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Schweizerisches Bundesbiatt.

5. Jahrgang.

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26. Februar 1913.

Band I.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Verweigerung der Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn.

(Vom 2l. Februar 1913.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1907 (E. A. S.

XXIII, 312) wurde einem durch die Herren W. Hetze), Ingenieur, und W. Fischer, Kaufmann, beide in Basel, vertretenen Initiativkomitee eine Konzession für den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn erteilt.

Die irn Art. 5 der Konzession angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, haben wir unterm 25. Juli 1911 {E. A. S. XXVII, 162) bis 1. Januar 1913 verlängert. Dabei erklärten wir aber, dass der Bundesrat von sich aus keine weitere Fristverlängerung mehr gewähren werde.

Mittelst Eingabe vorn 28. August 1912 an das Post- und Eisenbahndepartement zuhanden des Bundesrates und der Bundesversammlung stellen nun die Herren Hetz und Fischer das Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen für die Faulhornbahn. Zur Begründung ihres Begehrens führen die Potenten aus, ihr Bahnprojekt stehe in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur projektierten Grossen Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. I.

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Scheideggbahn, da der Anschluss an die Schynige Plattebatm seinerzeit abgelehnt worden sei. Es sei daher nicht möglich, die Faulhornbahn zu bauen, bevor die Grosse Scheideggbahn (von Grindelwald über die: Grosse Scheidegg nach Meiringen) 'finaftziert sei.

Der Regierungsrat des Kautons Bern, nur Vernehmlassung über das Fristverlängerungsgesuch der Herren Hetzel und Fischer eingeladen, bemerkte in seiner Zuschrift vom 16. Oktober 1912, sowohl der Gemeinderat Grindelwald als das Regierungsstatthalteramt Interlaken hätten sich im Sinne der Verweigerung'der Fristverlängerung ausgesprochen. Dem Regierungsrate scheine es ausgeschlossen, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit, d. h.

wenigstens vor der Eröffnung der Grossen Scheideggbahn, welche übrigens auch noch nicht greifbare Gestalt angenommen habe, finanziert werden könne. Er milsse daher beantragen, es :sei die nachgesuchte Fristverlängerung zu verweigern.

Wir erachten die Ausführungen der Kantonsregierung, die bei dieser reinen Touristenbahn in erster Linie berufen ist, die Interessen der Gegend zu vertreten, als zutreffend. Auch uns scheint es ausgeschlossen, dass die projektierte Grosse ScheideggFaulhorn-Bahn in absehbarer Zeit finanziert werde. Wir können daher dem Antrage der Kantonsregierung auf Abweisung des Fristverlängerungsgesuches beipflichten.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme empfehlen, benützen wir auch diesen Anlass, Sie, Tit..

unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. Februar

1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:.

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

315

(Entwurf.)

Bundesbeschluss . .

betreuend.

.

Verweigerung der Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Initiativkomitees für die Faulhornbahn, vom 28. August 1912; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 1913, beschliesst: 1. Das Gesuch um Verlängerung der durch Bundesratsbeschluss vom 25. Juli 1911 (E. A. S. XXVII, 162) erstreckten Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, für eine Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn wird abgewiesen.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Verweigerung der Fristverlängerung für eine Schmalspurbahn von der Grossen Scheidegg nach dem Faulhorn. (Vom 2l. Februar 1913.)

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Jahr

1913

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

406

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.02.1913

Date Data Seite

313-315

Page Pagina Ref. No

10 024 917

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