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Schweizerisches .

Jahrgang IV. Band I.

ro.

2.

Samstag, den 10. Januar 1852.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgefegenen Postamt. Preis für das Jahr 1852 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 4 ·40 Centimen. Jnferate sind f r a n k i rt an die Erpedition elnznfenden.

hr 15 Sentimen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht der

Kommission des Nationalrathes über Mehrprägung von schweizerischen Theilmünzen.

(Vom 20. Dezember 1851).

Tit.! .

.

Die Kommission, welche Sie bezeichnet haben, um Ihnen über den Entwurf eines ...Sundesgesezes, betreffend Mehrprägung schweizerischer Münzen Bericht zu erstatten, erlaubt sich, Jhnen einige Abweichungen zu den Geseze..?* entwürfen des Bundesrathes und des Ständerathes vorzuschlagen, und Jhnen nachfolgend in Kürze die Gründe anzugeben, welche sie dazu veranlaßt haben.

Bundesblatt Jahrg. IV. $>. i.

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:' Jn Ausführung des Gesezes vom 7. Mai 1850 über die Prägung schweizerischer Münzsorten verlangt der Bundesrath die Ermächtigung, sur den Fall des eintreten-den Bedürfnisses 2 Millionen Rappenstüke, im Nominalwerthe von 20,000 Franken nachprägen zu lassen, und zwar aus dem Grunde, weil es sich als wahrscheinlich herausstelle, daß die nach dem oberwähnten Geseze vom 7. Mai 1850 beschlossene Anzahl von 3 Millionen Rappenstüken kanm genügen dürste, nm alle Kantone behnfs ihrer Münzeinlösnng hinreichend damit zu versehen.

Wenn auch Ihre Kommission annehmen zu dürfen glaubt, daß eine Anzahl von 3 Millionen Rappenstufen, späterhin dem Bedürfniße vollkommen Genüge leisten werde, so verkennt sie keineswegs, daß während der Uebergangspériode, für die Ausgleichung zwischen dem alten und dem neuen Münzfuße, eine größere Anzahl Rappenstüke erforderlich sein werde als nachher, wenn die neue Währung durchgängig eingesührt nnd in den gewöhnlichen Verkehrsverhältniffen eine Abänderung stattfinden wird, welche gegenwärtig bei, der Umwandlung von alter in neue Währung, noch nicht erhältlich ist, und überhanpt die neuen Prägungen in den Kassen zuxükbehalten , tverden, so lange sich das alte Geld noch in Umlauf befindet.

· Es glaubt demnach 'Jhre Kommission, Jhnen anrathen zu dürfen, die vom Bundesrathe verlangte Ermächtigung für; Nachprägung von, 2 Millionen Rappenst-üken zu er-

..theilen.

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Anders:.verhält es sich mit der vom Ständeräthe/bç·antragten Ermächtigung für Mehrprägung, : · ' von 3,000,000 in S i l b e r f o r t e n , . ; . ; ; ;

,, 1,125,000 in. Billonsorten, ,, 110,000 in Kupferforten.

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19 .. Jhre Kommission glaubte zuerst, bei dem Vorschlage des Bundesrathes stehen bleiben zu follen und von jeder-

weitern Ermächtigung für Mehrprägung Umgang zu nehmen; allein bei näherer Prüfung fand sie sich vers anlaßt, anf diejenige für Prägung von reinen Silberforten einzugehen, in der Vorausfezung, daß der Bundesrath wegen den daraus erwachsenden Kosten nur alsdann .davon Gebrauch machen werde, wenn es das wirkliche Bedürsniß erheischen werde.

Dagegen 'aber kann sie sich unmöglich mit dem Ge.danken vertraut machen, Jhnen eine Ermächtigung für

Mehrprägung von 6,250,000 Stük à 10 Cents.

.' . 10,000,000 ,, ,, 05 ,, ·5,500,000 ,, ,, 02 ,, jm Nominalwerthe von 1,235,000 Fr. jezt schon anznrathen, und zwar aus folgenden Gründen: Ans den frühern Berichten ist ersichtlich, daß sich die Circulationsmittel an eigenen Münzsorten folgendermaßen verhalten haben: Reine Silbersorten.

in Frankreich ,in England in Preußen .in der Schweiz

Bitten und Kupfer.

Total.

Fr. 4.15 Fr. -- 85 Fr. 5. -- .,, 5. 35 ,, -- 17 ,, 5.52 ,, 7. 40 ,, -- 85 ,, 8. 25 ,,2.09 ,, 1.87 ,, 3.96

Also Fr. 1. 87 an Billon und Kupfer, gegenüber ·von Fr. -- 85 in Frankreich und Preußen; allein nicht 'genug.

Neben diesen Billon und Kupfersorten von eigener

.Prägung war rundest, [die Schweiz jezt noch von ans-

·wärtigerj, Billon heimgesucht, steht nun aber im Begriff, sich mit großen Opfern von dieser Landplage zu befreien.

Werfen wir nun einen Blik aus die bereits beschlos-

20 senen Prägungen, so stellt sich heraus, daß wir an Silber« forten erhalten werden : Fr. 5. 23 per Kops gegenüber von Fr. 2. --.

an Billon und Kupsersorten Fr. 2. 09 »er Kops gegenüber von Fr. 1. 47.

mithin annähernd 12 Prozent mehr als wir bis anhin an eigenem Billon in Circulation hatten. Jn der Voraussezung, daß der auswärtige Billon nach und. nach verschwinden werde, ist obige eigene Billonvermehrung durch unsere lebhaften Verkehrsverhältnisse 'vollkommen gerechtfertigt; dagegen könnte es als eine Ueberstürzung angesehen werden, wenn man jezt der Versuchung zur Ueberschwemmung von Billon und Kupfer durch die vom Ständerathe beantragte Ermächtigung rufen würde, ehe und bevor mau nur-einigermaßen im Klaren ist, ob mit den bereits beschlossenen 5 Millionen Billon- und Kupsersorten nicht allen Bedürfnissen entsprochen werden kann.

Es ist Jhrer Kommifsion nicht unbekannt geblieben, daß die gegenwärtige Eirculationssnmme an Billonmünzen sich wol auf Fr. 8,000,000 belaufen wird; allein wenn man berüksichtigt, daß eine allzugroße Masse davon vorhanden ·war, und anderseits durch die Prägungen in reinen Silbersorten den Bedürfnissen mehr als hinlänglich entsprochen ist, .tne es aus oberwähnter Angabe hervorgeht, wonach anstatt der srühern Fr. 3. 96 nunmehr Fr. 7. 32 ans den Kopf satten, fo hat sie sich vor ,der Hand mit einer,Ermächtiflung für Mehrprägung von Billonforten und Kupferjtüken von 2 Rappen nicht vertraut -machen können.

Bei [diesem Anlaß mag es auch am Plaze sein, Jhnen 3.it,, zu bemerken, daß von den dekretirten zwei Prägungen erfl Ys abgeliefert, und noch % davon zu erwarten sind.

21 Wenn daher wirklich ein Mangel an Billonzirkulationsmitteln vorauszusehen wäre, so wird man bis zur nächsten Bundesversammlung Erfahrungen sammeln und weit eher und mit mehr Sachkenntniß auf eine Mehrprägung von Billon eingehen dürfen, als es noch gegenwärtig bei einem Rükstand von 2/3 solcher Münzen der Fall ist, und daher darauf bezügliche Anträge des Bundesrathes gewärtigen.

Ihre' Kommission, Tit., möchte Jhnen mit aller Entschiedenheit an's Herz legen, welche höchst nachtheilige Folgen eine Vermehrung der Billonprägnngen auf unser ganzes Münzwefen nach sich ziehen könnte; sie glaubt auch im fernem, daß wenn sich das Bedürfniß einer Mehrprägung von reinen Silbersorten herausstelle, die daraus erwachsenden Prägungskosten gar nicht in Anschlag zu bringen sinb gegen den illuforifchen Gewinn auf die Billonfabrikation.

Wenn endlich Jhre Kommission sich zu der Vermuthung hinneigt, daß es dem Bundesrathe gefallen möge, bei Anlaß der Uebergangsperiode in der östlichen Schweiz und nament-

lich wegen der Verzögerung der Ausprägung reiner Silbersorten die deutschen Guldenstücke provisorisch mit Fr. 2. 10, und Kreuzthaler zu 5 Fr. 60 à 65 zu tarifiren, so dürfte durch eine solche Maßregel der Befürchtung an Mangel von Circulationsmitteln vollkommen abgeholfen fein.

...Bei d i e fe m Anlaß will es Jhrer Kommission scheinen, ob es nicht der Fall wäre, in Ueberlegung zu ziehen, ob für

die restanzliche Prägung von beiläufig 380,000 Stück Fünf-

frankenthalern der Aversstämpel nicht in zweckmäßiger Weife abgeändert werden könne.

Jhre Kommission erlaubt sich fchließlich, Jhnen den Antrag zustellen:

den Bundesrath für folgende Mehrprägungen, je nach Maßgabe der Verkehrsbedürfnisse., so wie der hiezu erfor--

22 derlichen Krediterössnung, nach Vorlage des beiliegenden Gesezentwurfes, zu ermächtigen. « 1. Jn Silbersorten :

-Für-1,000,000 Zweifrankenstüke " . 750,000 Einfrankenstüke ,, 250,000 Halbfrankenstüke

" ·-.. 2.

Fr. 2,000,000.

,, 750,000.

"125,000.

Jn Kupfersorten:

Für 2,000,000 Einrappenstüke Fr. 20,000.

. 3. Eine zwekmäßigere Abänderung des Aversstämpels in Erwägung zu ziehen.

Genehmigen Sie u. s. w.

B e r n , den 20. Dezember 1851.

Die Mitglieder der Kommission: A. Bischof.

3£. Stocîmar.

3. fBü&ler.

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Bericht der Kommission des Nationalrathes über Mehrprägung von schweizerischen Theilmünzen. (Vom 20. Dezember 1851).

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