402 schaftsrechte die Rekurse auf letztem Gebiete vermehrt haben.

Wir würden es nicht für angezeigt halten, wenn bei derartigen Entscheiden den Behörden, die mit der Verwaltung des Vormundschaftswesens betraut sind, Kosten Überbunden würden, es wäre denn, dass es sich um Fälle von wirklicher und offenbarer Pflichtverletzung oder Pflicht Vernachlässigung ab Seiten dieser Behörden handeln würde. Selbstverständlich wird man unterscheiden müssen, ob es sich bei einer Vormundschaftsbehörde in einem gegebenen Falle nur um eine unrichtige Auffassung oder Anwendung des Gesetzes, oder ob es sich wirklich um ein pflichtwidriges Vorgehen oder Unterlassen gehandelt hat.

# S T #

Antrag der Kommission.

Die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für das Jahr 1912 wird genehmigt.

B e r n , den 16. Mai 1913.

Die Kommission: Calonder, Präsident.

Cardinaux.

Isler.

Lachenal.

Leumann.

Muheim.

Wirz.

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Antrag der Kommission.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1913

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.06.1913

Date Data Seite

402-402

Page Pagina Ref. No

10 025 017

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