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Bundesblatt

8l. Jahrgang.

Bern, den 23. Januar 1929.

Band I.

Erscheint wöchentlich, Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inaerate franko an Stämpfli & Cte. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 betreffend das Initiativbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs).

(Vom 15. Januar 1929.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Sie haben am 7./14. Dezember 1927 dem unterm 10. November 1926 von der schweizerischen Zentralstelle für die Initiative zur Erhaltung der Kursäle in Bern eingereichten Volksbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung zugestimmt und beschlossen, es der Abstimmung des Volkes und der Stände zu unterbreiten und zur Annahme zu empfehlen.

Die Abstimmung hat am 2. Dezember 1928 stattgefunden; über das Ergebnis gibt die umstehende Zusammenstellung Aufschluss.

Demnach ist das Initiativbegehren vom Volke mit 296,395 gegen 274,528 Stimmen und von den Ständen mit 13 ganzen und 3 halben Stimmen gegen 6 ganze und 3 halbe Stimmen angenommen worden.

Einsprachen gegen die Abstimmung sind nicht eingelangt.

Wir beehren uns, Ihnen zu beantragen, es sei das Ergebnis der Abstimmung durch Annahme des mitfolgenden Entwurfs eines Bundesbeschlusses zu erwahren.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. Januar 1929.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident;

Dr. Haab.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

Bundesblatt. 81. Jahrg.

Bd. I.

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Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 ober das Volksbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs).

Kantone

Stimmberechtigte

Zürich . . . . 169,069 Bern 189,963 Luzern . . . .

50,222 5,890 Uri . . . . .

16,349 Schwyz . . . .

Obwalden . . .

4,816 Nidwalden, , .

3,678 9,414 Glanis . . . .

8,600 Zug . . . . .

Freiburg . . .

36,556 Solothurn . . .

38,371 Baselstadt . . .

39,568 Baselland . . .

24,211 Schaffhausen .

12,948 13,263 Appenzell A. -Bit.

Appenzell I.-Rh. .

3,256 St Gallen . . .

71,007 Graubünden . .

29,507 Aargau . . . .

65,856 Thurgau . . .

35,535 Tessin . . . .

37,154 Waadt . . . .

88,771 Wallis . . . .

35,967 Neuenburg . , .

35,538 Genf . .

42,185 Total 1,067,754

Eingelangte

Stimmzettel 104,753 79,519 18,809 1,778 4,855 1,630 1,320 5,355 2,773 13,421 15,238 13,440 13,148 11,373 8,879 1,916 53,621 16,847 55,443 26,296 11,535 76,855 22,717 14,252 17,076

Ausser Betracht In Betracht fallende fallende Stimmzettel Stimmzettel leere | ungültige 4,838

933 151 32 55 9 7 123 20 48 281 194 299 1,398

583 97 3,056

647 3,358 2,022

89 1,466

332 60 150

47 185 16 2 3 1 2 11 1 18 230 10 6 23 11 8 341 50 111 31 43 277 68 15 168

592,849 20,248 | 1,678

Mähe.

Mehr-

heil

Ja

. Nein

Standesstimmen

99,868 49,935 51,824 48,044 78,401 39,202 45,048 33,353 1,894 18,642 9,322 16,748 1,744.

873 1,125 619 4,797 1,441 3,356 2,399 1,620 811 1,250 370 1,311 1,062 656 249 5,221 2,611 2,304 2,917 2,752 1,377 2,276 476 8,782 13,355 6,778 4,573 14,727 7,364 10,601 4,126 13,236 6,619 7,268 5,968 6,209 12,843 6,634 6,422 9,952 4,977 5,019 4,933 4,143 8,285 3,475 4,810 1,811 906 1,060 751 50,224 20.113 22,185 28,039 16,150 8,076 8,865 7,285 51.974 25,988 26,470 25,504 24,243 - 12,122 11,992 12,251 5,702 8,799 2,604 11,403 75,112 37,557 30,950 44,162 11,159 13,620 8,697 22,317 14,177 7,089 3,174 11,003 16,758 8,380 8,442 8,316 570,923 285,462 296,395 274,528 Ja! 13 ganze

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein

Ja Nein

Ja Nein Nein

Ja Nein

Ja Nein

Ja Ja Nein Ja Nein

Ja Nein

Ja und 3 halbe Stände.

Nein i u R ganze ganze una und o 1 halbe halbe Stände Nein Stände

!

95

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erwähnung des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 2, Dezember 1928 über das Initiativbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderung des Fremdenverkehrs).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Protokolle betreffend die Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 über das Initiativbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung, einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Januar 1929, aus welchen Akten sich ergibt, dass sich 296,395 Stimmende für, 274,528 Stimmende gegen, von den Ständen 13 ganze und 3 halbe Stände für und 6 ganze und 3 halbe Stände gegen das Initiativbegehren ausgesprochen haben, erklärt:

Art. 1.

Die mit Initiativbegehren vom 10. November 1926 beantragte Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung ist von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger und der Stände angenommen worden und tritt sofort in Kraft.

Art. 2.

An Stelle der bisherigen drei ersten Absätze des Artikels 35 der Bundesverfassung treten folgende Bestimmungen: Die Errichtung und der Betrieb von Spielbanken sind verboten.

Die Kantonsregierungen können unter den vom öffentlichen Wohl geforderten Beschränkungen den Betrieb der bis zum Frühjahr 1925 in den

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Kursälen üblich gewesenen Unterhaltungsspiele gestatten, sofern eia solcher Betrieb nach dem Ermessen der Bewilligungsbehörde zur Erhaltung oder Förderung des Fremdenverkehrs als notwendig erscheint und durch eine Kursaalunternehmung geschieht, welche diesem Zwecke dient. Die Kantone können auch Spiele dieser Art verbieten.

Über die vom öffentlichen Wohl geforderten Beschränkungen wird der Bundesrat eine Verordnung erlassen. Der Einsatz darf zwei Franken nicht Übersteigen.

Jede kantonale Bewilligung unterliegt der bundesrätlichen Genehmigung.

Ein Viertel der Roheinnahmen aus dem Spielbetrieb ist dem Bunde abzuliefern, der diesen Anteil ohne Anrechnung auf seine eigenen Leistungen den Opfern von Elementarschäden, sowie gemeinnützigen Fürsorgeeinrichtungen zuwenden soll.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 betreffend das Initiativbegehren um Abänderung des Artikels 35 der Bundesverfassung (Volksbegehren zur Erhaltung der Kursäle und zur Förderu...

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Jahr

1929

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

2418

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.01.1929

Date Data Seite

93-96

Page Pagina Ref. No

10 030 595

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