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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Stundenzählung bis 24.

(Vom 26. August 1913.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Wir beehren uns, Ihnen in betreff der Frage der allfälligen Einführung der S t u n d e n z ä h l u n g 0 -- 2 4 in der Schweiz folgendes mitzuteilen: Die durch unsere Gesandtschaften in Berlin und Wien bei den bezüglichen Regierungen getanen Schritte haben gezeigt, dass in Österreich und Ungarn und namentlich in Deutschland zurzeit der Wunsch nicht besteht, die neue Stundenzählung in nächster Zeit bei den Verkehrsanstalten einzuführen. Diese neue Stundenzählung ist nun allerdings in Frankreich und Italien ins Leben getreten; würden wir sie ebenfalls einführen, so würden die, besonders im Eisenbahnverkehr sich geltend machenden Unannehmlichkeiten einer verschiedenen Zeitrechnung nicht verschwinden, sondern einfach von den Süd- und Westgrenzen unseres Landes an seine Nord- und Ostgrenzen verlegt. Eine solche blosse Verlegung von Schwierigkeiten von einer Grenze an die andere ist aber um so weniger geboten, als der schweizerische Eisenbahnverkehr mit Deutschland und Österreich denjenigen mit Frankreich und Italien überwiegt.

Ferner ist zu bedenken, dass, entsprechend den anderwärts gemachten Erfahrungen, das bürgerliche Leben auch in der Schweiz der bei den Verkehrsanstalten eingeführten neuen Zeitbezeichnung nicht ohne weiteres folgen würde, so dass wir dann im eigenen Lande mit zwei Zeitbezeichnungen zu rechnen hätten.

Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, dem von den schweizerischen Bundesbahnen am 30. Juli 1912 gestellten Antrage betreffend Einführung der neuen Stundenzählung bei den schweizerischen Verkehrsanstalten für einmal keine weitere Folge zu geben.

149 Wir benutzen auch diesen Anlass, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 26. August 1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 26. August 1913.)

Mit Schreiben vom 28. Juli teilt das Generalkonsulat von Paraguay in Bern dem Bundesrate mit, dass Herrn H a 11 e r W y d l e r der nachgesuchte Rücktritt als Vizekonsul von Paraguay in Bern gewährt wurde.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 1913 beschlossen, das Mindestalter für Postlehrlinge von 17 auf 16 Jahre herabzusetzen, die Forderung des Nachweises über den Besuch einer Mittelschule oder gleichwertigen Lehranstalt fallen zu lassen, dafür aber die Dauer der Lehrzeit von 18 Monaten auf 2 Jahre zu verlängern.

Die Neuerung findet erstmals Anwendung auf die im Frühling des Jahres 1914 stattfindenden Lehrlingsprüfungen.

Nach Verfluss eines Jahres werden die Postaspiranten bei guten Leistungen und einwandfreiem Verhalten zu Postkommis ohne festen Wohnsitz gewählt.

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Herr Pleasant A. Sto v a i l hat am 23. August dem Bundespräsidenten das Schreiben des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika überreicht, wodurch er als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei der schweizerischen Eidgenossenschaft beglaubigt wird.

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Stundenzählung bis 24. (Vom 26. August 1913.)

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Jahr

1913

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35

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03.09.1913

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148-149

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