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Schweizerisches

Jahrgang IV. Band I.

Nro* 25.

Samstag, den 5. Juni 1852.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Jahr 1852 im ganzen Umspnge der Schweiz p o r t o f r e i .5rkn. 4. 40 (SenHmen. Infexate sind f r a n k i r t an die Expedition einznfenden. Gebühx 13 (Sentiinen per Zeile odex dexen Raum.

# S T #

Bericht

des

schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im

Jahr 1851.

(Schluß.)

IV. Abtheilung.

©efchäftskreis des Militärdepartements.

H. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

A. B e s t a n d und B e s c h a f f e n h e i t des P e r s o n e l l e n . Auch im Iahr 1851 hatte man sich nicht zu beklagen, daß im Bestand der Kompagnien das durch bundesräthlichen Beschluß festgefezte Maximum überschritten worden wäre; es ergibt sich daraus, daß die

20 %, welche man für den überzähligen Stand bewil-

ligt hat, vollkommen genügen. Bei der Infpektion der Pofitionskompagnie Nr. 33 Neuenburg hat es fich ergeben , daß diese Kompagnie nur ungefähr % des reglementarischen Standes an Mannschaft befizt, indem Bundesblatt. Jahr«.. IV. Bd. I.

62

634 der übrige Dritttheil für den damaligen Instrnftionsdienst aus der Mannschaft der bespannten Batterie Nr. 6 bcigqogcn worden war. Dieser Umstand ist um so aussauender, als die Eidgenossenschaft in den zwei kztcn Iahren eine unverhältnismäßig starle Anzahl von Rekrnten des Kantons Ncuenburg instruirt h a t , so daß eine Komplethaltung beider Kompagnien für diefen Kanton eine sehr leichte Aufgabe fein sollte. Es ergibt sich augenscheinlich, daß die Organisation des neuenburgischen Kontingents eine sehr mangelhafte ist, und es ist daher durchaus nothwcndig, von Bundesroegen dahin zu wirken, daß in dieser Beziehung Ordnung gefchafft werde, was bei Anlaß der Rcvifion der dortigen Militärorganisation

berükfichtigt werden wird.

B. K l e i d u n g . Seit den frühern Iahren hat auch die äußere Uniformität der schweizerischen Artillerie gortschritte gemacht. Die vor wenigen Iahren noch zahlreich vorhanden gewesenen Abweichungen verschwinden immer mehr. Die Mctallverzierungen an den Tfchakkos haben sich vermindert. Zu rügen find die fogenannten Schlizhofen, deren Zahl in einzelnen Detachementen in den lezten Iahren fehr überhand genommen hat. Es ist sehr nöthig, daß ein neues Kleidungsreglement diefem Uebelstand baldigst abhelfe.

Von den meisten Kantonen waren die zwei jüngsten Iahrgänge nur mit Aermelwcsten bekleidet. Der Mannfchaft des Kantons St. Gallen fehlt die blautiichene Granate am Rokfchoß. Die Kapüte der Ncuenbnrger find von geringer ..Qualität. Die Trainfoldaten des Kantons Wallis haben an der Uniform statt der vorgeschriebenen zwei Reihen nur eine Reihe glatter Metallknöpfe. Bei zwei Berner -Bntterien fehlt dem einen Batteriearzt der ordonnanzmäßige Hut, fo dap er bei

635 der Inspektion in der Feldmüze erschien. Der andere hatte eine nnreglcmentarische Uniform, indem dieselbe den Schnitt der ArtiUerieoffi-jiersuniformen hatte.

C. B e w a f f n u n g . Dieselbe ist überall nach Vorschrift. Die Bemerkung bezüglich der Seitengewehre von Basel'Stadt und Basel-Landschaft muß hier wiederholt werden. Die Offiziere und berittenen Unteroffiziere bedürfen zwar fur den Instruktionsdienft der Pistolen nicht. Indessen dürfte es doch nicht nnnothig fein, deren Mitführen in den Wiederholungskursen zu verlangen, damit der Mann sich an die Besorgung seiner Feuerwaffe gewöhne.

D. A u s r ü s t u n g . In der Ausrüstung der Offi* ziere zeigen sich fortmährend -noch bedeutende Abweichungen von den reglementarischen Vorfchriften. So find namentlich bei einer ziemlichen Anzahl jüngerer Offiziere die Gibernenkuppel in Beziehung auf die Garnitur nicht übereinstimmend mit der eidgenöffischen Vorschrift. An der Pferdausrüstung fehlt bei Vielen die vorgeschriebene Schabrake. Die Offiziere von Genf haben ganz unreglemcntarifchc Reitzcuge, was um so mehr zu rügen ist, als nach dortigem Gesez das Zeughaus das Reitéquipement zu liefern hat, welche Ablieferung bei dem leztjährigen Dienst nach den Aussagen' der betreffenden Offiziere verweigert worden fein soll. Dem Batteriarzt der Waadtländerbatterie Nr. 1 fehlt die Giberne.

Die große Mehrzahl der Pferdärzte war mit unreglementarischen Reitzeugen versehen. Die berittenen Unteroffiziere der Suzernerbatterie haben Schabraken mit Siz von weißer Schaswolle. Die Tornister der Luzernerkanonicre find zu klein. Den Kanonieren von Genf fehlen die Säkchcn für die Puzgeräthfchaften.

E. D i s t i n k t i o n s z e i c h e n . Die eigentlichen Dis-

636

tinktionszeichen find überall nach Vorschrift; nur ist zu rügen , daß die Unteroffiziere von Freiburg und Genf goldgestikte Granaten auf den Rokfchoßen und Goldbriden auf den Schultern tragen.

F. P f e r d e . Sowol die Reit- als Zugpferde geben zu keinerlei Bemerkung Anlaß.

G. Instruktion und Disziplin. Ueber die Diensttüchtigkeit der einzelnen Offiziere fowol als der ganzen taktifchen Einheiten wurde den Kantonen spezielle Mittheilungen gemacht.

Im Allgemeinen ist Folgendes zu bemerken: Die theoretische Bildung der Offiziere verdient im Allgemeinen Anerkennung. Die Sorgfalt, welche von Seite der Instruktionsoffiziere dem innern Dienst gewidmet wurde, hat zur Folge, daß unfere Offiziere auch in diefem Dienstzweig mehr als es früher der Fall war, Bescheid wissen. Bei einzelnen, theils jüngern, theils

altern Offizieren dürfte etwas größere Taktfestigkeit bei der Batteriebrigadefchnle gewünscht werden, indem dort vorgekommene Fehler meistentheils durch die Schuld der Batterie--, und Zugskommandanten veranlaßt wurden.

Bei der kurzen Dauer der Wiederholungskurfe wird diefe Partie der Instruktion immer mehr oder weniger mangelhaft bleiben.

Die Leistungen der Unteroffiziere find im Allgemeinen befriedigend. Am wenigsten war dieß der Fall in Beziehung auf Munitionskenntnisse. Von den befpannten Batterien von Luzern und Aargau gab es einzelne Trainunteroffiziere, welche die Frage über Pferd-iund, Geschirrkenntniß nur mangelhaft zu beantworten im Stande waren.

Das Reiten der Feldweibel und Furiere ist durchgängig noch mangelhaft.

637 Der Kanoniermannfchaft kann im Ganzen über ihre .Leistungen ein 'gunstiges Zeugniß ertheilt werden; was den beiden Pofitionskompagnien von Freiburg u'nd Neuenburg in Folge mehrjähriger Unterbrechung der Instruktion an Kenntnissen fehlte, suchten dieselben durch Eifer in der leztjährigen Schule auf lobenswerthe Weise nachzuholen. In dem ersten Wi'ederhtflungskurs von Bière scheint dem innern Dienste nicht die wünschbare Aufmerksamkeit geschenkt worden zu sein.

Bei der Trainmannschaft ist der Unterschied in der Dienfitüchtigkeit zwischen den Kantonen der östlichen und westlichen Schweiz zum Nachtheil der leztern immer noch bemerkbar. So machte fich z. B. der ...Iraindienst bei den Waadtländerbatterien ziemlich ungenügend. Mangel an Pünktlichkeit und Innehalten der reglementarischen Vorschriften beim An - und Abfchirren mußte vom Jnspektor ernsthaft gerügt werden und das Reiten dieser .Trainsoldaten ließ auch Manches zu wünschen übrig.

H. K o m m a n d o ' s der Schulen. Dieselben wur-.

den dieses Jahr vorzugsweise durch Oberstlieutenante besorgt, welche durchschnittlich die ihnen anvertrauten

Truppen mit -Einficht und Takt führten. Die kleinen

Reibungen , welche in einigen Schulen des frühern Jahres zwifchen Schulkommandanten und InstruktionsOffizieren aus Mißverstehen ihrer resp. Stellungen 'vor* kamen, wiederholten fich im Iahre 1851 nicht im Mindesten. Der kameradschastliche Geist, welcher zwischen allen Offizieren des eidgen. Artilleriestabes herrscht, ließ solche nicht mehr aufkommen und es ist nicht zu ver«» kennen, daß das einheitliche Zusammenwirken der Kommandirenden und Infiruirenden wesentlich zu den günstigen Resultaten der leztjährigen Schulen beigetragen hat.

Im Ganzen wurden im Iahr 1851 in den Rekrutenschulen und Wiederholungskursen instruirt:

638 a. R e k r u t e n s c h u l e n .

Eadres. Rekruten. Zusammen, Total

Thun

.66

Zürich

70

Aarau

Colombier Thun, Parktrain

192

154

258

224

63

149

212

73 . . . 14

215 31

288 45

1027

b. Wiederholungskurse.

A a r a u . Batterie Nr. 7 Luzern

121

Zürich. Batterie Nr. 1 Zürich

129

"

" 13 Aargau 123 ,, 21 ,, 142 386

" 19 St. Gallen 139 ,, 25 Zürich 117 B i è r e . I.Batterie Nr. 11 Waadt ,,

,,

17

,,

Pofitionskomp. Nr. 39 Genf

B i è r e. II. Batterie Nr. 29 Gen f Pofitionskomp. " 37 Waadt

129 1ÜO

71

125 87

B i ère. m. Batterie Nr. 27 Waadt 130 Parkkomp. ,, 31

,,

385

333

212

139

269 Thun. I. Batterie Nr. 3 Bern ,,

,,

5

,;

127 1*2

,, 9 Solothurn 121 370

Transport: 1955. 1027

639 Rekruten. Zufammen. Total.

Transport: Z h u n. II. Batterie Nr. 15 Bern

,, 23 ,,

" '

1955. 1027 134

124

" 72Solothurn 72

~~~~~ 330 C o l o m b i e r . Pofttfp.Nr.31 Freiburg 83 ,, 33 Neuenburg 83 Zürich. Parkkomp. Nr. 43 Zürich

3578 Der Stand der diesjährigen Artillerie - Offiziersaspirant...!., l. Klasse in den verschiedenen Rekrutenschulen war folgender :

Zürich

i

Bern Creibnrg .

Bafel-Stafet

7 l 3

St. ©allen

. . . . . . 4

Aargau

2

Waadt

4

Neuenburg

. . . . . . .

Summa

4

. . 26

Der denfelben ertheilte Unterricht betraf vorzugsweife das Praktische des Traindienstes. Uebcrdicß wurden dieselben noch, so weit es Zeit und Umstände erlaubten, mit einzelnen theoretischen Fächern beschäftigt. Bei der mit denselben, jcweilen am Schlüsse der Schule, vorgenommenen Prüfung war die Dienstfähigkeit der Einzelncn ziemlich verfchiedcn. Keiner aber blieb fo weit zurück, daß ihm der Zutritt als Afpirant zweiter Klasse verfagt werden mußte.

640 Was die Aspiranten zweiter Klasse anbetrifft, welche ihren Kurs in ber Zentralschule machten, so hat der eidgenössische Artillericinspcktor dem Militärdepartement unterm 10. September 1851 darüber einen besondern Bericht abgegeben, aus welchem sich der Stand dieser Afpiranten in folgender Weise ergibt: Bei dem Genie . . . . 12, " der Artillerie . . . 32, -- davon wurden zur Brevetirung empfohlen: für das ©enie . . . . 8, ,, die Artillerie . . . . 24.

Den betreffenden Kantonsmilitärbehörden wurde hievon sofort Kenntnij.. gegeben.

Zentralschule in Thun.

cueneralstabs..

Die Zentralfchule von 1851 umfaßte die Abtheilun-abtheiiung. Oen t>cg ©cneralstabes, des ©enie und der Artillerie.

Ueber dieselbe wird bemerkt, was sölgt : An derselben nahmen Theil : 1 Stabsoffizier, 20 Subalternoffiziere, 2 ' freiwillige Kantonaloffiziere, 2 Aspiranten, Bürger der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Zwei sind während der Dauer des Kurses auegetreten. Ueber die Resultate des Kurses wird Folgendes bemerkt: Die meisten- der Generalstabsoffiziere kamen ohne die für den Generalstab nöthigen Vorkenntnisse in die Schule, auch war die allgemeine Bildung fehr verfchieden. Die große Mehrzahl benahm sich mit ächt militärifcher Gesittung und war ernstlich bemüht, sich alles, was gelehrt wurde, anzueignen. Dagegen fehlte es auch nicht an einigen störenden Elementen und besonders fchienen einige jüngere Offiziere die Schule leider unter dem Gesichts.....unkt des Zeitvertreibes zu betrachten.

641 Bezüglich der Resultate der Schule äußert sich der Inspektor, Herr eidgen. Oberst Zimmerli;, im Wesentlichen dahin: die Antworten auf die .3ri.tgen aus de"
· Diefer Schule sollte noch eine 14tägige Reeognoe> eirungsreife folgen, die aber der ungünstigen Witterung wegen unterlassen werden mußte.

Ueber die Leistungen der Genieabtheilung spricht fich ®enie.

der Bericht des Obcrinstruïtors der Waffe im Ganzen befriedigend aus. Die Wahrnehmungen des Inspektors des Genie bestätigen den Bericht des Oberinstruktors.

Die Bemerkung, daß die Pontonniers in größerer Zahl in die Zentralschule einberufen werden sollten, wird vom Infpektor der Schule unterftüzt. Die Nothwendigïeit, bei einem kleinen Pontonnierdetaschem'ent für die Arbeiten auf dem Flusse Sappcurs beiziehen zu müssen, welche auf diesem Elemente keinerlei Sicherheit haben,

ist gefährlich für die arbeitende Mannschaft. Bei der

642 gegenwärtigen Vermehrung der Pontonnierfompagnien dürfte obigem Vorschlag für die Zukunft kein wesentliches Hinderniß entgegenstehen.

Artillerie.

In Beziehung auf die Artillerieabtheilung liegt die erfreuliche Wahrnehmung vor, daß der Kommandant der Schule über die von den Offizieren mitgebrachten Vorkenntnisse sich viel befriedigender ansfpricht, als solches in den frühern Iahren der gall war.

Diefer Umstand ist gewiß nicht ein bloß zufälliger, fondern darf mit ziemlicher Bestimmtheit ale eine der wohlthätigen Folgen der Zentralifation des Unterrichts erklärt werden.

Dem günstigen Urtheil des Schulkommandanten schließt auch dasjenige des Inspektors sich an. Die theoretischen Prüfungen waren befriedigend. Der innere Dienst wurde mit aller wünschbaren Regelmäßigkeit besorgt und auf dem Exerzir- und Manövrirplaze zeigten fowol Offiziere als Unteroffiziere, daß fie dem Unterricht mit Aufmerkfamkeit gefolgt und dem Dienst mit Eifer obgelegen seien. Zu bedauern war es, daß die anhaltend schlechte

Witterung es nicht möglich machte, die Truppe in dem Maß im eigentlich praktischen gelddienst zu üben, wie solches im Zwek einer Zentralschule liegt. Die sämmtliche Mannschaft, namentlich aber der Offizier, fühlt es, daß in dieser Richtung noch ein Mehrere s geschehen sollte.

Die für das Iahr 1852 in Beziehung auf die Zentralschule getroffenen Anordnungen haben diesem Umstände und der verhältnißmäßigen bessern Vorbildung unserer Offiziere bereits gebührende Rechnung getragen, fo daß eine weitere Erörterung diefer Frage hier als überflüssig erscheint.

Uebcr die Leistungen der einzelnen .Offiziere sowol als der verschiedenen Kantonsdetaschemente wurde den betreffenden Kantonsregierungen Bericht erstattet.

643 Der Mannfchaftsbestand der Zentralschule war folgender: ' .

Generalstab .

. 23 Mann.

Genie 71 ,, Artillerie .

. 183 ,, 277 Mann.

Im Iahre 1851 wurden in den Rekrutenschulen und Kavallerie.

Wiederholungskursen d.er Kavallerie folgende Mannschaft instruirt: a. R e k r u t e n schul en.

Sabres. Rekruten. Zusammen. Total.

..Ehun

22

35

35

64

86

Genf ' Winterthur

8 38

12 42

20 80

Aarau

70 256

darunter find inbegriffen 8 Afpiranten.

R e m o n t e n wurden instruirt: aus Bern .

. .

.

.

,, Aargau

20 8

, , Bafel-Sandfchaft ,, Genf

.

.

.

8 8

,, Waadt .

.

.

.

.

23

"

.

.

.

.

8

,, Zürich

S.t. Gallen

10

85

b. Wiederholungskurfe.

In dem Wiederholüngskurse wurden nachgeübt, und zwar auf dcu Sßaffcnpläzcn Winterthur, Thun, Freiburg, Liestal, Schaffhausen, St. Gallen und Bière.

'644 von /, n

Zürich die

Kompagnie

Nr.

n ir

II

II

II

II

II

II

von Bern die Kompagnie ,, ,, n « ,, n n ,, n a n ,, il n a ,,

Mann. Zusammen.

65

3,

12, 20, Nr. 10, Il 11, lì

99

58

69 66 67 68 66

13,

21, II 22, von Luzern die Kompagnie Nr. 20, Il 6, n Freiburg 1-A ,,

f\f\t\ 222

II

<ÌO /"*

336

n ,, ,, n n

II

8,

·

»

II

2,

*

*

64 116 71 57

1,

*

*

58

n Aargau tt n

n n

II

9, 16,

II

18,

a Thurgau n Waadt n n n n » ir

a n n a »

n Genf

n

n » n u a

Solothurn Basel-Landfchaft SchaPaufen St. Gallen n

II II II

*

*

*

*

48

4,

54 50 62

102 4 4O

11 6

II

II

u II II

14, 7,

17, 15, 23,

*

52

*

62

69

68 65

254 62 oc o

II

5,

1,516 Uèber die Rïkrutenfchuïen wird bemerkt, was folgt: Schule Thun. An dieser Schule nahmen Theil Rekruten von Bern und gfreiburg.. Die Eadres, jttit AU's-

645; nähme einiger Offiziere, wurden nach V.erflu§ der Hälfte

der Schulzeit .abgelöst. Die Instruktion umfaßte den innern Dienst, den Stalldienst, den Sicherheitsdienst, die Kenntniß des- Pferdes, Satteln und Zäumen, den ReitUnterricht, die Pelotons- und Eskadronsfchule, die Tirailleursmanöver. Der Inspektor vermißt den Unterricht in der Kriegsverwaltung. Offiziere, Aspiranten und Mannschaft zeigten viel Eifer und guten Willen.

Auch die Disziplin war im Allgemeinen befriedigend.

Die Rekruten von greiburg hatten keinen Vorunterricht in der Soldatenschule erhalten. Von Seite des Schulkommandos wird der Wunsch ausgedrükt, daß dieser Vorunterricht auch auf den Wachtdienft ausgedehnt werden möchte.

Der Inspektor nennt die körperliche Beschaffenheit der Rekruten den gesezlichen Vorschriften entsprechend und gibt ihr auch das Zeugniß der Intelligenz. Auch befriedigte ihn die Beschaffenheit der Pferde. Den Offizieren giebt er das Zeugniß guten Willens und der Dienstbefähigung; ein Theil der Unteroffiziere befriedigte ihn ebenfalls ; Andere zeigten fich schwach und verlegen. Eine große Zahl Rekruten haben auf die Fragen über die Ausrüstung und die Beforgung des Pferdes genügend geantwortet.

In der Kleidung und Ausrüstung zeigte sich noch manche Verschiedenheit.

Schule Aarau. Rekruten von Luzern, Solothurn, Bafel-Landschaft und Aargau. Sie bestanden aus gutgebauter, dienstfähiger. Mannschaft; nur einige Wenige waren etwas klein und schwach.

Die Pferde waren im Allgemeinen gut ; ein gastrisch typhöses Fieber herrschte längere Zeit unter ihnen und machte eine große Anzahl dienstunfähig.

646 Das theoretische Examen hat den Instruktor in allen Theilen mittelmäßig befriedigt; die Cadresmannschaft war mehr oder weniger fchwach. In der Pferdkenntniß hatten die Rekruten etwas gelernt, weniger in der Besorgung der Pferde.

Im praktischen Examen befriedigten der Stalldienst und das Puzen, das Satteln, Zäumen und Paken.

Der innere Dienst war ebenfalls regelmäßig. Ueber den Reitunterricht konnte der Inspektor kein bestimmtes

Urtheil fällen, weil fich die ganze Inspektion der vielen kranken Pferde wegen auf einige Hebungen in der Reitbahn befchränkte.

Die Disziplin war befriedigend. Wenn das Strafregifter mehr Straffälle anftoeist, als anderwärts, fo ist solches auf Rechnung der Genauigkeit zu schreiben, die im Dienste beobachtet wurde.

Die Kleidung bot viele Verschiedenheiten dar; die kleine Ausrüstung war gut und vollständig. Die Säbel waren zur Hälfte nach neuem, zur Hälfte nach altem Modell.

Die Pferdequipirung ist ebenfalls fchr verschieden.

Schule in Genf. Weil der h. Stand Waadt diefes Iahr keine Rekruten zu instruiren hatte und das Militärdepartement des hohen Standes Genf den Wunsch aussprach, daß daselbst die wenigen Rekruten, die mit der Behandlung der Pferde noch nicht vertraut feien, um fie eine Reise bis Thun machen zu lassen, instruirt werden möchten, wurde in Genf eine Schule gehalten.

Der Inspektor äußert fich über die Resultate dieser Instruktion ziemlich befriedigend. Herausgehoben wird der Unterricht in der Pferdkenntniß, der von einem Genfer Pferdarzt ertheilt wurde.

Schule in W i n t e r t h u r . Den Schluß der Rekrutenschulen der Kavallerie bildet die Schule von Winterthur mit

647 Rekruten von Zürich, Schasshauscn, St. Gallen und Thurgau. Die Mannschaft war im Allgemeinen kräftig und intelligent, aber von -sehr ungleicher Taille, so daß man sah, daß man bei der Rekrutirung eben keine Auswähl treffen kann. Die Pferde find insgemein gut, meistens von deutscher Race. Der Inspektor erwähnt rühmlich der genauen Kontrolle, welche über die Dragoncrpferde

in Zürich geführt wird.

In der theoretischen Prüfung zeigte sich der Uebelstand, daß die Offiziere in allen Dienstzweigen verhältnißrnäßig weniger unterrichtet find, als die Unteroffiziere.

Der Infpektor examinirte die Rekruten über Pferdkenntniß, Beschlag, -.Besorgung der Pferde, Nomenklatur des Reitzeugs, Wirfung des Gebisses u. s. w. Einzelne antworteten ziemlich befriedigend, aber die große Mehrzahl war sehr schwach. Das praktische Examen mußte fich der äußerst ungünstigen Witterung wegen auch hier auf die Reitbahn beschränken. Die Offiziere und Unteroffizicre ritten im Allgemeinen gut; von den Rekruten hätte der Inspektor nach sechswochentlicher Instruktion mehr erwartet. Sie waren ihrer Pferde nicht Meister.

Das Fechten war ziemlich befriedigend. Die Trompeter blafen gut. Der innere Dienst wurde gehörig gehaudhabt. Dem Sicherheitsdienst wurde viele Aufmerksamkeit geschenkt. Hingegen ließ das Paken viel zu wünschen übrig. Mit Ausnahme zweier grober Fehler war die Disziplin befriedigend. Mit Ausnahme einiger Zäume war die Kleidung und Ausrüstung reinlich gehalten.

Die Wiederholungskurse wurden durch folgende eidgenosfifche Stabsoffiziere kommandirt : Winterthur: Herr Oberstlieutenant Rieter von dort.

648 ...thun: Herr Oberstlieutenant Micscher von Burgdorf.

Bière und Freiburg : Herr Oberstlieutenant von Linden, und die Kurse von St. Gallen, Liestal, Frauenseid, Aarau und Winterthur durch Herrn Obcrstlieutenant Ott von Zürich.

In dem Kurse von Siesta! wurde Herr Stabshauptmann Rohr von Aarau, in jenem von £hun, Herr Stabshanptmann v. Goumoëns von Bern und in jenem von Bière, Herr Stabsmajor Meyer von Burgdorf beigezogen.

Alle Kurse wurden nach vom Militärdepartement genehmigten Unterrichtsplänen geleitet..

Der Inspektor bedauert im Allgemeinen, daß so wenig Zeit auf den Wiederholungsunterricht verwendet werden kann und zöge vor, die Kompagnien nur alle 2 Jahre zusammen zu ziehen, alsdann aber die doppelte Zeit zu üben. Indessen sind in dieser Beziehung reglementarische Vorschriften vorhanden, die keine Abändernng zulassen. Die Disziplin gab nicht zu ernsten Klagen Anlaß, doch rügt der Inspektor bei mehreren Kompagniechefs ein gewisses Gehenlassen, das unter gegebenen Umständen von den traurigsten Folgen fein könnte. Bezüglich auf die Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Mannschaft und die Equipirung wiederholen sich die gleichen Klagen über Difformität, die fchon bei den Rckrutcnschnlen angeregt worden find. Bis zum endlichen Erlaß des neuen Reglements über Bewaffnung, Kleidung und Ausrüstung werden diese Klagen stereotip.

bleiben.

@cha..fs(i..,üzen.

Viele Schwierigkeiten verursachte die Aufstellung eines Jnstruktionskorps für diese Wasse, deren Rekruten zum ersten Mal, in Ausführung des Art. 68 des Ge= sezes über die Militärorganisation, durch die Eidg e*

649 .no'sse.tsthaft instruirt werden sollten. Auf den Vorschlag des Obersten'der Wasse-'wurde dasselbe Personal, pr'ovtsorisch -bestellt, wie unter- der Rubrik:' "Instruktion·personal" gezeigt'worden.

;

Die Wassenpläze wurden fest-gestellt, wie folgt-:

,. In Thun für die-Kantone Bern und Freibu?)..g.

. In Suzern für die Kantone Luzern, Uri, Schwyz-, .Unterwalden und Aargau...

-.

· ·. . In; St. Gallen für Me .Kantone A.pvenzW, St :G'a-ttcn, Graubünden und- ...Ehurgau..

In Zürich- für die Kantone Zürich, Glarns, Z'irg »und Basel-Landschaft.

In Laufanne für die Kantone Waadt, WaHis und Neuenburg.

~ Diefe Schulen fanden statt im Zeitraum, vom 4. Mai bis 1,1. Oktober, mit der gesezlich vorgefchriebenen jeweiligen Dauer von 4 Wochen. Nebst dem vorerwähnten Inftruktionspersonal mußten, da mehrere Kantone ihre Rekruten ohne den geringsten Vorunterricht in die Schule geschikt hatten, in Thun und Suzern während den ersten 10 Tagen noch Hülfsinfiruktoren einberufen werden.

Es wurde folgende Mannfchaft instruirt : Waffenplaz.

(.ladres.

Rekruten.

Total.

Thun

Luzern St. Gallen

Zürich

Lausanne

35 42 34 34 32

125 263 159 102 205

160 305 193 .136 237

177

854

1031

? Der Oberst der Scharffchüzen spricht sich im Wesent* lichen über die Schulen dahin aus: Bundesblatt Jahrg. IV. Bd. I.

63

650

Sämmtliche Mannschaft bestand aus inteligenten und mit der erforderlichen Größe und Körperkraft begabten Schüzen. Die größte und kräftigste Mannschaft lieferten die Kantone Schwyz, Graubünden und Thurgau, die kleinste die Kantone Appenzell und Neuenburg.

Der Geist der Mannfchaft war überall ein guter...

Die Disziplin, im Allgemeinen befriedigend. Wenn mitunter in Vollziehung von Dienstverrichtungen nicht die wünfchbare Präzision vorhanden war, fo sucht der Oberst der Waffe die Grundursache mehr in der Region der Befehlenden, welche zu wenig Gewicht auf genaue

und pünktliche Vollziehung gegebener Befehle legten.

Das schweizerische Militärdepartement wird in der Folge auf diefen Punkt zurükkommen.

Die vorgekommenen Straffälle fallen meist in die Kategorie der Ordnungsfehler.

Der Stand der Vorinstruktion der Rekruten der Kantone Bern, Freiburg, Unterwalden, Glarus, Graubünden, Waadt und Wallis war beim Eintritt in die Schule null, bei denjenigen von Luzern, Schwyz, Uri, Appenzell und St. Gallen dürftig, einzig jene von Zürich, Zug, Slarga«, Thurgau, Bafel-Landfchaft und Neuenburg haben den gesezlichen Anforderungen entsprochen.

Die Leistungen in den Schulen von Zürich und St. Gallen waren befriedigend ; in Thun, Luzern und Lausanne mittelmäßig. Der Rekruten übergroße Zahl und Sprachverfchiedenheit in Verbindung mit der Ungeübtheit der Instrnktoren mögen auch einige Schuld daran tragen.

Am meisten geleistet wurde in der zerstreuten ftechtart und im Felddienst, am wenigsten im innern Dienste.

Die Fortschritte im Schießunterricht find durch das Vor» handensein verschiedenartiger Stuzersysteme, und nament-.

651 lich durch Waffen von sehr ungleicher Tragweite bedeutend verkümmert worden. Die Vorzüge des neuen eidgenösfifchen Modells bewährten fich neuerdings. Zu tadeln ist, daß der feftgefezte Inftruktionsplan nicht mit der erforderlichen Konsequenz befolgt, fondern mehr nach .momentanen Eindrüken gehandelt wurde.

Was die Instruktion der Afpiranten II. Klasse betrifft, so kann eine Instruktion in dem Umfang, wie fie in, den Rekrutenfchulen gegeben wurde, nicht genügen.

Es muß im Interesse der Offiziersbildung für Erweiterung desselben gesorgt werden.

Der Wechsel der Cadres hat fich auch in den. Scharfschüjenschulen als sehr nachtheilig gezeigt.

Die Bewaffnung und Ausrüstung hatte ein buntes Aussehen,'nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern selbst bei der Mannschaft desselben Kantons. Ausschließlich mit Stuzern nach dem neuen System waren bewaffnet die Rekruten von Basel-Landfchaft und Neuen« burg. Zürich hatte feine Rekruten gleichfalls mit neuen Stuzern ausgerüstet; fie weichen aber von dem eidgenöffifchenIModell in Form und Größe des Geschoßes, Absehen und Ladstok ab.

Nach dem eidgenöffischen Modell sollten die Stuzer der Kantone Waadt und Appenzell sein; die leztern sind aber ganz nach den Launen der Büchsenmacher und der Schüzen konstruirt, die von Stuzer zu Stuzer wechselt.

Die Stuzer von Waadt und zum Theil von Neuenburg entsprechen so wenig den Bestimmungen des neuen Modells, daß das schweizerische Militärdepartement fich .veranlaßt fand, den Verwalter des eidgenössischen Kriegsmateriale nach Sausanne zu entsenden, um eine Kontrolirung derselben vorzunehmen, die das Resultat hatte.

652

daß ein einziger Stuztr mit dem eidgenössischen Stämpel bezeichnet werden konnte. -- greibnrg hat Stnzer nach 'dem im Iahr 1848 aufgestellten Modell mit ©eschojjen von 4'" Kaliber ; Zug zur Hälfte Stuzer nach eidgenöslischer Vorschrift ; feine' alten Stuzer schießen Spizkugeln und die Lcidstoke sind mit Stellscheiben versehen.

St. "Gallen hat nicht ganz zur Hälfte neue Stuzer.

Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Aargau und Thur,,gau haben die alten Stuzer auf das neue System umgeändert. 'Luzern hat solches wie Zug auf sehr zwekmäßige Weise gethan, auch schießen diese Waffen auf große Distanzen mit vieler Trefffähigkeit. -- Keine Veränderungen an der Kugelform habMt vorgenommen die Kantone Bern, Unterwalden, ©larus und Graubünden.

Die Tragweite ihrer Stuzer blieb daher weit hinter den andern zurük, was ebenfalls störend auf den zu ertheilenden Schicßunterricht einwirkte.

Eben fo mannigfaltig war die Ausrüstung in Weidlaschen. Die Kantone Zürich, Freibnrg, Basei-Landschaft, AppenzelJ, Aargau, Waadt und Neuenburg haben neue Weidtafchen. Zürich weicht etwas vom eidgenössischen SPìodell ab, und die Rekruten von Freiburg trugen fie an Ceinturons. Zug und St. Gallen zur Hälfte neue.

Einzig mit alten Weidtaschen waren ausgerüstet die Rekruten der Kantone Bern, Suzern, Uri, Schwyz, .Unterwalden , Glarus , Graubünden , Thurgau und Iföallis, worunter fich die von Bern und Glarus durch ·Alterthümlichkeit auszeichneten.

Die Rekruten der Kantone Zürich, Bern, Glarüs, Zug, St. Gallen, BasEl'Landfchaft, Aargau, Thurgau und Waadt find nur mit Aermelwesten versehen ; die vlon .Luz'ern, Schwyz, Uri, Unterföatoen, Appenzell, Graubünden und Neuenburg mit Uniformröken. Dre

653 Frciburger trugen den Waffenrok und die Walliser hatten keine andere Bekleidung als den Kaput. Die Uniformrökc von U r i , Schwyz und Unterwalden find stark abgetragen.

Die Kapute von Uri find zu kurz, die von St. Gallen zu schwammicht und die von Glarus zu dünn. Das Schnhwerk ist sehr verschieden, je nach dem bürgerlichen Stand der Rekruten bald zu fein bald zu grob ; nicht felten Tanzschuhe neben groben Pechschuhen.

Die ..Eornister find durchschnittlich 'gut und von hinlänglicher Größe. Die Bepakung mitunter mittelmäßig, in der Schule in Shun nachläßtg.

Die Distinktionszeichen gaben zu wenig Bemerkungen Anlaß.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß die eidgenös> fischen Scharfschüzenjchulen des Iahres 1851 nicht das wünfchtbare Resultat erzielt haben. Das fchweizerifche Militärdepartement fah sich deßhalb veranlaßt, dem ersten Instrnktor der Waffe für die Zukunft Weisungen zu ertheilen, die hier in extenso eingeschaltet worden.

1) Die Pünktlichfeit und Ordnung im Dienste find die Mutter der Disziplin. In dieser Nukficht lassen die Schulen von 1851 viel zu wünschen übrig. Nicht nur stellte fich die Mannschaft bei den Appellen nicht auf die Minute ein, sondern es war auch die wünfchbare Raschheit und Lebendigkeit, die den guten Soldaten charakterifircn, nicht vorhanden.

2) Ueberhaupt war die Ausbildung des einzelnen Mannes mangelhaft. Man vermißt ein gutes mifitärifches Benehmen. In Reih' und Glied war weder die wünfchbare Ruhe, noch eine angemessene Haltung zu finden ; die Zunge war zu häufig thätig .und die Köpfe zu beweglich. DieSold.atenfchule mit und ohne Gewehr

654 ließ sehr viel zu wünschen übrig ; man fah deutlich genug, daß es an einer systematischen Folgeordnung des Unterrichts gebrach.

3) Die Waffenlehre, die Schießtheorie und die Theorie über die Feldbefestigung wurden befonders in den ersten Schulen weder systematisch noch vollständig gegeben ; in diesen Fächern muß durchgreifend besser gewirkt werden.

4) Vorzugsweise soll mehr für das Schießen gethan werden. Bevor größere Abtheilungen gleichzeitig nach einem bestimmten Ziele schießen, ist es unerläßlich, daß der einzelne Mann die Schießtheorie kenne, fich derfelben vollständig bewußt fei und fie anzuwenden wisse.

Es folJte auch weit mehr auf das bewegliche Ziel gefchossen werden, als solches der Fall war.

Dagegen ist das Stuzerwcchseln in der Weife, daß die beßten Schüzen schießen und die weniger guten Schüzen laden, verwerflich. Bei der Infanterie derjenigen Staaten, wo sich diefes System der befondern Organisation wegen vorfindet, ist dessen Nuzen noch nicht erwiesen, wol aber vielfach bezweifelt. ®c.Dij} ist auch, daß dasselbe gegen die Natur der Scharfschuzenwaffe streitet. Dieselbe soll ein Elitenkorps bilden, in welchem

fich jeder Einzelne durch Tüchtigkeit im Schießen auszeichnet; daher darf sich unter denfelben in der Schießfertigfeit kein fo wesentlicher Abstand zeigen, daß das Auswechseln der Waffen irgendwie als gerechtfertigt erscheinen könnte. Vielmehr soll sorgfältig darüber gewacht werden, daß Niemand in das Korps aufgenommen werde, der nicht ein guter Schüze ist, oder ein folcher durch gleip und Uebung werden kann, fonst läuft man ©efahr, daß das Scharffchüzenkorps in keiner andern

655 Weife vor der Infanterie fich auszeichnet, als durch größere Bewassnungskosten und eine andere Uniform.

Ein vorzügliches Exereitinm find die Schießübungen unmittelbar nach Zurüklegung von circa 200--300 Schritien in fchnellem Laufschritt. Die neueste Taktik beruht wesentlich auf der großern Beweglichkeit der Truppen; wer es damit am weitesten bringt, hat im Felde über seinen .weniger beweglichen .Gegner schon eine ziemlich große Ueberlegenheit. Darum steuert man in allen Ländern darauf h i n , die Elitenkorps der Infanterie, sehr beweglich zu machen, .so z. B. ist dieses der Fall mit den franzöfischen Chasseurs, den sardinischen Scharfschüzen u. s. w. Es hat fich aber auch bei den Uebungen der Scharfschüzen fowol 1831, als auch im verflossenen Iahre gezeigt, daß diese schnellern Bewegungen der Tressfähigkeit nicht nachtheilig find, ein neuer Beweis, daß es ein Vorurtheil war, wenn man wähnte, die Scharffchüzen dürfen nicht beweglich gemacht werden, um ihrer ..Iressfähigkeit nicht zu schaden, und daß fie fich vermöge dessen mehr zur Defenfive als zur Offenfive eignen. ' Freilich dürfen diefe Exerzitien in den Militär* schulen nicht über Gebühr wiederholt werden, weil fie für die Mannfchaft sehr anstrengend find und .beim Uebermaß nachtheilig auf ihre Gesundheit einwirken.

Eine vorzügliche Uebung ist das Laden und Schießen im Vorrüken und Zurükgehen. Sie eignet fich auch vor-

zugsweife dazu, den Scharffchüzen gleichzeitig zu lehren,

dekende Gegenstände gehörig zu benüzen.

Durchaus verwerflich ist es aber, die Scharffchüzen mit Ererzierpatronen schießen zu lassen, weil sie fich dadurch leicht gewöhnen, gedankenlos anzuschlagen und abzudrüken, ohne ein bestimmtes Ziel vor Augen zu haben und. die Distanz zu schäzen. Wenn fich bei Aus*

656

morschen keirçe 4eìip..3ten Lokalitäten darbieten, um auf unbekannte Distanzen scharf zu schießen, so ist es viel, besser, gar nicht, als mit Exerzirpatronen zu feuern.

Ueberhau.pt sollen die Scharffchüzen nicht vergessen, daß sie niemals weder im Frieden noch im Krieg schießen sollten, bis sie ein sicheres Ziel vor Augen haben.

5) Der Felddienst.wurde im Ganzen leidlich gemacht, doch ist auch hi.er noch manches zu wünschen. Vorzugsweise sollte auf die Auswahl der Stellungen und die Benuzung des Terrains mehr Gewicht gelegt werden.

Weniger gut ward der innere Dienst besorgt; es fehlte hauptfächlich an ;Ordnung und Pünktlichkeit. Diefe Momente dürfen aber in keiner Weife »ernachläßigt und es muß auch hier -durchgreifend auf Besserung hingesteuert werden.

6) Ein systematisches Versahren in der Leitung der eidgenössischen: Scharffchüzenschulen und des Unterrichts kann viel dazu beitragen, den gerügten Uebelständen abzuhelfen. Ein genauer Schulplan ist zu dem Ende unerläßlich. Allein überdieß ist ein strenges und pünkt-: liches Festhalten an einem folchen bis auf die Stunde und Minute unerläßlich. Nur sehr triftige Gründe sollen eine Abweichung entschuldigen, jedoch nur unter der Bedingung, daß das Verfäumte nachzuholen ist.

Vor Allem ist aber ein wolgeordneter und strenger Auf-

sichtsdienst durchaus unerläßlich. An Mangel eines solchen scheinen, die Schulen vvn 1851 sehr gelitten zu haben. Unerbittlich streng muß die rasche und pünk.tliche Erfüllung aller dem Rekruten obliegenden Pflichten verlangt werden. Auch .ist es zu dem Ende unerläßlich, daß die Instruktoten nicht.nur mit'einem guten Beispiel vorangehen, .sondan, daß ihr. Auge auch Alles überfeha und .daß sie jebrn .gehler gehörig rügen. Nur unter

657, dieser Bedingung kann man hofen , daß fich ein soldatifches Benehmen und ein foldatischer Geist einfinfce und ausbilde, und-daß das Soldatenkleid nicht nur dazu mißbraucht werde, einen Bürger mit allen seinen übeln ; Gewohnheiten zu kostumiren.

Indem das schweizerische Militärdepartement die vorstehenden Bemerkungen Ihnen zur Kenntniß bringt, verbindet es damit den bestimmten Auftrag, denselben nachzuleben.

: :,-.,; ··'· ; ; *";;

Der Oberst der Waffe, Herr eidgenössischer Oberst Müller, wird die Vollziehung überwachen. .

Die Bundesversammlung hat den Bundesrath unterm Erleichterung 27. August 1851 eingeladen zu prüfen, ob und in wie ·«·" -Sie«!-*« weit die Cadres der Spezialwassen, mit Rükficht auf die S'JJjJ Dienste in der Rekrutenschule, erleichtert werden könnten.

Nach angehörtem- Bericht der betreffenden Inspektoren hat der Bundesrath gefunden, wenn es auch nicht im militärischen Interesse liege, so erfordern die übrigen Verhältnisse doch eine Erleichterung des Eadresdienstes bei den Rekrutenschulen. Zu dem Ende hat er denn auch festgesezt, daß vorzugsweise nur diejenige Mannschaft, die höhere Grade bekleidet und einer umfassenderen Instruktion bedarf, wie z. B. Offiziere, Adjutanten, Unteroffiziere, Feldweibel und Fourrière, die ganze, und die untern Grade die Hälfte der Zeit in der Instruktion zu verbleiben haben. Die daherige Verordnung wurde aber im Iahr 1852 erlassen, und wird umstandlicher im nächsten Geschäftsbericht berührt werden. Außer dieser sehr wesentlichen allgemeinen Erleichterung läßt sich denn auch das Militärdepartement angelegen sein, allen Derartigen billigen Wünschen und Begehren der Kantone in einzelnen Fällen möglichst zu entsprechen.

658 Infanterie.

fnstrußoren..

'*ue'

:

Das Auffinden des Inftruïtionsperfonals für diese Schule war mit großen Schwierigkeiten verbunden. Nachdem bereits verschiedene Ernennungen und Annahmserklärungen stattgefunden, traten Zwifchenfälle ein , die zu Ablehnungen Anlaß gaben, so daß wenige Tage vor dem Beginne des Kurses die Instrnktorenstellen noch nicht vollständig besezt waren. Hieraus ergab fich die Nothwendigkeit, eine Abänderung zu treffen, in der Weise, daß die Instruktoren einem Kommandanten unterstellt wurden. Als solcher wurde Hr.' eidgen. Oberst Zimmerli in Aarau bezeichnet.

Das Instruktionspersonal bestand aus den HH. Prosessor Lohbauer, Kommandant Stahel von Zürich, Kommandant Hofstetter in Zürich und Major Zehnter von Zofingen. An derselben nahmen Theil :

Offiziere .

.

. 19

Unteroffiziere

.

. 34 53 Mann.

Alle Kantone, mit Ausnahme von Bascl-Stadt und Aargau, waren durch Instruktoren vertreten.

Der Kurs theilte fich in eine Vorbereitungsschule von 14 Tagen, der nur die Offiziere beiwohnten, und eine Applikationsschule von 4 Wochen für die Unterinstrnktoren.

Im Verlauf der Schule wurde ein Korporal von Genf wegen undisziplinarifchem Betragen zurükgefchikt.

Ordnung und Disziplin ließen sonst im Allgemeinen nichts zu wünschen übrig.

Für den Unterricht diente die Verordnung des Bundesraths über die Bildung der Instruktoren der Infantene vom 27. September 1850 als Grundlage und Richtfchnur. Die Grundzüge der Taktik und Strategie

659

wurden von Hrn. Professor Lohbauer gelehrt; Soldatenfchnle, Pelotonsfchule, Bataillons schule und Bajonettfechten von Hrn. Kommandant Stahel. Hr. Kommandant Hoffietter hielt Vorträge über das Exerzierreglement, wobei mehr auf dessen geistige Auffassung hingewirkt ward; ferner über die Anwendung der Bewegungen und geuerarten vor dem Feind ; über Iägerdienft, Felddienft, Theorie des Zielschießens, Distanzenschäzen, Kenntniß der Waffen und Munition. -- Der Unterricht im innern Dienste, Rapportwesen, Plaz- und Feldwachtdienst, Anleitung zum Zielen , Scharfschießen, in der Verfertigung von Infantcriepatronen war Hrn. Major Zehnder übertragen. Die Instruktion in der Brigadefchule und der Feldbefestigungen ertheilte der Kommandant der Schule

selbst.

Für die Linienmanövres mußten des geringen Mannschaftsbestandes wegen Leute zum Tragen der Schnüre eingedungen werden.

Verschiedene Umstände wirkten höchst erschwerend und hemmend auf den Unterricht ein, namentlich: a) Die ungleiche Ausbildung der Offiziere und UnterOffiziere ; h) der Umstand, daß viele unvorbereitet und ohne nur den Zwek der Schule zu kennen, einrn'kten, fo daß von vorn herein fünf davon sich bestimmt erklärten, mit dem Infiruktionswesen fich für die Zukunft nicht befassen zu wollen; c) die Verschiedenheit der Sprachen ; beinahe die Hälfte sprach nicht deutsch ; drei tesfinische Unteroffiziere, verstunden weder deutsch noch franzofisch; d) der große Mangel der vorgeschriebenen Reglemente, die meistens erst in Thun angeschafft werden mußten.

6fiO 3.roz diefen nachtheiligen Einwirkungen hatte die

Schule ein nicht ungünstiges Resultat.

Jeder that nach Maßgabe seiner Fähigkeiten das Mögliche. Die Lernenden waren stets vom beßten Willen belebt, wohnten dem Unterrichte unausgesezt bei und benuzten ihre Erholungszeit zum Studiren der Reglemente. Bei den anhaltenden ermüdenden Uebnngen zeigten sie stets Frohsinn nnd Heiterkeit. So beurkundeten sie auf erfreuliche Weife den guten Geist, der fie befeelte und der sich auch in einer vollkommenen Harmonie, die während der ganzen Dauer der Schule nie gestört wurde, bewahrte.

· Jn der Absicht, in allen fpätern Instruklorenfchulen

eine gleichmäßige Auslegung und Anwendung der Reglemente zu erzielen , gab das Militärdepartement den Auftrag, alle sich ergebenden Zweifel zu lösen und zu protokolliren. Bei diesem Anlaß zeigte sich denn auch, daß die Uebersezungen sehr fehlerhaft find und viele unrichtige Citate enthalten.

Die Inspektion diefes Kurfes war dem Hrn. eidgenöffifchen Obersten Bourgeois von Eoreelettes ubere tragen.

Sanitätskurs.

Gemäß Art. 73 der Militärorganisation vom 8. Mai 1850 wurden unter der Leitung des eidgenössischen Oberfeldarztes, Hrn. Dr. Flügel, im Iahre 1851 auch ein Lehrkurs für das Gefundheitsperfonal abgehalten. An demfelben nahmen Theil.: Eidgenöffische Divisionsärzte . . . . 6 ,, Ambülaneeärzte .

.

.

.12 Korpsärzte aus verfchieden Kantonen .

. 8 Oekonomen 2 Krankenwärter .

.

.

.

.12 Zusammen .

. 40

66-1 Der Herr Oberfeldarzt leitete diesen Kurs mit anerkennenswerther Sorgfalt und Fachkenntniß. Blikt man auf die Resultate desselben, so darf behauptet werden,

daß die gestellte Aufgabe auf-befriedigende Weife gelöst

worden ist, und daß das infiruirte Personal im Allgemeinen eine klare Einficht in die militärischen und technischen Verhältnisse eines Militärarztes gewonnen hat, die ihren Nuzen bei spätem Dienstanlässen bewähren wird. Die einberufenen Aerzte und Krankenwärter waren beinahe Alle ihrer Aufgabe bewußt und folgten dem Unterricht mit ausgezeichnetem Fleiß und Eifer. Diesem wissenschaftlichen Streben reihte sich auf eben so gefälline als freundliche Weife das gesellige Verhältniß der sämmtlichen Aerzte unter einander an.

Zum Gebrauche in dicfem Kurse hat der Herr Oberfeldarzt Zeichnungen über den ..Transport von Verwnndeten anfertigen lassen, die den Unterricht wesentlich er.-leichterten. Dieselben werden nunmehr lithographirt und der Frater- und Krankenwärter-Instruktion beigelegt werden.

Hr. Dr. Meyer-Steiger, Ambülaneearzt I. Klasse machte der Schule das Geschenk eines Feldbraneards mit eisernem Fußgestell nach badischem System.

Im Ganzen wurden also im Iahr 1851 in den eidgenosfifchen Rekrutenschulen und Wiederholungskurfen instruirt: G e n e r a l st a b .

.

.

. 23 Mann Genie: Rekrutenschule .

.

.

.122 Wieder'hölungskurse .

.

.454

Zentralschule .

.

.

. 71 --"

· Transport-:

64?

"

670 Mann.

662

Artillerie:

Transport:

Refrutenschule .

Wiederholungskurse .

Zentralschule .

.

.

.

.

. 1027 .2611 .183

Kavallerie: Rekrutenschule .

.

Wieoerholungskurse .

.

.

.256 . 1516

Scharfschüzen

.

.

1772 ,, . 1031 ,,

.

.

.

.

.

Infanterie.

.

.

Gefundheitspersonal

8en.

670 Mann

3821 ,,

53 ,, 40 ,,

Zusammen 7387 Mann Im Artilleriewiederholungskurs St. Gallen rettete der Kanonier Teinperli von Kußnacht einen Train so l* daten vom Tod durch Ertrinken.

Der Kavallerietrompcter Fürstenfeld in Genf zeich?

nete sich bei der Rettung eines in den See gefallenen Mannes aus.

.Der Scharffchüze Iakob Eattamafch ans Eins rettete während der Rekrutenfchnle in St. Gallen zwei Kameradcn vom Tod durch Ertrinken im Bodensce.

Der Bundesrath ließ diesen wakern Leuten durch das fchraeizcrischc Militärdepartement eine Ancrkennungs-

Urkunde zustellen, womit eine kleine Gabe von je gr, 20 in neuem Schweizergeld verbunden war.

Jni....mttoren.

Mit gering« Ausnahme haben fich die HH. Instruktoren aller Waffen mit Eifer und Ausdauer der ihnen gewordenen Aufgabe gewidmet und die Pflichttreue in ihren Dienstverrichtungen, angespornt durch das gute Beispiel, das durch die ·£·£>. Oberinstruktoren gegeben .wurde, verdient volle Anerkennung. Besonders erfreu-

663 lich war auch die Wahrnehmung, daß d a , wo früher, vielleicht mit einigem Grunde, ein barsches Wesen gegenüber den ..Eruvpen zum Vorwurf gemacht werden wollte, diesem Vorwurf keine neue Nahrung gegeben wurde, indem von Seite der Instruktoren mit Takt und Ruhe gearbeitet wurde.

Während den dießjährigen Militärschulen kam ein einziger Straffall von Bedeutung vor, indem ein Trainaspirant von Bern wegen Diebstahls eingezogen wurde.

Er ward dem kompetenten Gerichte seines Heimathkantons zur Bestrafung überwiesen, da er das Verbrechen vor feinem Eintritt in den eidgenöffifchen Dienst beging.

Der Gesundheitsdienst wurde unter der Oberaufsicht des Hrn. Oberfeldarztes in den Rekrutenfchulen durch eidgenössische Ambülaneeärzte, in den Wiederholungskursen durch die Korpsärzte besorgt. Wir entnehmen dem sehr umfassenden Bericht des Herrn Oberfeldarztes Folgendes : Es wurden ärztlich behandelt: In den Rekrutenfchulen:

· Sappeurs

.

. Artillerie. .

Kavallerie .

Scharfschüzen .

.

.

.

Zimmetfranke. Spitalgängtr. Total.

.83

.656 .204 .513

3

86

38 .694 7 211 15 528

In den Wiederholungskursen :

Sappeurs .

Artillerie. .

Kavallerie .

Fortbildungsschule

.

.

.

.

.

.

.

.

27 418 134 334

7 34.

40 458 22 156 20 354

Infanterieinftruktorenschule . 12 Eidgen. Instruktorenschule . 1 0

-- --

12 10

2391

152

2543

Militärstras.

rechtst-fes-

Gefnndheits» .3.Ie8e-

664 Von diesen bei den Korps behandelten Krankheitsfällen wurden geheilt . 2196 Mann als dienstuntauglich entlassen .

. 62 ,, ·in die Spitäler versandt .

.

. 152 ,, gestorben (ertrunken). .

.

.

l ,,

2411 Mann*) Aus den Infirmerien und Spitälern wurd e n geheilt entlassen .

.

.

. 136 Mann ·als dienstuntauglich oder konvaleseent . 16 " in andere Spitäler evacuirt .

.

19 ,, gestorben .

.

.

.'

1 »

172 Mann*) Diese 172 (152) Mann genossen in den Spitälern 916 Verpflegnngs'tage, durchfchnittlich ein Kranker 51/3 £ag.

Die Kosten der Krankenpflege beliefen fich auf Fr. 2367.

12V2 RP.

Es ergibt fich somit abermals ein ungewöhnliches Verhältniß der Kranken und Unpäßlichen gegenüber der Zahl der -zum Dienst eitrgerükten Mannschaft, fo daß beinahe-je der dritte Mann fich als krank oder unpäßlich gemeldet hat. Viele davon mögen auf Rechnung der fog. Exerzirfieberkranken kommen; die mehrere der jüngern

Sanitätsoffiziere noch nicht hinlänglich zu beurtheilen wußten, auf die übrigens in Folge der neuern Verordnungen über den Sanitätsdienst in den Schulen ein" strenges Augenmerk gerichtet werden wird.

An innerlichen Krankheiten litten 1629 Mann, meistens mit rbeumatisch-katarrhalischen und' gastrischen Af> *) Die Differenz der 20 Mann rührt von den- EBacuationen au« deli Jnsirmeiien in die Spitäler her, indem sie alsdann auf beiden Rapporten erscheinen.

665 fektationen. Ursache davon waren die vorherrschende regnerische Witterung, und in Thun und Bière die fehlerhafte Befchassenheit der Bequartirung.

Die Verpflegung war gut, so daß der Oberfeldarzt ihr keine Schuld von Erkrankungen zumißt. Als eine vorzügliche Veranlassung zu vielen solchen Fällen bezeichnet er das schnelle und unbehutsame Auskleiden in den der Zugluft ausgesezten Kasernenzimmern nach erfolgter Erhizung durch den Dienst.

Die Zahl der mit äußerlichen Krankheiten und Verlezungen Behafteten betrug im Ganzen 782 Mann ; unter diesen waren ..Quetschungen, Verstauchungen, wunde Füße, Wundreiten 556. -- 56 Mann kamen mit Verwundungen und 5 mit Knochenbrüchen vor, leztere vorzüglich bei der Kavallerie.

Es wurde s. Z. die Frage gestellt, ob die Strängenketten an den Dcichselgefchirrcn nicht Veranlassung zu Ver-, wundung der .£rainso.daten geben möchten. Die ärztlichen Rapporte erwähnen nichts von derartigen Verlezungcn.

Gerügt wird, daß viele Milizen wegen Dienstuntanglichkeitausden Schulen heimgeschift werden mußten, denen die Marschtage bei gehöriger Untersuchung in den resp.

Kantonen erspart worden wären.

Das schweizerische Militärdepartement hielt fich für verpflichtet, eine genaue Berechnung darüber anfznstellen, was die Instruktion auf den einzelnen Waffenpläzen in den Iahren 1849, 1850, 1851 gekostet hat.

Das Refultat derfelben folgt in beiliegenden Tabellen.

Es wird dabei im Allgemeinen nur bemerkt, daß die Kosten des Iahres 1851 fich günstiger herausstellen, als jene des Iahres 1850. Auch wird das Departement trachten, daß die jezt noch obwaltenden Verfchiedenheiten Bundesblatt. Jahr«. IV. Bd. l.

64

1849.

Waffenplaz.

Zu Seite 665.

uebersichtliche Zusammenstellung der Kosten der verschiedenen Militärfchulen.

Benennung der Schule.

I.

Total

Dauer des Kurses.

Stärke.

der Kosten.

Besoldung und Verpflegung.

II.

Anschaffung von bleibendem Werthe.

III.

IV.

Dienstpferde.

V.

Geschüz« und Rriegsfnhrwerke

Munition.

VI.

VII.

VIII.

Ix.

Durchschnitt

Kasernen und .eokale.

SandentfchädU gnngen.

Gefundheitspsiefle.

Disersi.

der Art. 3 bis 9 per Mann.

Bemerkungen.

1

Thun.

·jortbildungs-

Thun.



fchule.

Thun.

Genierekrutenschule.

Thun.

Artillerierekrutenschule.

Bière.

,,

.obige.

Rpn.

572 78,476 5l

Rpn.

47,333 17

284

72

28,398 52

124 10,528 26

7,895 65

Mann.

Anfang d. 8. Juli u.

Dauer 9 Wochen bis 8. September.

Fr.

50,881

Fr.

164

17,066 53

11,039

390

38,362 32

23,687 06

Dauer 6 Wochen.

u

16. September.

Dauer 6 Wochen.

231 24,845

96

15,466

23

Aarau.

n

5. August und Dauer 6 Wochen.

305

22,910

39

17,073

66

Kavallerierekrutenschule.

5. August.

Dauer 5 Wochen.

93

10,810 75,

7,066 77

n

5. August.

Dauer 5 Wochen.

81

7,767 40

6,389 71

12. August.

98

10,886

69

7,715 99

82

8,200

08

7,136

Aarau.

' Bière.

H

Dauer 5 Wochen.

Thun.

H

--

754 27

8,349

22

1,910

93

_

10,477

_

450

5,010

--

1,140

--

305 20

--

--

55

129 27

273

Rpn.

Rpn;

Fr.

_.

Fr.

Rpn.

393 --

Fr.

Rpn.

329 --

Fr.

Rpn.

83

--

421 -- 117 --

112

_

161

24. Juni.

Dauer 5 Wochen.

Total: 1852

202,260 10

18

17

79

21 23

1,820

_

36 75 7/3O «

56

4,275

16

-- --

360 44

1,304 45

37 63

. 3,876

94

704 '75

115 84

105 74

1,147

02

40 60

-- ' 1,711 78

845 40

50

236 25

1,108

09

19

14

29 55

201 87

533 65

40

26

62 75

404

63

17 01

71 93

418

88

32

35

12

97

--

--

1,530

42 1899

--

--

_

_

02

-- _

--

904 71

--

--

1,379 44

--

---

984 20

-- -- ; 4

. 62

252 78

5

60

--

--

--

36

60

1,263

85

--

-- --

25

--

--

--

--

--

--

--

·^d. Kosten.

1,307

3,874

62

rw.

79

3712 03

1,148

_

4,680 --

54 70 v

1

!

Inbegriffen: [ a. Genierekrutenschnle.

) b. Artilletierrtrutenschule.

54 45

93

38

Ì

Rpn.

441

--

13

Fr.

22

--

2,726

7,807

Rpn.

79

2,946

371

1,872 71

Fr.

175 _

_

' 12. August nud

Zürich.

Winterthur.

11,121 55

Fr- Rpn.

500 20 esa 38

Fr.

'/«

,,

Getrennt »on obigen Schuten und als 3/5 in Rechnung aufgetragen mit Ausnahme »on Fr. 95 14 für Pferdemieihe, die ausschließlich der Fortbildungafchnle aufgetragen wurden.

Die Administrationskosten mit Fr. 9084. 42 sind ans obige drei Posten vertheilt worden.

In die Kolonne D i v e r s i sind alle übrigen in den Spezialrechnungen vorkommenden Ausgaben sur Transporte, Reparafureu, Instrilktionsbedürsnisse, Büralkosten u.dgl.

vereinigt.

ueberstchtliche Zusattntienstetfong der Kosten der verschiedenen Militarschnlen.

ISSO.

c

Waffenplaz.

Thun.

Zürich.

Thun.

Brugg.

Thun.

Zürich.

Zürich.

Thun.

Bière.

Aarau.

Colombier.

Lujern.

Zürich I.

Zürich H.

Zürich.

Basel.

St. Gallen.

Bière.

Aaran.

Thun L

Xhun II.

Luzern I.

Lnzern H.

Winterthur.

--.Bière.

Thun.

Aarau.

Schasfhausen.

der

Dauer des

Schule.

Kurses.

Benennung

Fortbildungs- 24. März bis 25. Mai schule.

ai.Märzbis u.Mai.

Genie-

rekrutenschule. P.

S.

Geniewiederholungskurs. P.

Solothurn.

<8t. Gallen.

Aarau.

Xhun I.

Thun n.

Bière l.

Bière ÏÏ.

Winterthur I-

Winterthur II.

rekrutenschule.

,, /, rf // rr

26. Mai bis 6. Iuli.

u.Iulibis24.Aug.

1s.Aug.bis28.Sept 8. Sept. bis 19. Okt.

der

Kosten.

Mann.

Fr.

271 77 86 119

l

3,694

4,612 80

--

388

11,797

59

8,488

63

--

268 204 25. Aug. bis 5. Sept. 330

10,520 34

40 70 46 56 17

74

8,135 10,540 11,190 11,773 7,083 4,263 4,272 10,270

71

14,688

37

tt ff

30. Juni bis H. Iuli.

182

ff

14. bis 25. Iuli.

183

ff ff ff

Kavalleriewiederholungs-

30.Juntbis7.Inli.

ff

30. 3uni bi.5 7. 3uli.

ff

1. bis 8. September.

22. bis 29. Sept.

ff

13.bis20.ckt.

22. bis 29. Sept.

29. Sept. bis 6. okt.

ff

9. bisie.Iuni.

16. bis 23. Juni.

9. bis 16. Juni.

16. bis 23. Inni.

ff ff ff //

-

18

47

23.Iuuibis4.Iuli.

28.Aprilbis8.Iuni.

28.Aprilbis8.Iuni.

11.Aug.bis2i.Sept.

14. Juli bis 24. Aug.

15,650 38 15,418 61 12,535 98 12,814 94 5,084 57

6,182

324

Kavallerierekrutenschule.

36 -- --

77

29. Sept bis 10.Okt.

H. bis 25. Juli.

28. Juli bis 8. Aug.

tf

68 38 19

1,644 14,494

86

2. bis 13. Inni.

ff

1,464

4,552

12. bis 23. Mai.

367

229

13 23

77

8,902 09 12,494 9l 4,638 67

68

77 123

79 124 ; 4,044 46 113 S 3,938 90 92

130 241 119 203 152 145 131 6607

1

2,981

60 6,657 08 4,131 32 6,359 50 4,309

5,304

4,832

95 82

6,713 06

') 386,589

iVJ

in.

Gesch.".»»

Dienstpferde.

und

5,471

Ì

78 _

4,758 7,979 83 7,491 66 7,806 11 5,706 19 3,502 34 3,693 70

6,933 37

10,427 56 7,849 35 8,573 71

53

2,468

84 81 34

-- -- --

60 261,255

88

1,238 33 830 96 610 10 785 955 75 327 266 225

-- -- -- -- -- -- 150 -- -- --

3,198

2,881 3,046 2,744 21 5,445 16 2,999 77 5,157 68 3,963 10 3,758 73 4,711 15

_ --

67 -- -- 60 -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- --

48 -- --

·

35 --

--

17 -- -- -- --

01

20 49

85

76

435 20 621 26 616 19 1,649 75 1,299 65 262 32 63 -- 9 60 2,044 48 2,116 09 827 -- 2,76l 30 1,112 69 449 1,182 862 722 492

-- -- -- --

-- -- --

2746 06

95

349 65 718 55

--

7 1

V.

VI.

VII.

Vin.

Munition.

Kafernen und Solale.

Sandentschädi« gungen.

Gesundheit«-

Kriegsfuhrwerîe.

Rpn.

Rpn. Fr. Rpn.

Fr.

Fr.

35,088 26 1582 97 ') 5,921 20 -- -- 4,075 82 711 47 -- 2,681 11 173 -- -- -- 2,079 75 -- ' --

82

1. bis 28. Dezember.

tf

n.

Anschaffungen von bleibendem Werthe.

6,859

,,

//

I.

Besoldung und Verpsiegung.

-- -- -- --

206

27. Okt. bis 23. Nov.

//

90

2,575 17 59 2,634 22,494 77 21,179 34 26,610 89 19,241 84 20,201 05 6,812 40

238

Parkkanonier.

tf Train.

Train.

Artilleriewiederholungskurä ·V -VU V*

Rpn.

56,795 79 7,301 91 4,359 79

262 256

107 90

19. Mai bis 29. Inni.

Total:

k..

Stärke.

104 S. 28. 7.bis18.Iuli.

S. Iuli bis 8. August. 122 Artillerie- 3 i.März bis 11. Mai. 254

kuxs.

gxeibuxg.

26. Mai bis 6 Juli.

19. bis 30. Mai.

Total

;

27

61 10 05 45 659 08 711 64 1,564 46

Fr. Rpn.

2,140 25 256 02 -- -- 57.S 74 219 2,042 702 1,183 1,829 2,569 -- 743 -- i

-- --

597 --43 -- 15 --11 -- 152 -- -- i -- ___ / '-- -- _ -- -- -- --

32,767 24 13,084

;

Fr. Rpn.

6,807

46 234 132

Fr.

Rpn.

2) 1,796 19 71 778 04 50 ·) - -- 38 12 -- 50 11 30 60 150 84 38 1,037 94 95

_ 210 60 201 73 2,285 227 80 70 1,813 26 40 4,771 85 2,990 59 753 89 73 1,870 52 52 i,505 73 4, 1,272 40 -- 815 83 ) 196 -- 89

17 -- 10 --

65

40 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 90

Zu Seite 665.

-- --

-- -- 1,973 63

2,504 04 882 366 941 2,025 718 222 47

62

30 23 46 54 02 -- 36 -- -- -- 11 25 ii 42 6 -- ) -- 40 80 7) i 50 -- 40 _ 7 10 -- ^_^15 -- 83 16 -- -- -- --

616

79

90 309 27 588

327 230

1,107 315 45 4 107 117

25 52

81 37 45 80 70 40 625 55 819 35 1 20 480 80 20 81

psiege.

Diversi.

_ 5 141 40 67 75 82 26 -- -- ---

6--0 -- --

-- 151 -- 775 10 731 70 84 40 101 15 103 15 82

--

-- -- -- --

-- --

2694

25

35

170 319 208 137 302 70 184

88

14

55 97 95

82 01 78 05 147 92 53 51 40 05 2 12 72 82 147 25 40 05 37 40 40 17 31 55

60 -- -- -- 41 ii -- - 250 02 -- 33 15 40 70 -- 131 29 -- 4 23 110 -- 17 32 39 24 17 10

10 3160

Bemerkungen.

per Mann.

Fr. Rpn. Fr. Rvn. Fr. Rpn.

172 25 218 27 3,068 45 10 -- -- -- 1,423 85 1,156 23 -- -- 1142 95 27 889 76 --

-- -- -- 109 30 5)i60 160 77 -- -- 9l 86 179 65 -- -- -- 199 50 440 73 -- -- 385 73 -- -- 263 -- -- 267 67 -- --

30,517 35 17,044 17

Dnrchfchniii der Axt. 3 bis 9

IX.

75 30 15

76 85

50 22 79 86 52

66

626 398 1,083 1,547 1,428 1,245 754 570 434

67

62 92 92 39

95

84

02 74 566 -- 595 79

369 75 909 18 270 25 544 05 438 04 259 92 327 90 372 98 440 26

Fr.

Rpn.

74 26

32 652/3

17 51 13 571/4

40'/5 i) begriffen.

112/3 keine, hingegen für Be31 50 2) Kafernenmiethe lenchtung. Kochholz, Wachbedürfnisse je.

8 8

31 03 43 72 28 17'/2 35 85'/2 16 15 25 63

20

381/2

8 53 18 16

83V4

55'/ 7 76 2 10 08 12 241/2 6 01

4

18

5 57«/2 9 37'/2

213 59 256 25

8l 59

159 26 23,319

24

Kavalleriewiederholnngskurs.

5) Für den Exexziexplaz.

hat keine Kafernenmiethe

verlangt.

7) Freiburg hat weder Kafernenc noch Statt*miethe verlangt.

'

43 07

117 75 150 --t i7l 97

276 06 151 32 160 50

Slrtill e r i e r e k r u t e n schule.

4) Luzern hat feint Kasernenmieihe verlangt.

3 16

60 01 14 77 50 92'/2 ii 71

626 98 175 35

©eniexekrutenschnle.

3) :Jn Thnn ist feine Kasernenmieihe, das ! Andere ist in der Fortbildnngsfchule »er1 rechnet worden.

e) SchaPanfen

131 79

923 35

Fortbildungsschule.

In die Rubri! D i v e r s i fallen alle am dern hier nicht benannten Ausgaben, wie Reparaturen, Transporte, alle Instruktion«beljürsnifje, so wie anch die Entschädigungen an; die Inspektoren.

·gier sind Fr. 4725 für Pserdemiethe in.

7 90 11 99 5 O2'/2 9 36>/2 5 92 8 83

i

"t i i

7 41 15 28 58

51

*) ®s sind auf diesem Betrag v. Fr. 386,589 60 % Fr. 1 363 für Pfetdeminderffierth nicht ausgenommen worden, weil diese Summe ans särnrntliche Artillerieschnlen zn repartiren wäre.

·êingegen sind Fr. 853 f. Kafernenstallmitthe der Kavallerieinstruktionen nachträglich dazu gekommen.

18.51.

Waffenplaz.

Benennung

Dauer

der

des

Schule.

Kurses.

Thnn

cortbildungs- e. Juli bis 6 Sept.

Xhun

Genierekrutenschule.

Geniewiederholungskurs.

schule.

Zürich Thun Moudon Aarau Thun

Zu Seite 665.

Ucbersichtïichc Zusammeustellung der Kosten der verschiedenen Militärschule«.

ff

<*

Aarau Colombier

tf

tf

Slttillevte* 1 reïrutenfdjule* tf S

Zürich

Thun

Aarau Zürich L, H.

BiereI.,II.,m.

Thun L, n.

Colombier Xhun

^ tt

Park-

Liestal

Stärke.

,,

«·

" ,, ,, "

H.

Hl.

I' II.



//

Kavallerierekrutenschule.

kurs. I. n.

H tf

der

Kosten.

Mann.

361

i. M« bis 14. Inni.

108

14. bis 25. April.

131

100 119 103 259 208 id.

11. Mai bis 2l. Juni. 289 225 id.

12. okt. bis 15. Nov. 46 382 5. bis 16. SRai.

16. bis 27. Juni.

15. bis 26. Sept.

6. bis 17. Okt.

z3. März bis 3. Mai.

train schule.

Artilleriewiederholungskurs.

,, I- 23. Inni bis 4. 3uU. ) K « ß

Aarau n Winterthur n Winterthurl.II. Kavalleriemit Remonten. wiederholungsSt. Gallen mit Remonten,

Total

Q--E

Luzern St. Gallen Zürich Laufanne

n

"a ,!: Scharfschüzen* r t 1

schule.

II II II II

28. Sept. bis 4. Oft- 121 28. Aug. bis 13. @ept. 338 14. bis 20. Sept28. Sept. bis 4. Okt. 117

120 157 303 8. Iunt bis 5- 3nU.

13. Juli bis 9. A-3- 193 10. Aug. bis e. Sept. ' 137 5. bis 11. Okt.

4. bis 31. Mai.

i4 Sept. bis 11. OK

233

VI.

VII.

VIII.

Munition.

Wach» und LagerBedürfnisse.

und Knegsfnhrwerke.

Landentschädi-

Gefundljeits*

gnngen.

-Psieae-

l

2,644 3,150 2,192 19,707 18,157 25,783 18,182 6,440 10,497

1,476 1,447 15,307 11,786 17,222 12,546 5,337

52 81

35 71 66 65 77 27 23

AJ^Ctf*.*-

-.»»/>

3,528

01

11,495 97 22 2,671 3,570 15 6,347 21 11,734 18 7,470 47 5,782 97 10,177 06

-- -- 60

8,159

10 14 83 57

60 68 65 -- --15 -- -- -- -- 83 21 50 *· 840 5--9 592 l -- -- 451 22 1,830 82 90 503 63 2,789 -- 43 -- 386 --2l 20 16 650 10 : -- -.- 1,046 17 4

15 08 6--7 --

9,929

78

--

--

1,854

28

--

16,445 02

--

--

1,287

97

--

1,847

16,046 3,074 10,070 6,901 6,765 6,817

58 59

76

58 28

17 30

89

73 46 79 2,278 04 86 2,961 2,580 97 r*_* AI.......

8,528

2,367 2,615 4,170 8,191

5,275 3,837 6,877

ZJl

« -

-- -- 7 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

A

so --

47 15 42 81 170 40 60 97 37 05_ 16 04

4l 292 90 1,292 05 2,479 25 1,496 13 1,641 95 520 90 78l 84 2,379 1,221

3f

496

33

8 i

i.

--

Fr.

77 454 13 186 77 298 55 32

1,572

928

64

1,447

3,674

60

17 3,086 9l 372 10 76 71 -- 99 40 -- 24 05 -- --- 45 60 47 88 -- -- -j~ -- 22 50 j-- 37 63 -- -- -- 06 80 T-

Rpn.

491 99 69 57 237 34

-- 17 117 90 1,884 15 2,180 69 2,706 92 3,562 43 6 -- 688 42

52

;

f 1

1 (

1

T !

*i

--

-- -- 14 70 5 70 68 -- 152 15 206 28 43 -- -- --

Fx.

Rpn.

Diversi.

Fr.

Rpn 20

18

95 sind auch hier gültig.

214 66

6

24

10 10 7 16

99 95 22 90

30 29 25

63 33 05

6

38

8

22

14

1,672

; 70 46 4 40 101 20

922 582

3 2 25

22

76 22 14 65 74 29 55 40

30

27 61

44

10

--

80

57

160

12

2,978

32

10

--

167 43

944

08

322 328 160

24 40

89 2 --

50 80 --

70 15 -- --

7 8 18

-- -- 39

-- -- 60

54 49 94 78

46 31

--

--

1,168

96 20 82

15 447 76 100

82

716 47 531

90

665

79 87

163 152

10

19

57

32

268

79

163 30 13

41

1,126

56

1,188

46 74

168 86

98 55

1,863

95

402

i,o«0 17 915 22 15 1,427 --

411 497 958

40 60 75 22

85

17,463

78

6 -- _

32

--

--

60

80

304 32 299 10 160 45

65 18

60 62

242 206

47 64

33 20

12

50

23

50

11 49 15 73 66

8

42 45 54

30

156

93

8

02

29 ' --

11 50

86 181

-- 47

8

46

168

50

9

10

7

82

107 4

25 26 39

321

51

8 2 7 12

78 59 95 77

11 11

58

14 14

60 37 20 09

16,690 11

501

07

10

2

40 255 55

1,161

253 56 135 80 108 66 93 77

Rpn.

05

3,836

--

Fr.

55 43 65 60 23 17

135 52

16 2,183 65

Bemerkungen.

59

51 -- !25

303

69

995

4

--

Fr. Rpn.

45 10 .

-- 4 --

Dnrchfchnitt der Art. 3 bis 9 per Mann.

346 594 507 564 367 214 54

1

)

1,248 77 269 81 609 so

--

126 226

-- Total: 7,427 366,798 74 256,537 36 1,653 26 32,479 77 7,452 80 31,176 1i,o6I 49 18. Mai bis 28. Ju« i 377,860 23 ^^·^^^H

Infanterie* inflruktorenschul

Dienstpferde.

fsefchüz«

IX.

V.

IV.

III.

Rpn.

Fr.

Fr. Rpn. Fr. Rpn.

Rpn. Fr. Rpn.

Fr.

41,038 92 1,163 17 10,698 87 1,380 38 4,562 74 -- -- 304 93 97 60 4,698 05 -- 19 20 14 40 324 65 1,823 58 -- --

..EhUn

mit Remonten, Aarau mit Remonten.

Bière I-, II.

mit Remonten.

Freiburg Frauenfeld Thun

II.

Anschaffungen von bleibendem Werthe.

Fr.

Rpn.

63,520 82 6,842 35 2,64l 08

14,418 83 7. bis 18. Iuli. ( 30.Iunibis11. SultA 14. bis 25. Juli. | 82325,507 42 s. Iuli bis 8. Aug. ) 15. bis 26. Sept.

9. Sept. bis 10. Okt. 719 21,192 87 157 4,446 31 15. bis 26. Sept.

Mai bis 14. Juni. 95 11,851 41 8.Maibis28.Iuni. 76 10,429 64 7.Ang. bis 27. Sept- 73 9,064 20 7.Märzbisi2.slpril.)

\ 297 9,355 43 19. bis 25. .Okt. j 3,152 54 7. April bis 3. M«. 109; 127 4,036 93 11. bis 17. Mai.

·1 O. C*-- i **±* -=-- £*··**

I.

Besoldung und Berpsiegnng.

128 690 965 601 509

750

10

71 47 93 46

7

57

...Die gleichen Bemerkungen, welche an| der Zusammenstellung von 1850 vorkommen,

666

in Zukunft, wenn auch nicht ganz, doch möglichst ausgeglichen werden.

.OberkriegsMit Beginn des Iahres 1851 wurde die Militärverfommissariat. Wu i.j un g mfy ben nfum Besti mmun g cn crganifirt.

Das Personale wurde bestellt, wie folgt : Herr Hauptmann P. Hüfer, als Buchführer und Verifikator ;

· Herr I. Stapfer, als Gehilfe desselben und speziell mit der Verwaltung des Verlags der Karten- und Reglernente beauftragt ; Herr Kommissariatsbeamter C. Abys, als Erpedii render (Kopist).

Die in Folge der Militärschulen sehr vermehrten Arheilen, Korrespondenzen, Zusammenstellungen, Ausfertigungen aller Art K. geboten die periodische Anstellung von Schreibgehilfen, so wie die Lohnkopiaturen einzelner größerer Komptabilitätsstüke.

Vom 1. Iannar bis Ende April blieb noch Herr Major Fehlmann mit einem Gehilfen an dem Schluß der Gränzbewachungsrechnung von 1849 beschäftigt. Die Untersuchung der Rechnung über den Feldzug von 1847/48 durch Herrn Oberst Schinz machte nothwendig, den Kopijìen Gfchwind für eirea 4 Monate anzustellen, um die beinahe täglich geforderten Pakete, Spezialbelege je.

hervorzusuchen und wieder gehörigen Ortes zu verwahren.

Die geschlossene Komptabilität der Gränzbewachung von 1849 und die Generalrechnung des'Militärd epartements pro 1850 mit allen ressortirenden Schulrechnungen wurden den 23. März abgegeben.

. Die Kommissariatsgeschäfte in den verschiedenen Schulen wurden in der Regel durch Beamte des eidge*

667 nösfischen Kommissariatsfiabes besorgt. Ausnahmsweise wurden mit derselben die Kantonskriegskommissariate von Luzern für die SoSfarfschüzenrekrutenschule, von Freibnrg für den Kavalleriewiederholungskurs und von Waadt für alle Kurse mit Ausnahme der Wiederholungskurse der Artillerie betraut. · Der Kantonskriegskommissär von Suzern erklärte aber bestimmt, daß seine kantonalen Geschäfte ihm künftighin nicht erlauben .werden, einen folchen Extradienst zu versehen.

Es hält übrigens sehr schwer, die Kommissariate für die Schulen zu besezen, weil die Dienstzeit mit Vorbe* reitung und Abrechnung beinahe zwei volle Monate in Anspruch nimmt, während welchen der Beamte seinen bürgerlichen Verhältnissen entzogen wird. Um tüchtige Kommissariatsoffiziere nicht zum Austritt zu veranlassen, ist es nolhwendig, ihren Verhältnissen in Friedenszeiten Rechnung zu tragen. Unter den Beamtenavierter und fünfter Klasse find einige, welche bereits gute Dienste geleistet haben; allein die Mehrheit bedarf noch einen umfassenden theoretifchen Unterricht, bevor fie mit Spe# zialsendungen betraut werden kann.

Unterm 2. Dezember 1850 hatte die h. Bundesversammlung den Bundesrath eingeladen, zu prüfen, ob es nicht möglich wäre, das nunmehr zu einer stehenden Behörde gewordene eidgenössische Kriegskommissariat gerade auch in feinem Verhältnisse zu dem während eines geldzugs bei der Armee befindlichen Kriegskommissariat so zu organifiren, daß die Siquidationsrechnungen nach dem Feldzuge durch das stehende Kriegskommissariat, auch unter angemessener vorübergehender Vermehrung des auf demselben angestellten Personals erledigt werden könne.

668

Diese Frage greift allzu tief in die noch bestehenden Réglemente der Kriegsverwaltung und in die zum großen Generalstab gehörende Organifation des Oberkriegskommissariats ein, als daß sie früher als bei deren Revision einläßlich und gründlich behandelt werden könnte. Indessen kann fchon jezt mit Zuverläßigkeit Folgendes ges sagt werden :

Durch die Verschmelzung des ständigen Kommissariats und des Armeekommissariats wollte theils eine Beschleunigung der Rechnungslegung, theils eine Ersparniß erzielt werden. Dieses ist aber nur unter der Voraussezung möglich, daß das eine oder andere Kriegsïommissariat Beamte besize, die für den in die Sphäre eines Ieden fallenden Gefchäftskreis nicht hinlänglich in Anspruch genommen sind. Dieses ist nnn aber nicht der .Bfall; denn sowol beim ständigen als beim Armeekriegskommissariat werden jeweilen nur diejenigen Beamten gehalten, die zu Besorgung der jeder Abtheilung zukommenden Gefchäfte unerläßlich sind. Es würde mit...

i)in bei der Verfchmelznng weder ein Zeit- noch ein Geldgewinn erzielt. Uebrigens wird diefes anch durch die Praxis der lezten Iahre bestätigt. Der Kriegskommissär berichtet darüber Folgendes : Durc-h die leztjährigen Erfahrungen ist zur Eviden/j erwiesen, daß der wirkliche Oberkriegskommissär und fein reglementarifches Personale mit den Liquidationsarbeiten der Bewaffnungen »on 1848 und 1849 binnen dem im §. 6 des Reglements über die Kriegsverwaltung vorgeschriebenen .-Termin entsprochen haben würden, wenn das .dazu verfügbare Personal sich ausschließlich damit hätte .beschäftigen können und nicht fortwährend durch ander.weitige Dienstverrichtungen bei großen Truppenmassen

669 daran verhindert worden wäre. Selbst die Bereinigung der Sonderbundsfeldzugsrechnung konnte, ungeachtet ihrer großen Schwierigkeiten mit Perfonen, Korporationen und Behörden, wobei keine Zwangsmaßregeln zur Anwendung gebracht werden durften, -- acht Monate nach Entlassung des 'lezten Truppenkorps geschlossen werden. Zudem ist einleuchtend, daß nur die Kriegskommissäre der Armee mit den vielen, aus den Dispofitionen und Anordnungen des Oberbefehlshabers hervorgegangenen Einzelnheiten vertraut sein können, ohne die eine regelmäßige Verwaltung und Rechnungslegung

unmöglich ist.

Ans diesen Gründen hat der Bundesrath beschlossen, einsweilen die Verschmelzung der beiden Kommissariate nicht eintreten zu lassen, sondern diese Frage zu verschieben, bis die sachbezüglichen Réglemente einer Revifion unterworfen werden.

Nachdem sich der Ankauf von Pferden für die Ar- Dienstpfftde tillerieinstrnktion im Iahr 1850 auf eine vorteilhafte Weise bewährt hatte, wurde auf den Antrag des In- senschaft spektors dieser Waffe die Zahl derselben im Frühjahr beim Beginn der Artillerieschulen von 40 bis auf 60 vermehrt.

Der reine Gewinn, nach Abzug der Unterhalts- und Pflegekosten, den diefe Pferde abwerfen, beläuft sich auf

gr. 9385.15 Rp.

Dieses Resultat wäre noch günstiger ausgefallen, wenn die Pferde nicht vom 1. Iänner bis 24. März und vom 16. November bis Ende Iahres für den Instruktionsdienst unbefchäftigt gewesen wären.

Um indessen die Kosten des Unterhalts der Pferde während .dieser unbeschäftigten Zeit möglichst zu redu*

670 ziren, wurden nach Beendigung der Schulen 20 Pferde an öffentlicher Steigerung veräußert. Auf dem Erlös ergab fich kein wesentlicher Verlust, indem diese Pferde sehr gesucht waren.

Der Kapitalwerth* der mit 31. Dezember noch vorhandenen 40 Pferde betrug nach damaliger Schazung 10,872 Fr. a. W. Die Abfchazungen fallen stets den betreffenden Schulabtheilungen und nicht der Kapitalrechnung zur Last.

Während die Pferde für die Instruktion nicht in Anspruch genommen find, werden fie so viel nöthig zu Heu- und Haberfuhren benuzt und auf diese Weise im Interesse des eidgenösftschen Aerars verroendet, ohne daß dafür irgend etwas in Rechnung gebracht wird.

Pferdefchaznn» Der Gefundheitszustand bei den Pferden der Arö*"tillerie und Kavallerie war im Allgemeinen sehr befrie_ ., digend. In Aarau und St. Gallen mußten PferdekurC / anstalten errichtet werden-, weil die Influenza dafelbst " .·" überhand genommen hatte. Indessen könnten sie bald wieder aufgehoben werden.

gür fämmtliche Schulen wurden 3184 Pferde einge-

schäzt, nämlich : 1292 bei der Artillerie und 1892 für die Kavallerie, und wofür die 'Kosten 2813 oder 88l/3 Rp. per Pferdbetrugen.

Umgestanden find 2 Artillerie- und 3Kavalleriepferde; _ihr Schazungswerth betrug Fr. 1476. -- Der Abschazung wurden im Ganzen ,509 Pferde unterworfen, deren .Gesammtentschädigung auf " 10,571. 10 anstieg.

,Y_

671 Von dieser lezten Summe fallen · gr. 2,974. auf 146 Artilleriepferde

und

,, .7,597. 10

auf 336 Kavalleriepferde.

Summe der Entschädigungen : Fr. 12,047. 10 Der Durchschnitt der Abfchazungsentfchädigungen beträgt bei der Artillerie Fr. 2. 30 und bei der Kavallerie Fr. 4. 01, oder überhaupt bei beiden Waffen Fr. 3. 32.

A. T h u n.

Hier muß die vieljährige Klage wiederholt werden : Räumlichkeiten

eine finstere und ungcfunde Kaserne, welche die Handv v · .-·-,. r, -
B. Zürich.

Mangelhaft find hier noch die Stallungen, welche schon früher gerügt werden mußten. Der längst gehegte Plan, hiefür eine Neubaute unmittelbar hinter der Kaferne auszuführen, in Verbindung mit einer entsprechenden Reitbahn, soll nun um einen bedeutenden Schritt vorgerükt sein, indem dieser Bau wirklich beschlossen sein soll. Zu hoffen ist, daß auch eine angemessene Vergrößcrung des Manövrirpla'zes bald erfolgen inogc, was

ebenfalls beabsichtigt wird.

C. A a r a u.

Dem bisherigen Ucbelstand, daß die Schießübungen an einem sehr entfernten, durchaus ungeeigneten Lokal

·>«enen»«W'5 d plätze fucWaffen« We Instruktion der Speziatwaffen.

672

vorgenommen werden mußten, ist nun durch die Ertichtung eines Kugelfanges auf dem ordentlichen Excrzirplaz begegnet. Zum Manööriren mit vereinigten Batterien wäre der Plaz etwas weniger beengt zu wünschen.

D. Bière.

In Anerkennung des Uebelstandes, eine ...truppe während 6 Wochen in jenem, zuweiten rauhen Klima unter Zelten logiren zu müssen, hat die Regierung von Waadt die Einrichtung treffen lassen, daß die Mannschaff auf dem Boden über den Stallungen mit Stroh und Deken sich einrichten kann. Die Mannfchaft wäre in so fern ordentlich, jedenfalls besser als früher aufgehoben, allein diefe Einrichtung ist deswegen unzwckmäßig, weil die Ruhe der Pferde dadurch in hohem Maße gestört und die Reinlichhaltung derselben ungemein erschwert wird.

Die schöne Ebene von Bière eignet sich vorzüglich sür militärische Uebnngen und der Waadtländerfoldat ist gerne dort; es sollte daher dieser Waffenplaz, wenn immer möglich, beibehalten und daher der hohe Stand Waadt angelegentlichst angegangen werden, zur angemessenen Bequartirnng der Mannschaft dafelbst einen entsprechenden Bau, nach getroffenem Einverständniß mit den eidgenössischen Militärbehörden, aufsühren zu lassen.

E. C o l o m b i e r .

Hier ist seit vorigem Iahre Vieles geschehen, indem die Regierung von Neuenburg durch Ankauf von circa 70 Iucharten Land den Manövrirplaj nach Wnnfch erweiter! und dadurch die Herstellung einer .angemessenen

Schußlinie ermöglicht hat. Auch die Stallungen im Schloß zu Colombier find vermehrt worden, fo daß hier den billigen Ansprüchen einer geordneten Instruktion entsprochen ist.

673 Der übrigen Wassenpläze wird v-or der Hand nicht

erwähnt, weil dieselben noch nicht bleibend festgestellt find. Auch diese Frage wird nun, nachdem das Gesez über die Mannfchaftsskala erlassen ist, durch eine Kommission vorberathen und endlich gelöst werden.

A.

Eine besondere Aufmerksamkeit glaubte das Militärdépartement auf die Vollziehung der Artikel der eidgenösfischen Militärorganisation verwenden zu sollen. Zu dem Ende wurde durch die Instruktion für die Infpektoren der Infanterie und Scharfschüzen vom 14. Iuni 1850 vorgeschrieben, daß die Kantone alljährlich spätestens bis zum 15. Dezember den Instruktionsplan der im darauf folgenden Iahr zu instruirenden Truppen dem Militärdepartement mitzutheilen haben.

Dieser Vorschrift wurde im Allgemeinen, wenn auch nicht auf die angegebene Zeit, von den Kantonen mit großer BcrcitwiUigfcit Genüge geleistet, mit Ausnahme des h. Standes Waadt, in fo weit es den Wiederholungskurs der Infanterie betrifft.

Bei der Prüfung dieser Instruktionspläne wurde hauptsächlich darauf gefehen, daß wenigstens das Minimum der in der Militärorganisation vorgeschriebenen Unterrichtszeit ertheilt werde. Alle Kantone haben, ausgenommen Waadt, denn auch wenigstens das Minimum geleistet, viele aber auch auf eine erfreuliche Weife ein Mehreres.

Der h. Stand Waadt entfchuldigte seine Unterlassung durch frühere vielfache militärifche Leistungen und die im Werk liegende neue Kantonalmilitärorganifiition.

Ohne das Gewicht diefer Gründe zu verkennen, glaubte

Ueberwachnng des Unterricht«, ,,,,i, @charf, schüzen in de« 8TM*TMTM-

674 aber der Bundesrath wegen Mangel an Kompetenz die nachgesuchte Bewilligung zu derfelben nicht ertheilen zu dürfen. Dessen ungeachtet unterblieb der Wiederholungskurs der Infanterie.

Obwol die Instruktion für die Inspektoren der Infanterie und Scharfschüzen eine sehr umständliche ist, und namentlich auch ein besonderes Gewicht auf die wesentlichsten Dienstzweige der Infanterie und Scharffchüzen legt, so sah fich das Stiilitärdepartement in Folge der im Iahr 1850 eingelangten Instruktionsberichte dennoch bewogen, ihre Anfmerfsamkeit auf einige Luken in der Instruktion zu lenken und zu dem Ende folgendes Zirkular an dieselben zu erlassen : "Verschiedene Berichte über die vorigen Iahrs statt* gehabten Inspektionen über die Infanterie und Scharffchüzen, betreffend sowol den Rekruten- als den Wiederholungsnnterricht, schweigen über das, was im Zielschießen und Bajonettgefecht geleistet wurde.

Ich will Ihnen, Herr Oberst, nicht sagen, daß das bezeichnete Exerzitium vor allen am geeignetsten ist, dem Infanteristen und Scharffchüzen den Nuzen und die Vorzüglichkeit feiner Waffe augenfällig zu machen und fein Selbstvertrauen in hohem Grade zu weken, weil ich weiß, daß Sie mit mir vollkommen einverstanden find.

Allein ich sehe mich veranlaßt, Sie in Ihrem loblichen Streben, dasselbe möglichst zu fördern, zu unterstüzen und Sie einzuladen, in Ihren InfpeftionCberichten umständlich zu erwähnen, ob und was in den refp. Kantonen im Zielschießen und Bajonettgefecht der Infanterie und Scharffchüzen geleistet wird.

Wenn auch in einigen Rekrutenfchulen und Wiederholungskursen Bedeutendes für den Wacht-, Feld- und innern Dienst gethan wurde, so ist dieses in andern

675 weniger der Fall. Auch hierauf muß ich daher Jhr 'besonderes Augenmerk richten." -- Die Instruktion gestattet den Inspektoren der Infanterie und Scharfschüzen nicht, fich bei den Inspektionen' durch ihre Adjutanten begleiten zu lassen. Nachdem aber im Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben für das Iflhr 1851 zu diesem Zweke eine Summe von den beiden Räthen ausgesezt worden war, sah fich das Militärdepartement bewogen , dieses Verhältniß zu regliren und zu dem Ende folgendes Zirkular zu erlassen : ,,Der lezte Theil der Instruktion für die Infpektoren ·der Infanterie und Scharfschüzen verfügt, daß fich wol dieselben ,,ohne Begleitung" auf Ort und Stelle zu begeben haben, um ihre Funktionen auszuüben. Von ; mehreren Seiten ist aber der Wunsch geäußert worden, daß denselben wenigstens bei Anlaß der Inspektion einer taktischen Einheit und größerer Truppenkörper -- bei welchen eine Aushilfe unerläßlich sei, und auch das militärische Dekorum , im Interesse des Militärwesens, möglichst beobachtet werden müsse -- eine Begleitung durch einen Adjutanten bewilligt werden möchte.

In Würdigung dieser Gründe hat die schweizerische Bundesversammlung im Voranschlag über die Einnah., men und Ausgaben des Jahres 1851 dem schweizerischen Militärdepartement im Ganzen eine Summe von Fr.

2000 ausgefezt, um die Besoldung der erwähnten ..8egleitung der eidgen. Infpektoren der Infanterie und Scharfschüzen zu bestreiten.

Obwol diese Summe unzureichend wäre, bei jeder Inspektion einen Adjutanten zu besolden , so wird dieselbe doch ohne Zweifel ausreichen, diefes bei solchen

676 Inspektionen thun zu können, die eine Aushilfe oder die Beobachtung des militärischen Dekorums erfordern.

In theilweiser Abänderung der fachbezüglichen Stelle der §. 10 erwähnten Instruktion werden Sie demnach ermächtigt, in den genannten Fällen bei Ihren Infpektionen einen Adjutanten beizuziehen.

Bei jeder Verwendung erhält ein Adjutant die Befoldung feines Grades, die reglementarifche Vergütung für die Reise, die Portionen und eine Ration. Entschädigungen oder Abfchazungen für Pferde werden keine vergütet."

In der Regel wurden den Jnspektoren, je nach der Zahl der zu inspizirenden Truppen und dem Stand der Jnstruktion in den betreffenden Kantonen, ein bis zwei

Inspektionstage bewilligt.

Ueber die Inspektionen folgender Truppen sind die Jnfpektionsberichte eingelangt :

Zürich, Bern , Suzcrn, Schwyz,

4 Kompagnien Scharffchüzen.

7 1 2 l 3 1 1

Bataillone Jnfanterie.

Halbbataillon Infanterie.

Bataillone Infanterie.

Detafchement Rekruten.

Komp. Scharfschüzen.

Scharffchüzenkompagnie.

Bataillon Infanterie.

Nidwalden,

1 Df.tafchen.ent Rekruten.

1 Komp. Scharffchüzen.

Obwalden,

2 Komp. Infanterie.

l Detafchement Infanterierekruten.

Zug,

1 Komp. Scharffchüzen.

1 Bataillon Infanterie.

1 Detafchement Rekruten.

677 Freiburg,

1 ..Detaschement Insanteriereïruten.

1 Scharfschüzenkompagnie.

2 Solothurn, l 1 1 Bafel-Stadt, 1 Basel-Landschaft, 1 1 Schasshausen, l

Komp. Infanterie.

Detaschement Jnfanterierekrnten.

Bataillon Infanterie.

Detaschement Infanterierekruten.

Bataillon Infanterie.

Detaschement Infanterierekruten.

Bataillon Infanterie des Auszugs.

Schulbataillon Infanterie.

1 Refervebataillon.

AppenzellA.-Rh., 1 Scharffchüzenkompagnie.

l Bezirksbataillon.

Appenzell I.-Rh., V2 Infanteriebataillon.

St. Gallen, Graubünden, Aargau,

Thurgau,

Tesfin, Waadt,

Wallis, .....îeuenburg, Genf,

1 Detaschement Iägerrekruten.

2 Bezirksbatailjone.

2 Abtheilungen Rekruten.

2 Bataillone Infanterie.

3 Komp. Scharfschüzen.

l Infantcrierekrntendetafchement.

1 Abtheilung Offijiersafpiranten.

2 Scharffchüzenkornpagnien.

3 Bataillone Infanterie.

l Schulbataillon.

P/z Bataillon Infanterie, Reserve.

l Komp. Scharfschüzen, " 4 Bataillone Infanterie.

l ...Detaschement Infanterierekruten.

4 Komp. Scharfschüzen.

3 Bataillone Infanterie.

l Infanterierekrutendetaschement.

l Bataillon Infanterie.

1 Infanterierekrutendetafchement.

2 Bataillone Infanterie.

678 Aus diesem Berichte ergibt sich im Wesentlichen Folgendes : Beschaffenheit Jm Allgemeinen hat die Mannfchaft die vorgeschriebene

des Personel-

Grösse

£.. geistige

Zauglichkeit

-,um Militärdienste »st

überall vorhanden, nnd eben so die körperliche Tauglichkeit.

Im Allgemeinen ist die Mannfchaft von starkem Körperbau und gefund, nur in wenigen Bezirken ist diefelbe etwas schwächlich, was lokalen Verhältnissen zugeschrieben wird.

Bewaffnung u.

Die Säbel der Offiziere sind meistens nach Ordonnanz Ausrüstung, und gehörig besorgt; deßgleichen diejenigen der UnterOffiziere und Soldaten. Die meisten Abweichungen von der Ordonnanz finden sich in denjenigen Kantonen, die Jäger nnd Füsiliere mit Säbeln bewaffnen. Die Weidmesser der Scharffchüzen gehören noch verschiedener Ordonnanzen an. Jn dieser Hinsicht wird die neue Ordonnanz größere Einheit schaffen. Die Gewehre für den Bundesauszng find im Allgemeinen von guter Dualität und überall perkussionirt. Bei der Reserve sind viele Gewehre von geringer Dualität und es ist die Perkufsio-

nirung noch nicht vollständig durchgeführt. Die Jägergewehre haben nicht überall die reglementarische Länge.

Die Stuzer sind im Allgemeinen gut, jedoch von sehr verschiedenen Ordonnanzen. Auch das Gewicht ist sehr verfchieden. Sie wägen von 11--16 Pfund. Es gibt folche, die fehr übel befolgt und andere, die mit keinen Bajonetten verfehen sind. Diesen Uebelständen wird durch die Einführung der neuen Ordonnanz abgeholfen werden.

Jn einigen Kantonen ist bereits eine doppelte Bewaffnung für die Infanterie vorhanden. Jn diesem Fall werden die Gewehre erster Dualität in den Zeughäusern aufbewahrt und der Mannschaft nur für den Dienst im

679 Felde abgegeben, während sie für den Unterricht mit Gewehren geringerer .Dualität versehen sind. Die Patrontaschen sind im Allgemeinen gut und nach Vorfchrift der · Réglemente. Bei einigen Kantonen sind dieselben aber zu klein und weder gehörig unterhalten, noch im Innern gehörig eingetheilt. Die Weidtafchen sind von fehr verschiedenen Ordonnanzen und mehr oder weniger brauchbar.

Auch hier wird durch die neue Ordonnanz eine wesentliche Verbesserung erzielt.

Die Säbel- und Weidmesserkuppel sind im Allgemeinen gut; doch muß auch hier bemerkt werden, daß nicht bei allen die eidgenössische Ordonnanz beobachtet ist. Die einen sind zu schmal, andere zu breit.

Die Tornister sind im Allgemeinen von guter Beschaffenheit. Das Riemwerk ist solid und gehörig unterhalten. Doch wird die eidgenöfsifche Ordonnanz auch nicht überall befolgt. Es finden sich zu kleine Tornister vor und auch folche, die nicht mit Dekeln von Fell versehen «sind. Der reglemcntarifche Inhalt ist meistens

vollständig.

Die kleine Ausrüstung ist im Allgemeinen vorhanden.

Das Fehlende wurde gerügt und auf dessen Ergänzung gedrungen.

Die Tschakkos von konischer Form sind beinahe überall Kieidn-g.

vorhanden. Dagegen kommen noch hin und wieder reglementswidrige Verzierungen und auch Sturmbänder von Messing vor. Die Feldmüzen sind im Allgemeinen reglementarisch; doch erlauben sich auch hier die Offiziere willkürliche Abweichungen und Verzierungen, die durchaus unerlaubt sind. Die Uniformröke find im Allgemeinen von guter Befchaffenheit. Bei den Rekruten und den jüngsten Jahrgängen des Auszugs wurden sie aber, gemäß

680 Art. 148 der Militärorganisation, weggelassen und an ihrer Statt die Aermelweste eingesührt. Ein Kanton hat bei den Offizieren und ein anderer bei den Scharffchüjen, entgegen dem Reglement, den Wassenrok eingeführt nnd in einem andern Kanton sind die Truppen der Mehrzahl nach nur mit Kapüten versehen. Jn mehreren Kantonen tragen die Uniformen merkliche Spuren der lezten Feld-

züge, indem diefelben ziemlich abgennzt sind. Die Aermel-

Disiinktions«

zeichen.

Instruktion.

westen sind gut. Die Beinkleider sind im Allgemeinen nach Ordonnanz; bei den Truppen einzelner Kantone in Folge der Feldzüge etwas abgennzt und in andern Kantonen entgegen dem Reglement mit Schlizen versehen.

Die Schuhe sind gut, hie und da zn fchwer; zuweilen kommen entgegen der reglementarischen Vorschrift auch Stiefel oder Halbstiefel vor. Die Kamaschen von Tuch sind beinahe überall vorhanden, doch ziemlich häufig abgenuzt. Die Kaputröke sind durchschnittlich von guter Beschaffenheit, meistens blaugrau; doch fehlt es hie und da an einem guten Schnitt.

Die Distinktionszeichen aller Grade, fo wie die Abzeichen der Arbeiter sind in der Regel nach réglementarifcher Vorschrift vorhanden. Jn einigen Kantonen tragen die Offiziere Epaulettes mit boillonsartigen Franfen, was nicht fein follìe. Jn andern sind die Abzeichen der Arbeiter nicht von Tuch, oder auch nicht von reglementarischer Farbe. Auch fehlen ziemlich häufig die Distinktionszeichen der Unteroffiziere auf der kleinen Tenue. Jn andern Kantonen sind die Epauletten der Unteroffiziere und die Epaulettenhalter mit Gold durchwirkt, was durchaus reglementswidrig ist.

Die Stellung und die Haltung des Mannes ist im

Ganzen befriedigend, das Tragen des Gewehres ziemlich gut. Die Handgriffe werden in vielen Kantonen mit

681 großer Präzision ausgeführt, in andern lassen sie vieles zu wünfchen übrig. Das Anschlagen ist in vielen Kantonen gut, in andern läßt es ebenfalls viel zu wünschen übrig. Die Feuer sind reglementarisch eingeübt. Der Takt der verschiedenen Schritte ist im Allgemeinen gut, doch wird bemerkt, daß der Laufschritt nicht überall gehörig eingeübt werde, und von anderer Seite, der reglementarische Schritt sei etwas zu lang und veranlaße leicht Unordnung. Die Pelotonsschule wurde allgemein auf befriedigende Weife vollzogen und von den Offizieren mit wenigen Ausnahmen gut kommandirt.

Die Bataillonsmanövres, namentlich die Formation in geschlossenen Kolonnen und in Angriffskolonnen, die Déploiements und die Vorkehren gegen Kavallerie werden häufig mit großer Schnelligkeit und Genauigkeit ausgeführt. Dagegen läßt sich nicht beftreiten, daß in einzelnen Kantonen die Bataillonsschule noch vieles zu wünschen

übrig läßt.

Die Herren «Stabeoffiziere und die Hanptlente sind in der Regel im Stande, ein Bataillon gut zu kommandiren.

Jm leichten Dienst wird bei den Jägern und Scharfschüzen Befriedigendes geleistet; doch muß auch hier bemerkt werden, daß mehrere Kantone auch in dieser Hin·ficht nicht das Erforderliche gethan haben. Es bedarf hier noch einer durchgreifenden Nachhilfe. Die Füsiliere werden im Allgemeinen im Jägerdienst nicht geübt, nur ausnahmsweise geschieht dieses in einzelnen Kantonen.

Das Bajonettgesecht wird in vielen Kantonen noch gar nicht gelehrt. Dagegen wird in andern ganz Ordentliches geleistet. Auch für diefen Jnstruktionszweig sollte an »ielen Orten mehr und Besseres geleistet werden.

Bundesblatt Jahrg. IV. Bd, I.

65

682

Das Zielschießen wird bei den Scharffchüzen gehörig geübt. Die Resultate sind der Verschiedenheit der Ordonnanzen wegen auch sehr verschieden, so daß eine Zu« sammenstellung derselben keinen richtigen Begriff bilden kann und deßhalb unterlassen wird. Jm Allgemeinen sollte mehr aus unbekannte Distanzen und aus bewegliches Ziel geschossen werden. Bei der Jnfanterie wird das Zielschießen in einigen Kantonen auf erfreuliche Weife bethätigt und durch Schießprämien aufgemuntert; in andern dagegen wird noch wenig gethan und bedarf eines nachdrüklichen Jmpnlses. Jn den erster« Kantonen sind die Resultate, wenn auch, wie natürlich, demjenigen der Scharffchüzen nachstehend, erfreulich.

Jnfanterie und Der Wacht- und Sicherheitsdienst wird in einigen Scharffchüzen. Kantonen gut gemacht; in andern, vorzugsweise in solchen, die ihre Truppen nicht kaferniren, läßt er noch vieles zu wünschen übrig. Die verschiedenen Zweige des innern Dienstes, Aussichtsdienst, Rapportwesen, die Kaserne- und Zimmerordnung werden an verschiedenen Orten mit großer Genauigkeit bethätigt, während sie an andern Orten sehr vernachläßigt sind.

Die Tambouren und Trompeter stehen auf verschiedenen Stusen der Ausbildung. Während die Einen Ausgezeichnetes leisten, sind Andere nicht einmal mit den regletnentarischen Signalen und Märschen vollständig bekannt.

..Die Leistungen der Feldmusiken sind befriedigend.

Spezielle Erwähnung verdienen die Jnstruktionen der Aspiranten auf Offijiersstellen in verschiedenen Kantonen, d'ie wirklich ausgezeichnet gut genannt werden dürfen.

·Ss wäre sehr zu wünschen, daß diejenigen Kantone, welche noch nicht dahin gelangt sind, sich bestreben möchten, auch: in dieser Hinsicht ein Mehreres zu thun. Es kommen noch häufig, vorzugsweise im VII. Jnspektioncikreis, Abwei-

683.

chungen von den eidgenössischen Exerzier- und Manövrirïeglementen vor, die störend einwirken und nicht geduldet, werden können.

Die Disziplin ist im Allgemeinen sehr gut. Jn sammtlichen Korps, die den Inspektionen unterstellt wurden'/ herrschte die erforderliche Subordination. Die Untergebenen erwiesen den Vorgesezten die gebührende Achtung und den schuldigen Gehorsam. Die Militärs aller Grade beachteten sowol unter sich als gegen die Bürger ein anstandiges Betragen. Schwerere ©trafen, kamen keine vor. Jm Allgemeinen wird die militärische Polizei gut

gehandhabt; hie und da. läßt sie noch zu wünschen übrig..

Mit sehr geringen- Ausnahmen ist die Mannschaft willig, eifrig, anstellig und vom beßten Geiste beseelt; sie wünscht zu lernen und zwar nicht nur Weniges, sondern Vieles. Auch kann nicht bestritten- werden, daß im Verhältniß zur Zeit, die man anf die Instruktion verwendet,'

viel geleistet wird. Jm Verhältniß schwächer in ihren Leistungen als der Soldat sind die Unteroffiziere.

Die

Dienstzeit ist im Allgemeinen zu kurz, und für den CadresUnterricht wird nicht in allen Kantonen gethan, was billiger.

Weise gefordert werden darf.

Es läßt sich nicht beftreiten, daß es unter dem Offiziers-

korps Viele gibt, die allen billigen, Anforderungen vollständig entsprechen. Dagegen kann man sich nicht verhehlen, daß unter denselben auch sehr viele schwache Offiziere sind und solche, denen der nöthige Eifer und

der militärische Geist abgeht.

Die Inspektoren sprechen, sich übereinstimmend dahin ans, daß die von ihnen inspizirten Truppen kampffähig seien. · . · Das Militärdepartement ließ sich auch angelegen sein, die Jnspektoren der Jnsanterie und Scharfschüzen von

684 allen wichtigern Projekten und Erlassen im Militärwesen in Kenntniß zu sezen und ihnen dadurch Gelegenheit zu geben, ihre Ansichten und guten ..Käthe gehörigen Orts anbringen zu können. Zu dem Ende erließ es unterm 23. Dezember folgendes Zirkular: ,,An die Inspektoren aller Waffen!

Jch habe die Ehre Jhnen hiemit anzuzeigen, daß ich, um Sie so viel möglich fortwährend von Allem in Kenntniß zu erhalten, was in der eidgenössischen Militärverwaltung geschieht und Sie interessiren kann, mein Sekretariat angewiesen habe, Jhnen künftighin alle Mittheilungen an die Kantonsbehörden, geschehen solche in Form von De.freten oder Kreiöschreiben, ohne Begleitschreiben zugehen zu lassen, auch wenn solche die Spezialität Jhrer Waffe nicht beschlagen.

Deßgleichen wird Jhnen meine Kanzlei in ähnlicher Weise alle Projekte von Gesezen, Dekreten u. s. w. übermitteln, damit Sie davon Einsicht nehmen und Jhre allfälligen Bemerkungen darüber einreichen können, womit Sie mich jeweilen befonders verbinden werden." -- Gemäß Art. 5. des Beschlusses vom 27. August 1851 hat sich das Militärdepartement bestrebt, den 9îegierungen der Kantone vom Ergebniß der Jnstruktionen und Jnfpektionen Kenntniß zu geben, sobald die Schul- und Jnfpektionsberichte einlangten und das Büreanpersonal deren Ausfertigung vornehmen konnte.

Nach Mitgabe des aufgestellten Turnus wurden im Sidg. Inspef* tionen des Ma» Jahr 1851 folgende Infpektionen vorgenommen: ieriellen und 1) Im Kanton S c h w y z durch den Inspektor der der Munition, Artillerie ; 2) im Kanton G r a u b ü n d e n durch den gleichen;

3) im Kanton S o l o t h u r n durch Herrn eidgen.

Artillerieoberstlieutenant Wurstemberger von Bern.

685 Das Ergebniß dieser Inspektionen ist Folgendes :

1. S c h w y z .

Die Bewaffnung der verschiedenen Truppenarten ist überkomplet ; dagegen läßt dieselbe in qualitativer Be-

ziehung vieles zu wünschen übrig. So ist namentlich die Bewaffnung der Schüzen durchaus ungenügend; für die eine Kompagnie find Stuzer vorhanden, welche nun für konifche Projektile umgeändert, übrigens in gutem Zustande, allein so schwer find, daß sie den dermaligen Anforderungen an eine Schüzenbewassnung kaum eutsprechen.

Die Stuzer der zweiten Kompagnie find leichter, aber alt, zum Theil noch mit Steinschloß und ohne Weidmesser oder Bajonett und zur Umänderung für konische Geschoße unbrauchbar.

Für die Infanterie find weit mehr als die ersorderliche Anzahl von ganz guten Gewehren vorhanden, dieselben leiden aber durch mangelhaste Besorgung. Das im Kanton Schwyz aus politischen Gründen besolgte System, die Waffen in die verschiedenen Bezirke zur Aufbewahrung zu vertheilen, ist, militärisch genommen, ein verderbliches, da man eben nicht überall die erforderlichen Lokalitäten und für die Aufficht und Besorgung auch nicht die geeigneten Persönlichkeiten findet. Unter diesen ungünstigen Verhältnissen hat denn auch der Zustand der schwyzerischen Bewaffnung augenscheinlich gelitten. Die Gewehrausrüfiungsassortimente find > wie beinahe überall, unvollständig.

Die Große und gorm der zwar in guter Dualität von Straßburg bezogenen Patrontaschen, so wie die Breite der Säbel- und Patrontaschenbandeliere entsprechen nicht den reglementarischen Vorschriften. Die Gewehr-

686

bestandtheilfisten fehlen ganz und der vorhandene Vorrath an Gewehrbestandiheilen hat wesentliche Luken.

·An den Saken far die Kochkessel fehlen die Riemen.

Die durch das Reglement geforderte Trainpferdaus.-.

rüstung hat ungemein große .Lüken. Von den durch das R.eglement pro 1817- von Schwyz verlangten 34 Pferde,gefchirren find nur fi v.orhanden, die übrige Ausrüstung ist im Verhältnlß. ...Da nun das neue Bundesgesez übe):

die Kantonskontingente die dießfälligen Anforderungen an den Kanton Schwyz noch vermehrt, so ist es durchaus nothwendig, daß derselbe auf beförderliche Ergänzung der vorhandenen Sijken bedacht sei.

Von den -eajemejttarifch geforderten Kriegsfuhrwerïen fehlten: 1 Schüzenkaisson in die Divisionsparks ;

1 Schüzenkaisson in den Depotpark; 2 Bataillonsfonrgons.

Den vorhandenen zwei Schüzenkaissons find alte Inlantcriehalbkaissons und für die Schüzenkompagnien nur

zur Noth genügend.

Die Feldapotheken fehlen ganz; die vorhandenen Wasserflächen der grater find zu klein.

Die Infanterie-patronenhülsen find von etwas zu starkem Papier ; das Schüzenpulver ist von zu grobem Korn.

Das Munitionsmagazin ist, in Folge Beschattung der umgebenden großen .-Bäume, feucht. An Geschüzen befizt der Kanton Schwyz acht franzöfifche Achtpfünderkanonen, welche, zur Verwendung als Pofitionsgeschüz geeignet find.

2. © r a n b ün d e n.

Die Bewaffnung ist vollständig; darunter 92 neue Stuzer mit konischem Geschoß, welche indessen von der

687 neuesten eidgenössischen Ordonnanz in einzelnen Punkten etwas abweichen.

Die Ausrüstung für die Trainmannfchaft ist zum Theil noch unvollständig. Für die Scharffchüzen fehlen die Bajonettscheiden und ein Theil der Stuzermmen.

Unter dem Vorrath an geldgeräthen .fehlen 4l Aextc.

In Beziehung auf die -.trainpferdausrüftung ist zwar seit der frühern Inspektion etwas geschehen , allein immerhin fehlen noch 28 Paksättel nebst der entsprechenden Ausrüstung.

.

.

Der Grund , warum der Kanton Graubünden mit dieser Anschaffung noch im Rükstande ist, scheint vor..znflsweise dem Umstände beigemessen werden zu müssen, daß man dort zu der Zwekniäßigkeit der reglcmentarisch »orgcfchriebenm Konstruktion die Bafljattel mit Rüfficht ans den dortigen Pferdschlag kein Vertrauen hat, indem man eine mehr bewegliche Polsterung vermittelst Spreuern nach landesüblichem Gebrauche vorziehen wurde. Mit der Organisation des Personalbestände!... der Gebirgsbatterie muß nun aber notwendigerweise auch die Vervollfiändignng der Pferdausrüstung Hand in Hand gehen.

Die in Beziehung auf Zahl dem reglementarifchen Bedürfniß entfprechendcn Kaissons können genügen. Das Zeughaus in Ehur ist finster und, in Beziehung auf den erforderlichen Raum ungenügend ; im Hinblik auf die nun dort unterzub'ringende Gebirgsbatterie follte eine zwekmaßige Verbesserung , resp. Erweiterung des Lokals verlangt werden.

3. S o l o t h u r n .

Die Bewaffnung und Ausrüstung ist vollständig; hin* gegen nicht gut unterhalten. Die gederhaken für die Pistolen sind zu groß. Bei der Trainpferdausrüstmig find die Sattelkisten einer neuen Ausfüllung bedürftig.

688 Von den ©efchüzröhren wird die Sechspfünderkanonenröhre Nr. 4 als nicht mehr dienstfähig erklärt.

Die Eintheilung der Gcfchüzaufsäze ist auf der unrichtigen Seite angebracht.

Die Laffetten mit Ausrüftung find der Reparatur bedürftig ; die Vorrichtung zum Vorfpannen vermittelst des Zugseiles fehlt. Die Munition für die Handfeuerwaffen ist nicht mit der erforderlichen Genauigkeit verfertigt.

Von allen diefen Uebelständen wurde den Kantonsregierungen Kenntnif.. gegeben, mit der Einladung, diefelben

mit möglicher Beförderung zu beseitigen.

..Penjlonen,

Der vom Bundesrath vorgelegte Bericht und Antrag über die Revision der in golge des Sonderbundsfeldzugeê aufgestellten Pensionsklassen, gestiizt auf die Arbetten der im Iahr 1850 aufgestellten Kommiffion eidgenösfifcher Sanitätsoffiziere, wurde von der hiefür vom h. Nationalrath niedergcfczten Kommiffion in Betracht genommen, hingegen nicht zu Ende berathen. Diese Angelegenheit kann daher erst im Jahr 1852 erledigt werden.

Einem Pensionirten von Bern wurde als Beisteuer für eine Badekur in Schinznach eine Summe von Fr. 200 verabfolgt.

Einem Aargauer wurde für ein hölzernes Bein ein Betrag von Fr. 26. 15 ausbezahlt.

An Liebesgaben sind noch vorhanden Fr. 7169. 70,

deren Verwendung sich der h. N a t i o n a l r a t h vorbeholten hat.

8efhin8st»erfe.

Der Bericht über den Zustand der Festungswerke und die im Jahr 1851 vorgenommenen Reparaturen und Neubauten ist ungeachtet wiederholter Recharge nicht einge-

langt.

689 Der Stand der Aufnahme der Karte der Schweiz Karte der war auf 31. Dezember 1851 folgender : @-.*eiz.

Ausgegeben sind die Blätter H, m, IV, V, VI, VII,

XI, XVI,

XVIII,

XXI.

Vollendet ist das Blatt X; es wird aber erst mit den angränzenden Blättern IX und XIV der Oeffentlichkeit übergeben.

Aufgenommen sind die Blätter IX, XV, XVlII.

Mehr oder weniger vorgerükt sind die Arbeiten an den

Blättern Vili, xii, XIV, xx, XXIV.

Die Regierung des hohen Standes Bern wurde wiederholt eingeladen, für die Kartirung der noch aufzunehmenden Theile seines Gebiets die nöthigen Anordnungen zu treffen.

Der Bundesrath ließ sich auch angelegen sein, die Kartirung der Schweiz möglichst zu fördern. Zu dem Ende bewilligte er auf den Antrag des Hrn. General Düfour einen außerordentlichen Kredit von Fr. 8000, um das Blatt IX in Paris graviren zu lassen.

Den Kantonen wurden im Laufe dieses Jahres zur Bundesgeseze, Vollziehung übermittelt die von der h. Bundesversamm- äH«8.«""ente u.

lung unterm 27. Auguft 1851 erlassenen Bundesgeseze: °rtcnnfln-ena) über die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschast an Mannschaft, Pferden und Kriegsmaterial zum schweizerischen Bundesheer; b) über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres ;

c) über die Strafrechtspflege bei den eidgenössischen Truppen ; d) ferner der Befchluß vom 23. Dezember 1851, betreffend die Umwandlung der Anfäze für Besoldung und Vergütung im Réglemente für die eidgenössifche

690 Kriegsverwaltung vom 14. August 1845 und im Gefez über die eidgenöfsifche Militärorganifation vom 8. Mai 1850, in Folge Einführung des neuen Münz-

fnßes.

Der Bundesrath erließ: a) Unterm 15. Januar 1851 eine Verordnung über den Eintritt der Mannschaft in die eidgenössischen Militärschulen, und b) eine Verordnung, betreffend die Aufnahme der Aspiranten aufOfsiziersstellen beim Genie, der Artillerie, der Kavallerie und der Scharffchüzen in die eidge-

nössischen Militärschulen ; c) unterm 13. Mai 1851 den Beschluß, betreffend die Bewaffnung und Ausrüstung der Scharffchüzen; d) am 6. Juni 1851 die Verordnung, die Maße der Zwölfpfünder- und Sechspfünderkanonen betreffend; e) am 28. November 1851 das Reglement über Be?

kleidung und Bewaffnung der eidgenössischen Jnstruktoren.

Das schweizerische Militärdepartement hat mit Ermächtignng des Bundesrathes aufgestellt: a) Die Instruktion für den eidgenöfsifchen Jnspektor des Genie, vom 1. Oktober 1851; b) die Instruktion für den eidgenössischen Jnspektor der Artillerie, vom 16. Juni 1851; · c) die Instruktion für den eidgenössischen Obersten der Kavallerie, vom 24. Februar 1851; d) die Jnstrnktion für den eidgenössischen Obersten der Scharffchüzen, vom 22. Februar 1851; c) die spezielle Instruktion für den Sanitätsdienst bei den verschiedenen eidgenöfsifchen Jnstruktionsabtl)ei= lungen.

691 Der Entwurf eines revidirten Dienstreglements, bearbeitet vom Hrn. eidgenöfsischen Obersten Zimmerli, liegt dem schweizerischen Militärdepartement vor, ist aber noch nicht zu Ende berathen.

Das schweizerische Militärdepartement hat den Herrn Kapellmeister Lüthardt in Bern mit einer Revision nnd gleichmäßigen Bearbeitung der Trompeterordonnanz für alle Waffen beauftragt.

..Das Bureau des Militärdepartements bestand aus: MiUtarfanjlei.

einem Sekretär, einem Kopisten (Registrator), einem Abwart.

Wegen vermehrter Arbeit mußten beigezogen werden: ein zweiter Sekretär, ein weiterer Kopist.

Das Militärdepartement hat mit Vergnügen wahr- Schluß, genommen, daß die Kantone sich aus das Eifrigste angelegen sein laffen, die eidgenössische Militärorganifation nicht nur durch entsprechende Geseze, fondern auch durch die That.ins Leben treten zu lassen. Es kam eher in den Fall, daorts zu mäßigen, damit des Guten auf e i n m a l nicht zu viel geschehe, als anzuspornen. Ueberhanpt waren feine -.Beziehungen mit den Militärbehörden der Kantone jederzeit auf angenehmem Fuße.

Nachdem nnn eine dreijährige Erfahrung über die erfolgte größere Zentralifation des Militärwefens gemacht wurde, dürfte es an der Zeit sein, einen kurzen Blik auf die einzelnen Zweige desselben zu werfen.

DieGeneralstabsschule leistet in theoretischer Beziehnng, was bei unsern Verhältnissen gefordert werden darf. fy\ praftifchev Hinsicht sollte mehr gelhan werden können. Dazu bietet die Zentralifation des Unterrichts

692 der Spezialwaffen zum großen Theil die Mittel. Läßt man nämlich die angehenden Generalstabsofsiziere in angemessenen Zwifchenräumen den Unterricht derjenigen Waffen genießen, denen er vor feinem Eintritt in den Generalstab nicht angehörte, fo wird er sich nicht nur praktisch ausbilden, fondern auch diejenige Kenntniß aller Waffen erlangen, die einem Generalstabsoffiziere unerläß-

lich ist.

Die Truppen des Genie entfprechen allen billigen Anforderungen. Die Anstelligkeit und Geschiklichkeit der Mannfchaft im Allgemeinen ersezt vieles der kurzen Jn-

firuktionszeit.

Die Artillerie hat durch die Zentralifation des Unterrichts wesentliche Fortfchritte gemacht. Der Unterschied in der Bildungsstufe, der vor der Zentralisation auf das Zufammenwirken der Artilleristen verschiedener Kantone so störenden Einfluß übte, ist größtentheils gehoben. Dadurch wird bedeutende Zeit für andere Zweige der Instruktion gewonnen, und es glaubt das Militärdepartement vom Zeitpunkte nicht mehr fern zu sein, der erlauben wird, die Dauer der Zentralschule a b z u k ü r z e n und den Unterricht auf eine höhere wissenfchaftliche Stufe bringen zu können.

Auch die K a v a l l e r i e hat durch die Zentralifation des Unterrichts Bedeutendes gewonnen. Sie könnte weiter ausgebildet werden, wenn die Lokalitäten und übrigen Verhältnisse erlauben würden, sie in größern Massen zusammenzuziehen. Störend wirken aber die alljährlichen nur siebentägigen Wiederholungskurfe ein. Häusig sind der Reifetage mehr als der Unterrichtstage, was die Mannschaft sehr belästigt und die Kosten bedeutend vermehrt, ohne daß dadurch im militärifchen Jnteresse

693 etwas erzielt würde. Es wäre fehr zu wünschen, daß wenigstens versuchsweise der Wiederholungsunterricht nur alle zwei Jahre, aber auf die Dauer von 14 Tagen ertheilt werden könnte.

Die S c h a r f f c h ü z e n haben noch mit mancher .Schwierigkeit zu kämpfen. Die zu fchwere Bewaffnung

und Ausrüstung tritt noch häufig hindernd in den Weg.

;DeßgleichendieVerschiedenheit d e r A n s i c h t e n über i h r e V e r w e n d u n g . Indessen werden auch diese Schwierigkeiten durch die neue Bewaffnung und Ausrüstung größtentheils gehoben und die Frage der Ver-

wendung durch die dadurch erzielte größere Beweglichkeit von selbst gelöst.

Die Jnstruktorenschule der I n f a n t e r i e hat den auffallendsten Beweis ihrer Nüzlichkeit und Nothwendigkeit geliefert. Es rükten in dieselbe Jnstruktoren ein, die auf den verschiedensten Stufen der Ausbildung waren.

Wenn auf der einen Seite folche sich einfanden, die nichts zu wünfchen übrig ließen, so waren auch andere, die von einem Soldaten wenig voraus hatten.

Wenn diese Schule bisher ihre Hauptaufgabe nicht vollständig löfen konnte, fo hat sie doch das Fundamentzu ihrer Löfung gelegt und es wird diefelbe ohne Zweifel bei einiger Beharrlichkeit das vorgefezte Ziel erreichen.

Die Hauptschwierigkeit, die zu überwinden ist, liegt offenbar im Mangel eines ständigen Jnstrnktionspersonals und in der unvollständigen V o r b e r e i t u n g eine£

Theils der Zöglinge. Hier können einzig die Kantone helfen, dort sollten die eidgenössifchen Behörden das Mögliche thun.

Die Jnfanterie in den Kantonen hat durch die eidgenössischen Inspektionen manchen Jmpuls zu ihrer weitern

694 Ausbildung erhalten. Jn mehreren Kantonen leistet dieselbe bereits Vorzügliches, in andern bedarf es in der Bethatignng des Eifers, der sich überall vorfindet, eine große Beharrlichkeit, um auf die gewünfchte Bildungsstufe zu gelangen. Indessen wird nicht gezweifelt, daß dieselbe mit der Zeit auch erreicht werden wird.

Das Materielle der Armee ist im Ganzen in einem guten Zustande.

Das Militärdepartement unterließ nicht, den Vertheidigungsanstalten der Schweiz seine Aufmerfsamkeit unausgefezt zu widmen und jederzeit alles vorzubereiten, was erforderlich war, um dieselben in Wirksamkeit zu sezen.

Einer besonder« Untersuchung wurde auch die Frage unterstellt, welchen Einfluß, die an verschiedenen Gränzen der Schweiz ausmündenden ausländischen Eisenbahnen auf unser Vertheidigungsfystem ausüben, ob und welche Vorkehrungen dieselben etwa erfordern möchten.

Die Arbeiten auf den befestigten Punkten der Schweiz rüken, wenn auch langsam, doch immer etwas vorwärts.

Es wäre sehr zu wünschen, daß auch hier die ersorderlichen Kredite bewilligt würden, um die Arbeiten noch mehr zu beschleunigen und ihrer .-.Sollendung entgegen zu sühren.

Wenn auch noch Manches in den gesammten Wehranstauen der Schweiz größerer Vervollkommnung fähig ist, und nach diesem. Ziele unabläßig hingesteuert werden muß, so sind sie doch im Allgemeinen der Art, daß man mit Bernhigung jeder Eventualität entgegen sehen darf.

Beleuchtungen jn den Beilagen.

lleberfichten der Kosten der Militär schulen. 1850:.

Die Abtheilung von Besoldung und Verpflegung wird zwar aufgestellt und ihre Betreffnisse ausgesczt, um im (Scfamnittotal zu erscheinen; da fie aber nach Règlement, also ganz normal find, so werden dieselben, sowie die dritte Abtheilung: ,,.Anschassungen von b.eiben'oem Werth" in die Durchfchnittsberechnung nicht aufgenommen, welche die übrigen Kosten eines Mannes auf dem betreffenden

Wassenplaz nachweist.

Fortbildungsschule : 271 Mann, erelufiv : Besoldung, Verpflegung und Anschaffungen, übrige Kosten per Mann . ...

; . . . . . . . . gr. 74 Rp. 26 ab: Dienstpferde Fr. 5,121 Rp. 20 . . per Mann ,, 18 ,, 90 Bleiben: Fr. 55 Rp. 36

per Tag gr. - Rp. 88

©enieschule : Zürich 77 Mann, rnlufiv: Besoldung und Verpflegung., Durchschnitt per Mann . . Fr. 32 Rp. 65 Transport. gr. 32 Rp. 65

·

Ì

Transport : gr. 32 Rp. 65 davon find gr. 778 Rp. -- per Kaferne und Lokale, also . . . . , , 10 , , -- Bleiben: gr. 22 Rp. 65

§

Per Tag gr. - Rp. 54

Thun

86 Mann, steht »or mit Fr. 17 Rp. 37. Da Kochholz und Be-

leuchtungskosten bei der gleichzeitigen Fortbildungsschuleverrechnet

find

,, -- " 42

Geniewiederholungskurs : 119 Mann, der Pontonnier in Brugg . gr. 13 Rp. 57 per Mann ab : für Kriegsfuhrwerke

Fr. 578 Rp. 74 . . . " 4 ,, 86 Bleiben : Fr.

" ~8 Rp.

~ ~71 . . . " - , , 2 0 der ©appeur in Thun der Sappeur in Zürich

. gr.

S Rp. 40

gr.

8 Rp. 11

Also ziemlich übereinstimmend. In Brngg und Thnn waren keine Kasernirungskosten.

l Artillerieschule: g Zürich 254 Mann, welufive : Besoldung und Verpflegung £ per SDîaftn . . . . . . . . gr. 31 Rp. 59 Sr. -- RP. 75 .1 fchun 262 Mann, dito ,, 21 ,, 03 ,, -- ',, 50 t Bière 286 Mann, dito ,, 43 ,, 72 ,, 1 ,, 04 ·** Aarau 238 Mann, dito ,, 28 ,, 17 ,, -- ,, 66 P Colombier 206 Mann, dito ,, 3 5 ,, 85 /, -- ,, 85 Hier find Zürich und A a r a u annähernd* gleich, wenn die Unterschiede der an ersterem Orte m4t betragenden Posten der Pserdschaden, eeschüz, Munition, Kaserne und Lokale abgezogen werden.

£ h u n kost« weniger, weil sür Kasernifnng, Allittend'e', Lärtdbeschädigüfiö ftichls vêt kömmt.

Ci 05

Bière ist am thenersten, durch die beträchtliche Stärke von SolalJ-rtieti-i ürt'd durch doppelte Munitionkonsumo.

tttii|t>îs

Bei Colombier find die Geschüztraneporte von S3iere nach Colombier und von Colombier nach 0 .îhurt eiiï stdrker $ofett geworden. Auch finige andere Dosten tragen zur S-heurwng bei.

-5

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Wiederholungskurs :

Zürich

388 per Mann Fr, 8 Rp. 53 \

Bafel

268 ,,

St. Gallen 204 " Bière 330 ,,

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Thun L

367 324

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Thun H.

229

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Aarau

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18 16 7 .10 12 6

83 55 76 08 24 0l

.gier erscheinen Basel und St. Gallen die kostspieligsten, und zwar der erste t e wegen großem Munltionsoerbrauch und Feld» schaden, der a n d e r e wegen aUzntheurer Landentschädigung und mehreren außerordentlichen Ausgaben. Auch der erste Kurs in Tljun hat durch eine starke Muni.ionsausgabe Zürich* überschritten, wo doch die Kasernirung und Lokale zu bezahlen waren.

Kavallerieschule : Winterthur 74 Mann, per Mann . . . . . gr. 43 Rp. 07 davon Abfchazung von

Bière £hun

Dienstpferden gr. 2,044 71 Mann, _ _ _ per Dienstpferde Fr. 2,116 68 Mann, -- -- -- per Dienstpferde Fr. 827

%r. 26 Rp. 54 netto gr. 16 Rp. 53 -- Rp. 22v3 gr. 60 Rp. 01 .. 29 " 80 netto ,,30 " 21_ " 42v2 gr. 14 Rpr7T ,, 12 " 55 netto ,, 2 " 22 _ ,, 031/4

Aarau

77 Mann,

-- -- -- ftr. 50 Rp. 92 ver" Dienstpferde Fr. 2,761 ,,35 ,, 88 netto' "15 ,, 04-- ,, 19'/2

Winterthur und Aarau erscheinen in den gleichen Verhältnissen; bedeutende Abschazungen find an beiden Orten, besonders in Aarau.

- .

Bière hat die theuersten Lokalitäten und die meisten außerordentlichen Ausgaben.

.-îhun.ist weitaus am billigsten, freilich ohne Kasernirungs- und Plazausgäben, und mit ttnbe* deutenden Extrakosten und sehr mäßigen Pferdentschädigungen.

^ Kavalleriewiederholungskurs: Schaffhaufen 123 Mann, trifft per Mann Fr. 11 Rp. 7l greiburg

92

Solothurn AaraU St. Gallen

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SBinterthur l. 145 Mann, trifft pet Mann ftr. 7 R.-.). 41< Winterthur H. 131 ,, ,, ,, ,, ,, 15 ,, 28 In gfreiburg und £hun find auch hier keine Kasernen- und Lokalkosten, -- Die Kosten des IL Kurses in Thun find, obschon die Mannfchaftszahl nur der Hälfte des I. gleich kömmt, nur von sehr i-ieringem Unterschiede.

Schasfhausen, Aarau und aBinterthur II. wurden durch die Pferdentfchadigungen vertheuert.

Solothurn, St. Gatten, Bière, Thun H. und Winterthur I. ebenfalls, sonst würden sich die durcï'i'chnittlichen .tosten aus Fr. 6 per Mann stellen.

; Beleuchtung zur tfe&erftcht der ..Sofien des SDîifitoruttterrichté. 1851.

.Jortbildungsschule : 361 i-Dîann, exelufive : Besoldung und Verpflegung und Anschaffungen, übrige Kosten Per Mann gr. 59 Rp.

also schon gr. 15 weniger als voriges Iahr, wenn aber auch hier die Rubrik III.

Dienstpferde von Fr. 10,698 oder per Mann ,, 29 ,, abgezogen werden, so reduziren fich die wirklichen Kosten auf . . . . . gr. 29 Rp.

oder in 63 Tagen per ..tag ,, _ ,,

05 63 42 46'/2

Genieschule ...thun: Thuii 108 Man«, Durchschnitt .per Mann 42 .tage

. . . . . . . . . Ct. 18 Rp. 95 per $ag : gr. -- Rp. 45

Geniewiederholungskurs : Zürich 131 Mann in 12 Tagen, per Mann Fr. 6 Rp. 24 per Tag Fr. -- Rp. 52 Thun 100 Molidonl19 Aarß U

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Zürich hat nur Fr. 214 verschiedene Ausgaben; ...thun, obgleich ohne Kasernenkosten hat hingegen nur Fr. 922 dergleichen, und gr. 126 Munitionskosten. Moudon stellt fich gleich wie £hun, die Kosten gleichen fich durch größere Entschädigungen für Kasernirung je. Aaran ist ziemlich normal wie Zürich.

Artillerierekrntenschule : ...t-hun 259 Mann, in 42 ...tagen per Mann . . . ftr. 16 Rp. 90 per Tag gr. ·**· Rp. 40 Aarau

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Colombier 289

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Zürich

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Parktrainschule SChun: ' 3 to 2.huu 46 Mann, in 35 Tagen perMann . . . ftr. 23 Rp. 50 per Tag ftr. -- Rp. 67 Hier kommen die Artillerieschulen von Thun und Zürich in gleiche Linie; erstere war zwar 34 SJiann stärker, hatte aber keine Kasernen- und Sokalmiethen, hingegen starke Pserdabschazungen und Fr. 592 Gcschüzmiethen. Zürich hingegen unverhältnismäßig stärkern Munitionsverbrauch (Fr. 15 Rp. 86 per Mann). Bei Colombier ist es der Transport der Gefchüze und Kriegsfnhrwerkt: von Thun dahin und zurük, welcher diese Schule vertheuerte, so wie auch ein größerer Munitionévcrbrauch als Shun und Aarau.

Aarau war 50 Mann schwächer als Zürich und hatte mehrere höhere Beträge in einzelnen Rubriken.

Artilleriewiederholungskurse : Aarau 382 Mann, in 12 Tagen per Mann gr. 6 Rp. 38 per Tag Fr. -- Rp. 53

Zürich I., n.

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Bière L, II, III.

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Aarau erscheint am billigsten. Zürich ist durch Pferdabschazungen vertheuert; Biere, obgleich mit drei fich folgenden Kürfen ist durch seine Lokalverhältnisse immer köstlicher -als die andern Pläze, zudem starker Munitionsverbrauch und viele außerordentliche Ausgaben.

Colombier hatte die beiden Pofitionekompagnien greiburg und Neuenburg mit nur 157 Mann.

Sechs Maulthiere von Wallis zu Gebirgsbatterien und 12 dem Bund gehörende Pferde im Dienst.

Kavallerierekrutenschule : Thun 95 Mann, in 42 Tagen per Mann Fr. 18 Rp.,66 per Tag Fr. - Rp. 45 Aarau

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Thun stellt fich durch größere Mannfchaftszahl und geringere Pferdabfchazungen so billig heraus.

Winterthur höher durch Lokalmiejhen und stärkere Pferdabfchazungen. Aarau ebenso, doch noch bedeutend vermehrt durch die Pferdkrankheiten, die dadurch nöthig gewordene Kuranstalt nach Aufhebung der Schule und daherige viele Pferdentfchädigungen.

Die Schule in Genf wurde nicht erwähnt, da dieselbe keine besondern Bemerkungen veranlagte und ouch mit keinen bedeutenden Extraunfosten verbunden war.

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Kûvallet'iewie..î...!rl;i..lUtt~gskurse: .

Winterthur L, II.

297 Mann, in 7 ...tagen per Mann $r. 8 Rp» 54 per Sag gr. 1 Rp. 22 St. Gallen

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37 14

Winterthur und Bière stehen am höchsten durch stärkere Abfchazungen der Pferde und mußten ohne diese bei der Anzahl Mannschaft und Pferde einen bedeutend billigern Durchschnittskosten zeigen.

Das Gleiche ist auch bei Thun vorherrschend. .Jreiburg berechnete für seine Kavallerie keine Lokalmiethe von Kaserne und Stallungen und es fielen auch keine andern Extraausgaben vor.

Scharfschüzenschulen : Thun 157 Mann, in 28 ..Tagen per Mann gr. 12 Rp. 77 per Tag Fr. - Rp. 45

Luzern St. Gallen

303 ,, ,, ,, 193 ,, ,, ,,

Zürich

137

,,

Sausanne

233

,,

,, ,, ,, ,,

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,/ 11 /, 6o /, ,, /, -- /, 41 ,,11 ,, 37 ,, ,, ,, - ,, 40v2

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Luzern hatte stärker« Munitionsverbrauch und bedeutend größere außerordentliche Auslagen, do.sür § aber auch eine weit stärkere Mannschaftszahl als die andern Schulen. In der Rubrik IX. find cmch £ Fr. 290 Entschädigung an die durch unglüklichen Zufall verwundete Wittwe Räber von Küßnacht .S. mitbegriffen.

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l* Im Allgemeinen muß auf die durchschnittlich vortheilhaftern Ergebnisse der Rechnungen von 1851 ..- gegen 1850 aufmerksam gemacht werden. Es ist sehr schwierig, auf allen Pläzen die gleichen Maße · und Vorschriften, besonders sür sonst unvorhergesehene galle, zu handhaben. Indessen wird mit r fortdauernder Umficht und Fürforge noch Manches verbessert werden.

03 -.-(

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1851. (Schluß.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1852

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1852

Date Data Seite

633-705

Page Pagina Ref. No

10 000 891

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