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Wahlen.

(Vom

«. Mai 1913.)

Militärdepartement.

Waffenkontrolleur der 1. Division: Hauptmann Mouthe, Louis Pierre, von und in Orbe.

(Vom 9. Mai 1913.)

Militärdepartement.

Instruktionsoffizier der Infanterie : Oberlieutenant Gräub, Hans, von Wissachengraben.

Zeichner III. Klasse der Landestopographie : Dütsch, Rudolf, von und in Seen bei Winterthur, Oberlithograph der A.-G. Kartographia Winterthur; Bigler, Fritz, von Worb, RetoucheurLithograph der Kartendruckerei der Abteilung für Landestopographie.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Pflanzeneinfuhr nach den Vereinigten Staaten.

Die amerikanischen Behörden haben die Bedingungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen nach den Vereinigten Staaten Nordamerikas ausserordentlich verschärft, wobei unter ander die Beigabe eines Gesundheitsscheines für jede Sendung als unerlässlich erklärt wird, der von einer amtlich bezeichneten Prüflingsstelle, gestützt auf vorgenommene Untersuchungen, ausgefertigt sein muss.

Als Hauptprüfungsstelle wird die schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil bezeichnet,

26 an die nunmehr alle Anmeldungen zu richten sind, und die den Interessenten genaue Auskunft über die bei der Einfuhr zu beobachtenden Vorschriften erteilen wird.

B e r n , den 6. Mai 1913.

Schweiz.

Landwirtschaftsdepartement.

Einnahm ©n der

Zollverwaltung in den Jahren 1912 und 1913.

1913 1912

Monate

Fr.

1913

Fr.

Januar . . .

Februar . .

6,459,133. 10 6,777,973. 13 6,807,250. 75 6,615,302. 79

März .

April .

M a i. .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober

7,664,195. 09 7,139,557. 03 7,079,472. 98 7,080,981.71 7,129,466. 01 6,404,276. 29 6,647,971. 63 6,722,239. 53 6,792,032. 49

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

November . .

Dezember . .

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

318,840. 03

-- -- 1,508. 73

-- 191,947. 96 524,638. 06

--

8,537,936. 18 7,907,294. 91 8,827,994. 17

Total 86,979,263. 13 Auf Ende April 28,010,051.92 27,613,814. 66

--

396,237. 26

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 14. Juli 1910 (A. S. n. F.

27 XXVI, 869), nach abgelegten Prüfungen nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere eidgenössische oder kantonale Forstfoeamtung erklärt: Bürger, Hans, von Eiggiwil (Bern).

Eiselin, Hugo, von Erlen (Thurgau).

Fankhauser, Franz, von Trüb (Bern).

Grin, Emanuel, von Belmont (Waadt).

Hess, Emil, von Bern.

Hunziker, Fritz, von Aarau.

Siebenrnann, Gustav, von Aarau.

Staffelbach, Ernst, von Dagmersellen (Luzern).

Stoeckle, Fritz, von Winterthur.

* B e r n , den 7. Mai 1913.

Eidg. Departement des Innern.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der schweizerische Schulrat hat den Studierenden der Eidgenössischen Technischen Hochschule Conzetti, Achille, von Poschiavo (Graubünden), und Hatt, Pierre, von Basel, .auf Grund der abgelegten Prüfungen das D i p l o m als t e c h n i s c h e r C h e m i k e r erteilt.

Z ü r i c h , im April 1913.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: Dr. R. Onehm.

Verschollenheitsruf.

Im Jahre 1887 wanderte Sales Gasser, geschieden von Elisabeth Lüthi, Sohn des Franz Josef Gasser und der Katharina, geboren den 29. Oktober 1851, heimatberechtigt in Lungern, nach Amerika aus. Am 13. Juli 1893 schrieb derselbe das letztemal von Chico, Butte, Co. Kalifornien, wo er Angestellter im Park Union Hotel war, an seine Angehörigen in Lungern.

Seither aber ist Sales Gasser spurlos verschollen.

28 Die Interessenten haben nun das Verlangen um Einleitungdes Verschollenheitsverfahrens gestellt, und es ergeht /ufolgedessen an jedermann, der über Leben oder Tod, oder das Vorhandensein allfälliger Nachkommen des Verschollenen Angaben zu machen in der Lage ist, die peremtorische Aufforderung, über diese Tatsachen innert Jahresfrist, d. h. bis spätestens den 30. April 1914, der Obergerichtskanzlei in Sarnen Mitteilung zu machen.

Laufen während dieser Zeit keine zuverlässigen Meldungen einr so wird der unbekannt Abwesende nach Massgabe von Art. 38 Z. Gr. B. für verschollen erklärt, mit der Wirkung, dass die vom Tode abgeleiteten Rechte geltend gemacht werden können, wie wenn der Tod nachgewiesen wäre. Zumal wird der hier unter Vormundschaft liegende Nachlass von zirka Fr. 1300 den gesetzlichen Erben ausgehändigt.

S a r n e n , den 19. April 1913.

(2..)

Im Namen der obergerichtl. Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Wir sehen uns neuerdings veranlasst, den Zollpflichtigen in ihrem eigenen Interesse die Anschaffung des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchszolltarif nebst den bisher erschienenen Nachträgen zu. empfehlen.

Das umfangreiche Nachschlagewerk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der Ausgabe des Gebrauchstarifs von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekanntern Artikel, nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen.

Das Warenverzeichnis mit den Nachträgen kann, ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von Fr. 2. 50 bezogen werden.

Das Werk ist auch in französischer Sprache erschienen.

B e r n , den 2(5. Dezember 1912.

Schweiz: Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1913

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.05.1913

Date Data Seite

25-28

Page Pagina Ref. No

10 024 996

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