595 ïehrsmittel Gebrauch machen werde, feine Theilnahrne

thatfächlich und nicht bloß durch Wünsche an den $ag

legen solle. Es wurde daher der Versuch gemacht; be« hufs Bestreitung der ersten Erstellungskofien ein unverzinsliches Anleihen zu erheben, was auch sehr bald unter der industriellen Bevölkerung den erwünschten Anklang fand, so daß wir nunmehr kein Bedenken trugen, der Bundesversammlung einen Gefezvorschlag über Erstellung eines Telegraphennezes vorzulegen. Es geschah dieses mittels unserer Botschaft vom 10. Dezember 1851, und in demselben Monat fand auch die Berathung und die definitive Gutheißung des Gefezes in der Bundes-

verfammlung statt. Die Ausführung .desfelben fällt in das Iahr 1852.

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(Fortfezung folgt.)

(Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 17. Mai 1852.)

Der Bundesrath hat die 25-Eentimenstüke von Frankreich, Belgien, Sardinien, Parma, der ehemaligen eis-

alpinifchen Republik und dem Königreich Italien auf den ersten September l. I. außer Kurs gesezt.

(Vom 18. Mai 1852.)

Der königl. neapol. Konsul in Bern hat dem Bundesrath das Dekret der dortigen Regierung vom 12. -Jebruar d. I. mitgetheilt, wodurch der bisherige Freihafen in Meffina bestätigt, neu geregelt und auf vier Vor-

596 städte ausgedehnt wird. Durch obiges Dekret ift die bisherige Zollfreiheit der Stadt für eine Menge Artikel, unter andern auch für Baumwollgarne und Baumwoll* gewebe aufgehoben und eine bedeutend verschärfte Kontrole der greihasenmagazine eingeführt worden.

Der schweiz. Generalkonsul in Petersburg hat dem Bundesrath das kaiferl. rusfische Dekret, betreffend die Einführung des rusfifchen Handlungsgildenreglements in Polen eingesandt. Laut demselben find Einsuhr- und Speditionsgeschäfte nur den in die Gilden eingeschriebenen Kaufleuteu, und Bankgeschäfte ausschließlich nur den Gildenkaufleuten erster Klasse ejlaubt. Fremde Kaufleute können fich nur in die erste Gilde eines Ortes, wo' eine Gränzzollstätte vorhanden ist, eintreiben lassen und es ist ihnen bloß der Plazverkauf fremder Waaren an Gildenkaufleute und der Einkauf ruffifcher Erzeugnisse

zur Ausfuhr gestattet; im Speditionsgeschäfte find fie auf den Tranfit von und nach Odessa und auf die Zollabfertigung dieser Art von Transitgütern, so wie ihrer eigenen Waaren beschränkt. Nicht in eine Gilde eingeschriebene fremde Kaufleute dürfen nur einmal fremde Waaren einführen, welche sie dann während 6 Monaten unter obigen Beschränkungen verkaufen können; nach dieser Zeit müssen sie fich für die folgenden 6 Monate in die zweite Gilde, nach Verfing eines Irfhres aber, in die erste Gilde eintreiben lassen oder das Land ver-

lassen. Zum Eintritt in die erste Gilde ist der Ausweis

eines Kapitals von 15,000 Silberrubeln, und in die zweite Gilde derjenige von 6000 Silberrubeln erforderlich, gremde Israeliten werden nicht in die ©ilden zugelassen.

2)ie .-pandelshäufcr erster Gilde zahlen eine jährliche Taxt

597 von 330 Silberrubeln, diejenigen zweiter Gilde 132 ©ilberrubel für jeden ihrer solidarisch verpflichteten Associés.

Eine weitere Anzeige des obigen Herrn Generalkonsuls meldet, daß die bisher in Romni abgehaltene Jlinskajamesse künftighin je am 20. Juli in der Gouvernementshauptstadt Poltawa eröffnet werden wird.

. (Vom 19. Mai 1852.)

Zu Posthaltern find gewählt worden : Herr J. J.

Schlegel in Alt-St. Johann, und grau. Elisabeth

Kubli in Netstal, erstem mit einer jährlichen Besoldung von gr. 88 und leztere mit einem Jahresgehalte von Fr. 4OO n. W.

(Vom 21. Mai 1852.)

Nj

Zum Zolleinnehmer an der Nebenzollstätte Sabbio, Kantons Tesfin, ist Herr Pietro Fontana gewählt worden, mit einem Iahresgehalte von Fr. 200 und 8 o/O Provifion auf den Roheinnahmen.

Ferner wurde gewählt:

·-perr Iean Frederie Kohler zum Büreauchef und Kaffier der Post- und Telegraphenverwaltung in Neuenburg, mit einem Iahresgehalte von Fr. 1680, nebst Vergütung von Fr. 120 aus der Telegraphenkasse.

Zu Kommis find ernannt worden : a. auf dem Hauptpostbüreau N e u e n b u r g : Herr François C o m t e , mit einem Iahresgehalte von

Fr. 1320;

..perr Paul Louis P e r r e t - G e n t i l , mit einem Iahresgehalte von Fr, 1200;

598

4?err Emile G au chat, mit einem Iahïesgehalte von ·§r. 1020; Herr Albert Z a n g g e r , mit einem Iahresgehalte von gr. 780; ,, Chr. H. D-escombes, mit einem Jahresgehalte von gir. 960Ì Herr Henri Braillard, mit einem Jahresgehalte von Fr. 780; b.auf dem Postbüreau in La E h a u r - d e - f o n d s : Herr Henri D o r r e t , mit einem Jahresgehalte von gr. 900; , Herr Henri B e r g u e r , mit einem Jahresgehalte von 8r. 900 j ·perr Eugène E h a v a n n e s , mit einem Jahresgehalte von gr. 720.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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