506

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. l .70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 1.90.

9 1 1 6 D r u c k s a c h e n b u r e a u u d e r Bundeskanzlei

«Eidgenössische Einigungsstelle» Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine Broschüre im Umfang von 21 Seiten über die eidgenössische Einigungsstelle erschienen, die folgende Texte enthält: 1. Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.

2. Vollzugsverordnung vom 2. September 1949 zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.

3. Erläuterungen zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und zur Vollzugsverordnung.

' ·.

Preis pro Exemplar Fr.--.70.

Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr.--.90.

"Bei Einzahlung auf Postscheckkonto III 620 Fr.--.80.

8768

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

507 Die nach Vorschrift von Artikel 5, Absatz 4, der Vollziehungsverordnung vom 27. Mai 1924/6. Dezember 1948 zum eidgenössischen Lotteriegesetz erstellte

Übersicht über die im Jahre 1950 von den Kantonen erteilten Bewilligungen zur Durchführung von Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken kann zum Preise von Fr. 2.--, zuzüglich Porto, bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden.

B e r n , den 28. Mai 1951

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Polizeiabteilung

188

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Pi.

Ein wissenschaft- Chemiker mit abgeschloslicher Experte für sener Hochschulbildung; die Prüfung von Muttersprache französisch ; Erfindungspatentgute Kenntnisse einer gesuchen zweiten Amtssprache erwünscht Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch.

Eldg, Amt Mehrere wissen- Maschinen- oder Elektrofür geistiges Eigentum, Bern schaftliche Experten ingenieure mit abgeschlosfür die Prüfung von sener Hochschulbildung; Erfindungspatent- Muttersprache deutsch gesuchen oder französisch; gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache erwünscht Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch.

9364 bis 13455

Dienstchef I. Kl.

Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines in Brig Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

9864 bis 13455

Eidg. Amt für geistiges Eigentum, Bern

Zollkreisdirektion In Lausanne

Anmeldungtermln

4. August 1951

(2.).

9364 bis 13455

4. August 1951

(2.)-

22. Juli 1951 (1-)

508

Aufnahme von Lehrlingen in den Werkstätten der Schweizerischen Bundesbahnen Yverdon, Biel, Ölten und Zürich Im Jahre 1952 werden in den Werkstätten der Schweizerischen Bundesbahnen Lehrlinge für folgende Berufsgruppen zur Ausbildung angenommen: Werkstätte: Yverdon: Elektromechaniker, Wickler; Biel: Maschinenschlosser, Kesselschmiede; Ölten: Maschinenschlosser; Zürich: Elektromechaniker, Maschinenschlosser, Wickler, Dreher.

Die Anmeldung ist vom Bewerber eigenhändig in der Sprache, in der er sich der Aufnahmeprüfung unterziehen will, zu schreiben und soll eine kurze Lebensbeschrei· bung mit folgenden Angaben enthalten : 1, Namen, Geburtsdatum, Muttersprache, Heimatort, Wohnort und Adresse des.

Bewerbers.

2. Namen, Beruf, Adresse der Eltern oder dea Vormundes.

3. Besuchte Schulen und anfällige Tätigkeit.

4, Bezeichnung des Berufes, für den die Anmeldung erfolgt.

Der Anmeldung sind die Schulzeugnisse der letzten zwei Jahre und allfällige Arbeitszeugnisse beizulegen.

Die Anmeldung ist an die Werkstätte zu richten, bei welcher der Bewerber in die Lehre zu treten wünscht.

Eine gleichzeitige Anmeldung bei mehreren Werkstätten der Schweizerischen Bundesbahnen ist unzulässig.

i Zur Aufnahmeprüfung werden zugelassen: Sohweizerbürger, die beim Beginn der Lehre mindestens 15 Jahre, höchstens 18 Jahre alt sind, einen guten Gesundheitszustand besitzen und geimpft sind. Die Bewerber müssen ferner befriedigende Schulzeugnisse besitzen und die Sprache des Gebietes kennen, in dem die Werkstätte liegt, für welche sie sich anmelden.

Die Aufnahmeprüfungen werden in der Werkstätte Yverdon in französischer und in den übrigen Werkstätten in deutscher Sprache abgenommen.

Die Lehre beginnt im April 1952. Nach Beendigung der Lehrzeit haben die Lehrlinge auszutreten.

(2.).

Anmeldefrist bis 15. September 1951.

244

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.07.1951

Date Data Seite

506-508

Page Pagina Ref. No

10 037 517

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.