77 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 7. Januar 1929.)

Der Verordnung des Kantons Solothurn betreffend die Ausübung der Jagdpolizei durch Wildhüter, vom 11. Dezember 1928, wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 8.Januar 1929.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Zürich: a. an die zu Fr. 215,700 veranschlagten Kosten für die Durchführung von Rutschverbauungs- und Sicherungsarbeiten in der Gemeinde Fischenthal, Bezirk Hinwil, 30 % im Maximum Fr. 64,710; 6. an die zu Fr. 60,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Siedelungsbaute im Meliorationsgebiet von Rudolfingen, Gemeinde Trüllikon, 15 %, im Maximum Fr. 9000.

2. Dem Kanton Graubünden an die zu Fr. 23,000 veranschlagten Kosten für Lawinenverbau und Aufforstung im Mattelti, Gemeinde Peist, 75 % im Maximum Fr. 14,950.

3. Dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 5900 veranschlagten Kosten der Erstellung zweier Wasserleitungen auf den Weiden "Crec" und ,,Selva", in der Gemeinde Breno, 35 %, im Maximum Fr. 2065 ; b. an die zu Fr. 9800 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute mit Sennhütte sul monte di ,,Valle" s. Altanea, Gemeinde Quinto, 30 , im Maximum Fr. 2940 ; c. an die zu Fr, 9900 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserversorgungsanlage sui monti di Migiodico e di Catta, in der Gemeinde Ponto Valentino im Bleniotale, 30 % im Maximum Fr. 2970.

4. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Maasnahmen zur Verhütung zukünftiger Abschwemmschäden im Rebgebiet des Bezirkes Boudry, 25 % im Maximum Fr. 25,000, Militärdepartement. Als Instruktionsoffizier der Sanitätstruppe wird gewählt: Lieutenant Fues Albert, von Steffisburg, Instruktionsaspirant in Basel.

(Vom 11. Januar 1929.)

Als Delegierte des Bundesrates an den in Stockholm vom 22. bis 27. Juli 1929 stattfindenden internationalen . Kongress der forstlichen Ver·.

*?.. .

. . .

78 suchsanstalten werden gewählt: die Herren Professor Henri Badoux, Direktor der eidgenössischen Zentralanstalt- für das forstliche Versuchswesen in Zürich, und Dr. Philipp Flury, Adjunkt dieser Anstalt.

Als Assistent II. Klasse der schweizerischen Landesbibliothek wird gewählt: Herr Dr. Hans Lutz, aus Basel, zurzeit wissenschaftlicher Assistent der Hochschulbibliothek in Basel.

Als Instruktionsunteroffizier II, Klasse der Infanterie wird gewählt: Adjutant-Unteroffizier Widmer, Emil, von Gränichen (Aargau), zurzeit Zeigerchef in Liestal.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Erlöschen der Auswanderungsagentur Berta & Co. in Giubiasco.

Infolge des Hinschiedes des Herrn Francesco Berta, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Berta & Co. in Giubiasco, ist das ihm am 27. Dezember 1921 erteilte Patent zur Beförderung von Auswanderern und Passagieren am 1. Juni 1928 erloschen, und es hat die Agentur zu existieren aufgehört.

· ' .

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Agentur Berta & Co. in Giubiasco deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amte vor dem 1. Juni 1929 zur Kenntnis zu bringen.

B e r n , den 1. Juni 1928.

(2..> Eidgenössisches Auswanderungsamt

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat Januar bis Ende November Dezember .

Januar bis Ende Dezember B e r n , den 12. Januar

,

.

.

. .

.

1928 4551 249 4800

1927 5013 259 5272

Zu-oder Abnahme -- 462 -- 10 -- 472

1929.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1929

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

03

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.01.1929

Date Data Seite

77-78

Page Pagina Ref. No

10 030 591

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.