3 0

5

N o

5

# S T #

3

Bundesblatt 103. Jahrgang

Bern, den 26. Juli 1951

Band II

Erscheint wöchentlich, Preis US Franken im Jahr, 15 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellangsgebühr Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an .

Stämpfli & de. in Bern

# S T #

6087

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer technischen Versuchsanlage der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz auf der Tüffenwies in Zürich (Vom 24. Juli 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen eine Botschaft mit Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Errichtung einer technischen Versuchsanlage der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und GewässerSchutz auf der Tüffenwies in Zürich zu unterbreiten.

I. Einleitung Die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (nachstehend als Anstalt bezeichnet) ist auf den 1. Januar 1945 aus der im Jahre 1935 gegründeten «Beratungsstelle der ETH für Abwasserreinigung und Trinkwasserversorgung» hervorgegangen. Sie bildet eine Annexanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) und wird mit im jährlichen Voranschlag der ETH festzulegenden Krediten ausgestattet.

Die Anstalt ist heute in folgende Abteilungen gegliedert : Administration, chemische Abteilung, biologische Abteilung, technische Abteilung mit angegliederter technischer Versuchsstation, geologische Abteilung. Der Personalbestand der Anstalt beläuft sich anfangs 1951 auf 26 Beamte, Angestellte und Arbeiter. Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. II.

40

554 In den Jahren 1945-1950 hatte die Anstalt zu bearbeiten: 1945. . . . . . . . . . . . 200 Aufträge 1946 216 »' 1947 . . . . . . . 886 » 1948 258 » 1949 289 » 1950.

271 » Der Auftragsbestand ist so gross, dass er mit dem der Anstalt zur Verfügung stehenden Personal kaum mehr gemeistert werden kann.

n. Zweck und Aufgaben der Anstalt Als Hauptaufgabe der Anstalt ist die wissenschaftlich-technische Beratung von Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie von gewerblichen und industriellen Unternehmungen, von Zivilingenieuren und anderen Privaten auf den Gebieten der Abwasserreinigung, Wasserversorgung und des Gewasserschutzes (inkl. Gewässersanierung) zu bezeichnen. Die Anstalt hilft beratend bei der Erschliessung und Beschaffung von Trink- und Brauchwasser, bei der Sicherstellung der Wasserversorgungen für Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie und ist in der Lage, hei der Abklärung aller technischen, chemischen und biologischen Probleme des Gewässerschutzes und der Gewässersanierung mitzuwirken. Dabei setzt sich die Anstalt zum Ziel, eine weitgehende Rationalisierung der Verfahren zur Abwasserreinigung und Wasserversorgung herbeizuführen. In diesem Sinne erfolgt, vor allem die Beratung der Kantone und Gemeinden bei der Ausrichtung von Subventionen für die Projektierung und Ausführung von Abwasserreinigungs- und Wasserversorgungsanlagen. Die zur Begutachtung vorgelegten Projekte werden auf ihre technische Eignung und die Subventionsgesuche im Hinblick auf die Höhe der verlangten Beiträge geprüft.

Die Tätigkeit der Anstalt erstreckt sich grundsätzlich auf folgende zwei Gebiete: A. Forschungs- und Lehrtätigkeit an der ETH.

B. Ausarbeitung von Gutachten im Auftrage der Praxis.

A. Die Untersuchungen der Anstalt befassen sich mit der Erforschung der Ursachen, der Natur und des Ausmasses. der Gewässerverunreinigungen mit der Ermittlung der rationellsten technischen, chemischen und biologischen Methoden zur Reinigung von Abwässern, mit der zweckmässigen Beseitigung bzw. Verwertung der aus Abwasserreinigungsanlagen anfallenden Produkte (Schlämm, Faulwasser, Faulgas usw.), ferner mit Massnahmen zur Gewinnung, Reinigung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser, schliesslich mit Fragen der Fischereibiologie, namentlich auch der Fischtoxikologie.

Diese Untersuchungen erfolgen an fliessenden und stehenden oberirdischen Gewässern sowie an Grundwasservorkommen und sie befassen sich mit deren

555 Beeinflussung durch die Zuleitung von häuslichen, land-wirtschaftlichen und industriellen oder gewerblichen Abwässern.

B. Die Anstalt steht öffentlichen und privaten Stellen, die mit der Überwachung der Gewässer (Gewässerschutz) bzw. mit der Projektierung und Ausführung von Kanalisationen, Abwasserreinigungsanlagen und WasserVersorgungen betraut sind, zur Verfügung. Dagegen sind die rechtlichen bzw.

wasserpolizeilichen Verordnungen und Entscheide betreffend die Kontrolle der Gewässer, Erstellung von Anlagen, Betriebskontrollen etc. Sache der eidgenössischen und kantonalen Aufsichtsbehörden.

Die Beratung erfolgt im Auftrag und auf Rechnung der Auftraggeber.

Die Gebühreneinnahmen der Anstalt beliefen sich z. B. im Jahre 1950 laut Staatsrechnung auf 112 586 Franken und im Jahre 1949 auf 124 217.80 Franken.

Die Gutachten der Anstalt werden grundsätzlich generell gehalten. Immerhin werden die Studien soweit gefördert, dass die Bau- und Betriebskosten mit ausreichender Sicherheit ermittelt werden können, damit die Wirtschaftlichkeit verschiedener Verfahren bzw. verschiedener Einrichtungen beurteilt werden kann.

Die Verfahren selbst müssen in der Kegel auf halbtechnischer oder technischer Basis auf einer Versuchsanlage geprüft werden, bevor sie Dritten zur Ausführung empfohlen werden können. Ausserdem werden auf der technischen Versuchsstation Einrichtungen aller Art, z. B. neue Pumpentypen, Zentrifugen, Belüftungevorrichtimgen usw. einer Prüfung unterzogen. Bisweilen dauern die einschlägigen Untersuchungen mehrere Monate. Die technische Versuchsanlage bildet daher einen unentbehrlichen, integrierenden Bestandteil der Anstalt. Sie hat denn auch bisher vortreffliche Dienste geleistet, sei es zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit oder der Wirtschaftlichkeit von in der Praxis anzuwendenden Verfahren bzw. Einrichtungen. Ein nicht zu unterschätzender Wert der technischen Anlage besteht auch darin, dass hier Feststollungen gemacht werden können, die im Kleinversuch des Laboratoriums nicht möglich sind.

Es sei ausdrücklich hinzugefügt, dass die Anstalt keine Aufträge zur Projektierung von Anlagen entgegennimmt.

in. Das Interesse der Öffentlichkeit und in die Wege geleitete Massnahmen Da das Wasser ein Hauptaufbau- und Nutzstoff für alles Lebendige ist, sowie ein Energielieferant und Betriebsstoff
erster Ordnung in der Technik, hat die Allgemeinheit alles Interesse an einer ausreichenden Versorgung mit Wasser von einwandfreier Qualität. Es hat sich mehr und mehr gezeigt, dass die Wasserversorgung in direkter Abhängigkeit in der Wasserverunreinigung steht, indem die natürlichen Wasserreserven, wie Grundwasservorkommen und oberirdische Gewässer einerseits als Vorfluter dienen, anderseits aber in ständig zunehmendem Masse zur Wasserversorgung herangezogen werden müssen.

556 In den letzten Jahrzehnten haben limnologische Forschungen immer eindringlicher erwiesen, dass zahlreiche schweizerische Seen, Flüsse und Grundwasservorkommen in einer ungünstigen, zum Teil sogar bedrohlichen Entwicklung begriffen sind. Infolge der natürlichen und durch die Einleitung von Abwässern bedingten Düngung der Gewässer gerieten diese in einen Zustand zunehmender Eutrophie, d. h, Anreicherung mit verschiedenartigen Stoffen und Kleinlebewesen (besonders Plankton = Schwebeflora und Schwebefauna), wodurch sich vielerorts die hygienischen, fischereilichen, wasserwirtschaftlichen und allgemeinen biologischen Verhältnisse, ganz abgesehen vom sehr unästhetischen Aspekt vieler Gewässer, in einem Ausmasse verschlechterten, dasb die Fachleute und die Bevölkerung des Landes immer nachhaltiger nach einem durchgreifenden Schutz unserer Wasservorkommen riefen. Die bekannten Seeblüten sind ein sprechender Ausdruck der Verunreinigung unserer Gewässer, wozu mancherorts noch ölschichten, Schaumbildungen, Verfärbungen, Trübungen, schwimmender Unrat usw. kommen, welche das ästhetische Bild stören oder die Trink- und Brauchwasserfassungen gefährden.

Dazu kommen noch giftige Abwässer aus Gewerbe und Industrie, die bisweilen zu katastrophalen Fischsterben führen. Der Erhaltung eines hohen Eeinheitsgrädes der Gewässer ist daher grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Entwicklung des Lebensstandards der Bevölkerung, die Entfaltung von Händel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft hängt zweifellos auch in der Schweiz unmittelbar und weitgehend von der Möglichkeit der Beschaffung ausreichender Wasserinetigen ab.

Die aufsehenerregende und bedrohliche, nachweisbar stetig zunehmende Verunreinigung der schweizerischen Gewässer hat bereits zu verschiedenen Demarchen in den Parlamenten geführt. Es sei nur an das Postulat von Nationalrat P. Zigerli aus dem Jahre 1944 und an die Beratungen in der Herbstsession 1949 des Nationalrates erinnert. Auch die bereits im Jahre 1947 gegründete Schweizerische Vereinigung für Gewässerschutz, die als Dachorganisation alle am Wasser interessierten Verbände und behördlichen Instanzen umïasst, ist lebhaft zu begrüssen.

In einem an die Eegierungen sämtlicher Kantone gerichteten, vom 201 September 1949 datierten Kreisschreiben hat der Vorsteher unseres Departements des Innern eindringlich
auf die zunehmende Verunreinigung der Gewässer als Folge dor Schwemmkanalisationen und der fortschreitenden Industrialisierung und auf die damit für unser Land verbundenen Gefahren hingewiesen, Gefahren, deren Tragweite bis vor kurzem vielfach noch verkannt wurde. Diesem Kreisschreiben lagen Entwürfe eines Verfassungsartikols über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung und eines entsprechenden Bundesgesetzes mit der Einladung zur Stellungnahme bei.

Die Massnahmen, die mit den vorstehend erwähnten gesetzgeberischen Entwürfen eingeleitet wurden, beweisen ebenfalls mit aller Eindringlichkeit die hohe Bedeutung, welche den Problemen der Wasserversorgung und der Abwasserreinigung in der Schweiz heute beizumessen ist. Mit der Annahme-der

557 Gesetzesvorlagen sollen den zuständigen Behörden -die Mittel in die Hand gegeben werden, um in unserem Lande einen durchgreifenden und -wirksamen Gewässerschutz herbeizuführen und zu gewährleisten. -- Die vorläufige Bereinigung des Gesetzesentwurfes ist einer unter dem Vorsitz von Prof. Dr. 0. Jaag (ETH) arbeitenden außerparlamentarischen Kommission anvertraut worden.

Diese Kommission wird ihre Arbeiten demnächst absehliessen und den bereinigten Entwurf unserem Departement des Innern übermitteln.

IV. Die Erstellung einer neuen technischen Versuchsanlage der Anstalt auf der Tüöenwies in Zürich-Altstetten Die Anstalt verfügte bisher über eine eigene, im Jahre 1937 erbaute, 1940 ergänzte technische Versuchsanlage inmitten des Areals der stadtzürcherischen Kläranlage im Werdhölzli. Diese Versuchsanlage wurde erstellt, um die damals bekannten biologischen Reinigungsverfahren für städtisches Abwasser zu überprüfen. Die Zweckbestimmung war von wesentlichem Eihfluss auf ihren Bau. Im Zeitraum von 13 Jahren sind in ihr 11 grossangelegte Versuchsserien abgewickelt worden, wobei für die Praxis wertvolle Erfahrungen und Richtlinien gewonnen werden konnten. Die Versuchsergebnisse sind ferner wegweisend für neue, grundlegende Forschungsarbeiten.

Im Hinblick, auf die dringend notwendige Weiterentwicklung verschiedener Ab Wasserreinigungsverfahren (technische Verbesserungen, Rationalisierung) hat es sich gezeigt, dass die bestehende Versuchsanlage die Grenzen der Leistungsund Gestaltungsfähigkeit erreicht hat und dass auch ihre technische Ausrüstung unzureichend geworden ist. Zudem genügen die Platzverhältnisse bei weitem nicht mehr den Anforderungen.

Die der Anstalt im Werdhölzli zur Verfügung stehende, 350 m2 umfassende Parzelle wurde ihr gemäss Pachtvertrag vom 14. Mai 1937 von der Stadt Zürich auf die Dauer von 15 Jahren fest, mit einjähriger Kündigungsfrist beim Ablauf des Vertrages, zur Benützung für technische Versuchszwecke gratis überlassen. Heute dürfen, vorübergehend, zur Durchführung einiger dringender Grossversuche, zirka 1200 ma Bodenfläche benützt werden.

Gegenwärtig projektiert die Stadt Zürich eine erhebliche Erweiterung ihrer im Werdhölzli gelegenen Kläranlage. Sie kann daher auf eine Verlängerung des vorerwähnten Vertrages nicht mehr eingehen. Die technische Versuchsstation der Anstalt im Werdhölzli musa deshalb bis Mitte Mai 1958 abgebröchen werden.

Die Anstalt hat sich, diesen Umständen Rechnung tragend, unverzüglich nach einem für den Aufbau einer neuen technischen Versuchsanlage geeigneten Areal umgesehen und ein solches auf der sogenannten «Tüfferrwies» gefunden.

Die Lage des Areals ist in jeder Beziehung als günstig zu bezeichnen, da alle Möglichkeiten für die Beschaffung von Grund-, Fluss- und Abwasser sowie Gas und elektrischer Energie vorhanden sind. Die Tüffenwies liegt, unweit der bisher innegehabten Versuchsanlage, etwas näher bèi der Stadt und umfasst lund 6000 m2.

558 Am 8. August 1950 ist zwischen Bund und Stadt Zürich ein Vertrag betreffend die Pacht des Arealb Tüffenwies für die Zeitdauer yon Sechsundsechzig Jahren abgeschlossen worden. Zu einem Verkauf der Tüffenwies konnte sich die Stadt Zürich leider nicht entschliessen. Als Pachtzins wurden 1400 Franken pro Jahr vereinbart, Gemäss diesem Pachtvertrag ist die Anstalt berechtigt, auf der Tüffenwies alle erforderlichen permanenten und Fahrnisbauten zu errichten. Diese bleiben mit allem technischen Zubehör Eigentum der Eidgenossenschaft. Sofern der Pachtvertrag nach Ablauf von 66 Jahren nicht erneuert wird, hat die Pächterin sämtliche Bauten und Einrichtungen auf eigene Kosten abzubrechen und das Pachtland wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Es hegt in der Natur der Sache begründet, dass die Anstalt den öffentlichen Interessen auf dem Gebiete der immer grössere Bedeutung erlangenden Gesundheitstechnik nur dann wirklich voll dienen kann, wenn sie die Möglichkeit besitzt, die Ergebnisse ihrer eigenen Forschungsarbeiten, unter weitgehender Verwertung anderwärts gewonnener Erkenntnisse und Erfahrungen, in die Praxis umzusetzen. Diese Umsetzung muss fortlaufend geschehen. Wenn die Anstalt ihre alte Anlage termingemäss auf Mitte Mai 1953 abzubrechen hat, so muss spätestens in diesem Zeitpunkt eine betriebsbereite neue Versuchsstation erstellt sein, sofern nicht kostbare Zeit verloren gehen und die Tätigkeit der Anstalt im Dienste der Öffentlichkeit sehr weitgehend lahmgelegt werden soll.

Mit der Neuerstellung der Versuchsstation auf der Tüffenwies erfolgt gleichzeitig eine innerhalb der Anstalt seit dem Jahre 1949 begonnene Umstellung auf wesentlich intensivierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten besonders auf technischer Basis. Während in den chemischen und biologischen Laboratorien der Anstalt vorwiegend analytische Untersuchungen ausgeführt werden, dient die technische Versuchsanlage im wesentlichen der Verarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse für Synthesen, d. h. der Verwirklichung aufgefundener Verfahren, die der Praxis zugute kommen sollen. Hierfür sind Versuche auf halbtechnischer und technischer Basis erforderlich.

Versuche in halbtechnischer Grössenordnung lassen sich oft noch in Gebäulichkeiten mit Behältern von 0,8 bis 2 m3 Inhalt, bei Wassermengen von ca. 0,5 Litern/sec.,
in kontinuierlichem Betrieb unter annähernd theoretischen Bedingungen durchführen. Versuche in technischem Maßstab, die für die Praxis allein massgebend und entscheidend sind, müssen meist im Freien, mit Behältern von 5 bis 50 m3 Volumen und mit Wassermengen von 3 Litern/sec.

und mehr, unter genau den gleichen Bedingungen, wie sie in der Praxis herrschen, ausgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Grossversuche ermöglichein erst genauere Kalkulationen bzw. eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der^untersuchten Verfahren.

Während Versuche auf halbtechnischer Basis zwar den Umfang der zu erstellenden Bauten bestimmen, sich jedoch im allgemeinen auf relativ kleinem Raum vornehmen lassen, beanspruchen die technischen Versuche mit grossen

359

Behältern und Einrichtungen den grössten Teil des Versuohsareals. Diese Anlagen müssen die Beinigung der Abwasser von mindestens 800 bis 1800 Einwohnern ermöglichen. Da die Qualität und Quantität der Abwässer aus verschiedensten Gründen stündlich, täglich und saisonmässig erheblichen Schwankungen unterliegt, müssen mit ein und demselben Abwasser mehrere Versuche unter verschiedenen Betriebsbedingungen nebeneinander, d, h. gleich zeitig, durchgeführt werden können, um schlüssige Befunde zu erhalten.

Die Zahl der für die Praxis in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht überhaupt oder noch besser als bis anhin zu lösenden Probleme ist beträchtlich, wenn in der Schweiz ein auch nur annähernd wirksamer Gewässerschutz, geschweige denn eine durchgreifende Gewässersanierung erzielt werden soll.

Hierher gehören u. a. die: -- zweckmässige Aufbereitung des in den Abwasserreinigungsanlagen anfallenden . Schlammes, insbesondere dessen Unschädlichmachung, Trocknung und Verwertung; -- rationelle Ausfaulung des Frischschlammes; -- wirtschaftlichste Art der Belüftung des Belebtschlammes; -- Frage der Einschaltung einer chemischen Beinigungsstuf e ; -- Überprüfung der Abflüsse aus Beinigungsanlagen im Hinblick auf die Beeinflussung der Vorfluter ; -- Eeduktion der Dimensionen der Reinigungsanlagen auf das optimale Minimum.

Die Unterbringung der technischen Versuchsanlagen sowie der verschiedenen Installationen für den Betrieb der gesamten Versuchsstation (Energieproduktion, -Verteilung und -Umwandlung), der Werkstätte, des Betriebslaboratoriums, des Konstruktionsbüros, der Lagervorräte usw. bedingt die Bereitstellung geeigneter Bäume, insbesondere einer Werkhalle. Eine mit ausreichendem Montagematerial und Werkzeugen ausgerüstete Werkstätte gehört selbstverständlich zum unentbehrlichen Inventar einer technischen Versuchsstation.

Auf Grund eingehender Studien konnten in den letzten Jahren zweckmässige Konstruktionsgrundsätze für die Erstellung von Versuchsanlagen entwickelt und letztere mit Hilfe provisorisch installierter Prototypen überprüft werden. Behälter werden in Eisenkonstruktionen, Stützkonstruktionen für relativ kurzfristige Installationen als Stahlrohrgerüste, für langfristige Versuche jedoch aus vorfabrizierten, genormten Einzelteilen als Eisenbetonskelett erstellt. Die mechanisch-elektrischen
Teile sowie Leitungen aller Art erfahren eine Kombination nach dem Baukastenprinzip.

Wegleitend war bei den im Hinblick auf die Erstellung einer neuen Versuchsstation angestellten Vorstudien der Gedanke, durch geeignete Disponierung und sinnvolle Normalisierung des Bau- und Ausrüstungsmateriales eine möglichst mannigfaltige und damit langwährende Verwendbarkeit des gesamten Anlageninventars zu gewährleisten.

560 .

Es werden folgende Einrichtungen mit den angeführten Kosten benötigt:

A. Versuchseinrichtungen

:

Fr.

2.Behälter inkl. mechanische A u s r ü s t u n g : Absetzbecken für mechanische Vorreinigung . . .

Belüftungsbecken für biologische Reinigung . . .

Absetzbecken Schlammverarbeitung '·-' Regenwasserbehandlung . . . . . .

Kehrichtaufbereitung

45 000 47 000 95000 96000 58000 50 000

2. Untersuchungseinrichtungen: Vergleichsrinnen für Reinigungsverfahren . . . .

Untersuchungsrinnen der biologischen Abteilung .

Steuer-, Mess- und Untersuchungsgeräte. . . . .

25 000 40 000 32000

3. Betriebsbedingte Installationen: Kanalwasserfassung . : · Reinwasserfassung . . . . . . . . . .

Transformatorenstation.

Wärmeerzeugung Verteilnetz und interne Kanalisation .

Total A . . .

38 000 2 5 000 85000 21000 59000 --

'. . . . .

. . . . .

. . . , .

. . . . .

B. Gebäude und Ausrüstungsinventar 1. für den V e r s u c h s b e t r i e b : Versuchshalle, Werkstätte, Betriebslaboratorium, - Magazin 90000 2. für betriebsbedingte Installationen. . . . 126000 3 . A u s r ü s t u n g s i n v e n t a r . . . . . . . . . . . . 63000 4. Räume für technische A b t e i l u n g . . . . . 80000 Total B 0. Nebenarbeiten Sicherungsmassnahmen 35 000 · Z u f a h r t , Terrainplanierung . 50000 Total C . . . . . . . .

D. Abbruch der bestehenden Anlagen im Areal Werdhölzli Total A-D :

Fr.

666000

359000

85 000 50000

+WUST ca.

1160000 40000

K r e d i t b e d a r f total .

1200000

561 Da sich die sofortige Inangriffnahme vorbereitender Bauarbeiten auf der Tüffenwies als unumgänglich erwies, wenn die Arbeit der Anstalt nicht lahmgelegt werden soll, ist mit unserem Beschluss vom 15, Juni 1951 ein Vorschusskredit im Betrage von 819 000 Franken bewilligt worden. Dieser Vorschusskredit wird benötigt zur Ausführung dringendst notwendiger Arbeiten für die betriebsbedingten Installationen, für Versuchseinrichtungen (biologische Vergleichsrinnen für Beinigungsverfahren, Wasserversorgung, Kegenwasserbehandlung, Ergänzung von Werkzeugmaschinen, Steuer-, Mess- und Untersuchungsgeräte) und ferner für die Errichtung einer Einzäunung der Anlage.

Die Zusammenfassung der Kostenbeträge ergibt somit : . Gesamtkreditbedarf Fr. l 200 000 Vordringlicher Kredit 1951, als Vorschuss bewilligt mit Bundesratsbeschluss vom 15. Juni 1951 » 319000 Besthcher Kreditbedarf . Fr. 881000 In diesem Gesamtkostenbetrag von Fr. l 200 000 sind die Erstellung bzw.

Anschaffung der Versuchseinrichtungen gemäss vorstehender Übersicht sowie die Kosten für die Bauleitung, Unvorhergesehenes usw. auf der Proisbasis 1. Januar 1951 enthalten. -- Die Ausführung der Bau- und Einrichtungsarbeiten erfolgt gestaffelt bis im Jahre 1954.

Die normalen Betriebskosten (ohne Personal) der technischen Versuchsstation der Anstalt werden für die nächsten Jahre mit jährlich 15 000 Franken zu veranschlagen sein, ein Betrag, der in das ordentliche Betriebsbudget der Anstalt eingestellt ist.

Die der technischen Abteilung der Anstalt unterstellte Versuchsstation beschäftigt normalerweise 1-2 Ingenieure, l Techniker, l Fein- und l Elektromechaniker, l Bauhandwerker und eventuell eine zusätzliche Hilfskraft. Die Gehälter und Löhne dieses Personals belaufen sich im Jahre 1951 auf insgesamt 48 188 Franken, welcher Betrag im Personalbudget der Anstalt Inbegriffen ist.

V. Ausblick auf die künftige Entwicklung der Untersuchungs- und Forschungsaufgaben der Anstalt Es besteht kein Zweifel darüber, dass das Problem eines ausreichenden Gewässerschutzes und einer weitgehenden Gewässersanierung innert der nächsten Jahrzehnte ausserordentlich viele Arbeitskräfte absorbieren und lebhaftes Interesse finden wird. Die Anspannung der Anstalt im Dienste der Öffentlichkeit nimmt denn auch dauernd zu, und es ist vorauszusehen, dass in nicht allzu ferner Zukunft,
d.h. wenn einmal das neue eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft sein wird, das Aufgabenvolumen noch beträchtlich weiter zunimmt. Das Wasser ist in der Schweiz wie überall in der Welt ein Eohstoff von erstrangiger Bedeutung, und es empfiehlt sich, ihm alle und jede Aufmerksamkeit zu schenken, damit nicht schon bald Störungen im.

Haushalte unseres Landes auftreten, die nicht wieder gutzumachen sind. Es

&62 ·*

soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass neben der Unschädlichmachung der Abwässer verschiedenster Provenienz auch das Interesse an einer zweokmässigen Aufbereitung des in der Natur sich vorfindenden Bohwassers für bestimmte gewerbliche und industrielle Zwecke stetig grösser wird. Auch in diesem Zusammenhang werden auf der technischen Versuchsstation der Anstalt ausgedehnte Untersuchungen angestellt werden müssen. Ausserdem stellt die Ausscheidung bzw. Unschädlichmachung der in den Abwässern gelösten Stoffe ein Problem von besonders heiklem Charakter und grosser Tragweite dar.

Da jedes Land seine ganz spezifischen Verhältnisse aufweist, ist es keineswegs ohne weiteres möglich, im Ausland gewonnene Erfahrungen auf die Schweiz zu übertragen. Jedes einzelne Verfahren bedarf einer sorgfältigen und eingehenden Prüfung auf seine Eignung, und oftmals müssen überhaupt neue Verfahren entwickelt werden, um einer bsetimmten Situation Herr zu werden.

Der Schweizerische Schulrat als Aufsichtsbehörde der ETH und somit auch der Anstalt hat es im Hinblick auf die grosse Bedeutung, die der Abwasserreinigung und dem Gewässerschutz in der Schweiz heute beizumessen ist, für zweckmässig erachtet, eine beratende Kommission der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz einzusetzen. Dieser Kommission gehören an die HH. Ing. A. Mathey-Doret, eidgenössischer Fischereiinspektor, Bern (zugleich Präsident), Ing. H. Bachofner, Vorsteher der Abteilung Wasserbau und Wasserrecht der Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich, Dr. G. Blöchliger, Chef des Untersuchungslaboratoriums der Firma Nestlé S. A., Vevey, Dr. E. Wieser, Kantonschemiker, St. Gallen/und Nationalrat Ing. P. Zigerli, Zürich. Diese beratende Kommission hat sich ausschliessüch mit den wissenschaftlichen Fachfragen der Anstalt zu befassen und soll ein Bindeglied zwischen der Anstalt und den mannigfaltigen öffentlichen und privaten Interessen der Praxis auf dem Gebiete der Wasserversorgung^ der Abwasserreinigung und des Gewässerschutzes bilden.

.Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, den beigelegten Beschlussesentwurf anzunehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 24. Juli 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Errichtung einer technischen Versuchsanlage der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz auf der Tüffenwies in Zürich (Vom 24. Juli 1951)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

6087

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.07.1951

Date Data Seite

553-562

Page Pagina Ref. No

10 037 526

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.