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sowie von jeder gestützt auf diese Bestimmung von Amtes wegen erfolgenden Steuerenthebung, durch Einsendung einer Abschrift Kenntnis zu geben.

Indem wir noch beifügen, dass diese Neuordnung des Verfahrens vom 1. Oktober laufenden Jahres an zur Ausführung gelangen soll, benützen wir die Gelegenheit, um Sie, getreue liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 3. September

1913.

Im Namen des schweizer. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schutzmann.

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# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 30. August 1913.)

Zu dem am 18. November nächsthin in Paris stattfindenden internationalen Zollkongress werden vom Bundesrat abgeordnet die Herren : Minister Dr. jur. L a r d y in Paris, Nationalrat Dr.

Alfred F r e y in Zürich und Zolldirektor E. T r a b o l d in Genf.

Der schweizerische Gesandte in Washington wird ermächtigt, die Schweiz an der Eröffnung des internationalen Kältekongresses in Washington (15. September) zu vertreten.

An nachgenannte Bach- und Flusskorrektionen werden Bundesbeiträge wie folgt zugesichert: I. Dem Kanton B e r n : 1. an die zu 60,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion des Badrybaches in Münster 25 %, höchstens 15,000 Fr. ;

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2. an die zu 125,000 Fr. veranschlagten Kosten für die Korrektion und Verbauung der Grüne auf Gebiet der Gemeinden Sumiswald und Lützelflüh 40%, höchstens 50,000 Fr.; 3. an die zu 125,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion der Ilfis 40 °/o, höchstens 50,000 Fr.

II. Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die zu 25,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion des Landwassers bei Churwalden 40 %, 10,000 Fr.

IH. Dem Kanton T h u r g a u an die zu 46,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion der Aach von Erlen bis Oberaach 40 %, 18,400 Fr.

IV. Dem Kanton Wallis an die zu 6000 Fr. veranschlagten Kosten einer Kolmationsschleuse und einer Kiesberme am Hochwasserdamm der Rhone oberhalb der Einmündung der Visp im Rhonegrund Visp 33l/a %, höchstens 2000 Fr.

(Vom 2. September 1913.)

Vom Aktionskomitee für den schweizerischen Nationalratsproporz, Herrn Nationalrat Studer in Winterthur, sind heute bei der Bundeskanzlei weitere 10,774 Unterschriften eingelangt. Dieselben verteilen sich auf folgende Kantone : Bern 6867 Schwyz 40 Freiburg 400 St. Gallen 175 Tessin 225 Waadt 1936 Wallis 789 Genf 342 Zusammen mit den bereits eingegangenen Unterschriften 121,504 Bei der Bundeskanzlei direkt eingegangen . . . .

17 (Vom 3. September 1913.)

Herrn Hauptmann Eduard H e r m a n n wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle eines technischen Adjunkten der kriegstechnischen Abteilung auf 1. Februar 1914 gewährt, unter Verdankung der geleisteten Dienste. · Oberlieutenant Ernst H ö r n i , von und in Unterstammheim, Quartiermeister des Schützenbataillons 6, wird zum Hauptmann befördert.

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Die Herren S c h ö p f e r und Me an in Lausanne haben heute der ßundeskanzlei im Auftrage des Initiativkomitees für das ,,Volksbegehren zur Einführung des Referendums für bestimmte Staatsverträge mit dem Ausland11 ungefähr 62,000 Unterschriften übergeben.

Die Unterzeichner stellen auf Grund des Art. 121 der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung das Begehren um Erlass einer neuen Verfassungsbestimmung folgenden Inhalts : ,,Art. 89, Absatz 3 : Staatsverträge mit dem Ausland, welche unbefristet oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossen sind, sollen ebenfalls dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30,000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen verlangt wird."

Diese Unterschriften werden mit den aus Bulle bei der Bundeskanzlei direkt eingegangenen 127 dem eidgenössischen statistischen Bureau zur Prüfung überwiesen.

Dem Kanton W a a d t wird an die Kosten der Wiederherstellung von durch die Reblaus zerstörten oder gefährdeten Weinbergen im Flächeninhalte von 115 ha zuhanden der Bezugsberechtigten ein Bundesbeitrag von 155,368 Fr. 20 Rp. ausgerichtet.

Der Bundesrat hat für die am 29. September 1913 nachmittags 4:l/z Uhr beginnende Fortsetzung der ordentlichen Sommersession der Bundesversammlung folgende Verhandlungsgegenstände festgestellt : Wahlaktenprüfung.

Reorganisation des politischen Departements.

Organisation der Bundesverwaltung.

Schiedsverträge mit Spanien und Portugal.

Automobilwesen und Luftschiffahrt.

Nutzbarmachung der Wasserkräfte.

Meteorologische Zentralanstalt.

Nationalpark im Engadin.

Internationale Cholera-Übereinkunft.

Thurkorrektion.

Reusskorrektion auf Zugergebiet.

Geschäftsbericht für 1912. Nachtrag (Fleischschaubericht).

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Bundesstrafrecht. Ergänzung.

Eidgenössisches Verwaltungsgericht.

Übertragung von Strafbefugnissen an das Bundesgericht.

Prioritätsrechte an Erfindungspatenten.

Beschwerde der Società Tiro a Volo, Lugano.

Militärversicherung.

Militärwerkstättenarbeiter.

Rotes Kreuz. Beitragsleistung.

MilitärSteuerrekurs G. A. Irminger in Bern.

Militärsteuerrekurs A. Margot in Lausanne.

Militärische Fussbekleidung.

Entschädigungsbegehren Wettstein.

Zeitweilige Zollermässigung auf Lebensmitteln.

Fabrikgesetz.

Landesausstellung 1914. Beteiligung am Garantiekapitale.

Eisenbahngeschäfte : a. Molésonbahn.

b. Landquart-Landesgrenze.

e. Bellavista-Monte Generoso.

d. Hauensteinbasistunnel-Aarau.

e. Luzern-Unterwaldner Bahnen.

f. Frutigen-Adelboden-Lenk.

g. Ayent-Montana.

il. Worblentalbahn.

i. Marzili-Bern.

7c. Solothurn-Niederbipp.

Tarifwesen der Bundesbahnen. Revision.

Reinertrag der Privatbahnen. Berechnung.

Eingabe der Werkstättearbeiter der S. B. B. Beilenz.

Gebühren für Konzessionierung von Transportanstalten.

Besoldungen der Generaldirektoren der S. B. B.

Erhöhung der Telephongebühren.

Magazingebäude in Ostermundigen für die Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Motion Studer (Winterthur).

Motion Richard.

Interpellation Gobat.

Motion Weber (St. Gallen).

Motion Michel.

Motion Affolter.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

163 "Wahlen.

(Vom

3. September 1913.)

Militärdepartement.

Kanzleisekretär II. Klasse der Kanzlei des Militärdepartementes : Huber, Alfred, Dr. jur., von Grosswangen, Oberlieutenant der Feldbatterie 62, in Zell (Luzern).

Kanzlist II. Klasse bei der Abteilung für Artillerie : Möri, Arnold, von Lyss, in Bern, zurzeit Hülfsangestellter der Abteilung für Kavallerie.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Rhätischen Bahn in Chur stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die Schmalspurbahnen von Station Samaden nach Station Pontresina (5354 m), von Station DavosPlatz bis Station Filisur (18,918 m), von Station Ilanz nach Station Disentis (29,984 m) und von Station Bevers nach Station SchulsTarasp (49,410m) in einer Gesamtbaulänge von 103,666km; das neue Verwaltungsgebäude in Chur, alles mit Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 und 25 des Bundesgesetzes betreffend Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 im I. Rang zu verpfänden behufs Sicherstellung eines Anleihens des Kantons Graubünden, im Betrage von 24,500,000 Fr., das für Bahnzwecke verwendet worden ist.

Von der Verpfändung werden ausdrücklich ausgenommen die nicht für Bahnzwecke bestimmten Liegenschaften, wie z. B.

die Dienstwohnhäuser auf der Station Samaden, das Dienstwohnhaus auf Station Bevers, das Vierfamilienhaus auf Station Glaris und das Dienstwohnhaus in Disentis.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1913

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36

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.09.1913

Date Data Seite

159-163

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10 025 112

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