.58 Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Sektionschef beim Oberpostinspektorat : Dubois, Paul, von Neuenburg und Môtiers, zurzeit Adjunkt beim Oberpostinspektorat.

Adjunkt beim Oberpostinspektorat: Bell, Charles, von Aarau und Luzern, zurzeit Sekretär I. Klasse beim Oberpostinspektorat.

.Sekretär I. Klasse beim Oberpostinspektorat: Lenggenhager, Jakob, von Stein (St. Gallen), zurzeit Sekretär II. Klasse.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Laufe des Frühjahrs 1913 (März--April) werden theoretische und praktische Geometerprüfungen abgehalten.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen haben gemäss den Bestimmungen des Reglements über den Erwerb des eidgenössischen Geometerpatentes für Grundbuchvermessungen vom 27. März 1911 zu erfolgen und sind bis spätestens den 26. Januar 1913 dem eidgenössischen Grundbuchamt in Bern einzureichen.

Ort und genauer Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.

B e r n , den 27. Dezember 1912.

(2..)

Eidg. Grundbuchamt.

Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif.

Wir sehen uns neuerdings veranlasst, den Zollpflichtigen in ihrem eigenen Interesse die Anschaffung des Warenverzeichnisses zum schweizerischen Gebrauchszolltarif nebst den bisher erschienenen Nachträgen zu empfehlen.

Das umfangreiche Nachschlagewerk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der Ausgabe des Gebrauchstarifs

59 von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden, bekanntern Artikel, nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen.

Das Warenverzeichnis mit den Nachträgen kann, ausser bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von Fr. 2. 50 bezogen werden.

Das Werk ist auch in französischer Sprache erschienen.

B e r n , den 26. Dezember 1912.

(3..).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Artillerie-Bundespferde.

Diejenigen Besitzer von Artillerie-Bundespferden, welche ihre Pferde für vorkommende Verwendung in Militärschulen und -kursen im Jahre 1913 zur Verfügung zu stellen wünschen, haben sich bis zum 31. Januar nächsthin beim Pferdelieferungsoffizier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich : in der O s t s c h w e i z : bei Herrn Oberstlioutenant A. B ä r in Winterthur, in der Z e n t r a l s c h w e i z : bei der eidgenössischen Pferderegieanstalt in Thun, in der W e s t s c h w e i z : bei Herrn Major Ch. C o t t i e r in Orbe.

Verspätete Anmeldungen können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

T h u n , Dezember 1912.

(2.).

Zentralleitung der ficlnveizerischen Pferdelief'erung : Major Ziegler.

Ankauf von Pferden für die Militärverwaltung im Januar/Februar 1913.

Im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements werden im Jahr 1913 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die eidgenössische Pferderegieanstalt und für das Depot der A r t i l l e r i e - B u n d e s p f e r d e angekauft:

60

Montag,

den 20. Januar in Bern (Tierarzneischule), 10 Uhr, vormittags.

21.

Escholzmatt (Dorfplatz), 10 Uhr, Dienstag, vormittags.

Luzern (Pferdekaserne), 2Ya Uhr, nachmittags.

Mittwoch, 22.

Schwyz (beim neuen Schulhaus), 9 J /2 Uhr, vormittags.

Binsiedeln (Klosterhof), 9 Uhr, Donnerstag, 23.

vormittags.

Buchs, St. G. (bei der Traube), Freitag, 24.

11 Vs Uhr, vormittags.

Samstag, 25.

Altstätten, St. G. (Löwen), 9 Uhr, vormittags.

Landquart (obereBrücke^OYzUhr, Montag, 27.

vormittags.

Burgdorf (Schützenmatte), 10 Uhr, Dienstag, 28.

vormittags.

Mittwoch, 29.

Colombier (aux Allées), 11 Uhr, vormittags.

Donnerstag, Tavannes (Arsenal), 10 Uhr, vor30.

mittags.

Freitag, 31.

Pruntrut(Champ de foire), O'/Whr, vormittags.

Delsberg (Marché aux chevaux), l Uhr, nachmittags.

Samstag, Liestal (Kaserne), 9l/z Uhr, vor1. Februar mittags.

Ölten (Gasthof z. Kreuz), l1/* Uhr, nachmittags.

Montag, 3.

Aigle (les Glariers), 10 Uhr, vormittags.

Lausanne (place du Tunnel), 2 Uhr, nachmittags.

Dienstag, Thun (alte Regie), 10 Uhr, vor4.

mittags.

Mittwoch, o.

Avenches (Hengstendepot), lOVä Uhr, vormittags.

Für den Ankauf der für die Pferderegieanstalt zu übernehmenden Pferde gelten folgende Vorschriften: 1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand,

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von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und sowohl von Vater- als von Mutterseite der Veredlungszucht angehören.

2. Die Pferde sollen 3 und 4 Jahre alt sein. Das Stockmass soll im Minimum 153 Zentimeter betragen, mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch das tit. schweizerische Landwirtschaftsdepartement eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 14 Tagen sich als Beisser oder Schläger zeigt, oder demselben sonst von den im Artikel 71 des Verwaltungsreglementes erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

Die für das D e p o t der A r t i l l e r i e - B u n d e s p f e r d e anzukaufenden Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 Zentimeter aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5, 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen.

Im weitern gelten auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regie-Remonten aufgestellten Bestimmungen.

T h un, im Dezember 1912.

(2.).

Direktion ad int.

der eidgenössischen Pferderegieanstalt : Ziegler, Major.

Eidgenössische Maturitäts-Prüfungen für Kandidaten der medizinischen Berufsarten.

Im Laufe des Jahres 1913 werden zu den nachstehend angegebenen Terminen eidgenössische Maturitäts-Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte stattfinden :

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I. Für die deutsche Schweiz.

A. Frühjahrssession: in der zweiten Hälfte März.

B. Herbstsession: ,, ,, ,, ,, September.

II. Für die französische Schweiz.

A. Frühjahrssession: in der zweiten Hälfte März.

B. Herbstsession: ,, ,, ,, ,, September.

Für diese Prüfungen ist die ,,Verordnung betreffend den Maturitäts-Ausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten (vom 6. VII. 06)" massgebend. Kandidaten, welche das Maturitäts-Zeugnis einer mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule im Vertragsverhältnisse stehenden schweizerischen Real- (Industrie-) Schule besitzen, werden rücksichtlich der Ergänzungsprüfung in Latein insbesondere auf Abschnitt V der Verordnung hingewiesen. Exemplare derselben können durch das Drucksachenbureau der schweizerischen Bundeskanzlei in Bern bezogen werden.

Die Anmeldungen nebst den erforderlichen Ausweisschriften sind für die Frühjahrssession spätestens bis 1. Februar für die Herbstsession spätestens bis 1. August dem Präsidenten der eidgenössischen Maturitäts-Kommission einzureichen, von welchem das Anmeldeformular zu beziehen ist.

Z ü r i c h V, Wytikonerstrasse 43, 1.Januar 1913.

(2.).

Der Präsident der eidgenössischen Maturitäts-Kommission :

Franel.

Nichtigerklärung eines Reisepasses.

Am 16. Juni 1910 hat das schweizerische Konsulat in Budapest dem Walter Erwin K r e i en b u h l , von Pfaffnau, Kanton Luzern, unter Nr. 1594, einen Reisepass nach der Türkei ausgestellt, welcher dem Inhaber in Konstantinopel verlorengegangen ist.

Dieser Reisepass wird hiermit nichtig erklärt; auf Grund desselben allfällig ausgestellte Reiseschriften haben keine Gültigkeit.

B e r n , den 3. Januar 1913.

(2.).

Schweiz. Politisches Departement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1913

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1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.01.1913

Date Data Seite

58-62

Page Pagina Ref. No

10 024 874

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