402 schaftsrechte die Rekurse auf letztem Gebiete vermehrt haben.
Wir würden es nicht für angezeigt halten, wenn bei derartigen Entscheiden den Behörden, die mit der Verwaltung des Vormundschaftswesens betraut sind, Kosten Überbunden würden, es wäre denn, dass es sich um Fälle von wirklicher und offenbarer Pflichtverletzung oder Pflicht Vernachlässigung ab Seiten dieser Behörden handeln würde. Selbstverständlich wird man unterscheiden müssen, ob es sich bei einer Vormundschaftsbehörde in einem gegebenen Falle nur um eine unrichtige Auffassung oder Anwendung des Gesetzes, oder ob es sich wirklich um ein pflichtwidriges Vorgehen oder Unterlassen gehandelt hat.
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Antrag der Kommission.
Die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für das Jahr 1912 wird genehmigt.
B e r n , den 16. Mai 1913.
Die Kommission: Calonder, Präsident.
Cardinaux.
Isler.
Lachenal.
Leumann.
Muheim.
Wirz.
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Antrag der Kommission.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1913
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.06.1913
Date Data Seite
402-402
Page Pagina Ref. No
10 025 017
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