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Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Kreispostkontrolleur in Basel : Jegge, Martin, von Basel, BureauchefPostverwalter in Basel.

(Vom 23. Mai 1913.)

,' Post- und Eisenbahndepartement.

Abteilung Obertelegraphendirektion.

Zum Gehülfen I. Klasse bei der Sektion Linienbau und Kabelanlagen: Häusler, Walter, von Hendschikon (Aargau), bisher Gehülfe II. Klasse bei der nämlichen Sektion.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Chômageversicherungen.

Der Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1902 betreffend Chômageversicherungen (s. Bundesblatt von 1902, Bd. ID, S. 359) ist unterm 19. April 1910, im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag, insbesondere der Artikel 48, 64, Absätze 3 und 4, und 65, aufgehoben worden.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Der Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes für das Jahr 1911, welcher in ausführlicher Darstellung über den Stand und die Tätigkeit der sämtlichen in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften Aufschluss gibt, sowie deren kantonale Rechtsdomizile bis zur Zeit der Veröffentlichung enthält, wird im Laufe des Monats Juni die Presse verlassen.

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Bei Bestellung vor Mitte Juli wird die unterzeichnete Amtsstelle diesen Bericht gegen Nachnahme von Fr. 2. -- zustellen.

Nachher ist die Schrift nur noch zu erhöhtem Preise im Buchhandel erhältlich.

B e r n , den 15. Mai 1913.

(2..)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Öffentlicher Erbenaufruf.

Am 1. Juni 1912 starb in Cham Jungfrau Maria Anna Amrein, geboren den 6. Januar 1820, Tochter des Josef und der Notburga geborne Baumgartner, Bürgerin von Neuenkirch, Kt. Luzern.

Die Verstorbene hat sub 15. September 1900 ein Testament errichtet; desgleichen hat der Willensvollstrecker ein Erbenverzeichnis, sowie ein Tauf- und Firmpatenverzeichnis der Erblasserin erstellt. Diese Akten liegen zur Einsicht auf der Gerichtskanzlei Zug.

Auf Verlangen des Willensvollstreckers der Erblasserin, unter Hinweis auf Art. 555 ZGB., werden anmit alle diejenigen Verwandten, welche im Erben- und Patenverzeichnisse nicht figurieren, jedoch zum Nachlasse erbberechtigt zu sein glauben, gerichtlich aufgefordert, unter Beilegung eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises, bezw. die Paten eines pfarramtlichen Zeugnisses, bis und mit I . J u l i 1914, bei der Gerichtskanzlei Zug vermittelst schriftlicher, mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange sich anzumelden.

t Ferner werden alle diejenigen, welche das Testament der Erblasserin oder die Richtigkeit des Erben- und Patenverzeichnisses bestreiten wollen, aufgefordert, innert gleicher Frist ihre bezüglichen Einsprachen, wie oben, einzureichen.

Alle nicht innert genannter Frist gemachten Ein- und Ansprachen werden als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt.

Z u g , den 16. Mai 1913.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1913

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1913

Date Data Seite

355-356

Page Pagina Ref. No

10 025 013

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