannes war Henry Boyd. Die Verstorbene soll vor ca. 40 Jahren nach Amerika ausgewandert sein. In der Schweiz soll noch eine Stiefschwester von ihr leben. -- Der Nächlass der Verstorbenen besteht aus ca. $ 2100.

Wer irgendwelche Angaben machen kann, die zur Peststellung des Heimatortes der Erblasserin oder zur Ermittlung der Erben führen können, wird ersucht, hiervon dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

(2..)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

(JustizabteilungO

856

Erbenermittlung.

Am 29. Oktober 1928 ist in New York im Alter von etwa 52 Jahren eine Klara Duval geb. Bullier, welche aus der Schweiz stammen soll, gestorben. Ihr Vater hiess Henry Bullier und ihre Mutter Susanna. -- Der Nachlass der Verstorbenen besteht aus $ 650.

Wer irgendwelche Angaben machen kann, die zur Feststellung des Heimatortes der Erblasserin oder zur Ermittlung der Erben führen können, wird ersucht, hiervon dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben.

(2..)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

(Justizabteilung.)

Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

üVach-trag-, Ein zweiter Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, Ausgabe 1927, in deutscher und französischer Sprache, ist soeben herausgegeben worden.

Diese Drucksache kann bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Cts. per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 20. September 1929.

(2.).

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Wiederwahlen der Beamten des Bundes für die Amtsdauer 1930/32.

Laut Bundesratsbeschluss vom 2. Juli 1929 betreffend die Wiederwahlen der Bundesbeamten für die Amtsdauer 1930/32 sind diejenigen Beamten, welche vor dem 1. Oktober 1929 keine gegenteilige Mitteilung erhalten, für die am 1. Januar 1930 beginnende dreijährige Amtsdauer als wiedergewählt zu betrachten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Art 9 des Bundesratsbeschlusses vom 2, Juli 1929.

Dieser Artikel bestimmt, dass die Wiederwahlen auf Grund der geltenden Bestimmungen des Beamtengesetzes und mit den Bezeichnungen der vom Bundesrate genehmigten Ämterklassifikation erfolgen. Änderungen der Amtsbezeichnung bleiben ausdrücklich für den Fall vorbehalten, dass die eidgenössischen Räte am Ämterverzeichnis entsprechende Änderungen verlangen. Vorbehalten bleibt ferner: a. die Kürzung oder der Aufschub der ordentlichen Besoldungserhöhung für den Fall längerer Dienstaussetzung nach Art. 40, Absatz 4, des Beamtengesetzes ; b. die Neuordnung der Ortszuschläge sowie der Entschädigungen für Dienstwohnungen.

B e r n , den 25. September 1929.

(1.)

Bimdeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1929

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.09.1929

Date Data Seite

854-856

Page Pagina Ref. No

10 030 812

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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