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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Korrektion und Verbauung der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze BernSolothurn.

(Vom 14. März 1913.)

Tit.

Unterm 31. Januar 1913 hat die Regierung des Kantons Bern folgendes Schreiben an uns gerichtet: ,,Durch das Hochwasser vom 13./14. Juni 1912 ist an der Emme, namentlich zu Schüpbach, Rüderswil, Burgdorf und Utzenstorf-Bätterkinden, wie nach ändern Orten, durch Zerstörung der Wehrungen und Geländeabbruch grosser Schaden entstanden.

Dringliche Sicherungs- und Herstellungsarbeiten mussten sofort in Angriff genommen werden ; sie sind auch mit Ihrer Zustimmung und im Einverständnis mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorate ausgeführt worden und teilweise in Arbeit.

Für die Verbauung der Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn ist seitdem ein Projekt aufgestellt worden, das sowohl die infolge der Wassergrösse vom Juni 1912 notwendig gewordenen Verbauungen, als auch die übrigen in Aussicht genommenen Bauten enthält. Darin sind auch inbegriffen Bauten, die in der Vorlage zum Bundesbeschluss vom '21. Dezember 1906 vorgesehen waren.

Wie schon früher, wurde das Gebiet der Emme in vief Sektionen geteilt.

Die I. Sektion, von der Kantonsgrenze Solothurn bis untere Grenze Burgdorf, hat die Länge von 14 km. Hier sind Leitwerke und Erhöhungen der Hochwasserdämme nötig, dazu die Hebung der Strassenbrücke zu Kirchberg. Der Voranschlag beträgt Franken 950,000.

II. Sektion, Grenze Kirchberg-Burgdorf bis Emmenmatt, Länge 20 km. Zu dieser Sektion sind neben Leitwerken und Hoch-

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wasserdammerhöhungen vier Sohlenversicherungen zwischen Zolibrück und Emmenmatt vorgesehen, ferner Neuerstellung der weggerissenen Übergänge bei der Waldeck zu Burgdorf und zu Lauperswil. Voranschlag Fr. 1,900,000.

III. Sektion, Emmenmatt bis Hintergraben, 15 km lang. Nebst den Herstellungsarbeiten zu Emmenmatt und Schüpbach ist dieVerbauung von 12,700 Laufmeter in bisheriger Weise vorgesehen und an besonders gefährdeten Stellen Leitwerke aus Beton.

Voranschlag Fr. 830,000.

IV. Sektion, Hintergraben-Kemmeriboden, Länge 14 km. Es.

sind vorgesehen, Schwellenbauten nach bisher üblicher Weise,, eine grosse Talsperre im Rebloch und kleinere Sperren und Verbauungen im Quellgebiet. Voranschlag Fr. 352,700.

Rekapitulation.

I. Sektion II.

., III.

^ IV.

v

Fr. 950,000 ,. 1,900,000 , 830,000 ,, 352,700 Total Fr. 4,032,700 Wir unterbreiten Ihnen die bezüglichen Vorlagen nebst einem Gesuch der Gemeinde Burgdorf mit dem Ersuchen, das Projekt zu genehmigen und an die Baukosten möglichst hoheBundesbeiträge auszuwirken."1 Dem Berichte des Wasserbaubureaus des Kantons Bern an, die Baudirektion ist über den Verlauf dieses seit vielen Jahren höchsten Hochwassers an der Emme folgendes zu entnehmen : Am Emmepegel zu Emmenmatt wurde am 13. Juni 1912" abgelesen : 2 Uhr 15 Min. nachmittags 3,« m, steigend, 3 ,, 15 ,, .

,, 4,2o m, rasch steigend, 5 ,, nachmittags 4,so m, steigend und aus Hochwasserspuren am rechten Ufer wurde ein Pegelstand von 4,74 m festgestellt.

In Burgdorf stand das Wasser am Pegel beim Einlauf zur Badanstalt auf 5 m um 5 Uhr nachmittags. Es stieg dann auf 5,20 m; der höchste Stand konnte nicht beobachtet werden, weil das Wasser durch den Einbruch auf dem linken Ufer vom Pegel abgedrängt wurde.

Es sind nun folgende bedeutendere Schäden erfolgt: 1. Der oberste grosse Einbruch befindet sich auf dem linken Ufer bei Schüpbach, unterhalb der Strassenbrücke, auf einer

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Strecke, welche bis jetzt nicht eingewuhrt worden war. Der Anbruch ist zirka 200 m lang und hat sich bis an die Strasse ausgedehnt, wobei diese auf zirka 50 m Länge auf mehr als die 'halbe Breite zerstört wurde. Durch diesen Anbruch ist auch tlie Wasserleitung der Stadt Bern, welche sich wenige Meter landeinwärts der Strasse hinzieht, bedroht gewesen.

2. Auf dem linken Ufer oberhalb der Station Emmenmatt sind die Betonstreichschwellen zum Teil wieder versunken. Dank der starken Rückanbindungen, welche 1909 ausgeführt worden sind, wurde grösseres Unheil verhütet.

3. Unterhalb der Sohlenversicherung bei der Eisenbahnbrücke von Emmenmatt fand auf dem linken Ufer ein bedeutender Anbruch statt. Infolge der wachsenden Vertiefung wurden die Streich·schwellen unterspült und zerstört. Der Lauperswiler Fusssteg wurde weggerissen.

4. Unterhalb Zollbrück, oberhalb der Spinnerei. Ruderswil, wo die Kurve auf dem linken Ufer in den letzten Jahren stark verbaut worden war, ist das Wasser eingebrochen und hat sich hinter den Sporren ein neues Bett geschaffen und einen grossen Einbruch verursacht, der bis auf wenige Meter an den Hochwasserdamm herangekommen ist. Durch diesen Einbruch ist die Wasserleitung der Stadt Bern unterspült worden, dieselbe zerriss und verursachte einen Unterbruch der Trinkwasserzufuhr in die Stadt ·von mehreren Tagen.

5., 6., 7. und 8. Bei der Wannenfluh auf dem rechten Ufer, gegenüber der Station Ramsei auf dem linken Ufer, beim Doggenbrunnenflühli, Gemeinde Lützelflüh, auf dem linken Ufer und unterhalb dieses Dorfes auf dem rechten Ufer wurden die Leitwerke weggerissen und Land weggeschwemmt.

9. und 10. Der grösste Schaden entstand bei Burgdorf. Dort ist die Emme oberhalb der Waldeckbrücke auf dem linken Ufer ·eingebrochen, hat das linke Widerlager der Brücke weggerissen, wodurch die Brücke in die Emme fiel. Durch den verursachten Stau wurde die Strömung noch stärker nach dem linken Ufer getrieben, und es fielen die Säge Krähenbühl und die Werkhütte ·der Stadt Burgdcrf dem wütenden Elemente zum Opfer.

Durch diesen Einbruch nach dem rechten Ufer getrieben, bahnte sich die Emme einen Weg über die Verbauung beim Kesselgraben und brachte den Scheibenstand zum Einsinken.

Auf dem rechten Ufer, unterhalb der Heimiswilbrücke zu Burgdorf, wurde ein Teil der Schwellen zerstört. Die K i r c h b e r g b r ü c k e wurde überspült, hielt aber stand. Bei der

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B i s e n b a h n b r ü c k e zu A e f l i g e n , welche im Laufe des Jahres 1912 neu erstellt wurde, floss das Wasser über die Pfeiler hinaus.

Die neuen Dämme auf Gebiet der Gemeinde Utzenstorf haben sich gut gehalten, indessen wurde auf grösseren Strecken die noch wenig bewachsene Erde weggeschwemmt.

11. In der Gemeinde B ä t t e r k i n d e n fand beim Einlauf zur Papierfabrik auf dem linken Ufer ein grosser Einbruch statt, sowohl das Leitwerk als der Hochwasserdamm wurden zerstört, Die Emme setzte die Besitzung ,,Alp" unter Wasser, das bis zum Dach des Wohnhauses hinauf reichte. Durch den Kanal und die Urtenen floss das Wasser nach der sogenannten Sperrmauer, wo es seinen Weg wieder ins alte Bett nahm. Die Mauer wurde mittelst Dammbalken erhöht, an welchen das Wasser bis 70 cm über die Mauerkrone hinaufreichte.

Die Leerlaufschütze wurde in die Emme hinausgespült, die obere Leerlaufmauer weggerissen und die untere Mauer unterspült. Auf dem rechten Ufer unterhalb des Auslaufes wurde der FUSS des Leitwerkes stark angegriffen.

12. Beim Emmenhof, Gemeinde Utzenstorf, drang das Wasser über die Streichschwellen, zerstörte den äusseren Hochwasserdamm an zwei Stellen und ergoss sich senkrecht gegen den neu erstellten Hochwasserdamm, der beschädigt wurde.

13. Unterhalb Bätterkinden ist am Unterwasserkanal der untere Damm zerstört worden. Das Wasser ergoss sich in den Schachen.

Es muss noch erwähnt werden, dass der Hochwasserdamm auf dem rechten Ufer unterhalb der Bätterkinden brücke an verschiedenen Stellen überflutet worden wäre, wenn nicht rechtzeitig Sandsäcke aufgebracht worden wären.

Weiter unten ist kein nennenswerter Schaden entstanden, mit Ausnahme von Beschädigungen des Leitwerkes oberhalb des Limpachauslaufes auf dem linken Ufer.

Bei allen Ausbrüchen wurden unverzüglich Notarbeiten ausgeführt, und nur der ausdauernden Tätigkeit der Bevölkerung von Burgdorf, durch Genietruppen unterstützt, ist es zu verdanken, dass durch Einhängen von Tannen, Auflegen von Brettern, Balken und besonders Sandsäcken ein Weitergreifen der Uferbeschädigungen und das Überströmen der Hochwasserdämme verhindert werden konnte.

Sobald diese Notarbeiten vervollständigt waren, schritt man an die Ausarbeitung der Ausführungsprojekte, um tunlichst bald

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Das erste grosso Projekt betraf die Verbauung des grossen Einbruches bei Rüderswil. In Anbetracht der unmittelbaren Nähe der Wasserleitung der Stadt Bern entschloss man sich, sofort Arbeiten auszuführen, wie solche sich bei Utzenstorf gut bewährt hatten, nämlich auf eiserne Schienen gesetzte Leitwerke aus Beton und Rückanbindungen, sowie einen starken, mit der Leitwerklinie gleichlaufenden Hochwasserdamm, der nur mit Rasen verkleidet wurde, weil die Wurzeln der Rückanbindungen schon hochwasserfrei sind und somit den FUSS des Hochwasserdammes vor Unterspülung sichern.

Ein ähnliches Projekt, nur in etwas verminderten Abmessungen, wurde für den Einbruch bei Schüpbach ausgearbeitet.

Bei Burgdorf ist der Uferschutz noch verstärkt worden.

Auf einen Betonklotz, welcher auf eisernen Schienen gegründet ist, stützen sich Betonplatten von 25 cm Dicke, welche wiederum durch einen fortlaufenden Betonklotz abgegrenzt werden. Hierauf folgt in einer sehr flachen Böschung eine 15 cm starke Pflasterung aus Flusskiesel, welche mit Kalkmilch vergossen wird. Dieselbe ist ihrerseits durch die zweimalige, ebenfalls mit Pflasterung versehen e Böschung des Hochwasserdammes begrenzt.

In Abständen von 35 bis 40 m sind bis über Hochwasser reichende, auf eiserne Schienen gesetzte Rückanbindungen aus Beton angebracht; zwischenhinein kommen dann noch drei kleinere und leichter gehaltene Rückanbindungen.

Das Ganze bildet somit eine einheitliche Versicherung, welche hier, an der wichtigsten, am meisten der Zerstörung ausgesetzten Stelle der Emme, gewiss gerechtfertigt ist.

An Stelle der zerstörten Brücke soll ein neuer, ohne Flusspfeiler gebauter leichter Steg erstellt werden.

Bei Bätterkinden wird der dortige Einbruch ebenfalls durch Betonarbeiten verbaut werden, unter Berücksichtigung der obwaltenden besonderen Verhältnisse, bezüglich Urtenen und Fabrikkanal.

Bei Utzenstorf soll die flussseitige Böschung des Hochwasserdammes mit Betonplatten versichert werden, indem beim letzten Hochwasser einzelne Durchsickerungen nur mit grösster Mühe hintangehalten werden konnten.

Bei Lauperswil soll ebenfalls ein leichter Steg ohne Zwischenunterstützungen erstellt werden.

Indem die Vertiefung der Flusssohle zwischen Emmenmatt und Zollbrück stetige Fortschritte macht, wird es nun dringlich,

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die Ausführung der vorgesehenen Sohlenversicherungen anhand zu nehmen. Für diese Werke ist eine pneumatische Fundation vorgesehen, da ein blosses Aufsetzen auf Pfähle nicht die genügende Sicherheit gewährt. Die Erfahrungen am Wehr unterhalb der Eisenbahnbrücke von Emmenmatt und diejenigen an der Töss bei Kollbrunn zeigen zu deutlich die grossen Vorzüge dieser Fundation, als dass man sie hier nicht anwenden sollte. Im übrigen wird beabsichtigt, nach und nach die schärfsten Kurven in Beton auszubauen und an weitern gefährlichen Stellen die gegenwärtige Bauweise mittelst Pfählungen und Rückanbindungen aus Beton zu verstärken.

Endlich sollen auch die beim letzten Hochwasser zu niedrig befundenen Hochwasserdämme erhöht, verstärkt und flussseits an den dem Wasserangriff besonders ausgesetzten Stellen mit Betonplatten versehen werden. Allfälligen Vertiefungen längs den Leitwerken wird durch Einlegen von Senkfaschinen oder grosser Betonblöcke begegnet werden.

Unser Oberbauinspektorat hat die erforderlichen Augenscheine vorgenommen und das ganze Projekt samt den Kostenvoranschlägen mit den technischen Organen des Kantons Bern aufs eingehendste besprochen, so dass dieses Projekt, soweit es überhaupt bei einem Flusslaufe von so wechselndem Wasserstande wie bei der Emme möglich ist, den gegenwärtigen Anforderungen entspricht.

Der Kostenvoranschlag sieht nun, wie schon im Schreiben der Regierung von Berti angegeben ist, die Summe von Fr. 4,032,700 vor, wovon jedoch ein wesentlicher Betrag in dem noch verfügbaren Teil des durch den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906 bewilligten Kredites Inbegriffen ist.

Die neue Vorlage, welche, wie schon erwähnt, die frühere Einteilung in vier Sektionen beibehält, sieht nun folgende Arbeiten vor: I. Abschnitt:

Kantonsgrenze Bern - Solothurn bis G-emeiiidegrenzc Evrchberg-Burgdorf. Km 0--14,25.

A. Ausgaben für die Verbauungen infolge der Hochwasser vom Jahre 1910, die nach Vorlage der Abrechnung an d i e Bundesbehörden erfolgten . . . . F r . 24,600. -- B. 1. A u s g e f ü h r t e B a u t e n bis März 1912, für welche die Bundesbeiträge innerhalb des Kredites vom 21. Dezember 1906 noch nicht bezahlt sind. . ,, 116,700. -- Übertrag Fr. 141,300. --

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Übertrag Fr. 141,300. -- 2. A u s g e f ü h r t e B a u t e n bis März 1912 in Überschreitung des genannten 19,548. 20 Kredites 3. Ausgeführte Bauten im Winter 1912/13 i m ungefähren Betrage v o n . . . .

83,751. 80 U. W i e d e r h e r s t e l l u n g s a r b e i t e n infolge der Hochwasserverheerung vom 13./14. Juni 1912 70,000. D. E r h ö h u n g , V e r s t ä r k u n g und Vervollständigung der Hochwasserdämme 190,000. -- E. L e i t w e r k e in B e t o n k o n s t r u k t i o n mit den nötigen R ü c k a n b i n d u n gen an besonders g e f ä h r d e t e n S t e l l e n , 900m zu Fr. 370 = . . .

333,000. -- F. E r h ö h u n g der S t r a s s e n b r ü c k e in K ir chb er g 10,000. -- 82,400. -- G. U n v o r h e r g e s e h e n e s zirka 10% H. B a u l e i t u n g , rund 20,000. -- I. Abschnitt Fr. 950,000. -- II.

Abschnitt. G-emeindegrense Kircìiberg-Burgdorf bis sur Schtvellc Emmenmati. Km 14,25--34,24.

A. Die Bundesbeiträge sind auf dieser Strecke entsprechend der Höhe der Ausgaben voll ausbezahlt, die beitragsberechtigten Arbeiten der Winterbauzeit 1912/1913 sind in der folgenden Zusammenstellung enthalten, so dass ein Übertrag hier nicht stattzufinden hat.

B. W i e d e r h e r s t e l l u n g s a r b e i t e n i n f o l g e der Hochw a s s e r k a t a s t r o p h e vom 13./14. Juni 1912.

Die hauptsächlichsten Posten sind folgende: a. .Einbruch von der Wymgen brücke bis Waldeck, rechtes Ufer Fr. 100,000 b. Verbauung des Anbruches oberhalb Burgdorf, linkes Ufer 260,000 c. Erstellung eines neuen Fahrsteges ohne Flusspfeiler 25,000
35,000 e. Verbauung des grossen Einbruches auf dem linken Ufer bei Rüderswil .

290,000 Übertrag Fr. 710,000 Buudcsblatt. 65. Jahrg.

Bd. I.

42

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C.

D.

E.

F.

G.

Übertrag Fr. 710,000 f. Neubau des Fahrsteges bei Lauperswil, ohne Flusspfeiler ,, 30,000 g.. Verbauung eines grossen Anbruches auf dem linken Ufer bei Emmenmatt . . ,, 35,000 Ti. Verbauung sieben kleinerer Anbrüche, teils auf dem rechten, teils auf dem linken Ufer ,, 45,000 Fr. 820,000 Erhöhung, V e r s t ä r k u n g und Vervollständigung der Hochwasserdämme ,, 40,000 L e i t w e r k e in B e t o n k o n s t r u k t i o n mit den nötigen Rückanbindungen an besonders g e f ä h r d e t e n Stellen.

1300 m zu Fr. 370 ,, 480,000 Sohlenversicherungen zwischen Z o l l b r ü c k u n d E m m e n m a t t . Vier Stück zu Fr. 90,000 ,, 360,000 U n v o r h e r g e s e h e n e s , zirka 10% · v 170,000 B a u l e i t u n g , rund ,, 30,000 II. Abschnitt Fr. 1,900,000

III. Abschnitt.

Schwelle 'Emmenmatt bis Hintergraben,.

Km 34,24--50,o.

A. Die Bundesbeiträge sind auf dieser Strecke entsprechend den bis März 1912 ausgeführten Bauten voll ausbezahlt. Es verbleiben in der bisherigen Weise zu verbauen auf beiden Ufern 12,700 m zu Fr. 25 Fr. 317,500 Ferner sind für Ergänzungsbauten an den Neubauten 25 % vorzusehen . ,, 80,000 Fr. 397,500 B. A r b e i t e n , welche infolge der Hochw a s s e r vom Jahre 1912 ausgeführt werden müssen : Übertrag Fr. 397,500

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Übertrag Fr. 397,500 1. Wiederherstellung und Ausbau des zerstörten Betonleitwerkes Würgler in Emmenniatt Fr. 10,000 2. Verbauung des linksufrigen Einbruches unterhalb der Schüpbachbrücke, Leitwerk und Sporren aus Beton, Hochwasserdamm 125,000 135,000 C. L e i t w e r k e in B e t o n k o n s t r u k t i o n an besonders gefährdeten Stellen mit S por r e n. 500 m zu Fr. 370 . .

185,000 D. U n v o r h e r g e s e h e n e s , zirka. 10 °/o .

72,500 E. B a u l e i t u n g 40,000 HI. Abschnitt Fr. 830.000 IV. Abschnitt. Hintergraben-Kemmeriboden.

Km 50--64.

A. Allfällige Schwellenbauten in Holz wie im HI. Abschnitt (gleich wie Vorlage vom Jahre 1906). 4000 m zu Fr. 20 . Fr. 80,000 abzüglich die in den Jahren 1908 --1911 ausgeführten \j Bauten im Betraee von . . .. 20.060 Fr.

59,940 B. G r o s s e T a l s p e r r e u n t e r h a l b dem Rebloch . .

93,000 C. K l e i n e S p e r r e n und S c h u t z h a u t e n im Q u e l l g e b i e t 150,000 D. U n v o r h e r g e s e h e n e s , zirka 10%.

35,000 E. B a u l e i t u n g und Projektierungskost e n , abzüglich die bezüglichen Ausgaben pro 1908--1911, Fr. 17,000 -- Fr. 2.240 14,760 IV. Abschnitt Fr. 352.700 Zusammenstellung : I. Abschnitt Fr. 950,000 1,900,000 U,, 830,000 m- ,, 352.700 iv. ,, Gesamtbetrag Fr. 4,032,700 Hierzu ist folgendes zu bemerken: Bei Abschnitt I, A, wird ein Betrag von Fr. 24,600 auf-

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gezählt, welcher bei der Abrechnung des Hochwasserschadens auf Gebiet der Gemeinde Utzenstorf nicht vorgewiesen worden war, aber dazu gehörte; seine Verrechnung bei dem neuen Beitragsgesuche erscheint daher zulässig.

Die unter B l und 2 verrechneten Summen betreffen Arbeiten, welche schon durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906 beitragsberechtigt waren, so dass sie ohne weiteres hier aufgegenommen werden können.

Der Einheitspreis von Fr. 370 für den laufenden Meter Leitwerke in Beton ist abgeleitet aus genauer Projektierung und Berechnung des Einbruches bei Schüpbach.

Abschnitt II, B b. Die Summe von Fr. 260,000 für die Verbauung des Einbruches oberhalb Burgdorf ist einer genauen Projektierung und Kosteuberechnung entnommen. Desgleichen auch die Summe von Fr. 290,000 für die Verbauung des Einbruches bei Rüderswil.

Die übrigen Zahlen des Voranschlages sind entweder einer genauem Schätzung entnommen oder beruhen, wie z. B. bei den Sohlenversicherungen, auf der Erfahrung bei der Erstellung der Sohlenversicherung mit pneumatischer Fundation unterhalb der Eisenbahnbrücke der schweizerischen Bundesbahnen bei Emmenmatt.

Für die Bestimmung der Beitragsquoten sind folgende Grundsätze massgebend.

Da, wo die Bauten mit der bisher an der Emme üblichen Bauweise zur Ausführung gelangt sind oder noch erstellt werden sollen, wird auf dem I. und II. Abschnitt der bisher übliche Beitragssatz von 331/s% vorgeschlagen. Bei Betonbauten und bei den Bauten auf dem III. Abschnitt soll der Ansatz von 40°/c Anwendung finden und zwar bei den Betonarbeiten, weil die am Bau Beteiligten beinahe keine Rohmaterialien liefern können, wie dies bei der bisher üblichen Bauweise der Fall war, und auch nur bedingungsweise bei der Arbeit mithelfen können, also schwerer belastet würden als bisher. Im III. Abschnitt war schon bei dem Bundesbeschlusse vom 21. Dezember 1906 der Prozentsatz mit 40% angenommen worden.

Beim IV. Abschnitt bleibt es bei den 50 °/o, wie im vorgenannten Bundesbeschlusse.

Noch bleibt zu bemerken übrig, dass auch bei den Sohleuversicherungen zwischen Emmenmatt und Zollbrück der gleiche Ansatz bewilligt werden sollte, indem es sonst nicht möglich ist, die pneumatische Fundation, welche teurer ist als eine andere, zur Anwendung zu bringen.

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Der Gemeinderat und der Burgerrat von .Burgdorf haben das Gesuch gestellt, es möchte ihnen von Bund und Kanton 90 % an die Wiederherstellungsarbeiten auf ihrem Gebiete bewilligt werden.

Da der Kanton Bern im höchsten Falle 40 % aussetzt, so träfe es für den .Bund 50%.

Nun ist aber doch zu bemerken, dass die finanziellen Verhältnisse von Einwohnergemeinde und Burgergemeinde Burgdorf nicht derart sind, dass ganz ausserordentliehe Beiträge durchaus notwendig wären ; die Annahme eines Beitragsverhältnisses von 40 °/o erscheint daher gerechtfertigt. Wenn der Kanton das gleiche Beitragsverhältnis zu 40°/o annimmt, so bleiben für Burgdorf nur mehr 20% zu leisten übrig, was nicht übertrieben sein dürfte.

Die nach diesen Gründsätzen festgesetzte Verteilung würde somit folgende Zusammensetzung aufweisen: 33'/3 °/o

I.

II.

III.

IV.

Abschnitt Abschnitt Abschnitt Abschnitt

40 %

50 °/o

Fr. 457,000 Fr. 468,400 Fr. 24,600 ,, 460,000 ,, 1,040,000 ,, 400,000 -- .', 830,000 -- -- ' -- ., 352,700 Fr. 917,000 Fr. 2,338,000 Fr. 777,300 · 33Vs% von Fr. 917,000 = Fr. 305,666.70 40% ., ., 2,338,400 = ., 935,360.-- 50 % ,, .', 777,300 = ,, 388,650.-- Gesamtvoranschlag Fr. 4,032,700 -- Fr. 1,629,676.70 Bundesbeitrag.

Hingegen wäre dann der Bundesbeschluss vom 21. Dezember 190(! als erloschen zu erklären.

Es bleibt nun noch zu erklären übrig, warum man es vorgezogen hat, einen neuen Bundesbeschluss zu beantragen, in welchem a l l e noch auszuführenden Bauten aufgenommen werden und dann die noch verfügbare Summe vom Bundesbeschlusse vom 21. Dezember 1906 zu streichen ist, anstatt nur die durch das Hochwasser vom 13./14. Juni 1912 notwendig gewordenen Bauten, Wiederherstellungs- und neue Arbeiten in einen neuen Beschluss aufzunehmen. Der erste Grund hierfür liegt darin, dass im I. Abschnitt infolge des Hochwassers des Jahres 1910 die Koston für die unentbehrlichen Bauten die Kostenvoranschlagssumme vom Jahre 1906 um ein bedeutendes übersteigen, so dass dort ein grösserer Übertrag erforderlich gewesen wäre. Dann ist auf den damaligen Wunsch der Beteiligten der jährliche Höchstbetrag für jeden einzelnen Abschnitt im Bundesbeschluss aufgenommen worden. Dieses hat sich nun besonders nach den letzten Hoch-

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wassern viel zu wenig elastisch gezeigt; es wäre wünschbar ge wesen, den obern Abschnitten weniger Beiträge auszubezahlen, dafür aber den untern Abschnitten mehr.

Bei der neuen Vorlage soll dies nun abgeändert und nur ein einziger jährlicher Höchstbetrag eingesetzt werden; es kann dann bei Verteilung der Beiträge auf die einzelnen Abschnitte mehr auf das Jahresbedürfnis gesehen werden.

Bei der Aufstellung des gegenwärtigen Projektes ist nun angenommen worden, dass im I. und II. Abschnitt, nach Wiederherstellung der durch die Hochwasser der Jahre 1910 und 1912 erfolgten Schäden mittelst Bauten nach dein an der Emme gebräuchlichen Leitwerke aus Holz und Faschinen, für weitere Arbeiten kein Beitrag mehr geleistet werde, sondern dass diese dann als Unterhaltungsa.rbeiten angesehen werden sollen. Das Vorsetzen von Senkfaschinen oder Betonblöcken vor die Leitwerke wäre hingegen beitragsberechtigt.

Im III. und IV. Abschnitt blieb der bisherige Arbeitsbetrieb bestehen.

Im IV. Abschnitt ist bis jetzt weder mit der Verbauung der direkt in die Emme einmündenden Wildbäche, noch mit der Erstellung einer Sperre in der Schlucht unterhalb dem Rebloch begonnen worden, und doch wäre die Verminderung der Geschiebsführung eine äusserst wichtige Sache und dringend wünschbar; es wird daher der Kanton Bern angehalten werden müssen, diese Angelegenheit baldmöglichst ernstlich anhand zu nehmen.

Die periodische und sorgfältige Durehforstung im Vorlande zwischen Leitwerklinie und Hochwasserdamm, ist ebenfalls dringend wünschbar, um zu verhüten, dass bei Hochwasser Anhäufungen von Holz, Gesträuchern und ändern Gegenständen lokale Überhöhungen des Wasserstandes bewirken.

Der vom Bunde zu leistende jährliche Höchstbetrag könnte bei einer Bauzeit von 10 Jahren, behufs Ermöglichung einos sachgemässen Baubetriebes, wie folgt festgesetzt werden: bei den drei ersten Jahren, erstmals 1913, Fr. 200,000 = Fr. 600,000. -- die weitern sechs Jahre . . ,, 150,000 = ,, 900,000. -- das zehnte Jahr den Rest mit ,, 129,676. 70 Fr. 1,629,676. 70 Da die ausserordentlichen Hochwasser der Jahre 1910 und 1912 die Notwendigkeit einer Verstärkung des bisherigen Korrektionssystems an der Emme aufs deutlichste gezeigt haben, so kann kein Zweifel bestehen, dass der Bund dem Kanton Bern

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Somit erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 14. März 1913.

Im Namen des .Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmanu.

(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Korrektion und Verbauung der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

Die Bundesversammlung

der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Bern vom 31. Januar 1913; einer Botschaft des Bundesrates vom 14. März 1913; auf Grund des Bundesbeschlusses betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst:

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Art. 1. Dem Kanton Bern wird für Wiederherstellungs- und Ergänzungsarbeiten an der Grossen Emme vom Kemmeribodeii bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn ein Bundesbeitrag zugesichert im Höchstbetrage von Fr. 1,629,676. 70, bei einem Kostenvoranschlag von Fr. 4,032,700.

Dieser Beitrag verteilt sich wie folgt: 33Ys % von Fr. 917,000 = Fr. 305,666. 70 40% ., ., 2,338,400 -- ., 935,360.-- 50% ,, » 777,300 ^ ,, 388,650. -- Fr. 4,032,700 = Fr. 1,629,676. 70 Art. 2. An die Zusicherung des Bundesbeitrages werden folgende Bedingungen geknüpft: Der Kanton Bern verpflichtet sich, binnen Jahresfrist vom Inkrafttreten dieses Beschlusses an gerechnet, mit folgenden Arbeiten zu beginnen: 1. im II. Abschnitt: AusführungeinerSohlenversicherungzwischen der Eisenbahnbrücke der schweizerischen Bundesbahnen bei Emmenmatt und Zollbrücke; 2. im IV. Abschnitt: Verbauung eines direkt in die Emme einmündenden Wild bâches oder Erstellung einer Talsperr© in der Schlucht unterhalb dem Rebloch; 3. im I. und II. Abschnitt: Jährliche Durchforstung der Vorländer zwischen Leitwerklinie und den Hochwasserdämmen, um ein freies Durchfliessen des Wassers bei den Höchstständen zu ermöglichen.

Art. 3. Im Abschnitt I und II, Kantonsgrenze Bern-Solothurn bis Emmenmatt, sind nur folgende Arbeiten beitragsberechtigt: a. Neubau und Wiederherstellung von Betonleitwerken und Rückanbindungen ; b. Leitwerke nach verstärkter und genehmigter Bauweise; c. Erstellung, Erhöhung und Verstärkung von Hochwasserdämmen ; d. Anlagen von Senkfaschinen und Betonblöcken am Fusse der Leitwerke;

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e. Ausführung von Sohlenversicherungen; /'. Kolmatierungsarbeiten.

Alle ändern Arbeiten werden, als zum Unterhalt gehörend, nicht berücksichtigt.

Art. 4. In den Abschnitten III, Emmenrnatt-Hintergraben, und IV, Hintergraben-Kemmeriboden, sind alle vom eidgenössischen Departement des Innern und vom Kanton Bern gemeinsam genehmigten Bauten beitragsberechtigt.

Dabei ist zu bemerken, dass man unter Ergänzungsbauten im Abschnitt III Erhöhungsarbeiten von mehr als einer Lage versteht, welche Arbeiten an einem neuen Leitwerke, das nicht über zwei Jahre alt ist, infolge Senkungen gemacht werden müssen.

Art. 5. Für die Ausführung dieser Arbeiten wird eine Bauzeit von 10 Jahren, von dem Inkrafttreten der Beitragszusicherung (Art. 10) an gerechnet, eingeräumt.

Art. 6. Die jährlichen Höchstbeträge werden gesetzt : Für die drei ersten Jahre, erstmals 1913 Fr.

Für die weitern sechs Jahre ,, Für das zehnte Jahr der Rest mit . . ,,

wie folgt fest200,000. -- 150,000.-- 129,676. 70

Art. 7. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt: die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Enteignungen und unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche Vorarbeiten, die Tätigkeit von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. cS. Der Kanton Bern hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidgenössischen Departement des Innern Projekte und

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Kosten veranschlage über sämtliche im folgenden Jahre an der Grossen Emme auszuführenden Bewahrungen und Verbauungen zur Prüfung Und Genehmigung einzureichen.

Art. 9. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise prüfen.

Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 10. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Bern die allmähliche Ausführung der Bewuhrungs- und Verbauungsarbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung von Bern eine Frist von einem Jahr, vom Tage dieses Beschlusses an gerechnet, eingeräumt. Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird, . Art. 11. Der Unterhalt der mit Bundesbeitrag ausgeführten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 12. Der Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1906 wird als erloschen erklärt.

Art. 13. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 14.

beauftragt.

Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Korrektion und Verbauung der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn. (Vom 14. März 1913.)

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Jahr

1913

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

417

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.03.1913

Date Data Seite

575-590

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10 024 937

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