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Neben seiner grossen beruflichen Tätigkeit befasste sich Sulzer auch eifrig mit Politik, wo er namentlich in wirtschaftlichen Fragen eine hervorragende Stellung einnahm ; seine Voten im Nationalrat legten je und je beredtes Zeugnis ab von der Gründlichkeit und Sachkenntnis, mit der er wirtschaftliche Probleme löste und zu verteidigen wusste.

Opportunität und Konvenienz hatten geringen oder oft auch keinen Einfluss auf sein Denken und Handeln. Offen und ehrlich, stets kraftvoll strebte er dem von ihm als richtig erkannten Ziele zu, unbekümmert um der Parteien Gunst -- ein Mann ohne Furcht und Tadel, so hat er unter uns gewirkt und so wollen wir ihn in ehrendem Andenken behalten.

Auch wir legen heute einen Kranz der Anerkennung nieder auf das Grab von Nationalrat Dr. Sulzer als eines geistesmächtigen Eidgenossen, eines pflichttreuen Mitbürgers und eines vorbildlichen Arbeiters am Wohle des gesamten Vaterlandes.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. März 1913.)

Dem Kanton Z ü r i c h wird zuhanden der Gemeinde Oberstammheim (Bezirk Andelfingen) an die 222 Fr. 50 Rp. betragenden Kosten für Anschaffung eines Formaldehyddesinfektionsapparates System Flügge ein Bundesbeitrag von 50 % zugesichert, höchstens 111 Fr. 25 Rp., gemäss Art. 8 des Epidemiengesetzes vom 2. Juli 1886.

Dem Kanton B e r n wird an die zu 38,500 Fr. veranschlagten Kosten der Anlage eines Waldweges Monto-Brotheitere, durch die Burgergemeinde Reconvilier, ein Bundesbeitrag von 20 % oder 7700 Fr. zugesichert.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 100,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Verbauung der Lochrüfe bei Maienfeld ein Bundesbeitrag von 50 °/o zugesichert bis zum Höchstbetrage von 50,000 Fr.

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Dem Kanton G e n f wird an die zu 10,000 Fr. veranschlagten Kosten für Sicherungen am linken Ufer der Hermance ein Bundesbeitrag von 40°/o zugesichert, höchstens 4000 Fr.

(Vom 25. März 1913.)

Dem Kanton Z ü r i c h wird an die zu 15,000 Fr. veranschlagten Kosten für Korrektion des Krebsbaches oberhalb Spitzen, Gemeinde Hirzel, ein Bundesbeitrag von einem Drittel der wirklichen Kosten bewilligt, höchstens aber 5000 Fr.

Dem Kanton Z ü r i c h wird an die zu 125,000 Fr. veranschlagten Kosten für Ergänzungsarbeiten an der Töss, vom Sennhof bis oberhalb Steg, ein Bundesbeitrag von 40 °/0 zugesichert, höchstens 50,000 Fr.

Der Kirchgemeinde St. Antönien (Graubünden) wird an die zu 19,440 Fr. veranschlagten Kosten für Wiederherstellung ihrer Kirche ein Bundesbeitrag von 30 % zugesichert, höchstens 5832 Fr.

Als Vertreter der Schweiz in der Kommission des Internationalen Institutes für Statistik, die sieh Ende März in Rom versammelt, wird ernannt: Herr Prof. Dr. E. W. M i l l i e t , von Basel, Direktor der eidgenössischen Alkoholverwaltung.

(Vom 29. März 1913.)

Herr Maurice G a 11 a n d wird als Vizekonsul von Grossbritannien in Lausanne anerkannt.

Für den Rest der laufenden Amtsperiode wird als Ersatz für den verstorbenen Herrn Nationalrat Ed. Sulzer-Ziegler zum Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern als Vertreter der Inhaber privater Betriebe, die obligatorisch Versicherte beschäftigen, gewählt : Herr Dr. Hans S u l z e r , vom Hause Gebrüder Sulzer, in Winterthur.

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Dem Kanton G r a u b l i n d e n wird an die zu 120,000 Fr.

veranschlagten Kosten der Moësakorrektion bei Soazza ein Bundesbeitrag von 40% zugesichert, im Höchstbetrage von 48,000 Fr.

Wahlen.

(Vom

25. März 1913.)

Departement des Innern.

Statistisches Bureau.

Gehülfe I. Klasse : Schenker, Dr. Otto, von Gretzenbach (Solothurn), bisher provisorischer Gehülfe dieses Bureaus.

Gehülfe II. Klasse: Lutz, August, von Rheineck (St. Gallen), früherer Gehülfe II. Klasse des statistischen Bureaus.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaatlungsstellen des Bundes.

Berset-Müller-Stiftung.

Im Lehrerheim im Melchenbühl sind für Mitte Juni wieder zwei Plätze frei. Zur Aufnahme sind berechtigt ehrbare Personen beiderlei Geschlechts, nicht unter 55 Jahren, schweizerischer oder deutscher Nationalität und christlicher Religion, welche während wenigstens 20 Jahren als Lehrer oder Erzieher in der Schweiz tätig waren, sowie die Witwen solcher Lehrer und Erzieher.

Die Eintrittsbegehren sind schriftlich bis zürn 26. April an den Präsidenten der Aufsichtskommission, Herrn Gemeinderat

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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Jahr

1913

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1913

Date Data Seite

832-834

Page Pagina Ref. No

10 024 959

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