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versicherung sofort an die Hand zu nehmen und allfällig neu auftauchenden, sogenannten freiwilligen Leistungen mit Erfolg entgegentret zu können. Ein Grund, die Inkraftsetzung des Bundesratsbeschlusses auf einen spätem Zeitpunkt zu verschieben, besteht nicht. Den Verhältnissen während der Übergangszeit ist in Ziffer 3 des Beschlusses hinreichend Rücksicht getragen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Oktober 1913.)

Die Ratifikationsurkunden zum Gotthardvertratg vom 13. Oktober 1909 und zum Spezialabkommen zwischen der Schweiz und Italien vorn gleichen Tage sind Samstag den 4. Oktober zwischen Herrn Bundespräsident Müller und den Vertretern von Italien, Herrn Minister Marchese Paulucci, und Deutschland, Herrn Geschäftsträger Grafen von Einsiedel, ausgewechselt worden.

(Vom 14. Oktober 1913.)

Herr Nationalrat Dr. C. Zschokke in Aarau wird, seinem Gesuche entsprechend, als Mitglied des Senates der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft, unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen.

An seiner Stelle wird als Mitglied der genannten Behörde gewählt: Herr Nationalrat Arthur E u g s t e r , alt Landammann in Speicher.

Dem Kanton Wal lis wird an die zu 6800 Fr. veranschlagten Kosten der Restauration des Turmes des Schlosses lu Bâtiaz, Martigny, ein Bundesbeitrag von 50 % zugesichert, höchstens 3400 Fr.

Herr W. Sträuli-Knüsli, Kaufmann, in Winterthur, wird seinem Ansuchen gemäss von der Stelle eines Mitgliedes des Kreiseisenbahnrates IV der schweizerischen Bundesbahnen entlassen, unter Verdankung der geleisteten Dienste.

465 Für den Rest der laufenden Amtsdauer wird als Mitglied des Kreiseisenbahnrates IV der schweizerischen Bundesbahnen gewählt : Herr Dr. Hans S t r ä u l i, Stadtpräsident von Winterthur.

(Vom 17. Oktober 1913.)

Als Ersatzmann in der Kommission für die anatomischphysiologische Prüfung der Ärzte und Zahnärzte für die Prüfung in der Anatomie am Prüfungssitz Basel wird gewählt : Herr Dr. med. Eugen L u d w i g , Prosektor in Basel.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n wird an die zu 12,000 Fr.

veranschlagte Verbauung und Aufforstung der Rufe Chaflur, durch die Gemeinde Schieins, ein Bundesbeitrag von 50 °/o zugesichert, höchstens 6000 Fr.

Dem Kanton S c h w y z wird an die zu 41,000 Fr. veranschlagten Kosten eines "Waldweges Krazerli-Güspiswies, Korporation Lachen, ein Bundesbeitrag von 20 °/o zugesichert, höchstens 8200 Fr.

Oberstlieutenant Peter P l a n t a , in Zuoz, wird entsprechend dem gestellten Ansuchen und unter Verdankung der geleisteten Dienste als Richter im Divisionsgericht 6 entlassen.

An dessen Stelle wird zum Richter im Divisionsgericht 6 ·ernannt: Hauptmann i. G-. G e i z e r , Bernhard, zugeteilt als ·Generalstabsoffizier im Divisionsstab 6, Chur.

Die Vertretung des Bundes im Verwaltungsrate der Berner Alpenbahngesellschaft wird auf vier Mitglieder festgesetzt. Es werden für eine mit dem 1. Januar 1914 beginnende Amtsperiode .gewählt die Herren : V. Charbonnet, Staatsrat, in Genf; Dr. E. Frey, Direktor der Kraftwerke Rheinfelden ; Nationalrat Jäggi, in Basel ; Nationalrat Dr. A. Büeler, in Schwyz.

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Wahlen.

(Vom 14. Oktober 1913.)

Bundeskanzlei.

Kanzlisten II. Klasse : Stooss, Werner, von und in Bern.;, Pedrotta, Luigi, von Golino, in Bern ; Fischer, Gottlieb, von Fahrwangen, in Aarau.

Militärdepartement.

Landestopographie.

Lithograph II. Klasse der Sektion für Reproduktion : Habegger, Ernst, von Eggiwil, zurzeit Lithograph der Druckerei der genannten Abteilung.

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Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen; auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.

Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein versichert sind, aber bei einer andern vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen haben, an der dem genannten Verein zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben können, sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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In

Foglio federale

Jahr

1913

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.10.1913

Date Data Seite

464-466

Page Pagina Ref. No

10 025 156

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