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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an die Schweizerische Zentrale für Verkehrsförderung (Vom 19. Oktober 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Die jährlichen Aufwendungen des Bundes für die gesamtschweizerische Verkehrswerbung sind durch den Bundesbeschluss über die Errichtung einer Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung (nachstehend mit Verkehrszentrale oder SZV bezeichnet) vom 21. September 1939 (AS 56, 943) festgesetzt worden. Sie setzen sich gemäss Artikel4 wie folgt zusammen: a. aus einem festen Beitrag von 2 500 000 Franken, b. aus einem veränderlichen Beitrag in der Höhe von 50 Prozent der Mitgliederbeiträge ohne diejenigen eidgenössischer Anstalten und Verwaltungen. Dieser veränderliche Beitrag darf die Summe von 500 000 Franken nicht übersteigen.

Demnach kann der Bundesbeitrag an die Verkehrszentrale den jährlichen Höchstbetrag von 3 Millionen Franken erreichen.

L

Der Brlass vom 21. September 1939 trat am 1. Juli 1940 als einfacher, Bundesbeschluss in Kraft. Die Verkehrszentrale nahm ihre Tätigkeit am l. Januar 1941 auf, also am Anfang des zweiten Weltkrieges, der die Schweiz vom Ausland abschnürte und den Fremden den Besuch der Schweiz fast ganz verunmöglichte.

Die touristische Propaganda wandte sich damals vor allem dem Inland zu.

Der Betrieb der Ausla.ndsagenturen, die zum Zwecke der rationellen Zusammenfassung , der Organisation von den Schweizerischen , Bundesbahnen an die Verkehrszentrale abgetreten worden waren, wurde mit minimaler per-

261 serieller Besetzung weitergeführt, um der Schweiz als Eeise- und Ferienland wenigstens durch Auskünfte sowie durch einen sehr beschränkten Billetverkauf zu dienen. (Das entbehrliche Personal wurde teilweise den schweizerischen Gesandtschaften, dem Eoten Kreuz und der Kriegswirtschaft zur Verfügung gestellt.) Diese Erinnerungs- \md Sympathiewerbung wurde in unseren traditionellen Kundenländern sehr gut aufgenommen und beachtet. Ihre Auswirkungen machten sich während der ganzen Zeit der Eeiserestriktionen nach dem Kriege bemerkbar und hielten das Interesse, unser Land bald wieder aufzusuchen, lebendig. Noch dürfte es unvergessen sein, welch nützliche Arbeit die Agenturen als Stützpunkte in der Kriegszeit, oft unter schwierigsten Verhältnissen, unsern Auslandschweizeni geleistet haben. Es hat sich, erwiesen, dass es klug war, die meist in bester Lage befindlichen Agenturräume beizubehalten. Nur die Agentur in Berlin wurde zerstört und nicht wieder instandgestellt. Der eingeschränkte Betrieb während des Krieges, gestattete namhafte Einsparungen. Diese wurden der Verkehrszentrale als «Bückstellung für die Verstärkung der Verkehrswerbung in der Nachkriegszeit» gutgeschrieben (4 600 000 Franken und 500 000 Franken gemäss Bundesbeschluss vom 6. April 1939 betreffend den weitern Ausbau der Landesverteidigung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Artikel l, Ziffer Vc « Besondere Massnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs» (AS 55, 570), welche Rückstellung erst seit dem Jahre 1947 zum Einsatz kam und Ende 1951 aufgebraucht sein wird.

In den ersten elf Jahren des Bestandes wurden der Verkehrszentrale folgende Beiträge bewilligt und ausbezahlt: Bundesbeiträge an die Verkehrszentraler) in 1000 Franken ; .

JTanr

Fester Beitrag Fr.

Variabler Beitrag aus Tntai Beitrag der Rückstellung Fr.

Fr.

Fr.

Gesamtausgaben Bundesbeitrag iu% der SZV der Gesamtausgaben Fr.

der SZV

1941 1500 100 -- 1600 2556 62,6 1942 1100 132 -- 1232 2395 , 51,4 1943 1300 142 -- 1442 2499 ' 57,7 1944 1300 121 --l 1421 2456 57,9 1945 1700 116 -- 1816 2737 66,4 1946 2500 150 -- 2650 3989 66,4 1947 1000 227 1150 2877 4234 56,1 1948' 1000 828 850 2178 4958 43,9 1949 1000 400 1150 2550 5478 46,5 1950 20002) 399 1150 3549 6455 55,0 1951 3) 2500 500 800 3800 6617 *) 58,7 !) Ohne Eidg.; Anstalten (SBB und PTT).

2 ) Davon l Million Franken ausserordentlicher Beitrag gemäss Voranschlag der Eidgenossenschaft 195.0.

3 ) Voranschlag der Eidgenossenschaft 1951.

4 ) Voranschlag der Schweiz. Zentrale für Verkehrsförderung.

262 Nach dem Bundesbeschluss vom 21. September 1939 ist der Verkehrszentrale ein fester jährlicher Beitrag von 2,5 Millionen Franken auszurichten. Durch Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 20. Juni 1947 über besondere Sparmassnahmen (AS 63, 1104) wurde aber dieser feste Beitrag für die Jahre 1947,1948 und 1949 auf l Million Franken herabgesetzt. Der reduzierte Betrag hatte laut Bundesbeschluss betreffend die Übergangsordnung des Finanzhaushaltes des Bundes vom 21. Dezember 1949 (AS 1949, II, 1801) auch für das Jahr 1950 Gültigkeit. Erst der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1950 über die Finanzordnung 1951-1954 (AS 1950, II, 1463) stellte den im Jahre 1939 nach den damaligen Berechnungen beschlossenen Beitrag von 2,5 Millionen wieder her.

Der veränderliche Bundesbeitrag (höchstens Fr. 500 000), der sich nach den Mitgliederbeiträgen richtet, wird voraussichtlich erst dieses Jahr voll ausbezahlt werden, da bisher die Mitgliederbeiträge zu klein waren.

In den 6 Nachkriegsjahren hat die Verkehrszentrale durchschnittlich 2 850 000 Franken an Bundessubventionen erhalten.

Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 17. Januar 1939 über die Errichtung einer Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung (BB1 1939, I, 61 ff.)

ist auf Grund sorgfältiger Berechnungen und eingeholter Gutachten der Finanzbedarf der zu gründenden Werbezentrale auf jährlich 4,4 Millionen Franken veranschlagt worden. Dieser Betrag musate in der Nachkriegszeit schon im Jahre 1948 überschritten werden, in den Jahren 1950 und 1951 beinahe um die Hälfte. Die Hauptursache dieses erhöhten Finanzbedarfes ist die seit Kriegsbeginn eingetretene Teuerung um 60 und mehr Prozent, die fast alle Ausgaben beeinflusste. Deckte nach den Berechnungen in der Botschaft vom Jahre 1939 die Bundesleistung rund 68,2 Prozent der Gesamtausgaben der Verkehrszentrale, so in den letzten Jahren, trotz Einrechnung der ausserordentlichen Beiträge, nicht mehr ganz 60 Prozent.

Die Struktur der Einnahmenseite der Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung gegenüber dem geschätzten Ausgangsbudget ist folgende: Veranschlagte Einnahmen der Verkehrszentrale Gemäss Botschaft 1939

Fr,

1. Beitrag der Schweizerischen Bundesbahnen 2. Beitrag der Eidgenössischen Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung. . . .

3. Beitrag der Hôtellerie 4. Beitrag der privaten Transportanstalten, der Kantone, Gemeinden, Touristenverbände usw. und verschiedene Einnahmen .

5. Einnahmen aus kommerzieller Tätigkeit .

6. Fester Bundesbeitrag 7. Variabler Bundesbeitrag 8. Ausserordentlicher Beitrag .

Gemäss Budget SZV 1951

Fr.

400000

600000

250000 250 000

375000 150 000

250 000 792 500 500 000 900 000 2500000 2500000 250 000 bis 500 000 500 000 ·-- : 800 000

Total 4 400 000 bis 4 650 000 6617 500

263 Die eidgenössischen Anstalten haben ihre Beiträge um 50 Prozent erhöht und sie dadurch der Teuerung annähernd angepasst, während die Leistungen der privaten Transportanstalten, der Gemeinden, Kantone und der .Touristenverbände teils durch Mitgliederwerbung, teils durch die Erhöhung der Beiträge mehr als verdreifacht werden konnten.

; : Einzig der Beitrag ,der Hôtellerie ist hinter den Erwartiingen zurückgeblieben. Der Schweizer Hotelier-Verein ist aber nach wie vor -- wenn man von den Beiträgen des Bundes und der eidgenössischen Anstalten absieht -- Hauptsubvenient der Verkehrszentrale. Sein Beitrag. hängt von zwei Paktoren ab, auf die er nur wenig einzuwirken vermag: Einmal kann der HotelierVerein seiner Beitragspflicht nicht aus allgemeinen Mitteln oder Eeserven genügen, sondern er war und ist genötigt, von seinen Mitgliedern besondere Propagandabeiträge zu erheben, die pro Logiernacht berechnet werden. Der Ertrag dieser verbandsinternen Beiträge hängt somit unmittelbar von der Gästefrequenz ab. Nachteiliger wirkt sich indessen, wie die erwähnte Botschaft schon darlegte, die Tatsache aus, dass alle dem Schweizer HotelierVerein nicht angeschlossenen Betriebe keine Werbebeiträge an diesen entrichten. Dadurch bleiben nicht allein rund 50 Prozent der von der eidgenössischen Fremdenverkehrsstatistik festgestellten Logiernächte unbelastet, sondern es erwachsen dem Verband daraus grosse Widerstände .bei der Erhebung der Beiträge bei den eigenen Mitgliedern, die geneigt sind, darin eine auf die Dauer unerträgliche Ungerechtigkeit zu erblicken. Den Ausweg aus dieser Schwierigkeit sah der Hotelier-Verein seinerzeit in der Einführung obligatorischer Werbebeiträge. Leider ist es in der Zwischenzeit nicht gelungen, alle nutzniessenden Hotelbetriebe mit privatrechtlichen Mitteln zu einem angemessenen Opfer zugunsten der gesamtschweizerischen Verkehrswerbung zu verpflichten. Es hat sich auch gezeigt, dass nicht nur die Hotelbetriebe, sondern auch das übrige aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehende Gastgewerbe, ja das gesamte Gewerbe, das mindestens teilweise vom Fremdenverkehr lebt, billigerweise Beiträge aufbringen sollte. Selbst nach dem Inkrafttreten der Wirtschaftsartikel ist die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eigentlichen Werbeabgabe, wie dies eingehende Untersuchungen erwiesen haben,
umstritten. Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine allgemeine Werbeabgabe gegeben wären, würde die Einführung einer solchen, als Sondersteuer zu bewertenden Abgabe, auf gesetzlichem Wege auch im Vollzug auf unüberwindliche Schwierigkeiten stossen. Man wird sich daher auf längere Zeit hinaus an den Hotelier-Verein als Hauptsubvenienten des Gastgewerbes halten müssen. Nun hat aber die Zahl der Logiernächte, die, wie wir oben ausgeführt haben, für den Beitrag des Hotelier-Vereins massgebend ist, seit dem Bestehen der Verkehrszentrale beträchtlich zugenommen. Trotzdem kann dem Hotelier-Verein vorderhand kein wesentlich höherer Werbebeitrag zugemutet werden,und zwar mit Eücksicht auf seine besondere Struktur. Im HotelierVerein sind zur Hauptsache die von den Schwankungen des Fremdenverkehrs besonders mitgenommenen Saisonbetriebe in den Berggegenden organisiert.

264 Diese Hotelbetriebe erreichen bekanntermassen bei weitem nicht eine durchschnittliche Bettenbesetzung, die eine angemessene Eendite gewährleistet. Solange nicht einmal Mittel für die im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb dringende Hotelerneuerung vorhanden sind, wird man für die verhältnismässig geringe Beitragsleistung des Hotelier-Vereins Verständnis aufbringen müssen. Dazu kommen noch schwere Lasten für verschiedene Selbsthilfemassnahmen der Hoteliers, z. B. für Eigen-, Lokal- und Eegionalwerbung, für die, Fachschule, für die Familienausgleichskasse, woran wohl die weniger bedrängte Hôtellerie der Städte einen wesentlichen Teil beiträgt. Wir inussten auf die Verhältnisse der Hôtellerie in diesem Zusammenhang besonders hinweisen, weil sie um so eher zu falschen Schlüssen Anlass geben könnten, als immer wieder verlangt wurde, dass die Nutzniesser - der Fremdenverkehrswerbung sich anstrengen müssten, mehr an deren Kosten beizutragen. Nach wie vor bemüht sich aber der Hotelier-Verein mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, seine Mitglieder zu höheren Beiträgen an die Verkehrszentrale zu bewegen.

Abschliessend muss bei der Würdigung der Einnahmen der Verkehrszentrale festgestellt werden, dass es bei der in- und ausserhalb der Schweiz herrschenden Teuerung in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, die Beiträge von privater Seite namhaft zu erhöhen. Damit soll die Zentrale nicht von der Verpflichtung entbunden sein, weiterhin alle Gelegenheiten wahrzunehmen, um sich mehr Mittel von Seiten der Nutzniesser des Fremdenverkehrs zu beschaffen.

.

Nachdem die Mittel der Verkehrszentrale aus der Bückstellung für die verstärkte Verkehrswerbung in der Nachkriegszeit erschöpft sind, bedarf es für die Eidgenossenschaft einer besonderen Eechtsgrundlage, um den von der Zentrale nachgesuchten Betrag für ausserordentliche Werbeaufgaben bereitzustellen. Aus der Bückstellung wurden neben den Kosten für die Erneuerung der Agenturräumlichkeiten (New York, .Amsterdam, Brüssel, London, Mailand, Paris und Stockholm) und für die Einrichtung je einer neuen Agentur, u. a. im Westen der Vereinigten Staaten, in Südamerika und in Westdeutschland namentlich die Kosten einer besonderen Werbeaktion in den Vereinigten Staaten Amerikas beetritten. Während die BeOrganisation des ausländischen Werbeapparates
nahezu als abgeschlossen betrachtet werden kann, ist die Frage der Fortsetzung der Soriderwerbung in den Vereinigten Staaten noch zu lösen. Ihre Lösung hängt von der Bewilligung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an die Verkehrszentrale ab. Bevor wir deren Notwendigkeit begründen, gilt es über die bisherige Aktion Bechenschaft abzulegen.

II.

Die Sondei'werbung in den Vereinigten Staaten In der Vorkriegszeit entfielen auf die Gäste aus den Vereinigten Staaten Amerikas 376 300 Logiernächte. Am 25. Juli 1945 setzte, durchjdie Swiss American Leave Action, die Urlauberaktion von Angehörigen der in Europa

265 stehenden amerikanischen Armeen und Besatzungstruppen ein. Für den schweizerischen Fremdenverkehr, namentlich für die Transportänstalten, Hotels, Detailhandelsgeschäfte und manche damit zusammenhängende Gewerbebetriebe war sie bei Kriegsende, in der Zeit der allgemeinen Demobilmachung und der Verarmung der vom Krieg heimgesuchten europäischen Länder, die vormals die traditionellen Einzugsgebiete unserer Fremdenverkehrswirtschaft waren, höchst willkommen. Nachstehende Übersicht vermittelt ein Bild über die Frequenzentwicklung des Gästeverkehrs aus den Vereinigten Staaten.

Logiernächte der Gäste aus don Vereinigten Staaten: ,

Total

;

1987 .

1945 .

1946 1947 1948 1949 .

1950 .

. . . . .

. . . . .

. . . . .

. . . . .

373 300 1131300 952300 575000 571500 647200 686700

DavoD LN der Urlauber

LN des zivilen Verkehrs

-- 1066600 750400 156400 45 300 -- 1) -1)

373 300 65000 201900 :418 600 526 200 647 200 2) 686 700 2)

In den ersten sieben Monaten des Jahres 1951 gingen allerdings die Logiernächte der Gäste aus den Vereinigten Staaten um etwa 20 Prozent zurück, was auf den Ausfall von Rompilgern, auf die Auswirkungen des Koreakrieges und auf die allgemeine weltpolitische Lage zurückzuführen sein dürfte. In andern europäischen Ländern wurde ein ähnlicher Bückgang beobachtet.

Der Urlauberverkehr hat, obschon den einzelnen Gästen nur eine beschränkte Geldmenge zur Verfügung stand, die Bedeutung des Überseegastes nicht allein der schweizerischen Fremdenverkehrswirtschaft, sondern auch den Begierungen anderer Staaten Westeuropas, denen der Zustrom «harter Devisen» sehr nützlich war, vor Augen geführt. Neben der Schweiz waren die Vereinigten Staaten das einzige Land, das seinen Angehörigen jeden gewünschten Devisenbetrag für Ferienreisen bewilligte. Es bestand deshalb aller Grund, gerade die Beisen amerikanischer Gäste nach der Schweiz möglichst zu fördern, sobald einmal die verschiedenen Verkehrsmittel den zivilen Überseeverkehr wieder aufzunehmen vermochten. Immer mehr wurde auf eine stärkere Bropaganda in den Vereinigten Staaten gedrungen. Nach der internationalen Abwertungswelle, die im Herbst 1949 viele Nachkriegshoffnungen des schweizerischen Fremdenverkehrs zunichte machte, wurde die Frage, ob eine besondere Werbeaktion in den Vereinigten Staaten ausgelöst werden soll, dringend.

Fachleute, inner- und ausserhalb der Verkehrszentrale, vertraten dabei die Auffassung, dass die beiden SZV-Agenturen New-York und San Francisco mit ihrem zwar ausgezeichneten, aber zahlenmässig beschränkten schweize1) In der eidgenössischen Fremdenverkehrsstatistik nicht mehr ausgeschieden.

2 ) In diesen Zahlen sind auch die Logiemächte der amerikanischeGästee aus den besetzten Gebieten enthalten.

266 irischen Personal die sich aus einer gross angelegten Werbekampagne ergebende Arbeitsbelastung ohne wesentliche Personalvermehmng nicht bewältigen könnten.

Sorgfältige Untersuchungen an Ort und Stelle führten dazu, die gleicho amerikanische Beklamefirma, die seit Mitte 1947 für die Fédération Suisse des Associations de Fabricants d'Horlogerie (F. H.) die gesamte Werbung für die Schweizer Uhr in den Vereinigten Staaten besorgt und mit den schweizerischen Verhältnissen wie kaum ein gleichrangiger Konkurrenzbetrieb vertraut ist, auch mit der Sonderwerbung für den Fremdenverkehr zu beauftragen.

Mit Bücksicht auf die nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel --· private waren für diesen Zweck überhaupt nicht vorhanden -- einigte man sich auf ein Minimalprogramm, das in 21 Monaten abgewickelt werden sollte. Es begann am 1. Juni 1950, läuft am I.März 1952 ab und kostet 1,5 Millionen Franken. Diese erste Aktion ist also noch nicht abgeschlossen.

III.

Verwendung des Sonderkredites von l Million Franken vom Jahre 1950 Die eidgenössischen Bäte bewilligten im Voranschlag für das Jahr 1950 hauptsächlich für die verstärkte Werbung in den Vereinigten Staaten Amerikas einen ausserordentlichen Bundesbeitrag von l Million Franken. Über die Verwendung der Gelder gibt folgende Übersicht Aufschluss: 1.

2.

3.

4.

Ausgaben (Stand 31. Dezember 1950): Insertionen Production Cost (Clichés, Graphikerhonorare, Beproduktionen usw.)

Public Belations1) .

Kosten für den Unterhalt des Pressebureaus der Beklamefirma am Sitz der SZV in Zürich - . . . . " .

376 772.80 Franken 46802.30 93208.45

» »

10071.17

»

526 854.72 Franken 5. Garantie-Hinterlage in New York $ 80 240.44 (Stand 31. Dezember 1950) . .

Total

344030.90

»

870 885.62 Franken

Dazu kommt noch der Beitrag der Schweiz an die Europäische Gemeinr Schaftswerbung in den Vereinigten Staaten in der Höhe von 172 211.80 Franken für das Jahr 1950, an der sich sämtliche Mitgliedstaaten'.der 0. E. G. B. beteiligten gemäss Beschluss des Conseil de l'Organisation européenne de coopér ration économique liber die Schaffung eines gemeinsamen Werbefonds zur !) Beschaffung und Unterbringung von Artikeln mit Photos über die -Schweiz in Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Pernsehemissionen, Ausstellung von touristischem Material, Verteilung dieses Materials an Schulen, Kriegsveteranen, Förderung der Herausgabe von Reisehandbüehern über die Schweiz.

267 Förderung des amerikanischen Touristenverkehrs nach Europa vor und nach der Hauptsaison vom 9. Dezember 1949 (Dokument 0 [49] 205 Final O.E.O.E.).

Für die ausserordentliche Werbung in den Vereinigten Staaten verausgabte die Verkehrszentrale im Jahre 1950 somit l 048 097 Franken.

Bemerkt sei, dass die Schweizerischen Bundesbahnen und die Post-, Telephon- und Telegraphenverwaltung, nicht zuletzt im Hinblick auf diese Sonderwerbung, ihre Beiträge an die Verkehrszentrale um 50 Prozent erhöht haben.

Unsere regionalen Verkehrsverbände, Kurorte und Städte tragen an die Kosten der Aktion ebenfalls bei, indem sie jene Aufwendungen der regionalen und örtlichen Verkehrsorganisationen übernehmen, die diesen durch die Aufnahme von amerikanischen Journalisten, Autoren von Eeisehandbüchern, Fihnequipen, Vortragsrednern, Beisebureauxvertretern u. a. m. bei der praktischen Durchführung erwachsen.

Mitbestimmend für die Auslösung der Sonderaktion waren auch die Anstrengungen der übrigen Eeiseländer Europas um den amerikanischen Gast nach dem zweiten Weltkrieg. Den mit der Verkehrswerbung betrauten staatlichen und offiziösen Organisationen wurden beträchtliche Kredite, die sich von Jahr zu Jahr erhöhten, zur Verfügung gestellt. Ein paar wenige Beispiele mögen dies belegen: Frankreich hat im Jahre 1949 für seine Verkehrspropaganda in den Vereinigten Staaten einen Betrag von 2,5 Millionen Schweizerfranken verausgabt.

Die British Travel and Holiday Association konnte dort irn selben Jahre mit einer Summe von 3 Millionen Franken werben, und Kanada wandte die gewaltige Summe von 19,5 Millionen Franken in den Vereinigten Staaten für die touristische Werbung auf. Dabei ist zu beachten, dass vor allem Frankreich und England, aber auch Holland und Schweden, neuerdings auch Italien, durch ihre mächtigen Schiffahrtslinien, und Luftfahrtsgesellschaften namentlich in den Vereinigten Staaten eine starke Propaganda entfalten, deren Kosten, nach vorsichtigen Schätzungen von Fachleuten, den Budgetbeträgen der amtlichen, Verkehrsorganisationen kaum viel nachstehen dürften.

IV.

:

Notwendigkeit der Weiterführung der Sonderwerbung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika . · Die Entwicklung der Logiernächtezahlen hat ergeben,: dass der Erfolg dieser Sonderwerbung vorderhand nicht so deutlich zum Ausdruck kommt,' weil die Auswirkungen des koreanischen Krieges und die weltpolitische Lage die Eeiselust der Amerikaner nach Übersee gedämpft haben. Die Beobachtungen und Erfahrungen von Sachverständigen sowie die Monatsberichte der SZVAgenturen New York und San Francisco lassen aber erkennen, welch günstigen Eindruck die Aktion trotzdem in den Vereinigten Staaten hinterlässt. Nach 21 Monaten intensiver Werbung iu den Vereinigten Staaten darf das Feld nicht einfach den konkurrierenden Ländern überlassen werden. Dies würde

268

das bisher Erreichte in Frage stellen. Oberstes Gesetz für jede Werbung ist die Kontinuität mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wo sie sich durchgesetzt hat. Die in den Organen der Yerkehrszentrale vertretenen Transportunternehmungen und Fremdenverkehrsregionen befürworten die Weiterführung der Werbekampagne um ein Jahr in unverminderter Stärke und mit den nunmehr erprobten Werbemethoden und Mitteln. Hiezu gehört vor allem das Grossinserat in den führenden'Zeitschriften der Vereinigten Staaten. Es wird mindestens 500 000 Franken kosten, während für die propagandistisch ebenso wichtigen «Public relations» ein Betrag von 300 000 Franken einzusetzen ist. Somit sind für die Sqnderwerbung im Jahre 1952 mindestens 800 000 Franken erforderlich, zu deren Deckung ein ausserordentlicher Bundesbeitrag nachgesucht .wird. Eine halbe Million Franken sind für eine Inseratenkampagne in einem Einzugsgebiet mit 151 Millionen Einwohnern und für amerikanische Verhältnisse .als sehr bescheiden zu bezeichnen. Am 4. Oktober wurde in New York das neue Swiss Travel Center eröffnet, das nebst der SZV-Agentur die Swissair-Vertretung und den Schweizerischen Bankverein beherbergt. In Zusammenarbeit mit der Swissair erhält die schweizerische Verkehrswerbung einen zentralen und wirkungsvolleren Bückhalt.

Die schweizerische Fremdenverkehrswirtschaft verlässt sich übrigens nicht allein auf. die öffentliche Hilfe. Die Methoden der Gästeacquisition wechseln ständig und werden den gegebenen Verhältnissen angepasst. Beispielsweise haben sich neuestens die führenden Eeisebureaux der Schweiz unter der Firma «Helvetia European Tours» zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Diese Organisation fördert und. veranstaltet geführte Eeisen von Amerika nach Europa in Gruppen und zu Pauschalpreisen. In den angebotenen Eeisewegen wird die Schweiz besonders berücksichtigt.: Damit ist in engster Zusammenarbeit zwischen Transportunternehinungen und amerikanischen Eeisebureaux auf rein privatrechtlicher Grundlage eine schon lang geplante Art der Eeiseorganisation verwirklicht worden. Dank allgemeiner Werbung der Zentrale für Verkehrsförderung, welche vorausgehen muss und die unerlässliche Voraussetzung bildet, wird das Interesse des Amerikaners für eine Eeise nach der Schweiz geweckt und ständig wachgehalten. Durch das darauf abgestimmte
Angebot · ausgearbeiteter Eeisepläne zu vorteilhaften Bedingungen soll der amerikanische Tourist im Vorhaben, davon Gebrauch zu machen, bestärkt werden. Die grossangelegte Werbeaktion der Verkehrszentrale hat diese enge Zusammenarbeit mit den zahlreichen amerikanischen Eeisebureaux, dio für den Überseeverkehr eine ausschlaggebende Bolle spielen, eingeleitet und, gefördert. Ihr Einsatz zugunsten unseres Landes ist unerlässlich; die Eeisebureaux müssen sich aber darauf verlassen können, dass man ihre Bemühungen durch die Fortsetzung der Werbekampagne unterstützt. Der Zeitpunkt ist nun auch gekommen, wo man wieder an die amerikanischen Urlauber, die die Schweiz nach dem Krieg zu Hunderttausenden besuchten, gelangen kann.

Sie haben jetzt grösstenteils ihre wirtschaftliche Existenz neu gegründet und sind geneigt, sich für eine Erinnerungsfahrt nach Europa, den Stätten ihres

;

269

Wirkens, ermuntern zu lassen. Die «Helvetia European Tours» kann ihnen nach dem Vorbild der schweizerischen Urlauberaktion zuverlässige Führungen zu günstigen Bedingungen anbieten. Es geht darum, diesem Zusammenwirken wenigstens in der Anlaufzeit den unerlässlichen Rückhalt zu geben.

· Es stellt sich noch die Frage, ob die Sonderwerbung nicht: aus dem Normalbudget der Verkehrszentrale bestritten werden könnte.

Ohne die 787 800 Franken, welche für die besonderen Aktionen in den Vereinigten Staaten im Budget 1951 eingesetzt wurden, sah dieses folgende Verteilung der Mittel vor, welche auch für 1952 richtunggebend sein sollte : Ausgaben der Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung im Jahre 1951 (gemäss Voranschlag) I. Kosten der Verwaltung, Geschäftsstelle in Zürich und Lausanne: 1. O r g a n e (Mitgliederversammlung, Ausschuss, Jahresbericht)

20 000

2. Geschäftsstelle Zürich:

Fr.

a. Personalkosten .

6. Werbung und Sachausgaben (Mieten, Mobiliarunkosten. Büromaterial, Porti, Telephon usw.) . . .

.

Fr.

Vorstand,

468 900 . : 116500

585 400

: :

Fr.

605400 II. Kosten der Zweigstelle Lausanne 1) und der Agenturen: 1. Zweigstelle Lausanne: a. Personalkosten b. Werbung und Sachausgaben

Fr.

58700 28000

. .

On

700 '· 80 700

2. Agenturen: a. Personalkosten . . . . . . . .

b. Werbung und Sachausgaben...

c. Einlage in den Agenturerneue:

rungsfonds

; · · · ·

1980 000 1116 800 200

000

3296800 3883500 Übertrag

3 988 900

1) Der Zweigstelle Lausanne sind auch Aufgaben übertragen, die Agenturen zu erfüllen Haben, denn sie besorgt die Verkehrswerbung in den der Schweiz benachbarten Departements Prankreichs.

270 Er..

Übertrag 3 988 900 III. Werbemittel: Fr.

1. Drucksachen 180000 2. Film.

180000 3. Photographie 40000 4. Eadio 25 000 5. Vorträge 25 000 6; Ausstellungen, Messen, Schaufenster 150 050 7. Pressewerbung , 300000 8. Eigene Publikationsorgane der SZV 100 000 9. Frachten und Zölle , .

100 000 10. Kongresse, Studienreisen, Geschäftsreisen, Eepräsentationen .

30 000 11. Kollektivaktionen mit den Eegionen . . . .

710750 1840800 Total 5829700 Die Teuerung, die für die Kostensteigerung des Hauptsitzes in Zürich wie auch der Zweigstelle in Lausanne verantwortlich war, herrscht auch im Ausland und wird sich in bedeutend stärkerem Masse bei den Kosten für die Agenturen, namentlich in bezug auf die Personalausgaben, geltend machen.

So mussten z. B. die Gehälter der Agentur London nicht unwesentlich heraufgesetzt werden; in Schweden und Holland mussten ebenfalls Zulagen gewährt werden, in Frankreich, Italien und Österreich werden Erhöhungen auch nicht zu umgehen sein. Der im Jahre 1951 in den Agenturerneuerungsfonds ausgeschiedene Betrag, von 200 000 Franken wird 1952 vollständig durch die Teuerung im. Bereich der Personal- · und Sachausgaben der Agenturen aufgebraucht sein.

Für die Werbemittel im engern Sinne werden deshalb höchstens die gleichen, recht bescheidenen Beträge, wie sie oben pro 1951 aufgeführt wurden, verfügbar sein. Damit müssen nicht allein die europäischen Länder unter Einschluss der Schweiz, sondern auch vor allem der nahe Orient, Nordafrika und die andern überseeischen Länder bearbeitet werden. Im Augenblicke der Liberalisierung des europäischen Eeiseverkehrs erträgt das Budget für die Werbung in Europa keine Abstriche, denn auf Europa entfallen immerhin noch vier Fünftel der Logiernächtezahl ausländischer Gäste. Der Betrag von 300 000 Franken für die Werbung durch die Presse genügt beispielsweise knapp für eine angemessene Inseratenkampagne in Europa. Für die Werbung in den Vereinigten Staaten können aus den ohnehin schwach dotierten Posten Photographie, Vorträge, Ausstellungen und Messen nur Bruchteile zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt nichts anderes übrig, als einen ausserordentlichen Beitrag für die Verkehrspropaganda in den Vereinigten Staaten zu bewilligen, damit die Aktion noch ein Jahr fortgesetzt werden kann,

271 Abschliessend gestatten wir uns noch, auf die -wirtschaftliche Bedeutung des Eeiseverkehrs aus den Vereinigten Staaten für die Schweiz hinzuweisen.

Trotz der Liberalisierung des europäischen Eeiseverkehrs werden Gäste aus den durch den Krieg und seine Folgen wirtschaftlich geschwächten Ländern nur verhältnismässig bescheidene Beträge für Auslandferien aufwenden.

Kenner der Verhältnisse schätzen dagegen die mittleren Ausgaben eines amerikanischen Touristen in der Schweiz gegen 100 Franken pro Logiernacht. Dieser Feriengast kann es sich mehr als jeder andere leisten, auch Einkäufe zu machen.

Vor allem werden Uhren, Textilien und andere wertvolle Eeiseandenken erworben. Im Jahre 1950 zählte man in der Schweiz rund.sieben Millionen Logiernächte der Auslandgäste. Davon entfielen 687 000 Logiernächte oder rund 9,8 Prozent auf Vereinigten Staaten-Gäste. Ihr wirtschaftlicher Ertrag ist aber im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des schweizerischen Fremdenverkehrs aus dem Ausland, eben in Berücksichtigung der durchschnittlichen Tagesausgabe des amerikanischen. Gastes, wesentlich gewichtiger. Eine Fortsetzung der Sonderwerbung in den Vereinigten Staaten ist also angesichts der Bedeutung, die dem Eeiseverkehr aus den -Vereinigten Staaten zukommt, eine sich lohnende Massnahme. Wenn es heute einer durchschnittlichen Bettenbesetzung bedarf, die erwiesenermassen etwa um die Hälfte höher sein muss als jene der Vorkriegszeit (40-50 %), um den Gesamtaufwand eines Hotels zu decken, so fällt der Werbung ini Dienste der Frequenzsteigerung eine; ganz besondere Eolle zu. Sie ist aber finanziell in die Lage zu versetzen, diese Eolle auch wirksam ausüben zu können.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir Ihnen die Annahme des beigegebenen Entwurfes zu einem Bundesbeschluss.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 19. Oktober 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leixngruber

272

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an die Schweizerische Zentrale für Verkehrsförderung für das Jahr 1952

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Oktober 1951, beschliesst:

Art. l Zur Durchführung der laufenden Sonderwerbung in den Vereinigten Staaten von Amerika wird der Schweizerischen Zentrale für Verkehrsförderung ein ausserordentlicher Beitrag von 800 000 Franken bewilligt.

Art. 2" Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an die Schweizerische Zentrale für Verkehrsförderung (Vom 19. Oktober 1951)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

6162

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.10.1951

Date Data Seite

260-272

Page Pagina Ref. No

10 037 624

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