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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung des Kredites für die innere Einrichtung und Möblierung der landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Oerlikon-Zürich.

(Vom 23. Mai 1913.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1912 haben Sie für die Neubauten der agrikulturchemischen und der Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt in Oerlikon-Zürich einen Kredit von Fr. 400,000 bewilligt. In diesem Kredite waren jedoch die Kosten für die innere Einrichtung und Möblierung der Anstalten nicht Inbegriffen. Die Bauten sind nun so weit vorgeschritten, dass deren innere Ausstattung in Angriff genommen werden kann.

Die beiden Versuchs- und Untersuchungsanstalten waren bisher im Chemiegebäude der eidgenössischen technischen Hochschule in Zürich untergebracht. Ein Teil der dort benutzten Einrichtungen und des alten Mobiliars kann in den Neubauten auch fernerhin Verwendung finden, und man war bestrebt, dies in weitgehendem Musso zu verwirklichen Manche feststehende Einrichtungen der chemischen Laboratorien und anderer Arbeitsräume, wie Kapellen, nach Form und Zustand für die neuen Räume ungeeignete Sammlungs- und Bücherschränke müssen jedoch zurückgelassen werden, weil sie auch nach Aufwendung grosser Umbau- und Reparaturkosten ihren Zweck nur sehr mangelhaft hätten erfüllen können. Einige dieser Einrichtungen werden deshalb zweckmässiger an ihrem bisherigen Standorte belassen, wo sie später für die eidgenössische technische Hochschule Verwendung finden können.

Die agrikulturchemischen und agrikulturbotanischen Wissenschaften, sowie die bezüglichen Untersuchungs- und Versuchsmethoden haben grosse Fortschritte zu verzeichnen, denen man

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bei der Ausstattung der neuen Anstalten Rechnung tragen muss, um diese den gleichartigen Instituten des In- und Auslandes würdig an die Seite zu stellen. Im ferneren ist daran zu erinnern, dass die von den Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Zürich bisher benutzten Räume und Einrichtungen den Anforderungen der stark angewachsenen Kontroll- und Versuchstätigkeit seit Jahren nicht mehr zu genügen vermochten. Bei der Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt sind in neuerer Zeit Pflanzenschutz und Pflanzenzüchtung als neue Arbeitsgebiete angegliedert und ausgebaut worden.

Ein erster von der Direktion der eidgenössischen Bauten nach den Angaben der Anstaltsvorstände aufgestellter Kostenvoranschlag sah für die Einrichtung und Möblierung der beiden Anstalten eine Ausgabe von Fr. 97,000 vor. Unser Landwirtschaftsdepartement verlangte jedoch eine angemessene Herabsetzung des Kreditbegehrens, die unter Mitwirkung der eidgenössischen Baudirektion und der Vorstände der beteiligten Versuchsund Untersuchungsanstalten verwirklicht werden konnte. Dabei wurden namentlich die nicht dringend erforderlichen oder für die nächste Zeit entbehrlich erscheinenden Einrichtungen, die im Bedarfsfalle auch später ohne Mehrkosten beschafft werden können, gestrichen, und das alte Mobiliar soll, soweit es überhaupt tunlich erscheint, zur Ausstattung der Neubauten herangezogen werden.

Nach dem in dieser Weise herabgesetzten Voranschlag werden die Kosten der innern Einrichtung und Möblierung nunmehr betragen : 1. für die Samenuntersuchungs-und Versuchsanstalt Fr. 33,500 · 2. ^ ,, agrikulturchemische Anstalt . . . . ,, 35,000 zusammen

Fr. 68,500

Eine weitere Verminderung der Ausgaben könnte nur auf Kosten der Zweckmässigkeit und Leistungsfähigkeit der Anstalten erzielt werden, was vermieden werden muss. Die geforderte Kreditsumme erscheint deshalb notwendig, um die Anstalt den dargelegten Grundsätzen gemäss auszustatten und sie zu befähigen, ihren Aufgaben im Interesse unserer Landwirtschaft gerecht zu werden.

Die von der Direktion der eidgenössischen Bauten aufgestellten Pläne und Kostenberechnungen liegen bei den Akten.

Daraus ist ersichtlich, dass der verlangte Kredit zum weitaus grössten Teil für feststehende Einrichtungen, wie Kapellen, Keimapparate und Arbeitstische, Apparaten-, Bücher- und SammlungsBimdesblatt. 65. Jahrg. Bd. III.

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322 schränke, sowie für die Einrichtung von Gas, Wasser und Elektrizität in den Arbeitsräumen und nur zum kleinsten Teile für Zimmermöbel im engern Sinne Verwendung findet. Die genannten Einrichtungen und Apparate sind aber verhältnismässig teuer und müssen den durch die Wissenschaft und die Technik gestellten Anforderungen genügen.

Gestützt auf vorstehende Begründung empfehlen wir Ihnen, den geforderten Kredit zu bewilligen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 23. Mai 1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Bewilligung des Kredites für die innere Einrichtung und Möblierung der landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Oerlikon-Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 1913, beschliesst: 1. Für die innere Einrichtung und Möblierung der landwirtwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in OerlikonZürich wird ein Kredit von Fr. 68,500 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung des Kredites für die innere Einrichtung und Möblierung der landwirtschaftlichen Versuchsund Untersuchungsanstalten in Oerlikon-Zürich. (Vom 23. Mai 1913.)

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1913

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433

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1913

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320-322

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