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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Aenderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des III, Quartals 1913, Unterm 1. Juli 1913 hat der Bundesrat Herrn Francesco Carlo R e g l i n , und unterm 16. September 1913 Herrn Albert S t o c k e r, beide bevollmächtigte Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Zwilchenbart in Basel, je ein Patent zum Betriebe einer Auswanderungsagentur erteilt.

Als Unteragent ist ausgetreten: Ton der Agentur Marino Bonetti in Locamo: Benjamino Borradori in Gordola.

Als U n t e r a g e n t e n sind angestellt w o r d e n : Von der Agentur Zwilchenbart in Basel: Alfonso Pola in Brusio.

Von der Agentur Viktor Klaus in Buchs (St. Gallen): Albert Einer in Aarau.

Jakob Schweizer in St. Margrethen.

Von der Agentur H. P. Attenberger in Zürich: Josef Attenberger in Zürich.

Von der Agentur Eugen Bär in Luzern: William Bronner in Basel.

"Walter Jäger in Biel.

356 Von der Agentur Meiss & Cie. in Zürich: Louis Wolff-Freuler in Wetzikon.

Isidor Keller in Altdorf.

Von der Agentur Marino Bonetti in Locarne : Antonio Ghiringhelli in Osogna.

B e r n , den 30. September 1913.

Schweizerisches Politisches Departement, Abteilung Auswandenmgsivesen.

OEfZvLn.ststipenciierx.

Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine Summe für die Ausrichtung von Stipendien an schweizerische Künstler verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien, sowie in besonderen Fällen an anerkannte Künstler, eventuell auch zur Erleichterung der Ausführung von Kunstwerken verliehen.

Anspruch auf die Unterstützung haben nur solche Künstler,die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg weitere Kunststudien betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die das Stipendium zu erlangen wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthil beim unterzeichneten Departemente anmelden.

Das Gesuch ist auf besonderem Formular einzureichen und muss von einem Heimatschein oder sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist, begleitet sein. Ausserdem sind zwei bis drei Arbeiten des Bewerbers -- wovon wenigstens eine vollständig ausgeführte -- die gestatten, dessen Befähigung zu beurteilen,- einzusenden. Diese Arbeiten haben bis längstens am 5. Januar 1914 beim Departemente des Innern einzutreffen.

Das Anmeldeformular und der Auszug aus der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 betreffend die Stipendien,

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alles Nähere über Verabreichung und Höhe dieser Unterstützungen enthaltend, können bei der Kanzlei des Departements des Innern, bezogen werden.

B e r n , 7.0ktober 1913.

(3.)..

Eidg. Departement des Innern.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Lieferung von anatomischen Pincetten und Verbandscheren.

Die unterzeichnete Abteilung bedarf: 2000 anatomische Pincetten, stark, Länge 13,5 cm, haltbar vernickelt.

2000 Verbandscheren (Muster im Sanitätsmagazin verlangen).

Preisofferten, für Pincetten mit Muster begleitet, sind bis 15. Oktober 1918 an das eidgenössische Sanitätsmagazin in Bern, Spitalacker, einzugeben.

B e r n , den i. Oktober 1913.

Abteilung für Sanität.

Schweizerische Postverwaltung.

Lieferung von Postsäcken.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf für das Jahr 1914 der hiernach angeführten Sorten von Postsäcken : 2000 Säcke der Grosse II (für den Inland verkehr), 2000 ,, ,, "II (für den Auslandverkehr), 4500 ,, ,, ,, III (für den Inlandverkehr), 2500 ,, ,, ,, III (für den Auslandverkehr), 300 ,, ,, ,, III (Zeitungssäcke mit einem Handgriff), 2000 ,, ,, ,, I V (für den Inlandverkehr), 1000 ,, ,, ,, IV (für den Ausland verkehr), 1000 Paketsäcke der Grosse IV (mit Riemen, ohne Handgriff) und 1500 Wertsäcke.

Die Inlandsäcke und die Paketsäcke sind mit der einseitigen Aufschrift ,,Post", die Auslandsäcke und die Wertsäcke mit der beidseitigen Aufschrift ,,Schweiz, Postes suisses, Svizzera" zu zeichnen. Die Zeitungssäcke erhalten keine Aufschrift.

Für die Säcke der Grossen II, III und IV ist im Zettel und SchussFalchsgarn prima Qualität ,,Rosa Marke", inländisches Fabrikat, zu ver-

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Jahr

1913

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.10.1913

Date Data Seite

355-357

Page Pagina Ref. No

10 025 143

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