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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse (Selnau) in Zürich.

(Vom 14. November 1913.)

Tit.

Mittels der Bundesbeschlüsse vom 21. Dezember 1909 und 17. Juli 1912 haben Sie den Ankauf des Bauplatzes für ein Telephongebäude an der Brandschenkestrasse in Zürich Selnau, sowie den Kredit für die Erweiterung dieses Platzes genehmigt.

Wir sind nunmehr in der Lage, Ihnen die erforderliche Vorlage für die Erstellung des genannten Gebäudes unterbreiten zu können. Von einer eingehenden Begründung glauben wir absehen zu können, nachdem schon in den Botschaften für die Erwerbung der Bauplätze (siehe Bundesblatt 1909, Seite 432, und 1912, Seite 39) alle Gründe dargelegt worden sind, welche die Erstellung von zwei neuen Telephongebäuden in Zürich (Hottingerstrasse und Brandschenkestrasse) zur unabweisbaren Notwendigkeit machten.

Von diesen zwei Gebäuden ist dasjenige an der Brandschenkestrasse, für welches wir hiermit Ihre Baubewilligung erbitten, insofern das bedeutendere, als dasselbe nebst der einen Lokalzentrale auch die interurbane Zentrale aufnehmen und ausserdem im Erdgeschoss die wichtige Postfiliale Zürich-Selnau beherbergen soll.

Dessen baldige Erstellung ist um so notwendiger, als einerseits bekanntlich die Einrichtungen der bestehenden Telephonzentrale den Anforderungen des modernen Verkehrs nicht mehr zu genügen vermögen, während anderseits der Vertrag für die gegenwärtigen Lokale der Postfiliale Selnau dem Ablauf nahe ist.

Die Post ver waltung sah sich bereits genötigt, die feste Dauer des Mietvertrages für die Lokale der genannten Filiale vom 30. September 1914 bis 31. März 1915 zu verlängern, da nach

109 einem Berichte der Direktion der eidgenössischen Bauten die Postlokale im neuen Telephongebäude auf keinen Fall schon im Herbst 1914 hätten bezogen werden können. Für die kurze Vertragsverlängerung beansprucht der Vermieter das dreifache des bisher bezahlten Zinses. Eine weitere Vertragsverlängerung würde zweifellos noch grössere Ausgaben bedingen. Diese können bei einer baldigen Erstellung des Gebäudes vermieden werden.

Das Gebäude soll folgende Räumlichkeiten enthalten : 1.

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I. I m K e l l e r g e s c h o s s .

Vier Magazine für Linienbaumaterial von zusammen .

Aufenthaltsraum für Linienarbeiter Monteurraum Schreinerwerkstätte Schlosser- und Spenglerwerkstätte Magazin für Kabelmuffen Kabelkeller , Waschküche Raum für Douchen und Bäder Kohlenraum Zentralheizraum Zwei Vorratskeller für den Hauswart, zusammen . .

Kübelräume, zusammen Disponibler Raum

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II. Im E r d g e s c h o s s .

Schalterhalle Postbureau Aufgaberaum für Telegramme Kontrollraum für Telegramme . . . .

Apparatenmagazin Bureau des Materialbeamten Monteurraum Raum für Vorarbeiter Wagenremise

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III. Im e r s t e n Stock.

Bureau des Chef I Bureau des Stellvertreters I Registratur und Schreibmaschinenraum Kabelbureau Kassa und Kanzlei

. .

m2 171 50 25 23 32 21 47 22 29 30 27 46 20 8

35 202 19 . . 25 100 20 25 24 76 23 19 30 46 42

110 m2

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41.

Schalterraum zu Nr. 28 Buchhaltung Bureau des Chef n Bureau des Stellvertreters II Registratur Bureau für Stationseinrichtungen Bureau des Linienbeamten Linienbaubureau Zeichnungsbureau Heliograph!erraum Formularraum Packraum Schreibmaschinenraum

42.

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IV. Im z w e i t e n S t o c k .

Verteilerraum Verteiler- und Maschinenraum Akkumulatorenraum Technikerzimmer Monteurzimmer Nachtdienstzimmer Instruktionszimmer Gesprächskontrolle Raum für den Adressograph und die Schreibmaschinen Ruhezimmer

108 251 56 22 108 27 26 73 27 22

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V. Im d r i t t e n Stock.

Wählerlokal I Wählerlokal II Lokalzentrale Garderoben, zusammen Erfrischungsraum Küche

110 185 131 153 39 14

.'

VI. Im D a c h s t o c k .

Verteiler- und Maschinenraum Akkumulatorenraum Interurbane Zentrale Raum für den Registrierdienst Wohnung des Hauswartes, bestehend aus 4 Zimmern nebst Küche 63. Disponibler Raum 58.

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19 21 26 26 19 53 22 57 28 11 41 27 26

52 43 327 52 91 28

Ili In allen Stockwerken sind die notwendigen Treppen, Gänge und Aborte vorgesehen.

Im südlichen Treppenhaus befindet sich ein Personenaufzug, der auch zur Beförderung kleinerer Lasten eingerichtet werden soll.

Der Hof hat einen Flächeninhalt von 308 rn2.

Die Gesamtfläche des nutzbaren Raumes ohne Treppen, Gänge und Aborte beträgt 3558 m2, der Gesamtkubikinhalt der betreffenden Räume 12,588 m8.

Der detaillierte Kostenvoranschlag zeigt folgende Beträge für die verschiedenen Arbeitsgattungen: I. Erdarbeiten Fr. 25,100 II. Maurerarbeiten .

,, 273,500 III. Steinhanerarbeiten ,, 72,000 IV. Bildhauerarbeiten ,, 11,500 V. Harte Fussboden- und Wandbekleidungen ,, 20,700 VI. Zimmerarbeiten ,, 29,000 VII. Spenglerarbeiten ,, 17,300 VIII. Dachdeckerarbeiten ,, 8,000 IX. Blitzableiteranlage .

,, 800 X. Gipserarbeiten ,, 38,000 XI. Maler- und Tapeziererarbeiten . . . . ,, 47,500 XTI. Glaserarbeiten ,, 43,400 Xm. Schreinerarbeiten ,, 76,100 XIV. Parkettarbeiten ,, 21,600 XV. Sehlosserarbeiten ,, 50,500 XVI. Zentralheizung ,, 34,000 XVII. Wasser- und Gasinstallation ,, 31,500 XVm. Elektrische Beleuchtung ,, 22,000 XIX. Sonnerie ,, 1,300 XX. Uhren ,, 4,800 XXI. Elektrische Aufzüge ,, 19,000 XXII. Entstaubungsanlage ,, 5,000 XXHI. Diverses ,, 6,000 XXIV. Unvorhergesehenes, zirka 5 % . . . .

,, 42,400 Zusammen für das Gebäude Die Umgebungsarbeiten sind laut detaillierter Berechnung veranschlagt zu Zusammen Baukosten

Fr. 901,000 ,,

9,000

Fr. 910,000 ft

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Der Gesamtkubikinhalt des Gebäudes beträgt 21,915 m 8 ; es ergibt sich sonach ein Einheitspreis des umschlosseneu Raumes von Fr. 41. 52 per m3.

Für die Ausgestaltung des Gebäudes kamen folgende Umstände in Betracht: Infolge der-lokalen baugesetzlichen Bestimmungen, welche die Höhe des Gebäudes beschränken einerseits, und andrerseits des grossen Bedürfnisses an nutzbaren Räumen wegen, war ein nahezu vollständiger Ausbau des Daches geboten. Ausserdem mussten teils aus feuerpolizeilichen Gründen, teils um dem Verlangen nach möglichst freien, grossen Räumen nachzuleben, und um die Räume mit grossen Lichtöffnungen versehen zu können, für die Konstruktion der Wände und Pfeiler armierter Beton in ausgedehntem Masse angenommen werden.

Das grosse Lichtbedilrfnis für die verschiedenen Räume führte zu einer entsprechenden architektonischen Gestaltung der Fassaden sowohl gegen die umgebenden Strassen als auch gegen den Hof.

Für die beiden an den öffentlichen Strassen gelegenen Fassaden, welche eine Gesamtlänge von zirka 80 m haben, ist eine dem Charakter des Gebäudes entsprechende, würdige, jedoch einfache Architektur mit Verwendung von Kunststein vorgesehen, während die Hoffassaden in billigerem Material und ohne irgendwelchen architektonischen Aufwand projektiert sind.

Über alle übrigen Einzelheiten geben die Pläne und der detaillierte Kostenvoranschlag Auskunft.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erstellung des neuen Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse in Zürich-Selnau zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. November

1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

113 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse in Zürich-Selnau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. November 1913, beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse in Zürich-Selnau wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 910,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Besehluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3, Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Telephongebäudes an der Brandschenkestrasse (Selnau) in Zürich.

(Vom 14. November 1913.)

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Jahr

1913

Année Anno Band

5

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47

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486

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.11.1913

Date Data Seite

108-113

Page Pagina Ref. No

10 025 184

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