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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 3. Dezember 1929.)

Dem zum Honorarkonsul von Columbia in Lausanne, mit Amtsbefugnis über den Kanton Waadt, ernannten Herrn Hermann Bohmer wird das Exequatur erteilt.

(Vom 6. Dezember 1929.)

Als Delegierte des Bundesrates an den in Madrid am 5. Mai 1930 beginnenden internationalen Bisonbahnkongress werden gewählt die Herren : Ingenieur Hans Hunziker, Direktor der Eisenbahnabteilung des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements, Mitglied der ständigen Kommission des internationalen Eisenbahnkongressverbandes ; Dr. h. c. Arthur Rohn, Ingenieur, Präsident des Schweizerischen Schulrates, und Ingenieur Friedrich Stalder, Sektionschef der Eisenbahnabteilung des eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements.

(Vom 9. Dezember 1929.)

Der S t a d t G e n f wurde an Stelle der bis 31. Dezember 1930 gültigen Bewilligung Nr. 95, vom 17. Januar 1927, die Bewilligung Nr. 107 erteilt und damit die bewilligte Energiequote erhöht und die Dauer der Bewilligung bis 31. D e z e m b e r 1935 verlängert. Die Ausfuhr erfolgt wie bisher an die Etablissements Bertolus, mit Sitz in Paris.

Die Energie wird ausschliesslich in den Werken der Etablissements Bertolus und der Société des Produits azotés in Bellegarde (Frankreich) verwendet.

Während bisher nur während der Sommermonate April bis und mit September und bei günstigen Wasserverhältnissen auch im März und Oktober 2000 Kilowatt zur Ausfuhr bewilligt waren, darf die Ausfuhr auf Grund der neuen Bewilligung während 6 von 7 Sommermonaten (April bis Oktober) m a x . 7 0 0 0 K i l o w a t t während 24 Stunden des Tages und während 3 von 5 Wiritermonaten (November bis März) max.

400 Kilowatt ausserhalb der Stunden stärkster Belastung betragen. Bei sehr günstigen Wasserverhaltnissen und gedecktem Inlandbedarf kann das eidgenössische Departement des Innern auf Ersuchen hin auch im November provisorisch die Ausfuhr einer Leistung von bis zu max. 7000 Kilowatt gestatten. Während der Dauer eines Monates der Sommerperiode und ein bis zweier Monate der Winterperiode findet mithin keine Ausfuhr statt. In der übrigen Zeit kann das eidgenössische Departement des

556 Innern jederzeit die Einschränkung oder vollständige Einstellung der Energieausfuhr verfügen, wenn es dies im Interesse der Inlandversorgung als notwendig erachtet.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 36,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Arnen-Bodenmatt-Gengg, Gemeinde Schwarzenbei'g, 25 °/o, im Maximum Fr. 9000.

2. Dem Kanton Appenzell I.-Rh. an die zu Fr. 64,000 veranschlagten Kosten eines Gütersträsschens im oberen Hirschberg, Bezirk Rute, 30 °/o, im Maximum Fr. 19,200.

3. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 34,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Tiefewiesen, Gemeinde Busswil, Bezirk Münchwilen, 20 %, im Maximum Fr. 6800, 4. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 83,746 veranschlagten Kosten der Erstellung zweier Weganlagen nach den Dörfern Chamoille und Reppaz, Gemeinde Orsières, 35 °/o, im Maximum Fr. 29,300.

Als Delegierte des Bundesrates an die in Mailand am 12. Dezember 1929 beginnende Konferenz zur Regelung des schweizerisch-italienischen Automobilverkehrs werden gewählt die Herren Dr. Furrer, Generaldirektor der Post- und Telegraphen Verwaltung ; Dr. Rothmund, Chef der Polizeiabteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartemente, und Häusermann, Oberzollinspektor und Stellvertreter des Oberzolldirektors.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement, hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen, nacbgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: L a n d o l t , Hans, von Zürich, S t e i n e r , Leo Eduard, von Biberist (Solothurn).

B e r n , den 4. Dezember 1929.

Eidg. Departement des Innern.

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11.12.1929

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