527

ermächtigt werden, die Energieausfuhr im Monat Oktober mit einer Leistung von max. 9000 Kilowatt fortzusetzen.

Die vorübergehende Bewilligung V 26 kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezogen werden. Sie ist längstens bis 31. Oktober 1930 gültig.

B e r n , den 1. Mai 1929.

Eidg. Departement des Innern.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt,

Aufruf im Sinne von Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes.

Roos, Johann, von Romoos (Luzern), geboren 23. Februar 1864, welcher unbekannten Aufenthaltes abwesend ist, wird hiermit aufgefordert, sich innert sechs Monaten bei der unterzeichneten Direktion schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst gemäss Art. 89 des Bundesgesetzes vom 13. Juni 1911 Über die Kranken- und Unfallversicherung Verwirkung seiner ihm aus dem Unfalltode seines Sohnes Johann zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

L u z e r n , den 2. Mai 1929.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Die Direktion : A. Tzaut.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Huber, Johann Bendicht, geboren 23. Mai 1852 in Messen, Sohn des Johannes Huber, von Aussersihl-Zürich und der Christine geb. Flückiger, Samuels, von Huttwil, unbekannten Aufenthaltes, wird hierdurch aufgefordert, sich innert Jahresfrist dem Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über ihn die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über das Verbleiben des Huber Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den I.Mai 1929.

(2.).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

528

Verschollenheitsruf, Es ergeht hiermit an : 1. Johann Georg Stampfli, Sohn des Urs Hieronimus und der Maria Elisabeth geb. Oegerli, geboren 1. Dezember 1847, von Subingen, 2. Elisabeth Stampfli geb. Kaufmann, Tochter des Viktor und der Anna Maria geb. Frev, Ehefrau des Johann Georg, geboren 3. Juni 1845, von Subingen und Derendingen, 3. Elisa Stampfli, Tochter des Johann Georg und der Elisabeth geb.

Kaufmann, geboren 23. März 1872, von Subingen, 4. Urs Viktor Stampfli, Sohn von l und 2, geboren 27. September 1875, von Subingen, 5. Josefina Stampfli, Tochter von l und 2, geboren 18. August 1876, von Subingen, 6. Hedwig Stampfli, Tochter von l und 2, geboren 8. November 1878, von Subingen, alle unbekannt abwesend, welche in den Jahren 1870 und 1880 nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten mehr eingelangt sind, die Aufforderung, sich innert Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über sie die Versehollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Vermiesten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 1. Mai 1929.

(2.).

Der Amtsgerichtepräsident von Bucheggberg-Kriegstetten : Dr. B. Bachtier.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine bereinigte Ausgabe (1925) der Vorschriften des Bundes Über die Arbeit in den Fabriken erhältlich.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Schichtenbetrieb").

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

529

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes liber das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet übor die Einkommensvorhaltnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14, Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung

erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dorn unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der Ratsmitglieder ist es dorn unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Eidgenössische Stempelabgaben.

Eine Gebrauchsausgabe, enthaltend die Bundesgesetze über die Stempelabgaben sowie die Vollziehungsverordnung vom 7. Juni 1928, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskauzlei in allen drei Landessprachen bezogen worden.

Preis: Fr. 1. 50 zuzüglich Porto und Nachnahmospesen, Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. I.

43

530

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst, Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionaschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberhoft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerlisle beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdmckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Frühjahrssessions-Hefte 1929.

Nationalrat.

(Preis: 3 Fr.)

Altersfürsorge (Schlussabstimmung).

Forstpolizeigesetz. Änderung des Art, 42 (Differenzen).

Internationales Übereinkommen betreffend die Nachtarbeit in Bäckereien (Differenzen).

Motion Hunziker. Interkantonale Armenpflege.

Rekrutenprüfungen. Wiederaufnahme.

Schweizerisches Strafgesetz (Fortsetzung).

Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 (Kursaalspiele). Erwahrung.

Ständerat, (Preis: l Fr.)

Altersfürsorge.

Branntweinverbot. Bericht über das Volksbegehren.

Forstpolizeigesetz. Änderung des Art. 42.

Lebensversicherungsgesellschaften. Sicheratellung von Versicherungsansprüchen. Bundesgesetz.

Verzieht auf den Krieg. Internationaler Vertrag.

Volksabstimmung vom 2. Dezember 1928 (Kursaalspiele). Erwahrung.

Sekretariat der Bundesversammlung.

531

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisation-, Zimmer-, Spengler-, Kiesklebebedachungs-, Schlosser- und Schreinerarbeiten für die Erstellung eines Anbaues an das Laboriergebäude Nr. 3 der eidg. Munitionsfabrik In Thun wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg, Baubureau in Thun aufgelegt.

Offerten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Laboriergebäude Thun" bis und mit dem 13. Mai 1929 franko einzusenden an die B e r n , den 29. April 1929, (2..)

Direktion der eidg. Bauteil.

Ausschreibung.

Die Kriegstechnische Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von: 22,600 Paar Marschschuhen 1917/1927, 12,400 ,, Bergschuhen 1917/1927, 1,100 ,, Kavallerie-Reitstiefeln 1917, 48,000 ,, Schnürriemen mit Ferrets, aus merc Maco-Garn, 90 cm lang, 60--70 kg Reisskraft.

Ferner zur Ausführung eines Teiles der obenstehenden Lieferungen: 9000 Paar Marschschuh-Schäfte 1917/1927, 4500 ,, Bergschuh-Schafte 1917/1927, 1100 ,, Kavallerie-Reitstiefel-Schafte 1917.

Angebote: Schuh- und Schäftefabriken bis 11. Mai 1929, Schnürriemenfabriken und Schuhmachermeister bis 25. Mai 1929.

Angebotforraulare, die nötigen Angaben enthaltend, sind zu verlangen bei der Kriegstechnischen Abteilung, Sektion für Ausrüstung, in Bern.

(2..)

Eid?. Militärdepartement, Kriegstechnische Abteilung.

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Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Departement des Innern,

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Anmeldungstermin

Sekretär II. Klasse

Allgemeine Bildung mit 5200 31. Mai juristischen Kenntnissen.

bis 1929 Muttersprache deutsch.

8800 Abteilung Gesundheitsamt Kenntnis des Französischen und wenn möglich des Italienischen (3.)..

Die Anstellung geschient vorerst provisorisch mit der Möglichkeit der späteren Wahl in eine höhere Besoldungsklasse Justiz- und Wissenschaftlicher Abgeschlossene HochschulPolizeiExperte II. Klasse bildung; Beherrschung der département, (Maschineningenieur) deutschen, Kenntnis der französischen Sprache Amt für geistiges

6500

bis

11. Mai 1929

10,100 (3...)

Eigentum

Die Anstellung erfolgt vorläufig nur provisorisch.

Militärdepartement

1. evcnt. II. Adjunkt

(Kanzlei), Departementssekretär

Gründliche juristische 10,000 bis 81. Mai Bildung, insbesondere in 14,000 1929 staatsrechtlicher Richtung ; event.

9,000 bis Offiziersgrad erwünscht 12,600 (so-

Zeugwart II. Klasse Befähigung zur Leitung bei der eidg.

des Zeughaus -WerkstattenKriegsmaterial- Zeughausverwaltung und Magazindienstes und Verwaltung Tavannes zur Besorgung leichterer Bureauarbeiten.

Muttersprache französisch

3400

Zeugwart 11. Klasse Befähigung zur Leitung Militärdes Zeughaus Werkstättendepartement, bei der eidg.

3400

Militär-

département,

bis

(2..)

bis

6200

Schweiz. Billetdrucke bei der Gute allgemeine Bildung, Bundesbahnen, Verkehrskontrolle Ausgelernter Maschinen-

3300

Generaldirektion in Bern

in Bern

meister. Praktische Tätigkeit!

in einer Buchdruckerei

1929

6200

Zeughausverwaltung und Magazindienstes und Wil (St. Gallen) zur Besorgung leichterer Bureauarbeite

KriegsmaterialVerwaltung

li. Mai

11. Mai 1929

(2..)

bis

15. Mai 1929

5700

(1.)

Dienstantritt sofort.

Die Anstellung erfolgt mit einer sechsmonatigen Probezeit.

Italienischer Über- Beherrschung der italieSchweiz.

setzer bei der nischen als Muttersprache Bundesbahnen, und gründliche Kenntnis Kreisdirektion II Kreisdirektion II in Luzern i ja Luzern der deutschen Sprache

7,000

bis

31. Mai1929

10,600

(D

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1929

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.05.1929

Date Data Seite

527-532

Page Pagina Ref. No

10 030 689

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.