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5. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten von Meliorationen ,,aux Bondes", Gemeinde Venthône, im Maximum Fr. 16,820 ; b. an die zu Fr. 569,750 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage von Visp nach Visperterminen, 45 °/o, im Maximum Fr. 256,385.

An Stelle des verstorbenen Herrn Josef Winiger wird als ständiges Mitglied der Verwaltungskommission der Carnegie-Stiftung gewählt: Herr Walter Amstalden, Mitglied des Ständerates, von und in Samen.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ausfuhr elektrischer Energie.

Das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen ist im Besitze der Bewilligung Nr. 55 a, vom 21. Juli 1922, zur Ausfuhr elektrischer Energie nach badischen Grenzgemeinden. Während der Sommermonate April bis und mit September beträgt die zur Ausfuhr bewilligte Leistung max.

2000 Kilowatt. Im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März! darf die Leistung aormalerweise max. 1500 Kilowatt betragen. Bei ungünstigen Wasserverhältnissen (Hoch- oder Niederwasser) sowie auf behördliche Verfügung hin ist sie während der drei Wintermonate Dezember, Januar und Februar auf max. 1200 Kilowatt zu reduzieren. Die Bewilligung Nr. 55 a ist gültig bis 30. September 1930.

Der Regierungsrat des Kantona Schaffhausen stellt das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung Nr. 55 a für die Zeit bis 31. Dezember 1935 und um Erhöhung der im Winter zur Ausfuhr bewilligten Leistung auf 2000 Kilowatt wie im Sommer.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 16. November 1929 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldimgen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 9. Oktober 1929.

(2..)

Eidg. Amt für

Wasserwirtschaft.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Motor-Columbus, A.-G. für elektrische Unternehmungen in Baden (Aargau), ist im Besitze der nachstehend genannten drei Bewilligungen zur Ausfuhr elektrischer Energie an die Lonza, Elektrizitätswerke und chemische Fabriken A.-G., Basel, zwecks Verwendung in der elektrochemischen Fabrik der Lonza G. m. b. H. in Waldshut (Freistaat Baden) : 1. Bewilligung Nr. 25, vom 3. Oktober 1913/26. November 1915, gültig bis 31. März 1935. Zur Ausfuhr bewilligte Leistung max,. 12,000 Kilowatt, wovon 6000 Kilowatt konstant und 6000 Kilowatt unkonstant.

2. Bewilligung Nr. 32, vom 26. November 1915, gültig bis 19. November 1937. Zur Ausfuhr bewilligte Leistung max. 10,000 Kilowatt, wovon 5000 Kilowatt konstant und 5000 Kilowatt unkonstant.

3. Vorübergehende Bewilligung V 21, vom 28. Februar 1928, gültig bis 31. Dezember 1929. Zur Ausfuhr bewilligte Leistung max. 15,000 Kilowatt, bei Wasserführungen der Aare in Ölten von mindestens 200 m3/sek.

Die A.-Gr. Motor-Columbus stellt das Gesuch, die Dauer der Bewilligungen Nr. 25 und 32 sei auf die Dauer der zwischen ihr und der Lonza A.-G. abgeschlossenen Energielieferungsverträge zu erstrecken, d. h.

die Dauer der Bewilligung Nr. 25 sei um rund fünf Jahre, bis 16. Juli 1940, und diejenige der Bewilligung Nr. 32 um rund acht Jahre, bis 30. September 1945, zu verlängern.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 23. November 1929 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkte anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 15. Oktober 1929.

(2.).

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die S. A. l'Energie de l'Ouest-Suisse in Lausanne (EOS) stellt das Gesuch, es sei ihr die Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie an die Energie Industrielle S. A., in Paris, zu erteilen.

173 Die Ausfuhrbewilligung wird nachgesucht für eine Leistung von max. 16,500 Kilowatt während 24 Stunden des Tages (396,000 Kilowattstunden pro Tag).

Die zur Ausfuhr angemeldete Energie würde von den bestehenden Werken Martigny-Bourg und Fully der EOS, dem bestehenden Werk Vernayaz der SBB, den vor der Vollendung stehenden Werken ChampsecBagnes der EOS und Sembrancher der Société Romande d'Electricité sowie dem im Bau befindlichen Werk La Dixence geliefert.

Der ausländische Abnehmer beabsichtigt, diese Energie zur Versorgung seines Netzes sowie der Netze benachbarter Gesellschaften mit Kraft und Licht zu verwenden.

Die EOS wünscht, am 1. Mai 1930 mit der Ausfuhr beginnen zu dürfen. Die x Ausfuhrbewilligung wird für eine Dauer von 15 Jahren nachgesucht.

Zum Zwecke der Ausfuhr beabsichtigt die EOS auf Schweizerboden die Erstellung einer neuen, 7,s km langen Übertragungsleitung von Montcherand bis au die Schweizergrenze bei Lignerolle. Auf der Strecke von ßomanel bis Montcherand nimmt sie in Aussicht, die der Ausfuhr dienende Leitung auf dem Gestänge der bestehenden Leitung der Compagnie vaudoise des forces motrices des lacs de Joux et de l'Orbe anzubringen, welche alsdann in den gemeinsamen Besitz dieser Gesellschaften übergehen würde.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 23. November 1929 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkte anzumelden. Nach diesem Zeitpunkte eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 17. Oktober 1929.

(2.)Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

Gold- und Silberwarenkontrolle,

Diplomierung von Gold-, Silber- und Platinprobierern.

Auf Grund des Ergebnisses der an der Eidg. Technischen Hochschule in Zürich vom 7. bis 12. Oktober 1929 abgehaltenen Prüfungen erteilt Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

13

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das unterzeichnete Departement das eidgenössische Diplom eines beeidigten Gold-, Silber- und Platinprobierers (Essayeur-juré) den Herren: Gindrat, Gilbert, in Tramlingen.

Grosvernier, Walter, in Biel.

Guenat, Edgar, in Le Noirmont (Berner Jura).

Jaccard, Marcel, Dr. phil,, in Le Locle.

Pierrehumbert, Emile, in La Ghaux-de-Fonds.

Savoie, Edouard, in Genf.

"Weber, Albert, in Genf.

B e r n , den 15. Oktober 1929.

Eidg. Finanzdepartement, Amt für Gold- und Süberwaren.

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Wettbewerb und Stellenansschreihngen, sowie Anzeigen.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind aussohliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern ein/ureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

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Jahr

1929

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.10.1929

Date Data Seite

171-174

Page Pagina Ref. No

10 030 840

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