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Schweizerisches Bundesblatt.

65. Jahrgang.

3. Dezember 1913.

Band V.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition Druck und expédition der Buchdruckerei Stämpfli & Cie in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1913 (II. Serie).

(Vom 28. November 1913.)

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

B. Verzinsung

I. Eidgenössische Anleihen.

4. Anleihen von 1913 : Semesterzins von Fr. 31,500,000 à 4 %

Fr. 630,000 .

Fr. 630,000

Der erste Semestercoupon für das im Frühjahr dieses Jahres auf Grund der Bundesbeschlüsse vom 20. Juni 1912 betreffend die ausserordentlichen Ausgaben für militärische Zwecke, und vom 22. Dezember 1911 betreffend die Aufnahme von Bundesanleihen und die Ausgabe von Bundesbahnobligationen aufgenommene 4 °/oAnleihen von Fr. 31,500,000 verfällt am 1. November 1913, und wir bedürfen zu dessen Einlösung eines Kredites von Fr. 630,000.

Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. V.

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Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

Fr. 25,500

1. Taggelder und Reiseentschädigungen für die Sitzungen des Rates

Fr. 25,000

Es zeigt sich, dass bei der erhöhten Zahl der Mitglieder des Nationalrates der Kredit von Fr. 250,000 für die Sitzungen des Rates nicht ausreicht, sobald 4 Sessionen abgehalten werden.

Im laufenden Jahre beträgt die Ausgabe für die 3 Sessionen, welche bereits stattgefunden haben, Fr. 198,376. Nimmt man dazu die Dezembersession vom letzten Jahre, so kommt man auf eine Gesamtausgabe von Fr. 273,376. Wir sehen uns deshalb genötigt, um einen Nachtragskredit von Fr. 25,000 einzukommen.

4. Bedienung

Fr. 500

Der Budgetkredit von Fr. 8000 wird infolge zahlreicher Kommissionssitzungen, für welche eine Bedienung verlangt wurde, nicht ausreichen. Wir schätzen den Mehrbedarf auf Fr. 500.

B. Ständerat

Fr. 200

3. Bedienung

Fr. 200

Auch hier wird aus den gleichen Gründen wie beim Nationalrat der Kredit sehr wahrscheinlich nicht ganz genügen, weshalb wir eine Ergänzung um Fr. 200 beantragen.

C. Bundesrat Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder

Fr. 8450 .

. Fr. 8450

Den Hinterlassenen des am 16. Mai abhin verstorbenen Herrn Bundesrat Louis Perrier sei. wurde der Nachgenuss einer halben Jahresbesoldung bewilligt. Da die Ersatzwahl erst am 12. Juni getroffen wurde, ergab sich auf dem ordentlichen Besoldungskredit eine kleine Ersparnis, infolge welcher sich der erforderliche Nachtragskredit reduziert auf Fr. 8450.

153

D. ßundeskanzlei

Fr. 14,720

1. Personal.

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals

Fr.

720

Einem austretenden Kanzlisten wurde ein Besoldungsnachgenuss von 3 Monaten, im Betrage von Fr. 720, bewilligt.

2. Material.

c. Zeitungsabonnemente und literarische Anschaffungen

Fr. 200

Infolge Anschaffungen für die Bibliothek der Bundesversammlung wird der Kredit überschritten, e. Porti und Télégraphie

Fr. 300

Dieser Nachtragskredit wird durch zahlreiche grössere Speditionen ins Ausland bedingt.

g. Stenographisches Bulletin

Fr. 13,500

Die Verhandlungen über den Gotthardvertrag (März/April) und über das Fabrikgesetz (September/Oktober) waren so umfangreich, dass der vorgesehene und für 3 Tagungen berechnete Kredit von Fr. 35,000 vollständig aufgebraucht ist. Für die Dezembertagung, in welcher voraussichtlich das Fabrikgesetz und das Gesetz über die Organisation der Bundesverwaltung zur Beratung gelangen werden, bedürfen wir rund Fr. 13,500.

E. Bundesgericht III. Allgemeine Ausgaben.

e. Lesezimmer: Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften

Fr. 2950

Fr.

50

Zur Deckung der Mehrauslagen, die veranlasst worden sind durch Abonnieren einiger neuer Zeitungen, auf Wunsch einzelner neuer Mitglieder des Gerichtes.

d. Auslagen für das Gebah.de 2. Heizung und Beleuchtung

Fr. 2900 Fr. 2500

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Der Ankauf des nötigen Heizmaterials ist bisher auf die Budgets zweier Jahre verteilt worden -- Herbst und Frühling.

Dieses Jahr hingegen ist der Ersparnis halber alles Brennmaterial auf einmal angekauft worden. Der Nachtragskredit von Fr. 2500 ist zur Deckung dieser Mehrausgaben bestimmt. Übrigens hätte der ordentliche Kredit, auch ohne diesen Grund, nicht genügt, da die gleichzeitige Benützung beider Sitzungssäle den beständigen Betrieb der zwei Dampfkessel erfordert. Aus diesem letztern Grunde ist bereits im Budgetentwurf pro 1914 dieser Posten um Fr. 1000 erhöht worden.

3. Telephon und Wasserzins Fr. 400 Die Vermehrung der Telephonstationen hat natürlich auch eine Vermehrung der Telephongespräche zur Folge gehabt, ein Umstand, auf den bei der Erstellung des Budgets pro 1913 nicht Rücksicht genommen wurde. Diese Mehrausgabe kommt heute durch den verlangten Nachtragskredit von Fr. 400 zum Ausdruck.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

I. Politische Abteilung

.

Fr. 41,988

1. Besoldungen des Personals der Abteilung . . Fr.

917

Wir haben am 28. Januar dieses Jahres beschlossen, dem Politischen Departement ständig einen Gesandtschaftssekretär oder Attaché für kürzere oder längere Zeit zuzuteilen, um so dem politischen Personal Gelegenheit zu geben, den Geschäftsgang der Bundesverwaltung kennen zu lernen. Um diesen Beschluss schon jetzt ausführen zu können, bedürfen wir für die Monate November und Dezember eines Nachtragskredites im angegebenen Betrage.

15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und Konsulate : a. in Paris =

Fr.

371

155

Infolge vorgenommener Versetzungen im Kanzleipersonal der Gesandtschaften erweist sich der für Paris bewilligte Kredit von Fr., 48,400 um diesen kleinen Betrag zu kurz.

i. in Buenos Aires

Fr. 2,000

Die fortwährende Zunahme der Geschäfte machte die Anstellung von Hülfspersonal nötig, weshalb wir gezwungen sind, um Gewährung des obenstehenden Nachtragskredites einzukommen.

m. in Montreal

Fr. 2,000

Es ist dem Generalkonsul unmöglich, die grosse Geschäftslast des neugegründeten Generalkonsulates allein zu bewältigen (1157 Eingänge und 1408 Ausgänge vom Januar bis Juli 1913).

Wir bedürfen deshalb des Betrages von Fr. 2000 zur Besoldung von Hülfspersonal.

16. Umzugskosten des Kanzleipersonals der Gesandtschaften '. . .

Da auf diesem Posten bereits zirka . . . .

zu bezahlen waren, so hat sich der ' ordentliche Kredit von als zu niedrig erwiesen. Zur Deckung des Fehlbetrages von und weiterer, in Aussicht stehender Ausgaben, die wir auf zirka einschätzen, ersuchen wir daher um Gewährung eines Nachtragskredites von 21. Repräsentationskosten

Fr. 10,000 Fr. 14,800 ,, 10,000 Fr. 4,800 ,,

5,200

Fr. 10,000 Fr. 25,000

Die Leichenfeier für Herrn Bundesrat Perrier, die Einweihung des Lötschbergtunnels, der Empfang einer amerikanischen, landwirtschaftlichen Studienkommission und die im Monat September abgehaltene internationale Arbeiterschutzkonferenz haben uns ausserordentliche Ausgaben auferlegt, sodass die Gesamtsumme der bis heute auf diesen Kredit entfallenden Ausgaben Fr. 40,499. 15 beträgt. Der ordentliche Kredit von . . . . ,, 25,000. -- erweist sich deshalb schon jetzt um . . . . Fr. 15,499. 15 zu kurz. Da noch beträchtliche Druckkosten für die bereits erwähnte Arbeiterschutzkonferenz zu Übertrag Fr. 15,499. 15

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Übertrag bezahlen sein werden, und ferner uns durch eine von uns auf den Monat November einberufene internationale Konferenz für Weltnaturschutz weitere bedeutende Kosten erwachsen, so werden wir im Hinblick auf diese Kosten und allfällig weitere Ausgaben für Repräsentation mindestens noch eines Betrages von . . . .

Fr. 15,499. 15

also im ganzen bedürfen.

Fr. 25,000. --

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22. Literarische Anschaffungen, Verschiedenes und Unvorhergesehenes

9,500. 85

Fr. 500

Um Herrn Dr. Graffina, den wir mit der Sammlung der auf die schweizerischen Grenzen bezüglichen Urkunden beauftragt haben, eine Anzahl ihm unentbehrlicher Werke politischen, geschichtlichen, geographischen und staatsrechtlichen Inhalts zur Verfügung stellen zu können, mussten wir literarische Anschaffungen im Betrage von zirka Fr. 300 machen, zu deren Deckung der ohnehin knapp bemessene ordentliche Kredit nicht ausreicht.

Ausserdem haben uns die Neuordnung der Departementsbibliothek durch fachmännisches Personal und Entschädigungen für ausserordentliche, durch unvorhergesehenen Geschäftsandrang notwendig gewordene Überzeitarbeit grosse Kosten verursacht. Zur Deckung der Anschaffungen für Herrn Graffina, sowie der Kosten noch notwendiger, literarischer Anschaffungen und allfälliger, unvorhergesehener Ausgaben, die wir auf Fr. 200 schätzen, ersuchen wir um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 500.

23. Bureaukosten : a. Druckkosten und Lithographien

Fr. 1,200

Wir haben uns veranlasst gesehen, den schweizerischen Vertretern im Auslande über die Melde- und Stellungspflicht der im Ausland wohnenden Wehrpflichtigen neue Instruktionen zu erteilen, wodurch der Druck von ausführlichen Kreisschreiben und Bekanntmachungen in grossen Auflagen notwendig wurde.

Ebenso haben wir im Interesse der Erleichterung der Einbürgerung und Wiedereinbürgerung hierauf bezügliche Formulare drucken lassen und den Kantonsregierungen zuhanden der Einbürgerungskandidaten zur Verfügung gestellt. Wir mussten ferner zum Gebrauch unserer Vertreter im Auslande neue Passformulare,

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wie sie an unsere im Auslande reisenden Landsleute abgegeben werden, drucken lassen. Alle diese Massnahmen, nebst den ordentlichen Drucksachen bewirkten eine Gesamtausgabe für Drucksachen von ' . F r . 1,857. 60 sodass sich der ordentliche Kredit von . . . ,, 1,000. -- schon jetzt als um Fr. 857. 60 zu niedrig erweist. Zur Deckung dieses Betrages und der Bedürfnisse bis Ende des Jahres benötigen wir eines Nachtragskredits von Fr. 1200.

II. Àuswanderungswesen 1. Besoldungen

Fr. 500 Fr. 200

Wir haben dem Kanzlisten II. Klasse für seine ausserordentlichen Dienstleistungen, wie im Jahre 1912, auch im laufenden Jahre eine Entschädigung von Fr. 200 zuerkannt.

2. Verwaltungskosten.

a. ßureaukosten

Fr. 300

Infolge unvorhergesehener Zunahme der Geschäfte und der Beförderung fremder Auswanderer durch die Schweiz wuchsen auch die Ausgaben, insbesondere für Bureaumaterial und Drucksachen, und wir bedürfen zu deren Deckung eines Nachtragskredites von Fr. 300.

B. Departement des Innern.

IT. Statistisches Bureau 9. Statistik über die interkantonale Armenpflege (Motion Lutz) '

Fr. 8,800 Fr. 4,000

Die Naturalverpflegung, die einen Teil der interkantonalen Armenpflege bildet, sollte anfänglieh nicht in die Erhebung einbezogen werden. Auf Wunsch des interkantonalen Verbandes für Naturalverpflegung wurde dann aber, im Einklänge mit dem Bundesratsbeschlusse, wenigstens für das Verbandsgebiet eine ergänzende Erhebung über die Naturalverpflegung veranstaltet, die bei der'Aufstellung des ordentlichen Voranschlages nicht vorhergesehen werden konnte. Ferner müssen an einzelne Stellen, denen keine Organe zur Durchführung der Erhebung im Sinne des Bundesgesetzes vom 23. Heumonat 1870 zur Verfügung stehen, angemessene Beiträge an die Kosten gewährt werden.

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10. Volkszählung 1910 Fr. 1,000 3. Aufarbeitungstabellen, Bureaumaterial und Verschiedenes Fr. 1,000 Um die vordem Seiten der Haushaltungsumschläge als Grundlage für das Ortschaftenverzeichnis verwenden zu können, mussten die Umschläge wie früher auf allen vier Seiten beschnitten werden.

Die hierfür verfügbare kleine Handschneidemaschine erwies sich bei Beginn der Arbeit Anfang dieses Jahres als untauglich ; auch würde bei ihrer Benützung die Verrichtung viel zu viel Zeit in Anspruch genommen haben. Es wurde daher eine eigentliche Papierschneidemaschine angeschafft, die übrigens auch von den übrigen Abteilungen des statistischen Bureaus vielfach benützt werden wird. Deren Kosten beliefen sich, einschliesslich Fracht, Zoll, Zufuhr, Montage usw. auf rund Fr. 1000.

11. Viehzählung 1911 Fr. 3,800 2. Restbetrag der Drucklegung und Erstellung der Kartogramme Fr. 3,800 Durch die Erweiterung der Publikation über die Viehzählungsergebnisse infolge der Rassenzählung sind natürlich auch die Kosten der Drucklegung gestiegen. Es war nicht möglich, die Mehrausgaben früher zu veranschlagen, weil dem Buchdrucker für die Berechnung genauere Angaben über den Umfang der Druckarbeit erst jetzt gegeben werden konnten.

V. Gesundheitsamt

Fr. 15,500

5. Medizinal- und Lebensmittelchemiker-Priifungen

Fr.

7,500

Infolge vermehrter Anmeldungen zu den Medizinal- und Maturitätsprüfungen, sowie zu den Lebensmittelchemiker-Prüfungen genügt der ursprüngliche Budgetkredit auch dieses Jahr nicht. Bis Ende Oktober waren angewiesen Fr. 38,952. Eine Berechnung, welche sich auf die bis jetzt angemeldeten Kandidaten stützt, ergibt eine mutmassliche Ausgabe von zirka Fr. 27,500, so dass wir noch eines Nachtragskredites von Fr. 7500 bedürfen.

Es ist aber nicht zu vergessen, dass die Einnahmen aus den Prüfungsgebühren im gleichen Masse steigen, wie die Ausgaben, so dass von einer Mehrbelastung des Budgets nicht gesprochen werden kann.

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7. Lebensmittelkontrolle

Fr. 8,000

| ;

I. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für die eidgenössischen Lebensmittelexperten und die Zoll1 beamten, Inspektionen und Expertisen, Apparate, Reagenzien und Verpackungsmaterial für die Grenzkontrolle Fr. 1,000 Der von Fr. 20,000 auf Fr. 15,000 herabgesetzte Kredit für den Betrieb des Laboratoriums und für die Grenzkontrolle reicht, entgegen unsern Erwartungen, nicht aus, um die Kosten dieses Dienstes zu decken. Um eine bessere Kontrolle der Lebensmitteleinfuhr, speziell des Weines und der Milch, auszuüben, mussten verschiedene Zollämter mit neuen Apparaten versehen werden. Zur Deckung dieser Kosten bedürfen wir noch eines Kredites von Fr. 1000.

II. Entschädigungen an die Mitglieder von Expertenkommissionen. Verschiedenes Fr. 7,000 Infolge von Eingaben der verschiedenen Interessenverbände ist eine Revision der Verordnung betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen dringend notwendig geworden. Im Jahre 1912 wurden bereits fünf Abschnitte revidiert, und im Laufe dieses Jahres sind die übrigen Abschnitte an die Hand genommen -worden. Der im Voranschlag eingesetzte Kredit reicht aber bei weitem nicht aus, um die Kosten dieser Revision zu decken, und wir ersuchen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 7000.

VI. Beiträge an Arbeiten schweizer. Vereine Fr. 1,600 34. Ostschweizerische geographisch-kommerzielle Gesellschaft in St. Gallen

Fr.

1,600

Der Vorstand dieser Gesellschaft hat an unser Departement des Innern das Gesuch gestellt, es möchte ihm die Erwerbung einer Kollektion von 27 Bronzestatuen aus Ostasien durch einen Zuschuss an den Fr. 3200 betragenden Ankaufspreis ermöglicht werden. Zur Begründung wird angebracht, die Sammlung beleuchte in eingehender und vielseitiger Weise die buddhistische Lehre und Philosophie, so dass die wertvollen Stücke als unentbehrlich für die Vervollständigung der ostasiatischen, indischen und malayischen Abteilungen der Sammlungen der Petentin betrachtet werden müssen. Ausser dem rein historischen und ethnographischen besitzen diese echten, alten Stücke noch einen hohen

160

künstlerischen Wert. In ihnen können die Wandlungen asiatischer Kunst verfolgt werden, wie z. B. die Beeinflussung buddhistischer Kunst durch die griechische nach dem Zuge Alexander des Grossen usw.

Die Petentin besitze das älteste Museum für Völkerkunde in der Schweiz, das sich durch seine Sammlungen sowohl im In- als im Auslande einen vorteilhaften Ruf verschafft habe. Ein neues Museumsgebäude, das diese Sammlungen beherbergen solle, werde in kurzem von der Ortsgemeinde St. Gallen erbaut. Die Mittel der gesuchstellenden Gesellschaft, sowie die Opferfreudigkeit der Mitbürger seien schon sehr in Anspruch genommen worden durch Beiträge an den Bau jenes Museums, so dass von dieser Seite keine Unterstützung in Aussicht stehe. Auch die verschiedenen Behörden haben durch ihre grossen Subventionen an das genannte Museum ihre Kredite erschöpft, so dass die Petentin nicht an sie appellieren könne. Es sei zu befürchten, dass, falls die Petentin die angebotene Kollektion nicht erwirbt, ihr Eigentümer sie im Auslande verkaufen werde, und dass damit die wertvolle Sammlung der Schweiz verloren gehe. Unser Departement des Innern hat aus der Prüfung des Gesuches die Überzeugung gewonnen, dass die anbegehrte Unterstützung gerechtfertigt ist.

Solche kann aber, da es sich um die Erwerbung exotischer Kunstgegenstände handelt, weder aus dem Kunst- noch aus dem Altertümerkredit gewährt werden, sondern es muss zu dem Zwecke ein besonderer Kredit ausgewirkt werden. In Betracht dessen empfehlen wir Ihnen den Ansatz zur Gutheissung.

TU. Bundesanstalten für Wissenschaft

und

Kunst Fr. 2,500 6. S c h w e i z e r i s c h e s L a n d e s m u s e u m . . Fr. 2,500 IV. Museumsbetrieb : 2. Sicherheitsdienst Fr. 2500 Der Betrag ist zur Ausrichtung eines Besoldungsnachgenusses für ein Jahr an die Hinterlassenen eines im September letzten Jahres infolge Schlaganfalles verstorbenen Aufsehers bestimmt.

Um die Rechnung des Landesmuseums in Ordnung abschliessen zu können, sind wir genötigt, für den Nachgenuss um Bewilligung eines Nachtragskredites einzukommen.

IX. Verschiedenes 29. Schulausstellung an der schweizerischen Landesausstellung 1914 (Gruppe 43)

Fr. 45,500 Fr. 30,000

161 In dea Bundesbeschlüssen vom 21. Dezember 1881 und 9. Juni 1894 betreffend die Unterstützung der Landesausstellungen in Zürich 1883 und Genf 1896 (A. S. n. F., V, 904 und XIV, 263) steht ein Vorbehalt zugunsten der Sektion für Unterrichtswesen (Schulausstellung). Infolgedessen wurde diese Ausstellung an der erstem der genannten Landesausstellungen mit einer Zuwendung von Fr. 20,000 und an der letztern mit einer solchen von Fr. 30,000 aus dem Bundesbeitrag unterstützt.

Der Bundesbeschluss für die Unterstützung der nächstjährigen Landesausstellung in Bern (A. S. n. F., XXVII, 965) sieht keine Begünstigung der Schulausstellung mehr vor. Gleichwohl stellte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, welche die Organisation und Durchführung der letztern Ausstellung übernommen hat, an das Zentralkomitee der Landesausstellung das Gesuch, es möchte für die Gruppe 43 (Erziehungswesen) wieder eine Summe von mindestens Fr. 30,000 aus dem allgemeinen Ausstellungskredit ausgeschieden werden. Das Zentralkomitee wies dieses Begehren jedoch zurück, indem es geltend machte, dass sein Finanzbudget schon ein überaus gespanntes sei, und es nicht wüsste, wo es diese Zuwendung unterbringen könnte ; ferner wies es darauf hin, dass die Bewilligung eines Kredites an die Schulausstellung bedenkliche Konsequenzen nach sich ziehen müsste, weil mit durchaus dem gleichen Rechte auch andere kantonale Verwaltungen finanzielle Unterstützung, sei es durch Gewährung von Krediten, sei es durch Erlass der Platzgebühren, beanspruchen könnten. Die Konferenz der Erziehungsdirektoren will sich nun mit diesem ablehnenden Bescheid nicht zufrieden geben. Sie macht geltend, dass jeder kantonalen Erziehungsdirektion, auch wenn der nachgesuchte Kredit bewilligt werde, für die Beschaffung und Ausrüstung des Materials für Kommissionen, Kommissarien und Drucksachen noch ganz bedeutende Auslagen erwachsen werden. Im Hinblick hierauf hat die Konferenz der Erziehungsdirektoren erklärt, dass sie sich nur dann an der Schulausstellung beteiligen werde, wenn die Finaazfrage in einer für sie zufriedenstellenden Weise gelöst sei.

Diese Haltung der Erziehungsdirektoren-Konferenz hat das Zentralkomitee bewegen, mit dem Gesuche an unser Departement des Innern zu gelangen, es sei der Schulausstellung für 1914 eine SpezialSubvention von Fr. 30,000
zur Verfügung zu stellen.

Zur Begründung weist es darauf hin, dass der Bund in Gruppe 43, Sektion A, direkt und indirekt beteiligt sei mit der eidgenössischen technischen Hochschule, mit den dem Primarschul-

162 wesen geltenden Interessen, mit dem militärischen Vorunterricht, beziehungsweise Turnunterricht etc., und dass im Hinblick hierauf die Bewilligung der gewünschten Unterstützung gerechtfertigt erscheine. Wenn wir Ihnen die Gutheissung des Gesuches empfehlen, so geschieht es angesichts der Tatsache, dass die dem Stande des schweizerischen Unterrichtswesens entsprechende Organisation der Gruppe 43 im höchsten Grade in Frage gestellt wäre, wenn an deren Einrichtung nicht ein besonderer Zuschuss geleistet würde, und dass anderseits das Zentralkomitee der Landesausstellung auf Grundlage des Bundesbeschlusses betreffend Subventionierung dieser letztern nicht angehalten werden kann, die von der Erziehungsdirektoren-Konferenz beanspruchte Dotation aus dem Ausstellungskredit zu gewähren.

3 0 . Schweizerische Grönlandexpedition . . . . F r . 3,500 Herr Dr. A. de Quervain, Adjunkt der eidgenössischen meteorologischen Zentralanstalt in Zürich, kam im August 1911 bei unserem Departement des Innern um die Gewährung einer Beitragssumme von Fr. 10,000 an die Kosten einer wissenschaftlichen Expedition nach Grönland ein, und sein Gesuch war von Seite der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft, die selbst einen Beitrag gewährt hatte, angelegentlich empfohlen. Der Vorschlag des Departements, die gewünschte Summe in das Budget für 1912 einzustellen, wurde jedoch von uns bei der Vorberatung des letztern abgelehnt. Herr Dr. de Quervain hat dann die Expedition im Vorein mit Herrn Professor Dr. Mercanton in Lausanne, und unterstützt von ausländischen und inländischen gelehrten Kreisen und Instituten im verflossenen Jahre gleichwohl angetreten. Sie ist nun, wie einer erneuerten Eingabe des Herrn Dr. de Quervain vom 3. September laufenden Jahres zu entnehmen ist, nahezu vollendet, hat jedoch teils infolge Erweiterung des Programms, teils infolge eines unvorhergesehenen ungünstigen Ereignisses ein Defizit im Betrage von Fr. 10,000 gebracht. Zur Deckung desselben ist Herrn Dr. de Quervain von einer ausländischen Stiftung neuerdings ein Beitrag von Fr. 2000 zugesprochen worden, in der Voraussetzung, dass der andere Teil in der Schweiz gedeckt werde. Ferner hat er seit seiner Zurückkunft, unterstützt von Herrn Professor Dr. Mercanton, nach und nach zirka Fr. 5000 durch Abhaltung von Vorträgen beschaffen können, so
dass dermal noch eine Summe von Fr. 3500 ungedeckt ist. Diese wünscht Herr Dr. de Quervain nun vom Bunde getilgt zu sehen, und er stellt in seiner oben erwähnten Eingabe vom 3. September 1913 ein hierauf bezügliches Gesuch. Wir erlauben uns, dasselbe, in

163 Anerkennung der grosseii Unternehmung, welche der Petent und sein Begleiter .unter bedeutenden persönlichen Opfern ausgeführt haben, und die nicht nur der Schweiz Ehre macht, sondern auch für die Gletscherforschung in unserem Lande eine Summe wertvoller Ergebnisse bringt, Ihnen zur Ghitheissung zu empfehlen.

31. Beitrag an das Werk: ,,Die gesetzliche und freiwillige Armenpflege in der Schweiz11 . . .

Fr. 1,000

Die ständige Kommission der schweizerischen ArmenpflegerKonferenzen in Zürich wünscht auf die nächstjährige Landesausstellung ein Werk über den oben bezeichneten Gegenstand herauszugeben, welches sowohl den in der Armenpflege tätigen Beamten als auch Fernerstehenden, sich jedoch um die Sache interessierenden Personen als Wegweiser dienen soll. Die auf zirka 30 Bogen berechnete Schrift wird in einem 1. Teile das gesetzliche Armenwesen, und in einem 2. die freiwillige Armenpflege zur Darstellung bringen. Den Druck und Verlag des Werkes will das artistische Institut Orell Füssli in Zürich gegen Bezahlung von Fr. 2000 übernehmen. Zur Beschaffung dieser Summe werden der Bund, die Kantone, Gemeinden und Vereine um Beiträge angegangen. Als Gegenleistung sollen die Subvenienten eine ihren Subventionen gleichkommende Anzahl der zu Fr. 10 berechneten Exemplare des Buches erhalten. Da der Gegenstand des geplanten Werkes im Hinblick auf die Lösung der Einbürgerungsfrage auch für die Bundesverwaltung aktuelles Interesse hat, erlauben wir uns, Ihnen den Ansatz zur Gutheissung zu empfehlen.

32. Internationale Ausstellung für und Graphik, Leipzig 1914

Buchgewerbe Fr. 10,000

Durch Bundesbeschluss vom 10. April 1913 (A. S. n. F., XXIX, 379) haben Sie uns einen Kredit von Fr. 10,000 für die genannte Ausstellung eröffnet.

33. Schweizerisches Verkehrsamt (Motion Seiler) . -Fr. 1,000 Die Schritte, welche unser Departement des Innern zur Ausführung des im Oktober 1911 von Ihnen gutgeheissenen Postulates betreffend Errichtung einer Zentralstelle für den Fremdenverkehr getan hat, sind soweit gediehen, dass an einer Organisation der an jener Stelle interessierten Kreise gearbeitet wird, d. h. es liegt ein Organisationsprojekt in Bearbeitung, das an einer nächstes Jahr stattfindenden Konferenz diskutiert und eventuell angenommen

164

werden soll. Die Kosten der im laufenden Jahre stattgefundenen Vorarbeiten, soweit sie vom Bunde zu honorieren sind, belaufen sich auf zirka Fr. 1000, zu deren Deckung wir um einen Extrakredit von diesem Betrage bitten.

X. Oberbauinspektorat

Fr. 225,000

IV. Beiträge an Kantone fUr öffentliche Werke

.

Fr. 225,000

64. Korrektion der Trême bei Bulle (Kanton Freiburg), Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1912.

1. Jahresrate, jährlicher Beitrag . . . . Fr. 25,000 65. Korrektion und Verbauung der Grossen Emme auf Gebiet des Kantons Bern, Bundesbeschluss vom 6. Juni 1913.

1. Jahresrate, jährlicher Beitrag . . . . Fr. 200,000 In beiden Bundesbeschlüssen ist festgesetzt, dass die Anzahlungen des Bundes mit dem Jahre 1913 beginnen können.

Da diese Bewilligungen aber erst nach Aufstellung des diesjährigen Voranschlages erfolgt sind, konnten entsprechende Kredite in diesen nicht mehr aufgenommen werden, weshalb wir den Weg des Nachtragskreditbegehrens einschlagen müssen. Für das Jahr 1914 werden die entsprechenden Raten ins Budget eingestellt werden.

Die Arbeiten sind an beiden Werken stark fortgeschritten, so dass aus diesem Grunde die vorgesehenen Anzahlungen gerechtfertigt sind. Wir bitten Sie daher um nachträgliche Bewilligung dieser zwei Beträge.

XI. Abteilung für Landeshydrographie X. Umbau der Flügelprüfungsanstalt mühle bei Bern

. . Fr. 37,000

in der PapierFr. 37,000

Die seit 19 Jahren im Betrieb stehende Anlage ist trotz wiederholter Reparaturen in Zerfall geraten. Die auf den Kanalwänden ruhende Geleiseanlage ist infolge Erddruckes deformiert, weshalb es schon vorgekommen ist, dass der Prüfungswagen aus dem Fahrgeleise geworfen wurde. Dass noch keine Unfälle zu beklagen sind, ist ein glücklicher Zufall. Der sofortige Umbau der Anlage ist zum dringenden Bedürfnis geworden. Die Abteilung für Landeshydrographie hat im Laufe des Sommers nach

165 eingehenden Studien ein Projekt für eine neue Anlage mit elektrischem Betrieb ausgearbeitet. Auf Grund dieser Vorlage haben ·wir der genannten Abteilung Ende August einen Vorschusskredit von Fr. 37,000 zur Verfügung gestellt, damit die Arbeiten ohne Verzug in Angriff genommen werden können. Das dienstliche Interesse erfordert es, dass die Anstalt nur möglichst kurze Zeit ausser Betrieb belassen werde. Wir ersuchen hiermit um Genehmigung des eingestellten Nachtragskredites. Die nähere Begründung des Kreditbegehrens findet sich in den der Finanzkommission zur Verfügung gestellten Akten.

XII. Direktion der eidgenössischen Bauten . Fr. 474,486 I. Personal Fr. 2,158 1. Besoldungen der Beamten Fr.

2,158 Wir haben der Witwe des am 26. Juli 1913 verstorbenen Oberschreiners bei der eidgenössischen Baudirektion eine Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 3700 als Nachgenuss bewilligt.

Der erforderliche Nachtragskredit beläuft sich auf Fr. 2158.

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III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 7,100

a. Ordentlicher Kredit Fr. 2,100 Der im Budget vorgesehene Betrag von Fr. 16,000 wird wegen vermehrter Reisekosten überschritten, was unter anderem auf die durch die Neuschätzung der Mietzinse in sämtlichen eidgenössischen Gebäuden notwendig gewordenen ausserordentlichen Dienstreisen zurückzuführen ist. Wir müssen daher um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 2100 ersuchen.

b. Kosten der Plankonkurreuz für das neue Bundesgerichtsgebäude Fr. 5,000 Im diesjährigen Budget ist zur Bestreitung der Kosten der Plankonkurrenz für das neue Bundesgerichtsgebäude ein Betrag von Fr. 18,000 vorgesehen, wovon Fr. 16,000 als Prämien für die 5 besten Projekte ausbezahlt werden mussten, während Fr. 2000 für Druckkosten, Insertionen, Reisekosten und Taggelder für 3 Preisrichter, Taglöhne für das Wartepersonal der Planausstellung in Lausanne usw. vorgesehen waren. Dieser letztere Betrag erwies sich als unzureichend, indem einerseits die Begehren um Verabfolgung von Programmen und Planbeilagen so zahlreich einliefen, dass hiervon zu wiederholten Malen Nachdrücke bestellt

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werden mussten. Insgesamt sind 550 Programme und von den drei Planbeilagen je 500 Stück angefertigt worden. Diese Druckkosten belaufen sich mit Inbegriff der Insertionen und des Juryberichtes auf rund Fr. 2400 oder zirka Fr. 1700 mehr als vorgesehen war. Dazu kommt noch eine Rechnung des Geometers Prod'hom in Lausanne für Profilaufnahmen im Betrage von Fr. 679, die bei Aufstellung des Budgets nicht ins Auge gefasst werden konnte.

Weitere Unkosten ergaben sich durch die öffentliche Ausstellung der 83 eingelangten Konkurrenzprojekte, deren Prüfung durch die Jury 3 volle Tage beanspruchte. Es mussten hierfür unter anderm besondere Gestelle mit Tuchbespannung beschafft werden. Die Kosten der Lieferung und Montierung dieser Gestelle, das Aufmachen der Pläne, die Überwachung der Ausstelluogssäle, sowie das Demontieren der Gestelle belaufen sich auf zirka Fr. 1900.

Für die Rücksendung der nicht prämiierten Projekte musste ferner noch mit einer Ausgabe von zirka Fr. 700 (Verpackung, Lagergebühren, Abfuhr und Frachten) gerechnet werden.

Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5000.

IV. Hochbauten b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

Fr. 455,440 . . Fr. 81,640

1. Gebäude der Artillerie-Versuchsstation in Thun Fr.

1,200 Das Aushülfspersonal des Schiesskartenbureau für Befestigungen, das im Sommer mit topographischen Aufnahmen im Gotthardgebiet beschäftigt war, hat zur Aushülfe bei der Erstellung von Schiesskarten in Thun beschäftigt werden müssen. Da es nicht möglich war, dieses Personal in den vorhandenen Räumen unterzubringen, musste für den nötigen Platz gesorgt werden.

Zu diesem Behufe wurde im zweiten Stockwerke des Gebäudes der Artillerie-Versuchsstation in Thun, in welchem das Schiesskartenbureau untergebracht ist, ein Raum als Bureau eingerichtet.

Die Kosten kamen auf Fr. 1200 zu stehen.

2. Vergrösserung des Hauptgebäudes der Pulvermagazine in Deisswil Fr. 24,500 Schon seit Jahren macht sich der Mangel an Räumlichkeiten für die Lagerung des Kriegspulvers geltend. Dasselbe muss närnlich einige Monate gelagert werden, bevor es der Schlusskontrolle

167 unterworfen und zum Gebrauche abgegeben werden kann. Die Fabrikation von Kriegspulver hat sich seit Einführung des neuen Gewehres noch erhöht, indem die Ladung der neuen Patrone um zirka 50 °/o grösser ist als die der frühern Patrone. Infolgedessen ist der Mangel an Lagerungsräumen noch empfindlicher geworden, und es musste auf sofortige Abhülfe Bedacht genommen werden. Die Erstellung neuer Magazine auf dem Areal oder in der Umgebung der Kriegspulverfabrik Worblaufen erscheint als ganz untunlich, und es musste die Lösung der Raumfrage in der Vergrösserung des Hauptmagazines in Deisswil gesucht werden.

Im Baubudget pro 1906 war bereits die Erhöhung dieses Gebäudes um ein Stockwerk, sowie die Erstellung eines neuen Magazins daselbst vorgesehen. Die Ausführung dieses Projektes scheiterte aber an der Einsprache der Umwohner, welche hauptsächlich wegen der Lage des projektierten neuen Magazins erfolgte. Um die Erbauung eines solchen würde es sich aber jetzt nicht handeln, vielmehr kann die Beschaffung weiterer Lagerungsräume vorläufig durch Vergrösserung des Pulvermagazines bewerkstelligt werden. Dadurch wird erreicht, dass die Fabrikation des Pulvers ganz von der Kriegspulverfabrik durchgeführt und die bedeutend teurere Fabrikation durch ausländische Firmen vermieden werden kann.

Die Kosten dieser dringlichen Umbaute sind berechnet auf Fr. 24,500.

3. Munitionsmagazin Nr. 2 in Schwjz . . . . Fr. 650 Am Munitionsmagazin Nr. 2 in Schwyz waren die vor 24 Jahren erstellten Traufbleche und Kieslisten des Holzzementdaches so stark zerrissen, dass deren weitere Reparatur ausgeschlossen war. Der Ersatz derselben kostet Fr. 650.

4. Sicherung von Munitionsmagazinen . . . . Fr. 51,280 Auf Bericht und Antrag unserer Kriegsmaterialverwaltung haben wir uns veranlasst gesehen, behufs besseren Feuerschutzes der Munitionsmagazine in der Innerschweiz in diesen bauliche Ergänzungsarbeiten ausführen und sonstige zweckdienliche Einrichtungen treffen zu lassen. Betreffs näherer Auskunft über die Angelegenheit verweisen wir auf die bezüglichen Akten.

5. Munitionsfabrik in Altdorf Fr. 2500 Nach den Überschwemmungen im Jahre 1910 sind eine Anzahl vom Hochwasser verheerter Liegenschaften am Schächenbach bei der Munitionsfabrik in Altdorf durch die Bundesverwaltung angekauft worden. Zum Zwecke der Nutzbarmachung Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. V.

13

168

mussten an zwei beschädigten Wohnhäusern innere und äussere Instandstellungsarbeiten ausgeführt werden, deren Kosten sich auf obigen Betrag belaufen.

6. Hauptpostgebäude in Zürich Fr. 600 Am 28. September wurden durch Überspannung die Zuleitung und die Spulen am Motor der Rohrpostanlage im Hauptpostgebäude in Zürich verbrannt. Die Beschädigung musste sofort durch Erstellung einer neuen Zuleitung und durch neue Wicklung der Spulen gehoben werden.

7. Postgebäude in Schaffhausen Fr. 910 Es hat sich gezeigt, dass die seinerzeit ersparnishalbcr nicht in Kupfer, sondern in galvanisiertem Eisenblech erstellten Verkleidungen am Turm des Postgebäudes in Schaffhausen ganz zerfressen waren, so dass überall Wasser eindrang. Um die Dachkonstruktion zu schützen, mussten die Verkleidungen ohne Verzug ersetzt werden, und zwar wurde hierzu Kupferblech verwendet, da galvanisiertes Eisenblech infolge des vielen Kohlenstaubes vom Bahnhof her nach einigen Jahren wieder zerstört worden wäre.

Die Arbeiten kamen inklusive der ziemlich kostspieligen Eingerüstung auf Fr. 910 zu stehen.

c. Neubauten Fr. 373,800 1. Laboriergebäude der Munitionsfabrik in Thun Fr. 21,000 Für die Herstellung von Granatshrapnels der neuen 12 cmHaubitzen und von ähnlichen Geschossen der Geschütze anderer Kaliber fehlten der Munitionsfabrik in Thun die besondern Einrichtungen. Die Laborierung der Ladung dieser Geschosse ist nicht ungefährlich und muss deshalb in gesonderten Räumen erfolgen. Es erwies sich daher die Errichtung .eines besondern Gebäudes dringend notwendig.

2. Zeughausbauten in Lyss Fr. 300,000 Von dem unterm 8. April 1913 bewilligten Kredite von Fr. 766,000 für die Erstellung einer Zeughausanlage mit Munitionsmagazinen in Lyss werden im laufenden Jahre zirka Fr. 300,000 zur Verwendung kommen. Für das Jahr 1914 ist im Budget ein Betrag von Fr. 466,000 vorgesehen.

3. Zollhaus in Ligornetto, Ankauf der Liegenschaft Fr. 20,700 Im Jahr 1901 ist von zwei Grundbesitzern in Ligornetto nach den Plänen und unter Aufsicht der Direktion der eidgenössischen Bauten ein Zollhaus erstellt und von der Zollverwaltung in Miete

169

genommen worden. In dem bezüglichen Mietvertrag ist letzterer das Recht eingeräumt, das Haus nebst dazugehörendem Terrain jederzeit zum Preise von Fr. 20,500 zu kaufen. Der Mietvertrag dauert bis zum 31. Dezember 1915 und das Mietbetreffnis beträgt Fr. 875 per Jahr.

Das in Frage stehende Gebäude liegt unmittelbar an der Grenze, und es kann für den Zolldienst in Ligornetto weder ein anderes Haus noch ein günstiger Bauplatz erworben werden.

Diese Umstände werden nun, wie aus einem Bericht der Zollkreisdirektion Lugano hervorgeht, die Eigentümer benützen und den Mietvertrag auf Ablauf der Gültigkeitsdauer kündigen, um einen höhern Kaufpreis und höhere Miete zu erzielen. Die Zollverwaltung wäre alsdann gezwungen, die Forderung anzunehmen, oder das Gebäude auf dem Expropriationsweg zu erwerben. Es ist ausser Zweifel, dass das Haus bei der Expropriation auf mehr als Fr. 20,500 zu stehen kommen würde.

Der eine Eigentümer befindet sich zurzeit derart in finanziellen Bedrängnissen, dass ein Konkurs zu befürchten ist. Bei einer öffentlichen Versteigerung könnten nun Komplikationen rechtlicher Natur mit Bezug auf unser Kaufsrecht, sowie sonstige Kosten entstehen. Da das Haus überdies den festgesetzten Kaufswert vollauf repräsentiert, so halten wir den sofortigen Ankauf desselben für angezeigt und ersuchen um Bewilligung des erforderlichen Kredites mit Hinzurechnung von Fr. 200 für Notariatsund Einschreibungskosten.

4. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten in Oerlikon - Zürich, innere Einrichtung und Möblierung Fr. 30,000 Für die innere Einrichtung und Möblierung dieser Anstalten bewilligten Sie unterm 21. Juni 1913 einen Kredit von Fr. 68,500.

Hiervon nehmen wir Fr. 30,000 hier auf und stellen den Rest von Fr. 38,500 in das Budget des Jahres 1914 ein.

5. Bauplatz für das Telephongebäude an der Brandschenke-Stockerstrasse in Zürich Fr. 2100 Beim Abbruch der Gebäude auf dem für vorgenanntes Telephongebäude bestimmten Bauplatz zeigte sich, dass die Brandmauer mit dem anstossenden Haus Teplitz keine Verbindung hatte, so dass umfassende Sperrungen notwendig wurden, um das Einstürzen der nachbarlichen Mauer zu verhindern. Die daherigen Kosten und diejenigen für die von der Baupolizei verlangte provisorische Einfriedigung des ganzen Bauplatzes kamen auf obigen

170

Betrag zu stehen. Es mag bemerkt werden, dass diesen Ausgaben eine frühere Einnahme von Fr. 3500 aus dem Erlös dor abgebrochenen Häuser gegenübersteht.

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 4,413

a. Strassenbauten Fr. 1,971 1. Hinweistafeln für den Automobilverkehr . . Fr. 1,500 Im Jahre 1911 ist ein Kredit von Fr. 5700 bewilligt worden zur Beschaffung und Aufstellung von Hinweistafeln für den Automobil verkehr, in Ausführung des Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 1910 betreffend die internationale Übereinkunft über den Automobilverkehr. Im ganzen waren 180 Hinweistafeln aufzustellen.

Es ergab sich, dass der Betrag von Fr. 5700 zu niedrig bemessen war. Einerseits weil die Aufstellung der in einer Höhe von 4 m angebrachten Tafeln an zum guten Teil abgelegenen Orten grössere Kosten verursachte, als seinerzeit angenommen wurde, anderseits weil die Stärke der Ständer, trotzdem diese mit den von kantonalen Behörden und vom Automobil verkehr aufgestellten genau übereinstimmten, und trotzdem deren Lieferung der nämlichen Fabrik in Genf übertragen worden war, sich an heftigen Sturmwinden ausgesetzten Orten wegen der grossen Dimensionen der Tafeln zu wenig widerstandsfähig erwies. Eine Anzahl von aufgestellten Ständern musste durch stärkere ersetzt und die übrigen Hinweistafeln in stärkerer und deshalb etwas teurerer Ausführung beschafft werden.

Zur Deckung der vermehrten Kosten ersuchen wir um Bewilligung eines Betrages von Fr. 1500.

2. Beitrag an die Lörracherstrassenkorrektion in Riehen Fr. 471 Zufolge Beschlusses des Grossen Rates von Baselstadt ist die Lörracherstrasse in Riehen korrigiert worden. Die" Eidgenossenschaft hat als Eigentümerin der Zolliegenschaft Sektion B, Parzelle 1018 1 daselbst laut Abrechnung an die daherigen Kosten eine Summe von Fr. 1261 beizutragen, während ihr für einen 7 9 m 2 haltenden Landstreifen, der für die, Strassenkorrektion abgetreten werden musste, Fr. 790 vergütet werden, so dass das Baudepartement des Kantons Baselstadt noch Fr. 471 zu fordern hat.

b. Wasserbauten Uferbauten an der Thur bei Frauenfeld

.

Fr. 2,442 . Fr. 2,442

171 Für Wuhrarbeiten an der Thur längs des Exerzierfeldes in der Ochsenfurt bei Frauenfeld wurde im diesjährigen Budget ein Posten von Fr. 1000 eingestellt. Dieser Betrag stützte sich auf eine vom kantonalen Strassen- und Bauinspektorat, unter dessen Leitung diese Arbeiten jeweilen ausgeführt worden sind, vorgenommene Schätzung der im Winter 1912/1913 auszuführenden Wuhrarbeiten. Laut Abrechnung belaufen sich die bezüglichen Kosten auf Fr. 3442. 08 oder Fr. 2442. 08 mehr als im Budget pro 1913 bewilligt, so dass wir um einen entsprechenden Nachtragskredit einkommen müssen.

VI. Gebäudeassekuranz

Fr. 5,000

Der Fr. 67,000 betragende Budgetkredit erweist sich als unzureichend. Für das letzte Quartal stund uns noch eine Kreditrestanz von zirka Fr. 500 zur Verfügung, während bis Ende des Rechnungsjahres noch grössere Versicherungsbeiträge auszurichten sind. Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 5000 (vgl. Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1914).

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes Fr. 375 a. Mietzinse Fr. 375 Magazin der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern Fr. 375 Gemäss Zusatz zum Mietvertrag für dieses Magazin ist vom 1. Mai 1913 hinweg ein weiterer Mietzins von Fr. 500 per Jahr zu bezahlen für die Benützung eines zirka 1200 m2 haltenden Bodenstückes zur Aufstellung eines provisorischen Materialschuppens der Telegraphenverwaltung. Wir sind daher genötigt, das Betreffnis von drei Vierteljahreszinsen hier einzustellen.

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 1,500 I. Forstwesen.

2. Reisekosten

Fr. 1,500

Die im Budget pro 1913 gegenüber 1912 versuchsweise vorgenommene Reduktion des bezüglichen Postens um Fr. 2000 erwies sich als undurchführbar, indem bereits mit Ende Oktober der Kredit erschöpft war, während noch verschiedene dringende

172 Geschäfte weitere Inspektionen auf dem Terrain verlangen, und die Fortsetzung solcher, so lange es die Witterung gestattet, sehr erwünscht ist. Wir sehen uns daher veranlasst, um Genehmigung eines Nachtragskredites in obgenanntem Betrage nachzusuchen.

XIV. Abteilung für Mass und Gewicht . . Fr. 18,000 2. Besoldungen.

o. Hülfspersonal

Fr. 8,000

Gemäss Art. l der am 1. April 1912 in Kraft getretenen Vollzichungsverordnung über die Gasmesser, vom 12. Januar 1912, ist die Prüfung und Stempelung der Gasmesser Sache des eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht und der ihm unterstellten Prüfämter. Art. 6 der erwähnten Verordnung sagt, dass die Beamten dieser Prüfämter für die Eicharbeiten einen angemessenen Prozentsatz der bezogenen Eichgebühren erhalten. Für die Entschädigung dieser Prüfbeamten, welche bis jetzt noch unter das Hülfspersonal eingereiht sind, wurde bei Aufstellung des Budgets pro 1913 in der oben angeführten Rubrik ein Betrag von Fr. 34,200 vorgesehen. Dieser Betrag basierte auf die Ergebnisse der während der neun Monate des Betriebes im Jahre 1912 gemachten Erfahrungen. Nun ist aber im Jahre 1913 die Zahl der geprüften Gasmesser so gestiegen, dass die dafür bezogenen Gebühren bereits zur Stunde das Total der für Prüfungsgebühren im Budget 1913 devisierten Fr. 50,000 übersteigen.

Deingemäss ist auch der für die Entschädigung der Prüfbeamten devisierte Betrag zu niedrig uud sollte erhöht werden.

Wir schätzen die Mehrausgabe auf Fr. 8000, bemerken aber, dass dieselbe durch die Mehreinnahmen an Prüfungsgebühren, welche wir zu Fr. 10,000 veranschlagen, mehr als gedeckt wird.

10. Anschaffung von Ausrüstungsmaterial für die kantonalen Eiehstätten Fr. 10,000 Gemäss Art. 22 der Vollziehungsverordnung über Mass und Gewicht vom 12. Januar 1912 hat die Abteilung die Vermittlung sämtlicher Ausrüstungsgegenstände für die kantonalen Eichstätten zu besorgen. Die Bestellungen seitens der Kantone und Eichstätten, deren Umfang beim Aufstellen des Budgets nicht genau vorgesehen werden kann, da es nicht bekannt ist, was die Kantone und Eichstätten zu bestellen in der Lage sind, waren wiederum so zahlreich, dass der seinerzeit bewilligte Kredit von Fr. 6000 sich als ungenügend gezeigt hat.

173 Die Mehrausgabe, welche wir auf Fr. 10,000 schätzen, ist nur eine scheinbare, indem der betreffende Einnahmenposten um den gleichen Betrag erhöht wird.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

III. Polizeiabteilung und Departementskanzlei Fr. 2,000 6. Zentralpolizeibureau.

e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers Fr. 2,000 Mit Bundesratsbeschluss vom 2. Mai 1913 wurde das Justizund Polizeidepartement ermächtigt, an die Kosten des von Polizeichef Walter Zeller in Liestal herausgegebenen Fahndungsregisters, welches eine wertvolle Ergänzung des schweizerischen Polizeianzeigers und der kantonalen Fahndungsblätter bildet, einen jährlichen Beitrag von Fr. 2000 zu leisten. Zu diesem Zwecke ist ·der Kredit C. III. 6. e. (Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers) im Voranschlag pro 1914 um Fr. 2000 erhöht worden.

Um für das laufende Jahr den erwähnten Beitrag ausrichten zu können, bedürfen wir eines Nachtragskredites in der angegebenen Höhe.

Tl.- Amt für geistiges Eigentum 2. Ausserordentliche Arbeiten

Fr. 47,700 Fr. 1,300

Der im Budget gewährte Kredit beträgt Fr. 3000. Eine Erhöhung dieses Kredites um Fr. 1300 wird dadurch bedingt, dass aussergewöhnliche Dienstabwesenheit mehrerer Beamten die dauernde Verwendung von zwei Hülfsarbeitern zur Besorgung von Kanzleiarbeit notwendig macht.

3. Druck der Patentschriften Fr. 45,000 Der gewährte Kredit beträgt Fr. 170,000. Es ist eine Erhöhung dieses Kredites um Fr. 45,000 aus folgenden Gründen notwendig: Im laufenden Jahre sind bis Ende September 4190 Patentschriften zum Gesamtpreis von rund Fr. 160,000 (genau Fr. 159,738. 30) gedruckt worden. Voraussichtlich wird die Anzahl der bis Ende Dezember 1913 abgelieferten Patentschriften auf 5700 ansteigen. Diese 5700 Patentschriften würden zum Durchschnittspreis der bereits gelieferten auf Fr. 218,000 zu stehen kommen. Es werden aber Fr. 215,000 genügen, weil

174

seit Anfang September 1913 reduziert worden ist.

4. Andere Druckarbeiten

die Auflage der Patentschriften Fr. 1,400

Der gewährte Kredit beträgt Fr. 9000. Eine Ergänzung um Fr. 1400 ist notwendig, weil auf Anfang des laufenden Jahres eine namhafte Erhöhung des schweizerischen Buchdruckereitarifs in Wirksamkeit getreten ist.

D. Militärdepartement.

A, Verwaltungspersonal 3. Abteilung für Infanterie: c. Bureaukosten

Fr. 23,470 Fr.

500

Eine unbrauchbar gewordene Schreibmaschine musste gegen ein Aufgeld von Fr. 460 durch eine neue ersetzt werden.

4. Abteilung für Kavallerie: b. Aushülfspersonal

Fr. 1.500

Der Kredit für Bureauaushülfe musste im laufenden Jahre zur Bereinigung des Kontrollwesens in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden.

6. Abteilung für Genie: b. Bureau reau für Befestigungsbauten Befestigungsbai : 1. Besoldung der Beamten

Fr. 200

Beförderungszulage an einen Beamten dieses Bureaus gemäss Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1912.

7. Abteilung für Sanität a. Bureau der Abteilung: 1. Besoldung der Beamten b. Bureau der Militärversicherung: 2. Aushülfspersonal

Fr. 1,900 Fr.

200

,,

1,700

Ad a, 1. Beförderungszulage an einen Beamten der Abteilung gemäss Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 'J912.

175

Ad b, 2. Früher als in ändern Jahren, war man dieses Jahr gezwungen, nichtständiges Aushülfspersonal einzustellen, weil einer der Beamten wochenlang verhindert war, seine Arbeit zu verrichten, und die Geschäfte keinen längern Aufschub duldeten.

Im fernem ist die Zahl der Militärpatienten wieder höher als in.

den frühern Jahren, und damit ist auch die zu bewältigende Arbeit gestiegen. Überdies ist ein Beamter der Militärversicherung wegen Alters und Krankheit nur teilweise arbeitsfähig.

Von dem Kredit von Fr. 5000 werden Fr. 3000 verwendet für die Bezahlung eines in Jahresanstellung stehenden Anshülfsarbeiters. Für die Besoldung der vorübergehend verwendeten Angestellten verbleiben somit nur Fr. 2000.

Bis Ende Oktober sind im Total Fr. 4807 verausgabt worden,, so dass nur noch eine Kreditrestanz von Fr. 193 verbleibt.

Für die Löhnung des gesamten Aushülfspersonals, dessen die Militärversicherung zur Erledigung der laufenden Arbeit unbedingt bedarf, ist ein Supplementarkredit von Fr. 1700 notwendig.

8. Abteilung für Veterinänvesen

Fr. 550'

6. Aushülfspersonal Fr. 300 d. Reisekosten ,, 250 Ad b. Wegen längerer Erkrankung eines Beamten in der strengsten Arbeitsperiode muss für eine ausserordentliche Bureauaushülfe um eine nachträgliche Erhöhung dieses Kreditpostens ersucht werden.

Ad d. Durch den Tod des frühern Abteilungschefs ist dessen Eisenbahn-Generalabonnement für mehr als vier Monate hinfällig geworden. Infolgedessen bedarf es eines entsprechenden Nachtragskredites zur Deckung der Reisekosten, die gerade im letzten Quartal des Jahres am grössten sind.

11. Eriegsmaterialverwaltung : b. Bureau der Abteilung : l. Besoldungen : a. Beamte

Fr. 1,220

Der bisherige Inspektor wurde krankheitshalber auf 1. Juni 1913 von seiner Stelle entlassen und zu den Beamten mit reduzierter Verwendung versetzt und zur Verfügung des Abteilungschef's gestellt. Sodann wurde einem Beamten nachträglich eine

176 Beförderungszulage von Fr. 100 bewilligt. (Siehe Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1912.)

Die dauerige Mehrausgabe beträgt pro 1913 Fr. 2900 (Fr. 2800 -f- Fr. 100); sie wird jedoch infolge Mutationen im Personal auf Fr. 1220 reduziert.

12. Verwaltung der Militärjustin; : b. Militärgerichte

Fr. 17,600

Infolge Zunahme der Straffälle reicht der Kredit von Fr. 28,000 nicht aus; er ist auf 20. Oktober 1913 um Fr. 17,631. 96 überschritten. Allerdings mussten auch dieses Jahr zirka Fr. 6000 dem Kredit pro 1913 belastet werden, weil verschiedene Straffälle, die das Jahr 1912 betrafen, erst 1913 zur Erledigung kamen. Da noch verschiedene Schulen und Kurse im Gange sind oder erst beginnen werden, so ist es nicht möglich, die Mehrausgabe pro 1913 schon jetzt zu berechnen. Weitere Kreditüberschreitungen werden wir daher im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Instruktionspersonal

Fr. 1,500

7. Sanitätstmppen : f. Reise- und Deplacernentsentechädigungen

.

. Fr. 1,500

Bereits letztes Jahr musste bei dieser Rubrik ein Nachtragskreditgesuch formuliert werden ; der Budgetposten von Fr. 7000 reicht infolge der Abhaltung von Kursen der Sanitätstruppen ausserhalb des Waffenplatzes Basel nicht aus. Der Betrag von Fr. 7000 ist überdies jetzt schon überschritten, und es ist der vorgesehene Nachtragskredit von Fr. 1500 approximativ den noch zu erwartenden Kosten angepasst.

C. Unterricht 2. Rekrutenschulen a. Infanterie: 1821 Füsiliere à Fr. 3. 40 X 67 Tage 54 MitrailleurrekrutenaFr.8 X 6 7 Tage . . . .

35 Säumerrekruten à Fr. 5.35 X 6 2 Tage . . . .

Fr. 779,650 _Fr.J>50,738

Fr. 414,824 ,,

28,944

,,

11,610 Fr. 455,378

177 Übertrag

Fr. 455,378

b. Kavallerie: 40 Rekruten à Fr. 9. 20 X 92 Tage

,,

33,856

c. Artillerie: 96 Feldartillerierekruten à Fr. 8 X 77 Tage . . . . . . Fr. 59,136 7 Gebirgsartillerierekruten à Fr. 7. 20 X 77 Tage . . ,, 3,881 17 Fussartillerierekruten à Fr: 7 X 77 Tage ,, 9,163 75 Trainrekruten à Kr. 5. 50 X 62 Tage ,, 25,575 10 OffiziersordonnanzenaFr.5.50 X 42 Tage ,, 2,310 ,, 100,065 «. Festungstruppen: 41 Rekruten à Fr. 8 X 77 Tage. . . '.

/. Sanitätstruppen: 116 Rekruten à Fr. 2. 75 X 62 Tage . .

g. Verpftegwngstruppen : 84 Rekruten à Fr. 3. 15 X 62 Tage . .

,,

25,256

,,

19,778

,, 16,405 Fr. 650,738 Ad 2. Die Nachtragskreditbegehren sind lediglich dem Umstände zuzuschreiben, dass bei den obenerwähnten Waffen- und Truppengattungen m e h r R e k r u t e n e i n g e r ü c k t sind, als bei der Budgetaufstellung vorausgesehen werden konnte.

4. Kaderschulen c. Kavallerie : 3. Taktische Kurse d. Artillerie: 1. Unteroffizierschule : 45 Mann à Fr. 10. 50 X 37 Tage 2. Offizierschule: 45 Mann à Fr. 22 XI07 Tage

o

Fr. 128,912 Fr.

Fr.

5,500

17,482

,, 105,930 v 123^412 Fr. 128,912"

178

Ad e, 3. Die Kreditüberschreitung ist veranlagst einmal durch höhere Tageskosten, da eine Anzahl Offiziere nicht mit Bundespferden einrückten, und daher das Mietgeld für zwei Pferde ausgerichtet werden musste, und weil die Fouragekosten in einzelnen Orten sehr hohe waren. Sodann war infolge der Neubildung von Guidenabteilungen mit der vorgesehenen Teilnehmcrzahl nicht auszukommen.

Ad d, 1. Im Voranschlag pro 1913 sind 400 Unteroffi/Jerschüler eingestellt, um den Bedarf an Unteroffizieren in den Einheiten der Artillerie zu decken.

Die 45 Unteroffizierschüler, die in die nachträglich von der eidgenössischen technischen Hochschule gewünschte Unteroffizierschule für Studierende einberufen wurden, fallen für die Ergänzung des Unteroffizierbestandes in den Batterien ausser Betracht, da es sich um solche Soldaten handelte, die im gleichen Jahre auch noch die Offizierschule bestehen wollten ; wir konnten dieselben daher von der Gesamtzahl 400 nicht in Abzug bringen.

Ad d, 2. Durch die obenerwähnte Unteroffiziersehule wurde den Studierenden die Möglichkeit geboten, im gleichen Jahre sämtliche Dienste bis und mit der Offizierschule bestehen zu können. Im Voranschlag von 1913 hatten wir, gestützt auf das Ergebnis der Unteroffizierschule von 1912 und früher, eiue Zahl von 80 Artillerieaspiranten angenommen; durch Einlage der Unteroffizierschule für Studierende wuchs die Zahl auf 125, und da es absolut untunlich war, deshalb Offizierschüler früherer Jahrgänge zurückzustellen, sind wir zur Forderung eines Nachtragskredites gezwungen.

Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1913 war von der Abhaltung einer besondern Unteroffizierschule für Studierende noch nichts bekannt; der Kredit dafür konnte damals nicht verlangt werden.

Allgemeine Bemerkung. Bei den Wiederholungskursen und Kaderschulen werden, wie in frühern Jahren, an verschiedenen Orten die Ausgaben infolge höherer Bestände oder höherer durchschnittlicher Tageskosten grösser sein als die bewilligten Kredite.

Die voraussichtlichen Mehrausgaben, denen auch Kreditrestanzeti gegenüberstehen werden, können gegenwärtig nicht mit annähernder Sicherheit berechnet werden. Viele Kursrechnungen sind noch nicht eingeliefert; verschiedene Schulen und Kurse sind nodi ini Gange oder werden erst noch beginnen.

179

Wir werden bei der Ausarbeitung des Berichtes zur Staatsrechnung pro 1913 auf die Angelegenheit zurückkommen und, wie gewohnt, sowohl die Restanzen als auch die Überschreitungen einlässlich begründen.

D. Bekleidung

Fr. 325,811

1. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung : 1. Infanterie 2. Kavallerie 3. Artillerie 5. Festungstruppen 6. Sanitätstruppeu 7. Verpflegungstruppen

Fr. 221,478 ,, 8,239 ,, 58,224 ,, 6,289 ,, 18,021 ,, 13,560 Fr. 325,811 Gleiche Bemerkung wie bei C. Unterricht, 2. Rekrutenschulen hiervor. Die bei den Akten liegende Aufstellung gibt Auskunft über die Berechnung der Nachtragskredite.

Gemäss unserer Botschaft betreffend die Vergütungen für die Ausrüstung der Rekruten, vom 28. Mai 1912, wurde, im Hinblick auf die kommende Neugestaltung der Gepäckausrüstung, ein Teil der Rekruten, statt mit neuen Stücken, mit gut erhaltenen Tornistern und Brotsäcken aus der Reserve ausgerüstet, wodurch eine Ersparnis von rund Fr. 183,000 erzielt wurde. Dagegen sind für Versuche mit 800 neuen Gepäckausrüstungen Fr. 51,075 zu Lasten des Kredites ,,D. I. 1. Infanterie" verausgabt worden.

Behufs rascher Liquidation durch Abgabe an die diesjährigen Fahrer- und Trainrekruten wurden sämtliche Vorräte an Lederund Tuchreithosen alter Ordonnanz zum Tarifpreise von den Kantonen zurückgezogen. Dabei wurde der budgetierte Bedarf allerdings etwas überschritten, was in der Rubrik ^D. I. 3. Artillerie" eine Mehrausgabe von Fr. 19,232 zur Folge hatte. Die verbleibenden Vorräte dieser Hosen können aber noch als Ersatzstücke verwendet werden.

G. Kavalleriepferde

Fr. 43,000

2. Kavallerie-Remontendepot

Fr. 43,000

f. Futter g. Beschläge h. Medikamente und andere Veterinärkosten .

Fr. 35,000 ,, 7,000 . ,,' 1,000 Fr. 43,000

180 Ad f. Die Pferdeankäufe in Irland und Deutschland haben im letzten Jahr eine Änderung in der Weise erfahren, dass die Verträge mit den Pferdelieferanten einen frühern Lieferungstermin vorsahen als andere Jahre. Mit den Lieferanten ist auch pro 1913 ein ähnliches Abkommen getroffen worden. Zu dieser Zeit war das diesjährige Budget bereits erstellt, und da ausserdem der Fouragetag auf Fr. 1. 54, statt wie- im Budget auf Fr. 1. 50, zu stehen kommt, so ist wegen der Vermehrung der Pferdetago und der erhöhten Kosten für das Futter eine Kreditiiberschreitung nicht zu umgehen.

Der Kredit pro 1913 betrügt Fr. 562.500 Bis Ende September sind ausgegeben worden fl 439,000 Verbleiben für Oktober, November und Dezember Fr. 123,500 oder Fr. 41,000 pro Monat.

Der monatlich verfügbare Kredit von Fr. 41,000 reicht nicht aus, da bis Ende September das Ergebnis der Pferoetage auf 267,324 lautet, und bis Ende Dezember noch dazu kommen . 130,000 somit Pferdetage approximativ zusammen pro 1913 397,324 (1912: 397,466) Pferdetage à Fr. 1.

eine Ausgabe von Fr.

Im Voranschlag sind vorgesehen 375,000 Pferdetage à Fr. 1. 50 _,,_

. 397,324 54 ergeben 611,878. 96 562,500._--

Fehlbetrag Fr. 49,378. 96 Auf den Marktplätzen Deutschlands sind bis jetzt 30 Remonten weniger angekauft worden als zu gleicher Zeit im letzten Jahre.

Die Pferde werden erst noch angekauft ; die Pferdetage sind aber dadurch doch schon etwas beeinflusst worden. Mit Fr. 52,850 pn> Monat glauben wir auskommen zu können, was pro Monat Oktober, November, Dezember einen Kredit erfordert von . Fr. 158,550 Die Kreditrestanz beträgt aber nur noch, wie oben angegeben ,, 123,500 Es müssen somit nachverlangt werden rund . Fr. 35,000 Ad g. Der Kredit ist bereits, d. h. auf Ende September, um Fr. 4093. 20 überschritten. Weitaus der grösste Teil dieser Summe fällt auf das Beschläge in den Offiziersreitkursen. Sodann musste eine grössere Bestellung von Hufeisen gemacht werden, da der Vorrat infolge Vermehrung der Pferdetage (frühere An-

18t

kaufe, siehe Bemerkung unter /) zu knapp war. Für die letzten drei Monate berechnen wir den Geldbedarf auf Fr. 2900; der Nachtragskredit beläuft sich demnach auf Fr. 7000.

Ad h. Auch hier fand aus den bei f hiervor angegebenen Gründen eine stärkere Belastung des Kredites statt. Wir berechnen den Mehrbedarf auf Fr. 1000.

J, Kriegsmaterial

Fr. 142,732

1. Unterhalt

Fr. 142,732

a. Bekleidungsvorräte : 1. Entschädigung an die Kantone . . . .

3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk 4. Waschen, Reparaturen usw

Fr. 77,732 ., 50,000,, 10,000Fr. 137,732 Ad a, 1. Die Einstellung eines Nachtragskredites bei der Rubrik ,,D. Bekleidung"1 hat auch eine Mehrauslage bei ,.,!. Ì. a. ltti zur Folge. Die Mehrausgabe, worüber eine besondere, bei den Akten liegende Tabelle Auskunft gibt, kommt auf Fr. 77,732 zu stehen.

Ad a, 3. Die zu Lasten der Militärverwaltung fallende Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk richtet sich nach der Zahl der verkauften Schuhe und Stiefel. Der Verkauf seinerseits beruht, auf den bestehenden 'Vorschriften. An Hand der Rapporte der Schuhdepots kann konstatiert werden, dass im Berichtsjahre mehr Schuhe und Stiefel verkauft werden, als man bei der Aufstellung des Voranschlages annahm. Es ist indessen nicht möglich, jetzt schon, d. h. Ende Oktober, eine zuverlässige Berechnung des Mehrbedarfes an Kredit bis Jahresschluss vorzunehmen, indem stets noch Abgaben von Schuhen und Stiefeln stattfinden. Wir stellen vorderhand bei dieser Rubrik einen Nachtragskredit von Fr. 50,000 ein und behalten uns vor, allfällige weitere Mehrausgaben im Berichte zur Staatsrechnung zu begründen.

Ad a, 4. Eine Erhöhung des Kredites ist nicht zu vermeiden.

Sie steht in der Hauptsache im Zusammenhange mit der Zunahme der auszubildenden Rekruten. Diese Vermehrung hat eine direkte Mehrbelastung des obgenannten Kredites zur Folge, indem für das Waschen und Reparieren der einem Rekruten verabfolgten Exerzierkleider (l Bluse, l Kaput und durchschnittlich 2,8 Paar Hosen) mit einer Ausgabe von zirka Fr. 3. 50 gerechnet werden muss.

182 b. Übriges Kriegsmaterial : 2. Gewöhnlicher Unterhalt c. Feuerversicherung

Fr. -- Fr. 5,000

Durch die Versicherung des neu in Zuwachs gekommenen Kriegsmaterials erhöht sich die Gesamtversicherungssumme um rund 10, statt, wie vorgesehen, 5 Millionen. Die aufzuwendende ·Summe für Versicherungsprämien wird infolgedessen zirka Fr. 5000 mehr betragen, als vorausberechnet wurde.

e. Transportkosten Fr. -- Ad b, 2 und e. Im Hinblick auf die umfangreichen Unterhaltungsarbeiten und die zahlreichen Materialtransporte aller Art wird es nicht möglich sein, mit den im Voranschlag eingestellten Summen auszukommen. Wie bei den Wiederholungskursen und Kaderschulen ist es jedoch auch hier zurzeit (Ende Oktober) nicht möglich, zuverlässige Untersuchungen über die Kreditverhältnisse anzuheben.

Wir verzichten daher auf die Einstellung von Nachtragskrediten; wir ziehen vor, für allfällige Kreditüberschreitungen Indemnität im Staatsrechnungsberichte nachzusuchen.

L. Befestigungen

Fr. 54,380

a. St. Gotthard

Fr. 53,980

I. Vertoaltting.

a. Festungsbureau : 6. Entschädigung für das Equipement und die persönliche Bedienung

Fr.

380

Ad 6. Die Ausgaben betragen bis Ende August Fr. 5,270 Die noch zu erwartenden Ausgaben für 11 Offiziere und 18 Unteroffiziere werden sich belaufen auf ,, 2,530 Fr. 7,800 Der Kredit beträgt ,, 7,420 Mithin Fehlbetrag ~ F r ! 3 8 0 II. Bewaelniiig.

a. Besoldung der Fortwächter d. Kranken Verpflegung

Fr. 10,000 ,, 600 Fr. 10,600

183 Ad a. Der Verwaltung der Gotthardbefestigungen sind durch vermehrte Zuweisung von Unterkunftsbauten, Magazinen, Kriegsund Kasernenmaterial bedeutende Mehrarbeiten erwachsen. Um die Instandstellungsarbeiten richtig besorgen zu können, war eine Vermehrung der Fortwache absolutes Erfordernis. Ferner sind bedeutende Mehrausgaben dadurch entstanden, dass von den Kantonen die Fortwächter, speziell die Unteroffiziere, von ihrem ordentlichen Truppendienst nicht mehr in dem Umfange dispensiert wurden, wie dies früher stets der Fall war.

Die Ausgaben für die Besoldung der Fortwächter berechnen wir pro 1913, nach Abzug der Rückvergütungen für geleistete Arbeiten in Schulen und Kursen, auf Fr. 235,000 und bemerken, dass die Ursachen der Mehrausgabe bei der Aufstellung des Voranschlages nicht bekannt waren.

Ad d. Die Mehrausgabe ist darauf zurückzuführen, dass der Gesundheitszustand der Fortwächter durch die lang andauernde schlechte Witterung ungünstig beeinflusst wurde.

III.

Unterhalt.

c. Heizungs- und ßeleuchtungsmaterial . . . . Fr. 3,000 Infolge ausserordentlicher Erhöhung der Einkaufspreise auf Steinkohlenbriketts und Koks sind Mehrausgaben im Betrage von Fr. 1500 entstanden. Eine fernere Mehrausgabe von Fr. 1500 ist der Vermehrung der Unterkunftsgebäude und der durch die anhaltend kalte Witterung notwendig gewordenen, vermehrten Anschaffung von Koks C25 Tonnen) und Braunkohlenbriketts {10 Tonnen) zuzuschreiben.

V. Bauliche Installationen, c. Torabschluss im Furkatunnel Fr. 40,000 Dieser Posten konnte nicht in den Voranschlag eingestellt werden, weil der Kostenvoranschlag der Furkabahn erst am 1. März 1913 eingegangen ist. Für die nähere Begründung verweisen wir auf die Akten.

b. St. Maurice

Fr. 200

I. Verwaltung.

a. Festungsbureau : 1. Besoldung der Beamten

Fr. 200

Baudesblatt. 65. Jahrg. Bd. V.

U

Anlässlich der Wahl des Fortverwalters von Dailly zum Kanzleisekretär I. Klasse des Festungsbureaus wurde diesem Beamten eine Besoldungsaufbesserung von Fr. 200 zuerkannt, die hier einzustellen ist.

c. Schiesskartenbureau : 1. Besoldung der Beamten

Fr. 200

Beförderungszulage an einen Beamten des Bureaus gemäss Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1912.

P. Druckkosten

. Fr. 8,000

Die neue Heeresorganisation zieht die Änderung einer grossen Zahl von Formularen, Reglementen und ändern Drucksachen nach sich. Die daraus entstehenden ausserordentlichen Druck- und Buchbinderarbeiten konnten zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für 1913 noch nicht übersehen werden. Wir sehen uns genötigt, um einen Nachtragskredit in der angegebenen Höhe nachzusuchen.

Q. Landsturm

Fr. 11,400

Mit dem Erlass von Vorschriften zur Ausgestaltung des Landsturms (Truppenordnung 1911, Verordnung betreffend den Landsturm 1912) sind die früher vom Bunde bezahlten Entschädigungen für die Kontrollführung des Landsturms in Wegfall gekommen. Im Voranschlag pro 1913 wurde dann auch unter der Rubrik ,,Landsturm11 keine Kreditforderung mehr eingestellt.

Verspätete Rechnungsstellung einzelner Landsturmfunktionäre für Kontrollführungsarbeiten im Jahre 1912, Entschädigungen, die wir nicht von der Hand weisen konnten, veranlassen uns, Ihnen für die daherige Ausgabe einen Nachtragskredit in der angegebenen Höhe zur Genehmigung zu unterbreiten.

T. Militärver Sicherung

Fr. --

Die Zunahme der Militärpatienten sowohl, als auch die von der eidgenössischen Pensionskommission in der Dezernborsitzung festzusetzenden Pensionen werden voraussichtlich Kreditüberschreitungen bei der Rubrik ,,Militärversicherung"1 zu Folge haben.

Da die Grundlagen zur Berechnung der Mehrbedürfnisse zurzeit fehlen -- Schulen und Kurse sind noch im Gange oder werden

185 erst beginnen -- so verzichten wir auf die Formulierung von Nachtragskreditbegehren ; wir werden Überschreitungen im Bericht zur Staatsrechnung begründen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

Fr. 10,784

I. Finanzbureau

Fr.

1,800

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten. . Fr. 1,800 Dieser Budgetkredit wurde im laufenden Jahre in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen durch zwei Tagungen der Expertenkommission zur Prüfung des Subventionswesens des Bundes und durch die Bestellung einer weitern Expertenkommission zur Prüfung des Projektes einer Hülfskasse für das Personal der Bundesverwaltung, welche sich in den Tagen vom 22./2S. September 1913 zum erstenmal versammelt hat.

Wir bedürfen einer Kreditergänzung von Fr. 1800, für die wir hiermit um gefällige Bewilligung nachsuchen.

III. Kassen- und Rechnungswesen.

b. Staatsbuchhaltung

Fr. 5,784

1. Besoldungen Fr. 5,584 Wir haben den Hinterlassenen des im Mai verstorbenen Buchhaltungsgehülfen den Nachgenuss einer Jahresbesoldung bewilligt im Betrage von Fr. 4800.

Sodann bedürfen wir für die Besoldung des Inhabers der neu kreierten Stelle eines Direktors des Kassen- und Rechnungswesens (siehe Begründung im Voranschlag für das Jahr 1914, Seite 151) vom 15. November, dem Tage seines Dienstantritts, hinweg bis Ende Jahres eines Kredites von Fr. 1250.

Diesen beiden Mehrausgaben steht infolge von Mutationen im Personal eine Minderausgabe von Fr. 466 gegenüber, so dass ein Nachträgskredit von Fr. 5584 erforderlich ist.

2. Bureaukosten Fr. 200 Als Ersatz einer älteren Schreibmaschine, welche wir einer ändern Abteilung des Departementes überlassen haben, musste eine neue, grössere angeschafft werden, wofür die vorhandene Kreditrestanz nicht mehr hinreicht, weshalb wir um Bewilligung einer Kreditergänzung von Fr. 200 ersuchen.

186

VI. Liegenschaften

Fr. 3,200

F. Waffenplatz in Kloten-Bülach . . .

F r . 2,700

1. Bureau- und Steigerungskosten

Fr.

350

Die Einrichtung einer richtigen Buch- und Rechnungsführung für die Waffenplatzverwaltung bedingte die Anschaffung einer Anzahl Bücher und Kontrollen. Sodann musste das Mobiliar ergänzt werden. Der bewilligte Budgetkredit von Fr. 1100 reichte hierfür nicht aus, so dass wir um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 350 einkommen müssen.

3. Bearbeitungskosten, Fuhr- und Taglöhne

.

.

Fr. 1,000

Die Erfahrung hat gelehrt, dass für Düngung des Bodens, namentlich der Gebiete, die für die militärischen Übungen wenig oder gar nicht benützt werden, erheblich mehr aufgewendet werden muss, wenn die Erträgnisse nicht noch mehr zurückgehen sollen, als es seit dern Übergang des Terrains an den Bund schon der Fall ist. Die Liegenschaftsverwaltung hat deshalb für diesen Herbst eine rationelle und intensive Düngung vorgesehen, für die aber der bewilligte Kredit nicht ausreicht. Wir sehen uns deshalb genötigt, Sie um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 1000 zu ersuchen. Die vermehrte Ausgabe wird durch einen erhöhten Ertrag, auf den mit Sicherheit gerechnet werden darf, mehr als ausgeglichen werden.

5. Verschiedenes Fr. 1,350 Im Voranschlag ist in dieser Rubrik ein Kredit von Fr. 300 ausgesetzt. Derselbe hat sich im laufenden Jahr als ganz ungenügend erwiesen, wobei wir zum vornherein bemerken möchten, dass man in der Verwaltung dieses neuen Waffenplatzes noch nicht genügende Erfahrungen besitzt, um bei der Aufstellung des Voranschlages die erforderlichen Kredite annähernd richtig berechnen zu können. Eine Ausgabe, die namentlich in ganz unzureichender Weise in Anschlag gebracht worden ist, sind die Kosten für den Auswärtsunterhalt des Verwalters und seines Kanzlisten bei den vielen Gängen, die sie auf dem weitläufigen Waffeiiplatz auszuführen haben, und bei den zahlreichen Steigerungen von Futter, Früchten und Holz. Die Ausdehnung des Waffonplatzes ist so gross, dass die Beamten sehr oft genötigt sind, bei solchen Anlässen die Mahlzeiten auswärts einzunehmen, wenn nicht zu viel Zeit verloren gehen soll. Auch erweist sich in vielen Fällen die Benutzung eines Fuhrwerkes als unerlässlich.

187 So betragen denn die bezüglichen Ausgaben für die drei ersten Quartale des laufenden Jahres allein Fr. 728.

In ausserordentlicher Weise wurde sodann dieser Budgetkredit durch die Anlage neuer Grundbücher und Pläne für das Waffenplatzgebiet in Anspruch genommen, welche für die Erstellung des Liegenschaftsinventars notwendig war. Diese Ausgabe, die sich auf Fr. 333 belief, wird sich in den nächsten Jahren nicht wiederholen.

Endlich mussten für Mäusefang unvorhergesehene Ausgaben in der Höhe von Fr. 213 gemacht werden..

Unter Berücksichtigung der bis Ende des Jahres noch zu machenden Aufwendungen bedürfen wir einer Kreditergänzung von Fr. 1350, um deren Bewilligung wir Sie ersuchen, indem wir beifügen, dass den Mehrausgaben der Verwaltung nicht unerhebliche Mehreinnahmen gegenüberstehen.

K. Allgemeine Verwaltungskosten . . .

Fr. 500

Abgesehen davon, dass die Zahl der Liegenschaften des Bundes sich stetig erhöht und dass damit auch die allgemeinen Verwaltungskosten zunehmen, ist dieser Kreditposten im laufenden Jahre in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen worden für die Kosten der Neuschätzung der Mietzinse der Dienstwohnungen von eidgenössischen Beamten und Angestellten, von welcher wir im Geschäftsbericht für das Jahr 1912 gesprochen haben. Es handelt sich um eine einmalige Ausgabe, die zur Folge hat, dass sich dieses Jahr der Kredit um den oben angegebenen Betrag von Fr. 500 als zu gering erweist.

II. Zollverwaltung

Fr. 6,000

III. Bureaukosten

Fr. 6,000

1. Lokalmieten für die Direktions- und Zollbureaux etc.

b. Für gemietete Lokale Fr. 6,000 Im Voranschlage pro 1913 wurde dieser Posten mit Franken 176,868 sehr knapp bemessen. Infolge seitheriger Erhöhung einer Anzahl Mietzinse, namentlich aber infolge des Bezuges neuer Lokale für die Postzollabfertigung im neuen Transitpostgebäude auf dem Bundesbahnhof in Basel sind wir genötigt, um einen Nachtragskredit in obigem Belange einzukommen.

188

P. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel

Fr. 40,000

14. Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914 Fr. 40,000 Durch Bundesbeschluss vom 10. April 1913 (Amtliche Sammlung n. F. XXIX, 379) haben Sie uns einen Kredit von Franken 40,000 für die genannte Ausstellung eröffnet.

III.

Landwirtschaft

Fr. 4,452

1. Besoldungen

Fr. 4,452

Wir haben die Stelle eines weitern Abteilungssekretärs geschaffen, dem, in Befolgung einer Anregung, die von der Expertenkommission für die Prüfung des Subventionswesens des Bundes gemacht wurde, speziell die Beaufsichtigung über den Unterhalt der vom Bunde subventionierten und bereits ausgeführten Bodenverbesserungen, die Berichterstattung über die dabei gemachton Wahrnehmungen, sowie die Vorbehandlung der einlangenden Subventionsgesuche zugewiesen worden ist. Für die Ausrichtung des Besoldungsbetreffnisses für den betreffenden Beamten pro MaiDezember bedürfen wir des obenerwähnten Nachtragskredites.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen 1 . Kanzlei d e s Eisenbahndepartements b. Zeitweise Aushülfe

Fr. 22,800 .

.

.

.

F r . 7,800 Fr.

7,800

Der ordentliche Kredit von Fr. 10,500 ist auf Ende Oktober 1913 bis auf Fr. 2700 aufgebraucht. Es kommen noch folgende Ausgaben in Betracht : der Gehalt, des provisorischen II. SekretärAdjunkten für zwei Monate mit Fr. 1067 and die Entschädigung an einen Aushülfskanzlisten, der am 1. Juli angestellt wurde und infolge andauernder Krankheit eines Beamten voraussichtlich noch bis Ende des Jahres weiterbeschäftigt werden muss. Ferner beabsichtigen wir, da die Reorganisation des Eisenbahndepartements noch nicht durchgeführt werden konnte, gleich wie in den letzten Jahren, verschiedenen Beamten für ausserordentliche und

189 zum Teil ausserhalb ihrer Funktionen liegende Arbeiten und Dienstleistungen Gehaltszulagen im Gesamtbetrage von ungefähr Fr. 8500 zu verabfolgen.

Behufs Ausrichtung dieser Gehaltszulagen wird um Gewährung eines Nachtragskredites von Fr. 7800 nachgesucht.

4. Reiseentschädigungen und Expertisen . . . . Fr. 7,000 Der um Fr. 4000 ermässigte Voranschlagsposten erweist sich dieses Jahr als ungenügend. Der Kredit von Fr. 42,000 ist auf Ende September bis auf Fr. 2431. 80 aufgebraucht und die noch bevorstehenden Ausgaben für drei Monate betragen rund Fr. 9400.

Der Mehrbedarf an Kredit beläuft sich somit auf ungefähr Fr. 7000.

Dazu bemerken wir, dass bei Zunahme der Anzahl der Transportanstalten naturgemäss auch die Reisespesen zugenommen haben.

Ferner haben wir unterm 1. und 19. August und 3. September 1913 folgende unvorhergesehene Entschädigungen bewilligt: a. für Mithülfe bei der Aufstellung der neuen Brückenverordnung Fr. 1,133 b. für ausserordentliche Arbeiten für die , internationale Kommission zur Aufstellung einer allgemeinen Begrenzungslinie für Güterwagen . . ,, 2,617 c. für Erstellung eines Gutachtens über die Spurfrage der Brienzerseebahn ,, 1,500 Total Fr. 5,250 Die Ausgaben unter b werden zum grössten Teil von den beteiligten Staaten im Rechnungsjahre 1914 rückvergütet werden.

5. Bureaukosten

Fr. 8,000

a. Druck- und Lithographiekosten Fr. 5,700 Der Kredit beträgt Fr. 22,000.

Bis Ende Oktober 1913 betrugen die Ausgaben Fr. 15,622. 20; im laufenden Rechnungsjahre werden noch zu verausgaben sein : 1. Druckkosten der Radstandsverzeichnisse, ungefähr Fr. 4,300 2. Druckkosten der Begrenzungslinien der im internationalen Eisenbahnverkehr zugelassenen Wagen, Ergänzungen und Nachträge . -,, 540 3. Druckkosten der Rollmaterialstatistik, ungefähr ,, 4,600 4. Verschiedenes, ungefähr ,, 2,660 Fr. 12,100

190 Diese Kosten können nur zum Teil durch die Kreditrestanz von rund Fr. 6400 bestritten werden, weshalb wir uns genötigt sehet), um die Bewilligung eines Nachtragskredites im Betrage von Fr. 5700 einzukommen.

Wir bemerken, dass für den Druck der Protokolle über die Verhandlungen der internationalen Kommission für die Beurteilung der vom k. k. Eisenbahnministerium in Wien vorgeführten Güterzugsbremse Fr. 5084.40 verausgabt worden sind, wovon aber unter Rubrik G. I. e. Fr. 4720 von den am internationalen Übereinkommen über technische Einheit im Eisenbahnwesen beteiligten Staaten vereinnahmt werden.

c. Bureaukosten der technischen Abteilung, einschliesslich Anschaffung von Instrumenten und Prüfung von Materialien Fr.

700

Dieser Nachtragskredit wird infolge Anschaffung eines Beschleunigungsmessers, welcher, einschliesslich Transport- und Zollspesen, auf Fr. 692 zu stehen kommt, notwendig.

d. Allgemeine Bureaukosten ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung Fr. 1,600 Der ermässigte Voranschlagsansatz von Fr. 8000 erweist sich auch hier als ungenügend. Die Kreditüberschreitung im laufenden Jahre kommt insbesondere davon her, dass drei neue Schreibmaschinen angeschafft werden mussten.

Eegiebetriebe des Bnndes.

I. Pnlververwaltung.

D. Fabrikationskosten.

1. Arbeiterlöhnungen: b. Im Taglohn verwendetes Personal

. . . . Fr. 500

Infolge mehrfacher Krankheitsfälle irn Arbeiterpersonal der Pulvermühlen mussten für den Ersatz der Betroffenen Aushülfsarbeiter angestellt werden. Die bezügliche Mehrausgabe berechnen wir auf Fr. 500.

191

II. Pferderegieanstalt.

6. Zins des Betriebskapitals

Fr. 575

Das zu verzinsende Betriebskapital stellte sich auf Ende 1912 etwas höher, als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen worden ist.

III. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr. 2,971

Das zu verzinsende Betriebskapital auf Ende 1912 beträgt Fr. 749,275. Der Zins davon zu 4% . . . .

Fr. 29,971 Im Voranschlag pro 1913 sind eingestellt . . ,, 27,000 Der Kreditzuschuss beläuft sich somit auf .

.

Fr.

2,971

IT. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

Fr.

1,501

Das zu verzinsende Betriebskapital auf Ende 1912 beträgt Fr. 887,512. 35.

Der Zins davon zu 4 % Fr. 35,500. 50 Im Voranschlag pro 1913 sind eingestellt. ,, 34,000. -- Der Kreditzuschuss beläuft sich somit auf . Fr.

1,501. --

VI. Munitionsfabrik Altdorf.

2. Fabrikationskosten: a. Besoldungen und Löhnungen.

2. Übriges Personal

Fr. 70,000

Die nach Aufstellung des Voranschlages pro 1913 unvorhergesehenerweise eingetretenen Nachbestellungen von Ladern, Infanterie- und Artillerie-Munition erfordern eine Mehrausgabe für Arbeiterlöhnungen in obenstehendem Betrage, der entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen.

192

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wiidenswil.

4. Betriebskosten

Fr. 1,300

Durch die Fröste im April sind die Blüten der Obstbäume des Anstaltsareales, wie auch anderwärts, zerstört worden, so dass die Obsternte eine sehr geringe war. Die Versuchsanstalt bedurfte aber* zu Versuchszwecken und auch zur Durchführung der Obstverwertungskurse einer genügenden Menge Obst. Aus diesem Grunde wurde der Ankauf von zirka 100 Kilozentnern notwendig, der eine Ausgabe von Fr. 1300 erforderte, die, weil sie im Budget pro 1913 nicht vorgesellen werden konnte, von uns vorläufig bewilligt wurde.

Wir ersuchen hiermit um Indemnität für diesen Ausgabeposten.

XII. Postverwaltung II. Inspektionen und Dienstreisen

Fr. 8,400 Fr. 7,000

G-emäss Abschnitt XXX1I1 des Ausfuhrungsreglements zum Weltpostvertrag von Rom sind zur Berechnung der in Art. 4 und 17 dieses Vertrages (A. 8. n. F. XXIII, 409) festgelegten Transitgebühren für Briefpostgegenstände alle sechs Jahre während 28 Tagen statistische Erhebungen zu machen. Diese Erhebungen fanden im Mai des laufenden Jahres statt. Ihrer Wichtigkeit wegen mussten sie durch besonderes Personal überwacht und zum Teil auch ausgeführt werden. Es entstanden daraus ausnahmsweise Kosten im Betrag von Fr. 7200, die, wie sich nun ergibt, nicht aus dem gewöhnlichen Kredit von Fr. 93,000 gedeckt werden können.

Wir ersuchen um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 7000.

XX. Verschiedenes _F_r. 1,400 Im September 1913 tagte zum zweitenmal dio Sachverstän digenkommission zur Prüfung der Postsparkassenfrage. An Ver gütungen wurden Fr. 1200 bezahlt.

Im weitern wird der Beitrag der Schweiz an das internationale Bureau des Weltpostvereins voraussichtlich die bei Aufstellung des Voranschlages berechnete Summe um Fr. 250 übersteigen. Für diese unvorhergesehenen Ausgaben reicht der Kredit von Fr. 15,470 nicht aus. Wir bedürfen zu deren Deckung eines Nachtragskredites von Fr. 1400.

193

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung Fr.

I. Gehalte und Vergütungen.

A. Otaertelegraphendirektion.

b. Technische Abteilung: 1. Linienbau und Kabelanlagen: a: Beamte (pro memoria Fr. 3734) Fr.

3. Bureau für elektrotechnische Versuche und Materialprüfungen ,, 5. Material Verwaltung ,, G. Bureaux.

3. Verschiedenes : d. Verschiedenes . . . .

111,900

-- 100 200

,, 11,100

II. Expertisen und Reisekosten

Fr.

,,

11,400 20,000

,,

3.000

III. Bureaukosten.

f. Verschiedenes V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto (berührt die Verwaltungsrechnung nicht, sondern die Kapitalrechnung) . . .

,, 1,136,000

VI. Apparate.

a. Ankauf und Reparatur von Apparaten b. Ankauf und Reparatur von Betriebsmaterial . . . . .

VII. Bureaugerätschaften.

a . Neuanschaffungen . . . .

Fr. 50,000 ,,

.

25,000

.

.

.

Zusammen wovon zu Lasten: 1. des Baukontos 2. der Betriebsrechnung

,,

75,000

,,

2,500

Fr. 1,247,900 ,, 1,136,000 Fr. 111,900

194

Einleitend ist zu bemerken, dass, selbst wenn die Summe von Fr. 111,900 ganz zur Ausgabe gelangen sollte, die Betriebsrechnung der Telegraphen- und Telephonverwaltung voraussichtlich dennoch nicht ungünstiger abschliessen wird, als im Voranschlag angenommen worden ist, da der fraglichen Mehrausgabe bedeutende Minderausgaben in einzelnen Unterrubriken und überdies erhebliche Mehreinnahmen an Abonnementsgebühren gegenüberstehen werden.

Ad I, A, b, 1. Angesichts der dienstlichen Unzukömmlichkeiten, die aus seiner provisorischen Stellvertretung erwuchsen, wurde der seit 18. September 1911 kranke Herr Ernst Brandii, Chef der Sektion für Linienbau und Kabelanlagen der technischen Abteilung der Obertelegraphendirektion, als Sektionschef auf den 1. Juni 1913 unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen und, unter der Voraussetzung seiner Wiedergenesung, auf dieses Datum hin mit Jahresgehalt von Fr. 6400 zum Ingenieur I. Klasse dieser Sektion gewählt. Diese Stelle eines Ingenieurs I. Klasse ist im Voranschlag des laufenden Jahres nicht vorgesehen, sie bedingt aber deshalb keinen Nachtragskredit, weil der in Rubrik I, A, &, l, a verfügbare Kredit auch zur Deckung der neuen Mehrausgabe hinreicht. Wir stellen den Posten infolgedessen hier nur pro memoria ein.

Ad I, A, b, 3 und 5. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Dezember 1912 wurde einigen, bei Anlass der allgemeinen Besoldungsrevision auf 1. April 1912 beförderten Beamten eine nachträgliche Erhöhung der Beförderungszulage zuerkannt. Siehe Einleitung zur Staatsrechnung für das Jahr 1912, S. V.

Ad I, C, 3, d. In Abänderung der Ziffern 16 und 25 der Verordnung vom 6. Juli 1909 über Heranbildung, Prüfung und Verwendung von Telegraphenaspiranten (A. S. n. F. XXV, 575) wurde durch Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1913 das Taggeld der Lehrlinge, die die Probezeit von drei Monaten zurückgelegt haben, mit Rücksicht auf die Verteuerung der Lobensbedingungen und mit Rückwirkung auf 1. Januar 1913 um 50 Cts.

erhöht (siehe A. S. n. F. XXIX, 40). Die hierdurch für das Jahr 1913 entstehende Mehrausgabe beläuft sich auf rund Fr. 11,100.

Ad II. In den ersten 8 Monaten sind die Ausgaben um Fr. 10,179. 62 grösser als im gleichen Zeiträume des Vorjahres.

Voraussichtlich werden dieselben in den übrigen 4 Monaten im nämlichen Verhältnis anhalten, so dass sich eine Gesamtausgabe von rund Fr. 110,000 ergibt.

195 Gründe : Häufigere Revision der Buchführung über das Kassaund Inventarwesen und der Kassen selbst auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 17. März 1913 ; vermehrte Dienstreisen wegen zwangsweiser Erwerbung des Rechtes zur Aufstellung von Gestängen auf Privatlaud ; vermehrte Augenscheine bei Linienbauten, bedingt durch Bestrebungen für Heimatschutz ; Kontrolle von Eisenkonstruktionen in den Werkstätten der Lieferanten ; Instruktion des Monteurpersonals der Telephonbureaux I. und II. Klasse in der Montierung von Kabelverteilkasten neuer Konstruktion durch Techniker der Obertelegraphendirektion ; Instruktion von Beamten der Telephonbureaux 1. und II. Klasse in der Isolationsmessung von Telephonabonnentenleitungen ; vermehrte Dienstreisen infolge Neuerstellung elektrischer Bahnen und daheriger Linienänderungen und Leitungsverdoppelungen.

Ad III, f. Nach dem Rechnungsergebnis Januar/August 1913 zu schliessen, wird die Jahresausgabe voraussichtlich zirka Fr. 111,000 betragen und den bewilligten Kredit somit um Fr. 3000 überschreiten. Unabweisliche Mehrforderungen für die Reinhaltung der Lokale, unter Hinweis auf die höheren Taglohnansprüche des mit der Reinigung betrauten Personals, Mehrleistungen für eine neue Badeeinrichtung, erhöhte Wasserzinse, sowie höhere Ausgaben für Bureaubedürfnisse einiger wichtigerer Bureaux III. Klasse rechtfertigen diese Mehrausgabe.

Ad V. Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: 1. Neue Telegraphenleitungen Fr. 215,700 2. Neue interurbane Telephonleitungen . . . ,, 577,000 7. Telephonkabelanlagen der Ortsnetze . . . ,, 343,300 Fr. 1,136,000 Ad 1. Die Mehrauslage ist bedingt durch den Bau eines neuen, über Privatgebiet führenden Telegraphengestänges auf der Strecke Basel-Boncourt (Grenze) zum Ersatz der zwischen diesen Punkten längs der Bahn verlaufenden alten Linie, die bisher mit den Bundesbahnen gemeinschaftlich benützt wurde. Diese Linie war durchwegs voll belastet und auf manchen Strecken reparaturbedürftig. Im Budget pro 1913 hatte man der Vornahme streckenweiser Reparaturen und Verstärkungen Rechnung getragen. Inzwischen wurde jedoch eine Vermehrung der Bahndrähte nötig.

Zur Ermöglichung dieser Drahtanlagen hätte das voll belastete Gestänge in eine kostspielige Doppelstangenlinie umgebaut werden müssen. Diese Lösung wurde indessen nicht zur Ausführung gebracht, nachdem eine allseitig gründliche Prüfung der in Betracht

196

kommenden Verhältnisse ergeben hatte, dass es vorteilhafter sei, die alte Linie den Bundesbahnen zu verkaufen und für die zwischen Basel und Boncourt verlaufenden Drähte der Telegraphen- und Telephonverwaltung auf einem zirka 20 km kürzern Trasse ein neues Gestänge zu bauen. Der für spätere Drahtanlagen und für die Unterhaltungskosten stark ins Gewicht fallende Vorteil einer bedeutend kurzem Linie liess die gewählte Lösung ohne weiteres als geboten erscheinen.

Ad 2. Die gegenüber dem Budgetansatz bedeutende Mehrausgabe hat drei Ursachen, auf die unter lit. a, b und c hiernach näher eingetreten werden soll.

a. Einige wichtige, pro 1912 vorgesehene Linienbauten konnten erst im laufenden Jahre zu Ende geführt werden. Die betreffenden Auslagen belasten nun das diesjährige Budget. Es handelt sich um die über Privatgebiet führenden Zwischenstrecken Bowil-Wolhusen-Schachen der beiden Telephonleitungen BernLugano und Lausanne-Luzern, sowie um den Bau eines neuen Telephongestänges von Kreuzstrasse nach Egerkingen zur abkürzenden Umgehung von Ölten für den Linienstrang ZüriehSolothurn-Westschweiz. Die Verzögerung hat ihren Grund in der Inanspruchnahme von Privatterrain. Die Unterhandlungen mit den Grundeigentümern zogen sich übermässig in die Länge, und schliesslich musste in einigen Fällen noch zur Zwangsenteignung geschritten werden.

6. Für verschiedene Leitungen mussten aus Zweckmässigkeits- oder Zwangsgründen neue Gestängsstrecken über Privatgebiet gebaut werden, während im Zeitpunkt der Aufstellung der betreffenden Budgetprojekte die Inanspruchnahme bestehender Gestänge unter Vornahme etwelcher Umbauten und Verstärkungen noch als sehr wohl tunlich erschienen war. (Es betrifft dies hauptsächlich die beiden Leitungen Basel-Belfort II und ZürichSt. Moritz II.)

Die auf Schweizergebiet entfallende Teilstrecke der erstgenannten Verbindung hätte gemäss dem Budgetprojekt auf der ganzen Länge am bestehenden Gestänge längs der Bahn über Delsberg, Pruntrut angebracht werden sollen. Die zur Aufnahme der beiden 5 mm starken Bronzedrähte erforderlichen Umbauten und Verstärkuagen waren im Voranschlag berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Vorbereitung der Bauarbeiten liess sich dann mit etwelcher Wahrscheinlichkeit die Herstellung einer weitem internationalen Telephonleitung in nicht allzuferner Zeit voraussehen.

197 Angesichts dieses Umstandes konnte man sich, wenn doppelte Ausgaben vermieden werden sollten, nicht auf diejenigen Umbau- und Verstärkungsmassnahmen beschränken, die für die budgetierte Leitung Basel-Belfort ausgereicht hätten, sondern es musste bei Erstellung dieser Verbindung zugleich auch dem in Aussicht stehenden neuen Projekt Rechnung getragen werden.

(Dieses hat, nebenbei gesagt, heute schon definitive Gestalt angenommen und soll nächstes Jahr in Form einer internationalen Telephonverbindung Zürich-Basel-Nancy-Bruxelles zur Ausführung gelangen.) Für die Anlage dieser zweiten Leitung auf dem bisherigen Trasse hätte das bestehende Gestänge von Basel bis nach Pruntrut in eine neue Doppelstangenlinie umgebaut werden müssen.

In Anbetracht der sehr hohen Umbaukosten und der unzweckmässigen kurvenreichen Linienführung kam man dazu, auf diese Lösung zu verzichten und längs dem bereits für die Telegraphendrähte bestimmten Trasse (siehe Ziffer l hiervor) von Basel bis nach Pruntrut auch für die Telephonleitungen eine um nahezu 20 km kürzere Linie zu bauen. Die auch für spätere Leitungsanlagen durch diese Kürzung gegebene bedeutende Ersparnis an teurem Bronzedraht und an Unterhaltungskosten musste für die gewählte neue Linienführung ausschlaggebend sein.

Für die Leitung Zürich-St. Moritz II war im Voranschlag ebenfalls die Benützung bestehender Gestänge vorgesehen. Im Zeitpunkt der Ausführung musste jedoch bereits mit dem inzwischen bekanntgewordenen Projekt einer elektrischen Julierbahn gerechnet werden. Zwischen Chur und Tiefenkastel verläuft das gegenwärtige Gestänge im schädlichen Einflussgebiet der projektierten Bahnlinie. Es erschien daher angezeigt, diese Gestängsstrecke nicht mehr zu verstärken und weiter zu belasten, sondern schon jetzt ein ausserhalb der Einflusssphäre der Bahn verlaufendes neues Linienstück zu bauen.

c. Einige streckenweise Linienneubauten konnten im Budget nicht berücksichtigt werden, weil sich ihre Notwendigkeit erst nachträglich herausstellte. Das trifft zu für die neue- Gestängsstrecke Biel-Magglingen-Sonceboz, die erstellt werden musste, weil sich ein erstmals vorgesehener Umbau der bestehenden, durch die Taubenlochschlucht führenden Linie als undurchführbar erwiesen hatte, sowie für Linienneubauten, die wegen unvorhergesehener Bahnhof- und Geleiseerweiterungen zwischen Spiezmoos und Emdthal und im Bahnhofgebiet Rapperswil vorgenommen werden mussten.

198

Zu den nicht budgetierten Projekten gehört ferner die Herstellung einer neuen Telephonverbindung Zürich-Konstanz II, für welche die Unterhandlungen mit Deutschland erst nach fertigerstellter Budgetvorlage zum Abschluss gelangten, deren .Bau aber nicht auf das Jahr 1914 verschoben werden konnte.

Ad 7. Der ursprünglich vorgesehene Ansatz von Fr. 2,565,000 war von uns auf Fr. 2,157,000 herabgesetzt worden. Angesichts des erfolgten Abstriches von Fr. 408,000 wurde durch zeitliche Verschiebung verschiedener Kabelprojekte auf eine angemessene Beschränkung der Ausgaben nach Möglichkeit Bedacht genommen.

Wenn trotzdem ein Nachtragskredit von Fr. 343,300 erforderlich ist, so liegt das darin begründet, dass bei einzelnen Projekten die vorgesehene Verschiebung zwingender Gründe halber unmöglich war, und dass anderseits eine Anzahl Kabelanlagen ausgeführt werden mussten, deren Notwendigkeit im Zeitpunkt der Budgetaufstellung noch nicht bekannt war. Es betrifft dies hauptsächlich Kabelarbeiten in Spiez (bedingt durch den dortigen Bahnhofumbau), im Netz Frutigen (bedingt durch den elektrischen Betrieb der B. L. S.), in Steffisburg, Thun, Oberhofen und Gunten (verursacht durch den Bau der elektrischen Strassenbahn Steffisburg-Thun-Interlaken), in Bern wegen unvorhergesehener Erweiterung der ursprünglich geplanten Anlage für die schweizerische Landesausstellung, und in Basel zur Einführung der unter l und 2 hiervor erwähnten Telegraphen- und Telephonlinien.

Schliesslich ist zu erwähnen, dass eine mit dem 1. April 1913 in Kraft getretene Neuordnung der Löhne und Zulagen der Telegraphen- und Telephonarbeiter im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages ebenfalls noch nicht hatte berücksichtigt werden können. Die hieraus erwachsenden Mehrauslagen sind in den vorstehenden Beträgen inbegriffen.

Von dem erforderlichen Kredite im Betrage von Fr. 1,136,000 fallen zirka Fr. 594,000 auf a. ,,Material und Werkzeug", zirka Fr. 337,500 auf b. ,,Arbeitslöhne", 2. ,,Übrige Arbeitslöhne", und zirka Fr. 204,500 auf c. ,,Transportkosten und Verschiedenes".

Ad VI, a. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages für 1913 wurden die Kosten für die Vergrösserung der interurbanen Telephonzontrale Bern auf Fr. 60,000 geschätzt. Dieser Ansatz erweist sich als zu niedrig. Die ausserordentlich starke Zunahme des Vororts Verkehrs bedingte eine Vermehrung der 21 Umschaltstationsleitungen auf deren 36, wodurch dann die Auf-

199

«tellung von zwei weiteren Umschaltstationsschränken im laufenden Jahre zur dringenden Notwendigkeit wurde. Die da: herige Mehrausgabe beläuft sich auf Fr. 35,000.

Im fernem musste eine grosse Anzahl Abzweigspulen angeschafft werden, um den unerwartet zahlreich einlaufenden Gesuchen um Duplexierung von Telegraphen- und Telephonleitungen entsprechen zu können. Mit Rücksicht auf die daraus sich ergebenden erheblichen Mehreinnahmen an Gesprächstaxen und auf die Minderausgaben für Linienbauten wäre eine Verschiebung dieser Einrichtungen auf das nächste Rechnungsjahr nicht rationell gewesen. Die Kosten für diese Mehranschaffungen betragen Fr. 15,000.

Ad VI, b. Wegen Lokalumbauten musste die Eröffnung ·der neuen Telephonzentralen Vevey und Schaffhausen, die pro 1912 vorgesehen waren, auf das Frühjahr 1913 verschoben werden.

Die Aufstellung der notwendigen Akkumulatoren-Batterien konnte deshalb auch erst auf diesen Zeitpunkt stattfinden und belastet somit das diesjährige Budget mit zirka Fr. 15,000. Ferner wurden auf vielen Bureaux III. Klasse die alten ausgebrauchten, nassen Elemente durch Trockenelemente ersetzt, um den umständlichen Batterieunterhalt zu erleichtern und Betriebsstörungen zu vermindern. Die genaue Anzahl der auszuwechselnden Batterien konnte im Zeitpunkte der Budgetaufstellung noch nicht vorausbestimmt werden. Diese Mehranschaffungen belaufen sich auf Fr. 10,000.

Ad VII, a. Bis Ende August 1913 betrugen die Ausgaben Fr. 28,060. 91 gegenüber Fr. 23,260. 52 im gleichen Zeiträume des Vorjahres, und es ist, trotzdem die Verwaltung in der Bewilligung von Neuanschaffungen möglichste Zurückhaltung wahrt, vorauszusehen, dass die für 1913 vorgesehene Ausgabensumme von Fr. 29,000 zur Bestreitung auch nur der allernotwendigsten Anschaffungen nicht genügen wird. Es rührt dies davon her, dass teils infolge unvorhergesehener Lokaländerungen, teils infolge Personal Vermehrung bei Bureaux I. und II. Klasse eine vermehrte Anschaffung von Mobiliar nötig wurde, und dass auch auf wichtigeren Bureaux III. Klasse, deren Lokale von der Verwaltung selbst gemietet worden sind, die Kosten der Möblierung durch die Verwaltung übernommen werden mussten.

Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. V.

15

200

Von der Gesamtsumme der für das Hauptbudget geforderten Nachtragskredite von Fr. 3,077,873 sind durch besondere Bundesbeschlüsse veranlasst : Beim Departement des Innern: IX. Verschiedenes (Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914) . . Fr. 10,000 X. Oberbauinspektorat (Korrektion der Trême und der Grossen Emme) XII. Direktion der eidg. Bauten (Zeughausbauten in Lyss, landwirtschaftliche Versuchsanstalten in Oerlikon, Hinweistafeln für den Automobilverkehr) Beim Handelsdepartement (Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914)

,, 225,000

,, 331,500

.,

40,000 ,,

so dass als eigentliche Nachtragskredite verbleiben

606,500

Fr. 2,471,373

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 28. November 1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

201

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1913 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. November 1913, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1913 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen.

B. Verzinsung: 4. Anleihen von 1913: Semesterzins von Fr. 31,500,000 à 4 °/o

. .

Fr.

630,000

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen für Fr.

die Sitzungen des Rates 25,000 4. Bedienung 500 25,500

B. Ständerat.

3. Bedienung Übertrag

200 655,700

202

Übertrag C. Buudesrat.

Gehalte des Präsidenten und der Mitglieder

. .

.

Fr.

655,700

8,450

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

a. Besoldungen des Kanzlers, der Vizekanzler und des Kanzleipersonals

Fr.

720

2. Material.

c. Zeitungsabonnemente und litera- Fr.

rische Anschaffungen . . . . 2 0 0 e. Porti u n d Télégraphie . . . . 3 0 0 g. Stenographisches Bulletin . . . 13,500 14,000 14,720 K. Bundesgericht.

III. Allgemeine Ausgaben.

c. Lesezimmer, Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften d. Auslagen für das Gebäude : Fr.

2. Heizung und Beleuchtung . 2,500 3. Telephon und Wasserzins .

400

50

2,900 2,950

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement.

l. Politische Abteilung.

1. Besoldungen des Personals Fr.

der Abteilung 917 15. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften und Konsulate : Übertrag . 917

681,820

203 Fr.

Übertrag 917 a. in Paris 371 i. in Buenos-Aires . . . 2,000 m. in Montreal 2,000 16. Umzugskosten des Kanaleipersonalsder Gesandtschaften 10,000 21. Repräsentationskosten . . 25,000 22. Literarische Anschaffungen, Verschiedenes und Unvorhergesehenes 500 23. Bureaukosten: «. Druckkosten und Lithographien 1,200

Fr.

Fr.

681,820 '

41,988

II. Auswanderungswesen.

Fr.

1. Besoldungen 2. Verwaltungskosten : a . Bureaiikosten . . . .

200 300 500

42,488

B. Departement des Innern.

IV. Statistisches Bureau.

9. Statistik über die interkantonale Armenpflege (Motion Lutz) 10. Volkszählung 1910 . . .

11. Viehzählung 1911 . . .

Fr.

4,000 1,000 3,800 8,800

V. Gesundheitsamt.

5. Medizinal- und LebensmittelChemikerprüfungen . . . .

7. Lebensmittelkoutrolle : I. Betriebskosten des Laboratoriums,Instruktionskurse usw.

II. Entschädigungen an die Mitglieder von Expertenkommissionen, Verschiedenes .

Fr.

7,500 1,000 7,000 15,500 Übertrag 24,300

724,308

204 Übertrag

Fr.

24,300

VI. Beiträge an die Arbeiten schweizerischer Vereine.

34. Ostschweizerische geographisch-kommerzielle Gesellschaft in St. Gallen .

1,600

VII. Bundesanstalten fUr Wissenschaft und Kunst.

6. Schweizerisches Landesmuseum.

IV. Museumsbetrieb : 2. Sicherheitsdienst

2,500

29.

30.

31.

32.

33.

Fr.

724.308

IX. Verschiedenes.

Schulausstellung an der schweiFr.

zerischen Landesausstellung 1914 (Gruppe 4 3 ) . . . .

30,000 Schweizerische Grönlandexpedition 3,500 Beitrag an das Werk: ,,Die gesetzliche und freiwillige Armenpflege in der Schweiz" . . .

1,000 Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914 10,000 Schweizerisches Verkehrsamt (Motion Seiler) 1,000 45,500

X. Oberbauinspektorat.

Fr.

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke : 64. Korrektion derTrême bei Bulle (Kanton Freiburg) . . . . 25,000 65. Korrektion und Verbauung der Grossen Emme auf Gebiet des Kantons Bern 200,000 225,000 Übertrag

298,900

724,308

205

Übertrag

Fr.

298,900

Fr.

724,308

XI. Abteilung für Landeshydrographie.

X. Umbau der FUigelprufungsanstalt in der Papiermühle bei Bern 37,000 XII. Direktion der eidgenössischen Bauten.

I. Personal.

Fr.

1. Besoldungen der Beamten . 2,15S III. Eeisekosten und Expertisen. Fräs. Ordentlicher Kredit . 2,100 b. Kosten der Plankonkurrenz für das neue Bundesgerichtsgebäude . . 5,000 7,100 IV. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Gebäude der Artillerie- Fr.

Versuchsstation inThun 1,200 2. Vergrösserungd.Hauptgebäudes der Pulvermagazine in Deisswil 24,500 3. MunitionsmagazinNr.2 i n Sehwyz . . . . 6 5 0 4. Sicherung von Munitionsmagazinen . . . 51,280 5. Munitionsfabrik in Altdorf 2,500 6. Hauptpostgebäude in Zürich 600 7. Postgebäude in Schaffhausen 910 81,640 ·c. Neubauten: 1. Laboriergebäude der Fr.

Munitionsfabrik in Thun 21,000 2. Zeughausbauten in Lyss 300,000 Übertrag 321,000 9,258 335,900

724,308

20ti Fr.

Übertrag 321,000

Fr.

Fr.

9,258 335,900

Fr.

724,30$

3. ZollhausinLigornetto, Ankauf der Liegenschaft 20,700 4. Landwirtschaftliche Versuchsanstalten in Örlikon-Zürich. Innere Einrichtung u.Möblie- , rung 30,000 5. Bauplatz für das Telephongebäude an der Brandschenke - Stockerstrasse in Zürich .

2,100 373,800 455,440 V. Strassen- und Wasserbauten.

a. Strassenbauten : 1. Hinweistafeln für den Automobil verkehr . .

2. Beitrag an die Lörracherstrassenkorrektion in Riehen b. Wasserbauten : Uferbauten an der Thur bei Frauenfeld . . .

Fr.

1500

471 1971

2442

4,413 VI. G-ebäudeasseJeuranz

. . . .

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes : A. Mietzinse.

Magazine der Telegraphenverwaltung in Kehrsatz bei Bern

5,000

375 474,486

Übertrag

810,386

724,308

207

Übertrag

Fr.

810,386

XIII. Inspektion für Forstwesen, Jagd und|Fischerei.

I. Forstwesen.

2. Reisekosten

Fr.

724,30»

1,500

XIV. Abteilung für Mass und Gewicht.

2. Besoldungen: Fr.

ö. Hülfspersonal 8,000 10. Anschaffung von Ausrüstungsmaterial für die kantonalen Eichstätten 10,000 18,000 829,886 C. Justiz- und Polizeidepartement.

III. Polizeiabteilung und Departementskanzlei.

6. Zentralpolizeibureau.

e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers VI. Amt für geistiges Eigentum.

2. Ausserordentliche Arbeiten .

3. Druck der Patentschriften .

4. Andere Druckarbeiten . .

2,000

Fr.

.

.

.

1,300 45,000 1,400 47,700 49,700

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal.

3. Abteilung für Infanterie : c. Bureaukosten 4. Abteilung für Kavallerie : b . Aushülfspersonal . . . .

1,500

Übertrag

2,000

500

1,603,894

208

Übertrag 6. Abteilung für Genie : b. Bureau f. Befestigungsbauten : 1. Besoldung der Beamten .

7. Abteilung für Sanität: a. Bureau der Abteilung : Fr.

1. Besoldung der Beamten . . . . 2 0 0 b. Bureau der Militärversicherung : 2. Aushülfspersonal . 1,700

Fr.

2,000

Fr.

1,603,894

200

1,900

8. Abteilung für Veterinärwesen : 6. Aushülfspersonal . . 300 d. Reisekosten . . . . 2 5 0 550

11. Kriegsmaterialverwaltung : b. Bureau der Abteilung: 1. Besoldungen: a. Beamte 12. Verwaltung der Militärjustiz : b. Militärgerichte

1,220 17,600 23,470

B. InstnMionspersonal.

7. Sanitätstruppen: f. Reise-und Deplacementsentschädigungen G. Unterricht.

2. Rekrutenschulen : Fr.

a. Infanterie . . . 455,378 b. Kavallerie . . . 33,856 c . Artillerie . . . . . 100,065 e. Festungstruppen . 25,256 f. Sanitätstruppen . . 19,778 q. Verpflegungstruppen 16,405

1,500

Fr.

650,738 Übertrag 650,738

24,970 1,603,894

209 Fr.

Übertrag 650,738

Fr.

Fr.

24,970 1,603,894

4. Kaderschulen : Fr.

c. Kavallerie . . .

5,500 d. Artillerie . . . . 123,412 128,912 779,650 D. Bekleidung.

1. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung: Fr.

1. Infanterie 221,478 2. Kavallerie 8,239 3. Artillerie 58,224 5 . Festungstruppen . . . .

6,289 6. Sanitätstruppen 18,021 7. Verpflegungstruppen . . . 13,560 325,811 G. Eavalleriepferde.

2. Kavallerie-Remontendepot.

f. Futter g. Beschläge .

Ä. Medikamente und andere Veterinärkosten

Fr.

35,000 7,000 1,000 43,000

J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt: a. Bekleidungsvorräte.: 1. Entschädigung an die KanFr.

tone 77,732 3. Preisdifferenz auf verkauftem Schuhwerk . . . 50,000 4. Waschen, Reparaturen usw. 10,000 c . Feuerversicherung . . . .

137,732 5,000 142,732 Übertrag 1,316,163 1,603,894

210

Fr.

Fr.

Übertrag 1.316,163 1,603,894 L. Befestigungen.

a. St. Gotthard : I. Verwaltung II. Bewachung III. Unterhalt V. Bauliche Installationen .

b. St. Maurice : I. Verwaltung c. Schiesskartenburean : 1. Besoldung der Beamten .

Fr.

380 10,600 3,000 40,000 53,980

.

200 .

200 54,380 8,000 11,400

P. Druckkosten Q. Landsturm

1,389,943

E. Finanz- nnd Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

I. Finansbureau.

4. Kommissionen und Experten, Reisekosten

Fr.

1,800

III. Kassen- und Reclmungsioesen.

b. Staatsbuchhaltung: Fr.

"o · 1. Besoldungen . . . . 5584 2. Bureaukosten. . . .

200 ' 5,784 VI. Liegenschaften.

F. Waffenplatz in Kloten-Bülach : 1. Bureau-und Steigerungskosten 350 3. Bearbeitungskosten,Fuhrund Taglöhne . . . 1000 5. Verschiedenes . . . 1350 ~27ÖÖ K. Aligera. Verwaltungskosten 500 3,200 Übertrag

10,784 10,784 2,993,837

211 Übertrag

Fr.

Fr.

10,784 2,993,837

II. Zollverwaltung.

III. Bureaukosten.

1. Lokalmieten für die Direktions- und Zollbureaux etc. : &. für gemietete Lokale

6,000 16,784

J?. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Handel.

14. Internationale Ausstellung f. Buchgewerbe u. Graphik, Leipzig 1914

Fr40,000

III. Landwirtschaft.

1 . Besoldungen . . . ' . . . .

4,452 44,452

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

1. Kanzlei des Departements: b. Zeitweise Aushülfe . . . .

4. Reiseentschädigungen und Expertisen 5. Bureaukosten : Ffa. Druck- und Lithographiekosten 5,700 c. Bureaukosten der technischen Abteilung, einschliesslich Anschaffung von Instrumenten und , Prüfung von Materialien . .

700 d. Allgemeine Bureaukosten, ausschliesslich derjenigen der technischen Abteilung . . . . 1,600

7,800 7,000

8,000 22,800 3,077,873

2J2

Regiebetriebe des Bundes.

I. Pulververwaltung.

D. Fabrikationskosten: I. Arbeiterlöhnungen: 6. Im Taglohn verwendetes Personal

Fr

.

...

II. Pferderegieanstalt.

6. Zins des Betriebskapitals

575

III. Konstruktionswerkstätte.

A. Betrieb der Werkstätte: 4. Zins des Betriebskapitals

2,971

IV. Kriegspulverfabrik.

4. Zins des Betriebskapitals

1,501

VI. Munitionsfabrik Altdorf.

2. Fabrikationskosten : a. Besoldungen und Löhnungen : 2. Übriges Personal

70,000

X. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

4. Betriebskosten XII. Postverwaltung.

II. Inspektionen, und Dienstreisen .

XX. Verschiedenes

500

.

.

1,300 Fr.

7,000 1,400 8,400

XIII. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

I. Gehalte und Vergütungen.

A. Obertelegraphendirektion : b. Technische Abteilung: Fr.

1. Linienbau und Kabelanlagen (pro memoria Fr. 3734) . . -- 3. Bureau für elektrotechnische Versuche u. Materialprüfungen 100 5. Materialverwaltung. . .

200 300 Übertrag 300

85,247

213

Fr.

300

Übertrag G. Bureaux: 3. Verschiedenes d. Verschiedenes

.

.

.

. 11,100

Fr.

85,247 Fr.

11,400

II. Expertisen und Reisekosten

20,000

III. Bureaukosten.

f. Verschiedenes

3,000

V. Bau und Unterhalt der Linien.

Baukonto (berührt die Verwaltungsrechnung nicht, sondern die Kapitalrechnung) . . 1,136,000 VI. Apparate.

a. Ankauf und Reparatur von Apparaten b. Anschaffung und Reparatur von Betriebsmaterial

50,000 25,000 75,000

VII. BwreoMgerätschaften.

a. Neuanschaffungen

2,500 1,247,900

Ab Übertrag auf Baukonto Verbleibt zulasten der Betriebsrechnung

1,136,000 .

111,900 197,147*

* Da sich der Einfluss, den die Nachtragskreditbegehren für die Regiebetriebe auf das Hauptbudget ausüben, zurzeit nicht bestimmen lässt und zur Vermeidung einer doppelten Anrechnung, werden diese Kredite für die Regiebetriebe denjenigen des Hauptbudgets nicht zugezählt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1913 (II. Serie). (Vom 28. November 1913.)

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48

Cahier Numero Geschäftsnummer

478

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.12.1913

Date Data Seite

151-213

Page Pagina Ref. No

10 025 193

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