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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ausdehnung der Konzession elektrischer Strassenbahnen in Lausanne und Umgebung auf die neuen Strassenbahnlinien Renens-St. Sulpice und Prilly-Crissier.

(Vom 14. März 1913.)

Tit.

Mit Eingaben vom 15. April 1912 und 11. Oktober 1912 stellte die Société des tramways lausannois das Gesuch um Erteilung der Konzession 1. einer neuen Linie von Renens nach St. Sulpice und 2. einer neuen Linie von Prilly nach Crissier.

I.

Die Linie Renens-St. Sulpice bildet die Fortsetzung der bestehenden Linie Lausanne-Renens. Sie führt von Renens über Chavannes, Le Pontet und Ecublens nach St. Sulpice, dessen Hafen, ein beliebter Ausflugspunkt, von der Dampfschiffgesellschaft des Genfersees nur während eines Teiles des Jahres bedient wird.

Der dem Gesuche beigelegte technische Bericht enthält folgende Angaben: Die neue Linie benützt überall die Strasse.

Länge der Linie: 4200 m.

Spurweite : l m.

Grösste Steigung : 50 %o.

Höhenpunkte: Renens 407,ao, Chavannes 405, Ecublens 410, St. Sulpice 400 m ü. M.

Kleinster Halbmesser : 25 m.

Betriebsart: Elektrizität, geliefert vom städtischen Elektrizitätswerke in Lausanne; Luftleitung: 2 Drähte von 10 mm; 850 V. ; Rückleitung durch die Schienen.

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Der Betrieb wird mit dem gegenwärtigen Material der Société
Der summarische Kostenvoranschlag weist folgende Hauptposten auf: Beschotterung, verschiedene Gradlegungen, Geleise: Rillenschienen auf Metallschwellen, elektrische Schienenverbindung usw Fr. 193,200 Speise- und Kontaktleitung, Sehaltbrett usw. . ^ 58,800 2 Wagen ,, 40,000 Studien, Leitung der Arbeiten und Unvorhergesehenes ,, 28,000 Fr. 320,000 II.

Die Linie Prilly-Crissier bildet die Fortsetzung der in Betrieb stehenden Linie Lausanne-Prilly.

Crissier ist die einzige Gemeinde des Bezirks Lausanne, die keine Schienenverbindung mit der Hauptstadt besitzt. Dieses prächtig gelegene Dorf wird mit der Zeit einer der bevorzugtesten Vororte von Lausanne werden.

Die Linie beginnt bei der Endstation der bestehenden Linie Lausanne-Prilly. Sie folgt' in ihrer ganzen Länge der Kantonsstrasse von Lausanne nach Jougne und berührt das Gebiet der Gemeinden Prilly, Renens und Crissier.

Der dem Gesuche beigefügte technische Bericht enthält folgende Angaben : Länge der Linie : 3200 m.

Spurweite : l m.

Grösste Steigung : 53 °/oo.

Höhenpunkte : Prilly 485,30, Crissier 469,go m ü. M.

Kleinster Halbmesser : 50--100 m.

Betriebsart: Elektrizität; Luftleitung und Rückleitung durch die Schienen : beständiger Strom von 650 V, geliefert von der Stadt Lausanne.

Zum Betriebe wird das Rollmaterial der Strassenbahnen in Lausanne verwendet.

Der summarische Kostenvoranschlag setzt sich aus folgenden Posten zusammen :

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Erstellung des Geleises (Oberbau) ,,· der elektrischen Leitung Verschiedenes

.

. .

.

Fr. 132,000 ,, 39,000 ,, 17,000 Fr. 188,000

III.

Der Staatsrat des Kantons Waadt hat in seinen Vernehmlassungen vom 21. Mai 1912 und 5. November 1912 unter einigen Vorbehalten, die erledigt worden sind, die Erteilung der Konzession für die neuen Linien befürwortet.

Durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1905 (E. A. S.

XXI, 356) wurde der Société des tramways lausannois eine Konzession für den Bau und Betrieb eines verschiedene Linien umfassenden Netzes elektrischer Strassenbahnen in Lausanne und Umgebung erteilt. Diese Konzession ist durch Bundesbeschluss vom 26. September 1907 geändert worden.

Statt für jede der beiden Strassenbahnlinien, die ebenfalls einen Teil des Netzes der Strassenbahnen in Lausanne bilden werden, eine besondere Konzession zu erteilen, halten wir es für angezeigt, die Konzession für das gegenwärtige Netz auf diese neuen Strecken auszudehnen, wie dies in bezug auf die Linie Lausanne-Georgettes-Port de Pully bereits geschehen ist. DieseAusdehnung rechtfertigt sich um so mehr, als die Bau- und Betriebsbedingungen für die neuen Strecken die gleichen sein werden wie für die alten Linien, die das Netz der elektrischen Strassenbahnen in Lausanne bilden.

Wir empfehlen Ihnen daher die Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes, der dem Gesuche um Ausdehnung der Konzession entspricht, und benützen den Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. März 1913.

Ini Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Sehatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Ausdehnung der Konzession des Netzes elektrischer Strassenbahnen in Lausanne und Umgebung auf die neuen Linien Renens - St. Sulpice und Prilly-Crissier.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. zweier Eingaben der Société des tramways lausannois vom 12./15. April und 11. Oktober 1912; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 14. März 1913, beschliesst: I. Die der Société des tramways lausannois durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1905 (E. A. S. XXI, 356) für den Bau und Betrieb eines Netzes elektrischer Strassenbahnen in Lausanne und Umgebung erteilte und durch Bundesbeschluss vom 26. September 1907 (E. A. S. XXIII, 264) abgeänderte Konzession wird unter folgenden Bedingungen auf die neuen Linien Renens - St. Sulpice und Prilly - Crissier ausgedehnt : 1. Binnen einer Frist von 24 Monaten, vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, sind dem Bundesrat die abgeänderten Statuten der Gesellschaft sowie die vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen einzureichen.

Innert sechs Monaten nach der Plangenehmigung ist mit den Erdarbeiten für die Erstellung der neuen Linien zu beginnen.

Binnen eines Jahres, vom Beginn der Arbeiten an gerechnet, sind die neuen Linien zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. In bezug auf die Benützung der öffentlichen Strassen für den Bau und Betrieb dieser Linien gelten folgende Vorschriften :

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o,, für die Linie Renens-St. Sulpice die Bestimmungen : 1. des Übereinkommens vom 7. Juni 1912 zwischen dein Departement der öffentlichen Arbeiten des Kantons Waadt und der Société des tramways lausannois, genehmigt durch Dekret des Grossen Rates des Kantons Waadt vom 23. Dezember 1912; 2. des Übereinkommens vom 29. Oktober 1912 zwischen der Gemeinde Renens und der Société des tramways lausannois, genehmigt vom Gemeinderate ; 3. des Übereinkommens vom 23. Mai 1912 zwischen der Gemeinde Chavannes und der Société des tramways lausannois, genehmigt vom Gemeinderate; 4. des Übereinkommens vom 23. Mai 1912 zwischen der Gemeinde St. Sulpice und der Société des tramways lausannois, genehmigt vom Gemeinderate ; b. für die Linie Prilly-Crissier die Bestimmungen : 1. des Übereinkommens vom 5./13. November 1912 zwischen dem Departement der öffentlichen Arbeiten des Kantons Waadt und der Société des tramways lausannois, genehmigt durch Dekret des Grossen Rates des Kantons Waadt vom 23. Dezember 1912; 2. des Übereinkommens vom 6. November 1912 zwischen der Gemeinde Prilly und der Société des tramways lausannois, genehmigt vom Gemeinderat von Prilly, und 3. des Übereinkommens vom 6. November 1912 zwischen der Gemeinde Crissier und der Société des tramways lausannois, genehmigt vom Gemeinderat von Crissier, insoweit diese Bestimmungen nicht mit der gegenwärtigen Konzession und der Bundesgesetzgebung im Widerspruch stehen.

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge der Vorschriften dieses Beschlusses, der am 1. Mai 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ausdehnung der Konzession elektrischer Strassenbahnen in Lausanne und Umgebung auf die neuen Strassenbahnlinien Renens-St. Sulpice und Prilly-Crissier. (Vom 14. März 1913.)

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Jahr

1913

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412

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.03.1913

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570-574

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