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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 5. Februar 1929.)

Der Bundesrat stellt fest, dass das Referendum gegen das Bundesgesetz vom 27. September 1928 betreffend Abänderung von Art. 14 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1902 über den schweizerischen Zolltarif zustande gekommen ist, indem von 115,794 rechtzeitig eingelangten Unterschriften 1551 als ungültig und 114,243 als gültig erklärt worden sind.

Zehn am 1. Februar 1929 in einem den Poststempel vom 31. Januar 1929 tragenden Umschlag bei der Bundeskanzlei eingelangte Bogen mit 296 Unterschriften fallen als verspätet ausser Betracht.

In Saloniki wird ein schweizerisches Vizekonsulat errichtet.

Als Vertreter der Bundesverwaltung im grossen Initiativkomitee für die internationale Volkskunstausstellung 1934 in Bern werden bezeichnet die Herren: Minister P. Dinichert, Chef der Abteilung für Auswärtiges des Politischen Departements; W. Stucki, Direktor der HandelsabteiluDg des Volkswirtschaftsdepartements; F. Vital, Departementssekrotär des Departements des Innern.

Herr Dr. Clemens Zäeh, von Oberriet, provisorischer Assistent am Laboratorium des eidgenössischen Gesundheitsamtes, wird als wissenschaftlicher Assistent dieses Amtes gewählt.

Die Herren Dr. Werner Friedli und Dr. Eduard Niederer, JI. Adjunkte des Amtes für Sozialversicherung, werden zu I. Adjunkten befördert.

(Vom 8. Februar 1929.)

Die Intercontinental, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Zürich, wird zum Geschäftsbetrieb der Kredit-, Kautions- und Garantieversicherung in der Schweiz ermächtigt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die1 zu Fr. 364,800 veranschlagten Kosten der Meliorationen in den Zivilgemeinden Uerzlikon, Rossau und Hauptikon, Gemeinden Kappel und Mettmenstetten, im Maximum Fr. 103,400.

2. Dem Kanton Tessin : a. an die zu Fr. 270,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Brenno bei Camperio, Gemeinde Olivono, 50%, im Maximum Fr. 135,000; b, an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Brenno unterhalb Malvaglia-Semione, 50 °/o, im Maximum Fr. 75,000.

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Herr alt Bundespräsident Ernest Chuard, von Corcelles sur Payerne, in Lausanne, wird an Stelle des verstorbenen Herrn Nationalrat Paul Maillefer als Mitglied der Verwaltungskommission der Carnegie-Stiftung für Retter gewählt.

Gestützt auf Art. 6, Ziff. 2, lit. c, und Art. 23 des Bundesgesetzes vom 1. Februar 1923 betreffend die Organisation und Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen wird für den Rest der laufenden, sich bis zum 31. Dezember 1929 erstreckenden Amtsdauer, an Stelle des verstorbenen Herrn Nationalrat Paul Maillefer, als Mitglied des Kreiseisenbahnrates I gewählt: Herr Louis Chamorel, Nationalrat, in Gryon.

Es werden gewählt: a. als Stellvertreter des Vorstehers des I. Departements des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank Herr Direktor Alfred Hirs, bisher Stellvertreter des Vorstehers des III. Departements; b. als Direktor des Sitzes Zürich und als Stellvertreter des Vorstehers des IH. Departements des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank Herr Fritz Schnorf, von Uetikon, bisher Prokurist der schweizerischen Kreditanstalt in Zürich.

Herr Emil Kern, von Niederbüren (St. Gallen), Postbeamter, zurzeit Hilfsangestellter im internationalen Bureau des Weltpostvereins, wird als Kanzlist II. Klasse dieses Bureaus gewählt.

Bekanntmachungen von Departement und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Bernischen Kraftwerke A.-G. in Bern stellen das Gesuch, elektrische Energie aus ihren Anlagen nach Frankreich, an die Société électrique du Jura in Besancon auszuführen.

Die auszuführende Energiemenge soll, in Bassecourt gemessen, max.

192,000 Kilowattstunden pro Tag betragen. Die Leistung der Ausfuhr soll dabei max. 11,000 Kilowatt nicht überschreiten. Die Lieferung ist im Winter bei ungünstiger Wasserführung vertraglich oinschränkbar auf 42,000 Kilowattstunden pro Tag und eine Leistung von 8000 Kilowatt, bei ausserordentlich ungünstigen Wasserverhältnissen auf 21,000 Kilowattstunden pro Tag und eine Leistung von 8000 Kilowatt.

Die auszuführende Energie soll an französische Elektrizitätsgesellschaften mit kalorischer Energieproduktion abgegeben werden und denselben als Ersatz für kalorisch erzeugte Energie dienen.

Die Ausfuhr soll im Sommer 1929 beginnen dürfen. Die Ausfuhrbewilligung wird für eine Dauer von 25 Jahren nachgesucht.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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13.02.1929

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