348

# S T #

4 9 7

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erwerbung des Waffenplatzes in Bière.

(Vom 15. Dezember 1913.)

Die Erweiterung und der Ausbau des kantonalen Waffenplatzes in Bière bilden seit Jahrzehnten ein ständiges Traktandum der Militärbehörden. Unablässig sind die Reklamationen der Schulund Kurskommandanten, die insbesondere auf die Errichtung neuer Bauten behufs intensiverer Ausnützung des Platzes, auf eine in hygienischer Beziehung bessere Unterkunft der Mannschaften und auf eine Erweiterung des Schiessplatzes hinzielten.

Im Einvernehmen der eidgenössischen und kantonalen Behörden ist im Jahre 1903 ein umfassendes Projekt für den Ausbau aufgestellt worden.

Bevor jedoch an dessen Ausführung gegangen werden konnte, musste die noch dringendere Aufgabe gelöst werden, eine der Tragweite und der Wirkung des neuen Geschützes entsprechende Erweiterung des Schiessplatzes vorzunehmen.

Diese Erweiterung wurde im Jahre 1909 durchgeführt. Sie haben hierfür mit Bundesbeschluss vom 23. März 1909 betreffend die Erweiterung der Artillerieschiessplätze Bière, Thun und Frauenfeld, sowie den Erwerb und die Erstellung eines Truppenschiessund Waffenplatzes für die Artillerie bei Kloten-Bülach die erforderlichen Mittel bewilligt.

Von den im Programm von 1903 vorgesehenen Um- und Erweiterungsbauten war inzwischen der Bau eines Zeughauses ausgeführt worden; ebenso hatte man die dringend nötige Umänderung der Aborte in den Mannschaftskasernen, sowie eine Douchen- und Bäderanlage durchgeführt. Damit konnte man sich indessen nicht befriedigt erklären. Durch eine Motion wurden die bestehenden Übelstände im Grossen Kate des Kantons Waadt zur Sprache gebracht und die Regierung eingeladen, die dringende Verbesserung der Waffenplatzverhältnisse in Bière baldigst an die Hand zu nehmen.

349 Wir haben unserseits mit Schlussnahme vom 29. März 1910 das Militärdepartement ermächtigt, mit den waadtländischen Behörden zum Zwecke der Verbesserung und Erweiterung der Militäranstalten von Bière in Unterhandlungen zu treten, und dem Kanton Waadt zum voraus, unter Vorbehalt der Plangenehmigung und der endgültigen vertraglichen Regelung, als Mietpreis für die zu erstellenden Gebäude und Einrichtungen eine jährliche Verzinsung der ausgewiesenen Baukosten zu 5 °/o, zahlbar vom Tage der Abnahme an, zuzusichern.

Auf Grund dieser Zusicherung ging nunmehr der Kanton Waadt ans Werk. Im August 1911 legte er dem waadtländischen Volke ein Dekret über die Aufnahme eines Anleihens von Fr. 9,000,000 zur Abstimmung vor. In der genannten Summe war auch der für bauliche Verbesserung und Erweiterung der Kasernenanlagen vorgesehene, vom Bunde zu verzinsende Betrag, Fr. 1,000,000, enthalten. Das Programm hatte ausser den Reparaturen und Umbauten, darunter der Einbau einer Zentralheizung, die Erstellung folgender Neubauten vorgesehen: Stallungen für 428 Pferde, eine dritte Reitbahn, ein Krankenhaus, Wäscherei und Tröckneraum, neue Arrestlokale, zwei Schmieden und Werkstätten.

In der Volksabstimmung wurden die Vollmacht zum Abschlüsse des Anleihens von Fr. 9,000,000 und damit die Mittel zur Durchführung des vorgenannten Bauprogramms verweigert.

Zurzeit ist das Verhältnis zwischen Bund und Kanton Waadt "bezüglich Benutzung des Waffenplatzes Bière geordnet durch den Vertrag vom 22. Dezember 1873. Darnach stellt der Kanton Waadt den gesamten Waffenplatz, und zwar sowohl die ihm gehörenden Gebäude samt Boden und Mobiliar als auch das im Eigentum der Gemeinde Bière stehende Areal zur Verfügung des Bundes für eine jährliche Pauschalvergütung von Fr. 22,000.

Der Vertrag ist auf 18 Jahre abgeschlossen, ab 1. Januar 1874.

Er ist seit dem 1. Januar 1892 stillschweigend fortgesetzt worden.

Ausser dieser Pauschalsumme von . . . Fr. 22,000. -- vergütet der Bund: für die Miete des Magazins für Kriegsfuhrwerke, laut Vertrag vom Januar 1884 . . . .

,, 3,000. -- für die Miete des Anbaues an das Kriegsdepot, 5 % von Fr. 100,644 ,, 5,033. 20 Bimdesblatt. 65. Jahrg. Bd. V.

25

350

für die Miete der Douchen- und Bäderanlage und der Aborte mit Kanalisation, 5% von Fr. 79,801 Fr. 3,990. -- Entschädigung ftlr elektrische Beleuchtung . ,, 5,563.50 zusammen Fr. 39,586.10 Dazu kommen noch Ausgaben für Kasernierung, Reinigung und Heizung, und für von der Gemeinde Bière gepachteten Boden.

Diese Ausgaben haben beispielsweise im Jahre 1912 Fr. 8,091. 80 betragen.

Nachdem, wie im vorstehenden erwähnt, das waadtländisclie Volk dem Regierungsrate die Mittel zur Instandstellung und zum zeitgemässen Ausbau des Waffenplatzes verweigert hatte, entschloss sich die Behörde, die hierfür erforderliche Summe nicht mehr in den vom Volke gutzuheissenden Anleihensbetrag aufzunehmen, sondern die ganze Frage auf einen ändern Boden zu stellen.

Mit Schreiben vom 27. Dezember 1911 teilte der Regierungsrat des Kantons Waadt dem eidgenössischen Militärdepartement mit, dass die Waffenplatzreehnung mit einem jährlichen Fehlbetrag von Fr. 31,000 schliesst, und dass er angesichts dieser Verhältnisse das Departement ersuchen müsse, gemeinsam mit ihm nach Mitteln zu suchen, um aus dieser Lage herauszukommen.

Mit Schreiben vom 16. April 1912 kam der Regierungsrat auf seine Kundgebung zurück und machte folgenden Doppelvorschlag : e n t w e d e r Ankauf der Gebäude, des Bodens, des Mobiliars und der durch das Schiessen gefährdeten Staatswaldung> insgesamt im Katasterwert von Fr. 1,136,792 für den Kaufpreis von Fr. 1,000,000, o d e r Miete auf Grund von e1^ % Zins auf dieser Summe von Fr. 1,000,000, wobei der Bund im weiteren die Kosten des Unterhaltes von Gebäuden und Mobiliar und die Kasernementskosten zu übernehmen hätte.

Mit Schreiben vom 1. Juli 1912 hat unser Militärdepartement diese Anträge als vollkommen unannehmbar bezeichnet, den Ankauf des Waffenplatzes abgelehnt und bezüglich der Miete die Forderung als in jeder Beziehung übersetzt bezeichnet. Das Militärdepartement verlangte, dass die Verhandlungen auf einer ändern Grundlage eröffnet werden. Allem vorgängig aber wünschte es Einsicht in die Waffenplatzrechnungen zu nehmen, um an deren Hand die in den Rechnungszusammenstellungen des Kantons aufgeführten Ziffern nachzuprüfen. Diese Einsicht wurde bereit-

351

willigsterweise gestattet ; sie ergab, abgesehen von dem in Rechnung gestellten Zins auf dem Anlagekapital (Katasterwert), die Unanfechtbarkeit der Rechnung. Auch wenn nun aber nur ein ganz geringer Kapitalzins eingestellt wird, weist die Betriebsrechnung im Durchschnitt der zehn letzten Jahre ein sehr erhebliches jährliches Defizit auf.

Wir haben uns stets auf den Boden gestellt, dass die Vermietung der Waffenplätze für die Kantone und Gemeinden nicht zu einem Geschäfte gemacht und als Kapitalanlage benutzt werden darf, dass vielmehr bei der Bemessung des Äquivalents für die Benützung in erster Linie die militärische und volkswirtschaftliche Bedeutung des Waffenplatzes für die beteiligte Gegend massgebend sein müsse. Allein wenn dieser Gesichtspunkt auch in hervorragendem Masse berücksichtigt und dementsprechend die Verzinsung des Anlagekapitals tief gehalten wird, so muss es doch als verständlich erachtet werden, dass der Regierungsrat bei dem im Jahre 1874 abgeschlossenen Vertrage nicht mehr stehen bleiben wollte. Er hat denn auch beschlossen, ihn auf den 31. Dezember 1913 zu kündigen.

Nachdem unser Militärdepartement durch von ihm bezeichnete Experten über die in Betracht fallenden Verhältnisse sich hatte orientieren lassen, trat es mit einer Abordnung des waadtJändischen Regierungsrates in Unterhandlungen ein. Dabei zeigte es sich bald, dass man für den Fall einer käuflichen Übernahme zu weitgehendem Entgegenkommen bereit war, während für den Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht auf entsprechende Opfer gerechnet werden konnte. Dabei ergab sich sodann weiter, dass die Erstellung der erforderlichen Bauarbeiten (Instandstellung und Neubauten) durch den Kanton, gegen entsprechende Verzinsung durch den Bund, in die bestehenden, verworrenen Verhältnisse nur neue Schwierigkeiten und Komplikationen hineinbringen müsste.

Heute sind die Eigentumsverhältnisse auf dem Waffenplatze die folgenden: Der Kanton Waadt besitzt die Kasernen, das Zeughaus, die Kantinen, die Stallungen, die Reitbahnen, das Tivoli usw., alles mit Umschwung, ferner in der Mitte und im Norden des Schiessplatzes ungefähr 51 Hektaren Boden. Die Gemeinde Bière besitzt ungefähr 96 Hektaren Boden, ferner das als Munitionsmagazin benützte Polygon. Die Eidgenossenschaft endlich besitzt die Fouragemagazine und ungefähr 180 Hektaren Boden. Der der Gemeinde Bière gehörende Boden ist teils durch Pachtver-

352 t rag mit der Eidgenossenschaft, teils durch Vertrag mit dem Kantoa für Waffenplatzzwecke gebunden. Man kann nun leicht ermessen, wie verwickelt die Eigentumsverhältnisse werden, wenn auf Boden des Kantons und der Gemeinde neue Bauten errichtet und wenn sehr erhebliche Summen für Reparaturen, Umbauten, Verbesserungen und Erweiterungen der bestehenden, dem Kanton Waadt gehörenden Bauten vom Bunde verwendet werden sollen.

Solche Verhältnisse sollten, wenn immer möglich, vermieden werden.

Ausser jeder Diskussion steht, dass der Waffenplatz Biòre nicht aufgegeben werden kann. Das wäre heute weniger als je möglich, nachdem durch die Einführung der Haubitzen neue Schulen erforderlich sind, für die die drei Schiessplätze Thun, .Frauenfeld und Kloten-Bülach niemals genügen würden. Mit den immer grösseren Fortschritten der Artilleriebewaffnung und -Munition sind die Anforderungen an die Artillerieschiessplätze fortwährend gewachsen; es ist heute für die Artillerie fast unmöglich, überhaupt, oder wenigstens zu annehmbaren Bedingungen, ausserhalb der eigentlichen Waffenplätze die notwendigen Schiessplätze zu finden. Gerade deshalb ist es nötig, die bestehenden Waffenplätzc für vermehrte Ausnützung einzurichten.

Diesem ganz unzweifelhaften Bedürfnis der Beibehaltung und des Ausbaues von Bière steht nun der Umstand gegenüber, dass die Militärverwaltung sich binnen kurzem in einem vertragslosen Zustande befindet und dass ihr jedes Mittel fehlt, den Kanton Waadt oder die Gemeinde Bière zu bestimmten Leistungen zu verhalten.

Kanton und Gemeinde sind nun aber weit entfernt, diese Zwangslage des Bundes ausnützen zu wollen ; im Gegenteil bestand von allem Anfang an die Absicht, dem Bund nach Möglichkeit entgegenzukommen.

Wir konnten uns mit dem Militärdepartement der Ansicht nicht verschliessen, dass in diesem besondern Falle die richtige Lösung nur in der Übernahme des Waffenplatzes durch den Bund liegen könne. Freilich konnten wir dieser Lösung nur unter der Bedingung zustimmen, dass der Kanton Waadt ein beträchtliches Opfer bringe, und dass das ganze Geschäft mit verhältnismässig untergeordneten Mehrkosten gegenüber den derzeitigen Waffenplatzkosten durchgeführt werden könne.

Dies zu tun, ist möglich.

Regierungsrat und Grosser Rat des Kantons Waadt sind bereit, das diesem gehörende Waffenplatzareal, Gebäude, Boden

353 und Mobiliar, die von den Sachverständigen unseres Militärdepartements zu Fr. 965,195. 55 geschätzt worden sind, für Fr. 450,000 käuflich abzutreten. Die Gemeinde Bière ist ihrerseits bereit, die noch in ihrem Eigentum befindlichen zirka 96 ha Boden servitutenfrei für Fr. 35,000 abzutreten.

Auch dieser letztere Kaufpreis ist durchaus annehmbar. Es ist ja richtig, dass der grösste Teil dieses Bodens zurzeit entschädigungslos zu Waffenplatzzwecken benützt werden kann und dassi nur ein kleiner Teil dem Bund verpachtet ist. Kapitalisiert beträgt der Wert dieses letztern Bodens für den Bund Fr. 7625, so dass noch rund Fr. 27,000 von der Entschädigung für den übrigen Boden verbleiben. Für diese Summe erwirbt nun der Bund das freie Eigentumsrecht an rund 90 Hektaren Boden und 2 als Munitionsmagazine benützten Gebäulichkeiten. Die bisherige Belastung, dieser 90 Hektaren und des bis anhin gepachteten Bodens mit dem unentgeltlichen Weiderecht der Gemeinde fällt weg;. Vor allem aber wird das uneingeschränkte Verfügungsrecht über den Boden und die Tatsache, dass nunmehr der Bund freier Eigentümer des gesamten Schiess- und Waffenplatzes sein wird, mit diesen Fr. 27,000 nicht zu teuer erkauft.

Wenn die Frage aufgeworfen wird, wie gross das finanzielle Opfer des Bundes sein wird im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand, um wie viel sich also jährlich durch die Kündigung des bestehenden Vertrages und die damit in Zusammenhang stehende Erwerbung des Waff'enplatzes die Aufwendungen für -dessen Betrieb steigern werden, so ist klar, dass für einmal die Kosten für dessen Ausbau ausser Betracht fallen müssen ; denn diese finanziellen Opfer müsste der Bund auch tragen, wenn der Kanton bauen und der Bund lediglich die Auslagen mit 5°/o zu verzinsen haben würde.

., Die Untersuchungen unseres Militärdepartementes nach dieser Richtung haben ergeben, dass künftigen Ausgaben von rund Fr. 57,000 jetzige Ausgaben von rund Fr. 45,000 gegenüberstehen,, dass man also mit einem Mehrbetrag von ca. Fr. 12,000 zu rechnen hat. D,abei beruhen sämtliche Ausgabe- und Einnahmeposten auf den Schätzungen , der beigezogenen SachverständigenKommission ; sie sind zum Teil reichlich bemessen.

Auch wenn dies indessen völlig ausser Betracht gelassen wird, muss zugegeben werden, dass die Mehrkosten von rund Fr. 12,000 im Jahr sieh in verhältnismässig bescheidenen Grenzen bewegen, und dass diese finanziellen Folgen der Kündigung eines vor vierzig Jahren abgeschlossenen Waffenplatzvertrages wenigstens

im Vergleich zu dem, was man andernorts bei Erneuerung der Waffenplatzverträge hat zulegen müssen, erträglich sind.

Um die Verteilung des Ankaufpreises auf mehrere Budgets zu ermöglichen, ist in dem mit der waadtländischen Behörde abzuschliessenden Vertrage vorgesehen, dass er in drei Jahresraten bezahlt werden kann, gegen angemessene Verzinsung des jeweiligen Restkapitals und mit dem Rechte der frühereu Rückzahlung.

Was die künftige bauliche Ausgestaltung betrifft, so wird man natürlich auch hier staffelweise vorgehen. Zunächst werden die baulichen Verbesserungen der Mannschaftskasernen und die Erstellung des Krankenhauses, also diejenigen Bauten, die im hygienischen Interesse verlangt werden müssen, vorgenommen werden. Der Oberfeldarzt berichtet über den derzeitigen Zustand der ,,Infirmerie" wörtlich folgendes: .,,Ich habe mich gestern davon überzeugt, dass die Zustände ,,in dieser Infirmerie noch schlimmer sind, als sich aus den bei,, liegenden Berichten ersehen lässt. Der Zustand einzelner Zimmer ,,und deren Möblierung ist geradezu ekelerregend. Abhilfe ist ,,dringend nötig. Der Ausbruch einer ernsten Infektionskrankheit ,,in solchen Räumen könnte von den schwersten Folgen sein, und ,,der Vorwurf grober Ausserachtlassung auch der primitivsten Anforderungen, die an ein Kasernenkrankenzimmer gestellt werden ,,müssen, könnte nicht zurückgewiesen werden."

In einer zweiten Etappe werden die Stallungen und die dritte Reitbahn ausgeführt werden ; erst diese Bauten ermöglichen, den Waffenplatz Bière in zweckentsprechender Weise auszunützen und den Verlegenheiten in der Verteilung der Schulen und Kurse auf die Artillerie-Waffenplätze abzuhelfen.

In einer dritten Etappe sind die Reparaturen an der Offizierskaserne, die neue Wasserleitung, die beiden Schmieden, die neuen Arrestlokale, der Umbau der gegenwärtigen Arrestlokale in Kohlenschuppen etc. auszuführen.

Es wird also möglich sein, die Bauausgaben auf eine ganze Reihe von Budgets zu verteilen. Dabei sind wir uns heute schon bewusst, dass gegenüber dem früheren Ausbau-Projekte ganz wesentliche Vereinfachungen vorgenommen werden müssen und können.

Einer besondern Untersuchung bedurfte die Frage der Waldungen.

Sowohl die dem Kanton Waadt als die der Gemeinde Bière gehörenden Waldungen sind durch das Schiessen

355

wissen Umfang gefährdet. Die künftig verursachten Schädigungen müssen, ob nun der Bund Eigentümer oder Mieter des Waffenplatz.es sein wird, Jahr für Jahr abgeschätzt und bezahlt werden.

Es drängte sich die Wünschbarkeit auf, festzustellen, ob es für der. Fall, dass der Bund Eigentümer des Waffenplatzes werden wird, zweckmässig wäre, die gefährdeten Waldungen in einem gewissen Umfang käuflich zu übernehmen. Auch diese Frage ist durch die Experten des Militärdepartements untersucht worden.

Doch ist sie zurzeit noch nicht abgeklärt; ihre Lösung ist auch nicht dringend. Um sich jedoch die Möglichkeit einer befriedigenden Lösung zu sichern, ist in den Verträgen mit Kanton und, Gemeinde für den Erwerb eines Teils dieser Waldungen folgendes Verfahren vorgesehen. Der Bund bezeichnet den Umfang dessen, wai3 er erwerben will ; Bund und Kanton, beziehungsweise Bund und Gemeinde, ernennen je einen Sachverständigen, die gemeinsam den wirklichen Wert der zu erwerbenden Waldparzellen feststellen.

Dei: Übernahmspreis kann in drei Jahresraten bezahlt werden.

Wir glauben im vorstehenden dargetan zu haben, dass der Ankauf des Waffenplatzes Bière zu den angegebenen Bedingungen im wohlverstandenen Interesse des Bundes liegt.

Dabei ist nun aber schliesslich eines nicht zu vergessen, dass wir es nicht mit einem der Ausbildung kantonaler Truppen dienenden Waffenplatze zu tun haben, sondern mit einem solchen, der ausschliesslich der Ausbildung einer eidgenössischen Truppe, der Artillerie, zudient und mit dem e i n z i g e n Artilleriewaffenplatze, der nicht schon in den Besitz des Bundes übergegangen ist. Aus Gründen der Billigkeit und der gleichen Behandlung der verschiedenen Landesteile hätte sich daher die Erwerbung des Waffenplatzes Bière selbst dann empfohlen, wenn der Kanton nicht ein so weitgehendes Entgegenkommen bewiesen hätte, wie es tatsächlich vorliegt. Um so beruhigter darf auf den Ankauf zu den erörterten Bedingungen eingetreten werden.

Wir. halten im übrigen darauf, bei diesem Anlasse zu erklären, dass wir keineswegs beabsichtigen, auf dem Wege der Erwerbung kantonaler Waffenplätze weiterzuschreiten, sondern trachten werden, vorkommendenfalls die miUtäriscneri und finanziellen Interessen des Bundes auf dem bisherigen Boden der Pachtung wahrzunehmen.

Wir haben unser Militärdepartement ermächtigt,
mit dem Regierungsrate des Kantons Waadt, unter Vorbehalt der Gutheiiäsung und Krediterteilung durch die Eidgenössischen Räte, einen Kaufvertrag betreffend Erwerbung der dem Kanton Waadt

356

gehörenden baulichen Anlagen, Grundbesitz und Mobiliar des Waffenplatzes Bière für die Summe von Fr. 450,000, und mit der Gemeinde Bière einen solchen betreffend Erwerbung von zirka 96 ha Boden und Gebäuden für die Summe von Fr. 35,000, im übrigen zu den im vorstehenden Berichte erörterten Bedingungen, abzuschliessen. Der Grosse Rat des Kantons Waadt hat dem Regierungsrate eine entsprechende Ermächtigung eingeräumt; ebenso hat der Gemeinderat von Bière die Munizipalität zum Verkaufe zu erwähnten Bedingungen ermächtigt.

Gestützt auf das Vorgebrachte beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlussesentwurf zur Genehmigung zu empfehlen.

B e r n , den 15. Dezember

1913.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Erwerbung des Waffenplatzes Bière.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Dezember 1913, beschliesst: Art. 1. Der Bundesrat wird zur Erwerbung des Waffenplatzes Bière ermächtigt, und es wird ihm zu diesem Zwecke ein Kredit von Fr. 485,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erwerbung des Waffenplatzes in Bière. (Vom 15. Dezember 1913.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1913

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

497

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1913

Date Data Seite

348-356

Page Pagina Ref. No

10 025 218

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.