718

Wahlen.

(Vom 28. Oktober 1913.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Einnehmer beim Nebenzollamt Genf-See : Livron, Alfred, von Genf, bisher Zollgehülfe daselbst.

(Vom 4. November 1913.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zollgehülfen II. Kl.: Martignoni, Francesco, von Gerra-Cambarogno.

· Bordoni, Maurizio, von Gandria.

(Vom 7. November 1913.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Brig: Zurbuchen, Louis, von Habkern, zurzeit Gehülfe I. Klasse in Brig.

Post- und, Eisenbahndepartement.

Telegraphenverwaltung.

Elektrotechniker II. Klasse bei der Sektion ,,Linienbau und Kabelanlagen" der Obertelegraphendirektion : Stettier, Arthur, von Bern, zurzeit Techniker II. Klasse bei genannter Sektion.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft Villars-ChesièresBretaye (Chamossaire) stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt

719 werden, die 8,950 km lange Eisenbahn Villars-Bretaye samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im ersten Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 550,000, das zum Bau und zur Ausrüstung der Bahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 19. November 1913 zu Ende gehenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bund.esrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 28. Oktober 1913.

(2..)

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Seilbahn Mürren-Allmendhubel A.-G.

stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 490 m lange Linie Mürren-Allmendhubel samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im II. Rang zu verpfänden, zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 60,000, das zur Vollendung der Linie verwendet werden soll.

Die Linie ist schon im I. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 200,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Verpfändungsbegehren öffentlich bekanntgemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 26. November 1913 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfandung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den S.November 1913.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

720

Jtüimi.alim. >n der

Zollverwaltung in den Jahren 1912 und 1913.

1913 1912

Monate

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

M a i. . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1913

Fr.

Fr.

6,459,133. 10 6,807,250. 75 7,664,195. 09 7,079,472. 98 7,129,466. 01 6,404,276. 29 6,647,971. 63 6,722,239. 53 6,792,032. 49 8,537,936. 18 7,807,294. 91 8,827,994. 17

6,777,973. 13 6,615,302. 79 7,139,557. 03 7,080,981.71 6,780,169. -- 6,454,175. 87 6,541,190. 73 6,391,328. 20 7,066,563. 19 8,670,754. 97

Total 86,979,263. 13 Auf Ende Okt. 70,243,974. 05 69,517,996.62

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

318,840. 03

-- -- 1,508. 73

-- 49,899. 58

-- -- 274,530. 70 132,818. 79

--

--

191,947.96 624,638. 06

--

349,297. 01

-- 106,780. 90 330,911. 33

-- --

725,977. 43

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Bodensee-Toggenburgbahn-Gesellschaft stellt das Gesuch um Bewilligung zur Verpfandung ihrer Linien für Fr. 4,200,000 zur Sicherstellung des Kantons St. Gallen, welcher ein Anleihen in gleicher Höhe, das zur Vollendung der Bahnlinien verwendet werden soll, für die Bodensee-Toggenburgbahn-G-esellschaft aufgenommen hat.

Das Pfandrecht soll umfassen : a. im ersten Rang die 7,352 km lange Linie von Bbnat nach Nesslau, samt Zugehören und einem gemäss Art. 25 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und Zwangs-

721

liquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, zu bestimmenden Teile des Betriebsmaterials; b. im zweiten Rang die 53 km lange Linie RomanshornSt. Gallen-Wattwil, samt Zugehören und einem gemäss dem zitierten Gesetzesartikel zu bestimmenden Teile des Betriebsmaterials.

Diese. Linie ist schon im ersten Rang für Fr. 14,000,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekanntgemacht und gleichzeitig eine mit dem 26. November 1913 ablaufende Frist angesetzt, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 4. November 1913.

(2.).

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Schweiz. Bundeskanzlei.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Weitere Versteigerungen von Artillerie-Bundespferden finden wie folgt statt: am 18. November, vormittags 10 Uhr, in B e r n , bei der Tierarzneischule ; am 19. November, vormittags 10 Uhr, in L a u s a n n e , Kaserne Poutaise.

T h u n, den 29. Oktober 1913.

(2..)

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt.

Verschollenheitsruf.

Im Jahre 1884 wanderte Alois Amstutz, des Josef und der Anna Wüest, geboren den 4. März 1865, von Engelberg, nach Deutschland aus, von wo er im Jahre 1891 seine Angehörigen benachrichtigte, er werde sich nach Amerika begeben. Seither ist derselbe hierlands verschollen.

722

Interessenten haben nun das Begehren gestellt, um Einleitung des Verschollenheitsverfahrens, und es ergeht zufolgedessen an jedermann, der über Leben oder Tod, oder über das Vorhandensein allfalliger unbekannter Nachkommen des Obgenannten Angaben zu machen in der Lage ist, die Aufforderung, solche Nachrichten bis spätestens den 15. November 1914 der Obergerichtskanzlei in Samen zukommen zu lassen. Laufen bis dahin keine Meldungen ein, wird der Abwesende für verschollen erklärt und vorgekehrt was Rechtens.

S a m e n , den 31. Oktober 1913.

(2.).

Im Namen der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Ankauf von inländischem Getreide.

Das eidg. Oberkriegskommissariat hat die Absicht, inländisches Getreide (Weizen, Korn und Hafer) diesjähriger Ernte anzukaufen.

Die Lieferungsvorschriften können bei der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden, an welche auch die Angebote, verschlossen und mit der Aufschrift: ,,Angebot für inländisches Getreide" versehen, bis zum 15. November 1918 franko einzureichen sind.

B e r n , den 27. Oktober 1913.

(2..)

Eidg. Oberkriegskommissariat.

W eizenan kauf".

Die schweizerische Militärverwaltung kauft neuen Südruss-Weizen.

Angebote sind his 12. November abends, verschlossen und mit der Aufschrift ,,Weizenankauf" versehen, der unterzeichneten Amtsstelle ein-

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1913

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.11.1913

Date Data Seite

718-722

Page Pagina Ref. No

10 025 173

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