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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

An-

Besoldung meldungstermin

Sektionschef für Maschinentechn. Bild., 5200 7. April 1913 "Waffen und prakt. Erfahrungen, bis Kenntnis d. deutschen 7300 Material der kriegstechn.Ab- und franz. Sprache ; ev. 5200 teilung; event.

Offizier der Schweiz.

bis Ingenieur I. Kl. Armee 6800 (3..).

Nähere Auskunft über die Obliegenheiten dieser Stellen erteilt die kriegstechnische Abteilung in Bern.

Militär.

département

Finanz- u. Zoll- Revisionsgehülfe Gehülfe I. Kl. gemäss Art. 16 d. Verordnung departement, bei der ZollZollverwaltung kreisdirektion über die Organisation (Zollkreisdir.

Schaffhausen der Zollverwaltung Schaffhausen) vom 12. Juni 1911

3700 bis 4500

12. April 1913

Schweiz.

Bureaugehülfe Gute Schulbild.; KenntBundesbahnen III. Kl. auf der nis der deutschen and (Generaldir.) Obertelegraphenfranzö sischenSprache ; inspektion gefällige Handschrift und Gewandtheit im Maschinenschreiben Dienstantritt sobald als möglich.

1800 15. Apri bis 1913 2900

Schweiz.

2 Bureaugehülfen Gute Handschrift ; KenntBundesbahnen IV. Klasse beim nis des Betriebsdienstes (Kreisdir. 1, Betriebschef und wenigstens zweier Landessprachen Lausanne) Prüfung der Bewerber wird vorbehalten.

1600 bis 2500

(2.).

(2.).

1. April 1913

(2..)

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern.

Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates vom 13. März 1913 werden bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern folgende Stellen zur Besetzung ausgeschrieben :

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1. Abteilungschef für Klassifikation und Tarifierung der Betriebe: Erfordernisse: Gründliche Kenntnis des Haftpflicht- und Unfallversicherungsgeschäftes, spezielle Erfahrungen in der versicherungstechnischen Beurteilung und Klassifikation der Risiken und in der Festsetzung der Prämienansätze der einzelnen Gefahrenklassen. Beherrschung des Deutschen und Französischen ; Kenntnis des Italienischen erwünscht.

Besoldung: Fr. 6000 bis 10,000.

2. Hauptbuchhalter.

Erfordernisse: Gründliche Kenntnis der gesamten Buchhaltung. Ausweis über Tätigkeit als selbständiger Buchhalter in grösserem Unternehmen. Beherrschung des Deutschen und Französischen.

Besoldung: Fr. 5000 bis 8000.

3. Übersetzer flir schriftliche und mündliche ^Übersetzungen vom Französischen ins Deutsche und vom Deutschen ins Französische.

Erfordernisse : Vollendete Beherrschung der deutschen und französischen Sprache. Gute allgemeine, am besten akademische Bildung.

Besoldung: Fr. 5000 bis 8000.

4. Übersetzer vom Deutschen und Französischen ins Italienische.

Erfordernisse : Beherrschung der drei Landessprachen, worunter des Italienischen als Muttersprache.

Besoldung: Fr. 3000 bis 5000.

5. Drucksachenverwalter.

Erfordernisse : Kenntnisse in den drei Landessprachen. Praktische Erfahrung in Archi vierungs- und Registraturarbeiten.

Besoldung: Fr. 3000 bis 5000.

Die sämtlichen Beamten haben in Luzern Domizil zu nehmen.

Auskunft über die Anstellungsbedingungen erteilt die Direktion (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern, Bureau Zürich, Fraumünsterstrasse 27).

Anmeldungen sind unter Beilage von Zeugnisabschriften zu richten bis zum 10. April 1913 an den Präsidenten des Ver-

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waltungsrates, Fraumünsterstrasse 27 in Zürich. Der Zeitpunkt des Amtsantrittes wird vorbehalten.

Z ü r i c h , den 15. März 1913.

(2..)

Der Präsident des Venvaltungsrates der Schweizerischen TJnfallver Sicherungsanstalt in iMzern:

Usteri.

Post-, Telegraphen- und Telephonstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und f r a n k i e r t einzureichen sind, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, dass sie ihren N a m e n und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

Postverwaltung.

1. Gehülfe I. Klasse bei der KreispostAnmeldung bis zum 12. April direktion in Genf.

1913 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2. Briefträger in Begnins.

3. Paketträger in Sitten. Anmeldung bis zum 12. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4. Oberbriefträger in St. Immer. Anmeldung bis zum 12. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg..

Anmeldung bis zum 12. April 5. Postcommis in Basel.

1913 bei der Kreispostdirektion 6. Postcommis in Ölten.

in Basel.

7. Postcommis in Turgi. Anmeldung bis zum 12. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8. Postpacker in Arbon.

Anmeldung bis zum 12. April 9. Postcommis in Horgen.

1913 bei der Kreispostdirektion 10. Briefträger in Horgen.

in Zürich.

11. Postdienstchef in Romanshorn.

12. Briefträger in Pontresina. Anmeldung bis zum 12. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Chur.

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1. Revisor I. Klasse, eventuell Revisor II. Klasse bzw. Geliülfe I. Klasse bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle). Anmeldung bis zum 5. April 1913 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2. Briefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 5. April 1913 bei der Kreist»ostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 6. April 3. Postbureauchef in Biel.

1913 bei der Kreispostdirektion 4. Postbureaudiener in St. Biaise.

in Neuenburg.

5. Postbureaudiener in Riehen. Anmeldung bis zum 5. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Basel.

Anmeldung bis zum 5. April 6. Zwei Kreispostadjunkte in Zürich.

1913 bei der Kreispostdirektion 7. Postcommis in Schaffhausen.

in Zürich.

8. Drei Postcommis in Locamo. Anmeldung bis zum 5. April 1913 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

Telegraphenverwaltung.

1. Gehülfe I. Klasse bei der Kreistelegraphendirektion in Bern. Anmeldung bis zum 5. April 1913 bei der Kreistelegraphendirektion in Bern.

In unserm Verlag sind erschienen :

Das schweizerische Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907.

Mit Inhaltsverzeichnis und alphabetischem Sachregister.

Xn Hiein.wan.cl gebunden, fr. 3t.

Das schweizerische Obligationenrecht vom 30. März 19.11.

Textausgabe mit Einleitung und Verweisungen auf das alte Gesetz von F. Zeerleder, Fürsprecher in Bern, sowie mit Inhaltsverzeichnis und alphabetischem Sachregister.

Xn Lein-wand gebunden. Fr. St.

Beide Gesetze, welche am 1. Januar 1912 in Kraft getreten sind, sind für jeden Schweizerbürger unentbehrlich.

Bern.

Stämpfli & Cie.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1913

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.04.1913

Date Data Seite

837-840

Page Pagina Ref. No

10 024 961

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