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u; u:§ e-i b lat l., Jahrgang IV. Bandi.

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Samstag, den 15. M:ai 1852.

Man abonnirt ausschließlich beim nachstgelegenen Poßamf. Preis sfa-das Jahr 1852 im ganzen Umfange* der Schweiz p o r t o f r e i gxkn. 4. 40 Eentimen. Jnferate sind f r a n f i r t an'die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Eentimen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht des

schweizerischen! Bundesrathes an- die hohe Bundes-.

versammlung über seineGeschäftsführung im

Jahr 1851.

(Fortsezung.)

IV. Abthcilung, ©eschafïsfms des Militardepartements.

(Siehe Seite...)

V. Abtheiittng.

Gefchaftskreis des ginanzdeparternents.

Der leztjährige Rechenschaftsbericht über das Müni* Fortgang der geschäst schließt mit den Worten: ,,Die Aus- und Durch- Münzreform.

führung diefes Geschäftes ist dem Jahre 1851 vorbeBundesblati. Jahrg. IV. Bd. I.

49 ·

434 sungnai-hKan.- halten, mit welchem Iahr denn auch die eigentliche tonen, siati Amtsthätigkeit der eidgenösfischen Münzkommiffion ins d-rabn folgen 8ebm tretm Wirb '" hieran Uì)nt sich nm ber Ö£Öen* zu lassen.

wärtige Bericht, und zwar zunächst der durch Ausficht auf Erfparnisse an Zinsen, Verwendung eines größtmöglichen -Quantums alten Billonmünzgutes und durch leichtere Durchführung der großen Münzoperation motivirte und herbeigeführte bundesräthliche Befchluß vom

11. März 1851 (Offiz.- Samml. Band n. Fol. 270),

wonach die Einlösung der alten Münzen im Südwefien der Schweiz beginnen und von Kanton zu Kanton oder in Gruppen von je einigen Kantonen weiter geführt werden follte, in der Weife, daß in jedem Kanton da-

für sämmtliche Münzforten _ gleichzeitig einzulöfen seien, während früher beabfichtigt worden war, in drei, je für die ganze Schweiz gleichzeitigen Perioden, erst die Gold- und Silber-, dann die Silberfcheidemünzen,

endlich das Billon und Kupfer einzulösen. Diese Mo-

difikation des frühern Befchlusses erwies fich bei der

Ausführung wiederholt nicht nur als zwekmäßig, fondern nothwendig; als zwekmäßig gegenüber dem Publikum, das nun in einer einzigen Einlösungsperiode fich des sämmtlichen alten Geldes entledigen konnte, statt in drei verschiedenen Epochen mit dem Einwechsle« belästigt zu werden; als nothwendig erwies sie fich, weil selbst, wenn die neuen Silbermünzen bis zur gänzlichen Beendigung ihrer Prägung mit enormem Zinsverlust aufgehäuft worden wären, eine momentane Unterbrechung in dem einen oder andern Kantone doch nicht zu vermeiden gewefen wäre, wenn auf einmal in fämmtlichen Kantonen die Einlösung begonnen hätte.

Vertragsab.. .

gür die Fabrikation der neuen Münzen wurde, Srtrgen namentlich in Berükfichtigu'ng der Verzögerung, die aus .Münzstätten.

435 ·der vorangehenden Einrichtung einer eigenen Münzstätte entstanden wäre, und ferner in Berükfichtigung des Umstand.es, daß eine solche Münzstätte mit k l e i n e n Einrichtnngen .mehrere Iahre zur Herstellung des für die Einlöfnng nöthigen Quantums Geld gebraucht hätte, daß eine g r o ß a r t i g eingerichtete dagegen bedeutendes Kapital erfordert haben würde und für einen nachherigen Bedarf größtentheils überflüsfig gewefen wäre, befchlossen, für einstweilen von der Errichtung einer Münzstätte Umgang "zu nehmen, und mit bestehenden, zum Theil auswärtigen Münzstätten zu unterhandeln. Angebahnt waren Unterhandlungen schon durch eine frühere Reise des eidgenössischen Experten in Münzsachen nach Belgien und Frankreich, und was die Münzstätte in Brüssel

betrifft, zum Theil durch die vielfältigen Bemühungen des dortigen schweizerischen Konsuls, Herrn Borel.

Nachdem auf schriftlichem Wege durch den Münzerperten die Unterhandlungen dem Abschlüsse nahe gebracht worden, beauftragte der Bundesrath denselben, am 10.

Januar, mit dem möglichst baldigen Abschlüsse von Verträgen, durch mündliche Besprechungen,' und gab ihm für

diesen Behuf, als Techniker, den eidgenössischen Münzwardein mit.

Die Unterhandlungen in Brüssel konnten weder für die Fabrikation der Billon- noch der Broneemünzen zu einem für die Schweiz ersprießlichen Ziele geführt werden, und auch diejenigen mit Herrn Bovy in la Eh auxde-Fonds für Prägung der Broneemünzen, in dessen Etablissement in Genf, zerschlugen fich bald nachher.

Dagegen wurde am'31. Ianuar mit Herrn Dierikx, Direktor der Parisermünzfiätte, ein Vertrag für Prägung der Silbermünzen, und einige Zeit darauf mit demfelben ein folcher für die Bronce-Prägung, endlich am 3. ge*

436 bruar mit Herrn Renouard de Buffière, Direktor der Straßburger Münzstätte für Prägung unferer Billonmünzen abgeschlossen, welchen Verträgen der Bundesrath unterm 26. und 28. gebruar und 28. März seine Ratifikation ertheilte, während seinerseits auch das sranjöfische Finanzministerium, auf den Antrag der dortigen Sftün.zkommisfion, seine Zustimmung zu denselben aus* sprach. Wir theilen nun, die Hauptpunkte dieser Ver* träge mit.

Die Ausficht über sämmtliche nach dem Münzaus-, sührungsgesez. vom 7. Mai 1850 zu prägenden Münzen, Übt die franzöfifch* Münzkommission, unter ihrer Ver# antwortung, durch,ihre Angestellten, gleich wie für die Münzen des eigenen Sandes und nach denselben Bestim.inungen, serner gemäß den Vorschriften des Münzgefezes vom 7. Mai 1850 aus. Für die Fabrikation der Billon.-1 münzen in Straßburg- bleibt einem Abgeordneten derSchweiz das Recht vorbehalten, dieselbe jederzeit und in allen Theilen zu beauffichtigen.

Die, Schweiz ,,liefert die Original -©iempel auf ihre Kosten , während, die Unternehmer auf eigene .Kosten die ©ebrauchsstämpel herzustellen haben. Die gabrikatienhat spätestens drei Monate nach Ratifikation der Ver.träge zu beginnen und soll vom f Anfange der Prägungan. in- ein.envZdtraunt; von acht; Monaten beendigt wer* den... gür verfpätete Lieferungen wurden mit dem S.traß?

burger .Münzdirekjor Strafbestimmungen- sestgesezt.

D.ie,: einzelnen Sorteni sollen stets in einem, der Ge« sainnitanzahl entsprechendeuJßerhältnisse geliefert werden.

folgendes sind-die Preife für Fabrikation und Ver·pakung: Fabrikationskosten für Silbermünzen per Kilo, Munzgut von 9/10 fein, oder für je gres. 200.·

437 ,. für die VF. 2 gr. 1 gr. .% gr.

1) Unterschied auf dem Silber*

preis?*).

1,28.1,28.1,28.1,28.

2) 1/4 über den ftennwerth . 0,50. 0,50. 0,50; Ö,5O.

3) Extravergütung für die kleinen Sorten . . . . . -- 0,32. 0,78. 0,44.

sotal der Fabrikationskosten : 1,78.2,10.2,56.3,22.

oder eirea % 0 % für die VF.; l'AoVo für die 2 Fr.; 1V1o0/o sür die 1 Sr-J 1 6/10% für die Vi Franken.

Der Unternehmer empfängt das für die.Fabrikation nöthige Metall zum Preise von gr. 220. 80 per Kilo geinfilber von der Schweiz.

Die Verpakungskosten stnd zu Lasten der Schweiz; jedoch .wurde als Maximum dessen, was fie betragen ·-dürfen., l .per mille des ..Berthes festgesezt, welches Maximum in der Folge nicht ganz erreicht wurde.

Für die Fabrikation aller drei Billonsorten wurde

.der Mittelpreis von sr. 2.95 per .Kilo festgefezt. Die

Schweiz liefert anf eigene .Rechnung alle Metalle, das Silber und Knpfer., so weit möglich an altem Münjgut., welches daher'der. Unternehmer von allen Gehalten, die Jhiezu taugen, anzunehmen hat. Die Verhältnisse der drei Zusazmetalle zu dem der .........uantität nach allein *) Der M'ünzdirektor nämlich münzt das Kilo Feinsilber zu Fr. 222. 22 aus (was gleich ist Fr. 200 per Kilo %a feines Silber) und ex« hält für die gelieferten Münzen diefen Nennwerth von Fr. 222. 22 nebst den sub 2 und 3 angegebenen Extxavexgütungen, während ex das Kilo Feinsilbex, welches die Schweiz ihm liefert, derselben nur zn Fx. 220.. 80 gutschreibt. Dex füx unsere Prägungen fest« gesezte Preisunterschied zwischen dem nngernünzten und gemünzten Silber ist alfo Fr. 1. 42 per Kilo Feinsilber oder Fr. 1. 28 per Kilo %,, Feinsilbex. Füx franz. Münzen macht diefe.Preisdifferenä den ganzen Präglohn eus, wephalb dann auch, wenn das Fein-.

silber sehr «jeu«, die Dijfexenz also sehr «ein ist, in FranTEreit..)

gar TEeine Silbermünzen geprägt werden.

438 im Gesez festgesezten Silber werden gleich nach Ra# .tifikation des Vertrags durch, auf Kosten des Unter· nehmers, aber unter Beiziehung eines fchweizerischen Delegirten, anzustellende Verfuche ermittelt und dem Bundesrathe sodann zur Genehmigung »orgelegt.

Die Verpakungskosten in Rollen' und Kisten über* nimmt der Münzdirektor in Straßburg.

Für Versertigung der B r o n e e m ü n z e n , .cabrikationskosten und M e t a l l l i e f e r u n g inbegrissen, erhält der Pariser Münzdirektor den Mittelpreis von Fr. 4. 35 per Kilo für 1 und 2 Rappenstüke. Die Legierung für die Broneemünzen foll zufammengefezt fein aus 95% Kupfer, 4% Zinn, 1% Zink. ®ie Verpakungskosten sind zu .Lasten der Schweiz, follen jedoch 2% des Nennwerthes. nicht überschreiten, welches Marimum in der Folge dann auch ganz in Anspruch genommen wurde.

gestseznng der Die oben erwähnten Versuche zu Feststellung der .Lefiegierungs-er« gierungsverhältnisse sür die Billonmünzen sanden in der £2n?nÌe golge im «eisein des eidgenössisch«« Münzwardeins.statt, und es genehmigte der Bundesrath am 25. April die ihm hierüber gemachten Vorschläge, wonach die neuen Billonmünzen bestehen aus:

Silber Kupfer Nikel Zink

.

.

.

.

20 Rappen. 10 Rappen. 5 Rappen.

. 150 ,, 100 ,, 50 ,, . 500 ,, 550 ,, 600 ,, . 100 ,, 100 ,, 100 . 250 ,, 250 ,, 250 1000 " 1000 ,, 1000 "

......erfrag für Durch Beschluß vom 10. Ianuar ermächtigte der siefentng des Bundesrath das schweizerische ginanzdepartement, mit Nifelmetalres. bni gMMttsanlm im Wallis einen Vertrag sür Sicse-

439 rnng dieses, einen Bestandtheil der neuen Bilfonlegirung ausmachenden Metalles abzuschließen, welcher Beschluß indessen ohne Folge blieb, theils weil nur eine geringe Menge des für die Fabrikation der 42 V2 Millionen StükBillonmünzen nöthigen ..Quantums von den Walliser Hüttenwerken hätten geliefert werden können, und diese im Anfange nicht einmal für einen Theil die Verbindlichkeit gewisser Lieferungstermine übernehmen wollten, theils auch weil im Preis und der Qualität das Wallisernikel mit dem aus Sachsen angebotenen nicht konkurriren konnte. Das erfiere wäre mit Einrechnung der Fracht bis Straßburg auf Fr. 22. 35 zu flehen gekommen.

Die Unbrauchbarkeit des aus inländifchen Erzen er-, haltenen und nicht gehörig gereinigten .Jîikelmetalles ergab sich sowol aus den ihm beigemengten fremden Metallen, als später aus direktem Versuche im größern Maßstabe

in der Münzstätte zu Straßburg.

Es wurden daher für Lieferungen des erforderlichen ' ..Quantums von eirea 10,000 Kilo Nikelmetall ein Ver-

· trag mit dem Haufe Frege u. Komp. in Leipzig abge* schlössen, wonach dasselbe fich zu Herbeifchaffung der 10,000 Kilo im Zeitraum von acht Monaten und zu dem, besonders in Betracht der Güte des Metalles, über Erwarten niedrigen Netto-Preise von Fr. 21. 36 ·per Kilo verpflichtete, welcher Preis durch den Transport bis Straßburg um 19 Cts. per Kilo erhöht wurde.

Als eine die Münzeinlösung vorbereitende Maßregel, Anßerntxsse..

geeignet, das Publikum zur Zeit derselben vor Ver- jnna. deutscher lusten zu sichern, beschloß der Bundesrath am 6. März ·*»«·-*«*«· die Außerkurssezung bei den eidgenössischen Kassen der V.» Brabanter, der 3 Bäzner und aller kleineren deutscheu Sorten, welcher Beschluß mit dem 1. April in Kraft trat. Von diesem Beschlüsse wurden indessen die

,440 .

eidgenöfftschen Kassen der fünf nordöstlichen Kantone, .Schaffhaufen, £hurgau, ,,St. Gallen, .Appenzell ,,und

Graubiinden, in Betracht des dort herrschenden Mangels an schweizerischen.Scheidemünzen und der besondern,Verkehrsverhältnisse, ausgenommen. In Folge dessen zogen · ,sich die erwähnten, in den lezten Iahren sogar in den ,,westlichen Kantonen der Schweiz in großer .Menge .zirkulirenden Münzen sehr bald in ihr Vaterland zurnk.

Genehmigung Ferner genehmigte der Bundesrath .zu verschiedenen fantonaler Zeiten die ihm von den Kantonen vorgelegten MünzSS* wduWonsgeseze nach §· 8, Saz. 2 des Bundesgesezes Vorbereiten..

über das eidgenössische Münzwesen .vom 7. Mai 1850.

Da in dem früher von der Regierung von Bern der

gen zur Münz- Eidgenossenschast eingeräumten Theile der ehemaligen .Or8an.s9atioUilinier-Münzstätte die- sür Geldgewolbe und Büreaur des Personals, nöthigen Lokalitäten nicht vorhanden waren, so wurden der Arbeit und bit im sogenannten Wohngebäude der Münzstätte -gerefSldmiltel Ie3enen ®elb".3en>°'[6t: untl Büreaux-Lokale bei der Regie* '.rung von Bern und zwar unentgeltlich beansprucht, indem der Bundesrath der Ansicht war, es müsse Bern, in Folge der bei Wahl der Bundesstadt übernommenen Verpflichtungen das gefanimte siir Ausübung des Münzregals nothige .Lokal, so weit solches vorhanden fei, unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Regierung von Bern entfprach diesem Begehren jedoch nur unter Ver* wahrung ihrer Rechte, laut welchen sie nur,zur Einräumung - des Arbeitsgebäudes in der ehemaligen Münzstätte sich

verpflichtet glaubte.

Am 11. März beschloß der Bundesrath, meist in

Uebereinstimmung der vom Experten .ausgearbeiteten und von der Münzkommission begutachteten Entwürfe und Organisationspläne folgende weitere Vorbereitungen für , den Beginn der Münzeinlösung zu treffen :

441 1) Aufstellung zweier eidgenöffifchen Kommissarien (mit einem ..Taggelde von Fr. 12) zur Wahrung der kan. tonalen Interessen bei Einschmelzung der alten Mün* zen, d. h. mit der Ausgabe, die genaue Sortirung nach Kantonen, und das Rohgewicht der Münzen, so wie das Gewicht der daraus enthaltenen -..Barren zu konstatiren und hierüber, so wie über Stükzahl und Feingehalt der eingeschmolzenen Münzen Verbalprozesse zu erlassen; 2) Ernennung eines Hauptkasfiers und Büreau-Chefs mit einer Besoldung von Fr. 3000 und gegen eine

Bürgfchaftsleistung von Fr. 20,000 (welche Bürg-

schaftsleistung schon unterm 21. Ianuar .für den.» selben Betrag vom eidgenosfischen Münzwardein ein* gefordert worden war), ferner eines Buchhalters und Unterkasfiers, und eines je nach Bedürfniß zu -vergrößernden Personals an Revisoren und technifchen Arbeitern; 3) Verkeilung der Arbeiten unter ein Rechnungs- und ein Schmelzungsdepartement, welch ersterem der Hauptkaffier, lezterem der Münzwardein, beide aber unter der Leitung der Münzkommisfion, vorzustehen haben; 4) die der Einwechslung der alten Münzen gegen neue vorangehende Einlösung und Rükziehung aus der Zirkulation von etwa % des vorhandenen alten

Binons, so weit dieses erhältlich sei, aus eidge-

nossifchen und kantonalen Kassen, gegen sofortige Vergütung in französischem Gelde, zumBehufe der alsbaldigen Verwendung zur Fabrikation der neuen

Billonmünzen;

5) Konlrahirung eines Anleihens von i% Millionen franken auf dem Wege össentlicher Soumiffion und

442 .Leistung eines einstweiligen Vorschusses von Fr.

200,000 aus der eidgenössischen Staatskasse gegen Verzinsung ; 6) Genehmigung einer vom Experten entworfenen ..Ca..

belle, als vorläufige Basis für die Ermittlung der Verlustbetreffnisse der Kantone auf ihren alten Münzen; 7) Genehmigung der Erpertenvorschläge über die Komptabilitätseinrichtungen ; 8) Genehmigung eines als Basis für .die Verkeilung der neuen Münzen an die Kantone dienenden Tableanr, gegründet auf die Bevölkerung und die eidgenössische Geldfkala, welches Tableau dann durch die fpäter befchlossenen Mehrprägungen und durch die jeweiligen Bedürfnisse der einlösenden Kantone modifizirt wurde; 9) Promulgirung eines Einlöfungs - und Einschmelzungsreglementes.

Zum Hauptkasfier und Büreau-Ehef ernannte sodann am 14. März der Bundesrath, auf Vorfchlag der Münzkommission, den Hrn. J. G. Hunzigker aus Aarau, der jedoch drei Monate später refignirte und durch Hrn.

S. v. Jenner aus ...Bern erfezt wurde.

Als Einfchmelzungskommissarien wurden am 24. März vom Bundesrathe bezeichnet: Hr. Ständerath I. B. Sid1er aus Luzern, und Hr. Bel, Graveur von Lausanne; in Folge Urlaubs auf unbestimmte Zeit, wurde fpäter (30. Iuni) Hr. L. Blöfch von Bici, gewesener Kaffier der Kantonalbank von Bern, zum Stellvertreter des Hrn. Sidler ernannt.

Müuzanleihen.

In Folge des bundesräthlichen Beschlusses über das Münzanleihen erließ die Münzkomrnisfion am 12. März ein offenes Zirkular und ein Münzanleihensformular

443 und lud zur Soumisfion für den ganzen oder .einen (aber beschränkt) partiellen Betrag des ausgeschriebenen

Anleihens von Fr. 1,500,000 ein; gr. 600,000 sollten

in baar in den Monaten April und Mai, Fr. 900,OOO in kurzen Pariser Wechseln in den Monaten Mai und Juni einbezahlt werden gegen Münzscheine, deren Ver-

fallzeit auf 31. März 1852 sestgesezt wurde. Die Er#

Öffnung der drei eingegangenen Soumisfionen erfolgte am 31. März, indessen lehnte die Münzkommiffion das Recht des Zuschlages ab, da es fich ergab, daß zwei ihrer Mitglieder direkt und indirekt bei den Soumisfionen betheiligt waren. Der Bundesrath selbst schlug sodann das Gesammtanleihen dem Hause Passavant u. Komp.

in Basel zu, dessen Bedingungen außer dm 31/2 % Zins V.10% Provifion waren.

Auf den Wunsch der Münzkommisfion und durch beidseitige Uebereinkunft erlitt der Anleihensvertrag mit den Passavant bei dessen Ausfertigung eine kleine Modifikation in Bezug auf die Verfallzeit, die auf Ende Februar, März und April vertheilt wurde, statt auf einen einzigen Tag für den ganzen Betrag.

Durch bundesräthliche Ermächtigung vom 12. und 14. Mai wurde sodann das Münzanleihen theils durch Eröffnung einer bis auf Fr. 600,000 gehenden und Ende 1851 abzufchließenden Conto-Corrent-Rechnung um Fr. 1,000,000 erweitert.

Eine abermalige Vermehrung des Münzanleihens wurde .in der Folge besonders dadurch nöthig, daß die Münzprägnngen in Straßburg, wo nach Abschluß des Vertrags fieben Prägmafchienen erst verfertigt und aufgestellt werden mußten, später [als dieses vertragsgemäß hätte stattfinden sollen, begannen und daß während der ersten paar Monate die Lieferungen weit unter dem vertrags-

.mäßigen Betrag blieben, während die Silbermünzen in

verhältnißmäßig großer Menge -eingingen, .und in ®("

manglung des zugehörigen Bittons rnicht sogleich zur Einlösung der alten.Münzen verwendet werden konnten.

Es ermächtigte daher, durch Beschluß vom 1. August,

der Bundesrath die Kommission zur E.miffion neuer Münzscheine bis zum Betrag von 1y2 Millionen Franken, womit das -im Slusführungsgefez vom 7. Mai 1850 für die Münzreform im- Marimum bewilligte Anleihen (4 Mill. Fr.) erreicht war. Einen Theil der lezten Münzfcheine nahm die eidgenösfifche Staatskasse in Pla.eirnng der ihr damals eingehenden Grenus - Fonds (Bundesraths-Befchluß vom 26. August), einrosnngs« Unterm 26. März erließ der Bundesrath den Tarif *«*$' in neuer Währung für die Einlösung der alten Münzen, indem bei der nun angeordneten Reihenfolge der Münzeinlöfnng nach Kantonen, da es bei der gleichzeit i g e n E i n l ö s u n g a l l e r M ü n z s o r t e n und bei-der .iJiothwendigkeit, den neuen Münzfuß mit dem Beginn der Einlösung im betreffenden Kantone in Kraft treten zu lassen, unumgänglich nöthig wurde, alle Sorten in neuer Währung zu tarifiren, alfo auch diejenigen, welche

bei Abfassung des .Münzausführungsgefezes vom 7. Mai

1850 und des demselben beigegebenen Tarifs noch in alter Währung gewerthet worden waren (die Gold-, Silber- und Silberscheidemünzen). Der Tarif vom 26. .März 1851 ist daher eine Umrechnung des frühern, mit fo «großer Genauigkeit als die unvermeidliche Weglassung der kleinen Bruchzahlen fie irgend nur erlaubte.

Nur in Bezug -auf die schweizerifchcn Vierfrankenstüke, die bei der ihnen im Tarif .von 1850 .gegebenen Werthnng von gr. 5. 72 alle zu höhcrm Preise von den Goldfchmieden und Silberhändlern angekauft wor*

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Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1851. (Fortsezung.)

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Jahr

1852

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21

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15.05.1852

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433-444

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10 000 874

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