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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine Zahnradbahn von St. Gingolph auf den Grammont, eventuell auf die Cornettes de Bise.

(Tom 24. Januar 1913.)

Tit.

Mit Eingaben vom 12. und 28. August und 16. Dezember 191.2 stellte das Initiativkomitee der Eisenbahn von St. Gingolph auf den Grammont, eventuell auf die Cornettes de Bise, für die am 20. Dezember 1906 (E. A. S. XXII, 396) eine Konzession erteilt worden ist, das Gesuch, es möchte die im Art. 5 dieser Konzession zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten angesetzte und durch Bundesratsbeschluss vom 31. Dezember 1909 (E. A. S.

XXV, 496) zum letztenmal um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1913, verlängerte Frist neuerdings verlängert werden.

Diese Konzession war einem durch die Herren Roman Avanzini, Ingenieur in Lausanne, und Eugène Nyauld, Fabrikant in Hermance, vertretenen Initiativkomitee erteilt worden.

Nun ist Herr Roman Avanzini den 9. Mai 1912 gestorben.

Da er sich für dieses Unternehmen grosse Mühe gegeben und dafür auch Geld geopfert hat, so will seine Witwe, Frau Charlotte Avanzini, sowohl für sich wie auch als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder auf die Konzession nicht verzichten, sondern wünscht, sich im Gegenteil mit ihrem Schwager, dem obgenannten Herrn Eugène Nyauld, mit der Verwirklichung des erwähnten Eisenbahnprojektes zu befassen.

Der Staatsrat des Kantons Wallis, dem das Fristverlängerungsgesuch zur Vernehmlassung mitgeteilt wurde, erklärte mit Zuschrift vom 9. Dezember 1912, dass er keine Einwendungen dagegen zu machen habe.

In Anbetracht, dass einer der Urheber dieses Eisenbahnprojektes gestorben ist und seine Erben die Absicht haben, sein Werk in Verbindung mit den andern -Mitgliedern des Initiativkomitees wieder aufzunehmen, haben auch wir gegen das Frist-

189 Verlängerungsgesuch nichts einzuwenden und beantragen Ihnen, demselben durch Annahme des nachstehenden Beschlussesentwurfes zu entsprechen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 24. Januar

1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Sehatzmann.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für eine Zahnradbahn von St. Gingolph auf den Grammont, eventuell auf die Cornettes de Bise.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. dreier Eingaben der Frau Witwe Roman Avanzini und des Herrn Eugène Nyauld, Fabrikant in Hermance, vom 12. und 28. August und 16. Dezember 1912; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 24. Januar 1913, beschliesst: I. Die in Art. 5 der Konzession für eine Zahnradbahn von St. Gingolph auf den Grammont, eventuell auf die Cornettes de Bise, vom 20. Dezember 1906 (E. A. S. XXII, 396) zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten angesetzte und durch Bundesratsbeschluss vom 31. Dezember 1909 (B. A. S. XXV, 496) um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1913, verlängerte Frist wird zum letztenmal um drei Jahre, d. h. bis zum 1. Januar 1916, verlängert.

II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses der am 1. Mai 1913 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Fristverlängerung für eine Zahnradbahn von St. Gingolph auf den Grammont, eventuell auf die Cornettes de Bise. (Vom 24. Januar 1913.)

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Jahr

1913

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1

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04

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402

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.01.1913

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188-189

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