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.Aus denVerhandlungen des schweizerischen

(Vom 18, August 1852.)

In Folge der vom schweiz. Handelskonsul in Newgjork mit Schreiben vom 8. Juli abhin gemachten Anzeige, daß die Auswanderer nach Amerika sowohl aus ihrer Ueberfabrt, als hauptsächlich nach ihrer Ankunft in Amerika vielfachen Prellereien ausgefezt feien, hat der Bundesrath beschlossen, an die Kantonsregierungen nachfolgendes Zirkular zu erlassen:

Tit.!

Bei verschiedenen Anlässen haben wir nicht ermangelt, von Konsularagenten und von anderer Seite eingelangte Berichte über die die Auswanderer nach Amerika, besonders bei Abfchließung von Reifeverträgen in und außerhalb der Schweiz, bedrohenden Gefahren den Kantonsregierungen zur Kenntniß zu bringen. Diefe werden sich auch erinnern, daß die Bundesbehörde, obgleich sie es ste.sfort abgelehnt, eine direkte Einmifchung in Auswanderungsangelegenheiten auszuüben oder zu einer Organifation der Auswanderung Hand zu bieten, dennoch dafür gesorgt hat, daß die schweizerischen Auswanderer in Havre, wohin sich die größte Zahl derselben zu wenden pflegt, jeweilen ein K o n s u l a t s b ü r e a u bereit finden, ihnen nuzliche Weisungen und Anleitungen zu ertheilen.

Um die Auswanderer vor den Gefahren, welchen dieselben bei ihrer Ausschiffung in Ncw-Dork allzuhäufig ausgefezt sind, möglichst sicher zustellen, finden wir angemessen, einen Bericht des dortigen schweizerischen Konsuls vom 8. vorigen Monats auszugsweise mitzuthcilen.

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Herr S. Ph. de Luze meldet nämlich, die schweizerifchen, wie die übrigen Auswanderer, seien bei ihrer Ankunft in New-|?jork hauptsächlich der Habgier einer Klasse von Spekulanten ausgesezt, welche zur Erreichung ihresZwekes weit verzweigte Verbindungen unterhalte, deren Nez die Auswanderer nur bei gehöriger .Vorficht entgehen können.

Es sind dieß im Allgemeinen die sogenannten F o r w a r der s, wie fie in englischer Sprache bezeichnet werden, d. h. die Inhaber der Geschäftsbüreaux, welche mit den Auswanderern Reiseakforde für die Weiterbeförderung ins Innere des Landes abschließen und ihnen

zu dem Ende Eisenbahn- und Dampfschifffahrtsbillets verkaufen. Dieselben stehen in der Regel mit den Unternehmern der betreffenden Reisegelegenheiten in Verbindung und erhalten von solchen die gahrbillets zu einem ermäßigten Preise. Würden sie fich mit dem daherigen Gewinne begnügen, so wäre nichts dagegen einzuwenden. Allein im Allgemeinen suchen fie die îjahrbillets bei den mit den ...Carifen nicht vertrauten, der Landessprache unkundigen Auswanderern so hoch als möglich anzubringen, so daß diese gewöhnlich 2 bis 3 Dollars per Person zu viel bezahlen, was bei einer ziemlich zahlreichen Familie einen beträchtlichen Preisunterschied ausmacht. Dabei kömmt nicht selten vor, daß F o r w a r d e r s Billets ausgeben, die fich im Innern des Sandes, nachdem vielleicht die Hälfte des Weges zurükgelegt worden, als ungültig und falsch erweisen.

Die S o r w a r d e r s pflegen sogenannte Run n er s, (Ausläufer oder Boten) zu unterhalten, die ihnen die Auswanderer zuzuführen haben und dafür monatlich .besoldet sind, zudem für Ueberlieferung jeder Pcrfon ein Kopfgeld empfangen,. Die R u n n e r s gehen den Einwan-

109 dernden bis zu den Schiffen entgegen und suchen sich in das Zutrauen der Ankömmlinge einzuschmeicheln.

Eben so erhalten Gastgeber, welche Auswanderer in die Bureaux der 0 o r w a r d e r s führen, von diesen ein bestimmtes Kopfgeld.

Es gibt sogar g o r w a r d e r s i n S'iew-gjori', die durch Unteragenten Auswanderer schon in Europa und selbst in der Schweiz, vermittelst Akkordirung der Reise ins Innere von Nordamerika zu prellen wissen.

Zur Vermeidung aller derartigen Prellerien, gegen welche die Sandesgeseze keinen zureichenden Schuz gewähren können, ertheilt der schweizerische Konsul in New-York seinen Landsleuten nachstehende Räthe: 1) Akfordc über Weiterbeförderung von Nfw-.PJork ins Innere des Landes nie in Europa, sondern erst nach der Ankunft in New-gjork selbst abzu« schließen ; 2) keine solche Akkorde einzugehen, ohne sich vorher im dortigen schweizerischen Konsulatsbüreau, "Dir. 43 New-Street, bei Herrn Konsul S. Ph. de Suze, oder aber in Nr. 8 Cedar Street beim Präsidenten der schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschaft, Herrn August G e r b e r , eingefunden und die u n e n t g e l d l i c h e n Aufschlüsse des einen oder an# dern dieser beiden Beschüzer und Rathgeber eingeholt zu haben; 3) dabei genau auf die Namensangabe an den Xi)ii* ren der fraglichen Büreaur zn achten, indem 35t?

trüger, namentlich R u n n e r s , schweizerische Aus* »anderer irre zu führen suchen.

Bei diesem Anlasse mahnt das schweizerische Konsulat in New-York vor der Einschiffung in 8 i v er »o o l und Bundesblatt. Jahra,. IY. Bd. In.

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no vor der Uebersahrt nach N e w - O r l e a n s , indem bei jener die schweizerischen Landsleute übler Behandlung, bei der Wahl des Ausfchissungsplazes Rew-Orleans hingegen gefährlichen Fiebern ausgesezt seien, und empfiehlt als Einschissungshäfen Amsterdam, R o t t e r dam, A n t w e r p e n , vorzugsweise aber H a v r e .

Indem wir die Ehre haben. Ihnen obigen Auszug aus einem Konsularberichte mitzutheilen, erlauben wir uns die Bemerkung, daß es für Ihre nach New-York auswandernden Kantonsangehörigen von besonderem Interesse sein dürfte, in gegebenen Fällen davon in Kenntniß gesez* zu sein, daß dort auf er dem Konsularbureau auch ein Büreau der schweizerischen Wohlthätigkeitsgesellschast besteht, welches den durchwandernden Sandsleuten mit Rath und That beifieht, ihnen zur Abschliefjung von Verträgen für Weiterbeförderung u. s. w.

behülflich ist, in so fern es darum angegangen wird.

(Vom 20. August 1852.)

Der Bundesrath hat, bezüglich des für das XIV.

eidg. Uebungslager bei Thun aufzustellenden Kriegs* gerichtes Folgendes beschlossen: 1. Es wird für die Truppen des XIV. eidg. Uebungs-

lagers bei Thun ein Kriegsgericht aufgestellt.

· 2. Hiefür find bezeichnet: a. zum G r o ß r i c h t e r : Herr Peter B r u g g i s s e r , D - - L , vonWohlen, Oberst* lieutenant im Justizstabe; b. zu R i c h t e r n : 1) Herr Karl Heb l er, Kommandant des Bataillons Nr. 18 von Bern, und

111 2) ®tn 3î«ssi, Unterlieutenant vom Bataillon Corboz S7r. 10 von Waadt; c. zu (frsazmannern: 1) ®m Major P. E. Rom e di, vom Bataillon Schrei-

ber ..Wr. 65 von Graubunden, fur Herrn Kommandant Hebler; 2) §tn Lieutenant Alwis Dorchat, vom Bataillon.

Amaker Nr. 53 von Wallis, für Herrn Unterlieutenant Rüffi; d. zum Auditor:

£err Vital Kopp, Justizbeamter mit Hauptmannsrang.

3. Der Divisionsstab wird durch die Brigadestäbe nach Art. 228 und 240 des eidg. Militärstrafkoder die Bildung der Gefchwornenliste vornehmen Rissen.

4. Die Wahl des Gerichtsfchreibers ist nach Art. 242 dem Großrichter übertragen.

5. Das Militärdepartement ist mit der Vollziehung diefes Befchlusses beauftragt.

(Vom 23. August 1852.)

An die Stelle des Herrn Vital Kopp, vonSuzern, welcher wegen Krankheit feiner Funktionen als Auditor des oben erwähnten Kriegsgerichtes enthoben werden mußte, wurde Herr Emanuel von Buren ernannt, Justizbeamter mit Hauptmannsrang und .prsprechcr in Thun.

(Vom 27. August 1852.)

Vorn Bundesrathe sind gewählt word«.-:

lu 1) zum Pförtner im férlacherlos: Herr Sbrani ì)icf, von Bern, bisheriger Bundesrathsweibel, mit einem jährlichen Gehalte von 5r, 1000, nach der -..StfHrnmttng des .--Öüdaet sur 1853.

à) zum foflhalter in ..IhExbtEs, .Äaflton.1 ...fBaadt: grau Witwe Arnold, Wirthin daselbst, inif eil..« jähr* Hchett Besoldung von Fr. 140; 3) zum Kommis aus dem £au»t.poftbure«u èuzcrn: $m Joseph Breitschmid, von üHußwyl, mit einem Jahresgehalte von .5r. 900.

Herr gelij Z.5bèli, in Niederweningen, Kantons SÜTich, hat das «patent «ls Pulververkäufer erhalten, Die iu vorige.. Nummer dieses Blattes ctfchienene Aus» schxeibuug der Stelle eines Stadtbtiefträgers in Zürich ifi vom fchweiz. Po(l= und S«w..!e'pa.:temi..nt zurufgezogen worden.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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28.08.1852

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