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Schweizerisches

uudesblatt.

Jahrgang IV. Band III.

Nro.

46.

Dienstag, den 28. September 1852, Man aborniirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Jahr 1852 Im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 4. 40 Sentimeli. Jnfexate sind f x a n C i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

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V e r t r a g zwischen

dem schweizerischen Postdepartemen und der königl württembergischen Postverwaltung, betreffend die Seepostkurs zwischen Friedrichshafen einer» und Rorschach wie Romanshorn andererseits.

(Vom 18. September 1852.)

Nachdem der zwischen dem schweiz. Postdepartemente und der königl. württembergischen Postverwaltung bestehende Vertrag, vom 28. Mai 1852, über die Reguli* rung der Seepostkurse zwischen den obgenannten Uferpläzsn, von Seiten der königl. württembergischen Postkommission gekündet worden ist, sind die unterzeichneten Beauftragten der beiderfeitigen Postverwaltungen unterm 18. September 1852 in Stuttgart zu dem Zweke zusammengetreten, um das Nöthige über den fortbestand der Dampsbootfrn se öundesbla«. Jahr9. IV. Bd. III.

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148 für die Dauer der nächstkommenden Wintermonate zu ver* abreden, und haben sich unter Ratifikationsvorbehalt über folgende Punkte geeinigt: 1) Die Bestimmungen des angeführten Vertrags vom 28. Mai 1852 follen auch für die Dauer der nächstkommenden acht Monate, nämlich vom 1. Oktober 1852 bis 31. Mai 1853, in so weit Giltigkeit haben, als fie nicht durch nachstehende Abänderungen aufgehoben oder ersezt find.

2) Die täglich dreimaligen Seepostfahrten zwischen griedrichsh afen und Rorschach, und die täglich zweimaligen Seepostfahrten zwifchen F r i e d r i c h s h a f e n und R o m a n s h o r n sind, vom 1. Oktober 1852 an, nach dem beiderseitig festgefezten Kursplane auszuführen.

3) Sollte das fchweizerische Postdepartementfichjedoch

mit täglich zweimaligen Fahrten zwischen Friedrichshafen und Rorfchach, und mit einer täglich einmaligen Fahrt zwischen griedrichshafen und Romanshorn begnügen, so haben die nachfolgenden Fahrten zu unterbleiben: 1) Die Fahrt von Friedrichshafen nach Rorschach um

12 Uhr Mittags,

2) die Sahrt von Rorschach nach Friedrichshasen um

6 Uhr Abends,

3) die gahrt von Romanshorn nach griedrichshafen um 63A Uhr Morgens, 4) die Fahrt »on griedrichshafen nach Romanshorn um

4 Uhr Abends,

und es ist im leztern galle der noch verbleibende täglich einmalige Kurs zwischen griedrichshafen und Romanshorn wie folgt auszuführen:

Abgang von griedrichshafen Morgens 6 »/i Uhr, ,, ,, Romanshorn Abends 4 ,,

149 4) Im Falle der Ausführung fämmtlicher, unter Punkt 2 erwähnter Seepostkurfe hat das eidgenöffifche Postdepartement während der gedachten acht Wintermonate der königl. württembergifchen Postverwaltung eine Vergütung von fl. 525 für jeden Monat zu leisten.

Werden jedoch die Seepostfahrten nach Punkt 3 aus einen täglich zweimaligen Kurs zwifchen gfriedrichshafen und Romanshorn befchränkt, so beträgt die von der fchweizerifchen Postverwaltung zu bezahltnde Entschädi-

gung monatlich fl. 375: 5) Das eidgenössische Postdepartement wird bei Anlaß

der thunlichst bald erfolgenden Ratifikation diefer Punktationen sich darüber ausfprechen, ob die fämmtlichcn gedachten Kurse auszuführen feien, oder ob die in Ziffer 3 dieses Vertrags vorgesehenen Reduktionen einzutreten haben.

6) Im Solle, daß der Sommerdienst für die Dampfbootfahrten auf dem Bodenfee und Rhein schon vor dem 1. Inni 1853 beginnen sollte, hat mit dem Eintritte desselben die schweizerische Postverwaltung wieder für fämmtliche Fahrten, die im Art. 6 des Vertrages vom 28.

Mai 1852 festgefezte Vergütung zu leisten.

Stuttgart, den 18. September 1852.

Von Seite der schweiz.

Postverwaltung : -.Eh. ©rob, Kreispostdirektor.

Von Seite der k. württemb.

Postverwaltung : &ap\>,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Vertrag zwischen dem schweizerischen Postdepartemente und der königl.

württembergischen Postverwaltung, betreffend die Seepostkurs zwischen Friedrichshafen einer und Rorschach wie Romanshorn andererseits. (Vom 18. September 1852.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1852

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.09.1852

Date Data Seite

147-149

Page Pagina Ref. No

10 000 981

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