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Bundesratsbeschluss betreffend

die Volksabstimmung vom 2. Dezember 1951 über den Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen (Vom 5. Oktober 1951)

Der Schweizerische Bundesrat, in Erwägung, dass gegen den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen innert nützlicher Frist ein von mehr als 30 000 gültigen Unterschriften unterstütztes Beferendumsbegehren eingereicht worden ist und dass somit den gesetzlichen Bestimmungen über das Beferendum im vorliegenden Falle Genüge geleistet ist, beschliesst:

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Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am 2. Dezember 1951 und, wo nötig, am Vortage statt.

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Art. 2 Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.

Art. 3 Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen

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an die Bundeskanzlei Bind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.

·. · Art. 4 : Dieser Bundesratsbeschluss ist den Kantonen zum Anschlag mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.

·

Bern, den 5. Oktober 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger 341

Der Bundeskanzler: Leimgruber

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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 2. Dezember 1951 über den Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen (Vom 5. Okto...

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1951

Date Data Seite

215-216

Page Pagina Ref. No

10 037 609

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