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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 21. November 1913.)

Der Bundesrat hat Herrn Dr. 0. R o t h , Professor der Hygiene an der eidgenössischen technischen Hochschule in Zürich, als seinen Abgeordneten an den im September 1914 in Wien stattfindenden III. internationalen Kongress für Gewerbekrankheiten ernannt.

(Vom 25. November 1913.)

Der Bundesrat hat von dem Berichte der Bundesanwaltschaft betreffend die Spionageangelegenheit in Genf Kenntnis genommen.

Wie sich aus demselben ergibt, richtete sich der dort betriebene Nachrichtendienst in der Hauptsache gegen fremde Staaten ; immerhin wurden gelegentlich auch Mitteilungen militärischer Natur, welche die Schweiz betrafen, weitergeleitet, doch handelte es sich dabei nur um allgemein bekannte Dinge.

Da ein derartiges Treiben geeignet ist, die Sicherheit der Schweiz und ihre guten Beziehungen zum Ausland zu gefährden, wird in Anwendung des Art. 70 der Bundesverfassung die Ausweisung folgender Personen ausländischer Herkunft beschlossen : · 1. Larguier, Paul-Eugène-Napoléon, geboren am 4. Oktober 1848 in Bourg d'Oisans (Isère, Frankreich), angeblich Ingenieur, zurzeit in Genf verhaftet; 2. Menozzi, Tullio-Camillo, geboren am 6. September 1863 in Reggio Emilia, zuständig nach Lucca (Italien), zurzeit in Rom verhaftet; 3. Rossetti, Clemente, Sohn des Paolo und der Gastoldi Angola, geboren am 28. Januar 1869 in Alessandria (Italien), Privatdetektiv, in Genf.

Ausser den Genannten hat sich an der Spionage in hervorragender Weise beteiligt, der Schweizer und Genferbürger Rosselet, Charles-Philippe, geboren 1863, offizieller Übersetzer der Genfer Staatskanzlei, dessen Eigenschaft als Staatsbeamter sein Verhalten, das auf seine Sucht nach ausländischen Auszeichnungen zurückzuführen ist, als besonders verwerflich erscheinen lässt. Es ist Sache der Behörden des Kantons Genf, gegen Rosselet wegen der von ihm verübten Amtspflichtverletzung vorzugehen.

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Das allgemeine Bauprojekt der Strassenbahnen des Kantons Baselstadt für die neue Linie nach dem Bruderholz, von der Thiersteinerallee bis zur Bruderholzallee, wird unter einigen Bedingungen genehmigt.

Für die nachgenannten Eisenbahnkonzessionen werden Fristverlängerungen bewilligt : 1. Elektrische Schmalspurbahn, teilweise Strassenbahn, von Neudorf (Gemeinde Tablât) nach Heiden, mit Abzweigung von Riemen nach Rehetobel, bis I.Juli 1915; 2. Elektrische Schmalspurbahn von Meiringen nach Gletsch (Grimselbahn), bis !.. Januar 1915; 3. Tramway von Graud-Saconnex nach Collex-Bossy und Versoix und zur Schweizer Grenze bei Divonne, bis 1. Januar 1916; 4. Elektrische Schmalspurbahn, teilweise Strassenbahn, von Chur über Lenzerheide und Oberhalbstein nach Bivio und von dort über den Julier nach Silvaplana oder über den Septimer nach Maloja, bis I.Juli 1915; 5. Drahtseilbahn von Muttbach nach dem Hotel Belvédère an der Furkastrasse, bis 15. Oktober 1917.

Dem Kanton Uri Kosten der Erstellung schen Bliimlismatt und beitrag von 20 °/o bis

wird an die zu 23,000 Fr. veranschlagten einer Reussbrilcke mit Zufahrtswegen zwider Gotthardstrasse bei Silenen ein Bundeszu 4600 Fr. zugesichert.

Dem Kanton W a a d t werden folgende Bundesbeiträge zugesichert : a. an die zu 40,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion des Nozonbaches, 40 %, höchstens 16,000 Fr. ; b. an die zu 15,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion des Essert-Pittetbaches, 25 °/o, höchstens 3750 Fr. ; c. an die zu 41,000 Fr. veranschlagten Kosten der Korrektion des Ependes-Baches, 33J/8 %> höchstens 13,700 Fr.

(Vom 26. November 1913.)

Den Regierungen der dem Übereinkommen von Rom betreffend den Postanweisungsdienst teilnehmenden Länder wird

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von dem Beitritte von Venezuela zu diesem Übereinkommen Kenntnis gegeben.

Die Länder, die zurzeit am Übereinkommen von Rom betreffend den Postanweisungsdienst teilnehmen, sind ausser der Schweiz folgende: Deutschland (mit Schutzgebieten), Argentinien, OesterreichUngarn, Belgien, Bolivia, Brasilien, Bulgarien, Chile, Columbia, Creta, Dänemark (mit Kolonien), Aegypten, Frankreich (mit Kolonien), Griechenland, Honduras, Italien (mit Kolonien), Japan, Liberia, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Niederlande (mit Kolonien), Peru, Portugal (mit Kolonien), Rumänien, Serbien, Siam, Schweden, Tunis, Türkei, Uruguay und Venezuela.

Vorgängig der Beschlussfassung über das Verzeichnis der Unterrichtskurse (Schultableau) für 1914 werden die hiernach erwähnten Kaderschiflen der Verpflegungstruppen für 1914 wie folgt festgesetzt: Quartiermeisterschule: vom 11. Januar bis 1. Februar, Waffenplatz : Liestal ; Fachkurs l für Subalternoffiziere der Verpflegungstruppen und des Quartiermeisterdienstes: vom 2. bis 21. Februar, Waffenplatz : Liestal ; Fachkurs II für Stabsoffiziere und Hauptleute der Verpflegungstruppen, des Kommissariats- und des Quartiermeisterdienstes: vom 23. Februar bis T.März, Waffenplatz: ist später zu bestimmen.

(Vom 28. November 1913.)

Dem Kanton T h u r g a u wird an die zu 30,000 Fr. veranschlagten Kosten für die Korrektion des Mooswiesenbaches bei Wigoltingen ein Bundesbeitrag von 33Ys % bis zu 10,000 Fr.

zugesichert.

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Wahlen.

(Vom 21. November 1913.)

Militärdepartement.

G e n e r a l s t a b sä b t e i l u n g.

Abwart : Spring, Wilhelm, von Gelterfingen, zurzeit Wachtmeister der Fortwache Dailly.

(Vom 28. November 1913.)

Departement des Innern.

Schweizerisches Landesmuseum.

III. Assistent : Frei, Karl, von Frauenfeld, zurzeit Volontär-Assistent des schweizerischen Landesmuseums, in Zürich.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Samstag, den 6. Dezember 1913, vormittags 10 Uhr, werden in Bern, bei der Tierarzneischule, noch einige Artillerie-Bundespferde versteigert.

T h u n , den 28. November 1913.

Direktion der eidg. Pferderegieanstatt.

Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck in Lugano.

Auf den 1. Dezember nächsthin wird im Bahnhof Lugano

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1913

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48

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03.12.1913

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234-237

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10 025 199

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