#ST#

Voranschlag der

über

Einnahmen und Ausgaben für das Jahr

1852.

S5on Dm Beiden gesezgebenden Sîatïjétt angenommen am 23. ©ejember 1851.

Voranschlag pro 1852.

<£iuuahmeu+ Kapitalan:

W

S-t

>
3ìp.

Fr.

St.

...fty.

Fr. ïip

Rp.

gr.

Ertrag der Immobilien und angelegten Kapitalien.

Rp.

gr.

schlag.

0

A.

Liegenschaften.

Mieth- und Pachtzinse.

1. i) Allmend bei Thun .

gr. Rp.

Fr.

Rp.

. 150,000 -- à -Vico 217,391. 30

*

*

«

*

. 59,675 -- à «Vico 86,485. 51

*

*

* *

»

*

*

*

*

2. 2) Liegenfchaft in Belp, Kan-

tons Bern .

.

.

3. 3) a. Ertrag des Bodens der Festungswerke .

b. Ertrag des Zollhautes Königjhihl, Kantons

15,000. --

Schaffhausen . . . . . .

24,000 --

.DU e t y- une '.paiyizinie

342,876 81

6,900

* * *

2,500

*

960

450

10,810

B. K a p i t a l i e n .

.4.

5.

\

6.

a. Schuldbriefe des ehemaligen Kriegsfonds zu 3'/2 % Fr. 408,331. 82 à -«»/«s. 97 596,041. 96 ,,4% ,, 2,764,688. 09va ,, 4,035,615. 21 ,,4V4%,, 14,560.-- ,, 21,253.23 ,, 4v2 % ,, 22,442. 03 ,, 32,758. 63 4685669 03 b. Schuldbriefe des Jnvalidenfonds zu3v 2 %Fr. u,m. --a«><>/li5.91 64,226. 80 ,,4% - 211,000.-- ,, 307,996.70 » ,,5o/O ,, 60,000..

87,582. c. Grenus'schen Jnvalidenfond

z tt 4o/ O

.

.

.

1,200,000. --

J l i l t H l U l g l l l l t .

T o t a l von Z i n f e n aus Immobilien und angelegten Kapitalien

.

* * * *

* * * *

* * »

» * *

20,861

* *

161,424

60 903 26 1,474 15

184,663 48

2,247 94 12,319 88 4,379 10

» «

6,345,474 53 6,688,35l 34

47

*

*

18,946 48,000

*

92

251,610

40

262,420

3 tt> e i t e r S ï b f c h n i t t .

40

&

Ziuseu von Guthaben uud Vorschüssen.

7.

A. Verzinsung von S c h u l d f o r d e r u n g e n des ehemaligen Sonderbundes.

-Dîestanz der Schuldforderung.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

a. Luzernzu4%auf1.Aug.1852 775,481. soa-«0/«^ 1,131,970. 93 * * b. Uri abbezahlt, e. Schw9zzu4%a.11.Nov. ,, 27,721.21 ,, 40,464.65 * · d. Obwalden ,, ,, ,, ,, 12,901. 91 ,/ 18,832. 92 e. Nidwalden ,, ,, ,, ,, 10,655. 82 ,, 15,554. 30 * * f. Zua wird abbezahlt haben.

g. Freiburg auf 11. Nov. 1852 285,670.34 ,, 416,993.i> ^nllis fnldir*1,623,815 80 *

8.

B . V e r z i n s u n g d e s B e t r a g s der 1 b e r e i n i g t e n N a c h f o r d e r u n g für K r i e g s k o s t e n Fr. 616,078. 10 à -00/145.97 .

9.

C.

Verziusbare Vorschüsse: Zinsen von Guthaben und Vorschüssen

«

*

.

64,952

64

35,971 56

899,289 20

2,523,105

©esammtsumme zu 4 %

45,278 84 1,618 59 753 32 622 17 16,679 72

*

·

*

«

»

*

*

«

100,924

20

19,000

475,000 ~" 2,998,105

9

119,924

20

11,400,435

55

D r i t t e r S ï f e f c M i t t.

Regalien und Verwaltungen.

"

10.

il.

A

5R ·* ii l * n P t n n ali m e b e t C55r an ! î D Ï l e

.

.

.

.

4,900,000

.

B. 9 ï o t ) e i n n a h m e der P o s t v e r w a l t u n g a. Ertrag der Reisenden b.

,, ,, Briefe c. ,, ,, Pakete und Gelber d.

,, r, Zeitschristen e. Transitgebühren f. Verschiedenes

12

C.

13

D. Z ü n d k a p s e l s a b r i k a t i o n : fRoheinnahme

Pulververwaltung: Roheinnahme .

i

.

.

.

2,800,000

2,000,000

--

--

1,050,000

100,000

80,000 100,000

.

.

.

.

*

*

*

6,130,000 368,210

* *

· ·

*

Regalien und V e r w a l t u n g en

11,225

.

.

.

.

.

.

55

Voranschlag pro 1852.

<£iuuahmeu+

·AP.

gr.

Nr.

Fr.

Rp.

Sr.

RP.

SS i e r t e r 9l fe f d) n H t.

Kauzleieiunahmen und Vergütungen.

14.

15.

1) K a n z l e i e i n n a h m e n : a. D a s Bundesblatt .

b. Kanzleisporteln

.

.

.

'

.

'

7,000

.

40o

7,4oo

2) E i n n a h m e n des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s : a. Réglemente und Ordonnanzen .

b. Blätter des schweizerischen Atlasses c. Verschiedenes, Erlös aus Makulatur

16.

.

2,000 4,200

'. · .

.

.

.

.

150

3) Justizeinnahmeu: SSergütete Gerichtskosten

6,350

2,500

16,250

Kanzleieinnahmen und Vergütungen

f ü n f t e r « & f <& n f t t 17.

Unvorhergesehene..!

1,969

85

S ..O



3nsamtnen$itg des <.$innel)tnens.

E r t r a g d e r I m m o b i l i e n u n d a n g e l e g t e n Kapitalien: A. Liegenschaften .

.

.

.

.

.

.

.

B. Kapitalien

H.

Z i n s e n von Guthaben und Vorschüssen: A. Verzinsung von Forderungen an die Stände des ehemaligen Sonderbundes .

.

.

.

.

.

.

.

.

B. Verzinsung des Betrags der bereinigten Nachforderungen für Kriegskosten

C.

III.

IV.

V.

.

.. .

Verzinsung von Vorschüssen

Regalien und Verwaltungen: A. Bruttoeinnahmen der Gränzzölle .

.

.

., .

.

B. Roheinnahme d e r Postverwaltung . . . . . .

C. Rohertrag der Pulververwaltuna.

"D. Rohertrag der Zündkapfelfabrikatiou Kanzleieinnahmen und Vergütungen Unvorhergesehenes

10,810 251,610

40

64,952

64

35,971 19,000

56

262,420

40

119,924

20

11,409,435

55

4,900,000 6,130,000 368,210 ~I_TZ25

55~~ 16,250 1,969

Summa m u t h m a ß l i c h e n Einnehmend

11,810,000

85

Voranschlag pro 1852.

£fusgabeu*

Rp.

Sr.

Nr.'

Sr.

Rp.

' Sr.

Sty.

© t fi e r W & sd) n t t t.

Passivzinse.

a. Verzinsung des Restbetrages des eidgenössifchen Anlehens von Fr. 2,640,000 à 1O%5. 97 3,853,608 Nach Abzug der dritten Serie ,, 330,000 -- 481,701

Fr. 2,310,000 3.

4.

-- -

3,371,907

168,595 2,200

Dazu die Provision der zurükzuzahlenden 'vierten Serie und der Zinsen

2.

'

35

170,795 4,347

b. Verzinsung des auf der Thunerallmend haftenden Kaufschillingsrestes

von . .

.

.

.

.

Fr. 75,000 a eo/1OO 108,695. 65

c. Verschiedene Zinsvergütungen

1) BeiAcquisition von Titeln .

.

.

.

.

.

.

2) Contokorrentzahlungen auf Rechnung der Kriegskosten von den frühern Sonderbundsjiänden . . . . . .

Passivzinse

«

·»

«

*

*

*

«.

.

*

5,000 12,000



35

82

192,143

3 tt> e i t e r 5Ï & s $ n i t t.

Allgemeine Verwaltuttgskosteu.

5. :

-A. N a t i o n a l r a t h :

120 Mitglieder zu 80 'Tage à Fr. 11." 50

...

Reglementarische Vergütung d e r Reisekosten

6.

B. B u n d e s r a t h .

Gehalt des Präsidenten .

.

.

Gehalt von 6 Mitgliedern zu Fr. 7250

110,400 12,000

. . . .

Nationalrath

.

.

.

.

.

.

.

.

122,400

8,700 43,500

.

52,200

Bundesrath 7.

8.,-

C. K o m m i s s i o n e n des N a t i o n a l - und S t ä n d e r a t h e s und Sachverständige D. B u n d e s k a n z l e i : a. Personal:

Kanzler

. . .

Stellvertreter des Kanzlers Archivar . . .

Registratur . . .

Erster Kanzleisekretär .

Zweiter Kanzleisekretär .

Zwei Uebersezer für das Französifche à Ein Uebersezer ,für das Italienische

."

*

Fr. 5,800 --

.'

.

.

.

,, ,, ,, ,, ,, Fr. 2300 ,, ,,

5 Kopisten für die Departemente und die Kanzlei,

3,500 _ 2,900 -- 2,900 -- 2,600 -- 2,300 -- 4,600 -- 2,300 --

zusammen . . . . .

60 0 0 -- 4 Kanzlei- und ..Departementsweibel a Fr. 1200 ,, 4,800 -- Außerordentliche Aushülse für Ueberfezungen und Kopiaturen . . . . . . , , 4000 -- Pförtner im Erlacherhofe .

: .

. ,, 880 -- Personal b. Material: ' Drukkosten und Lithographie . . . . Fr. 15,000 -- Buchbinderrechnungen .

.

.

.

,, 4,500 -- Literarifche Anschaffungen .

.

. · . < . . » 500 -- Schreibmaterialien für die Bundesbehörden, die" Departemente und die Kanzlei .

. ,, 7,500 -- Mobiliaranfchaffungen für die Departemente und

1

6,000

*

42,580

die Kanzlei . . - . . . - ., 1 000 -- Porti · 3 000 -- ..Beleuchtung und Heizung . . . . , , 3,000 -- Verfchiedenes

.

.

,

.

.

.

,, 1,500 --

.Wrttr-rt'rtY -.

c. Außerordentliche Drnkarbeiten :

Druk des Abschiedes von 1818 Sammlung der altern Abschiede

9.

.

.

.

.

.

36,000 . 2,900 4,000

...Bundeskanzlei E. P e n s i o n e n : a. v o m Sonderbund herrührend . . . . . . .

b- ältere . . . . . . . . . . .

Pensionen Total der allgemeinen S S e r W a l t u n g s k o s t e n

85,480

57,500 540 K.Q OA() »

O

.

324,120

17

Voranschlag pro 1852.

Musgabettt Nr.

Fr.'

\

Dritter

Rp.

Fr.

.Rp.

Fr.

Rp.

9l ft s d) n i t t

Departemeute,

10.

A. Politisches D e p a r t e m e n t .

a. Departementösefretär . . . . .

.

h. Geschäftsträger i n Paris .

.

.

.

.

c. Geschäftsträger i n Wien . . . . .

.

d. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien e. Repräsentationskosten . . . . .

Politisches Departement

11.

B- D e p a r t e m e n t d e s I n n e r n .

Departementssekretär .

.

Auswanderungswefen

.

.

.

.

.

.

.

2,300 23,000 8,800 4,500 1,500

40,100

2,600 , 7,000

..^

9,600

D e p a r t e m e n t des J n n e r n

12.

C.

Militärdepartement.

1

1) G e h a l t e und T a g g e l d e r : a. Depaxtementssekretär

b. Obcvkricgefommissär .

Fr. Rp, .

.' .

.

3,500

.

--.

3,500 --

c. Verwalter des Materiellen .

.

.

.

d. Ein Buchführer und Revisor des Oberkriegökom-

3,500 --

missärs . . 1,750 -- ( e. Ein Gehilfe desfelben . . . . . 1,750 --.

f. Zwei Kopisten . . . . . . . 2,400 -- g. Für außerordentliche Aushilfe wahrend der Jnstruktionszeit . . . . . . . 2,400 --

h. Für außerordentliche Aushilfe im Bureau des Ver-

walters des Materiellen i. Ein Abwart

. . . .

1,200 -- 1,200 --

k. Taggelder des Jnspektors des Genies .

.

L " ,, " der Artillerie Fr. 1,480 -- Büralkosten desselben ..

.

,, 570 -- rn. Taggelder des Obersten der Kavallerie n.

,, ,, ,, ,, Scharfschüzen o.

" " Dberanditors . .

p.

" " Oberfeldarztes . . .

.

.

.

.

400 ' -- ·

.

.

.

,-

600 -- " 300 -- 200 -- «900 --

2) U n t e r r i c h t : a. Bildungcschule für Jnstruktoren der Spezialwaffen b. J n s t r u f t i o n s p e r s o n a l : .

Fr. Rp.

1) Lehrer der Strategie und Taktik 2,300 --

2) Genie .

3) Artillerie 4) Kavallerie 5) Scharfschüzen

.

.

.

.

'-

.

25,650

1,200 -- \

. . 8,600 -- .

. . 54,000 -- . . 15,700-- . .. 8,700 --,,. '

'

i

ÌV

!

l

on onn

c. Fortbildungsschule tu Thun

:7.7,500 --·

· d. Truppenzusarnmenz ige nach Art. 75 der Militärorganisation 200,000 -- e. Refnttcì.ui.tfrricht:

i

1) Genie

2) Artillerie und Parktrain

3) Kaualfcric4) Scharffchüzcn

.

.

. . .

17,700

. 173,000

68 000 .

47,000 .JÜ-.-UJ. . .--~~~=^=TM--=-

f . WtVberholuiigokui.se:

1) Genie 2) Artillerie

.10,600 -- . . . . 137,000 --

3) Kavallerie

.

.

.

in«-; *ic\(\ J.JO,iW

--·

.

.

.

83,500 --

g.

h.

i.

k.

Bundesrefcrve , .

. 20,000 -- Bildung der Jnstruktoren der Infanterie .

. 19;000 ''_ Jnspektionen der Jnfanterie und Scharfschüzen . 12;000 - -- Pferderationsentschädigung an die Jnspektoren der Artillerie, Kavallerie, Scharffchüzen und 11 Jn-° spcktoren der Jnfanterie .

.

.

..· 7,500 - -- 1. Unterstüzung von Offizieren, die sich im Auslande o auszubilden gedenken, und Sendungen zn Trup* penzusammenzügen im Auafande und Rekognos- .

zirungen

.

.

.

.

.

.

v

., 4,400 ,-- ' 967 700

i

Transport

993,350

--

49,700

--

'

Voranschlag pro 1852.

fHusgabeu*

Rp.

gr.

Nr.

Militärdepartement.

Transport

3) T r i g o n o m e t r i s c h e A r b e i t e n : a. Leitung der trigonometrifchen Arbeiten und des .

.

22,000 --

.

11,000 --

a. Bern

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

400 --

c. Stich der Karten und Papierbedarf .

.

d. Beiträge für Aufnahme der Standesgebiete:

b. Luzern

.

49,700

Fr. Rp,

Stichs der Karten

b . Vermessungen

993,350

3r.

. F r . 4,400 --..

. " 2,900 --.

7,300 --

e. Erster Verfuch der Bearbeitung einer Etappenkarte

.2,350 -- · iN

43,050

4) K r i e g s g e r ä t h f c h aften. Mobilie« und Magazine: a. Gewöhnlicher Unterhalt des Kriegsmaterials und Umgießen von sechs unbrauchbaren Zwölf- und Sech&pfünderkanonen b. Eidgenöfsifche Magazine, Befoldnng der Verwalter, Beforgungskosten, Mieth.-,infe für die Stallnngen in Thun und die Magazine für Kriegsmaterial und Spitalgeräthfchaften .

.

.

c. Anschassung v o n Kriegsmaterial .

.

.

.

d. Ambülancenergänzung und Spitaleffekten, die im

8,850

7,600 92,300

Jahr 1851 nicht verwendeten .

.

.

e. Kriegsraketen .

.

.

.

.

.

.

f. Ankauf von Plänen und wissenfchaftlichen Werkeng. Ankauf von Modellen für Genie und Kavallerie .

8,600 4,400 440 1,000

~ö) F e s t u n g s w e r k e , W a f f e n p l a z bei Thun: a. Unterhalt und Beaufsichtigung der Werke bei Aarberg, Luzienfteig, St. Moritz undBellinzona .

b. Neubauten

6,000 6,000

c. Zinsvergütung für die Thunerallmend.

6) S e n d u n g e n und K o m m i s s i o n e n : Sendungen u n d Kommifsionen .

b. ..Bersnche mit Feuerwaffen

.

123,190

.

.

2,500

.

.

4,040 1,000

14,500

5,040

7) Drukkosten: Druk von Reglementen u. s. w.

4,000

8) G e r i c h t s k o s t e n

1,000

9) A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g s k o s t e n : Büreaubedürfnisse .

650

10) E r m u n t e r u n g s p r a m i e n in der Schule zu T h u n

.

.

360

Militärdepartement

13.

1,185,140

D. F { n a n z d e p a r t e m e n 't.

1) S t a a t s k a f s e .

©taatskassier

4,500

Adjunkt

2,500

. . . . . . "

2) F i n a n z b ü r e a u .

Ches des Rechnungswesens und Departementssekretär Registrator Revisor

Ko.pist Abwart und zugleich Kopist

.

.

.

·.

4,000 2,900 2,500

·.

.

.

.

Verwaltungskosten für Kapitalien und Liegenschaften Außerordentliche Aushilfe

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,200 1,200 2,200 2,000

Finanzdepartement

23,000

Transport

1,257,840

Rp.

Fr.

Rp.

Voranschlag pro 1852.

2Iusgabeu>

Sr.

Nr.

Rp.

Sr.

E. H a n d e l s - und Z o l l d e p a r t e m e n t .

A. G e h a l t e : a. Departementskanzlei, gleichzeitig Oberzolldirektionsbureau: 1) Erster Sekretär:

a. Gehalt

b. Perfonalzulage als Experte

Fr. Rp.

Fr. 3,500

.

,, 1,100

4,600 -- 2,500 -- 1,800 -- 3,600 -- 3,000 -- 2,400 -- 1,800 -

2) Registratur .

3) Zroeiter Sekretär .

4) Drei Kopisten zusammen b. Revisionebürean für obbesagte Oberzolldirekion: 1) Oberzollrevisor 2) Erster Gehilse 3) Zweiter Gehilfe B. R e i f e n und E x p e r t i f e n : 1) Reisen für Handelsverträge und für Zollangelegenheiten 2) Expertifen in Zollfachïn, Tarifirungen Je. .

4,000 2,500

19,700

6,500

C. V e r m i e d e n e s : für außerordentliche Aushilfe, Entschädigung, Porti von Probemustern, TabeUenpäke, Buchbinderarbeiten, Schreibmaterialien, Pläne, Zeichnungen je. .

.

. x .

.

.

.

.

2,000

28,200

Handels- und Z o l l d e p a r t e m e n t

15.

Sr.

1,257,840

Transport

14.

Rp.

F. P o s t - u n d B a u d e p a r t e m e n t .

1) Gehalte: Departementssekretär Kopist

.

.

.

.

.

.

.

.

2) Eisenbahnwesen: Vorarbeiten

2300 1,200 12,500

16,000

Post- und B a u d e p a r t e m e n t

16.

G. J u s t i z - u n d P o l i z e i d e p a r t e m e n t .

Gehalte und Taggelder: a. Departementssekretariat . - .

b. Generalaniralt c. Kosten für Experten

.

.

.

2,300 -- 4,300 -- 2,000 -- 8,600

i) Jufiiz: Justizkosten und Vollziehung der Urtheile

.

-. - - .

2) P o l i z e i : a. Polizei in den öffentlichen Gebäuden für Entschä-

digungen

b. Fremoenpolizei

15,000

400

3,000

3) Heimathlose: Kosten um zur ..Durchführung der Eintheilung der Heimathlosen zu gelangen .

.> .

.

.

3,400 .

Justiz- und Polizeidepartement H a u p t s u m m e für die ...Departemente

6,400 33,400 1,335,440

Rp.

8

Ausgaben.

Voranschlag pro 1852.

Rp.

Sr.

"Nr:

«r.

Rp.

Fr.

Rp.

SS i e v t e r W ö f ch n i t t.

Regalien und Verwaltungen.

17.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

l. U n k o s t e n der Z o l l v e r w a l t u n g :

A. Gehalte: a. für die Direktionen: 2 Direktoren .

.

1 Direktor .

1 2 Direktoren .

o

. ,, ,, 3,500 3,500 . " ,, 3,000 3,000 . " " 2,500 5,000

Besoldungen von 31 Angestellten, Sekretären, Revisoren, Kontroleuren , Kassiers , Gehülfen ,

Schreiber und Abwarte

¥

Fr.

8,000

à Fr. 4,000

.

.

.

b. Zollstätten: Besoldung von 31 Angestellten, als: Einnehmer, Kontrolleurs, Gehilfen, Visitatoren und Bedienstete Bezugsprovision an Zoll- und Postbeamten Tfitrtf

Fr.

Fr.

Rp.

19,500 43,700 ---- 63,200 238 000 Q'OOO^--

. ^ .

3 10200--

fftflirtïfc

B. R e i s e k o s t e n und E x p e r t i s e n : 1) Reisevergütungen an Zolldirektoren, Zollbeamte je. jc., sür Reisen > i n Zollangelegenheiten .

.

.

.

.

.

' 2) Expertisen .

.

.

.

.

.

.

.

. J

10,000

C. B ü r e a n k o s t e n :

a. Miethe der Lokale für Direktionszollbüreaux , sür Niederlagehänser, Wachtstiiben," Abfertigungeiokale je. 41,000 -- b- Heijun3, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux, auch Ersez»"3 kleiufügiger Geräthfchaften hiefür, für d i e Direktionen u n d Zollstätten .

.

.

. 12,200 -- e. Büreaubedürsnisse und Drufsachen: -3 Büreaubedürsnisse für Direktoren und

Zollstätten

2) Drukfachen, Formulare, Register, litho-

8,000

graphische Arbeiten, Buchbinderlöhne, Jnferate . . . > . ." . 60,000_

fifi nnn

d. Verschiedenes: Spetterlöhne , A u f - und Abladen von Waaren, 'Frachten von Zollgeräthschaften , Porti , Löhne Je-

D. M o b i l i e « , G e r ä t s c h a f t e n u n d W a f f e n : noch anzuschaffende Gegenstände .

.

.

7,800 --

.

.

129,000 7,000

.

--

E. Gränzschnz:

......

Entschädigung an die Kantone, Auslagen für außerordentlich berufene Landjäger und eidgenössische 'Gränzwachen .

F. Kjosten d e r Z o l l a u s l ö f u n g : a. Direkte Zahlungen für den Loskauf .

b. Leistungen für übernommenen Schneebruch

18.

19.

;

.

.

. . .

240,000 [ 2,460,000 ' -- °

G. U n v o r h e r g e f e h e n e s ; Entschädigungen, Vergütungen, Gelddifferenzen, Bauten und Baureparaturen, Brandassekuranz, Prozeßkosten, Zoll- und Revisionsrükvergütungen ..c. .

; . .......

47,100

3,203,300

Total Zollverwaltung TrarAsport

*

«

O

.

3,203,300

Voranschlag pio 1852.

2Iusgabeu*

Rp.

gt.

Wt,

Transport

20.

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«P.

9,641,675

55

Rv.

' Fr.

3,203,300.

*

B- P o s t v e r w a l t u n g .

a. Gehalte und Vergütungen: 1) Generalpostdirektion .

2) Kreispostdirektionen .

.

, .

.

.

.

,, ..

.

.

.

rgr.

.Dtp.

42,000 -- 78,000 --

3) Postbüreaux und Ablagen '. . . . . . 760,000. -- 4) Kondukteurs . . . . . . . 190,000 --

b. Kommissärs- und Reisekosten c. Büreankosten d.

Dienstkleidung

c. ©ebäulichkeiten f. Postmaterial g. Transportkosten h. Verschiedenes

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,070,000 I5,o0o 120,000

.

.

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60,000

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. . . . .

74,000 400,000 3,075,000 30,000 4,844,000

.

.

;

Vergütung des Reinertrags des Postwesens: Dii. Einnahmen der Postverwaltung sind veran-

schlagt zu

6,130,000 --

Die Ausgaben der Postverwaltnng sind veran-

schlagt zu .

.

.

. . . .

.

--

«d

4,844,000 -- ; 1,286,000 6,130,000

Total P o s t v e r w a l t u n g »

C. P u l v e r v e r w a l t u n g , Betriebskosten und Zinse

*

·

#

297,710

D. Z ü n d k a v s - l s a b r i k a t i o n , B e t r i e b s k o s t e n und Z i n s -

*

»

*

10,665

*

*

*

Total der Ausgaben für Regalien und Verwaltungen

55

;

gfinfter«6fi8nitt

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21.

Itiivot'ïserïic.felisnes

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Voranschlag pro 1852.

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nrnensug des Ansgebens» l.

II.

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III.

192,143

Passivzinse waltungskosten: Nationalrath Bundesrath) Kommission«eu und Sachverständige Bundeskanzlei Pensionen h

5lei

.

.

.

.

.

.

.

.

122,400 52,200

6,000 85,480

58,040

·.Departemente:

40,100 9,600

' A. Politisches Departement B. Departeme nt des Innern c. Militärdep irtement

D. Finanzdepc rtement E. Handels- i ind Zolldepartement F. Post- nnd Baudepartement .

Polizeidepartement

IV.

'.

16,000 33,400

'erwaltungen: t A. Zollverwaltung B. Postverwaltung des Reinertrags des Postwesens an die Kantone lMIrt UIUJ

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1,286,000

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324,120 -- -- _ -- -- --

3,203,300

--

6,130,000 297,710

~ --

10,665

*

.

.Summa m u t h m a ß l i c h e « A u s g e b e n s "

1,185,140 23,000 28,200

17

--

1,335,440

--

i>5

55

«

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*

9,641,675 16,621

*

*

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11,5i0,ooo

28

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B i l a u z.

iche E i n n e h m e n beträgt nach pag. 3 .

Ausgeben

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,, oben

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orschlag des V e r w a l t u n g s b ü d g e t s Pro 1852 I .

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11,810,000 11,510,000 300,000 ---··-·---·-»·«····-«-·«--··i

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Voranschlag der 4lapitalbeweguttgeu+ 1

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Eingange.

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B.

c.

Kassafaldo auf 31. Dezember 1851 Kapitalablöfungen von Schuldbriefen, veranschlagt zuo

^1,000,000

".

,

..

300,000

..

Betrag der im Jahr 1852 fälligen Abzahlungstermine der Stände des ehemaligen Sonder'

bundes:

9

Luzern, Rate fällig auf 1. August 1852 . .

Uri, saldirt.

Schwyz, Rate fällig auf 11. November 1852 .

,, aus Fr. 13,314. 13 . . .

Obwalden, Rate fällig auf 11. November 1852

. Fr. 387,740. 95 .ài « v . ,, 27,454.39 . ,, 266. 82 . ,, 12,901. 91

Nidwalden,

.

,,

.

.

,, 285,670. 34

,,

,,

,,

,,

Zug wird ausbezahlt haben.

Freiburg, Rate fällig auf 11. November 1852 .

D.

E.

F.

G:

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10,655. 82

40,464

65

....

18,832

.

15,554

92 30

;

,

-

416,993

Nachforderung an obige Kantone Fr. 616,078. 10 ad Vs ,, 123,215. 62 .

Zinsrükstände im Allgemeinen .

.

.

..

.

.

.

. .

·Ausstände im Allgemeinen .

.

.

. . . . .

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-.Sorfchlag des .-.BerwaltimpSïïdaets pT ö 1832 v . " . ° .

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565,985

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179,857 80,000 60,000 300,000

84

2,977,688

17


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,Ausgange.

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Kapitalisirung d e r Grenusfond-Zinfen . . . . . . . . . .

Rükzahlung der vierten Serie des eidgenöfsifchen Anleihens . .

.

.

. .

Rükzahlung des Pafsivkapitals an die Kantone für das Postmaterial . . . .

Vorschüsse z u m Ankauf v o n Pulvermühlen . . . . . . . . .

Vorschüsse, verschiedene Verfügbarer Baarüberfchuß p r o 1852 (3l. Dezember) ·

.

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200,000 200 000 &\f\Jf

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48,000 481/.01 760,000

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400 000 1,287,987

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2,977,688

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à* Stfuthmaßlichcr !&ermögeusffatus der schweizerischen

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A.

Jmmobilien: 1)

Allmend

in

Thun

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2) Liegenschaft in Belp, Amts ©estigen .

.3) Festungswerke, angeschlagen zu .

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4) Das Haus zum Konigstuhl in ©chaffhausen .

5) Die eidgenossischen Pulvermühlen B.

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©renus-Jnvalidensond

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217,391

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86,485

51

15,000 24,000 234,000

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4,385,669

459,805 1,248,000

Guthaben uütd Vorschüfse: Schuld der Stande des vormaligen Sonderbundes: a. Restanz aus der ersten Forderung ^ffc ftft n i Wt*i flitf h.(*r Çïîrt.r'.hft'rtrti'ï.F.fiv.h.p'i'i ttirtQ b · ti/Vl"UV**i,3 wV9 y\. »iy il-witpyv'v^* -fr w«

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576,870

81

6,093,474

53

1,285,416

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Angelegte Kapitalien :

Vormaliger Kriegsfond

C.

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13


Sty.

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A.

Restanjliches St.Mtêattl.?i!..eK, zu 5 % wzii.ölich .

B.

Hypoth f..f arschnfò :

2,890,206

108,695

65

39,540

14

Total der muthmaßlichen Pssssiveu

3,038,441

79

maßfidKs «eiwes Vermögen aus 31. Dezember 1852

8,980,313

54

Franken

12,018,755

33

Restanz vom Ankaufspreis der Thlinerallrnend, zu 4 % wzinélich .

C.

Depositum dei* Sonderbundskasse, mit den ä«ro Äopital gefchlagenen Zinsen

445 den wären, statt in die Hände der Münzkommisfion zu gelangen, für welche'diese Sorte zur Fabrikation der neuen Münzen vortheilhaft war, fand eine Modifikation statt, und zwar in der Weise, daß der Bundesrath die Münzkommisfion ermächtigte, die erwähnte Sorte mit einem Agio von 3 Rappen für die Luzerner Thaler und' 6 Rappen für diejenigen aller andern Kantone einzuïaufen, was jedoch immerhin noch unter dem Metallwerth war und wodurch also für die Kantone keinerlei Verlust erwuchs.

Zur theilweisen Ergänzung der sür die Zirkulation Anfchaiutg., an reinen Silbersorten nöthigen Summe, wurde durch frwj.'Wchw. , Vermittlung des Münzerexten ein Vertrag mit dem reiner "' Banquierhause Ve- Lyon Aleraand et fils in Paris abgeschlossen, und unterm 21. Mai vom Bundesrathe genehmigt. Laut diesem Vertrage hatte das genannte Haus:in einem Zeitraum von neun Monaten in regelmäßigen und für alle drei Sorten verhältnismäßigen Siefe.« rungen gr. 600,000 in 2 Fr., Fr. 350,000 in 1 Fr.

und gr,. 50,000 in »/2 Fr. Stüken sranzöfifchen Ge-

.präges, in Kisten und Rollen verpakt, zuliefern, gegen dHtNennwerth und y4 % Provifion sammt Vergütung- .

der Kosten sürN äußere Verpakung.

Von-der früher gehegten Abficht, von diesen franzöfischen ...Cheilmünzen ein .Quantum von mehrern Millionen granken zu beziehen, da der Bedarf an Silbertl) eilmünzen zu Fr. 14 Mill. angefchlagen war und laut Gesez vom 7. Mai 1850 nur für 5 Mill. solcher eigenen Münzen geprägt werden sollten, kam man bald zurük,

theils weil es fich ergab, daß Frankreich selbst Mangel leide an teinen Silbersorten, daß daher bei stärkerer Nachfrage die für dm Aufkauf zu bezahlende Provifion fich bedeutend hoch belaufen hätte, theils weil, und

446

.

-

namentlich in den ersten der von Paris ankommenden Sendungen sich fehr viele gänzlich abgefchlissene Stüke befanden, welcher Uebelstand später zwar aufhörte, .als man dieselben dera Lieferanten zurükfandte. Es wurde in der Folge der Leztere veranlaßt, die Lieferungen monatelang auszufezen, fo daß bis Ende des Iahres noch kaum 3/4 der bestellten l Million Franken ange* kommen waren.

Bertraa für . Gleichzeitig mit dem obigen Vertrage für Lieferung siefernng des $on Silbertheilmünzen ratifizirte der Bundesrath einen Silbers zu den Vertrag zwischen der Münzkommifsion · einerseits und münzennndfür btm oben genannten Hanse Ve- Lyon Alernand et fils Afsimrnngdes in Paris und Martin u. Puvy in Neuchâtel anderseits, alten Münz- fi ir giefernng des zu Prägung neuer Silbermünzen 9 e " ' nöthigen Silbers an die Münzstätte in Paris und für Affinirung des aus den alten fchweizerifchen Silber- und Silherfcheidemünzen zu erhaltenden Münzgutes. Die in den ersten Expertenberichten ausgesprochene Anficht, es mochte der Goldgehalt der schweizerischen hochhaltigen Münzsorten so gut wie der der altern Münzen anderer Länder über die Abscheidnngskosten hinaus noch einigen Gewinn abwerfen, erwiesen sich nämlich durch die angestellten Versuche als durchaus begründet, so sehr diese Anficht in Zweifel gezogen worden war.

Die Hauptpunkte des Affinirungs- und Silberlieferungsvertrages find folgende:

·Die fchweizerifche Münzkommisfion verpflichtet sich gegenüber den Herren Ve' Lyon Alemand et fils in Paris, denfelben alle znrükgezogenen alten Schweizermünzen zuzuwenden mit einem Feingehalt über 500 à 530 m- und deren Goldgehalt wenigstens die Affinirungskosten dekt.

447.

e

gür solche Silberbarren vergüten die Herren V - Lyon Alemand et fils der fchweizerifchen Münzkommisfion das darin enthaltene Feinfilber zum Tageskurse und einer fixen Goldprämie von 9,66 °/00 auf dem Silberwerth.

Außer dieser Goldprämie hat das Pariserhaus der schweizerischen Münzkommisfion den Goldgehalt über 1 null, zum festen Preife von Fr. 3434 per Kilo zu verguten, dagegen ist aber die Schweiz gehalten, dem Pariserhaus für Barren unter 1 mili. Goldgehalt dem Unterscheid bis auf 1 m- zu gleichem Preise zu vergüten, die schweizerische Münzkommisfion genießt aberdennoch die obige · Goldprämie von gr. 9,66. Somit erhält das Pariserhaus für Affinirungskosten das in den Barren enthaltene Kupfer und 1 millm. Goldgehalt.

Die zu affinirende tägliche ..Quantität ist auf Kilo 150 feftgesezt, im mittlern Silbergehalt wenigstens 700 m.

erreichend ; die schweizerische Münzkommisfion wird für ihre Sendungen zwei Tage nach Empfang der Barren in

Paris kreditirt.

Die Silberlieferungen in die Münzstätte in Paris,

behufs Prägung der neuen schweizerischen Münzen, wer* den dagegen von dem nämlichen Haufe im gesezlichen Seingehalt von 900 m- ebenfalls zum Tageskurfe gemacht, ohne Vergütung für das zuzufezende Kupfer.

Für diese Operation erhalten jedoch die Ve- Lyon Alemand et fils y s % Provifion, und sollte die ..Ouantität des von der Schweiz erhaltenen 1 Silbers die an

die Münzstätte Paris gelieferte Ouantität übersteige«,

so würde auf dem Mehr die Provision von Vs % eben* falls erhoben.

Im April saßte der Bundesrath den Beschluß, daß Beschluss üb« von allen Sorten der eingehenden alten Münzen eine 9ln.ea.nn8 ·""»

gewisse Anzahl - 25 Stük der Gold-, 50 der Silber- Münzsamm-

448 und 100 (der Billon- und Kupfersorten jedes Kantons -..zum Behuf von Sammlungen zurükgelegt werden sollten, damit den Wünschen kantonaler Behörden, Mnfeen, Privaten je. nach .solchen Sammlungen Genüge geleistet und auch dem eidgenössischen Archive eine solche übergeben werden könne. Nicht leicht können in einem Lande SammJungen früherer Münzen 1 von eben fo großem Interesse sein, wie in der Schweiz, und man wird nach einer Reihe von Jahren Müh'e haben zu begreifen, wie es nur möglich war> bei der bisherigen endlosen Mannig-

saltigkeit im Münzwefen fich zurecht zu finden.

Es wurde diesem Beschlüsse denn auch in der Weise Folge gegeben, daß zu Ende des Jahres der Werth der zurükgelegten.iMünzen bereits auf Fr. 25,000 fich belief und noch fortwährend vermehrt und vervollstän-

digt wird.

Erhebung des Jn Ausführung der Art. 11--l3 des Münzausfüh...öerrnstbetreff» rungsgefezes vom7. Mai 1850 befchloß ferner (28. Mai) nilses auf den einzuschmelzen» der Bundesrath, die Verluftbetreffnisse der Kantone aus den Münzen. ihren alten Münzen in d e r Weife zu erheben, daß je-

weilen, wenn für den Nennwerth von circa Fr. 50,000 Münzen eines Kantons eingefchmolzen worden, seien dieselben nun von dem betreffenden Kantone selbst, oder von anderer Seite her eingegangen, der ungefähre Metallwerte) derselhen vorläufig ermittelt, und die Kantone für die Differenz zwischen dem Nenn* und Metallwerthe, alfo für den Verlust auf diefen Münzen belangt werden, nachdem jedoch von diesem Verluste noch ein verhältnißmäßiger Antheil des Kantons am Gewinne auf den neuen Münzen abgezogen worden. Die Deknng für diese Verlustbetresfnisse können durch Baarfendungen ge* fchehen, oder aber durch Obligationen bis aus die Dauer von zehn Jahren aussteïïbarj die Obligationen seifn ju

449 verzinsen von der Mitte des Zeitraumes an, der zwischen der ersten und lezten. Sinschmelzung, die eine Verlustrechnung zusammen ausmachen, verfließt.

Beim Herannahen der Münzeinlösung in der Mittel- Tarisirnng schweiz wurde von verschiedenen Seiten der Wunsch aus- df-ts-i« gesprochen, es möchte der Bundesrath die deutschen -.wfin.5s<":'en.

Silbersorten tarifiren, oder, es möchte derselbe wenigstens .angemessenen obligatorischen Tarifirungen der Kantone die Genehmigung ertheilen.

Es glaubte der Bundesrath dem erstem Begehren nicht entsprechen zu können, weil nach §. 36 der Bundesverfassuug eine Tarifirung Sache der Buiidesgesezgebung ist und dieses Recht durch die leztere dem Bundesrath nicht übertragen worden ist. Eben so wenigglaubte er berechtigt zu sein, eine o b l i g a t o r i . s c h e Tarifirung der Kantone zu genehmigen, als im Widerspruch stehend ..

mit §. 8 des Bundesgesezes über das eidgenössische Münzwesen vom 7. Mai 1850. Wenn auch unter gemissen Umständen nach §. 9 .desselben- Gesezes- der Bundesrath ermächtigt ist, fremde Sorten zu tarifiren> so-muß bemerkt-werden, daß zur Zeit diese Umstände nicht vorhanden waren und jedenfalls eine solche Tarifirung, wie der .Gesezesartikel ausdrüklich sagt,, nur für die öffentlichen Kassen d.cr .Eidgenossenschaft Geltung hätte und somit nicht allgemein obligatorisch wäre.

Hingegen nahm der Bundesrath keinen Anstand., unverbindliche-vvrübergehende Tarifirungen deutscher Sil'bersorten 'in- einer ihrem Gehalte entsprechenden Werihnng, nach §. 22 des Bundesgesezes über die Aussührung der schweizerischen Münzreform vom 7- Mai 1850 ;zu genehmigen. In Folge dessen wurde für die Uebergangsperiode von mehreren Kantonen der Mittel* schweiz . . . . .

Bnndesbiatt. Iahvg. IV. Bd. I.

50

450

5r. 5. 67 der Brabanterthaler zu das Guldenstük ,, ,, 2. 10 ,, 4.-20 das Zweiguldenstük " der Zwanziger " . ,,. --- 84 in dem Sinne tarifirt, daß einerseits diese Werthnng nie überschritten werden dürfe, anderseits aber Niemand zur Annahme solcher Sorten angehalten werden könne.

Hatte die Münzkommisfion bei den Beschlüssen, über welche bisher referirt worden, nur eine begutachtende oder beantragende Stellung eingenommen, fo war fie dafür direkt im Bereiche der ihr ertheilten Kompetenz

thätig, wie folgt.

Mittheilnnaen Durch ein Zirkular, mit dem gleichzeitig die Münzüber münzre.. kommiffion vom schweizerischen Finanzdepartement bei den sormtiche Maß- K anton e n afkebitirt wurde, machte fie leztere mit dem Gange regeln an die bekannt, den fie bei der Einlösung befolgen werde und Kantone.

frug die Kantone an, ob fie bei Einfchmelzung ihrer Münzen durch besondere Deligirte fich vertreten lassen wollten ; ganz besonders wünschte fie durch dieses Zirkular in Erfahrung zu bringen, welche Kantone und in welchem Maße dieselben im jÇalle wären, aus öffentlichen Kassen Billonmünzen v o r dem eigentlichen Beginne der Einlösung zu erheben und (gegen sofortige Vergütung in franzöfischem Gelde nach dem Tarifanfaze) zum Behuf der sofortigen Einschmelzung und Versendung nach Straßbung> nach Bern zu liefern, und trachtete durch Nachweis des Vortheils der in diefer Verwendung gegenüber dem Ankauf neuer Metalle zur gabrikation des ersten Theils der neuen Billon-Münzen lag, die Kantone zu möglichst starken Sendungen zu veranlassen. Ein ähnliches Gefuch,stellte die Münzkommission an das fchweizerifche ginanzdepartement, damit

451 auch die schweizerischen Polì- und ZoÜkassen das eingehende und entbehrliche Billon sofort einlieferten.

Es hatte diese vorläufige Einlösung noch überdieß den Vortheil, daß das beim Revidiren und Einschmelzen nöthige Personal von Angestellten nach und nach und bevor die Aufgabe .zu groß wurde, eingeübt werden konnte.

In einem spätern Zirkular, bei Anlaß der Beglaubigung der Unterfchrift des mit Führung der laufenden, die 'Geldeinwechêlung betreffenden Korrespondenz beauftragten Hauptkasfiers, gab die Münzkommisfion den .Kantonen Kenntniß vom damaligen Stande der Münzangelegenheit, indem damals, im April, im größten Theile der Schweiz dem Beginne der Einlösung mit großer Ungeduld entgegengesehen wurde; gleichzeitig machte sie auch die Kantonsregierungen mit dem bundesräthlichen Beschlüsse über den Einlosnngstarif und das für die 4 Frankenftüke zu bezahlende Agio bekannt.

Am 22. April ertheilte die Münzkommisfion einem Verträge ffir vom eidgenössischen Experten mit der Elsäßer Eisenbahn- £ran«.»rt de» direktion abgeschlossenen Vertrag für den Transport der JJJjjJ1 ** neuen Münzen aus den franzöfischen Münzstätten nach Basel und des alten Münzgutes von Basel nach den Münzstätten in Straßburg und nach Paris ihre Genehmigung. Diesem Vertrage gemäß wird bezahlt: Für Silbermünzen von Paris nach Basel in 3 Tagen zu liefern, per gr. 1000 Nennwerth . gr. 2. -- Für Broneemünzen von Paris nach Basel in 5--6 Tagen zu liefern, per Fr. 1000 Nennwerth .

.

.

.

,, 36. -- Für Billonmünzen von Straßburg nach Basel in 1 Tage zu liefern, per Fr. 1000 Nennwerth .

.

.

. · . , . , 1. 14

452

pr niederhaltiges Münzgut von Bafel nach Straßburg in l Tage zu liesern, per Fr. 1000 Metallwerth .

. Fr. 2. .-- ijür hochhaltiges .....Mnzgut von Bafel nach Straßburg in l .-tage zu liefern, per gr. 1OO0 Metallwerth .

.

. " --. 65 gür hochhaltiges Münzgut-von Basel nach Paris in 3 Tagen zu liefern, per Fr.

1O00 Metallwerth .

.

.

. " 2. 25 -Welch lezterer Frachtpreis, da die Barren, durchschnittlich weit weniger hochhaltig als die neuen Silbermünzen sind, durch gegenseitige Verständigung zu Ende des Iahres "auf gr. 2. 40 erhöht wurde.

Zu den obigen Preisen und ohne besondere Vergütung werden die Münzen in den Münzstätten selbst geholt und auf der Post in Basel abgegeben, und umgekehrt die Barren in Basel auf der Post geholt und ins Domieil der Münzstätte und der Affiniranstalt geliefert.

Bald darauf (9. Mai) wurde mit den Herren Ehinger u. Komp. in Bafel ein Vertrag abgefichlossen, in welchem sich diefelben verpflichteten, gegen eine Provision von 30 Cts. per 100 Kilo die Verfendung der aus 'den franzöfifchen Münzstätten ankommenden Münzen und der'von Bern über Bafel nach Paris und Straßburg .gehenden Barren nach den Weifungen der Münzkommisfion zu besorgen.

gerner wurde , da die die neuen Münzen enthaltenden Kistchen im Anfang wiederholt in etwas befchädigtem Zustande in Bern ankamen, ohne daß es möglich gewefen wäre zu erfahren, an wen man sich hiefür zu galten, mit dem im Eisenbahnhos in Basel angestellten eidgenössischen Zolleinnehiner Schilling nach Einholung

453

der Genehmigung des schweizerischen Zoll- und Handelsdépartements die Uebereinkunft getroffen, es solle derselbe gegen eine. Gratifikation den äußern Besund aller ankommenden Collis untersuchen und bei Unregelmäßigïeiten den Herren Ehinger u. Komp. Kenntniß geben.

Weit später als-dieses nach den abgeschlossenen Ver- Fabrikation de« trägen hätte stattfinden sollen, wurden die Original- Münzstämpel.j jlämpel für die neuen Münzen vollendet, mit deren Anfertigung Hr. A. Bovy aus Gens und Hr. Barre, beide in Paris, (jener für die Silber-, dieser für die Bronee-

münzen) und Hr. Voigt in München .(für die Billon-

münzen) beauftragt war. Die in Paris verfertigten iOriginalftämpel gelangten sogleich in die Hände der franjöfischen Münzkommiffion mit Erfüllung aller der in ·Frankreich dabei nöthigen, gegen Mißbrauch ficher stellenden gormalitäten.

Die Original-Billonftämpel gelangten dagegen erst nach Bern und die für die 20 und 10 Rappen in der

·Folge nach Paris, nachdem der Straßburger Münzdirekter .mit dem General-Graveur, Hrn. Barre,, einen ..

Vertrag für Lieferung der Dienstftämpel zu den beiden erwähnten Sorten abgeschlossen hatte. Für die Fabrikation der Gebrauchsstämpel zu den 5 Rappenstüken dagegen schloß der Straßburger Münzdirektor einen Vertrag mit dem Vorsteher der Münzstätte in Darmstadt ab, welchem Vertrag die franzofische Münzkommisfion nur ungerne und nach Befürwortung der Schweiz ihre Zustimmung gab, weil fie bei einer ihrer Aufficht entzogenen Fabrikation der Gebrauchsstämpel nicht dieselbe formelle Sicherheit gegen jeden Mißbrauch mit den Stäm* .peln finden konnte, wie bei deren Anfertigung unter unmittelbarer Aufficht ihrer eigenen Beamten. Jedoch ge*

währte die Persönlichkeit des Hrn. Münzrath Rößler in

Darmstadt jede wünschbare moralische Garantie.

454 Die franzofifche Münzkommisfion gestattete daher auch nicht, daß die mit den im Auslande gefertigten Stämpeln sabrizirten Münzen das Zeichen der Straßburger Münzstatte tragen dürfen. Indessen kamen sehr bald auch die Originale der 5 Rappenstämpel in die Hände der franzöfifchen Münzkommisfion, da die in Darmstadt verfertigten Gebrauchsstämpel wenig dauerhaft waren, der dießfällige Vertrag aufgehoben wurde und der General - Graveur in Paris gleichfalls die Fabrikation auch dieser Gebrauchsstämpel übernahm. Es fiel damit der frühere, die .üblichen Münzzeichen betreffende, be-: schränkende Beschluß der sranzöfischen Münzkommission dahin, und es erklären sich aus diesem Umstände die kleinen Modifikationen im Gepräge der frühern und der fpätern 5 Rappenstüke.

Bezüglich der auf den neuen Münzen anzubringenden Iahreszahl hatte anfänglich die Anficht obgewaltet, 1850 als dasIahr, in welchem das Münzgesez erlassen worden, zu wählen; da indessen die Prägungen zur Hälfte ungefähr im Iahr 1851 stattfanden, so wurde der srühere Beschluß dahin modifizirt, auf die Hälfte der neuen Münzen die Iahrzahl 1850, auf die andere Hälfte 1851 zu fezen.

Um die drei Hauptmünzsorten auch durch den Rand leicht von einander unterfcheidbar zu machen, war be· abfichtigt,"-denjenigen der Billonrnünzen dera der deutschen 6 und 3 Kreuzerstüke ähnlich zu machen, d. l).

kleine Vertiesungen in demselben anzubringen. Indessen wurde in der Folge hierauf Verzicht geleistet und der für die Broncemünzen gewählte glatte Rand auch für die Billonmünzen angenommen, weil durch jenen die ohnehin großen technischen Schwierigkeiten bei Bearbeitung des Metalles noch-vermehrt worden wären.

455 . Eben so mußte, wegen unüberwindlichen Schwierig- Verfügung keiten in der technischen Ausführung, von der vollstän- überdieTole-

digen Erfüllung des Art. 6 im Münzgesez vom 7. Mai "JJtTerBÏt850 abstrahirt werden, in so weit derselbe auch bei den icnmünjen, Billonsortm die angegebene Abweichung im Gewicht nur für das e i n z e l n e Stük gestattet, welche Forderung in Frankreich nicht einmal bei den kleinsten Silbersorten mehr gestellt wird, und bei Sorten von so kleinem Werthe, wie unser Billon eben so unerfüllbar als unnöthig ist. Es wurde daher im Einverständnisse mit der französischen Müuzkommisfion in dem von derselben für Ausführung unserer Prägung zuhanden ihrer Beamten erlassenen Réglemente die .-Toleranz für die Billonsorten auf je 40 Stüle zusammen beschränkt, welcher Bedingung Genüge zu leisten immerhin noch große Sorgfalt bei der Fabrikation erfordert.

Während dieser, die eigentliche Münzeinlösung vor- Einfchmeiznng bereitenden Maßregeln begannen auch die Sendungen betatteuSJlün» alter schweizerischer Münzen ans öffentlichen Kassen nach Jen> Bern, um dort eingefchmolzen, in Form von Barren alsbald nach ©traßburg ··versendet und dort zur fofortigen Fabrikation der neuen Billonrnünzen verwendet zu */ werden. Die erste Einschmelzung (Zürcherschillinge) fand am 30. April statt. Indessen erlitten bis zum Beginne der eigentlichen Münzeinlosung diese Einschmelzungen öftere und längere Unterbrechungen und fanden in viel kleincrem Maßstabe statt, als dieß gemäß dem mit der Straßburger Münzstätte abgeschlossenen Vertrage hätte geschehen sollen, so dajj von Straßburg wiederholt über Mangel an Metallen geklagt wurde. Der Grund dieser Unterbrechungen war der,, daß troz wiederholter Ansuchen, aus den öffentlichen Kassen (mit Ausnahme Zürichs) gar keine Billon, dessen man hauptsächlich für

456

Straßburg bedurfte, einging, wie es hieß, wegen Mangel an diefen kleinen Sorten, und weil Verlegenheiten enïstünden, wenn man von denselben aus der Zirkulation ziehen würde, ohne fie sosort durch entsprechende kleine neue Sorten zu ersezen.

Mehrprägung Noch hatten die Prägungen neuer Münzen nicht beneuer Münzen, gönnen, so wurde schon die Notwendigkeit einer weitern Prägung reiner Silbersorten und auch von 20 Rappenstufen erkannt, und in Vorausficht eines diefjfälligen Beschlusses der h. Bundesverfammlung mit dem Direktor der Pariser Münzstätte die Uebereinknnft getroffen, daß er die bei ihm bestellten Prägungen in 5, statt in 8 Mo. naten vollende, damit im Laufe der drei darauf folgenden Monate dann die Mehrprägung ausgeführt werden könne und die Dauer der Einlösungsoperation doch nicht über den Zeitraum von 8 Monaten hinaus, aufweichen · '· Zeitraum die beiden andern Prägungsverträge lauteten, fich erstrekc.

Die der h. Bundesverfammlung vorgelegten Vor* fchläge fur weitere Prägungen wichen von den Anfichten des Experten und der Münzkommisfion nur darin, daß der Erftere alle drei reinen Silberforten vermehrt wünschte, während die Münzkommisfion die halben Franken von · der Mehrprägung ausschließen wollte und der Anficht war, es feien theils die halben Franken durch die dem Publikum wol noch angenehmern 20 Rappenstüke gut zu .ersezen. Ein weiterer Grund von der y., FrankenMehrprägung Umgang zu nehmen, war der, daß nach den Erfahrungen anderer Länder die kleinen hochhaltigen Silberforten ungleich stärker sich abnuzen als die größern, theils weil sie im Verkehr häufiger gebraucht werden, theils weil die Segirung Vio fein weniger Widerstaiid bei der Abnuzung zu leisten scheint, als niederhaltigere Legirungen.

457

Der Bundesrath gab in seinem Gefezesvorfchlage der lezten Anficht Raum, wonach also die Mehrprägung fich nur über die 2 und 1 Franken- und 20 Rappenfiüke erstreit hat. Die h. Bundesversammlung dagegen überstieg in ihrem Beschlüsse vom 7. August die vom Er»erten für die '/., Franken Mehrprägung vorgeschlagene Stükzahl. Diesem Beschlüsse gemäß wurde die bei Auf-

stellung des Münjgesezes (7. Mai 1850) beschlossenen

Prägungen in Bezug auf die reinen Silbersorten (2, 1 und V.J $r.) g e r a d e v e r d o p p e l t , überdieß die 20 Rappen um 2V2 Millionen Stüke vermehrt und auf die gleiche Anzahl, wie die zu prägenden 10 Rappen gebracht, wodurch jedenfalls ein richtigeres Verhältniß zwischen der Anzahl zirkulirender Stüke von der größern und kleinsten Billonsorte hergestellt wurde.

Der vom Pariser Münzdirektor bezogene Präglohn für die Mehrprägung der Silbermünzen beträgt, da .die Mehrprägung zu denselben Bedingungen, wie die ursprüngliche, abgeschlossen wurde, Fr. 63,750, wovon jedoch nur Fr. 31,850 wirkliche Unkosten über den Nennwerth hinaus für die Schweiz find ; den andern Theil des Präglohnes bildet der Unterschied zwischen dem Werthe des nngernünzten und gemünzten Silbers. Zu diesen .

.

.

. . .

. F r . 31,850 kommen' hinzu Verpakungskosten (0,76%o für 2gres. ; 0,80
für '/i Fro

. . . . . , , 4,070

Transportkosten 2%o .

Zinsen und Provifionen (vorausfichtlich) .

,, 10,000 " 15,000

Fr. 60,920.

Werden somit die Unkosten der Silbermehrprägung etwas unter dem Voranschlage von Fr. 61,850 bleiben.

458 so ist dagegen vorauszufehen, da§ auf den 20 Rappenstuken über die Dekung der obigen Kosten hinaus ein noch größerer Gewinn fich ergeben wird, als im damaligen Voranschlage angenomen worden. Der Fabrikationspreis der 20 Rappen, der dem leztern zur Grundlage diente, ist der im Vertrag sur die urfprünglichen Prägungen ausbedungene Mittelpreis, sür alle drei Sorten, während für eine weitere Prägung von ausfchließlich der größten Sorte eine ansehnliche Preisermäßigung erwartet werden darf. Da indessen die dießfälligen Unterhandlungen erst im Iahre 1852 stattgefunden, fo kann eine einläßliche Berechnung hier unterlassen werden.

Ermächtigung Obwol dem Datum nach antizipirend, schließt fich zu abermaligen kje Erlassung eines abermaligen Miinzprägungsbefchlusses ber «nb-Scife *' ®unbeemfamnilun0 im Saufe des Monats De1 Ausführung * .grober und der Bericht, wie weit dieser Beschluß zur .oerfelben. · Ausführung gekommen, am zwekmäßigsten hier an.

Kaum war nämlich das Einlösungswerk in einigen wenigen Kantonen beendigt, fo ergab es fich, daß höchst wahrfcheinlich die laut Gesez vom 7. Mai 1850 zu prägende Anzahl von 3,000,000 Stüken Einrappen, also von 1'/3 Rappen per Kopf, zur Vollendung der Einlöfung in der ganzen Schweiz zur Befriedigung der über Erwarten großen Nachfrage nach dieser Sorte und zur ungehinderten Vermittlung, des kleinen Verkehrs nicht ausreichen werde. Den gestellten Anträgen entsprechend, ermächtigte die h. Bundesverfaminlung den Bundesrath am 23. Dezember, eine Mehrprägung dieser Sorte bis zum Belaufe von 2 Millionen Stüken anzuordnen, wenn folches sich als nöthig erweife. Außerdem wurde der Bundesrath im nämlichen Befchlnsse und mit derfclben Bedingung zu weitern Prägungen von Silbertheil-

459 münzen bis zum Belaufe von eirea gr. 3,000,000 bevoÏÏ-

mächtigt.

Von der leztern Ermächtigung wurde weder am Schlusse des Iahres 1851 Gebrauch gemacht, noch ist es-vor* ausfichtlich, daß vor Ende der Münzreform es nöthig sei und geschehen werde, indem bereits der Werth der · neu zu prägenden Summen den des vorhandenen alten Schweizergeldes um ein Namhaftes übersteigt.

Dagegen wurde am 19. Ianuar 1852 zuerst eine weitere Million Einrappenfiüke bestellt, und sodann nach abermaligem Verbrauch und wiederholtem Verlangen von Seite fast aller Kantone nach dieser Sorte im März die zweite Million Stüke, wofür (Metall- und .Jabri* kationskofien Inbegriffen) man mit dem Direktor der Pariser Münzstätte zum Preise von Fr. 5,32 überein kam, was als Ausführung eines im vorliegenden Geschäftsjahre wenigstens gefaßten Befchlusses hier kurz angeführt · werden mag.

Mit dem Monate Inni begannen, den abgeschlossenen Beginn der Verträgen gemäß, die Prägungen der Silber - und Münzpräa.un-' Broneemünzen in Paris und bald 'nachher auch die 9etU regelmäßigen Sendungen aus der dortigen Münzstätte der mit Ungeduld erwarteten neuen Münzen. Indessen mußten dieselben fast während zwei Monaten zurük-

gelegt werden, bis endlich auch die - und überdieß

einige Zeit noch sehr spärlichen -- Sendungen des BilIons aus Straßbur'g anlangten und damit die Verwendung der neuen Münzen zur regelmäßigen Einlösung der alten möglich gemacht wurde.

. .Verschiedene Gründe veranlaßten die Verspätung der Straßburger Lieferungen. Im Augenblike des Vertragsabschlusses nämlich besaß die dortige Münzstätte keine einzige Münzpresse, fondern nur ältere Prägmaschinen,

460

die namentlich für die Verarbeitung der harten Billon-, legirung wenig geeignet gewefen wären, und es be-.

durfte, um die große Anzahl von 42'/2 Millionen Stüke in. der kurzen Zeit von acht Monaten zu fabriziren, wenigstens fieben pressen, für deren rafche Anfertigung der Straßburger Münzdirektor zwar keine Opfer fcheute, die aber dennoch nicht ganz zur gehörigen Zeit anlangten. In Ermanglung, der für die wirklichen Prägnngen zu benuzenden Mafchinen konnten auch die vorläufigen Versuche, die bei der Bearbeitung einer noch nie zuvor in der Technik benuzten Metalllegirung doppelt nöthig gewesen wären, nicht nach allen Richtungen hin vollständig angestellt und nicht lange genug fortgefezt, werden, sondern die erstgeprägten Münzen, obschon noch sehr unvollkommen, mußten bald möglichst in Zirkulation gesezt werden, da die zugehörigen Silbermünzen schon lagen bereit lagen. In Ermanglung der erwähnten Versuche traten nun zur Zeit, als die Prägungen bereits in vollem Gange hätten sein sotten, hundert technische Schwierigkeiten ein, welche die Arbeiten während der ersten paar Monate verzögerten. Diese Schwierig* keiten erftrek.en sich über alle einzelnen Operationen : das Schmelzen, das Ausgießen in Sandformen, das Walzen der etwas spröden Segirung, das Weißfieden und end*

lich besonders über das Prägen felbst, indem die Stämpel, und namentlich die kleinsten (5 Rappen) anfangs nicht Widerstand genug leisteten und bald unbrauchbar wurden. Der großen Thätigkeit .und Umficht des Direklors der technifchen Arbeiten h a t ' m a n es hauptsächlich zu verdanken, daß diefe Schwierigkeiten-nach und nach so überwunden wurden, wie es bei der zweiten Hälfte der in Straßhurg fabrizirten Münzen der Fall ist, daß man nämlich Münzen bekam, die jeder billigen Anforderung

461

entsprechen, und daß die Vorausfezung, es werde die Einführung der 4metalligen Kompofition als Münzlegiernng als eine zwekmäßige Neuerung im Münzwesen fich erweifen, vollkommen gerechtfertigt erscheint.

Ein weiterer Grund, warum die Lieferungen der Billonmünzen während der ersten paar Monate nicht die vertragsmäßige Stärke erreichten, war der Mangel an altem Münzgut. Es ist oben erwähnt worden, daß man, vom Frühjahr an, aus allen kantonalen und eidgenöffifchen Kassen alte Billonmünzen zu beziehen suchte, indem die regelmäßigen Metalllieferungen an die Straßburger Münzstätte alsobald nach Ratifikation des Vertrags hätten beginnen sollen, und indem bei der Gewißheit, daß ein bedeutendes Quantum alten Billons nach Fabrikation der neuen Münzen übrig bleiben, und wenig vortheilhaft verwerthbar sein werde, man möglichst nur das alte Münzgut zu den neuen Prägungen zu verwenden und Ankäufe neuen Kupfers zu vermeiden suchte.

gür den 1. August wurde es endlich möglich, ans Cnnlösungswerk selbst zu gehen, auf das die westlichen Kantone mit um so größerer Ungeduld harrten, als einige derselben (Waadt und Freiburg) bereits von An.'sauge des Jahres an den neuen Münzfuß theoretisch eingeführt hatten. Die Einlösung begann am 1. August 'im Kanton Waadt und auf Veranlassung des eidgeno'sfischen Handels- und Zolldepartements gleichzeitig im Kanton Genf., in lezterem aber nur für die nicht genferischen Münzen, in der Abficht, die im Deeimalsyfiem ausgeprägten in d i e s e m Kanton, bis nach Beendigung der Einlösung in der ganzen übrigen Schweiz, noch jirkuliren zu lassen. Während im September in den beiden erwähnten Kantonen die Einlösung noch fortdauerte, erstrekte sie fich von Anfange dieses Monats an

.'

Beginn und Fortgang der eigentlichen u Jt fut, ß"

462 noch über Freiburg und Wallis und vom 15. September an auch über Neuenburg. Ein längerer Haltpunkt und ein bedeutenderes Aufspeichern neuen Geldes, wurde nun nöthig, indem der- Kanton Bern für fich allein großere Summen bedurfte und gleichzeitig auch wegen des fo vielfachen gegenfeitigen Verkehrs die E i n l ö s u n g in Solothurn stattfinden sollte. Sie begann in diefen beiden Kantonen am 1. 97ovember. Wenn sie in denfelben eine momentane Unterbrechung erlitt und die fatale Notwendigkeit eintrat, daß der Bundesrath entgegen dem Einlöfungsreglement, den Einlösungstermin erst um 14 Tage, sodann noch um die zweite Hälfte des dritten Monats verlängern mußte, so war diep theils die Folge der Saumseligkeit und Theilnahmlofigkeit, welche das Publikum während des ganzen ersten Monats fast ganz von den Einlösungsbüreaur entfernt hielt, fo daß in Ermanglung weiterer Nachfrage nach neuen Münzen die im Laufe Novembers anlangenden bereits an andere später erst zur Einlösung gelangende Kantone verfendet worden waren, theils und hauptsächlich war die im Dezember eingetretene momentane Unterbrechung der Einlosung Folge der Dezember-Ereignisse in Paris, indem während der zunächst darauf folgenden 14 Tage die dortigen Prägungen unterbrochen wurden, während gerade um diefe Zeit in den beiden erwähnten Kantonen das Publikum endlich und zwar so massenhaft in die Einlösungsbüreaux strömte, daß die sämmtlichen Vorräthe an neuen Münzen zeitweise erschöpft waren.

Am 1. Dezember begann die Einlösung in den Kantonen Bafel-Stadt und Bafel-Landfchaft und Aargau; endlich wurde fie, durch bundesräthlichen Befchluß vom 17. Dezember, für Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden auf den 1. Ianuar 1852 angeordnet.

463 Der weitere Fortgang und das Ende des Einlösungs- ..BoraussichtWerkes gehört dem nächsten Iahresberichte an. Indessen ficher Bertnii kann doch jezt schon, und namentlich bei Benuzung der bei der mn*f in den ersten Monaten von 1852 gemachten Erfahrungen ·mit ziemlicher Gewißheit angenommen werden, daß von alten Münzen, sowol groben als kleinen und namentlich von den aïïerïlcinsten Sorten, weniger .zur Einlösung kommen wird, als in den Voranschlägen angenommen worden, daß also d'er Gesammtverlust auf den alten Münzen ebenfalls die angenommene Summe von nahe an 2,000,000 alter Franken nicht.ganz erreichen wird, und daß umgekehrt die Unkosten auf der Fabrikation der neuen Münzen fich nicht so hoch belaufen werden als angeschlagen wurde. Es wird sich also höchst wahrscheinlich ergeben, daß das Gesammtresultat der Münzreform weniger große Opfer erfordern wird, als man geglaubt hat.

Es mag nicht ohne Interesse sein, wenn wir hier ueberbliküber noch mit einigen Worten den durch die Münzreform her- die laufenden vorgerufenen Verkehr schildern, wie er fich zu Ende des münzrefor..-.Iahres gestaltete, als einmal die Einlösungsoperation in vollem Gange war.

sichtliche Resnls Außer den oben bezeichneten ..pauptangefiellten der tate dieser Münzkommisfion waren um diese Zeit eirea 15 Ange- Reform.

stellte mit Revifion der zugehenden Sendungen alten oder neuen Geldes beschäftigt. 6 Angestellte besorgen Bureauarbeiten und 5 Arbeiter find mit Schmelzung der Münzen

beschäftigt.

Der mittlere monatliche Kassaverkehr beträgt während der lezten Monate des Jahres eirea 5 Mill. Franken an ans . den Münzstätten eingehenden alten und an die Kantone auszugebenden neuen Münzen und an Anleihen und Zinsen für das Betriebskapital. Die alten Münzen und. daraus erhaltenen Barren werden als Waare be-

464 trachtet und find daher in dem Kassaverkehr nicht inbe-

griffen, .-täglich werden durchschnittlich 500--600 Kilogram, oft aber auch 800, 10O0 und bis 12ÖO Kilo Münzen gefchmolzen. Bis Ende des Iahres kamen von Paris 829 und von Straßburg 990 Kistchen mit neuem Gelde an und wurden 750 Kistchen mit Barren an diefe Orte hin gesandt.

Mit Befriedigung darf man seinen Blik auf diejenigen Kantone richten, in welchen die Münzeinlofung bereits, beendigt und das neue System ins Leben getreten ist.

Es zeigt sich, daß wenn auch je nach dem kantonalen Volkscharakter das Publikum bald mehr, bald weniger bereitwillig zur Münzreform Hand bot und in das neue Münzwefen bald fchneller, bald langfamer sich hineinlebte, es doch überall bald0 und über Erwarten gut an den neuen Zustand der Dinge sich gewöhnte und je länger je mehr die Vo'rtheile desfelben anerkennt. Wenn von vielen Seiten über Mangel an groben Silbersorten geîlagt wird, so hat dieses allerdings seine Richtigkeit; das Herbeischassen sranzöfischer VF. ..Ehalern in für die ganze Zirkulation erforderlicher Menge war aber nicht Aufgabe der .eidgenöffifchen Behörden, diefe hatte nur das alte schweizerische Geld durch neues zu ersezen.

Auch im Saufe diefes Iahres widmete der eidgenöffifche Experte in Münzsachen dem Münzwefen seine fortwährende Aufmerksamkeit und Thätigkeit, indem ;er es war, der in stetem Verkehr mit der fchweizerischen Münzkommisfion und dem ginanzdepartement alle erfor* derlichen Reglemente, Organifativnspläne und Verträge entwarf und leztere im Namen des Bundesrathes oder der Münzkommisfion zum Abschlüsse brachte, so wie auch Ausführungsmaßregeln beantragte und die Geseze und Verordnungen der Kantone über Miinzangelegenheiteti begutachtete.

465 Es ist mit Zuverficht anzunehmen, daß der Bericht des Iahres. 1852 diese große vaterländische Angelegenleit als durchgeführt angeben wird.

' Launczijähr.igem Rechenschaftsbericht hatte der Ver- ©chießputver« kauf von echie.ßpulw im Jahr 1850 betragen ; W*mTM' -'- 'Pfund" mit einem Rohertrag j



288,823 v. gr. 243,754.14.

der Abfafvermehrtesichum 17,581

,, 12,531. 26.

uKbetragtnunimI.1851 306,404

,,256,285.40.

: ,Der. rìine Gewinn steigt auf ,, 61,789.27.

.. Veranschlagt war derselbe nur auf ,, 38,200. --; daher Vermehrung gr. 23,589. 27.

Im Rechnungsjahre 1851 wurden .an inländischein Salpeter ,,zirka 900 Zentner verbraucht,. 2OO Zentner mehr als im Iahr 1850. Um es auch-der östlichen Schweiz möglich zu machen, den vorkommenden Rohsalpeter zu benuzen, wurde bei der eidgenössischen Pulvermühle von Marsthal bei ©ossau eine Raffinerie erbaut, deren Kosten in der Rechnung vom Iahr 1852 werden verrechnet werden. .Das .ganze jährliche Bedürfniß an Rohfalpeter beträgt zirka 3200 Zentner von einem un-, gefahren Werthe von Fr. 100,000.

Zur "Vereinfachung der Fabrikation und der Verwaltung "und um absichtlichen oder unabsichtlichen Verwechslungen von verschiedenen Pulvergattungen, die besonders bei Verwendung für militärische Zweke gefährlich werden könnnten, vorzubeugen, beschloß der Bundesrath, 'die Fabrikation von Sekundapulver auszugeben. Diese geringere Sorte Pulver wurde bis anhin, vorzüglich zum Sprengen, wo ein langsames Erplobireì-t erforderlich ist, verwendet; es kann aber diefelbe Wt-e Bundesblatt/Iahrfi. IV. Bd. I.

5l

466 die Erfahrung lehrt, mit Vortheil erfezt werden , wenn dem Primapulver, dem Volumen nach, ein ...Drittheil wol gedörrtes Sägmehl von weichen ...polzsorten bei. ... gemischt [wird. Vermittelst dieser Mischung wird der Preis des Sprengpulvers erster -Dualität von Bazen 8 auf 53 Rappen a. W. herabgebracht und die Wirkung wird die gleiche sein wie die vom Sekundapulver, das îu 7 Bazen verkauft worden ist.

Es fanden [im ILause des Jahres drei -2îrj)lofionen statt, und zwar in der Pulverstampfe von Worblaufen am 19. April, den 19. August in dem Materialien.rnagazin zu Kriens und am 28. September in der Pulverflamvfe zu Schwäbis bei Thun. Bei der erstgenannten erplofion konnte die «Schuld des Pulvermütters ausge.rnittelt werden und er wurde daher zure..£ragung der Kosten von ungefähr gir. 100 angehalten. Die zweite wurde durch Selbstentzündung des Kohls verursacht, das noch warm eingebracht worden zu fein scheint; der Pulvermüffer wurde zur ..Cragung von Fr. 276. 85 als der Halste des Schadens angehalten. Bei dem dritten galle wurde ter Schaden auf gr. 266 Mchaît. .Pulvermacher ..treuthard büßte seine erwiesene Unvorsichtigkeit mit dem Leben. Das Schiksal seiner Familie ist durch die Anstellung des älter« Sohnes als Pulvermüller gemildert worden.

ZündkapselAus 31. Dezember 1850 blieb an Zündkapseln ein

sabrifation.

Vorrath »on

Stük 1,043,400

Im Saufe des Jahres wurden verfertigt ,, 1,691,000

Stük 2,734,400 davon wurden verkaust . . . . ,, 1,847,200 ddber %tmty aus 31. Dezember 1851 Stük 887,200

467 im Wcrth von Sr. 2661. 60 zu gr. 3 per Mille gerechnet..

Jm Jahr 185O wurden nur 532,600 Stük verkauft.

Die Rechnung zeigt einen Gewinn von gr. 456. 99; das Budget hatte gar keinen Gewinn vorgesehen.

Man befaßt sich gegenwärtig mit dem Gedanken, die Zündkapseln auch für die Scharfschüzen zu verfertigen.

Der Vorrath von Schlagröhren vom Schlagrahren» Jahr 1850 von Stük 11,480 sabrifation.

vermehrte fich im Laufe des Jahres um ,, 37,100

Stük 48,58o davon wurden verkauft

,, 36,550

und es blieb auf 31. Dez.1851 ein Vorrath ». Stük 12,030 zu 4 Rappen berechnet, im Werthe von Fr. 481. 2.0 übrig.

Jm leztjährigen Rechenschaftsberichte wurde bemerkt, es sei dem Uebelstande, daß zu viel Kraft erfordert werde, um durch Losziehen die Schlagröhren zu entzünden, abgeholfen worden. Später zeigte es fich aber, daß dieses wol der Fall sei bei neu verfertigten, nicht aber bei abgelagerten Fabrikaten. Es mußten daher neue Versuche gemacht werden, die nun nach der Anficht der Verwaltung als gelungen betrachtet werden können.

Durch ein eigenhändiges Testament vom 22. August ®,,nus-3nt,a-!

1850 hat Herr Baron Franz Theodor Ludwig von lidentaff«.

Grenus, welcher in Genf, wo er seinen Wohnfiz hatte, am 4. Januar 1851 verstorben, die schweizerische Eidgenossenschaft zur Universalerbin seines ganzen Vermögens, nach Bezahlung der Erbschaftsabgaben und unter den Bedingungen, welche in den Artikeln 3 und 4 des Testaments aufgestellt find, . eingesezt ; der wert* liche Inhalt derselben ist folgender :

468 - ,,3. Jch feâe die schweizerische gidgenossenschaft zur Univerfalerbin meines ganzen Vermögens ein, unter den .Vorbehaltenr welche im-folgenden Artikel-geifiachf find und .unter, der .befondern Bedingung, dafrjft alle die von mir unten gemachten Legate und alle andtrn Vere pflichtungen meiner Erbschast bezahlen werde, und daß .sie serner unter dem Titel von Legaten von meiner Seite und wenn sie es mit Sicherheit thun kann, zwanzigtaufend Franken ohne Zins an jede der fünf öffentlichen Genferanstalten bezahlen werde, deren Namen hier folgen', nämlich : das W o h l t h ä t i g k e i t s b ü r e a n des K antons, d er Genferfpital, die Freistätte der Greife, der Mnseumsrath, " d e r Kantonsspital; aber ich will und verlange, daß die genannte Eidgenossenschaft zu ihrem Vortheile aus den hunderttausend Franken, welche die Totalsumme der süns lezten Legate bilden, den Betrag aller Abgaben, welche der Genferfiskus von ihr bezüglich meiner gegenwärtigen Bestimmungen fordern konnte, in Abzug bringen werde."

,,4. Jch will und verlange, daß alle Kapitalien, .welche genannte Eidgenossenschaft von meiner Erbschaft beziehen wird, unter · dem Namen G r e n u s - I n v a lidenkaffe einen von allen andern eidgenöfsifch.en Kassen abgeänderten gond bilden und dessen Zinse angehäuft werden follen, bis später ereignenden Falls die Einnahme vom Ganzen als Ergänzung der Unterstüzung für dürftige Soldaten angewendet wird, welche .im Dienste der fchweizerifchen Eiogenossenschaft verwnndet worden sind, und für die Witwen, Kinder, .Väter und Mütter der Umgekommenen; ich fuge als Ergänzung, denn die Untcrstüzung aus der genannten GreHuskasse darf niemals, eher bewilligt werden, als bis die

469 Eidgenossenschaft bereits sur diesen Zwek aus Kosten der Kantone oder Stände, .welche fie bilden, Geldopfer ge-, macht hat, die der von ihr nach dem Sonderbundskriege bezüglich dieses Gegenstandes angenommenen Skala entsprechen."

: Unmittelbar nachdem der Bundesrath Kenntniß vom Vorhandensein eines Testaments erhalten hatte, bestellte derselbe als seinen,General- und Spezialbevollmächtigten den Herrn General Wilhelm Heinrich Düfour, Mitglied des schweizerischen Nationalrathes, und ertheilte ihm alle nöthigen Vollmachten, um die Erbschaft aufzunehmen und zu bereinigen und das durch die Geseze vorgefchrie.bene Verfahren einzuhalten. Herr Düfour ordnete fich, mit Zustimmung des Bundesrathes, Herrn Iohann Markus Demole, Notar in Genf,-bei.

Schon beim ersten Ueberblike wies das Inventar ein reines Guthaben von ungefähr 1,800,000 .neuen Franken nach und es war vorausfichtlich, daß der Eidgenossenfchaft, nach Bezahlung der Segate und anderer muthmaßlichen Ausgaben für die Grenus-Invalidenkasse noch 1,100,000 neue Franken bleiben werden; dem ungeachtet.hielt es der Bundesrath für angemessen, die Eigenschaft eines Erben nur unter der Rechtswohlthat des Inventars anzunehmen.

Durch unbedingte Annahme würde zwar der Bundesrath Verzogerungen und einige Kosten vermieden haben; derselbe ging aber von der Anficht aus, es dürfe eine ·moralische Person fich niemals durch Verpflichtungen von unbekannter Tragweite gefährden, befonders in Fällen wie ,der gegenwärtige, wo die Eidgenossenschaft nicht unbedingte Erbin ist. Sichernde gorinen dürften um so weniger vernachläßigt werden, als jüngfthin noch eine

470 nach Amerika wandernde Familie an der Erbschaft Grenus eine bedeutende Summe angesprochen hat, für die schon der Vater des Testators vor 50 Iahren regelmäßig quittirt worden war.

Der Bundesrath hat überhaupt so sehr darauf gehalten, daß kein Werth der für die Grenns-Invalidenkasse bestimmten gonds entgehe, daß er die für das zu errichtende Grenusdenkmal bestimmten Fr. 800 n. W. aus der Bundeskasse und nicht aus der Erbschaft genommen hat und eben so gr. 1200, welche dazu verwendet worden, einige der werthvollsten Bücher des ...Cestators für die Bundesbibliothek zu erwerben, um fo viel als möglich das Asdenken an die Vaterlandsliebe des Herrn Grenus zu verewigen.

Nachdem Anstände, die sich mit dem genferischen Fiskus, betreffend der Erbschaftssteuer erhoben hatten, im Sinne des bundesräthlichen .Berichtes an die hohe Bundesversammlung vom 12. August 1851 und des darauf erfolgten Bundesbefchlusses vom 25. des gleichen Monats, gehoben waren, hatte die Liquidation ihren ruhigen Fortgang und zeigte bis Ende1 des Jahres 1851

eine Einnahme von Fr. 710,000. O2 /- a. W. zu ·"/.oo

gr. 1,000,000 n. W., die fofort zinstragend gemacht worden find. Es ist zu gewärtigen, daß der Rechen-

fchaftsbericht des künftigen Iahres den Schluß dieses Geschäfts bringen werde.

Es bleibt dem Bundesrath nur noch zu erwähnen übrig, daß die hohe Bundesversammlung am 25. August 1851 befchlossen hat, es h a b e fich g r a n z T h e o d o r Ludwig von Grenus, Schweizerbürger, in G e n f v e r s t o r b e n , durch d i e l e z t w i l l i g e Ver-

sügung, welche die fchweizerifche sidgenos-

471 senschaft zur Universalerbin feines Vermi.-« gens mit dem Auftrage, die Grenus-Invalidenïftssf iw gründen, einsezt, um das Vaterland wol verdient gemacht.

Bevor der Bundesrath zum Bericht über die;Staats- Finanzielle rechnung vom Iahre 1851 übergeht, will derselbe noch ®eseJe »"* die finanziellen Geseze und Verordnungen anführen, die a3««iTM".9"'.

im Laufe des Jahres 1851 ins Leben getreten find.

1) Münzeinlofungsreglement vom 11. März 1851,

-Offizielle Sammlung Bd. IL, Seite 270;

2) Münzeinschmelzungsreglement vom 11. März 1851,

Offizielle Sammlung Bd. IL, Seite 277;

3) Nachträglicher Tarif schweizerischer Münzen vom

26. März 1851, Offiz. Samml. Bd. II., S. 283; 4) eidgenössische Geldskala vom 9. Iuli 1851, Offiz.

Samml. Bd. IL, S. 369; 5) Gesez über Mehrprägung

neuer Münzen vom

7. August 1851, Offiz. Samml. Bd. IL, S. 386;

6) Gesez über Darleihen aus den eidg. Fonds vom

23. Dez. 1851, Offiz. Samml. Bd. HL, S. 6; 7) Verordnung zu dem Gefez über Darleihen vom

26. Dez. 1851, Offiz. Samml. Bd. HL, S. 10;

8) Reglement für das Perfonal der ginanzverwaltung

vom 26. Dez. 1851, Offiz. Samml. Bd.IIL, S. 16.

Die Rechnung vomIahr 1851 stimmt in Beziehung, Staats» auf die gorm ganz mit der von 1850 übero.i und be- rechnnna,.

steht aus folgenden Hauptabtheilungen: A. Vermögensstatus auf 31. Dezember 1850 als Ein-

göngsbilanz.

.

B. Verwaltungsrechnung mit den Nachweisen I u. H.

C. Generalrechnung.

D. Vermögensstatu.,,. aus 31. Dezember 1851 als Aus*

gangsbilanz.

472

A. Eingangsbilan).

Diefe Abteilung bedarf keiner -nähern,Erörterung;: sie ist das Resultat-der frühern Staatsrechnung.

B. Verwaltungsrechnung.

E i « n a h m e n.

i, Abschnitt.

Ertrag der .Srnmobilien und angelegten Kapitalien.

A. S i e g en fch a f t e n.

Die Mieth- und Pachtzinse waren veran-

' schlagt zu es gingen ein

,

Fr. 7470. ,, 6426. 47

weniger als veranschlagt: Fr. 1043. 53 · Diese Mindereinnahme rührt von einem Ausstand auf der Liegenschaft in Belp und dem geringeren Er* trage der Thuner-Allmend, so wie der Siegenschast in Rapperschwyl her.

B. K a p i t a l i e n .

Die Zinsen der Kapitalien waren.

veranschlagt zu gr. 152,274. 28 es gingen nur ein . . . . ' . ,, 95,526.. 51 */2 · demnach weniger: gr. 56,747. 761/.!

In der Ausgangs-Bilanz werden als Zinsrükstände

verzeigt gr. 58,791. 54, weniger gr. 13,979. 93 als im lezten Iahre.

473

« ·' -

II. Abschnitt.

,3inse von Guthaben nnd Vorschüssen.

A. V e r z i n s « n g - v o n S c h u l d s o r d e r u n g e n . von den Ständen des ehemaligen S o n d e r b u n d e s.

r Veranschlagt waren ". . . . . . gr. 66,859. 64 es .fjinjjen ein . . . . . . . . ,, 66,429. 95 weniger: gr.

429. 69 Die Zinsbeträge vermehrten fich wegen verspäteter Abzahlung der Kapitalraten; dagegen blieb Schwyz den

vollen Iahreszins mit gr. 301.7. .70 schuldig.

B . V e r z i n s u n g d.es B e t r a g s d e r b e r e i ni'gten N a c h s o r d e r u n g für K r i e g s 1 kosten.

Da diese Nachsorderung erst nach genehmigter Sonderbundsrechnung liquid wird, so konnte die Vertheilung nicht gemacht und somit der Zins nicht bezogen werden.

C. V e r z i n s u n g d e r a n d i e P u l v e r v e r w a l t u n g geni a c h t e n V o r s c h ü s s e .

D. V e r z i n s u n g v o n V o r s c h ü s s e n b e i d e r M ü n z k o m m i s s i o n und E. Z i n s e von v e r s c h i e d e n e u V o r s c h ü s s e n .

Diese Rubriken waren im Budget nicht vorgesehen.

III. Abschnitt.

...Regalien und SSerroaltungen.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

Die Roheinnahmen betragen . . gr. 3,473,777. 841/« fie waren budgetirt zu . . . ,, 3,200,000. -- und warf.,'.« demnach mehr ab als vorgesehen . . . . . . gr. 273,777. 841/2

474, Diese Mehreinnahme kann als zufällig bezeichnet werden.

.

B. P o s t v e r w a l t u n g .

Auch hier ergibt sich eine Mehreinnahme von gr.

197,320. 971/2, welche hauptsächlich auf die Rubriken: a) Ertrag der Reisenden mit gr. . 116,512. 591/2
e> Tranfitgebühren- . ·. . . " 30,567.36

fällt, während ; · b) der Ertrag 'der Briefe hinter den Budgetansäzen um die Summe von . . . . . " 54,637. 43 zurükgeblieben ist.

Die Vermehrung des Ertrags der Reifenden rührt hauptsächlich von der großen Anzahl Beiwagenreisenden her ; dann von veränderter Rechnungsstellung, indem früher die Postillonstrinkgelder und Vergütungen »on Plazabtretungen der Kondukteure theilweife vom Ertrag der Reisenden in Abzug gebracht wurden, nun aber unter den Transportkosten als Ausgabe erscheinen. Als weiterer Grund der Erhöhung ist anzuführen, die ein-* getretene Ausdehnung der Alpentaren auf eine größere Streke und die Erhöhung der Taxen einiger Sokalkurse.

Der Grund der Vermehrung des Ertrags auf den Paketen und Geldsendungen liegt «in der bedeutenden Zunahme der Fahrpoststöke und die Verrechnung rük-* ständiger Abrechnungen mit Oesterreich im Betrage von ·3r. 18,806. 03.

In den Tranfitgebühren find inbegriffen Fr. 71,531.

70, als Rükstand der österreichischen Verwaltung vom Iahre 1850.

Hingegen fällt die Verminderung des Briesertrags aus die Abrechnung mit Frankreich sür 14 Monate und

475 auf den Umstand, daß gegen Ende 6es Iahres, wegen Veränderung der Taren auf 1. Ianuar 1852, keine grankomarîen mehr ausgegeben worden find.

C. P u l v e r v e r w a l t u n g .

Der reine Gewinn übersteigt die budgetirte Summe um Fr. 23,589. 27. Da diese Vermehrung des Gewinns keinen außerordentlichen Umständen zuzuschreiben ist, so darf auch für die Zukunft auf das gleich günstige Resultat gezählt werden.

D. Z ü n d k a p s e l - und S c h l a g r o h r e n , fabrikation. : Diese Verwaltung ertrug Fr, 647. 65, während gar kein Gewinn vorgesehen war.

Die gesammten Einnahmen von Regalien und Ver# waltungen betragen . ' . . . . Fr. 7,573,535. 74 sie waren budgetitt zu . . . . . , , 7,078,200. -- demnach Mehreinnahme: Fr. 495,335. 74

IV. Abschnitt.

Kanzleieinnahmen und SSergütungen.

Diese waren veranschlagt' zu ...

gr. 19,400. -- fie haben abgeworfen . . . . . ,, 11,557.65 demnach weniger: gr. 7,842. 35 Mehr- und Mindereinnahme auf dieser Rubrik find.

zufällig-, hauptsächlich abertrugen zu dieser bedeutenden Abweichung die zu hoch angeschlagenen Vergütungen der Gerichtskosten bei,

v. Abschnitt.

Unvorhergesehene Einnahmen.

Es erscheinen unter dieser Rubrik. Fr. 88,691. 98 budgetirt waren nur ,, 1,230. 41 daher Mehrbetrag : gr. 87,461. 57

4T6 ' Unter diesen Einnahmen erscheinen mehrere nicht ver# anschlagte Posten des Militärdepartements im Betrage von

.

."

.

.

.

.

.

.

.

.

. Fr.

75,478.

95

worunter ca) der vom Oberkriegskommissariate unverwendeteVorschuß des Iahres 1849 : für Anschaffung von Spitalgeräth?

" schaffen ,, 5,973. 95

·-) die s. Z. vom Kanton Luzern als Er'saz verlorner Spitalgeräthschasten entrichteten .

,, 6,496. 24 c) Mietherträgnisse der der Eidgenossen-

schast zugehörigen Mifitärpferde . ,, 17,447.93

d) Miethe von Pferdegefchirren . . . ,, 1,029.50 e) verkaufte Fourage aus dem Maga-

zin in Thun '

,, 25,727.31

0 verkaufter Haber aus dem Magazin in Aarau

.

.

.

.

.

.

.

.

g) deßgleichen dem aus Magazin in

Zürich

·i

,,

3,972.

21

,, 2,757.56

h) verkaufte Pferde n, . . . . . . ,, 9,253. 98 i} mehrere Erträgnisse aus abgegebenen nicht mehr brauchbaren Gegenständen.

-- --

k) die vom vormaligen Kriegsfekreta* riate an die Staatskasse abgeliefcrten, bis jezt unverwendet gebliebenen Liebesgaben für die Verwundeten

aus dem Sonderbundsfeldzuge . . ,, 6,910. -- 1) die von demfelben im Iahre 1849 Auf der Rubrik " Festungswerke " zu

viel verrechneten" '. ; °. . '. . ,,

227. 50

47-7 m) endlich erscheinen noch die vom Ober-

kriegskommissariate nachträglich ge-

leisteten Zahlungen für Kosten des Sonderbundsfeldzugs mit . ,. . Fr. 5,744. 38 welche dann wieder in. den Ausgängen der Generalrechnung zu Lasten der ehemaligen Sonderbundsfiände aufgeführt f i n d . · · . · · · .

Z nfammenzug.

' Die ...Cotalsumme der sämmtlichen Einnahmen be# trägt . . . . . . . . . gr. 7,853,983. 29«/2

budgetirt waren nur

. . . ' . , , 7,350,000. --

daher Mehreinnahme : Fr. 503,983. 291/2 Ausgaben.

I. Abschnitt.

$ a s s i v z i n s e.

Es wurden verausgabt. . . . . F r . 145,040. 15 budgetirt waren . . . , . . . . u 136,540. --

-; ;

Unterschied: gr. 8,500.15

Dftse in-der Rechnung spezifizirte Mehrausgabe, auf unvorhergesehenen Zinsvergütungen beruhend, bedarf keiner Rechtfertigung.

li. Abschnitt.

Allgemeine SBerrvaltungsfoste«.

A. N a t i o n a l r a t h .

Die Ersparnisse von gr. 31,258. 07 find zufällig, fo wie'

478

B. S t ä n d e r a t h die Budgetuberfchreitungen von §r. 328. 29.

C. B u n d e s r a t h .

Diese Rubrik bleibt ohne Bemerkung.

D. B u n d e s k a n z l e i .

a. Personal.

Der hiefür ausgeworfene Kredit wurde um Fr. 5699.

47 überschritten.. Diese Summe fällt größtentheils auf die außerordentliche Aushlife,' die Departementen geleistet worden ist, bei denen zeitweife die ordentlichen Arbeitskräfte nicht ausreichten.

b. Material.

Verausgabt wurden . gr. 57,151. 86 budgetirt waren °nur . ,, 23,300. -- daher Mehrausgabe: gr. 33,851. 86 Von dieser Summe fallen ungefähr auf die Drukkosten . . " . . . .

,, ,, Buchbinderkosten < . · . . .

,,

,,

Mobilie«

' .

.

.

.

.

.

gr. 27,000 ,, 2,600 ,,

Fr.

Folgendes diene zur Rechtfertigung : a) Die Bundesgefezgebung des Iahres 1851, welche einige sehr umfangreiche und wegen der beigefügten Tabellen sehr kostspielige Geseze, wie z. B. über ..Tlationalrathswahlen, Bekleidung und Bewaffnung der eid* genosfischen Armee, Militärstrafko*

3,400

33,000.

47?

der, Bundesstrafrechtsvflege zu Tage forderte, erforderte einzig die Summe von I>) die Plakatirung dieser Geseze . .

c) die ejnfchlagenden Arbeiten der bei* den Räthe und ihrer Kommisfionen

gr. 8,000 .,, 3,400 ,, 4,300

d) die Budgets, die Staatsrechnung , Zollquartalüberfichten je.

. . .

,, 2,000

e) die Eisenbahn- und Pojlangelegenheiten

,, 3,000

gr. 20,700.

Als eine unausweichliche ijolge dieser gesezgeberischen

Thätigkeit. mußte das Bundesblatt und die amtliche Sammlung ungewöhnlich stark werden. · Was sodann die Buchbinderrechnungen betrifft, so wird eine dießfällige Mehrausgabe begreiflich erscheinen, wenn berükfichtigt wird, daß nicht weniger als 123,650 Exemplare in 8° von Gesezen, Berichten, Botschasten je. brochirt worden find.

.pinsichtlich endlich der Mehrausgabe auf dem Mobiliar, so liegt, der Grund der Überschreitung darin, daß der Bundesrath diejenigen Mobilie«, welche die Stadt Bern bis'anhin ohne alle Verpflichtung hin geliehen, nun aber zurükverlangt hatte, ersezen mußte, und daß man im Weitern, durch Bundesbeschlüsse veranlaßt, eine Ausgabe von eirea gr. 2000 für einen eisernen Schrank in das Kassengewölbe machen mußte.

Uebrigens muß zugegeben werden, daß jedenfalls der Budgetansaz selbst viel zu gering war.

E. P e n s i o n e n .

Die Minderausgabe von gr. 3627. 50 bedarf keiner weitern Rechtfertigung.

480

Ili. Abschnitt.

, D e p a r t e m e n t e.

· A. P o l i t i fch es D e p a r t e m e n t .

Die Rubrik ,,Eidgenösfische Repräsentanten und Kommissarien" wurde um gr. 8356. 68 überschritten. InBeziehung auf die Rechtfertigung dieser Mehransgabe wird

auf die Rechenschaftsberichte des politischen und Justizund Polizeidepartements Bezug "genommen.

.

Von'dem Kredit von Fr. 1600 für einen Departe«......·ntssekretär wurde kein Gebrauch gemacht.

B. D e p a r t e m e n t d es I n n e r n . -

Dieses Departement zeigt eine Mehrausgabe von gr. 6803. 34, die einzig der Rubrik "Gewerbeausstellung in London" zur Last fällt und sich durch den Bundesbeschluß vom 15. Iuli 1851 rechtfertigt, dem.« zufolge zu diesem Zweke ein nachträglicher Kredit von

er. 7100 bewilligt worden ist.

·-

. C. M i l i t ä r d e p a r t e m ent.

A.. U e b e r f c h r i t t e n e Kredite.

1) Gehalte und .îaggelder: ,. ,-'

Voranschlag

, .

gr. 13,920. --

Gebraucht . . ,, 17,959. 30 Ueberfchritten : gr. 4,039:30 Diefe find, in den betreffenden .Belegen nachgewiesen': Für außerordentliche Angestellte zuHilfsarbeiten, in Folge der sehr großen Zunahme der Geschäfte bei dem Sekrc# ': ···

481 tariat des .Departements über die in

· Lut. K .bewilligten 0r. 600 bei dem Oberkriegskommissariat,. . .

.1235. ,91 778. 179: 71

bei dem:Verw.alter des Materiellen .. .

Mehrbetrag der ..caggelder des Chefs vom

13T. so 693. 45

Genie und des Oberfeldarztes .e. .

Buralkosten.,'welche bi.s und mit Iuli hier verausgabt wurden . . . .

für Angestellte und besondere Arbeiten, · ' betreffend d'ie'Liquidationen von 1849,

50 und 47 . . . . . . . .

Hievon ab :'Ve,rmin-derungen aufden Ge·halten d u. e wegen'späterem Eintritt 4) Kriegsgeräthschaften Je.: Voranschlag .

Gebraucht. .

1051. 60 4076. 47

ST.

37.17 gr. 4039.30 Fr. 75,080. -- ,, 78,272. 49

Ueberschritten : Fr. 3,192,49 Die Unterabtheilungen zeigen jedoch solgendes Er.gebniß: Voranschlag.

Fr. Rp.

a. Unterhalt des Kriegsmaterials 1,600. -- b. Magazinkosten 5,180. --

c. Kriegsmaterial 56,000. -- Extrakredit v.

15. März 1851 18,500. -

Gebraucht.

Ueberschrltteu.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

2,140. 04 6,122. 35

540. 04 942. 35 weniger.

69,091. 03 5,408. 47

,d. Ambülaneens u.

Spitaleffekten

9,000. --

e. Kriegsraketen

3,000. --

9,000. ~ 526.08 2,473. 92

f. Ankauf von

Werken . .

300. --

Bundesblatt Jahrg. IV. Bd, I.

392.49

52

Überschriften.

92. 49

482

Der (£rt.rakredit für c betrifft die in .Lüttich bestellten zehn Geschüzrohren, welche in den gebrauchten ' Sum* Wen begriffen find. Die Vermehrung in a kömmt »on auf erordentlichen Umgießungskosten her, die in ftolge des Zerspringens vieler Geschüze nothwendig wurden; dieser Ausfall ist durch außerordentliche Einnahmen weit kom# ·penfirt. GEben so der Ausfall in b. -- gür e wurden nicht mehr verwendet.

Es wird jedoch bemerkt, daß unter den außerordent# lichen Einnahmen vorkommen : , , a. gr. 1029. 50 die für den Schulen vermietheten Pferdeausrüstungen; c. ,, 707. 28 ,, abgegebene Munition und Rufvergütungen.

d. ,, 796. 87 " Miethe von ©pitaleffekten und

Erlös.

gr. 2533. 65, die diesem Abschnitt zu gut kommen.

. 6) Sendungen, Kommissionen, Handfeuerwaffen: Voranschlag . Fr. 40OO. -- .....-.·· Gebraucht . . ,, 4531. 47 tteberschritten : gr. 531. 47 Neben einer beträchtlichen Anzahl fpezieller Aufträge und Sendungen, dann Anfchaffungen und Auslagen für Handfeuerwaffen, erscheinen hier gr. 763. 40 ..taggelder und Reisekosten der Kom# ·misfion des Strafgesezbuches; ,, 350. 20 Taggelder und Reifekosten der Stuzer* kommiffion; ,, 1047. 75 Taggelder und Reisekosten der Iäger* büchsekommisfion ;

Fr. 2161. 35 Uebertrag.

483

r. 2161.35 ' uebertrag.

,

;

271. 40 Taggelder und Reisekosten der Artilleriekommission ;

, sie. 30 Taggelder und Reisekosten für Inspektionen des Materiellen.

gr. 2949. 05, die alle mehr oder weniger unvorhergesehen waren.

: , 9) Allgemeine Verwaltungskosten:

Voranschlag . Fr. '300. -- Gebraucht . . ,, 1283. 14 Überschritten : gr. 983.14

Zu diesen können auch die Fr. 693. 45 gefügt werden, welche oben unter 1. für Büralkosten vorkommen.

, Der Kredit von Fr. 300 für allgemeine Verwaltungskosten ist offenbar weit zu gering, um .alle vorfallenden kleinen Auslagen, wie die Büreau- und Archivbedürfnisse des Militärdepartements und seiner Abtheilungen

zu deken. Man prüse bloß die Masse von lithographi»

schen und Buchbinderarbeiten, die hier vorkommen. Auch trifft vieles hieher, wofür beim Unterricht keine Vorsorge besteht., Endlich find. Vermischungen mit den Drukkosten kaum zu vermeiden.

3) ...trigonometrische'Arbeiten:

Voranschlag . Fr. 22,740. -- Gebraucht . . ,, 24,198. 01 ' Ueberfchritten : Fr. ' 1,458. 01 . Dieser Mehrbetrag der Ausgabe laut Rechnung der Direktion wurde mit' bundesräthlichem Beschluß vom 26. Jänner.1852 anerkannt und dafür ein außerordent*

licher Kredit bewilligt. Es waren serner veranschlagt ,.0r, 2000 für Ausnahme des Standesgebietes :v.?n Waadt, die aber unverwendet blieben.

'·""· 10) Unvorhergesehenes . . . . gr. 64,953. 86 Es find aber hievon abzuziehen : _ . . . ,, _..

,a. Fr. 6,445. 98 für angekaufte Bundespferde; b. " 27,193. 37 . ,, Vorschüsse für Fourage; c. ,, 11,067. 55 ,, Unterhalt der Pferde.

Fr. 44,706.90 welche Summen a zuhanden des Inventars, Kapitel der Pferde, b und e in den außerordentlichen Einnahmen von den daherigen Parthien erfcheinen und fomit zurükoergütet wurden.

Die effektiven Ausgaben für Unvorhergefehenes verbleiben Fr. 20,246. 96, diefe find alle mit speziellen Verfügungen belegt, und zwar vom Bundesrath: Nachträge zur Sonderbundsrechnung, 5 Posten gr. 5,744. 38 Nachträge zur Gränzbewachung 1848 l Posten ,, 500. -·

Nachträge zu Schulen 1849 und 50, 4 Posten ,, 3,949.52 Kosten der Geschüz- und Pulverproben ,, ,, ,, Kleidungsmodelle 1850 und

1851

1,000. --

,, 2,419. 19

Kosten von Flaggen und Stuzern nach auswärts ,,

880. 35

Uebertrag: gr. 14,493. 44

485' Uebertrag: Fr. 14,493. 44 Ehrengabe zum eidgenösfischen Schießen

in Genf

,,

Honorar für Redaktion und Uebersezun-

gen des Militärgesezbuches

. . . ,,

Unterstuzungen für Invaliden . . . ,,

Rettungsprämien .

710. 571. -- 211. 70

"

42.60

,,

420. --

,,

192.55

19 verschiedene Posten im Betrage von ,,

3,605; 67

An den Obersten der Kavallerie, Entschä-

digung pro 1850 Sendung nach Straßburg wegen Ma-

teriellem vom Militärdepartement:

Sr. 20,246.96 ~~

B. U n t e r dem V o r a n s c h l a g g e b l i e b e n .

2) Unterricht:

Voranschlag. Fr. 502,980. -- Verwendet . ,, 464,755. 65

daher weniger : Fr. 38,224.35

\\

2) mmitit.

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b.

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Instruktionspersonal . . .

Voranschlag.

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(gebraucht.

Fr. Rp.

w& 64,157. 62

gortbildungs - und- Generalstabsschule 65,000. -- 63,443. 07

e. 1. Genie- Rekrutenschule . . .

e.= 2. Artillerie - Rekrutenschule . .

& ·u e. 3. KavalleriesRekrutenschule . .

&.< e.. 4. Scharffchüzen- Rekrutenschule .

^ ^C
,, . g- 1. Genie-'Wiederholungskurfe . .

JO g- 2. Artillerie'Wiederholungskurfe .

>£g- 3. Kavall.crie-Wiederholungskurse.

; =0 rs «^.0 . . . . . .

S fZ h.. Medizinalkurfe <_î i-> i. Infanterie-Inspektoren . . . .

$t S- ·cn k. Pferderationen-Entfchädigungen .

1^?3 l. Unterstüzungen an Offiziere . .

SB" Q± 'S" . . .

£otal: .

.

0

Fr. Rp.

R?I finn .

.

.

.

13,500. -- 6,842. 35 109,000. -- · 92,628. 07 41,000. -- 34,282. 93 30,000. -- 41,511. 89

Mehr.

Fr. Rp.

SBeniger.

Fr. Rp.

1,442. 3» 1,556. 93 6,657. 65 16,371. 93 6,717. 07 u\s

11,511. 89 -- . 6,000. -- 11,061. 49 5,061. 49 __ -- . 10,200. - 10,628. 76 428. 76 -- -- 9,637. 34 . 85,700. -- 76,062. 66 -- -- 8,385. 05 . 57,000. -- 48,614. 95 -- _ , 4,000.

81 3,951.

48. 19 -- -- 4,193. 70 , 10,000. -- 5,806. 30 . 4,380. -- 5,047. -- 667. -- -- -- . 1,600. -- 75 -- _ 883. 25 . 502,980. -- 464,755. 65 17,669. 14 55,893. 49 716.

wie oben weniger: . . 38,224.

35.

i

487

Die Abtheilung "Unterricht".hat aber über diesen.nicht gebrauchten Kredit hinaus noch einen Ueberschuß gemacht und unter den außerordentlichen Einnahmen andieBundes* fasse abgegeben, laut Spezialrechnungen: SWetto-Oekonomie der Bundespferde . gr. 9,385. 15 wovon Fr. 3,004. 72 bei Graubünden ausstehen.

..netto-Erlös von Dünger und Abfällen " 851. 78

gr. 10,236.93

weniger: gr. 48,461. 28.

Die Ü b e r s c h r e i t u n g e n find begründet : bei e. 4. in vermehrten Einrichtungskosten und bedeutendem Munitionskonsum ; ,, f.

in allzu geringem Voranschlag, indem die verlangte Summe der Fr. 13,000 auf gr.

6000 herabgesezt wurde; ,, g. 1. in zufälligen Mehrkosten einzelner Accessorien ; ,, k.

in Bewilligung der Pferderationen an den Obersten der Kavallerie und den Obersten ; ._ der Scharffchüzen, welche im Voranschlag nicht waren.

Die V e r m i n d e r u n g e n rühren von folgenden Ursachen her : bei b n. c. von zufälligen Minderkosten und Ersparnissen; ,, e. 1. fand keine Pontonnierschule statt; ,, e. 2. unterblieben die Artillerie-Rekrutenschulen in Bière und Luzern; ,, e. 3. unterblieb die Kavallerie-Rekrutenschule in Bière, beides wegen der Umgestaltung, die das Militärwesen in golge der neuen Mannschaftsskala erhielt.

Sine wefentliche Verminderung dei4 Ausgaben würde auch dadurch ierzielt, daß das eidgenosfische Militärde#; .partement verfügte, He« und .paber fich nicht mehr wie bisher in Rationen durch Lieferanten liefern zu lassen, sondern diese Gegenstände direkte, das Heu an Stöken und den Haber per Malter und Gewicht anzukaufen, und die- guhren so viel wie möglich durch die Pferde des Bundes besorgen zu lassen.

Bei g. 2 u. 3 die Voranschläge wurden nach dem Budget von 1850 normirt und die Wiederholungskurse von 1851 waren weniger an der Zahl; bei i. genügte die verwendete Summe für die fiattge* habte Dienste ; bei 1. wurde nicht über mehr verfügt.

5) öfefiungstvfrke Und $oli;gon: Voranschlag . Fr. 29,700. -- Verwendet. . ,, 24,028. 45 Weniger

:

gr. 5,671. 55

nämlich:.

Voranschlag.

Fr. Rp.

a. Festungswerke 12,000. -

Gebraucht.

...ffienlaer.

11,017. 50

982. 50

Fr.

R.?.

Fr.. Rî>.

b. Polygon . . 16,000. - 11,310. 95 4,689. 05 c. Allmend . . 1,700. _ 1,70o. -- , _ . < - _

Hier ist zu bemerken, daß die Rechnung von den Festungswerken in Wallis noch nicht geschlossen werden fonnte-, und daß diejenige über die Bauten im Polygon z'u ..thun auch noch nicht eingekommen ; daher dürften dieselben die Üeb'erschujjsuminen später noch in Anspruch nehmen.

489 Rükerstattete Saldi von Bellinzona . .5r. 67. 15 ,,

,,

,,

Aarberg

.

.

,,

63. 14

gr. 130. 29 welche Summe an die Bundeskasse abgegeben wurde.

7) Drukkosten :

Voranschlag . Fr. 25OO. -- Gebraucht. . ,, 2192. 80

Weniger : Fr. 307. 20 Dieser Ueberschuß mag durch Kosten für Lithographien fich'ansgleichen, welche unter den Gehalten und undTaggeldern, oder den allgemeinen Verwaltungskosten aufgenommen wurden, allein hieher gehört hätten.

8) Gerichtskosten:

Voranschlag . .5r. 800. -- Verwendet . . ,, 198. 10 Weniger : Fr. 601. 90 Es wurden in diesem Abschnitt nicht mehr erfordert.

Zum Minderbetrag gehören die außerordentlichen Ein* nahmen für Miethe der Kriegsgeräthschaften gr. 1029. 60.

Weniger verwendet . Fr. 56,201. 72 Mehr

Unterschied

,,

.

,, 27,258. 88

:' . . gr. 28,942. 84.

D. F i n a n z - d e p a r t e m e n t .

Ausgaben laut Staatsrechnung . . Fr. 13,228. 11

Voranschlag

,, 10,900. --

Mehrausgabe: gr. 2,328. 11 Diese Mehrausgabe wurde verursacht

490 a) durch zufällig vermehrte Verwal. tungskosten der Kapitalien und Liegenschaften im Betrage von . ftr. 1,306. 78

b) durch größere Ausgabe für Revifionsaushilfe c) durch eine Gratifikation von je an den eidgenoffifchen Staatskas. fier und den Finanzsekretär, als Chef der eidgenösfischen Kompta-

,,

470.50

,,

600; --

bilität.

Um in Zukunft derartige Gratifikationen zu vermeiden V wurde fchon bei Anlaß des Budget pro 1852, nachdem man fich überzeugt hatte, daß die bisherigen Besoldungen dieser Beamten in keinem Verhältniß zu ihren Obliegenheiten stehen, eine Gehaltserhöhung beantragt und von der hohen Bundesversammlung genehmigt.

E. H a n d e l s - u n d Z o l l d e p a r t e m e n t .

Die Budgetüberschreitung dieses Departements von Fr. 2377. 30 auf der Rubrik "Reisen und Expertisen" beruht auf den Ausgaben

1) für die Misfion nach Turin bei Anlaß' des Abfchlusses des Handelsver-

trags

Fr. 1136. --

2) Kanzleigebühren bei Erhaltung des Erequatur des fchweiz. Vizekonfulats

in Lissabon ,, 95. 54 3) für einen dritten Kopisten und provisorischen Gehilfen im Revifionsbüreau ,, 1245. 76 Dagegen wurden ijr. 100 weniger verwendet, weil die Stelle eines zweiten Sekretärs während eines Monats nicht befezt war.

491 F. D a s P o s t - u n d B a u d e p a r t e m e n t . , überschritt die budgetirte Summe um Fr. 13,497. 37, was durch die. Expertenkofien der Herren Stephenson und Swinburne für Vorarbeiten im Eisenbahnwesen, die schon in die Rechnung von 1850 gehört hätten, herbeigeführt wurde.

G. I u s H z - u n d P o l i z e i d e . p a r t e m e n t .

Hier find Fr. 27,278. 34 weniger verwendet, als vorgesehen. Dieses Departement hat aus den Rubriken ,,Kosten für Experten", ,,Iustiz" und ,,Heimathlose"

Fr. 30,345.67 erspart, während dagegen auf der Rubrik

,,Polizei" Fr. 3067. 33 mehr ausgegeben worden find, als budgetirt waren. Diese Mehrausgabe beruht auf ,,.5remdrnpolizei" und ist durch die Zeitumstände gerechtfertigt.

' · ' ' · ·

iv. Abschnitt.

Regalien und S3ertt5altungen.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

gür die Rubrik "Gehalte" wurden weniger ausgegeben als veranschlagt Fr. 2783. 43, welche Erfparniß von zeitweife unbefezten Beamtenfiellen herrührt.

B. R e i s e k o s t e n , E x p e r t i s e n .

Voranschlag gr. 7OO0. -- Rechnung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,,

4843. 9 3

weniger als budgetirt: 5r. 2156. 07 Es wurde im Anfang des Jahres der Ausdruk im Budget "Reisevergütungen für die Kontroleurs" irrig ausge-

492

legt und ein .Eheil der Reifespesen von Zollbeamten unter das ,,Unvorhergesehene" rubrizirt, weßhalb die geringere Verwendung.

[C. B ü r e a u k o st e n.

Diese betragen gr. 35,634. 12 weniger als bud* getirt.

D. M a t e r i a l .

Diese Rubrik zeigt eine Mehrausgabe von gr. 5152.

681, welche hauptsächlich von der Ausrüstung neuer Zollstatten und Gränzwächterkorps im VI. Zollgebiete herrührt.

E. Gränzschuz.

Die Budgetüberschreitung im Betrage von Fr. 5152..

6.3 ist größtentheils den Miethzinsen für die Wächterlokale im Kanton Sesfin zuzuschreiben.

H. Kosten der Z o l l a u s l ö s u n g .

Die direkten Zahlungen an die Kantone und Leistungen für übernommenen Schneebruch übersteigen das Budget um Fr. 5216. 13; die Schneebruchskosten können nicht genau vorher bestimmt werden.

III. U n v o r h e r g e s e h e n e s .

Es wurden gr. 8616. 24 weniger verausgabt.

Die Ersparniß aus den gesammten Ausgaben der Zoll« verwaltung betragen im Ganzen: Fr. 40,867. 08.

B. P o s t v e r w a l t u n g .

Die Ausgaben für die 'Postverwaltung betrugen . '. . . '. gr. 3,211-,104. .78-/2 Budgetirt waren ,, 3,033,000. -- daher Mehrausgabe: gr. 178,104. 78V.J welche sich vertheilt auf

493 a) das Poflmaterial mit. . . . gr. 55,052; 31 da durch die starke Frequenz sowol mehr neue Anschaffungen als auch mehr Reparaturen nothig geworden waren.

b) Transportkosten mit . . . . , , 108,544. 69V.} diese Mehrausgabe ergibt fich aus" den bei den Pofleinnahmen näher entwikelten Gründen.

c) Verschiedenes mit . . . . . ,, 11,966. 98.

Die ganze Ausgabe dieser Rubrik

beträgt F. 31,966. .98, worin einzig für Verlust auf der Münz-

reduktion Fr. 23,245. 56'/2 er* scheinen.

Die nähern Erläuterungen über die Verschiedenheiten in den Ansäzen des Budget mit der Rechnung und die Verwaltung im Allgemeinen werden im Berichte über die ©eschäftssührung des Bundesraths, Abtheilung ,,Postund Baudepartement", erscheinen.

v. Abschnitt.

Unöorhergesehenes.

Es wurde verausgabt . . . . . . . gr. 4430. 04 veranschlagt

.

.

.

.

.

.

. · . . . , ,

2540.

--

Mehrverwendung: gr. 1890. 04 Unter dieser Summe ist begriffen: a) ein Beitrag zum Grenusdenkmal . gr. 568. -- b) eine Anschaffung von Büchern aus der Grenus-Verlassenschaft . . . . . . 803. 36

494 c)-eineVerwendung von-Münz-Stuis zu Gefchenken sür sremde Regierungen und Personen, welche sich um die schweizerisch.; Münzresorm verdient gemacht haben -Jr. 338. 26

* gr. 1709.62 Die T o t a l - A u s g a b e n überschreiten die Budget* ansäze um Fr. 202,833. 86'/2.

Bilanz.

Einnahmen-Budget . . . . . gr. 7,350,000. --

Ausgaben-Budget ,, 7,178,000. -- Vorschlag laut Budget : gr. 172,000. --

Einnahmen, laut Rechnung . . Fr. 7,853,983. 29y2

Ausgaben,

,,

,,

. . ,, 7,380,833. 86-/2

Vorschlag, laut Rechnung . . gr. 473,149.43

C. (Beneralrechitiing.

Die Generalrechnung weist einen Vermögensvorschlag -von gr. 827,848. 13 Rp. nach, der, wenn man den Verlust auf der Liegenschaft in Rapperschwyl und die "Jnventarabschreibungen abrechnet, hauptsächlich in der der Eidgenossenschaft zugefallenen Grenus-Erbfchaft von gr. 710,000 und der Rata-Abzahlung des eidgenössischen 'Anlehens von Fr. 330,000 zu suchen ist.

495 D. Hauptbilanj.

Die Ausgangsbilanz zeigt auf 31. Dezember 1851 ein reines Vermögen »on . . . Fr. 6,412,677. 28i/2 . die Eingangsbilanz auf 31. De- .

zember 1850 nur . . . . . ,, 5,111,679. 72V2 daher Vorschlag im Iahre 1851 : Fr. 1,300,997. 56 Gleich dem Vorschlag der Ver-

waltungsrechnung

gr. 473,149. 43

und der Generalrechnung . . . ,,

827,848. 13

Alte Währung . . .Fr. 1,300,997.56 ..Äcchnnngsrevision.

Die Revision sämmtlicher Monatsrechnungen der verschiedenen Departemente und Verwaltungen, so wie der Kanzlei wurde jeweilen in zweiter Linie von dem Finanzdepartemente vorgenommen und die daherigen Ergebnisse sogleich regulirt; einzig bei der Pofiverwaltung find noch Differenzen von Fr. 321. 48 im Soll und Fr. 228. 71 im Haben zu bereinigen, deren Erledigung in der Rechnung vom ersten Quartal 1852 erfolgen wird.

Hierüber, so wie über allfällig noch fehlende Rechnungsbelege,. Unterschriften n. s. w. weißt sich das Revifionsprotokoll des Finanzdepartementes aus.

Zum Schlusse haben wir noch über Erfüllung der leztjährigen Revifionsbemerkungen Rechenschaft zu geben und zwar :

A. betreffend den Bundesbeschluß über die Geschäftssührung des Bundesrathes im Iahr 1850 vom 27. August 1851, in fo weit es den Geschästskreis des ginanzde* .Partements betrifft (Osfii. Samml. Bd. n., S. 352).

496 1. Nach Artikel 7 des erwähnten Bundesbefchlusses sollte eine genaue und spezielle Untersuchung der sämmtlichen Schuldtitel angeordnet werden.

Die Revision-der Schuldtitel ist in vollem Gange.

Es wurden bis dahin zur Revision übergeben: a. an Herrn Dr. Bussard, Advokat in Freiburg, 98 Stük Freiburgertitel, Inbegriffen 85 Zehnt- und Bodenzinstitel, so wie 2 Titel auf die Abbaye ...Óauterive ; Diese 98 Titel find fämmtlich revidirt; b. an Herrn Dr. Kafimir Pfyffer in Luzern fämmtliche Suzernertitel, 38 an der Zahl; von diefen find 17 bereits revidirt und die übrigen 21 in der Re-

vifion begriffen. Die Beendigung diefer Arbeit ist mit Bestimmtheit in Bälde vorauszufehen;

c. an Herrn Landfchreiber Schneider in Riesbach fämmtliche Zürcherfchuldtitel, 25 an der Zahl, wovon 6 revidirt, die übrigen 19 in Revision begriffen find. Zur Beförderung der Revifion dieser Titel ist nun ein .zweiter Experte in der Perfon des Herrn Landschreiber Müller von Hottingen in Zürich bestellt;

d. an Herrn Carlin, Advokat in Delsberg, 15 Stük Titel des bernischen Inra. Die ReDifion dieser Titel wird laut positiver Zuficherung von Seiten des Herrn Experten nach .Ablauf von 14 Tagen b.eendigt sein ; e. an Herrn Amtsnotar Grunder in Bern, 3 Schuldtitel im alten Kantonstheile Bern. Der eine davon ist revidirt, die beiden andern in Revision begriffen; f. an Herrn Warnery, Advokat in Laufanne, 5 Waadtländertitcl; die baldige Erledigung ist zuge-

sichert;

497, .g. -an-die Herren Fürsprech Weißenbach in Bremgarten und Blattner in Aarau, 31 Stük, Aargauertitel.; diefe Titel zwar wurden erst neulich zur Revifion über. geben und, die beiden Herren Experten haben sich anheischig gemacht, dem Revijtonsgeschäfte ohne Unterbrechung obzuliegen.

~ Im Ganzen wurden fomit zur Revifion übergeben

215 Titel, davon sind revidixt 122

in Revision begriffen

.

. 93 215

Noch find zurük 59 Titel ans den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Bern, Basel'Landschaft, Zug, Schaffhaufen und, zwei aus dem Kanton Aaygau, welche'noch nicht zur; Revifion übergeben find.'**' Der Grund, warum nicht fämmtliche Titel zugleich, sondern nur abtheilungsweise zur Revifion gelangt find, liegt einfach in dem bekannten Umstände, daß die der Eidgenossenschaft gehörenden Titel bei den Banken :in Bern, Zürich nnt Bafel als Hinterlagen für Sicherheit des eidgenöffifchen Anleihens haften und daher für un-

verhältnißmäßig große Erhebungen Erfaz geleistet werden muß.

Es darf jedoch mit Zuverficht angenommen werden, daß die Revifion fämmtlicher Titel im Laufe des Iahres bei guter Zeit vollendet werden wird.

Als nicht der Revision bedürftig werden übrigens betrachtet: Staatsobligationen, Zehnten- und Bodenzinstitel und solche Werthschriften, die von Kantonsregierungen garantirt find.

Ein Generalbericht über diese Unterfnchung ist dem künftigen Rechenfchaftsbericht vorbehalten.

2. Im Art. 8' wird der Bundesrath eingeladen, über die Art und Weise der Ausbewahrung der SchnldBundesblatt Jahrg. IV. ..Bd. I.

53

498 titel und des Abschlusses neuer Geldanleihen Vorschriften zu erlassen.

Dieses ist seither geschehen durch a. das Bundesgesez über Darleihen aus den eidgen.

gonds vom 23. Dezember 1851 ;

b. das Reglement über solche Darleihen vom 26. Dezember 1851 ; c. das Reglement für das Personal der eidg. ginanz* verwaltwng vom 26. Dezember 1851.

(Osfizielle Sammlung, Bd. HL, Seite 6-23).

3. Der Art. 9 ruft Bestimmungen über die Trennung der eidg. Staatskasse in eine Depot- und eine handkasse.

Diese Bestimmungen find in den §§. 10 und 11 des erwähnten Reglements sür das Personal der eidg.

ginanzverwaltnng enthalten und zwar ganz im Sinne der betreffenden Revifionsbemerkung, mit Ausnahme, daß diese beiden Kassen (wohlverwahrte mit Eisen beschlagene Kästen) lim gleichen Gewölbe aufbewahrt werden. Es erachtete nämlich der Bundesrath, es gewähre diefes Gewölbe größere Sicherheit als jedes andere abgelegene, der steten Aufficht enthobene Lokal.

4. In Beziehung auf Art. 10, die Verwaltung und Kontrolirung der Amtsbürgfchaften betreffend, bezieht sich der Bundesrath auf seinen Beschluß vom I.Oktober 1849, dahin lautend: ,,1. 2>ie Real* oder Personalkautionen der eidg.

,,Beamten, welche unmittelbar unter einem Departement ,,stehen, unterliegen der Genehmigung des Bundesrathes.

,,Das betreffende Departement hat dieselben begutachtet ,,vorzulegen, nach erfolgter Genehmigung aufzubewahren ,,und deren fortdauernde Solidität zu beaufsichtigen."

499 ,,2. Die Departemente haben den oder die Beamten ,,zu bezeichnen, welche die Kautionen aller übrigen Be,,amten und Bediensteten (ihres Gefchäftskreifes sich zu ,,verschaffen und dafür zu forgen haben, daß diefelben ,,sicher aufbewahrt und bei Abgang oder Unsicherheit der ,,Kautionen erneuert werden.*'' Bei dieser Ordnung der Dinge haben sich seither keine Uebelstände gezeigt, daher, nach der Anficht des Bundesrathes daran festgehalten werden sollte. Iedenfalls glaubt der Bundesrath, sei dieses System einer Zentralifirung des Bürgschastswesens vorzuziehen, da z. B. ein Zoll- oder Postdirektor eines Kreises -gewiß besser im Fall sein werde, die ihm meistens bekannten Amtsbürgen, seine Beamten und Bediensteten zu überwachen, als dieses in einer Zentralanstalt würde geschehen können.

. 5. Im Art. 11 verlangt dieser Bundesbeschluß ein geregeltes und möglichst gleichförmiges Verfahren a. in Bezug auf die Abgabe periodifcher Ausweife über Sinnahmen und Ausgaben und Kassafaldo; b. 'in Bezug auf die Kompetenz zur Ausstellung von

Zahlungsmandaten und deren vorherige Kontrolirung; c. in Bezug auf die Ablage von Iahresrechnungen an die Zentralfinanzverwaltung ; d. in Bezug endlich auf die Frage, in wie weit -auf einzelnen Departementen oder ihren Unterabtheilungen besondere Kassen zu führen, oder nicht vielmehr das System der Zahlungen durch Mandate aus die Zentralkasse durchzuführen fei.

Hierüber kann im Allgemeinen auf das proviforifche Komptabilitätsreglement verwiesen werden, in welchem

500 das Verfahren, dem hier gerufen wird, geregelt erscheint; im Besondern muß noch bemerkt werden, daß auf die strenge Durchführung des ausschließlichen Anweisungssystems durch Zahlungsmandate der Departemente und der eidg. Kanzlei, so wie auf periodische Rechnungsablagen und Kassenausweise das größte Gewicht gelegt wird.

6. Eine weitere Revifionsbemerkung (§. 12) geht dahin, daß die Eintragung von Zahlungsmandaten bei überschrittenem Budget und bei Abgang eines Nachtragskredits verweigert werden soll.

Diese Vorschrift ist schon im Art 1l des mehrer* wähnten Komptabilitätsreglements enthalten, und daß dieselbe mit Strenge vollzogen werde, find erneuerte Aufträge erlassen worden.

7. Das Reglement für das Personal der Finanzverwaltung stellt im §. 27, 3 einen Rechnungsrevisor auf. Wenn demfelben noch die nöthige Aushilfe nach §. 39 des gedachten Reglements an die Hand gegeben wird, so dürfte angenommen werden, «es fei der Revifionsbemerkung Nr. 13 Rechnung getragen.

8. Nach der Bemerkung Nr. 20 soll der Bundesrath in Erwägung ziehen, ob nicht eine Ersparnißkasse für die untergeordneten eidg. Angestellten errichtet werden sollte.

Der ...Bundesrath, der fich mit diesem Gegenstande am 15. September 1851 beschäftigte, erachtete: es fei von der Errichtung einer solchen Anstalt zu abstrahiren,

als nicht verträglich mit den republikanischen Einrich-

tungen unsers Landes, der zu kurzen Amtsdauer und dem allzuhäufigen Wechsel der Beamten.

501 B. Betreffend den Bundesbeschluß über die Bewassnung und Gränzbewachung vom Iahr 1848, vom 8.

August 1851. (Offiz.. Samml. Bd. II.,, S. 364).

, 1) Nach §. l dieses .Beschlusses wird der Bundesrath.eingeladen, über die Form der Rechnung der Kriegsverwaltnng Berathnng zu pflegen und je nach dem Ergebniß den erforderlichen Voll;.,ug anzuordnen.

Der Bundesrath erklärt hierauf, daß er in Zukunft die Rechnungen der KriegSverwaltung in der Form der vorliegenden für 1851, welcher die im erwähnten Bundesbefchluß aufgenommenen Andeutungen zu Grunde gelegt find, vorzulegen gedenke.

2) Nach §. 2 des gleichen Beschlusses follcn für die ««belegten und nicht visirten gr. 897. 25 Rekognosjîru.ng.jkos,:en der Brigade Gerwer die erforderlichen .Requisiten nach §. 241 der Kriegsverwaltung noch beigebracht werden.

Aus der stattgefundenen Untersuchung hat sich ergeben, ·daß Herr Obcrft ©erwer selbst der kommandirende Offizier war, daher kein anderer Offizier seine Eingabe vifiren konnte, somit der zitirte §. 241 nicht anwendbar sei und der Paffirung dieses Ansazes nichts im Wege stehe.

C. Betreffend den Bundesbeschluß über die Nachträge zur Staatsrechnung von 1849, vom 13. August

1851. (Offiz. Samml. Band H., Seite 366.)

1) Den Bemerkungen §§. 1 und 2, bczrcekend die Innehaltung der vorgeschriebenen Zeit zur Ablegung der Spezialrechnungen von Seite der Departcmeute und der Gencralrcchnung von Seite .des ...Bundesrathes, ist in dem Maße Rechnung getragen worden, daß die Staatsrechnung vom Iahr 1851 bereits am 10. April die ©enehmigung des Bundesrathes erhalten und dem Druk

502 übergeben werden konnte. Auch ist für gehörige Visirung der Rechnungsablagen gesorgt worden.

2) Im §. 3 wird ein Beleg von ftr. 13, die Militärschule in Aaran betreffend, als fehlend angegeben.

Diefer Beleg ist nachträglich eingegangen und liegt zur Einficht bereit.

3) Die Angelegenheit Nr. 4.a. wegen unverwende·tem Vorfchuß von .

.

.

. Fr. 5,973. 95 der auf dem Budget pro 1849 bewilligten Fr. 9000 für Spitalgeräthfchaften

und Nr. 4. h. wegen

.

.

.

" 6,496. 24

welche der Kanton Luzern für Spitalgeräthschaften erfezte,

zusammen: Fr. 12,470. 19 fand im Jahre 1851 durch die am 11. August geleistete baare Rükerstattung ihre Erledigung.

Beide Posten erscheinen nämlich unter den ,,unvorhergefehenen Einnahmen" Seite 111, Nr. L der Nachweise verrechnet; eben fo bei den ,,unvorhergefehencn Ausgaben". Nachweife Nr. II., Seite 217 Fr. 869. 80 für hierauf bezügliche Kosten angeschaffter leinenen Inventargegenftände.

4) Die vom vormaligen Kriegsfekretariate i. I. 1849 zu viel verrechneten Fr. 227. 50, wurden restituirt und es ist daher der Bemerkung Nr. 5 Rechnung getragen.

Siehe unvorhergesehene Einnahmen, Nachweise Nr. I,

Seite 109.

5) Der Bundesrath wird eingeladen, dahin zu wirïen, daß die rükständigen Rechnungen über die außerordentlichen Ausgaben wegen der deutschen und italienischen Flüchtlinge jedenfalls im Laufe, dieses Iahres (1851) zum Abschlüsse kommen.

503 Wenn auch im Moment der Erlassung des gegen.-·jvärtigen Berichts dieser Rechnungsposten noch nicht als liquid bezeichnet werden kann, glaubt wenigstens der Bundesrath die Hoffnung ausfprechen zu dürfen, im Saufe der künftigen Bundesversammlung! diesen Gegenstand als bereinigt anzeigen zu können.

6) Im §. 7 wird der Bundesrath erfucht, die Abrechnung mit den Kantonen Waadt und Genf wegen der Entschädigungsforderung von Fr. 7137. 65 für Be-

nuzung von Kriegsmaterial fobald als möglich zu Ende zu führen.

Diese ganze Angelegenheit hat nun bereits im Jahre

1850 ihre Erledigung [gefunden, indem in Folge der mit den betreffenden Kantonen gepflogenen Unterhand* lungen die urfprüngliche Forderungssumme von Fr.

7137. 65 auf gr. 5712. 03 definitiv festgesezxund laut

Rechnung des Militärdepartements unter der Rubrik ,,Unvorhergesehenes", Beleg Nr. 692.47 verausgabt wurde.

T>. Betreffend den Bundesbeschluß über die eidge«osfische Staatsrechnung vom Jahr 1850, d. d. 27.August

1851. (Offiz. Samml. Band II., Seite 389.)

1) Jn Entfprechung der §§. 1 und 2 diefes Be# schlusses -ist Vorsorge getroffen, daß die Rechnung jder Pulver- und Zündkapselfabrikation für das Jahr 1852, in Uebereinstimmung mit dem Voranschlag dieses Jahres, sich nicht auf die einfache Angabe des Reinertrages beschränke, fondern einfach und klar den Stand der Einnahmen und Ausgaben zufammenstelle.

Um mit dem Budget von 1851 in Uebereinstimmung zu bleiben, konnte in der Generalrechnung des Jahres

1851 diesem Wunsche noch nicht Rechnung getragen werden, hingegen ist dem gerügten Uebelstande durch eine Beilage abgeholfen worden.

504 " 2) In Beziehung (§. 3) auf die Besorgung aller Drukarbeiten und die Anfchaffung aller Schreibmaterialien für die Bundeskanzlei und die Departemente ist Vorsorge getroffen, daß die sämmtlichen Druk- und Sithographirungskosten sowol der Bundeskanzlei als der einzelnen Departemente in den nachfolgenden Staatsnungen unter dem gewünschten Rnbrnm erscheinen werden. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß diejj nur bei denjenigen Druk- und Sithographiekosten der Fall sein kann, ; sür welche die Departemente im Staatsbudget keine besondern Kredite haben. Diejenigen Druksachen dagegen, "für welche spezielle Kredite eröffnet find , wie z. B. beim ·Militärdepartement, der Zoll- und Postverwaltung können 'nur an terjenigen Stelle in der Staatsrechnung ver.» 'rechnet werden, an welcher fie im Budget erscheinen.

Uebrigens find sämmtliche Departemente eingeladen wor; den, sich bei der Vergebung ihrer Drukarbeiten, soweit ~immer möglich, an die Preise des Drukertarifs zu halten, nach welchem die Bundeskanzlci ihre Drukarbeiten

faldirt.

Was sodann die beantragte Oberleitung für Besor,gung aller Drukarbeiten und Anschaffung der Schreib,materialicn betrifft, so ist dieselbe für einmal, und bis sämmtliche Departemente unter einem Dache vereinigt fein werden, nicht wol einzuführen, indem ein eigener Beamter dafür angestellt werden müßte, dessen Besoldung .auf der einen Seite dasjenige verschlingen dürfte, was

auf der andern erfpart zu werden die Abficht ist.

3) Die Zusammenstellung der Kosten der Zollverwrtltung für das Iahr 1851 wird nicht zu neuen Rügen :.Anlaß geben, wie diefes laut §. 4 in Beziehung auf 4die .Rechnung pro 1850 der Fall war.

505 4) In Solge des unter Nr. 5 ausgesprochenen Wunsches ist dafür gesorgt worden, daß die Inventarien einen leichten Ueberblik des Bestandes, des Zuwachses und ·Abganges gewähren und daß die Schazungen der Mobitten und Immobilien ausgeschieden erscheinen.

5) Außer daß der §. 6 bei den Ausgaben der Bureaukosten die strengste Sparsamkeit empfiehlt, wird noch der Wunsch ausgedrükt, es möchte bei Vergebung der Drukarbeiten die Konkurrenz durchgeführt werden.

Hierüber hat der Bundesrath zu berichten, daß, in golge einer stattgehabten Konkurrenzausschreibung, mit den Offizinen Stämpfli und Fischer ein Vertrag auf unbestimmte Zeit für den Druk des Bundesblattes und der amtlichen Sammlung abgeschlossen wurde. Eine Folge davon ist, dast man auch alle Extra-Abdrüke durch die genannten zwei Drukereien besorgen läßt, um die doppelten Kosten für den Saz zu vermeiden.

6) Die Bemerkung Nr. 7 lenkt die Aufmerksamkeit

des Bundesrathes auf die Verrechnung der Mehlvorräthe im Betrag von Fr. 9490. 12, die nicht gehörig liquid erscheine.

Diese Angelegenheit hat nun im Iahre 1851 auch, ihre Erledigung gefunden.

Laut der seiner Zeit abgelegten Rechnung über die Magazine der Mehlvcrräthe für den Feldzng gegen den Sonderbund waren nämlich damals (31. Oktober 1849) noch ...orräthig in Bern: 154 gäßchen amerikanisches

Mehl, zu 175 S das gäßchen . . .· . . .S" 26,950

-idem 295 Säke oder . ,, 45,913 und von Zürich nach dem Kanton Tenui »ersandt

200 Fäßchen, zu 175 % ,, 35,000 zusammen: % 107,8ff3

506 Diefe wurden angeschlagen, derZentner zu 75 Bz., mit Hiezu die Transportkosten von 200 gässern von Zürich nach Bettinzona

gr. 8089. 72 ,, 1400. 40

gr. 9490. 12 Verkauft wurde: '1) Anden'Kantona;esfin fur

.

.

.

.

.

.

gr.

2500. ~

welcher Betrag nebst

gr.40Zinsvergütung - einging.

2) DurchdasOberkriegskommissariat für . . ,, 3035. 15

Siehe Eingänge in der Generalrechnung . . .Fr. 5535. 15 Als Beforgungs- und Magazinskosten verrechnet ,, 1336. 25 als Verlust für verdorbene und befchädigte ..Qua-

lität. Auffüllen der Säke u. s. w

,, 2618. 72

gr. 9490, 12.

Bringt man von dieser Hauptsumme die hinzu gerechneten Transportkosten des Mehls von Zürich nach Bellinzona von den erwähnten Fr. 2618. 72

ebenfalls in Abzug mit . . . . . ,, 1400. 4o

so würde fich der eigentliche Verlust nur aus ftr.

1218. 32 reduziren.

7) Der Art. 8 ruft den §§. 15, 16 und 27 des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1850.

507 In Beziehung auf den erstern dieser Artikel, größere Dekonomie bei Ausgaben für Schreibmaterialien und Drukfachen betreffend, wird aus §. 2 dieser Verantwortung Bezug genommen.

Auf den Wunsch (§. 16), die Ausgaben sür Beleuchtung und Heizung, mit Ausnahme größerer Bureaux, den Angestellten zu überbinden, wird, da wo es möglich ist, namentlich bei der Zoll- und Postverwaltung, stets Rükficht genommen.

Nach §. 27 soll für Budgetüberschreitungen die Genehmigung der Bundesversammlung je in ihrer nächsten Sizung nachgesucht werden. Der Bundesrath wird es sich zur Pflicht machen, dieser Vorschrift zu entfprechen.

8) Ueber §. 9 wird auf die Verantwortung der Revifionsbemerkungen über die Nachträge der Stantsrechnung von 1849 Bezug genommen.

9) Nach Vorfchrift Nr. 10 führt nun der eidgenöffifche Kasfier ein Korrefpondenzbuch.

10) Bezüglich der in Ziss.ll enthaltenen Einladung siebesaaben.

zur Rechenschaftserstattung über die feit Oktober 1848 noch eingekommenen Liebesgaben, ist fchließlich zu bemerken, daß derselben in der Weise nachgekommen wurde, daß ein besonderer Nachweis darüber zur Einficht bereit

gehalten ist.

CFortsezung folgt.)

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Voranschlag der Schweizerischen Bundesbehörden über Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1852.

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1852

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21

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15.05.1852

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444-507

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