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Wettbewerb- und Stellenansschreibnngen, sowie Anzeigen.

Aufruf,

ZÜst, Reinhard, von Wolfhalden, geboren am 24. September 1852, von Hans Konrad und Ursula Tagmann, ist vermutlich vor 1871 nach NeuÖrleans (Louisiana) ausgewandert und seit Oktober 1880 nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 27. Mai 1929 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZG-B wird hiermit der Vermisste selbst und aussei1 ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Mai 1930 beim (remeindehauptmannamte in Wolfhalden (Appenzell A.-Rh.) zu melden.

T r o g e n , den 29. Mai 1929.

(1.)

Die Obergerichtskanzlei.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine bereinigte Ausgabe (1925) der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erhältlich.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom T8. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreffend Sehichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr, 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch solid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Eingaben an die Bundesversammlung.

Vervielfältigte Eingaben, die zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung dem unterzeichneten Sekretariat zugestellt werden, sind diesem in einer Auflage von 300 Stück einzureichen. Sind die Eingaben in deutscher und in französischer Sprache abgefasst, so ist die Auflage auf 250 deutsche und 130 französische Abdrucke zu bemessen.

Bei unmittelbarer Versendung der Eingaben an den Wohnort der RatsmitgUeder ist es dem unterzeichneten Sekretariat jeweilen erwünscht, zu Archivzwecken wenigstens 20 deutsche und 10 französische, gegebenenfalls 30 einsprachige Abdrucke zu erhalten.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes Über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto HI/233 Fr. 2. 30 inkl. Porto (auf der Rückseite des Abschnittes ist genau anzugeben, wofür die Einzahlung erfolgt.)

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Eidgenössische Stempelabgaben.

Eine Gebrauchsausgabe, enthaltend die Bundesgesetze über die Stempelabgaben sowie die Vollziehungsverordnung vom 7. Juni 1928, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei in allen drei Landessprachen bezogen werden.

Preis: Fr. 1. 50 zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

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Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Bundesgericht, Deutscher GerichtsPräsidium

sekretär

Besoldung

Erfordernisse

An1 meldungstermin

Umfassende juristische 10,400 12. Juni Bildung. Gerichts- oder bis 1929 Anwaltspraxis. Deutsche 14,000 nebst dem Muttersprache. Gute Kenntniese im Französischen gesetzlichen Ortszuschlag und allfälligen Kinderzulagen

(2.).

Amtsantritt wenn möglich Mitte September 1929.

Bundesgericht, Kanzleidirektion

Kanzleigehilfe I. Klasse

Gewandter Steno-Daktylo

3500

graph. Muttersprache bis deutsch; Kenntnis des 6500 nebst dem Französischen. Gute Schul- gesetzlichen bildung Orts-

zuschlag und allfälligen KinderZulagen

12. Juni 1929

| (2.).

Amtsantritt wenn möglich 1. September 1929.

Juristischer Beamter Abgeschlossene HochschulVolksbildung. Muttersprache II. Klasse wirtschaftsfranzösisch. Kenntnis departement, Handelsabteilung

Die Stelle ist provisorisch besetzt.

fremder Sprachen

:

6,500 bis 10,100

15. Juni 1929

(L)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1929

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1929

Date Data Seite

870-872

Page Pagina Ref. No

10 030 719

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