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Schweizerisches Bundesblatt.
65. Jahrgang.
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29. Oktober 1913.
Band IV.
Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
(Vom
20. Oktober 1913.)
Das Aktionskomitee für die Staatsvertragsinitiative Übermacht der Bundeskanzlei am 16. laufenden Monats 634 weitere, aus den Kantonen Bern, Zürich und Luzern stammende Unterschriften, die dem statistischen Bureau zur Prüfung übergeben werden.
Laut einer Mitteilung des dominikanischen Gesandten in Paris hat die Regierung der Dominikanischen Republik die Blockade, die sie wegen der Rebellion über einige Häfen verhängt hatte, in bezug auf den auswärtigen Handel für die Häfen von Sanchez und Samanà wieder aufgehoben.
(Vom
21. Oktober 1913.)
Zum schweizerischen Delegierten am nationalen Naturschutzkongress (National conservation congress) in Washington, der vom 18. bis 20. November 1913 stattfinden wird, wird ernannt : Herr Dr. Ernst B a n m a n n , schweizerischer Geschäftsträger daselbst.
Dem Kanton W a a d t wird an die zu 19,000 Fr. veranschlagten Kosten der Aufforstung Chassagne durch die Gemeinde Bonvillars ein Bundesbeitrag von 60 °/o zugesichert, höchstens 11,400 Fr.
Dem Kanton Wall i s wird an die zu 10,000 Fr. veranschlagten Kosten für Bodenerwerb in Sapina, Gebiet der Gemeinde Chalais und Grône, zum Zwecke der Aufforstung, ein Bundesbeitrag von 40 °/o zugesichert, höchstens 4000 Fr.
Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. IV.
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Dem Kanton Genf wird an die Kosten der Wiederherstellung von durch die Reblaus zerstörten oder gefährdeten Weinbergen im Flächeninhalte von 36 ha, 63 a und 60 m2, zuhanden der Bezugsberechtigten, ein Bundesbeitrag von 36,636 Fr. ausgerichtet.
Wahlen.
(Vom
21. Oktober 1913.)
Handels-, Industrie- und
Landwirtschaftsdepartement.
Abteilung Landwirtschaft.
Tierärztlicher Adjunkt des eidgenössischen Seuchenkommissärs: Dr. Thalmann, Eduard, Tierarzt in Neuenburg.
Bundesamt für Sozialversicherung.
Mathematiker : Dr. Grand, John, von Villars sous Yens, in Bümpliz, Lehrer am städtischen Gymnasium in Bern.
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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.
Beamten und Angestellten.
Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.
Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein
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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1913
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
43
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.10.1913
Date Data Seite
475-476
Page Pagina Ref. No
10 025 160
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