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Schweizerisches Bundesblatt.

65. Jahrgang.

17. September 1913.

Band IV.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz) 10 .Franken.

Einrückungsgebühr per Zelle oder deren Raum 15 Bp. -- Intente franko u die Expedition Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli t Cit. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung am Garantiekapital der schweizerischen Landesausstellung in Bern.

(Vom

12. September 1913.)

Tit.

Mit Gesuch vom 25. Februar 1911 ersuchte das Zentralkomitee der schweizerischen Landesausstellung in Bern den Bund um eine Subvention von Fr. 1,750,000 für die allgemeine und von Fr. 300,000 für die landwirtschaftliehe Ausstellung. Der damaligen Eingabe war ein Finanzprogramm zugrunde gelegt, nach welchem sich Ausgaben und Einnahmen auf der Summe von Fr. 8,570,000 die Wage hielten. Nach jenem Projekt betrug die fiberbaute Fläche 100,000 m2, und die Gesamtausgabe für Bauten, Wege, Bahnverbindungen, Gärten und Anlagen sollte sich auf Fr. 3,700,000 belaufen.

Mit Botschaft vom 5. Mai 1911 haben wir Ihnen beantragt, dem Gesuche zu entsprechen, und Sie haben mit Bundesbeschluss vom 6. Dezember 1911 die verlangten Subventionen bewilligt.

Mit Eingabe vom 30. Juli 1913 gelangt das Zentralkomitee der schweizerischen Landesausstellung von neuem an uns und stellt folgendes Gesuch: Bundesblatt. 65. Jahrg. Bd. IV.

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no ,,1. Es möchte der Bund sich an dem neu zu beschaffend en Garantiekapital von Fr. 600,000 mit einem Gesamtbetrag von Fr. 400,000 beteiligen, dessen Rückzahlungsbedingungen in gleicher .Weise festgesetzt werden, wie für das bereits gezeichnete Garantiekapital von rund Fr. 600,000 und für das vom Kanton und der Stadt Bern zu zeichnende Garantiekapital von Fr. 200,000.

2. Es möchte der Bund im fernem einen zu möglichst niedrigem Zinsfuss berechneten Vorschuss von Fr. 500,000 bewilligen, für dessen Sicherheit ihm zusammen mit dem Berner Banksyndikat zwei Drittel der Tageseinnahmen bis zur Höhe des.

Anleihens abgetreten, beziehungsweise verpfändet werden.tt Der Eingabe war ein Budget vom 15. Mai 1913 beigefügt, welches in der jüngsten Sitzung der grossen Ausstellungskommission genehmigt worden ist. Wir bringen beide Aktenstücke durch Abdruck zu Ihrer Kenntnis.

Aus. ihnen ergibt sich, dass das .Ausstellungsunternehmen bedeutend grösser geworden ist, als dies ursprünglich vorgesehen werden konnte. Das Budget.vom 15. Mai 1913 sieht 11,7 Millionen vor gegen 8,5 Millionen, die im Jahre 1910 berechnet wurden.

Die hauptsächlichste Mehrausgabe entfällt auf Bauten, Wege, Bahnverbindungen und Gartenanlagen. Dafür sollten nach dem Finanzprogramm von 1910, wie bereits erwähnt, Fr. 3,700,000 ausgegeben werden, während nunmehr Fr. 5,915,000, d. h.

Fr. 2,215,000 mehr budgetiert sind. Diese Mehrausgabe erscheint indessen als eine unvermeidliche und begründete. Sie ist auf drei Faktoren zurückzuführen. Vorab lagen die Verhältnisse in Beziehung auf die Steigerung der Materialpreise und der Löhne noch ungünstiger, als sie im Winter 1910/1911 vorausgesehen werden konnten, so dass schon auf den damals vorgesehenen Bauten eine Mehrausgabe eintreten musste. Sodann entsteht eine wesentliche Steigerung durch die grössere Ausdehnung der Bauten,, die nun 125,000 m 2 statt 100,000 m 2 bedecken. Endlich musste, weil die ursprünglich beabsichtigte Trennung der einzelnen Ausstellungshallen zufolge der Vergrösserung der Bauten nicht durchgeführt werden konnte, eine vollständige Umgestaltung der Hydranten- und allgemeinen Sicherheitsanlagen durchgeführt werden.

Während die übrigen Veränderungen des Budgets im grossen und ganzen durch Einnahmen während der Ausstellungszeit wieder ausgeglichen werden, so hat die notwendige Mehrausgabe t'Ur Bauten ein vermehrtes Kapitalbedürfnis des Unternehmens vor

171 Eröffnung der Ausstellung zur Folge. Es müssen naturgemäss für die Leistung der verfallenden Zahlungen im Laufe des Jahres 1913 2 bis 2,3 Millionen mehr zur Verfügung sein, als ursprünglich vorgesehen war.

Es wäre denkbar, dass das Ausstellungsunternehmen versucht hätte, diese Summe auf dem Anleihenswege zu beschaffen. Allein eine Obligationenemission ist ausgeschlossen, und für Bankkredite ist die nötige Summe angesichts der heutigen Situation' des Geldmarktes zu hoch.

Dazu kommt aber noch etwas anderes. Es ist nicht zu leugnen, dass mit dem Umfange des Unternehmens das damit verbundene Risiko gewachsen ist. Das kommt auch im Budget vom 15. Mai 1913 zum Ausdruck. Während das ursprüngliche Finanzprogramm gleich hohe Ausgaben wie Einnahmen vorsah, so ergibt sich aus dem nunmehrigen Budget bereits ein Defizit von Fr. 300,000. Dieser Betrag ginge auf dem Garantiekapital von Fr. 600,000 verloren. Dieses Ergebnis wird berechnet, obwohl der Eintrittspreis von Fr. l auf Fr. 1. 50 erhöht worden ist. Diese Massregel, möchten wir gleich beifügen, scheint uns berechtigt zu sein. Sie wurde mit der Abschaffung der Eintrittsgelder für die Spezialabteilungen und für sämtliche temporären Ausstellungen verbunden. Dadurch wird die Kontrolle wesentlich vereinfacht. Die Besucher können mit dem Eintrittsbillet, welches sie mit der Fahrkarte an der Eisenbahnstation lösen, die ganze Ausstellung besuchen. Zieht man übrigens die seit 1883 und 1896 bis heute eingetretene Geldentwertung und den Umfang der frühern Ausstellungen und der Berner Ausstellung von 1914 in Betracht, so wird man die nach Abschaffung der besondern Eintrittsgelder entschieden sehr bescheidene Erhöhung des Eintrittsgeldes nur billigen können. Aber trotz dieser Massregel kann niemand die Aussichten des Ausstellungsunternehmens heute mit Sicherheit überblicken. Ist die politische und wirtschaftliche Lage günstig und die Witterung normal, so dürfte der finanzielle Erfolg befriedigend sein. Andernfalls ist ein Ausfall sehr leicht möglich. Zurzeit bildet das sogenannte Garantiekapital von Fr. 600,000 die einzige Deckung für einen allfälligen Ausfall, und davon gingen, wenn das Budget sich als zutreffend erweist, Fr. 300,000 verloren. Es muss anerkannt werden, dass ein Betrag von wenig mehr als zirka 5 °/o der Gesamtausgaben doch eine ungenügende Deckung für das Risiko des Unternehmens bildet. Wir halten daher mit dem Zentralkomitee dafür, es müsse die finanzielle Basis des Unternehmens verstärkt, mit ändern

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Worten, das Garantiekapital vergrössert werden. Diese Operation verschafft dem Unternehmen vermehrte flüssige Mittel und erhöht gleichzeitig dessen Kreditfähigkeit. Eine Verdoppelung des schon früher etwas knappen Kapitals erscheint notwendig.

Wie das Zentralkomitee ausführt, dürfte es nicht möglich sein, eine Erhöhung des Garantiekapitals aus privaten Mitteln zu erreichen. Bund, Kanton und Gemeinde Bern, die an dem Unternehmen interessiert sind, werden in die Lücke treten müssen.

Eine Verteilung von zwei Dritteln auf den Bund und je einem Sechstel auf Kanton und Stadt Bern entspricht ungefähr dem Verhältnisse der bereits gewährten Subventionen. Das gesamte Garantiekapital, also auch der Anteil des Bundes, kommt nach Deckung sämtlicher Passiven des Unternehmens aus den vorhandenen Aktiven zur Rückzahlung. Alle Teilhaber, alte und neue, seien es Private oder öffentliche Korporationen, stehen in gleichen Rechten. Ein allfälliges Defizit ist auf das ganze Garantiekapital gleichmässig zu verteilen, so dass also alle Anteilscheine im gleichen Prozentsatze zurückbezahlt werden resp. zu Verlust kämen. Nur der Unterschied bestünde, dass mit den nunmehr vorgesehenen Einzahlungen des Bundes, des Kantons und der Stadt Bern das Recht auf unentgeltlichen Eintritt in die Ausstellung nicht verbunden ist, während mit den früher ausgegebenen Anteilscheinen eine Anzahl Coupons für freien Eintritt verbunden sind.

Erweist sich das Budget in seinem Schlussergebnis als zutreffend, so gingen von dem gesamten Garantiekapital 25 °/o verloren. Es ist aber auch möglich, dass das Ergebnis ein besseres wird. Auf alle Fälle hielten wir dafür, es sei eher auf dem vorgeschlagenen Wege vorzugehen, als eine neue Subvention à fonds perdu zu geben, welche eventuell nur dem Garantiekapitale zugute gekommen wäre.

Wenn auf diese Weise das Ausstellungsunternehmen eine Summe von Fr. 600,000 erhält, so bleiben noch Fr. 1,500,000 bis Fr. 1,700,000 zu decken, die, wie ausgeführt, weiter vorübergehend für die Leistung vou Zahlungen nötig werden. Das Berner Bankensyndikat hat zugesagt, dass es dem durch Erhöhung des Garantiekapitals gekräftigten Unternehmen einen Kredit bis auf Fr. 1,200,000 einräumen werde. Das Zentralkomitee ersucht den Bund um ein Anleihen von Fr. 500,000.

Wir glauben, ein solches könne unbedenklich gewährt werden.

Es würde dies geschehen mit den gleichen Rechten, wie beim Bankkredit, mit Ausnahme des Zinsfusses, den wir auf 4°/o zu

173 fixieren vorschlagen. Dabei hätte es die Meinung, dass das Ausstellungsunternehmen den Bankkredit von 1,2 Millionen und das vom Bunde gewährte Anleihen von einer halben Million in gleichem Verhältnisse benutzt und zurückbezahlt. Die Tilgung des Anleihens ist so gedacht, dass das Zentralkomitee zwei Drittel der Einnahmen für Eintrittsgelder von vornherein dazu bestimmt, die Anleihen des Bundes und der Banken vorab zu tilgen. Es soll sich die Operation so vollziehen, dass die Bundesbahnen, welche mit den Eisenbahnfahrkarten zugleich Eintrittsbillette für die Ausstellung verkaufen, die Zahlungen für Rechnung der Ausstellung direkt an die Geldgeber vornehmen. Kann bei diesem Vorgehen auch nicht von einer Verpfändung der Einnahmen gesprochen werden, so liegt doch in dem vorgesehenen Verfahren eine Sicherheit für den Bund und die Banken.

Mit diesen Vorschlägen kann die Finanzierung der Ausstellung als definitiv gesichert gelten. Dabei zu helfen, betrachten wir-als die Pflicht des Bundes. Mit unendlicher Mühe und grosser Aufopferung, für die wir den leitenden Männern lebhaften Dank schulden, ist das Unternehmen bis jetzt gefördert worden. Die entstehenden Mehrausgaben sind nicht auf Mangel an Umsicht, sondern auf die Umstände, vor allem auf die grössere Beteiligung von Industrie und Gewerbe an der Ausstellung zurückzuführen.

Deshalb brauchen wir keinen Anstand zu nehmen, bei der Nachfinanzierung mitzuwirken.

Wir legen Ihnen den Entwurf eines bezüglichen Bundesbeschlusses vor und empfehlen Ihnen dessen Annahme. Praktische Rücksichten lassen es als wünschenswert erscheinen, den Beschluss in die Form einer Ermächtigung des Bundesrates zu kleiden.

B e r n , den 12. September

1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der II. Vizekanzler: Bonzon.

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(Entwurf.)

ßimdesbeschluss betreffend

die Beteiligung am Garantiekapital der schweizerischen Landesausstellung in Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 12. September 1913, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat ist ermächtigt, sich namens des Bundes mit Fr. 400,000 am Garantiekapital der schweizerischen Landesausstellung zu beteiligen, für den Fall, dass dieses um Fr. 600,000 erhöht wird und der Kanton und die Stadt Bern daran mit je Fr. 100,000 teilnehmen.

Art. 2. Der Bundesrat ist ermächtigt, dem Zentralkomitee der schweizerischen Landesausstellung in Bern nach Erhöhung des Garantiekapitals ein zu 4 °/o im Jahr verzinsliches Anleihen bis auf Fr. 500,000 zu machen, falls ein Bankensyndikat unter gleichen Rückzahlungsbedingungen ein solches bis auf Fr. 1,200,000 bewilligt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt als iiicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

175 Beilage I.

B e r n , den 30. Juli 1913.

An den schweizerischen Bundesrat Bern.

Hochgeehrter Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren Bundesräte!

Wir beehren uns, an Ihre hohe Behörde, in Ausführung eines Beschlusses der grossen Kommission der schweizerischen Landesausstellung in Bern 1914, nachstehendes Gesuch zu richten.

Am 25. Februar 1911 haben wir Ihnen eine Eingabe für Bewilligung eines Bundesbeitrages an das Unternehmen der Landesausstellung des Jahres 1914 eingereicht, in welcher, in Begründung des von uns gestellten Gesuches, die Hauptpunkte des dem Unternehmen zugrunde liegenden Zweckes, sowie das provisorische Budget niedergelegt waren. Dieses Budget fusste auf der Annahme, dass die gesamten Bauten der Ausstellung eine Bodenfläehe von total 100,000 m2 bedecken würden ; im speziellen sah es für Bauten, Wege, Bahnverbindungen, Gärten etc. einen Ausgabeposten von Fr. 3,700,000 vor. Auf dieser Basis wurde die Ausstellung organisiert und der ,,Aufruf zur Beteiligung an der dritten schweizerischen Landesausstellung in Bern 1914" erlassen.

Erfreulicherweise gingen die Anmeldungen zahlreich ein, und zwar in einem solchen Umfange, dass wir uns immer mehr überzeugen mussten, dass die im genannten Finanzprogramme angenommene überbaute Fläche von 100,000 m 2 nicht genügen könne, um den Wünschen und Ansprüchen der Aussteller nur einigermassen zu genügen. Wir sahen uns genötigt, die gesamte bebaute Fläche der Ausstellung um beinahe ein Drittel zu erhöhen. Trotz dieser Vergrösserung waren wir, da die Platzansprüche der Aussteller über 140,000 m 2 Hallenfläche erfordern, genötigt, in mehreren

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Gruppen eine vielfach kaum zu verantwortende Reduktion der bestellten Ausstellungsflächen vorzunehmen. So mussten sich die Aussteller in der grossen Maschinenhalle, trotz deren zweimaliger Vergrösserung, mit einer Reduktion der verlangten Plätze von durchschnittlich 23°/o abfinden. Bei der in eirier ändern Halle untergebrachten Gruppe Hochbau, die in Genf im Jahre 1896 1800 m 2 belegte, und der wir 3300 m2, zur Verfügung stellen, müssen die Aussteller im Mittel sich mit 60% der von ihnen beanspruchten Fläche begnügen. Grössere Reduktionen, als wie sie von uns durchgeführt wurden, wären auf begreiflichen Widerstand gestossen und hätten bei vielen Ausstellern eine Missstimmung und Unzufriedenheit verursacht, die für das Gelingen des ganzen Unternehmens nicht von Vorteil gewesen wären, ja sogar teilweise verhängnisvoll für einzelne Gruppen gewirkt hätten.

Es durfte auch keine übermässige Platzausnützung durchgeführt werden, wenn man eine ästhetisch befriedigende Wirkung der Ausstellung erreichen wollte. Aus all diesen Tatsachen haben sich die Verhältnisse heute im Vergleich zu denjenigen, die dem Subventionsgesuche vom 25. Februar 1911 an Ihre hohe Behörde zugrunde lagen, insofern verändert, als nunmehr die gesamte überbaute Fläche des Ausstellungsareals ungefähr 125,000 m* betragen wird. Die Vermehrung und Vergrösserung der Bauten hat zur natürlichen Folge, dass unser Budget weitgehend beeinflusst wurde im Sinne einer starken Mehrbelastung.

Aber selbst bei Innehaltung von nur 100,000 m2 bebauter Fläche hätte, trotz Beschränkung auf das Allernotwendigste, und Beachtung der sorgsamsten Sparsamkeit, die im Finanzprogramm für Bauten, Wege etc. eingesetzte Summe von Fr. 3,"700,000 nicht genügt, um die Ausgaben für bauliche Anlagen zu decken.

Wohl haben wir Sie schon in unserem Gesuch vom 25. Februar 1911 auf die seit der Landesausstellung in Genf 1896 eingetretene Erhöhung der Preise für Baumaterialien und der Arbeitslöhne aufmerksam gemacht. Es hat sich aber herausgestellt, dasa heute diese Verhältnisse noch bedeutend ungünstiger liegen, als sie von uns im Winter 1910/1911 vorausgesehen wurden. Im weitern sind verschiedene Verhältnisse aufgetreten, die im damaligen Zeitpunkt noch ganz oder teilweise unbekannt waren.

So hatte beispielsweise die Vergrösserung der überbauten Fläche und die dadurch
verursachte Unmöglichkeit, die ursprünglich beabsichtigte Trennung der einzelnen Ausstellungshallen streng durchzuführen, gleichzeitig nicht nur eine Vergrösserung, sondern eine vollständige Umgestaltung der Hydranten- und allgemeinen

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Sicherheitsanlagen zur Folge, die eine unverhältnismässig grössere Belastung des Budgets bedingen.

Welche bedeutende Mehrbelastung diese selbst bei sorgfältigster Abwägung aller in Frage kommenden Faktoren nicht zum voraus genau bestimmbaren Umstände für das Budget bedeuten, geht daraus hervor, dass der im ursprünglichen Finanzprogramm vorgesehene Posten für Bauten, Wege etc., von insgesamt Fr. 3,700,000 nunmehr nach dem neuesten Budget auf die beträchtliche Summe von Fr. 5,915,000 angewachsen ist.

Es ist klar, dass diese veränderten Voraussetzungen auch eine Umgestaltung unseres Finanzprogramm es zur Folge hatte.

Anhand von eingehend geprüften und beratenen Zusammenstellungen wurde ein neues Budget aufgestellt, aus dem hervorgeht, dass die Summe der überall auf das Notwendigste beschränkten; Ausgaben auf 12 Millionen Franken (statt der ursprünglich vorgesehenen Fr. 8,590,000) ansteigen wird.

An flüssigen Barmitteln benötigten wir im Laufe des Jahres 1913 neben den uns bis heute bewilligten und den noch in Aussicht stehenden Subventionen à fonds perdu und den im weitera zur Verfügung stehenden Barmitteln eine Summe von 2 bis 2,g Millionen Franken, um diese Mehrausgaben bestreiten und insbesondere auch die bis zur Eröffnung der Ausstellung, d. h. biszum Moment, wo wir grosse Einnahmen haben werden, zu zahlenden Bau- und Installationskosten decken zu können.

Zur Beschaffung dieser uns fehlenden Geldmittel hatten wir ursprünglich ein Gesuch um Erhöhung der Bundessubvention an Ihre hohe Behörde und die Behörden des Kantons und der Stadt Bern ins Auge gefasst. Da wir aber der Hoffnung sind, dass die im neuen Budget vorgesehenen Einnahmen bei normalem Verlauf» der Landesausstellung eingehen werden, erachten wir es -- nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse -- als richtiger, auf die Stellung von neuen Subventionsgesuchen zu verzichten und Schritte zu tun, um die fehlenden Geldmittel durch Erhöhung des Garantiekapitals um Fr. 600,000 einerseits, und durch Aufnahme von Anleihen andererseits, zu beschaffen.

Das in unserem ursprünglichen Finanzprogramm vorgesehene Garantiekapital von Fr. 600,000 ist gegenwärtig gezeichnet und nahezu voll einbezahlt worden. Die Beschaffung dieses Kapitals, an dessen Zeichnung ausser wenigen fernerstehenden Privaten vornehmlich die Einwohner der Stadt Bern, öffentliche und private Korporationen Berns, sowie einige Gemeinden des Kantons Bern mit kleineren und grösseren Beträgen sich beteiligten, war aber

178 «ine derart beschwerliche und mühevolle, dass die Möglichkeit ·einer Erhöhung desselben auf dem Wege der privaten Zeichnung, wenn nicht geradezu als ausgeschlossen, so doch als höchst aussichtslos hingestellt werden muss.

Wir gestatten uns deshalb, an Sie mit dem Gesuch zu gelangen, es möchte der Bund sich an der Zeichnung dieses neuen Garantiekapitals in der Weise beteiligen, dass er von den vorgesehenen Fr. 600,000 den Betrag von Fr. 400,000 zeichnet, wogegen die restierenden Fr. 200,000 durch den Kanton einerseits, und die Stadt Bern andererseits, durch Zeichnung von je Fr. 100,000 gedeckt würden.

Für dieses neue Garantiekapital wären die gleichen Bestimmungen massgebend, wie sie für das bereits gezeichnete Garantiekapital aufgestellt worden sind, d. h., dieses würde nach vollständig durchgeführter Liquidation des Ausstellungsunternehmens und unter der Voraussetzung, dass nach Tilgung aller Passiven «in verfügbarer Aktivsaldo übrig bleibt, zurückbezahlt werden.

Wir wiederholen, dass, soweit wir im gegenwärtigen Moment die Verhältnisse zu beurteilen vermögen, für dieses, wie auch für das neu zu beschaffende Kapital, Aussicht verbanden ist, dass es zur -- zum allermindesten teilweisen -- Rückzahlung gelangen wird, es sei denn, dass unvorzusehende Unglücksfälle über das Unternehmen hereinbrechen sollten.

Eine, auf dieser Grundlage bewilligte Beteiligung an unserem Garantiekapital soll für das Unternehmen eine feste und sichere finanzielle Basis schaffen und uns in den Stand setzen, die noch fehlenden Barmittel auf dem Anleihenswege zu beschaffen, um ·dadurch die Ausstellung zu einem befriedigenden und dem beabsichtigten Zwecke entsprechenden Abschluss zu bringen. Wir glauben auch, annehmen zu dürfen, dass im jetzigen Zeitpunkt Ihre hohe Behörde eine Kapitalzuweisung in der oben angedeuteten Form eher befürworten dürfte, als die Bewilligung einer nochmaligen Subvention à fonds perdu.

Was den zweiten Teil unserer Eingabe, die Aufnahme von Geldmitteln durch Anleihen, anbelangt, so muss vor allen Dingen festgestellt werden, dass ein öffentliches Anleihen mittelst Emission von Obligationen in der gegenwärtigen Lage des Geldmarktes mit nicht unwesentlichen Schwierigkeiten verbunden wäre. Wir sahen uns deshalb veranlasst, uns mit dem Berner Banksyndikat in Verbindung zu setzen, und haben von dieser Seite die feste Zusicherung erhalten, dass, falls der Bund sich in oben erwähntem Umfange am Garantiekapital beteilige, und ferner einen Vor-

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schuss von Fr. 500,000 gewähre, das Berner Banksyndikat den Rest des benötigten Anleihens von l bis 1,2 Million Franken zu übernehmen in der Lage wäre.

Gestützt auf diese Zusicherung gestatten wir uns, an Sie ·das weitere Gesuch zu richten, es möchte der Bund uns neben der Übernahme von Fr. 400,000 Garantiekapital zu möglichst billigem Zinsfuss einen Vorschuss von Fr. 500,000 gewähren, wobei wir uns bereit erklären, diese Summe durch Abtretung, bezw. Verpfändung von zwei Drittel der Tageseinnahmen sicherzustellen. Die Gesamteintrittsgelder sind in dem Budget mit Fr. 2,5 Millionen eingesetzt worden. Gemäss Beschluss der grossen Ausstellungskommission wurde der Eintrittspreis von Fr. l auf Fr. 1. 50 erhöht, was für den Besucher infolge Wegfalls jeglicher Spezialeintritte für Spezialabteilungen und für sämtliche temporären Ausstellungen eher eine Vergünstigung bedeutet. Da angenommen werden darf, dass bei einigermassen günstigem Verlauf der Ausstellung die aus Eintrittsgeldern vorgesehenen Einnahmen mit Sicherheit erreicht werden, dürfen auch die auf Grund obiger Verpfändung bewilligten Vorschüsse von vornherein in vollem Umfange als sichergestellt betrachtet werden. Wir fügen hinzu, dass auch die von dem Berner Banksyndikat gewährten Anleihegelder der gleichen Sicherheit teilhaftig würden, in der Weise, dass die Sicherheit dem Bund und dem Berner Banksyndikat im gleichen Range, und im Verhältnis des Betrages der von beiden Teilen gewährten Vorschüsse zu haften hätte. Wir glauben, nicht besonders ausführen zu müssen, dass wir selbstverständlich den uns durch die Bewilligung der Vorschüsse gewährten Kredit nur wenn absolut notwendig in Anspruch nehmen werden.

Auf Grund aller Ausführungen und in nochmaliger Erwägung aller in Betracht zu ziehenden Faktoren, erlauben wir uns, unser Gesuch in folgender Weise zusammenzufassen: 1. Es möchte der Bund sich an dem neu zu beschaffenden Garantiekapital von Fr. 600,000 mit einem Gesamtbetrag von Fr. 400,000 beteiligen, dessen Rückzahlungsbedingungen in gleicher Weise festgesetzt werden, wie für das bereits gezeichnete Garantiekapital von rund Fr. 600,000 und für das vom Kanton und der Stadt Bern zu zeichnende Garantiekapital von Fr. 200,000.

2. Es möchte der Bund im fernem einen zu möglichst niedrigem Zinsfuss berechneten Vorschuss von Fr. 500,000 bewilligen, für dessen Sicherheit ihm zusammen mit dem Berner Banksyndikat zwei Drittel der Tageseinnahmen bis zur Höhe des Anleihens abgetreten, bezw. verpfändet werden.

180 Wenn wir es für angezeigt erachtet haben, eingehend auf die Gründe hinzuweisen, die uns veranlassen, Sie neuerdings um Ihre finanzielle Unterstützung anzugehen, so geschah es aus dem Grunde, um Sie von der absoluten Notwendigkeit der Beschaffung neuer Kapitalien zu überzeugen, und um Sie noch speziell darauf aufmerksam zu machen, dass, falls uns die erforderlichen Geldmittel nicht in irgend einer Weise zugehen sollten, das ganze Unternehmen in seiner Grundlage und Ausführung ernstlich gefährdet wäre.

Wir geben uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, dass Sie unsere Eingabe in wohlwollende Berücksichtigung ziehen und unserem Gesuche in vollem Umfange entsprechen werden, weil mit Rücksicht auf die wirtschaftlich grosse Bedeutung der Landesausstellung, auf deren Charakter als nationales, dem ganzen Vaterland zur Ehre gereichendes Unternehmen, nicht zuletzt auf das weitgehende, in fast allen Berufskreisen für die Landesausstellung bekundete Interesse und endlich auf die von vielen Ausstellern gebrachten, zum Teil beträchtlichen, finanziellen Opfer, eine weitere, kräftige Unterstützung auch von Seiten der Landesbehörden wohl berechtigt ist.

Da, wie wir bereits in der prinzipiellen Begründung unseres Gesuches betonen, dem Unternehmen bis zur Eröffnung der Ausstellung keine nennenswerten Betriebseinnahmen zufliessen werden, wir aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht unwesentliche Verbindlichkeiten tilgen müssen, ersuchen wir Sie, bei Bewilligung der von uns nachgesuchten Kredite dafür besorgt zu sein, dass die Auszahlung des von Ihnen übernommenen Garantiekapitals in nächster Zeit erfolgen würde.

Wir benützen diesen Anlass, Sie, hochgeehrter Herr Präsident, hochgeehrte Herren Bundesräte, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Zentralkomitee der schweizerischen Landesausstellung in Bern, 1914:

Dr. C. Moser.

Steiger.

Hirter.

181 Beilage II.

Budget vom 15. Mai 1913.

Einnahmen Fr.

1. Subventionen à fonds perdus: Bund allgemeiner Beitrag . . .

für die landwirtschaftliche Ausstellung Kanton Bern Stadt Bern Burgergemeinde Andere Gemeinden des Kantons Bern Andere Kantone Transportanstalten, Banken, Zünfte, Korporationen, Private . . .

2. Garantiekapital 3. Ausstellungskommission, Preisgericht, Zentralleitung . . . .

4. Bauten, Wege, Bahnverbindungen, Gärten, Anlagen, technische Installationen 5. Platzgelder, Installation, Expedition, Versicherung 6. Aufsicht, Feuerwehr, Reinigung .

7. Kongresse, Feste, Empfänge . .

8. Eintrittsgelder, Kassadienst und Kontrolle 9. Beitrag an verschiedene Gruppen 11. Katalog, Drucksachen, Reklame .

12. Wirtschaftsabgaben, Pachtgebühren 13. Offizielles Verkaufsbureau . . .

14. Verlosung --. Zinsen 15. Besondere Ausstellungen und Veranstaltungen 16. Verschiedenes --. Mutmassliches Defizit . . . .

-SKX:?

Ausgaben Fr.

1,750,000

--

300,000 500,000 350,000 100,000

-- -- -- --

50,000 85,000

-- --

100,000

--

3,235,000 600,000

* 600,000

13,500

1,066,900

16,000

5,915,000

1,360,900 50,000 5,000

639,600 618,000 100,000

2,500,000 30,000 375,000 994,600 70,000 1,500,000 50,000

73,200 138,600 530,000 215,000 50,000 950,000 50,000

600,000 -- 300,000

500,000 253,700 --

11,700,000

11,700,000

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Beteiligung am Garantiekapital der schweizerischen Landesausstellung in Bern. (Vom 12. September 1913.)

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1913

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

451

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.09.1913

Date Data Seite

169-181

Page Pagina Ref. No

10 025 116

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