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Schweizerische Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 1. Dezember 1913, nachmittags 41/2 Uhr, zur ordentlichen Wintersession zusammengetreten.

Neue Mitglieder: Im N a t i o n a l r a t : Herr Leuba, Auguste, Grossratspräsident, von und in Buttes.

Im S t ä n d e r a t : Herr Buser, Jakob, von Gelterkinden, in Sissach.

Im Nationalrate eröffnete Herr Präsident Spahn die Session; mit folgender Ansprache : Meine Herren Nationalräte !

Wenn Sie mir erlauben die ordentliche Wintersession, zu der ich Sie freundlichst willkommen heisse, mit einem kurzen Rückblick auf einige der markantesten Ereignisse des abgelaufenen Jahres parlamentarischer Tätigkeit zu eröffnen, so möchte ich vor allen Dingen des Verlustes gedenken den unsere Bundesexekutive durch den Tod eines ihrer Mitglieder, des Herrn Bundesrat Perrier, erlitten hat. Herr Perrier, dessen Tüchtigkeit und treffliche Charaktereigenschaften wir aus seiner Tätigkeit in unserm Rate wohl kannten, hat dem Bundesrate nur ganz kurze Zeit angehört. Das Schicksal hat ihm nicht vergönnt, die mannigfachen Aufgaben, welche die Leitung des vielgestaltigen Departements des Innern ihm vorgelegt hat, und zu deren Bewältigung er in reichem Masse berufen gewesen wäre, zu erfüllen. Hoffen wir, dass es seinem Nachfolger, Herrn Bundesrat Dr. Calonder, der in der Vollkraft der Jahre steht und den das Vertrauen der Bundesversammlung in die oberste Landesregierung berufen hat, eine lange Reihe von Jahren beschieden sei, seinem hohen Amte zum Nutzen unseres Landes vorzustehen.

Durch die Teilnahme an den Eröffnungsfeierlichkeiten der Lötschbergbahn und der Unterengadinbahn haben Sie bekundet, dass es eine Angelegenheit nicht bloss von lokaler, sondern von allgemein schweizerischer Bedeutung ist, wenn durch die Schaf-

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i'ung eines neuen Schienenweges die wirtschaftliche Prosperität «ines Teiles unseres Landes gesichert werden kann und soll.

Unsere parlamentarische Tätigkeit während der Zeit, da ich die Ehre hatte, Ihre Verhandlungen zu leiten, ist durch drei aus dem Rahmen der gewöhnlichen Geschäfte heraustretenden, grössern Angelegenheiten gekennzeichnet: den Gotthard vertrag, die Verwaltungsreform und das Fabrikgesetz.

Selten wohl hat eine Frage der eidgenössischen Politik alle Kreise des Schweizer volkes so tief, so nachhaltig bewegt und bei vielen unserer Mitbürger so schwerwiegende Bedenken wachgerufen, wie die Revision des Gotthardvertrages es getan hat. In fast vierzehntägiger, reiflich und, ich darf es aussprechen, in würdiger Beratung hat die Vertretung des Schweizervolkes die erhobenen Einwendungen geprüft. Diese Beratung hat sicherlich dazu beigetragen, vielerorts vorhandene Befürchtungen zu zerstreuen und wir dürfen dem allgemeinen Wunsch und der Hoffnung Raum geben, dass der aus ihr hervorgegangene Beschluss den schweizerischen Bundesbahnen und unserm ganzen Lande nützlich sein werde.

In der Frage der Reform der Bundesverwaltung hat sich hinsichtlich einzelner Haupt- und Kardinalfnigen eine begrüssenswerte Klärung der Anschauungen vollzogen. Der Gedanke in die Verwaltung unserer auswärtigen Beziehungen etwas mehr Kontinuität und Stabilität zu bringen hat die Anerkennung der grossen Mehrheit Ihres Rates gefunden. Man hat sich auch der Einsicht nicht verschlossen, dass es geboten sei, unsere Landesregierung von der erdrückenden Fülle nicht bloss grosser, sondern auch kleiner und kleinster Verwaltungsgeschäfte etwas zu entlasten, und ihr die für die Wahrnehmung der allgemeinen Landesinteressen und Landespolitik erforderliche Zeit in hinreichendem Masse einzuräumen.

Der letztverflossenen Amtsperiode war es vorbehalten das grosse soziale Werk der Kranken- und Unfallversicherung unter Dach zu bringen, ein Werk, von dessen Durchführung man sich mit Recht einen hervorragenden und wohltätigen Einfluss auf das wirtschaftliche und soziale Gedeihen des Volkes verspricht. Möchte es gelingen, in dieser parlamentarischen Legislaturperiode die allgemein als dringlich empfundene Revisionsarbeit hinsichtlich des Fabrikgesetzes einem guten Ende entgegenzuführen ! Möchte bei dem Widerstreit der Interessen der grosse und einigende Gedanke der Solidarität der verschiedenen Gruppen des SchweiBervolkes einen beredten Ausdruck und eine dem hohen Ziele der

285 Mehrung unserer Volkswohlfahrt gerecht werdende Verwirklichung finden.

Meine Herreu Nationalräte, es liegt mir noch ob, einer schmerzlichen Pflicht nachzukommen.

Am 15. Oktober ist der Senior unseres Rates, Herr Nationalrat Louis Martin, von Verrières, von uns geschieden. Plötzlich, jedoch nicht ganz unerwartet, hat der Tod diesen hervorragenden und liebenswürdigen Kollegen aus unserer Mitte abberufen. Als Herr Martin während der letzten Session hier im Rate erschien, da konnte es niemand verborgen bleiben, dass eine schwere Krankheit an ihm zu zehren begonnen habe ; die stramme Gestalt schien gebrochen, das so lebhafte Auge war müde geworden.

Ändern Tags erfuhren wir, dass Herr Martin, als er trotz Hinfälligkeit und Krankheit in gewohnter Weise seiner Pflicht als Abgeordneter nachkommen wollte, im Treppenhaus des Parlamentsgebäudes von seinen Kräften verlassen, gezwungen war, umzukehren und sich niederzulegen. Er erholte sich wieder von der Herzschwäche, die ihn befallen, und nahm auch seine gewohnte Arbeit wieder auf, bis ein Herzschlag seinem reichen, arbeitsvollen Leben ein Ziel setzte.

Louis Martin wurde am 7. April 1838 in Verrières im Kanton Neuchâtel geboren. Lange bevor er in das politische Leben eintrat, genoss er in seiner Heimat als tüchtiger Kaufmann, als offener Kopf und gewissenhafter Arbeiter schon grosses Ansehen. Mit rastlosem Eifer und grosser Hingebung hat er sich den Aufgaben und Interessen seiner Heimatgemeinde und des Kantons gewidmet. Er war Mitglied verschiedener gemeinnütziger, insbesondere landwirtschaftlicher Vereine, und hat während langer Jahre der Gemeinde und dem Kanton in zahlreichen Ehrenstellen treu gedient, als Präsident der Schulkommission und des Gemeinderates, als Mitglied und mehrfacher Präsident des Grossen Rates und in einer Reihe weiterer Ämter. Wie sehr ihn seine Mitbürger liebten und hochschätzten, geht schon aus der Tatsache hervor, dass sie ihm, dem ursprünglichen Bürger von Ste-Croix, das Ehrenbürgerrecht von Verrières schenkten und ihn bei seiner Übersiedelung nach Neuchâtel zum Ehrenpräsidenten des Conseil général ernannten.

Von 1878 bis 1881 gehörte Martin dem Nationalrate und bis 1883 dem Ständerate als Mitglied an. Für ein paar Jahre zog er sich darauf aus dem eidgenössischen Parlament zurück.

Im Jahre 1891 liess er sich abermals wählen und war Mitglied unseres Rates bis zu seinem Tode.

286 Das Gebiet, auf welchem Louis Martin als Parlamentarier sich vorzugsweise bewegte und auf dem er ausgedehnte Kenntnisse und grosse Autorität besass, war diejenige der volkswirtschaftlichen Fragen, der Finanz- und Zollpolitik und des Verkehrswesens. Als überzeugter Freihändler hat er in den Zolldebatteri unseres Rates eine grosse Rolle gespielt. Er wusste sich so scindas Vertrauen und die Anerkennung seiner Fähigkeiten zu erwerben, dass ihn der Bundesrat zu einem der Unterhändler für den Abschluss des Handelsvertrages mit Frankreich ernannte.

Auch bei mehreren Weltausstellungen in Paris war er als Vertreter der Schweiz und als Mitglied der Jury tätig. Sein letztes Auftreten im Nationalrate galt der lebhaften und beredten Verteidigung der durch das Absinthverbot gefährdeten Interesson seiner engorn Landsleute. Er war ein guter Redner. Logisch scharf und konzis in seiner Argumentation, kurz und bündig im Vortrage, mit energischer Betonung der Hauptsätze seiner Rode, so wusste er den Hörer zu zwingen, ihrn zu folgen. Man merkte ihm den energischen Charakter an, der stets wusste, was er wollte, der kein Wort zu wenig oder zuviel sagte, als was er ·zur Unterstützung seiner These für erforderlich hielt.

Der Rat ernannte ihn für das Jahr 1904 zu seinem Präsidenten. In einer Reihe wichtiger Kommissionen, wovon nur die Zollkommission genannt sei, führte Martin den Vorsitz oder war Mitglied.

Ausser seiner parlamentarischen Tätigkeit fand er als Vizepräsident des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und als Mitglied der Direktion der Direkten Linie Bern-Neuunburg reiche Gelegenheit, seiner Heimat und dem schweizerischen Verkehrswesen nützliche Dienste zu leisten. Im Militär bekloideto er den Rang eines Obersten der Verwaltungstruppen.

Was er unternahm, das tat der Verstorbene mit der ganzen Energie und dem Pflichtbewusstsein, die einen hervorstechenden Zug seines Charakters bildeten. Dass er auch sozial zu fühlen und zu denken verstand und für die Armen und Unbemittelten ein Herz hatte, haben seine Mitbürger dankbar anerkannt.

Die Vorzüge seines Charakters, die Urbanität und Freundlichkeit seines sympathischen Wesens machten ihn uns allen zum lieben und geschätzten Kollegen.

Drei Wochen nach dem Heimgange Martins hielt der Allbezwinger Tod bei einem unserer Kollegen vom Ständerate Einkehr: Freitag den 7. November in der Morgenfrühe starb nach

287 längerem Leiden Herr Ständerat Jakob Stutz. Seit längerer Zeit kränklich, war er mehr und mehr zum stillen Mann geworden.

Aber das war nicht immer so ; es gab eine Zeit, da Jakob Stutz der vordersten einer war im politischen Kampfe seines Heimatkantons und wo er an der politischen und ökonomischen Entwicklung des Kantons Baselland und der Stadt Liestal lebhaften Anteil hatte.

Sländerat Stutz wurde am 25. Juli 1842 in Liestal geboren.

Er widmete sich in Basel, Zürich, Heidelberg und Leipzig dem Studium der Jurisprudenz: Nach seiner Rückkehr von der Universität praktizierte er in seiner Vaterstadt als Anwalt. Bald wandte er sich der Politik zu. Von 1869 bis 1910 gehörte er unuDterbrochen dem Landrate an, den er zehnmal präsidiert hat.

Auch in den Stadtrat wurde der junge, strebsame und fortschrittlich gesinnte Mann gewählt; während 33 Jahren bekleidete er das Amt des Stadtpräsidenten, später auch dasjenige des Bezirksgerichtspräsidenten. Den eidgenössischen Räten gehörte er seit 1887 an, zunächst als Mitglied des Nationalrates und dann, nach dem Tode Birmanns, als dessen Nachfolger im Ständerate. Daneben war er in der Verwaltung der Kantonalbank und der Waldenburgerbahn lange Jahre erfolgreich tätig.

Durch seine uneigennützige Arbeit im Dienste des Gemeinwesens erwarb und erhielt sich Stutz zeitlebens die Liebe und das Vertrauen seiner Mitbürger. Für die zeitgemässe Entwicklung seiner Vaterstadt Liestal hat er viel geleistet; ihm war es in erster Linie zu verdanken, dass Liestal eidgenössischer Waffenplatz wurde, und so manche Aufgabe der Gemeindeverwaltung und -politik hat er glücklich gelöst. Auch als Richter genoss Stutz wegen seines gerechten Urteils grosse Beliebtheit. In der Gesetzgebung und Verwaltung des Kantons hat er sich in einflussreicher Weise betätigt.

Auch im Kreise seiner Kollegen im Ständerate genoss Stutz wegen seiner einfachen und geraden Art und seiner Einsicht viele Sympathien. In zahlreichen Kommissionen war er mitberufen, an der parlamentarischen Tätigkeit teilzunehmen, und er hat seine Aufgabe stets mit grosser Gewissenhaftigkeit erfüllt.

Sein Lebensabend ist durch Kränklichkeit und andere Schicksalsschläge oft etwas verdüstert worden, doch liess sein freundliches, leutseliges Wesen nichts davon merken, was ihn drückte. Stutz war ein Mann der Arbeit für die Wohlfahrt seiner Vaterstadt und seines Kantons; darin hat er seine schönste Befriedigung gefunden.

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Meine Herren Nationalräte, zur Ehrung des Andenkens an die beiden verstorbenen Kollegen ersuche ich Sie, sich von Ihren Sitzen zu erheben.

Der Nationalrat wählte am 1. Dezember zu seinem Präsidenten Herrn Dr Alfred P l a n t a , von Reichenau, bisherigen Vizepräsidenten, und am 3. Dezember zu seinem Vizepräsidenten Herrn R i t z c h e l , Marc-Eugen, von und in Genf.

Im Ständerat eröffnete Herr Präsident Kunz die Session mit folgender Ansprache : Heine Herren Ständeräte!

In der kurzen Spanne Zeit, die seit unserer letzten Tagung verflossen ist, hat der unerbittliche Tod neuerdings Einkehr gehalten in den Reihen der Bundesversammlung, und es liegt uns die schmer/liche Pflicht ob, die heutige Sitzung wiederum mit einer Trauerkundgebung zu beginnen.

Am 15. Oktober kam uns allen die unerwartete schmerzliche Nachricht von Neuenburg her, Nationalrat Louis Martin sei gestorben. Der Nestor des Nationalrates war mitten in der Arbeit einem Herzschlage erlegen. Dieser unermüdliche Arbeiter, der die Ruhe nie kannte, wurde im Alter von bald 76 Jahren seiner Familie, seinem engern und weitern Vaterland und seinen zahlreichen Freunden ganz unerwartet entrissen.

Louis Martin wurde am 7. April 1838 in Les Verrières geboren. Nach Absolvierung einer sorgfältigen Schulbildung wählte er zu seinem Berufe den Kaufmannsstand, in welchem er die schönsten Erfolge zu verzeichnen hatte. Seine politische Tätigkeit begann erst mit dem 40. Lebensjahr, wo er als gereifter Mann und angesehener Kaufmann in den Nationalrat gewählt wurde.

Nachdem er dieser Behörde drei Jahre angehört hatte, wurde er vom Kanton Neuenburg in den Jahren 1881 bis 1883 in den Ständerat entsandt. Er zog sich dann für einige Jahre zurück, um sich ausschliesslich seinem Privatgeschäft zu widmen, wurde aber im Jahre 1891 wieder m den Nationalrat gewählt, dessen Mitglied er dann ununterbrochen bis zu seinem Tode geblieben ist. Seit dem Hinscheide des Herrn Nationalrat Abegg war er der Doyen des Rates, den er im Jahre 1903 auf 1904 präsidierte.

Nationalrat Louis Martin verband mit der Lebhaftigkeit und Geschmeidigkeit, wie sie der neuenburgischen Jurabevölkerung

289 eigen sind, alle Eigenschaften, die zu einem tüchtigen Kaufmann gehören, insbesondere reiche Erfahrungen im geschäftlichen Leben und gründliche Kenntnisse unserer wirtschaftlichen Verhältnisse. Alle diese Eigenschaften waren es, welche ihn zu einer ausgeprägten und überall hochgeschätzten Persönlichkeit stempelten.

In den eidgenössischen Räten, in zahlreichen Kommissionen und überhaupt überall da, wo er sich zum Worte meldete, hat man sein ruhiges, klares und präzises Wort, seine scharfe und ausgeglichene Urteilskraft in hohem Masse zu schätzen gelernt. In den Jahren 1905 bis 1906 übertrug ihm der Bundesrat das ehrenvolle Amt eines schweizerischen Unterhändlers für die Erneuerungdes Handelsvertrages mit Frankreich, und die nationalrätliche Zollkommission wählte ihn zu ihrem Präsidenten. Mit grosser Vorliebe beschäftigte er sich mit Eisenbahnfragen, und diesem Umstände verdankte er seine Stellung als Vizepräsident des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen und diejenige eines Mitgliedes der Direktion der Bern-Neuenburg-Bahn. Speziell um dieses letztere Unternehmen hat Nationalrat Martin sich grosse Verdienste erworben. Im Militär bekleidete er den Rang eines Obersten bei den Verwaltungstruppen, und man wird sich daran erinnern, dass ihm 1892 das Amt eines eidgenössischen Kriegskommissärs angeboten wurde, welches er aber ablehnte. In seinem Heimatkanton im besondern war er ein hochangesehenes und einflussreiches Mitglied des Grossen Rates.

Diese kurze Skizze des Verstorbenen zeigt uns den vielseitigen Mann, der neben strenger Pflichterfüllung in seinem Berufe die nötige Zeit fand, um auch der Allgemeinheit zu dienen und derselben seine reichen Gaben nutzbar zu machen. Sie zeigt uns das Bild eines hochangesehenen Mitbürgers, dessen vornehmster Gedanke immer darin bestand, das Vertrauen, welches seine Mitbürger ihm schenkten, in vollem Masse zu rechtfertigen, und die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, mit Treue und Beharrlichkeit glücklich zu Ende zu führen.

Der Verstorbene gehörte der freisinnig-demokratischen Partei an, für deren Bestrebungen er Stetsfort mannhaft eingestanden ist. Die hohe Achtung, deren er sich bei seinen politischen Gegnern erfreute, zeigt aber, dass er kein blinder Parteimann war, sondern dass neben dem Politiker auch der Mensch bei ihm zur Geltung kam.

An der äussersten Grenze des Westens in seinem geliebten Heimatorte Les Verrières ruht Louis Martin nach langjähriger, fruchtbarer und verdienstvoller Arbeit.

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Wir erfüllen eine Ehrenpflicht, wenn wir heute in diesem Hause, wo er so tatkräftig mit uns gearbeitet hat, seiner in Ehren gedenken und ihm als höchste Anerkennung den verdienten Tribut zollen, dass sein Leben für uns alle vorbildlich bleibt.

In der Morgenfrühe des 7. November verstarb nach längerer Krankheit, aber dennoch unerwartet, in seiner Vaterstadt Liostal Ständerat J a k o b S t u t z im Alter von TU1/? Jahren. Der Hinscheid dieses vortrefflichen, von uns allen hochgeschätzten Mannes und Kollegen hat insbesondere in seiner Vaterstadt Liestal und in seinem Heimatkanton Baselland, aber auch in den Kreisen der Bundesversammlung aufrichtige und herzliche Teilnahme erweckt.

Jakob Stutz wurde im Jahre 1842 in Liestal geboren, durchlief die dortigen Stadtschulen und nachher das Gymnasium in Basel, um sich auf das Universitätsstudium vorzubereiten.

An den Hochschulen von Basel, Zürich, Heidelberg und Leipzig studierte er Jurisprudenz, und nach Abschluss dieser Studien eröffnete er in Liestal ein Anwaltsbureau.

Frühe schon wurden seine Mitbürger auf den energischen und strebsamen Mann aufmerksam und wählten ihn kaum 27 Jahre alt im Jahre 1869 in den Landrat von Baselland, dem er ununterbrochen bis zum Jahre 1911 als Mitglied angehörte, und welche Behörde ihm neunmal das Ehrenamt eines Vorsitzenden übertrug. Von 1875 bis 1908 bekleidete er das Amt eines Stadtpräsidenten von Liestal. Im weitern war er während vielen Jahren Mitglied des Verwaltungsrates und der Direktion der basellandschaftlichen Kantonalbank und während zehn Jahren deren Präsident. Ebenso bekleidete er während Jahren die Stelle eines Verwaltungsrates und des Direktionspräsidenten der Waldenburgerbahn.

In allen diesen Stellungen, sowie ferner als Mitglied der Gerichtsbehörden hat der Verstorbene seiner Vaterstadt und dem Kanton Baselland grosse und wertvolle Dienste geleistet und sich dadurch Dank und Anerkennung seiner Mitbürger in einem Masse «rworben, wie es wenigen beschieden ist.

Von 1887 bis 1890 entsandte ihn der Kanton Baselland als seinen Vertreter in den schweizerischen Nationalrat und seit dem Jahre 1890 vertrat er seinen Heimatkanton im Ständerat.

Im schweizerischen Parlament ist er nicht in der Weise hervorgetreten, wie das in Gemeinde und Kanton erfolgt ist.

Nichtsdestoweniger erwarb er sich grosse Anerkennung und all-

â9i gemeine Achtung durch die sorgfältige und gründliche Art, wie er alle ihm übertragenen Mandate erledigte.

Wenn wir weiter in Berücksichtigung ziehen, dass Stutz als vielbeschäftigter Anwalt auch in seinem Berufe unermüdlich tätig war, so darf ihm an seinem Grabe das Zeugnis nicht versagt werden, dass sein ganzes Leben ernster und fruchtbarer Arbeit geweiht war, und dass diese treue und aufopfernde Arbeit für die Wohlfahrt seiner Mitbürger auch von den schönsten Erfolgen begleitet war.

Als Mitglied der freisinnigen Volkspartei des Kantons Baselland ist er stetsfort für einen entschiedenen Fortschritt in die Schranken getreten und hat als Mann von weitem Blick dieser Überzeugung überall Ausdruck verliehen, wo die Wohlfahrt des Volkes in Frage stand.

Meine Herren Ständeräte ! Ich weiss Sie mit mir einig, wenn ich auch in Ihrem Namen den schwergeprüften Trauer famili en unser herzliches Beileid bezeuge, zugleich mit der Versicherung, dass wir den beiden Verstorbenen ein freundliches Andenken bewahren werden.

Ich lade Sie ein, sich zu Ehren der Dahingeschiedenen von Ihren Sitzen zu erheben.

Der Sfcänderat bestellte am 1. Dezember sein Bureau wie folgt : Präsident : Herr R i c h a r d , Eugen, alt Staatsrat, von und in Genf.

Vizepräsident : Herr G e e l, Johannes, von Sargans, in St. Gallen.

I. Stimmenzähler: Herr S i m o n , Henri, von Ste. Croix, in Graudson.

II. Stirninenzähler : Herr L u s s e r, Florian, von und in Altdorf.

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 28. November 1913.)

Am 24. November 1913 hat Herr Staatsrat Ritter von B ö h m dem Bundespräsidenten das Beglaubigungsschreiben des Königs von Bayern Ludwig III. übergeben, womit er als Ministerresidenten bei der Schweiz. Eidgenossenschaft bevollmächtigt wird.

Bundeablatt. 65. Jahrg. Bd. V.

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(Tom 1. Dezember 1.913.)

Herrn Johann S c h a r p l a z , schweizerischer Konsul in Caracas, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste die nachgesuchte Entlassung erteilt.

Entsprechend ihrem Ansuchen und unter Verdankung der geleisteten Dienste werden auf Ende dieses Jahres aus der Wehrpflicht entlassen : Verwaltungsoberst S i e g f r i e d , Karl, von Zofingen, in Zollikon, bisher z. D.

Infanterieoberst G r a f , Leonhard, von und in Herisau, bisher T. D.

Infanterieoberstlieut. von A r x , Rudolf, von Walterswil, in Solothurn, bisher z. D.

Infanterieoberstlieut. M u r i , Johann, von Schinznach, in Lausanne, bisher z. D.

Artillerieoberstlieut. G s e l l , Walter, von und in St. Gallen, bisher T. D.

Sanitätsoberstlieut. D u in o n t, Fritz, von und in Bern, bisher T. D. Kdt. T.-San.-Abt. 3.

Infanteriemajor S c h w a r z , Werner, von Brugg, in Zofingen, bisher z. D.

Infanteriemajor L e u p o l d , Rudolf, von und in Basel, bisher T. D.

Verwaltungsmajor Vital, Ludwig, von Sent, in Chur, bisher T. D.

Infanteriemajor M o r g e n t h a l e r , Otto, von Ursenbach, in Burgdorf, bisher T. D.

Dem schweizerischen Verbände der Verkehrsvereine, mit Hauptsitz in Luzern, wird ein einmaliger Beitrag von 1000 Fr. für Arbeiten zur Errichtung eines schweizerischen Verkehrsamtes zuerkannt.

Vorgängig der Beschlussfassung1 über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 1914 werden Zeit und Ort der Abhaltung der hiernach erwähnten Kurse im Jahre 1914 testgesetzt wie folgt: 1. Kurs für französischsprechende Pferdestellungsoffiziert) vom 25. Januar bis 1. Februar, Waffenplatz Thun.

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2. Wiederholungskurs für Offiziere des Etappendienstes -vom 26. bis 31. Januar, Waffenplatz Luzern.

3. Einführungskurs für Eisenbahnbeamte vom 6. bis 7. Februar, Waffenplatz Bern.

4. Kurs für deutschsprechende Pferdestellungsoffiziere vom 8. bis 15. Februar, Waffenplatz Thun.

(Vom 6. Dezember 1913.)

Die von Herrn H e m m e i e r eingereichte Entlassung als schweizerischer Konsul in San Salvador wird unter Verdankung der geleisteten Dienste angenommen. Die vorläufige Leitung des schweizerischen Konsulates in San Salvador wird dem dortigen Deutschen Konsul übertragen.

Herrn Rudolf H ü g l i , Vizekonsul von Paraguay für die Schweiz, in Bern, wird das Exequatur erteilt.

Dem Gesuche des Herrn Attaché Dr. Ulysses C o n r a d um Entlassung von seiner Stellung wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf Ende dieses Jahres entsprochen.

Dem technischen Experten II. Klasse des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum, Herrn C. A n d e r e g g , wird die von ihm auf den 31. Dezember 1913 erbetene Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt.

Vorgangig den allgemeinen Beförderungen werden folgende Mitrailleurkorporale zu Lieutenants der Infanteriemitrailleure ernannt und eingeteilt wie folgt: Wild, Samuel, von St. Gallen, in Dornach, I. Mitrailleurkompagnie II/6, Thurgau.

Hauser, Ernst, von und in Wädenswil, I. Mitrailleurkompagnie HI/5.

Buhofer, Oskar, von Reinach, in Genf, I. Mitrailleurkompagnie HI/4.

Abry, Lucien, von und in Luzern, I. Mitrailleurkompagnie 1/4.

294 Stähler, Willy, von und in Winterthur, L Mitrailleurkompagnie III/l, Waadt.

Bosshard, Heinrich, von Uetikon a. S., in Hittnau, I. Mitrailleurkompagnie 1/5.

Wahlen.

(Vom 1. Dezember 1913.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen II. Klasse: Saladin, Karl, von Nuglar, Solothurn.

Hägeli, Emil, von Hofstetten, Solothurn. von Bergen, Ernst, von Schattenhalb, Bern.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Binden Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der ,,S. A. Funicolare degli Angioli" in Lugano stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werben, die 142 Meter lange Seilbahn von der Piazza Guglielmo Tell nach der Via Clemente Maraini in Lugano, samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im ersten Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 30,000, das zur Deckung eines Teiles der Baukosten der Linie verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 31. Dezember 1913 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Ein-

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1913

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5

Volume Volume Heft

49

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.12.1913

Date Data Seite

283-294

Page Pagina Ref. No

10 025 205

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