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Schweizerisches Bundesblatt.

65. Jahrgang.

19. März 1913.

Band I.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 10 franken.

Einrückungsgebühr per Zelle oder deren Raum 15 Bp. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck and Expedition der Buchdruck erei Stämpfli & Oie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der im Jahre 1914 in Leipzig stattfindenden internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik.

(Vom 11. März 1913.)

Tit.

Im Frühjahr 1912 sind wir von der deutschen Gesandtschaft in Bern benachrichtigt worden, dass im Jahre 1914 in Leipzig eine internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik stattfinden werde. Es handle sieh um ein durchaus ernsthaftes Unternehmen, das unter dem Protektorate des Königs von Sachsen stehe. Die finanzielle Garantie habe der sächsische Staat übernommen. Im Direktorium sowie im Finanzausschuss seien die beteiligten Kreise durch hervorragende Persönlichkeiten vertreten.

Es sei daher nicht daran zu zweifeln, dass das Ausstellungsunternehmen in einer würdigen und zweckentsprechenden Weise zur Ausführung gelangen werde.

Nach den weitern, uns zur Verfügung stehenden Ausweisen, wird die Ausstellung vom deutschen Buchgewerbeverein organisiert und zu Ehren des 150-jährigen Bestehens der königlichen Akademie für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig veranstaltet. Die Ausstellung wird von Anfang Mai bis Ende Oktober dauern. Nach dem uns vorliegenden Prospekte soll sie "das buchgewerbliche Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. I

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566 Schaffen in seinem Einfluss auf die allgemeine Volksbildung zur Darstellung bringen, sowie nachweisen, welchen hervorragenden Platz graphische Kunst und Industrie im Leben der Nationen einnehmenct.

Die Gruppen, die zur Darstellung gelangen sollen, sind: 1. freie Graphik, 2. angewandte Graphik, 3. buchgewerblicher Unterricht, 4. Papiererzeugung, 5. Papierverarbeitung und Schreibwesen, 6. Farbenerzeugung, 7. Photographie, 8. Reproduktionstechnik, 9. Schriftschneiderei, Schriftgiesserei und verwandte Gewerbe, Stereotypie, Galvanoplastik, 10. Druckverfahren, 11. Buchbinderei, 12. Verlags-, Sortiments- und Kommissionsbuchhandel, 13. Zeitungs- und Nachrichtenwesen, Bekanntmachungsund Werbemittel, 14. Bibliothekwesen, Bibliographie, Bibliophilie und Sammelwesen, 15. Maschinen, Apparate, Materialien und Gerätschaften für die gesamte Druckindustrie, 16. Schutz- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Die erhaltenen Mitteilungen wurden der Schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen überwiesen, die die Angelegenheit seither in der üblichen Weise geprüft und sich bei den interessierten schweizerischen Verbänden und Industriellen über die Geneigtheit zu einer Beteiligung erkundigt hat. Folgende Organe haben bis jetzt eine Beteiligung grundsätzlich zugesagt: Internationales Amt für geistiges Eigentum, Historisches Museum in Bern, Schweizerischer Buchdruckerverein, Schweizerischer Buchhändlerverein, Verein schweizerischer Lithographiebesitzer (Sektion Zürich), Verein zur Förderung der Gutenbergstube, der schweizerische Verein ,,Die Walze", der hauptsächlich für die Kunstabteilung in Betracht kommt ; ferner die Gehilfenorganisationen : Schweizerischer Typographenbund, Schweizerische Buchdruckergewerkschaft, sowie verschiedene einzelne Industrielle und Gewerbetreibende.

Unterhandlungen sind nach den Mitteilungen der Zentralstelle noch im Gange mit der schweizerischen Landestopographie, dem Verein schweizerischer Zeitungsverleger, dem Schweizerischen Stenographenverein und einzelnen Firmen der Kunstbuchbinderei und der Lithographie.

Von den verschiedenen Körperschaften und einzelnen Interessenten wird die Teilnahme an die Voraussetzung geknüpft, dass vom Bunde ein erheblicher Beitrag an die Kosten geleistet werde.

Um die Zeit für die Erwerbung eines günstigen Platzes nicht zu versäumen und vollständige Klarheit über die Bedingungen einer allfälligen Teilnahme der Schweiz an der Ausstellung zu

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erlangen, ist von der Schweizerischen Zentralstelle mit der Ausstellungsleitung ein Vertrag unter Ratifikationsvorbehalt abgeschlossen und als Termin für die definitive Genehmigung der 31. März 1913 vereinbart worden.

Für die Kunstgraphik wurde von der Zentralstelle mit unserm Departement des Innern verhandelt. Auf diesen Teil der Ausstellung, der in einem besondern Gebäude untergebracht werden soll, entfallen nur für sich wirkende Erzeugnisse der Kunstgraphik (wie Holzschnitte, Radierungen, Lithographien), nicht aber solche, die zu industriellen Vervielfältigungen dienen. Für diese eigentliche Kunstgraphik sind die günstigen Bedingungen, wie sie an internationalen Kunstausstellungen üblich sind, zugestanden worden, nämlich: Unentgeltlicher Raum, Wand- und Bodenbelag, kostenfreies Aus- und Einpacken, Feuerversicherung, Beförderung und Aufbewahrung des Verpackungsmaterials usw.

Die schweizerische Kunstkommission, die die Angelegenheit Ende Januar behandelte, kam zu dem Schlüsse, dass das Unternehmen für die Interessen der schweizerischen graphischen Kunst in jeder Beziehung von grösster Bedeutung sei und warme Befürwortung verdiene. Unser Departement des Innern genehmigte die Anträge dieser Kommission, wonach die allgemeinen Bestimmungen für die gesamte Beteiligung der Schweiz gemäss den von der Zentralstelle gemachten Vorschlägen aufgestellt und die Angelegenheit vor dem Bundesrate und der Bundesversammlung als Ganzes behandelt werden soll, immerhin unter Auseinanderhaltung der für die Kunst- und für die Industrieabteilung erforderlichen Kredite.

Die speziellen Bestimmungen für die Abteilung Kunst sollen durch eine von der Kunstkommission zu ernennende Abordnung im Einvernehmen mit der Zentralstelle erlassen und dem Bundesrate zur Genehmigung unterbreitet werden.

Nach der Ansicht der Zentralstelle wird die Ausstellung zweifellos von vielen besucht werden, die bei Verlegung ihrer Werke auf die Mithülfe der Künstler angewiesen sind, oder als Kunstliebhaber eine internationale Übersicht und Kaufsgelegenheit suchen.

Unsere zahlreichen graphischen Künstler, bemerkt die Zentralstelle, werden in Leipzig bei ihren anerkannt guten Leistungen voraussichtlich auch pekuniäre Vorteile erringen und vielleicht dauernde Verbindungen anknüpfen können.

Die schweizerische Ausstellungskommission hat nun folgende Anträge an uns gerichtet: 1. Die Schweiz beteiligt sich offiziell an der internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik 1914.

568 2. Mit der Organisation wird die Schweizerische Zentralstelle für das Ausstellungswesen betraut, und zwar, soweit es die Abteilung Kunst betrifft, in Verbindung mit dem eidgenössischen Departement des Innern.

3. Der Schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen wird ein Kredit von Fr. 40,000 zugesichert. Die Organisation der Abteilung Kunst ist in diesem Kredit nicht inbegriffen.

Der von der Zentralstelle für die industrielle Abteilung aufgestellte Voranschlag ist folgender: Fr..

Platzrniete 12,000 Bureau des Architekten 4,000 Innere Einrichtung und Dekoration 10,000 Keisen und Leitung der Einrichtung 3,000 Transport 1,500 Aufnahmejury und internationale Jury 2,000 Katalog .'

2,500 Aufsicht und Vertretung, 6 Monate zu Fr. 500 . . .

3,000 Unvorhergesehenes 2,000 40,000 Vom Departement des Innern ist für die Abteilung Kunst folgender Voranschlag entworfen worden: Fr.

Spedition, Zollbehandlung, Ein- und Auspacken etc. .

4,000 Transport 2,500 Vorjury 1,500 Internationales Preisgericht 1,000 Unvorhergesehenes (einschliesslich Bureau-, Druck- und Katalogkosten) 1,000 10,000 Es wäre also vom Bund für die gesamte schweizerische Beteiligung an der Ausstellung ein Gesamtbetrag von Fr. 50,000 zu gewähren. Innerhalb der oben angeführten einzelnen Voranschlagsposten würde nach Bedürfnis eine Verschiebung eintreten, da es zurzeit unmöglich ist, die einzelnen Ansätze genau festzustellen.

Nach dem Angeführten halten wir dafür, dass das fragliche Ausstellungsunternehmen für die schweizerische Kunst und Industrie Gelegenheit zu einem erfolgversprechenden Wettbewerbe biete. Wir glauben deshalb, dass sich das verlangte finanzielle

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Opfer rechtfertige, und empfehlen Ihnen den beiliegenden Beschlussentwurf zur Genehmigung.

Empfangen Sie, Tit., die erneute Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 11. März 1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Malier.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

fEntwurf.)

Bnndesbeschluss

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über die

Beteiligung der Schweiz an der im Jahre 1914 in Leipzig stattfindenden internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. März 1913, boach Messt: 1. Zur Beteiligung der Schweiz an der im Jahre 1914 in Leipzig stattfindenden internationalen Ausstellung ftlr Buchgewerbe und Graphik werden folgende Kredite gewährt: a. für die industrielle Abteilung . . . Fr. 40,000 b. für die Abteilung Kunst . . . .

,, 10,000 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der im Jahre 1914 in Leipzig stattfindenden internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik. (Vom 11. März 1913.)

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1913

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414

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19.03.1913

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565-569

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