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Schweizerisches Bundesblatt.

65. Jahrgang.

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5. November 1913.

Band IV.

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. Oktober 1913.)

Die Betriebseröffnung der Linie Biel-Mett der städtischen Strassenbahn Biel wird auf den 24. Oktober ds. Js. gestattet.

(Vom 24. Oktober 1913.)

Als schweizerische Abgeordnete zur internationalen Konferenz betreffend Weltnaturschutz werden gewählt die Herren : Dr. Paul Sarasin, in Basel ; Dr. Coaz, eidg. Oberforstinspektor, in Bern ; Dr. U. Meister, Stadtforstmeister, in Zürich ; Prof. Dr. Mercanton, in Lausanne, und Prof. Dr. Studer, in Bern.

(Vom 28. Oktober 1913.)

Die Geschäfte des mexikanischen Generalkonsulates in Bern werden bis auf weiteres, d. h. bis zur Wiederbesetzung des Generalkonsulates, durch Herrn Gustavo Sol er, mexikanischen Vizekonsul in Bern, verwaltet.

Der dominikanische Gesandte in Paris teilt mit, dass die über den Hafen von Puerto Piata immer noch verhängte Blockade aufgehoben sei, und dieser Hafen dem Handel und der Schiffahrt wieder offen stehe.

Die von Herrn Charles D ü b y nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines III. Sekretärs des Departements des Innern wird erteilt, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. IV.

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Wahlen.

(Vom

28. Oktober 1913.)

Industriedepartement Eidg. Fabrikinspektor des III. Kreises, mit Sitz in Schaff hausen : Reber, Hans, von Wimmis, diplomierter Maschineningenieur, in Zürich.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Villars-ChesièresBretaye (Chamossaire) stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 8,950 km lange Eisenbahn Villars-Bretaye samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfandung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im ersten Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 550,000, das zum Bau und zur Ausrüstung der Bahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 19. November 1913 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 28. Oktober 1913.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1913

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.11.1913

Date Data Seite

483-484

Page Pagina Ref. No

10 025 164

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