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Jahrgang IV. Band II r o.

S a m s t a g , den 26. Juni 1852.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Iahr 1852 (m ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 4. 40 Een.imen, Inferate sind f r a n k i r t an die Expedition einznfenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

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Bericht der

Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes während des Jahres 1851 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

A.

ÖPeschäftsfuhrung des Bundesrathes.

Tit.!

Zur Löfung der uns von Ihnen übertragenen Aufgabe sind wir am 10. Mai d. J. in der Bundesstadt zusammen getreten. Die Staatsrechnung befand sich damals bereits in unfern Händen; der Geschästsbericht des Bundesrathes hingegen wurde uns erst während der Sitzung bogenweise, derjenige des Militär-Departements bloß im Manuferipte zugestellt. Sie entnehmen hieraus, Bundesblatt. Jahra. IV. Bd. II.

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368 daß gegenüber den frühern Jahren in dieser Beziehung «in sehr erfreulicher Fortschritt Statt gefunden hat und es steht nunmEhr fest, daß es gar wohl möglich ist, dem Art. 16 des ©esezes, betreffend den Geschäftsverkehr

zwischen den eidgenössischen Räthen, ein Genüge zu leiiï'n.

Bei Prüfung des Gefchäftsberichtes sowohl als der Rechnung haben wir ganz das gleiche Verfahren angewendet, das von uns im letzten Jahre inne gehalten worden war. Mit Beziehnng auf das allgemeine Ergebniß unserer Untersuchung können wir auch dießmal uns nicht anders als mit der größten Anerkennung über die Amts-

thätigkeit des Bundesrathes aussprechen.

©eschastsifreis des politischen .-.Departements.

Wir können es uns nicht verbergen, daß, wenn auch die Verhältnisse mit dem Anslonde während des Jahres 1851 im Ganzen auf einem freundlichen Fuße geblieben sind, nichts desto weniger einzelne Störungen des guten Vernehmens Statt gefunden haben. Wir erinnern an den Militärkordon,"welchen Oesterreich zur Verhinderung des Schmuggels dicht an die Grenze des Kantons Tesfin vorgeschoben hat; an die Konflikte, die aus dieser Maßregel hervorgegangen sind, bei deren Beilegung übrigens, wie wir gerne anerkennen, die österreichischen Behörden in der Lombardei mit großer Loyalität gehandelt haben, ünd an die häufig ganz unbegründeten und sast immer übertriebenen klagen über das Verhalten der Flüchtlinge.

Ueberdieß weiß Jedermann, daß noch andere die Schweiz betreffende Fragen in den diplomatischen Kreisen auf eine nicht sehr wohlwollende Weife verhandelt werden. Diese wenn auch nicht geradezu beunruhigende Löge der Dinge

369 ist immerhin geeignet, die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung auf sich zu ziehen und wir erlauben uns, die Mittel anzudeuten, wie vielleicht die Wiederkehr von solchen Reibungen verhütet werden könnte, insofern dieselben durch salsche Mittheilungen über die schweizerischen Zustände veranlaßt worden sind. Die Eidgenossenschaft hält strenge an dem Grundsatze sest, sich nicht in die politischen Angelegenheiten der Nachbarstaaten einzumischen und unter allen Umständen eine gewissenhafte Neutralität zu beobachten. Diefe Maxime darf sie aber nicht verhindern, ganz besonders mit den gegen sie freundlich gesinnten Staaten einen ununterbrochenen Verkehr zu unterhalfen, denselben bei jeder Gelegenheit über unsere Verl/ältnisse genaue Aufschlüsse zu verschaffen und den Vorurtheilen, welche unaufhörlich in der diplomatischen Welt und in der öffentlichen Meinung gegen uns verbreitet werden, entgegen zu treten. Es ist sür die Eidgenossen-

schaft von der größten Wichtigkeit, gewisse irrige Vorstellnngen und Mißverständnisse zu bekämpfen, die nur p leicht einwurzeln, wenn man sie gering schätzt. Es wird nicht schwer fallen, das Verhalten der Schweiz und beziehungsweife der betreffenden Kantone gegen die Juden im Kanton Basel, gegen das Kloster St. Bernhard, ge-

gen den Bischos Marilley u. s. f. vollständig zu rechtfertigen.

Wenn man es aber unterläßt, die dießfälligen

Verhältnisse im diplomatischen Verkehr gehörig zu be-

leuchten, so werden dieselben selbst von unfern Freunden möglicher Weise völlig salsch aufgefaßt werden. Auf gleiche Weife dürfen wir uns nicht dabei beruhigen, daß die Schweiz feit dem Jahr 1815 von den damals abges fchlossenen Verträgen am allerwenigsten abgewichen ist und daß sie zu den inner« Veränderungen, welche sie an ihren kantonalen und Bundesinstitutionen vorgenommen

370 hat, vollkommen berechtigt war; sondern wir müssen nienials müde werden, so ost sich ein Anlaß dazu darbietet, diese zu unfern Gunsten sprechenden Thatsachen geltend p machen und ins rechte Licht zu stellen.

In diesem Sinne halten wir es auch für wünschbar, daß dem Bundesrathe in Zukunft eine bedeutendere Summe sür Repräsentationskosten bewilligt werde, da sogar die elpemaligen Vororte sich gegen die Mitglieder des diplo-rnatischen Korps gastfreundlicher bewiefen haben als gegenwärtig die Eidgenossenschaft.

Es hat uns unangenehm berührt, daß die Ratifiïation des Vertrages mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas noch nicht erfolgt ist. Wir hoffen, daß die Unierhandlungen, welche gegenwärtig Statt finden, zum Ziele sühren werden, zumal die Sympathien, welche aus der Aelrnlichkeit der politifchen Einrichtungen der beiden Staaien hervorgehen, die Verständigung wesentlich erleichtern sollten.

Noch müssen wir den Wunsch aussprechen, daß der Bundesrath den Kantonalregierungen, gegen welche von Außen her eine Beschwerde erhoben wird, den Inhalt derselben vollständig und wörtlich mittheilen möchte, indem es sonst de... betreffenden Behörde schwer fallen könnte, die erforderlichen Aufschlüsse zu ertheilen, unbegründete Anschuldigungen zurückzuweisen und ihr ganzes Verhalten den., reklamirenden Staate gegenüber den Umständen ge= niäß einzurichten.

Zweite Abtheilwng.

©eschaftsîreis des ..Departements des Snnern.

Bundeskanzlei.

Durch eine Abordnung der Kommission ist der Zupftnd der. Bundeskanzlei einer einläßlichen Prüfung unter-

371 stellt worden. Bei der Untersuchung sind zu unterscheiden: a. Kanzlei des Bundesraths und der Departtmentej b. Kanzlei der Räthe.

Jn erstem Beziehung sind vorerst die" Protokolle des Bundesraths vom Jahr 1851 in 3 Foliobänden in Rein*

schrift gebracht und fortgefezt bis Mitte April 1852.

Neben den Bänden in Reinfchrift sind auch die vom, Protokollführer in den Sizungen selbst geführten Manuale geheftet und aufbewahrt. Jedes Sizungsprotokoll bringt vorerst die vom Bundesrath aus sofort an die Hand genommenen und erledigten Geschäfte, dann die Departementalreferate. Jedesmal im Anfang einer folgenden Sitzung wird vorerst das vorangegangene Protoîoll genehmigt und darauf mit den beschlossenen Abänderungen und Berichtigungen in Reinfchrift gebracht, sodann mit dem Manual durch 2 Kanzleiangestellte kollationirt. Hierüber wird ein besonderes Kollationsprotokoll geführt.

Weder das ursprüngliche, übrigens vom Protokollsührer selbst geschriebene Konzept, noch die Reinfchrift werden von der Gefchäftsführung (Präsident und Protokollführer) unterzeichnet und die Garantie für genaue

Richtigkeit des Wortlauts liegt somit einzig in der Kanzlei.

Angemessen wäre vielleicht, wenn etwa monatlich oder vierteljährlich nach stattgehabter summarifcher Kontrolle rung in der Reinschrift die Unterschrift des ·.Präsidenten und Protokollführers, oder mindestens die des letztern beigefügt würde. Die Sache fcheint uns indessen nicht von solcher Erheblichkeit, um hierüber einen Antrag zu stellen, zumal allerdings auch in manchen Kantonen die Verant--

wortlichkeit und Gewähr gleichfalls ansfchließlich ;in der Kanzlei gefucht und nur den Ausfertigungen die Unter* schrift des Präjtoenten und Protokollführers beigefügt wird.

372 Bis auf den Tag der Untersuchung vollständig fortgeführt, fanden sich sämmtliche Kontrollenbücher über die an die Departemente vom Bundesrath gewiesenen Geschäfte, nämlich eine Generalkontrolle und je eine Spezialîontrolle sur ein Departement. Jn diesen tabellarisch geführten Büchern wird der Tag der Uebergabe der Akten an das Departement notirt und von letzterm der Empfang bescheinigt, ebenso wird der Tag der Erledigung eingetragen. Jm Bundesrath wird monatlich jedem Depariement ein aserzeichnig der bei ihm noch hängenden @eschäfle vorgelegt. Jm Ansang des Jahres werden jedem Département seine Rückstände in der Kontrolle vorgestellt.

~Diese treffliche Kontrolle ist ein wirksamer Sporn sür

rasche Geschäftserledigung und trägt die besten Früchte, denn es zeigt die Einsicht in die Kontrollen durchgehends einen wohlgeordneten Geschäftsgang und in der Regel eine rafche Erledigung. Dem gleichen Zwecke dient das von der Kanzlei bis auf den Tag der Unteirfuchung fortgeführte B e r i c h t b u c h . Jn dieses wird jede Behörde, sowie jede einzelne Person eingetragen, von welcher ein Bericht oder eine Antwort abverlangt worden ist, und je nach dem ...Domizil der Betreffenden (ob sie in der Schweiz, im Ausland oder über See wohnen) wird, wenn die Antwort nicht einlangt, monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich eine wiederholte Ausforderung abgesendet. Ein Kontrollbuch über alle kanzlerischen Expeditionen ist gehörig nachgcfiihrt, wird von Sizung zu Siznng ausgefüllt und jeweilen vom Präsidenten eingesehen.

Die Registratur ist nachgetragen. Die Seripturen sind alle übersichtlich geordnet und rasch und leicht zu finden.

Die Protokolle der ...eiden Räthe sind bis und mit den lczten Sizungen in Reinschrift gebracht und auch die Register derselben vollständig nachgeführt.

373 Je nach Ablauf einer Amtsdauer des Bundesraths sollten die Scripturen aus der Kanzlei ins Archiv abgegeben werden. Die ungenügenden Räumlichkeiten des Letztern und der unerfreuliche Zustand desselben überhaupt haben dieses zur Zeit noch nicht geschehen lassen.

Es darf im Allgemeinen über die Ordnung nnd den Geschäftsgang in der Bundeskanzlei das in frühern Berichten gegebene vortheilhafte Zengrn'ß wiederholt werden.

Kanzlei des Departements.

Das Tagesprotokoll wird auf fliegende Blätter geschrieben und von Zeit zu Zeit in einen Protokollband eingetragen. Bei der Einfachheit der Sache follie diese ' doppelte Arbeit erspart werden können.

Es wird nunmehr auch ein Kontrollbuch über Eingan.g und Erledigung der Geschäfte geführt.

Ueber die Bibliothek ist nunmehr ein vollständiger Katalog ausgearbeitet und gedruckt. Die Stempelung und Numerirung der Bücher ist noch im Laufe der Kommifsionalsiznngen nachgeholt worden.

A r ch i v e.

Alle vorangegangenen Prüfungskommissionen haben über den Zustand der Archive, namentlich ans der Periode

der Helvetik und von 1803--48 geklagt. Die dießjährige

Abordnung muß nach genommener Einsicht an Ort und Stelle die frühern Klagen nachdrucksam wiederholen. Wer etwa schon die Archive in Zürich, St. Galîsn, Lnzern zu sehen Gelegenheit hatte, dem wird auf den ersten Blick der klagliche Zustand der eidgenössischen Archive auffallen. Was in diefer Sache bis jezt geschehen ist, îann keineswegs als fehr erheblich betrachtet werden. Von den Jahren 1832 bis 1848 ist ein Jnventar angefangen; dasjenige von 1803-32 ist vervollständigt worden. Beide Arbeiten sind

nicht zum Abfchluß gekommen.

374 Stöße von Akten, selbst ganze Bände über innere An-

gelegenheiten und Militarla sind nicht durchgesehen, ihr Inhalt nur im Allgemeinen bekannt und ohne detaillirte

Register.

Weit entfernt von einem Zustand, der es gestatten würde, verlangte Akten sofort aufzufinden, sind namentlich im helvetifchen Archiv oft tagelange Nachforschungen nöthig.

Auch scheint die Zeit des Herrn Archivar durch derartiges Nachsuchen großen Theils in Anspruch genommen zu werden. Sowohl in sanitarischer als räumlicher Beziehung stellt übrigens die Lokalität einer eingreifenden Arbeit große Schwierigfeiten entgegen ; will aber nicht die ganze Arbeit bis zum Bezug der Archivgewölbe im neuen Bundesrathhaus verschoben werden, in welchem Falle inzwischen auch alles halbe und nutzlose Flicken unterbleiben dürfte, fo ist durchaus ein e i n g r e i f e n d e r e s A n f a f f e n der Sache geboten. Es müssen tüchtige Experten vorübergehend und für mehr als etwa nur zu Ausarbeitung von Plänen gewonnen und unter ihrer Leitung untere Angestellte nachhaltig beschäftigt werden, wofür dann das Budget auf einige Jahre mit stärkern Ansätzen wird belastet werden müssen.

Wir halten es indessen für eine Ehrensache der Eidgenossenschast, eine Archivordnung für die Vergangenheit und die Zukunft zu erstellen, die hinter den Leistungen in einzelnen Kantonen nicht zurückstehe. Anträge wollen wir hier nur deßhalb nicht stellen, weil die Frage vom Bundesrath beim Budget zur Sprache gebracht werden wird.

Die Kommission hat dem Gefchästsberichte mit Vergnügen die Stellen entnommen, welche ans die Ausstellung der schweizerischen Jndustrieerzeugnisse in London sich beziehen; sie findet die hierauf verwendeten Summen voll-

ständig gerechtfertigt.

375 Dritte ..Hbtheilung.

Geschaftsfreis des .-Departements der Justiz und Polizei.

Das Departement bemerkt, daß neben dem schon im Jahr 185Î vorbereiteten Geselzesentwurfe, betreffend die Auslieferung von Verbrechern, einstweilen nur noch zwei gesetzgeberische Arbeiten in feiner Aufgabe liegen, von denen die eine zur unerläßlichen Ausführung der Bundesverfassung gehöre nnd das Strafrecht betreffe, die andere von der Bundesversammlung verlangt worden sei und sich aus das Pafwesen beziehe. Dagegen ist in unserer Mitte die Frage anfß«worsen worden, ob es nicht nach den bisher gemachten Erfahrungen an der Zeit fein dürfte, an die Entroetfung eines Gesetzes über die Fremdenpolizei zu denlen. Die Erlassnng eines folchen Gesetzes ist durch die Bundesverfassung nicht geradezu geboten, aber doch immerhin vorgesehen 02lvt. 74, Ziffer 13). Die Bundesverfassung räumt dem Bunde das Recht ein. Fremde, welche die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschast gefährden, aus dem schweizerischen Gebiete weg zu weifen (Art. 57). Dieses Recht fchließt natürlich die Befngn'ß, solche Fremde aus e i n e m T h e i l e des schweizerischen .?..>:-.nete..? weg zu weisen oder mit andern Worten, dieselben z« interniren, in sich, wiewohl darüber schon Zweifel geäußert worden sind. Daß nicht bloß die Bundesversammlung, sondern auch der Bundesrath mit Vorbehalt der Beschwerdeführung bei der Bundesverfammlung zur Handhabung des angeführten Art. 57 kompetent fei,

dürfte gegenwärtig ebenfalls als ausgemacht gelten. Dieß Alles ift aber nicht genug. Es handelt sich wesentlich darum, die Mittel zu bezeichnen, deren sich der Bundesrath

376 bedienen dürfe, um seine Verfügungen zu vollziehen. Jn den Vereinigten Staaten ist in jedem Distrikte ein Bun« desbeamter (Marshal) aufgestellt, welcher mit allen mög"lichen Vollmachten ausgerüstet ist, um die Befchlüsse und Erkenntnisse der administrativen und richterlichen Behörden des Bundes auszuführen. Bei uns besteht eine folche Einrichtung nicht, vielmehr ist der Bundesrath ausfchließlich auf die Kantonalbehörden als feine Organe ange* wiefen. Wir sind weit entfernt, hierin etwas ändern zu wollen ; aber wir können uns dennoch die Schwierigkeiten nicht verbergen, die aus diesem Verhältnisse sich ergeben müssen, wenn es an gutem Einverständnisse zwischen der -Bundes- und der Kantonalgewalt fehlen follie. Anf der einen Seite sind die Kantonalregierungen dazu berufen, dem Bunde gegenüber die Rechte ihrer Kantone als fouveräner Staalen geltend zu machen; auf der andern Seite liegt es ihnen ob, die von den Bnndesbehördra innerhalb ihrer Kompetenz gefaßten Beschlüsse zu vollziehen. Die Besorgung der Kantonalangelegenheiten im engern Sinne des Wortes ist ihre eigentliche und Hauptaufgabe; von den Kantonen werden sie gewählt und den Kantonen sind sie verantwortlich. Jn dieser Stellung können sie sich mit Recht dem Bundesrathe gegenüber als völlig selbstständig betrachten und der Bundesrath hat auch, so viel wir wissen, dieses Verhältniß bei allen Gelegenheiten richtig gewürdigt. Wenn sie aber nebenbei und gewissermaßen zufällig wegen des Mangels eigener Organe des Bundes als Delegirte des Bundesrathes handeln, fo können sie offenbar nicht die gleiche Unabhängigkeit für sich in Ansprnch nehmen, wiewohl sie auch in diesem Falle keineswegs als bloße Präfekten einer Zentralgewalt zn betrachten sind. Man könnte nun allerdings den Versuch machen, durch gesetzliche Bestimmungen Kompetenzstreitig-

377 feiten und Störungen des guten Einverständnisses, welche bei dem Mangel einer gehörigen Abgrenzung der gegenseitigen Befugnisse aus der bezeichneten mißlichen Doppelftellung fo leicht hervorgehen, zu verhüten, ein gedeihliches Zusammenwirken der Bundes- nnd der Kantonalpolizei zu befördern und zugleich der erstem für ausnahmsweise und hoffentlich seltea vorkommende Fälle Mittel nnd Wege zu bezeichnen, um auch ohne die leztere ans Ziel gelangen zu können. Allein wir halten dafür, daß der Abfassung eines solchen Gesezes beinahe unüberwindliche Schwierigkeiten im Wege stehen und daß es weit leichter sein wird, jeden einzelnen Fall nach seiner Eigenthümlichkeit zu behandeln, als alle möglichen Eventualitäten voraus zu sehen und ausreichende allgemeine Vorschriften für dieselben aufzustellen. Es wird übrigens dem Bundesrathe um fo weniger fchwer fallen, auch in Zukunft ohne fpeziellere Vollmachten sich zu behelfen, da man in den Kantonen je länger je mehr einsieht, daß in allen Fällen, in denen die Folgen einer mangelhasten Fremdenpolizei sehr leicht auf die ganze Schweiz zurükwirken können, die Zentralgcwalt notwendig zum Einfchreiten berechtigt fein müsse, und daß lokale Sympathien und Antipathien dem Wohle des Ganzen zu weichen haben.

Schon in dem Geschäftsberichte, betreffend das Jahr 1849, hatte der Bundesrath mitgetheilt, daß die große Verschiedenheit der gerichtlichen Einrichtungen in den einzeïnen Kantonen der wirksamen Vollziehung des Gesezes, betreffend das Verfahren bei Uebertretungen fiskalischer und polizeilicher Bundesgeseze, ein wesentliches Hinderniß in den Weg lege; und es wurde in Folge deffen von der Kommission des Nationalrathes die Erwartung ausgesprochen, daß der Bundesrath Vorlagen an die Bundesversammlung gelangen lassen werde, welche dazu geeignet

378 seien, eine gleiche Behandlung aller Schweizerbürger in solchen Strafsachen herbeizuführen. Dabei wurde von der Kommission des Nationalrathes vorläufig angedeutet,

daß Beurtheilung der Widerhandlungen gegen Bundesfiskalgeseze durch eine Abtheilung des Bundesgerichtes in möglichst summarischer Weise statt durch die sünfund-

zwanzig verfchiedenen Kantonalgerichte das einzige Mittel sein dürfte, das zu jenem angestrebten Ziele mit Sicherheit führen werde. Auch die Kommission des Ständerathes, welche den Geschäftsbericht, betreffend das Jahr 1850, zu prüfen hatte, erklärte sich für vollkommen einverstanden darüber, daß das gefammte Verfahren, wie es durch das Fiskalgesez vorgeschrieben werde, und besonders die Aburtheilung durch die Kantonalgerichte unpraktisch und auf

die Länge nicht haltbar sei, weßhalb die Kommission wünsche, daß der Bundesrath, sobald es die Zeit verstatte, auf die Revision des Gefezes Bedacht nehmen und inzwischen die statistischen Materialien, welche die hiezu ·erforderlichen Winke enthalten, der Bundesverfammlung in den jährlichen Rechenschaftsberichten mittheilen möchte.

Die dießfälligen Angaben, welche wir in dem vorliegen* den ©eschäftsberichte (Seite 180 und 181) finden, enthalten zwar abermals nicht vollständig alle diejenigen Aufschlösse, welche die Bundesversammlung durch ihr Dekret vom 29. November 1850, Ziffer 20 verlangt hatte; namentlich ist nicht ersichtlich, wie sich die vorgekommenen Strasfälle auf die Kantone vertheilt haben und wie oft das Rechtsmittel der Appellation und der Kassation benutzt worden sei. Dagegen wiederholt der Bundesrath mit großer Entschiedenheit seine Beschwerde darüber, daß sich die Zollverwaltung durch die Justizbehörden mehrerer Kantone nur sehr unvollkommen unterstützt sehe, weßhalb es im Jnteresse einer gerechten Gleichhaltung aller Be-

379 klagten angemessen fein dürfte, die Vergehen gegen die eidgenössischen Zollgefeze schon in erster Instanz durch ein eidgenössisches Gericht benrtheilen zu lassen, da es bei der gegenwärtigen Einrichtung vorkommen könne, daß das nämliche Vergehen in einem Kantone hart gebüßt werde und in andern, und zwar nr...,entlich dort, wo ein habitueller Schmuggel mit empörender Frechheit getrieben werde, straslos ausgehe. Unter diesen Umständen wird es wohl kaum nöthig sein, erst noch eine Einladung an den Bundesrath zu richten, daß er die Revision des so allgemein getadelten Gesezes für die ordentliche Bundesverjammlung des nächsten Jahres vorbereiten möchte.

Nicht bloß dir Ungleichheit der Behandlung der Straf-

sachen, sondern auch die Verwikelungen, welche vorkommen können, machen eine Aendernng der gegenwärtigen Ein-

richtnng dringend wünschbar. Es hat sich z. B. wirklich ereignet, daß Jemand, nachdem er wegen einer nicht sehr wichtigen Zolldesrandation in erster Jnstanz von dem zuständigen -.Bezirksgerichte, und in zweiter Jnstanz von dem Obergerichte seines Heimathkantons benrtheilt worden war, überdieß vor dem eidgenössischen Kassationsgerichte erscheinen mußte und daß dann das letztere, weil es die Nichtigkeitsbeschwerde begründet sand, sich genöthigt sah, die Sache an das Obergericht eines Nachbarkantons z« weisen, weil es nicht selbst über das Materielle der Sache

ein Urtheil sällen dnrfte. Solche Weitläufigkeit muß Jedem, der dadurch betroffen w.rd, unerträglich vorkommen.

Auch dürfte es fchwer fallen, diefe Kombination von eidgenöfsifchen und kantonalen Gerichtsbehörden vom konstitutionellen Standpunkte ans zu rechtfertigen. Durch das demnächst zu [entwersende Bundesstrafgesetz wird höchst wahrscheinlich .die Kriminaljurisdiktion des Bundesgerichtes, die bis dahin bloß auf dem Papiere stand, hin unl>

380 wieder zur Anwendung kommen, und zwar ift es sehr leicht möglich, daß es nicht gerade schwere Verbrechen sein werden, mit denen die Assise« sich am häufiaflcn zu beschäftigen haben dürften. Wenn man genöthigt Kerben follie, wegen eines Vergehens, das mit wenigen Monaten Gefängniß abgebüßt und das vielleid;» von den Schuldigen gar nicht geläugnet wird, den ganzen Apparat von Anflagekammer, Kriminalkammer, Jury, Kassationsgericht und Bundesanwaltfchaft in Bewegung zu setzen, fo würde Jedermann finden, daß Mittel und Zweck in keinem richtigen Verhältnisse zu einander stehen. Wir halten es daher für passend, darauf hin zu weisen, daß durch einen Znsatz zu dem Organisationsgesetze für Vergehe.., die nur eine Gefängnißstrafe von nicht gar langer Dauer oder, eine Geldbuße nach sich ziehen, so wie für bloße PolizeiÜbertretungen die Einrichtung der Assisen wesentlich vereinfacht und dadurch eine bedeutende Kostenersparrn'ß herbeigesührt werden könnte. Jn solchen Fällen würde es näm-

lich gewiß ganz gut angehen, die Verrichtungen der Anklagekammer und der Kriminalkammer den Präsidenten dieser beiden Behörden zu übertragen und die Jury ans einer kleinern Anzahl von Geschwornen zusammen zu setzen. So könnte man ohne allzu große Opfer die Ufbel-

stände beseitigen, die mit dem durch das sog. Fiskalgesetz vorgeschriebenen Verfahren verbunden waren, und zugleich würde dem Art. 94 der Bundesverfassung ein Genüge geleistet, nach welchem die in den Bereich des Bundes fallenden Straffälle durch Schwurgerichte beurtheilt werden follen. Dabei versteht es sich -...'on felbst und wird auch überall, wo die Jury für Zivil- und Pviizeisachen eingeführt ist, von Niemanden bestritten, daß die Gefchwvrnen an das gesetzliche Beweisrecht ebenfo strenge gebunden sind, wie irgend ein stehendes Gericht und ganz

381 genügende Garantie für eine gute Rechtspflege darbieten, fobald sie nur nicht gerade aus der Mitte einer für den Angeklagten leidenfchaftlich eingenommenen Bevölkerung hervorgehen. Dagegen sollte dann allerdings das durch das Fiskalgefez aufgestellte Beweisrecht verbessert werden.

Wenn z. B. gegen das amtlich abgefaßte Protokoll ein

Gegenbeweis zugelassen wird, sobald der Beklagte dasselbe nicht als richtig anerkennt, so ist dieß gerade fo gut, wie wenn der Gegenbeweis unbedingt gestattet würde. Doch es ist Zeit, unsere Betrachtungen über diese gesetzgeberische Fraj-se zu schließen. Wenn wir uns ziemlich ausführlich über dieselbe ausgesprochen haben, so geschah dieß in der Hoffnung, dieselbe zum Abschlüsse bringen zu können.

Jndem wir nun zu dem Berichte des Departements, betreffend die Verwaltung, übergehen, werden wir uns aus fehr wenige Bemerkungen beschränken.

Jm Allgemeinen hat uns eine sorgfältige Durchsicht der Protokolle und Akten überzeugt, daß der in dem Berichte gelieferte Auszug aus denselben eine getreue Darstellung der wichtigern Verhandlungen enthält und daß die überaus zahlreichen Geschäfte auf eine höchst befriedigende Weise besorgt worden sind. Namentlich haben wir gefunden, daß der Bundesrath mit vollem Rechte sich das Zeitgniß geben kann, bei Prüfung der Beschwerden, welche über die Kantonalbehörden bei ihm erhoben worden sind, sich vor jeder Ueberfchreitung seiner Kompetenz sorgfältig und gewissenhaft gehütet zu haben.

Was dos Verbot der Werbungen für fremde Kriegsdienste betrifft, so sind nun durch das Militärstrasgefetz der Kantonalbehörden die Mittel zur Vollziehung desselben an die Hand gegeben worden. Die Anwerbung von Leuten, die nicht aus den eidgenössischen oder kantonalen Mannschaftsverzeichnissen stehen, ist allerdings durch diefes

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©efetz nicht vorgesehen ; allein diese Lücke kann bei Abfassnng des bürgerlichen Bundesstrafgesetzes sehr leicht aus-

gefüllt und es kann dabei zugleich darauf Bedacht genommen werden, für alle Fälle diefer Art das gleiche Forum anzuweisen. Es steht sodann zu gewärtigen, ob dessen ungeachtet die außerhalb der Schweiz aufgestellten Werbbüreaux die jungen Leute an sich zu locken im Stande sein werden; Würden die Strafandrohungen sich als wirknngslos herausstellen und die Nachbarstaaten, auf deren Gebiete die Werbungen vor sich gehen, sich nicht bewegen lassen, denselben entgegen zu treten, so ist freilich schwer einzusehen, wie der Reisläuferei gewehrt werden kann. Wir zweifeln nicht daran, daß der .Bundesrath dieser hochwichtigen Angelegenheit fortwährend feine Aufmerksamkeit zuwenden, namentlich auch die Vollziehung des Art. 98 des Militärstrafgefeizes, die freilich zunächst den Kantonen obliegt, sorgfältig überwachen wird. Der Ständerath hat zwar

allerdings mit Beziehung auf die Militärkapitulationen einen andern Standpunkt eingenommen als der Nationalrath und nur mit einigem Widerstreben dazu mitgewirkt, den Beschluß vom 20. Juli 1849, betreffend die einsweilige Einstellung der Werbungen zu fassen. Allein darum kann es sich gegenwärtig nicht mehr handeln. Nicht nur werden in wenigen Jahren die noch bestehenden Kapitulationen von felbft dahin fallen, fondern fchon jetzt können die Werbungen für Neapel, wie der Bundesrath ganz richtig hervorgehoben hat, nicht mehr für vertragsgemäß gelten, da neue Korps errichtet worden sind, zu deren Bildung weder der Bund noch die betreffenden Kantone zugestimmt haben, luch darf nicht außer Acht gelassen werden, daß diejenigen Kantone, von denen keine Kapitulation unterzeichnet worden ist und deren Anae* hörige dennoch angeworben werden, mit allem Rechte

383 darauf dringen können, fo viel als möglich gegen den Werbunfug geschützt zu werden.

Mit den Maßregeln, welche der Bundesrath getroffen hat, um die Entstehung neuer Fälle von Heimathlosigkeit zu verhüten, sind wir durchaus einverstanden. Dagegen glauben wir, es hätte die Vollziehung des Art. 6 des betreffenden Bundesgesetzes, nach welchem dem Bundesrathe obliegt, die Zahl und die Verhältnisse der in der Schweiz befindlichen Heimathlosen zu ermitteln, mit etwas mehr Beförderung und Energie ins Werk gefetzt werden sollen. Um zu einem sichern Ergebnisse zu gelangen, wird es wohl unumgänglich nothwendig sein, gleichzeitig in allen Bezirken nnd Gemeinden der ganzen Schweiz, unter Aufbietung außerordentlicher Polizeikräste, die vorhandenen Vaganten verhaften und fodann über deren Herkunft und Verhältnisse die genanesten Nachforschungen anstellen zu lassen. Wir glauben, es wäre möglich gewesen, auf Grundlage des im Dezember 1850 erlassenen Gesetzes, diese Maßregel im Sommer des letzten Jahres durchzusühren, und die von dem -Bundesrathe angeführten Gründe vermögen uns nicht zu überzeugen, daß es riöthig gewesen sei, vorerst die Einbürgerung der Gedulbeten abzuwarten. Wir wissen wohl, daß das Departement der Justiz-- und Polizei im lezten Jahre mit andern Geschäften überladen war; aber wir müssen daran erinnern, daß namentlich auch zum Behuse der .-Bollziehung des Gesetzes, betreffend die-Heimathlosigkeit, im Dezember 1850 die Aufstellung eines Generalanwaltes beschlossen worden ist und daß dieser Beamte gerade znr Entwerfung

des bei der Ordnung diefer wichtigen Angelegenheit zu

befolgenden Planes nnd zur Vorbereitung der erfordere lichen Anordnungen füglich verwendet werden kann, da die übrigen Verrichtungen desfelben einsiveilen nicht fehr

viele Zeit wegnehmen.

Bundesblatt Jahrg. IV. Bd. II.

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Bei dieser Gelegenheit müssen wir es rügen, daß ·weder ein von dem Generalanwalte selbst verfaßter AmtsBericht vorliegt, noch in dem Berichte des Bundesrathes irgend eine dießfällige Mittheilung sich findet. Als der ...Bundesrath den Gesetzesentwurf, betreffend den Geschäftskreis und die Befoldung des Generalanwaltes vorlegte, waren die Ansichten über die Dringlichkeit und die Zweckinäßigkeit der bleibenden Anstellung eines solchen Beamten ziemlich getheilt. Es muß daher der Bundesversammlung daran liegen, die Erfahrungen, welche der Bundesrath inzwischen gemacht hat und noch weiter machen wird, ïennen zu lernen, und wir sprechen hiemit die bestimmte .·Erwartung aus, daß der nächste Jahresbericht hierüber die wünschbaren Aufschlüsse enthalten werde.

Mit Hinsicht der Veröffentlichung der von dem Bundesrathe aus eingelangte Beschwerden hin oder von Amtswegen gefaßten Beschlüsse zum Schütze verfassungsmäßiger Grundsätze theilen wir ganz diejenigen Ansichten, welche bei der Prüfung der frühern Geschäftsberichte von den Kommifsionen der beiden Räthe ausgesprochen worden sind. Wir wünschen sehr, daß auch in Zukunst alle Entfcheidungen dieser Art von einiger Bedeutung entweder durch das Bnndesblatt oder in dem Geschäftsberichte mitgetheilt werden möchten, da dieselben sür das Volk sowohl als sür die Behörden von großem Jnteresse sind. Wir sind mit der Art, wie der Bundesrath die Bundesversassung ausgelegt und angewendet hat, sast durchweg einverstanden. Wir halten indeß dasür, daß weder die Veröffentlichung solcher Beschlüsse, noch die still-

..schweigende oder ausdrückliche ..Billigung derselben durch

die Kommissionen der Bundesversammlung den darin nieliergelegten Grundsätzen über den einzelnen Fall hinaus, für welchen sie aufgestellt worden sind, für die Entschei-

385 düng künftiger ähnlicher Streitigkeiten eine bindende Kraft verleihen können. Diejenige innere Autorität wird ihnen allerdings nicht abgehen, welche jedes wohlerwogene und fcharf und klar begründete Urtheil in sich selbst trägt und die bei fpäterer Würdigung ähnlicher ..Berhäl.nisse immer schwer in die Wagschale fällt. Nur zwei der mitgetheilten Dekrete haben in nnferer Mitte Erörterungen veranlaßt,

nämlich die Anwendung des Art. 48 der Bundesverfassung auf die Paternitätsprozesse und die Auslegung des Art. 29 mit Hinsicht auf die in Baselstadt bestehenden Beschränkungen der Gewerbsfreiheit. Betreffend den ersten Punkt wurde bemerkt, daß man bei Abfassung der Bundesverfassung den Art. 48 wohl kaum in diefem Sinne verstanden habe; daß derfelbe auch bis in die neueste Zeit von den Behörden nirgends fo ausgelegt worden fei und daß die Auffassung des Bundesrathes, weit entfernt, gesetzliche Gleichheit zwischen den Schweizern herzustellen, gerade umgekehrt die Einen begünstigen und die Andern benachtheiligen, oder dann die Kantone, bei denen der Paternitätscjrutidsatz noch befteht, znr Aufhebung oder Beschränkung desselben nöthigen würde, während doch von jeher die Gesetze, betreffend die ©tains* und Bürgerrechtsverhältnisse, das Erbrecht und dergleichen von den meisten Kantonen nur für die Bürger erlassen worden feien. Von anderer Seite dagegen fand man das Raifonnement des Bundesrathes höchst einleuchtend und überzeugend. Wir begnügen uns, diese Differenz der Ansichten hinzustellen, ohne darüber einzutreten, welche von beiden den Vorzug verdienen dürfte. Auf gleiche Weise beschränken wir uns darauf, zu erklären, daß nach unferm Erachten die Frage, ob die in Bafelstadt und vielleicht auch anderswo bestehende Beschränkung des Handels mit gewiffen Handwerksprodnkten dem Art. 29 der Bundesverfassung zuwiderlaufe oder nicht, noch einer

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weitern reiflichen Erwägung werth sein dürfte, und daß wir die ©esezgebung der Kantone über das Gewerbswesen nicht so unbedingt für maßgebend erklären möchten. Es fcheint uns, es sei zwischen der Verfertigung von Hand."

werksartikeln nnd dem Handel mit folchen ein gewisser Unterschied zu statuire«, sonst könne die Gewährleistung des freien Verkaufs von Gewerbserzengnissen von einem Kanton in den andern leicht verkümmeit oder ganz illnsorisch gemacht werden, und jedenfalls würbe bei konsequenter Durchführung der von dem Bundesrathe ausgesprochenen Ansicht diese Garantie in denjenigen Kantonen, in denen Gewerbsfreiheit besteht, ganz anders wirken als unter der Herrschaft des Jnnungszwanges.

Wir müssen hier daran erinnern, daß schon bei Prüfung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1849 der Wunsch geäußert worden ist, es möchte der Bundesrath, sobald einmal die durch die Einführung der Bundesverfassung veranlagten wichtigsten Organisationsgefchafte erledigt fein würden, eine Durchsicht der sämmtlichen KantonalgesetzHebungen vornehmen, um zu untersuchen, ob dieselben mit der Bundesverfassung im Einklänge stehen. Es ist dieß indeß eine .Srbeit, die Zeit bedarf und nur allmälig durchgeführt werden kann. Wir finden uns daher um fo weniger veranlaßt, in diesem Sinne einen Antrag zu stellen, da der Bericht des Handels- und Zolldepartements

zeigt, daß die Lösung der fraglichen Aufgabe bereits begonnen hat.

Was endlich den in Lnzern pendenten Hochverrathsprozeß betrifft, fo erklären wir uns mit den Schritten, welche der Bundesrath gethan hat, damit derselbe seiner Erledigung zugesührt werde, völlig einverstanden.

387 Vierte Abtheilsing.

Geschäftskreis des Militärdepartements.

Die neue Bundesverfassung hat dem eidgenössischen Militärdepartement einen ausgedehnten Wirkungskreis an= gewiesen. Jm Jahr 1851 haben über 7000 Wehrmänner von der Eidgenossenschaft Militärnnterricht erhalten. Das vielfache Eingreifen der zentralisirten Zweige in die immerhin noch mannigfach verschiedenen Militärorganifationen der Kantone ersordert die strengste und minutiöseste Genauigkeit bei diesem Departement ; und wesentlich eine feste Leitung und unermüdliche Wachsamkeit auf alle einzelnen Zweige muß den größern Nutzen der Zentralifation für die Wehrhaftigkeii des Landes fühlbar machen und dieser Zentralisation Festigkeit und Dauer verbürgen. Ans dem einläßlichen Berichte des Departements ist auch eine weitgreifende Thätigkeit zu erkennen, und mehr noch giebt eine genauere Einsicht der Scripturen und Protokolle die Bestätigung hievon. Es sollen auch die nachsolgenden Bemerkungen der Anerkennung der Wirksamkeit des Departementalchefs keinen Eintrag thnn.

Vielfach und übereinstimmend ausgesprochene Urtheile von Sachkennern deuten darauf hin, daß der eidgenössische Unterricht der Scharfschützen im letzten Jahre selbst mäßigen Anforderungen nicht entsprach. Die Korrespondenz des Departements in dieser Sache, dessen Weisungen, welche den Fehler zunächst in der Leitung der Instruktion nachweisen, theilweife selbst die Berichte des Inspektor..! bestätigen vollkommen dieses Urtheil. Unumwunden haben sich manche Sachkenner dahin geäußert, daß, sollte der Unterricht der Schützen auch für die Zukunft auf dieser Stuse stehen bleiben, dannznmal die Waffe durch die Zen-

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tralifation nur verloren hätte. Es ist hiebei nicht außer Acht zu lassen, daß wenn den kantonalen Büdgets etwas von den Kosten der Instruktion abgenommen wird, dagegen die Auslagen, Zeit und Geldopser der einzelnen Wehrpflichtigen in den Zentralschulen größer sind und jene Erleichterung mehr als anfwiegen, um so mehr springt im Jnteresse der Zentralisation die Nothwendigkeit in die Augen, daß die guten Früchte des zentralen Unterrichtô recht erkennbar seien, da diese allein alles dieses der Sache nach vor den Angen der Mannschaft aufwiegen müssen. Gerade diefe Waffe ist zudem, namentlich bei den neuesten großen Fortschritten in der Konstruktion des Stutzers, bedeutender Vervollkommnung fähig und ganz be. sonders bestimmt, die Krast unsers Wehrwesens zu heben.

Die Jnstruktion soll deßhalb gerade hier keine schlechte, auch nicht nur eine mittelmäßige, sondern eine vorzügliche sein. Daß sie dieses erst werden muß, ist außer Zweifel und man denke, daß die Bundesversammlung nicht unge-

neigt sein wird, bei Feststellung des Büdgets eine tüchtige Leitung des Schorfschützenuntexrichts zu ermöglichen.

Offenbar ein Hauptorgan für eine solide Organisation des schweizerischen Wehrwesens sollte die eidgenössische Jnstruktorenschule werden. Die daran geknüpften Hoffnungen der Militärs scheinen sich bis jetzt nur theilweise zu realisiren.

Eine ganz gleichmäßige Jnstruktion, Einheit des Unterrichts und der Methode in allen Kantonen muß der Vereinigung und Manövrirfähigkeit der schweizerischen Armee vorarbeiten und dem einträchtigen Zusammenwirken größerer Truppenkörper Vorschub leisten. Der stete Wechsel in der Leitung der Jnstruktorenschule kann aber keineswegs vorteilhaft, ja muß zweckwidrig wirken. Zum Mindesten sollte angestrebt werden, das gleiche Jnstruktionsperfonal

389 sur diese Schule, und zwar ein tüchtiges, seiner Aufgabe gwachfenes, auf mehrere auf einander folgende Jahre zu gewinnen, wenn nicht die Aufstellung eines obersten Jnfanterieinstruktors Anklang findet. Da das Departement in feinem Bericht neben andern auch diesen Fehler der Jnstruktorenfchule andeutet, so darf erwartet werden, daß auf die eine oder andere Art geholfen werde. Jm Berichte des Departements wird von A f p i r a n t e n für die Offizierstellen bei der Spezialwaffe der Scharffchügen gesprochen. Die Kommission findet nicht, daß dieses System in der Militärorganisation mit Notwendigkeit gegeben sei Der Bericht des Departements spricht von den unric!./..-.

iigen Uebersetzungen der Réglemente ins Franz9sif:f,e.

Der Uebersetzer muß hier allerdings nicht nnr mit be-Äen Sprachen im Allgemeinen vertraut sein, sondern die icchnische ausdrucksweise der Militärwissenschaft genau kennen..

Es wird deßhalb angemessen sein, daß dem Druck der Ueberfezungen die Prüfung durch eine Kommifsion sprachenkundiger Offiziere vorausgehe.

Fortwährend wird über die verfpätete Zusendung der Jnspektionsberichte an die Kantone geklagt. Wir haben uns überzeugt, daß die Schuld doch größern Theils auf den Jnspektoren ruht, von denen viele die Ausarbeitung und Uebersendung ans Departement verspäten. Da dieser Punkt nicht ohne Bedeutung ist, zumal die Militav&cpartemente in den Kantonen die Maßregeln zur Abhülfe von Gebrechen, den Regierungen und Großen Räthen rechtzeitig müssen vorschlagen können, so muß abermals verlangt werden, daß. das Departement alles aufbiete, um hier Pünktlichkeit und Ordnung zu erzielen. Wenn die Rechargen anch hier fo rafch und pünktlich abgehen, wie das Berichtbuch in der Kanzlei sie anordnet, und zwar hier in noch kürjern Terminen; wenn am Ende selbst Bußen

390 angewendet werden, so dürften die Klagen verstummen.

...Das Departement hat durch Ausarbeitung einer Tabelle für den Jnspektionsbericht zudem den Inspektoren die Arbeit erleichtert.

Endlich dürfen wir nicht unerwähnt lassen, daß eine ..Öergleichung der Jnspektionsberichte einen sehr großen, ja allzugroßen Unterschied zwischen den Kantonen in Er»

süllung ihrer militärischen Pflichten gegenüber der Eidgenossenschast herausstellt, und daß es nicht nur im Interesse d'es Wehrwesens liegt, sondern auch ein Gebot der strengsten Gerechtigkeit ist. Alle gleichzuhalten nnd mit allem Nachdruck gleichmäßige Leistungen anzustreben.

So weit eine kürzere Zeit es gestattet, haben die Abgeordneten auch die Protokolle und Registratur des Militärdeparternents untersucht. Den Werth mancher hie und da gehörten Klagen über Ungenanigkeit und Langsamkeit »der ..Berwechslnng bei den Expeditionen zu prüfen, hätte es eines kontradiktorifchen Verfahrens bedurft. Es wird ein Tagesprotokoll geführt, in welches nur die Hauptverfügungen des Departements eingetragen werden; daneben ist ein .Missivenprotokoll, in welches sämmtliche Ansserti·gingen, nicht nur Missive ' im engeru Sinne fallen; auch werden auf die Zuschriften an das Departement die darauf erfolgten Verfügungen notirt. Hiezu kömmt ein Kontrollbuch über Eingang und Erledigung der Gefchäfte.

Aus dieser Aufzählung geht hervor, daß bei genauer Führung das erstgenannte Protokoll beinahe überflüssig ist; eine Rubri! mehr im Kontrollbuch für den fummarischen Jnhalt der Verfügungen würde mit dem Missivenprotokoll genügen. Da die Räthe indessen vergangenes Jahr dieses Buch forderten, so will dir Kommisjion keinen Antrag auf Abschaffung stellen. Die Bücher nnd Registraturen sind im übrigen ordnungsgemäß geführt. Außer einem

391 weitern Kontrollbnch über die Marschrouten ist ein Dienstetat begonnen worden, in welchem die militärischen Dienste sämmtlicher eidgenössischer Stabsoffiziere verzeichnet und sortlaufend vervollständigt werden sollen.

Das Departement erkennt hierin ein wichtiges Material zur Beurtheilung der militärischen Fähigkeiten und einen Wegweiser, um in der Auswahl der Leute sür den Dienst nicht zu sehlen. Die eingehende, sehr bedeutende Korrespondenz ist übersichtlich geordnei. Die Kommission unterläßt es, mit Bezug auf dieses Departement Anträge zu stellen, da die zu Anträgen geeigneten Punkte besser bei der Büdgetberathung ihre Erledigung finden.

©efchaftsfreis des §inattzde.partements.

Die Kommifsion hat mit großem Interesse den sehr ausführlichen und in alle Einzelnheiten hineingehenden .Bericht über den Fortgang der Münzreform und der fuecessiven Einführung des neuen Geldes entgegen genommen, und befreut sich mit dem Bundesrathe darüber, daß diefe so tief in alle Verhältnisse des Verkehrs eingreifende Maß-

regel da, wo bis zur Stunde die Münzeinlöfung durchgeführt und der neue Münzfuß ins Leben getreten ist, nicht nur ohne alle Störung vor sich gegangen, fondern überall, bald mehr, bald weniger bereitwillig (und mit Freuden) entgegen genommen wurde. Möge Aehnliches auch da geschehen, wo die Einsührung jetzt noch nicht be-

endigt ist !

Da die Münzreform in dem Berichtsjahre nur in einem Theile der Schweiz durchgeführt werden konnte, und fomit dem Geschäftsberichte des Bundesrathes von

392 1852 vorbehalten bleibt, über die Gefammtoperation dieser großen vaterländifchen Angelegenheit den Schlußrapport zu erstatten, sieht sich die Kommission für dießmal zu keinen weitern Bemerkungen veranlaßt.

Ueber die Pulververwaltung und Zündkapfelfabrikation verweifen wir auf denjenigen Theil unseres Berich-

tes, der die Staatsrechnung beschlägt; wir bemerken einzig, was im Bericht des Bundesrathes übergangen wurde, daß im Jahreslaus für die Pulververwaltung ein Grundstück nebst Waldung bei der Pulvermühle in Kriens, Kantons Lnzern, für die Summe von Fr. 1859. 35 Rp.

angekauft wurde und unter den Aktiven der Jmmobilien im Vermögensstatus für diese Ankaufsfumme aufgetragen sich befindet.

Bereits im August 1851 gab der Bundesrath von dem Testamente des Herrn Baron von Grenns der Bun...

desversammlung Kenntniß; da die Liquidation dieser Erbschast noch nicht bereinigt ist, findet sich die Kommission zu keinerlei Bemerkungen veranlaßt; bloß möchte sie hier andeuten, daß, wenn- seiner Zeit dem Beschlüsse der Bundesversammlung, bezüglich der Heimzahlung des den Kantonen schuldigen Betrages sür Abtretung des Postmaterials Folge gegeben wird, hiesür der Grennssond, welcher gegenwärtig bei der Münzkommission placirt ist, verwendet werden möchte.

Wir übergehen hier die in dem Berichte des Sundesrathes solgende Abtheilung über die Staatsrechnung und verweisen auf unfere sachbezüglichen Rapporte. Einzig erwähnen wir r ü h m e n d der so frühzeitig erfolgten, mit Fleiß und Pünktlichkeit erstellten nnd mit allen wünschbaren Spezialansweifen begleiteten Ablage der Staatsrechnnng

pro 1851.

393 Den Schlußbericht über die im Gange sich befindende Revision der, der Eidgenossenschaft zustehenden Schuldtiteï wollen wir gerne in dem Geschäftsberichte vom Jahre 1852 gewärtigen.

-Bezüglich der Ausbewahrung dieser Schuldtitel, welche gegenwärtig noch grösjtentheils bei den Banken von Zürich, Bern und Basel deponirt sind, oder in den Händen der mit der Revision betrauten Beamten sich befinden, haben wir dato keine Bnnerfungen zu machen, sind dagegen aber der Ansicht, baß, wenn einmal die Schuldtitel sich wieder in den Händen der Finanzverwaltung besinden werden, sür eine f sichere und geordnete Aufbewahrung derfelben geforgt werf n soll.

Dem Beschlujje der Bundesversammlung über die Trennung der -Staatskasse in eine Deposito- und Handkasse ist in dem Sinne entsprochen worden, daß in dem Gewölbe des Erlacherhofel drei eiserne Kasten angebracht wurden, wovon zwei sür die Deposito- und einer für die Handkasse bestimmt sind. Zu dem ersteren besitzt nebst dem Kassier der Vorstand des Departements die benöthigten

Schlüssel.

Die Kanzlei des Finanzdepartements besteht: a. in dem Staatsbuchhalter, welcher als Ehes die Gesammthinbeskomptabilität zu leiten hat; b. einem Sirgistrator; c. einem Kopisten, der zugleich den Weibeldienst versieht; d. einem Revisor ohne fixe Anstellung, nebst e. zwei Gehülsen für die Revisionsarbeiten.

Wenn allerdings das Perfonal wohl zahlreich erfcheinen mag, fo darf dagegen nicht überfehen werden, daß auf der Kanzlei des Finanzdepartements die Somptabilität und die Rechnungen aller übrigen Departemente und Ver-

394 Haltungen zusammenströmen, hier re'vidirt, geordnet und zusammengestellt werden müssen.

Die Hanptbnchführung nebst den vielen Hülfsbüchern, die Registratur und Zinsbücher nebst einer Menge von Jnventarien über das Mobiliar der verschiedenen Departemente werden auf eine musterhafte Weise besorgt und sämmtliche Bücher sind à jour gehalten. Die Akten und Belege werden so wie sie eingehen, nach Daten geordnet, in Fächer abgetheilt und sorgfältig aufbewahrt, was alles das Departement in den Stand gesetzt hat, die Staatsrechnung pro 1851 dem Bundesrathe schon am 10. April 1852 zur Passation vorzulegen.

Bei der Staatskassa sind gegenwärtig nebst dem Kafsier zwei Gehülfen angestellt. Es werden daselbst die im letzten Jahr geforderten Ein- und Ausgangskontrollen nebst einem Kopierbnche geführt.

Ueber den Bestand der Kasse, so wie über den von uns vorgenommenen Kassasturz, verweisen wir auf den Bericht über die Rechnung.

Sechste Abtheiluug.

Geschaftskreis des Handels- und 3.}fldePurtement>-*>.l Die Produktion der verschiedenen schweizerischen Fabrikate von 1849 und theilweise noch von 1850, welche mit dem Konsumo in keinem Verhältniß stand und die Lager überall anhäufte, dann die täglich sich vermehrende Konkurrenz, die sich die Schweizer theils felbfl machen, und die ihnen theils auch von andern Jndustriellen gemacht wird, haben nebst anderweitigen Konjunkturen im abgewichenen und auch im laufenden Jahre sehr nachtheilig auf unseren

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Großhandel gewirkt. Vervollkommnung unferer Industrie in dem Sinne,.daß das Fabrikat schöner, dennoch aber wohlfeiler geliefert werden kann, liegt in der Aufgabe unserer Produzenten. Die Londoner Industrieausstellung vom lezten Jahr wird, hoffen wir, hiezu einen Sporn gegeben haben; und die bis an die Schweijergrenze erstellten Schienenwege, die Erstellung der Telegraphen im Jnnern der Schweiz erleichtern einerseits den Transport der Rohprodukte und begünstigen den Einkauf derselben andererseits.

Der nächsten Sitzung der Bundesversammlung bleibt es vorbehalten, sich endlich über die Frage von Erstellung von Eisenbahnen im Jnnern der Eibgenossenschaft auszusprechen. Entscheidet sich dieselbe sür den Pnvatbau, so sehen wir in nächster Zukunft diejenigen Bahnen im Bau begriffen, welche im Interesse des Verkehrs liegen und eine Rentabilität in Ausficht stellen.

Zur Erleichterung des Verkehres im Jnnern wird der einheitliche Münzfufj Vieles beitragen.

Den Bemühungen des SiindetSrathes ist es gelungen, im verwichenen Jahre einen Handelsvertrag mit Sardinien abzuschließen, dessen Wirkungen im Klein- und Großhandel spürbar sind. Es ist zu wünschen, daß es dem Bundesrathe serner gelinge, mit andern Staaten Verträge abzuschließen, die das Jnteresse von Handel und Jndustrie befördern. Jn dieser Beziehung dürfte es auch angemessen fein, auf eine Ermäßigung der Legalifationsgebühren des amerikanischen Konsuls in Basel für Urfprungszengnisse schweizerischer Waaren hinzuwirken. Es wird demnach angetragen:

Der Bundesrath ist eingeladen, nach Möglichkeit bei der Regierung der nordamerikanifchen Freistaaten sich für eine Ermäßigung der Legalisationsgebühren des ameri-

396 konischen Konfuls in Basel für Ursprungszeugnisse fchweizerifcher Waaren zn verwenden.

Wenn es allerdings erwünscht wäre, die von den süddeutschen Zollvereinsstaaten uns srüher gewährten Begünstignngen durch solche Unterhandlungen, welche die Schweiz ohne Bedenken eingehen dürfte, wieder zn erhalten, fo unterlassen wir es hier, in Berücksichtigung des bereits erlassenen Beschlusses der Bundesversammlung, weitere Austräge zu geben ; der Bundesrath soll freie Hand haben zur Nachachtung des gedachten Bundesbefchlusses.

Wir entnehmen dem Berichte des Bundesrathes recht gerne, daß das Prinzip des Freihandelssystems auch bei unser« Nachbarn seine Fürsprecher und Vertheidiger finde; mit Bedauern nehmen wir dagegen wahr, wie in verschiedenen Kantonen unter dem Namen von Handelspa« tentgesezen dem Verkehr hindernd in den Weg getreten wird. Wir begreifen wohl, daß der Bundesrath folchen Gesezen, wenn sie nichts Bnndesversassnngswidriges enthalten, das Plazet nicht versagen darf. Ob es nicht möglich wäre, auf dem Wege der Konkordate hierin zu remediren und die Einführung eines gemeinsamen Handels- und Wechselrechts zu erzielen?

Bei Prüsung der Zollrechnungen nahmen wir mit Vergnügen wahr, daß das Departement seine Ausmerksamkeit dem Unterhalte und Zustand der Handelsstraßen gewidmet hat und daß von einzelnen Rügen die Rede war. Wir vermissen dagegen im bundesräthlichen Rapporte die Anskunst über den Zustand der Straßen im Allgemeinen, so wie über allfällige Vorkehrungen zur gehörigen Herstellung schlechter Straßenstrecken, welche in Handhabung der im Art. 35 der Bundesverfassung dem Bunde eingeräumten Oberaufsicht angeordnet worden sein mögen.

397 Dem Berichte über die Zollverwaltung entnehmen wir recht gerne, daß der Zolldienst im verwichenen Jahre ein befriedigender war; hierauf läßt das günstige Resultat der Rechnung schließen.

Ueber die Wirkung .-..s neuen Tariss wird der Bericht von 1852 Auskunft geben.

Bezüglich der Besoldungen ist der Gefezvorfchlag des Bundesrathes zu gewärtigen.

Ueber den Ankauf von Gebäulichkeiten, fo wie über die Niederlagshänfer verweifen wir auf unfern Bericht über die Zollrechnung.

Wir wollen die Refultate der in Absicht liegenden Errichtung eines Freihafens in Genf gewärtigen, halten aber dafür, daß die Konzession hiefür vom Bundesrathe nur proviforisch ertheilt werden solle.

Zu bedauern ist es, daß ans gewissen, und zwar immer den nämlichen Gränzen, der Schmuggel gewerbsmäßig betrieben wird; indessen muß bemerkt werden, daß

dieser Schmuggel nicht so sast durch das eidgenössische Zollgesez, als vielmehr durch die Ohmgeld- und Verbrauchsteuergefeze gewisser Kantone hervorgerufen worden ist. Wir empfehlen dem Bundesrathe, dem Gränzfchuz seine volle Ausrnerksamkeit auch ferner zuzuwenden.

Die vierteljährlich dem Publikum mitgetheilten Uebersichten der Zollabfertigungen sind überall gern und mit gebührender Anerkennung entgegen genommen worden.

Die Einsicht in die Bücher, Scripturen und anderweitigen Einrichtungen auf dem Departementalbüreau haben uns neuerdings von der Tüchtigkeit des angestellten Personals, sowie von der musterhaften Ordnung und

Pünktlichkeit überzeugt.

398 Indem wir uns auf dieses Wenige beschränken, verweifen wir im Uebrigen auf unferen Bericht über die Rechnung der Zollverwaltung.

Siebeute $$&*fyeilini&$.

©eschästskreis des Post- und Baudepartements.

Geschäftsführung und V e r w a l t u n g der Posten.

Die große Wichtigkeit, welche nicht nur die Regiernngen, fondern auch die Bevölkerung unserer verschiedenen Kantone mit Recht Allem beilegt, was sich auf das Postwefen bezieht, hat ihre Kommission bewegen, diesem bedeutenden Zweige der eidgenössischen Verwaltung eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Jnzwifchen machen die zahlreichen und interessanten Details, welche'die Botschaft des Bundesrathes enthält, und deren Genauigkeit die Kommission im Allgemeinen beglaubigen kann, es derselben möglich, ihren Bericht bedeutend abzukürzen, da die Wiederholung dieser nämlichen, schon durch die Veröffentlichung des Berichts des Bnndeerathes bekannten Einzelnheiten, nicht nur unnüz, fondern auch langweilig wäre.

Wir beschränken uns daher im gegenwärtigen Berichte darauf, nur diejenigen Punkte zu berühren, welche einer besondern Hervorhebung werth sind, indem wir die vom Bundesrathe innegehaltene Reihensolge der Materien so weit thunlich beibehalten werden.

Von der V e r w a l t u n g im A l l g e m e i n e n .

Die Kommission hat sich überzeugt, daß ungeachtet der bedeutenden Vermehrung der Arbeiten, welche durch die successive Einführung des neuen Münzsystems, die eine

399

Reduktion sämmtlicher Tarife nach sich zog, durch die ·Generalrevision der Besoldungen und die periodische Neu.Wahl aller Angestellten eingetreten war, dennoch während des Jahres 1851 ansehnliche Fortschritte in der eidgenösfischen Postorganisation 'und Administration erzielt wor« den sind.

Eine einfache und klare .Rechnungsführung wurde in allen eilf Postfreifen gleichmäßig eingeführt; neue Kurse wurden eröffnet, andere vervollkommnet; die Fahrzeuge und Wagen wesentlich verbessert; kurz, die Einnahmen haben sich bedeutend vermehrt.

Und dennoch sind Gründe für die Annahme vorhanden, daß diese Fortschritte noch bedeutender ausgefalle» ·njären, wenn häusigere Jnfpektionen in den verschiedenen Postkreisen stattgefunden und die Büdgetanfäze der Adinirn'stration erlaubt hätten, die Befoldung gewisser tüchtiger und ergebener Beamten, die sich in Betreff ihrer Auslagen in Ausnahmestellungen befanden und die eine bedeutende Vermehrung der Arbeiten ohne Entschädigung ent= inuthigten, um etwas zu erhöhen.

Dienstvernachlässigungen und Veruntreuungen wurden entdekt und so viel als möglich reprimirt. Damit sich solche Vorfälle immer mehr vermindern, ist eine feste und strenge Administration gegenüber allen nachlässigen oder auch nur unhöflichen Beamten nöthig, besonders aber und um so viel mehr gegenüber solchen, die schwerere Vergehen sich zu Schulden kommen lassen.

Da endlich die Kommission wahrgenommen hat, da§ mehrmals Geschäfte von ganz verschiedener Natur, die zwischen der Zentralverwaltung und den einzelnen Direîtionen behandelt wurden, als Gegenstand in einem unl> demselben Schreiben vorkamen, welches sodann nur zu den.

»iindesbla» sahrfl. IV. ·S.-. . II 27

400

Akten des einen Geschäftes gelegt wurden, so erachtet sie <-..$ für weit thunlicher, daß fürderhin alle (Geschäfte von etwelcher Bedeutung in getrennten und separaten (Schrei'ben behandelt werden.

Organisation der Verwaltung.

..0er Bundesrath meldet in seiner Botschaft, daß es fcté jezt dem Postdepartement noch nicht möglich gewesen sei, die ©eschäfteverwaltung der Generalpostdirektion einem tesondern mit den Funktionen eines Generalpostdirektors .betrauten Beamten zu übertragen.

Wenn auch die Gründe, welche das Departement hiezu bestimmt haben, der Stichhaltigkeit nicht entbehren und einen um so größern Beweis von seiner Hingabe für die öffentliche Sache liesern, so ist indessen doch zu bedauern, daß die dießsälligen Wünsche der Bnndesversammlnng noch nicht erfüllt werden konnten.

Die Kommission theilt übrigens vollständig die Ansicht ies Bundesrathes, daß es im wohlverstandenen Interesse des Dienstes liege, dem Verwaltungebudget mehr Spiel-.

taurn zu lassen, um den gerechten Anforderungen hinsichtlich gewisser Besoldungen zu entsprechen, um nicht dem .Verlust der beßten Beamten ausgesezt zu sein, die durch ·Personen ohne Erfahrung und somit größtentheils Untüchtige ersezt werden müßten, und sie hofft daher, daß bei der Festsezung des Budget für die nächste Dienstdauer diese Anschauungsweise auch von der Bundesversammlung »..erde getheilt werden.

Ungeachtet der bedeutenden Menge von Beamten und Angestellten jeden Ranges, die von der Verwaltung abhangen und deren Zahl 2000 übersteigt, hat sich die ··Kommission dennoch überzeugt, daß derselben nicht zu viele

401 sind. Sollte hinsichtlich des Administrationspersonals etwa.-..

zu ändern sein, so dürfte dieß darin bestehen, daß in den »erfchiedenen Bureaux, besonders an den lebhaften Handelsorten, die ..Bertheilung der Angestellten auf eine etwas andere Weise als bisher stattfinde, damit sowohl

Ueberzähligkeit als Mangel an Personal gleichmäßig vermieden werde.

Geschäftsführung und Rechnungswefen.

Die kommission hat schon darüber ihr Bedauern ansgesprochen, daß der Departementsvorsteher noch keinen tüchtigen Mann mit der Generalpostdirektion betrauen konnte, und daß verschiedene Beschlüsse der Bundesversammlung über Inspektionen und häufigern Verkehr der Kreispostdirektoren unter sich, noch nicht vollfjändig ausgeführt werden konnten.

Was das Rechnungswesen betrifft, so ist dasselbe im Allgemeinen gut geführt und wird noch beffer werden, wenn einmal alle alten Formulare durch gleichmäßige Formulare für die Rechnungen der verschiedenen Direktoren verdrängt sind und man dahin gelangt fein wird, daß jede Einnahme und Ausgabe in ihrer gehörigen Rubrik erscheint.

Die Kommission ist der Ansicht, daß es passend wäre, alle Ausj-jaben, welche Lieferungen für die Verwaltung im Allgemeinen betreffen, in der Zentralverwaltungsrechnung erscheinen zu lassen und daß dieß hauptsächlich be-

züglich der Ausgaben über den Ankauf oder die Erstellung von neuen Wagen der Fall sein sollte, welche Ausgaben bis jetzt in den Spezialrechnungen derjenigen Postkreise, in denen die Wagen gebaut wurden, vorkommen, damit in Zukunft diese Lieferungen und neuen Anschaffungen mit

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einem Blife überschaut und die Preise um so leichter untersucht und verglichen werden können.

Die Kommission hat sich überzeugt und die Erfahrung

hat es bestätigt, daß die Kassenbücher der Kreispostdirek...ionsbüreaux, welche auf besonderes Verlangen in getrennJen Kolumnen den Ertrag der Postreisenden, der Frankaturen, der Porti, der anderweitigen Ausgaben u. s. w. u. s. ».

enthalten und immer aus den Tag nachgetragen sein muß« Jen, eine eben so beschwerliche als wirklich nuzlose Arbeit feien, w e s w e g e n deren Unterlassung sür dieZukunft beantragt wird.

Dagegen soll ein regelmäßiges Kassenbuch mit Soli und Haben geführt werden, welches jederzeit einen klaren Ueberblik über den Kassenbestand gewährt und dem, wie sich von selbst versteht, die Monatsrechnungen der Kreis.postdirektionen mit ihren nach Materien geordneten Unterabtheilungen zum Grunde liegen.

Da nur bei dem Generalkontrollbüreau ein Kopierbuch für die erlassenen Schreiben geführt wird, so glaubt die Kommission hinwieder darauf beharren zu sollen, daß auch in den übrigen Bureaux der Zentralverwaltung solche Bücher eingeführt werden und dieselben sich nicht bloß darauf beschränken, eine Abschrift ihrer Erlasse und Mis(iven den sachbezüglichen Akten beizufügen.

Posttaxen.

Da die alten Tarife durch das neue, seit Ansang 1852 in Kraft getretene Posttaxengefez gänzlich modifizirt wor= den sind, so ist es nicht notwendig, sich weiter damit zu befassen, es wäre denn, um eine von der Kommission gesundene Thatsache zu konstatiren. daß nämlich in Folge der Einführung der neuen Taren und in der Voraussezuug, daß

403 trie drei lezten Trimester von 1852 in gleichem Maße sich rentiren werden, wie das erste, sich eine Vermehrung von ungefähr 75 % bis 80 % auf dem Reinertrag der Einnahmen von 1851 ergeben werde, welche gestatten wird, die Kantone für die Abtretung ihres Postregals vollständig zu entfchädigen und vielleicht auch die Tarife zu revidiren, namentlich diejenigen der ersten Kreise,'wegen welcher zahlreiche Reklamationen stattgefunden haben.

Das eben erwähnte Refultat wird sodann auch diejenige Modifikation ermöglichen, welche von einigen Kantonen, die mit großem Mißvergnügen die gänzliche Umwandlung der alten Ordnung in Bezug auf die Portofreiheit wahrgenommen haben, mit Nachdruk verlangt wird, die Modifikation namlich, daß die Portofreiheit wieder auf die ganze amtliche, eingehende und ausgehende Korrespondenz ausgedehnt werde.

Verkehr mit fremden Staaten.

Unter vollkommener Anerkennung dessen, was im Jahr 1851 durch die eidgenössische Verwaltung gethan worden ist, um durch Verträge den Postverkehr der Eidgenossenschaft mit fremden Staaten zu erleichtern, wünscht die Kommission, der Bundesrath möge sich bestreben, ähnliche Verträge auch mit andern Landern, insbesondere mit den deutschen Staaten abzuschließen.

Postregale.

Die bedeutende Vermehrung der Briefe und anderer Gegenstände, die durch die Post befördert werden, ist der beßte Beweis, daß die Administration je mehr und mehr den Bedürfnissen und dem Vertrauen der Bevölkerung entspricht, und daß sie mit Ausnahme des Personentransports keine ernsthafte Konkurrenz mehr zu bekämpfen

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hat. Hinsichtlich dieser leztern, welche nur durch eine n>ohlberechnete Erhöhung der Äonzessionstaren nochbruksam bekämpft werde« fann, theil» die Kommission die dießfalligen Ansichten der Administration .oollfommen, diejenigen nämlich, daß es eben so sehr im Interesse des Fiskus, als in demjenigen des Publikums im Allgemeinen liege, wenn der Privatindustrie der größte Spielraum gelassen wird.

Postkurse.

Indem die Commission ihre vblle Anerkennung im Allgemeinen über dasjenige auszusprechen im Fälle ist, «jas im Jahr 1851 für Vervollkommnung des KursdiensteS flethan wurde und indem sie mit der Administration erkennt, wie schwer es ist, in allen Theilen den Anforderungen ies Publikums in den verfchiedenen Gegenden der Schweiz Hinsichtlich der Koineidenz der fremden Korrespondenzen und andern Rükfichten dieser Art Rechnung zu tragen, so sieht sie sich dennoch veranlaßt, einen von vie..«. Seiten laut gewordenen Wunsch auszusprechen, damit die Adhunistration ersehe, bis zu welchem Grade diesen Anforderungen ohne Verlezung höherer Interessen Genüge geleistet werden kann. Es sollte nämlich, so weit immer möglich, der Abgang der Abendposten aus der Bundesstadt so eingerichtet werden, daß diejenigen Zeitungtn, welche Nachrichten von demselben Tage bringen, noch mit den Abendposten versendet und daß die Zeitungen daher so spät als möglich viyr der Abfahrtszeit aufgegeben werVtn könnten.

Einen andern Wunsch glaubt die Kommission dahin ausfprechen zu sollen, daß alle zu lästig erscheinenden Verträge für Lieferung von Post-pferden nur auf iurze aserfallzeit abgeschlossen wctden und dag die gtaae, hin-

sichtlich der Uebereinkunft über die Lieferung und den Unterhalt der Pferde durch die Eidgenossenschaft selbst, in «inigen Ausnahinösällen von der Administration untersucht werde.

Endlich glaubt die Kommission, es könnte ohne bedeutende Mehrkosten der Post- und Mesfageriedienst, entreeder durch Verminderung der Ausdehnung gewisser Relais,, oder durch einen beschleunigteren Pferdewechfel auf den Sta.--.

iionen, oder endlich durch einen geringern Zeitansatz für dit Fahrt auf gewissen Rou-en, beschleunigt werden.

F i n a n z i e l l e s Resultat.

Indem sich die Kommifsion auf ihre bereits ausgespro....jenen Bemerkungen über das Finanzresultat von 1851 und auf die hier folgenden nachträglichen Bemerkungen bezieht, begnügt sie sich, hier darauf hinzudeuten, da£ der Ertrag der Posten, der nach den nachgewiesenen -Bruttoeinnahmen sich auf Fr. 405,111. 14 a. W. mehr

als im Jahr 1850 beläuft, sich endlich, nach Abzug dee

Mehrunterfchieds auf den Betriebskosten und der Summe von Fr. 90,337. 73 Einnahmen, die sich auf die vorhergehende Verwaltung beziehen (von 1850) auf die Summe »on Fr. 205,123. 41 Vi, reduzirt.

Dazu zwei Rechnung.3fa.di, ebensaßs von der lezten Verwaltung, von " 23,795. 96 zusammen nur: Fr. 228,919. 371/,, Hinsichtlich der Bilanz den 1. Jannar 1852 zu einen Aktivsaldo von Fr.

die Rommission, daß diese

der ...Berwaltung, welche auf Gunsten der Eidgenossenschaft25,084. 53 herstellt, glaubt Bilanz kaum für etwas mtfa

40s als für einfache Daten ohne genügende Begründung an·gesehen werden könne, in fo fern nicht, statt den Preis des Materials in Globo unter Deduktion von 10 % zu ftxiren, der wirkliche Wertb des Materials nach einer detaillirten Expertenfchäzung, zur Basis des Inventars ·angenommen werden will.

K a n z l e i und Archive.

Die Kommission hat sich überzeugt, daß mit Ausnahme ·der obgenannten Kcpierbiichrr, die in einigen Büreaur der Verwaltung fehlen,- aus den Bureaux der Generaldirektion «alles vollkommen in Ordnung ist.

Was die Archive bes Departements betrifft, so schien ·es der Kommission, ,daß es passend sein dürfte, sie nicht 3nit den Registern der Monatsrechnungen der eils Kreife und der ta..« gehörigen Akten zu füllen, fondern diese Dokumente den betreffenden Direktionen nach erfolgter Ablegung und Annahme der Rechnung wieder zurüf zu senden.

-.Baudepartement.

Die Kommission hält dasiir, daß im Jahr 1851 Alles gethan worden ist, was in öffentlichen Bauten möglich war, wie Studien über die Eisenbahnen und elektrischere Telegraphen, und sie ist der Ansicht, daß der Bundeêratl) einzuladen sein bürste, die Studien hinsichtlich eines Schienenroeges über die Alpen zu vervollständigen durch Untersuchungen über anderweitige Pässe als die bisherigen, um sich darüber Gewißheit zu verschaffen, ob keine bessern .und ausführbareren eristiren.

407 Was endlich das Bundesrathhaus anbelangt, dessen Terafsirwngsarbeiten begonnen haben, fo ist zu hoffen,, daß der Bau mit Energie gefördert werde, da nunmehr der Bundesrath und die Stadtgemeinde Bern über dea .Plan des Gebäudes einig sind.

EidgeHÖsfische Staatdrechnung turn 18.5JL Einnahmen.

E r t r a g der J m m ob i lien und a n g e l e g t e n Kapitalien.

Der Voranschlag war berechnet zu Die Rechnung erzeigt Einnahmen

Fr. 159,744. 28 ,, 101,952. 98'/2

Ausfall: Fr. 57,791. 29
Wenn man indessen die Ergebnisse der Verwaltungs-.

und Gcneralrechnung in der Ausgangsbilonz zusammenstellt, so sin&et [ich, bay der J a h r e s ertrag pro 1851 keineswegs um obige Summe gegen die -.Berechnungen dea Voranschlages zurückgeblieben ist.

Dieser war berechnet, wie oben, zu Fr. 159,744, 28 Dazu Ausstände von 1850 ,, 73,521. 87

Zusammen : Fr. 233,266. 15 ;

408 Der Jahresertrag tbut: Einnahmen laut Verwaltungs- und Generolrechnung, zu* sainmen Fr. 167,174. 75 SRuckftände laut Ausaangsbilanz ,, 59,726. 20 Fr. 226,900. 95 Minderertrag: Fr. 6,365. 20 .Davon fallen auf die Kapitalzinsen: Fr. 5,506. 37 Diese Abweichung erklärt sich dadurch, daß im Voranschlag für 1851 der Kapitalienbestand v. 31. ..Dez. 1849 Sur Grundlage genommen wurde, während sich dieser natürlich in der Zwischenzeit des Jahres 1850 verändert hatte.

...Der Jahresertrag der Liegenschaft zu Belp, mit Jn.begriff des Holzerlöfes, nach Abzug von Unkosten, steigt eus etwas über 31/., % der Erwerbssumme.

II. Abschnitt.

3insen von G u t h a b e n und Vorschüssen.

.Die dießartige Einnahme von Fr. 78,244. 94

reduzirt sich in der Wirklichkeit «m

,, 3,111. 94

Bleiben: Fr. 75,133. -- welcher Betrag laut Fol. 14 der Rechnung den ehemaligen Sonderbundsständen und der Münzkommifsion in ·Softto Current gutgeschrieben worden ist.

Anläßlich der jährlich auflaufenden Zinsrückstände voit ter Nachtrageforderung an den ehemaligen Sonderbund.,·jianden findet die Kommission, daß es im allseitigen Jnlertüsse gelegen hätte, diese Rechnung einmal zum Abschlug äu bringen. Daher: Slntrag: Der Bundesrath ist beauftragt, dafür z« forgen.

409 a. daß die Rechnung über die Sonderbundskosten dejtnitiv abgeschlossen und b. daß die fälligen Raten richtig einbezahlt werden.

...Oieser Auftrag möchte um fo zweckmäßiger erscheinen, als auch die pro 1851 fälligen Kapitalraten von ©chwpz, ..Dbnrnlden, Unterwalden und Freiburg nicht völlig abbe-

zahlt wurden.

III. Abschnitt.

Regalien und .Verwaltungen.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

...Die ® e sa m m tr o h e i n n a h m e erzeigt Fr. 3,473,777. 84'/2 Davon folle« a. für Einfuhr Fr. 3,182,365. 75

b. ,, Ausfuhr

,, 207,755.771/2

c. ,, Durchfuhr ,, 34,332. 50 d. ,, Niederlagshäuser ,, 10,839. 20 e. ,, Strafantheile ,, 8,973. 12 f. ,, Waaggebühren ,, 9,701. G9'/2 g. ,, ..Öerschiedenes ,, 19,802. 35 Unter dein Namen ,,Verschiedenes" sind zum .theil eigentliche Zollgebühren verrechnet, indem die Ergebnisse der Rechnnngsxevisicnen darin nachgenommen wurden. Sodann erscheinen: Vergütungen der Kantone Bern, Aar
Die Koinniifsion erwartet, daß in Zukunft diese und allsällig andere Ertragnisse in allen Zollgebieten gleich.mäßig in den Rechnungen behandelt werden.

410 Der erzeigte Ueberfchnß gegen den Voranschlag von

Fr. 273,777.84
Diese Jrrungen finden ihre Entschuldigung theils in der Unbestimmtheit und Unvollständigkeit des ersten Zolltarifs, theils auch darin, daß viele neu angestellte Beamte in Gefchäften diefer Art nicht erfahren waren.

B. Poftverrnaltun'g.

Die Kommission hat es als nicht in ihrer Aufgabe liegend betrachtet, die zahlreichen Dokumente zu verifiziren, die ihr als Belege zur Generalrechnung der Verwaltung vorgelegt wurden und die außer den einzelnen Rechnungen der Zentraldirektfon aus 132 Uebersichten sämmtlicher Monatsrechnungen, der 11 Postkreise und aus 132 Bänden Belegstüken bestehen ; aber sie hat das ganze Rechnungswesen der Zentraldirektion, so wie auch die Monotsrcchnungcn der 11 Postkreise genau untersucht, indem fic in vielen Fällen diese verschiedenen . Rechnungen mit ihren Belegen verglich und sich vergewissert hat, daß die ganze Komptabilität einer doppelten und. dreifachen Kontrole unterworfen wird, so daß es beinahe unmöglich ist, Jrrthümer von einigem Belange nicht zur rechten Zeit zu entdecken und zu berichtigen.

Was materielle Irrthümer betrifft, so hat die Konimission, ohne jedoe behaupten zu wollen, daß keine weitem i.)c.:h..iiidcu iViu.t'önnten, nur zwei unbedeutende aufgefunden, und zwar 1) in bcrZentraldirektionsrechnung vom Monat Septernbcr, einen Irrthum bezüglich des Materiellen, welches sich unter den Belegen mit Nr. 243 vorfindet und sich auf Fr. 160. 80 beläuft, aber nur zu gr. 154. 80 addirt und ausbezahlt wurde;

411 2) in der Rechnung des ersten Trimesters der Generalverwaltung befindet fich eine Summe von

Fr. 6. 70 unter der Rubrik ,, Ausschußgegenstände", während sie unter die Rubrik "altes Material" gehört hätte, wie sie denn auch in der Rechnung der Direktion von St. Gallen vom Monat März verzeichnet ist.

Ueber die beobachtete Form der Rechnungen kann die Kommisfion, vorbehalten nämlich, daß die oben erwähnte Gleichförmigkeit in den Monatsrechnungen der 11 Kreife eingeführt werde, ihre vollkommene Befriedigung aussprechen.

Die Gefammtfumme der Einnahmen beläuft fich für das Iahr 1851 auf die Summe von Fr. 4,037,320.97.V2 und besteht aus: Fr. 1,876,512. 59l/2 Crtrag der Reisenden,

,, 1,225,362.57

,,

,, Tarife,

,,

676,482. 60i/2

,,

,, Pakete u. Valoren,

"

130,567. 36

,,

" Tranfitgebühren,

,,

52,725. 37-/2

"

,, verschiedenen Ge*

,,

65,670. 47

,,

,, der Zeitungen ;

genstände,

gr. 4,037,320.9772 gleiche Summe.

Mit Ausnahme des Ertrags der Briefe, der um gr. 23,831. O2./2 unter dem Ertrag des vorigen Iahres und um Fr. 54,637. 43 unter dem Voranfchlag des .-.Büdget von 1850 geblieben ist, haben alle übrigen Einnahmszweige zusammen die Voranschläge des Büdget um Sr. 197,320. 97V2 und die Einnahmen derselben Zweige vom vorigen Jahre um Fr. 405,111. 14 überstiegen.

Außer den bereits im ersten Theile über dieses Re* sultat gemachten Bemerkungen hat die Untersuchung des

412 .Kapitels über die Einnahmen der Kommiffion zu fol.genden Bemerkungen Anlaß gegeben : 1) In einigen Kreisen, namentlich in demjenigen von Neuenburg, hat die Zahl der durch die Post fpedirten Pakete und Valoren in Folge der Herabsezung der Tarife auf eine außerordentliche Weife zugenommen; aber es find daraus fchlimme Solgen für die Reisenden entstanden, welche mehr oder weniger bedeutenden Unfällen ausgesczt wurden, die wenigstens größtentheils der außer-gewöhnlichen Ueberladung über den Schwerpunkt, auf der Imperiale zuzuschreiben find.

Es ist von Wichtigfeit, daß die Administration für Vermeidung solcher Ucbelftände Vorsorge treffe, immerhin mit Rükficht auf eine möglich leichte Zirkulation der kleinen Pakete.

2) Im Kanton Genf bezieht die Administration dei ..Srtrag der Vorladungen der Friedensrichter, welche die Post als beschwerte Briefe befördert. -- Die Kommifsion ist der Ansicht, es verstehe fich von selbst, daß auf den Fall einer Verspätung oder eines Verlustes dieser Vorladungen die Administration in keinem Falle für mehr verantwortlich gemacht werden könne, als was im einschlägigen eidgenossischen Geseze vorgeschrieben ist.

3) Die Strafgelder der Angestellten im Jahre 1851 wurden auf eine ganz verfchiedene Weife in den einzelnen Kreisen bezogen, obfchon fich vcrmuthcn läßt, daß die Dicnstverlcgungen in dem einen Theile der Schweiz nicht bedeutender gewesen sein werde, als in andern.

Das Verzeichnis 1 dieser Strafgelder ist folgendes : Postkreis Aarau gr. 23. -- ,, Lujern ,, " 26. -- tnf " ® " 27' 74 Transport: gr. 76. 74

413 ..Transport: 5r. 76. 74 Postfreis Basel ,, 28. -

" " "

Beilenz Zürich Ehnr Neuenburg Bern

,, ,, ,, ,, ,,

59. ~ 6l. 65 70. 80 142.45 242.70

Lausanne St. Gallen

,, 286. 60 ,, 383. 60

Total: gr. 1351. 54 Die Kommisfion erachtet es für genügend, die Aus* merkfamkeit der Administration auf diefcn Unterschied hingelenkt zu haben, damit fie daraus fehe, daß überall Aufficht und Strenge in gleichem Maße geübt worden.

C. Pulververwaltung.

Die Rechnung über die Pulver- und ZündkapfelverWaltung, welcher eine Menge von Spezialrechnungen und Ausweifen angehängt sind, ist in Bezug auf die Form nachdem nämlichen System gehalten, wie die dießfälligen frühern Rechnungen. Die Ausgaben sind durch Belege ausgewiesen, so daß in dieser Beziehung die Rechnung nichts zu wünschen übrig läßt. Früher war man mit der Art der Rechnungsstellung nicht ganz einverstanden; da man sich aber nun an dieselbe gewöhnt hat, so stellen wir keinen Antrag auf Abänderung des Systems.

Speziell zu der Rechnung über die Pulveröerwaltung übergehend, weist diefelbe einen Gewinn von Fr. 61,789. 27 nach und übersteigt den Voranschlag um Fr. 23,589. 27.

..Die Operation der Verwaltung war folgende:

414 Pulverfabrikation im Iahr 1851.

Jm Laufe des Berichtsjahres wurden 289,451 Pfund .Schießpulver fabrizirt, welche folgenden Kostenaufwand erforderten : 1) Ankauf von Schwefel und Salpeter, über Abzug des durch Verkauf darauf gemachten Gewinns

Fr. 86,503.78

2) Kosten der Pulvermacher

3) Fuhrlöhne

4) Verwaltnngskosten ·5) Magazinzinfe, Magazinwärter, Bauten, Reparaturen und technifche Untersuchungen 6) Miethzinfe für die Pulvermühlen über Abzug der Einnahmen von Untermiethen 7) Zinse sür das Betriebskapital ...total der Kosten der 1851 sabrizirten

289,451 Pfund Pulver

,,

25,059. 95

"

10,616. 92

,,

4,592. 92

,, "

5,742. 01 7,721. 38

,,

3,831. 89

Fr. 144,068. 85

Der Fabrikationspreis käme somit im Durchschnitt auf jirka 495/7 Rappen per Pfund.

Uefcersicht des Pulververkehres im Jahr 1851 und Ausmittlung des Gewinnes auf demselben.

Am 1. Januar 1851 bestand der Pulvervorrath von

1850 in Pfund 208,476, gewerthet z« Fr. 100,556. 90 1851 wurden fabrizirt Pfd. 289,451 mit einem Kosten von

,, 144,068. 85

Totalkosten der 497,927 Pfd. Pulver Fr. 244,625.75 Fremdes Pulver «rnrde angekauft für ,, 11,711. 05 Oefammtkosten des Pulvers Fr. 256,336. 80

415 Jm Jahr 1851 wurden verkauft: 306,404 Pfund mit einem Erlös von Fr. 256,285. 40 Hievon ist abzuziehen die Provision sür die Pulververkäufer mit Fr. 46,061. 43 Verbleibt der Nettoerlös Fr. 210,223. 97 Hiezu kommt der Pulvervorrath vom

31. Dez. 1851, bestehend in 219,671 Pfund, Werth

" 107,902. 10

Totulwerth des Erlöfes und Vorrathes Fr. 318,126. 07 Zieht man hievon ab: den Werth des Vorraths vom 1. Januar 1851 und die Kosten des fabrizirten und angekauften Pulvers, im Betrage von Fr. 256,336. 80' so erzeigt der in der Rechnung figurirende Gewinn von Fr. 61,789. 21 · Das fchöne Ergebniß dieser .....cechnung ist thcilweise denti »ermehrten Absaze des Produktes, namentlich aber dem umsichtigen, sorgfältigen ...Serfahren der Verwaltung zuzuschreiben.

D. Z ü n d k a p s e l f a b r i k a t i o n von 1851.

Der Geschäftsverkehr von 1851 ist folgender: a. Zündkapseln.

...Der Vorrath am 1. Januar 1851 betrug 1,043,400

etück, gewerthet zu

Jm Jahreslaufe wurden fabrizirt 1,691,000 @tük und kosteten netto

Fr. 3,130. 20

,, 5,534. 63

Kosten der 2,734,400 Stück Kapseln Fr. 8,664. 83 SBnKdesbla«. Sahrg. IV. Bd. II.

28

416

Jm Jahr 1851 wurden verkauft

1,847,200 Stück à

Fr. 6,460.22

Am 31. Dezember 1851 befanden sich 887,200 Stück auf dem Lager, zum Werth von ,, 2,661. 60 Betrag des Vorrathes und Erlös der »erkauften Fr. 9,121. 82 Davon abgezogen die Fabrikationskosten Und der Werth des Vorrathes von 1850 mit " 8,664. 83 so erzeigt sich ein Gewinn von

Fr.

456. 99

h. Schlagröhrenfabrikation.

Der Vorrath am 1. Januar 1851 be-

trug 11,480 Stück a

Fr. 459. 20

iÇabrizirt wurden im Jahr 1851 37,100 ©tück und kosteten " 1,261. 74 Totalkosten der 48,580 Stücke : Fr. 1,720. 94 Verkauft wurden im Jahr 1851

36,550 Stücke für

Fr. 1,430. 40

Der Vorrath am 31. Dezember 1851 Bestand aus 12,030 Stücken à " Betrag des Vorrathes und Erlöses :

48,580'Stücke

Hievon ab, Werth des Vorrathes vom 31. Dezember 1850 und Fabrikationskosten

»on 1851

Erzeigt sich ein Nettogewinn von

481. 20

Fr. 1,911.60 ,, 1,720. 94 Fr.

190. 74

Schlägt man zu diesem Gewinn noch denjenigen der Kapselfabrikation, so stellt sich der Gesammtvorschuß auf .gr. 647.65. ..Oa aber das Betriebskapital von Fr. 23,156.39,

41?

welches die Verwaltung der Staatskasse fchuldig ist, nicht zinsbar ist, so hätte, wenn man eine Verzinsung des Kapi.= talszu 4% berechnet, anstatt eines Gewinns von Fr, 647.65, sich ein Verlust von Fr. 278. 59 ergeben.

Nach dem eben Gesagten zu schließen, muß diese Fabrikation nicht mit den gewünschten Vortheilen betrieben wer«.

den, da überdieß die Verwaltungskosten von der Pulververwaltung getragen werden. Trotz diesem Ergebniß sind wir dennoch der Ansicht, daß die Fabrikation weiters forts betrieben werde.

Iv. Abschnitt.

Kanzleieiunahnien und Vergütungen.

1. K a n z l e i e i n n a h m e n .

(Ohne Bemerkung.)

2. E i n n a h m e n des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s .

(Ohne Bemerkung.)

3. Justiz e in n al) me n.

Das Budget setzt als solche Fr. 10,000 aus, während nnr 450 Fr. eingiengen, mithin weniger 9,550 Fr.

Es sollte bei Aufstellung des künftigen Budget auf verhältnißniäßigere Ansätze Bedacht genommen werden.

Der Einnahmeausweis dieses Abschnittes wurde übrigens richtig befunden.

v. Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

Unter diefer Rubrik der Einnahmen erscheinen süb lit. k Fr. 6910 Rest der s. Z. für die Verwundeten aus dem @onderbunö.3frtfij eingegangenen Liebesgaben.

418 ...Da die Siebesgaben, in einem Gesammtbetrage von

Fr. 108,323.75, bereits im Jahr 1847 und 1848 eingegangen sind, so ist es wohl ausfallend, daß die Schlußrechnung erst jetzt, am 10. Mai 1852, erschienen ist. Wir haben jedoch dieser verspäteten Abgabe nicht weiter nachgeforfcht und gehen somit zur Sache selbst über.

Die Tagsatzung hatte 1847 zur Vertheilung dieser

©aben eine Kommission niedergesetzt, welche am 19. April 1848 Bericht erstattete.

Jenem Berichte zufolge sind bis Anfangs April Fr. 102,109* SRpn. 73 eingegangen, welcher Betrag bei der Bank von Bern deponirt wurde. Eine fpätere Einzahlung von Fr. 6214 .Dîpn. 02 fand Statt, so daß die in der Bank in Bern niedergelegte Summe den Betrag von Fr. 108,323. 75 erreichte.

Von dieser Summe von .

. Fr. 108,323. 75 bezog das Hülfskomite von der Bank " 107,158. 83 und es verblieben noch disponibel bei der

Bank

Fr.

1,164.92

welcher Betrag die Bank am 24. April 1848 der eidg. Kanzlei ausbezahlte mit Fr. 1,164. 92 Der Kanzlei und dem vormaligen Kriegssekretär sind nachträglich weitere Oelder eingegangen, als: 1) Rechnungssaldo von Hrn. Dr. Flügel Fr.

120. 55 2) An verschiedenen Liebesgaben ,, 10,540. 38 Zusammen beiderKanzlei eingegangen: Fr. 11,825. 85 Bis zum Jahr 1850 blieb nun diese Summe todt und zwecklos in den Kisten liegen, bis der ..Bundesrath im Juni 1850 »ersügte, daß an 9jverschiedene Kantons«flierunâen und Privaten der Betrag von

419 Fr. 4656. 15 für Verwundete aus dem Sonderbundsfeldzuge verabfolgt werden folle; was dann auch gefchah.

Zieht man nun die eben berührten Fr. 4,656, 15 von obiger Summe ab, fo ergibt sich ein Kassasaldo von ,, 7,169. 70 ..Bon diesem Kassarest von Fr. 7,169. 70 wurden Ende 1851 der Staatskasse " 6,910. -- abgegeben und erscheinen, wie Anfangs angedeutet/ in der 1851 Verwaltungsrechnung.

Die noch restirenden Fr. 259. 70 wurden laut Schlußrechnung vom 10. Mai 1852 ebenfalls der Staatskasse abgeliefert und werden pro 1852 verrechnet werden.

Unfere Prüfung diefer Rechnung erstreckte sich einzig auf den Zeitraum vom 19. April 1848 bis dato, indem die frühere Rechnung von der von der Tagfatzung bezeichneten Kommission gutgeheißen wurde.

Ueber die vom April 1848 hinweg stattgehabten Ausgaben von Fr. 4656. 15 sind uns die Belege und sachbezüglichen Beschlüsse des Bundesrathes vorgewiesen worden, und dieselben gehen mit der Rechnung consorm; bezüglich der Einnahmen dagegen waren wir lediglich aus die Rechnung selbst verwiesen.

Schließlich beantragen wir, diesel. Slechnnng die Gejiehmigung zu erthcilen, möchten aber bei diesem Anlasse hier eine andere Frage auftverfen. Die in der Staatsrechnung von 1851 erscheinenden Fr. 6,910 Liebesgaben sigunren unter den gewöhnlichen Verwaltungseinnahme..«.

des Bundes, wohin dieselben wohl unter keinen Umständen gehören. Angenommen, aber nicht zugegeben, da.,

420 Geld gehöre dem Bunde, so sollte die Einnahme nicht unter die gewöhnlichen Verwaltungseinnahmen gebracht werden. Diese Liebesgaben wurden s. Z. zu einem bestimmten Zwecke gespendet, und diesem dürfen sie nicht entfremdet werden. Gegenwärtig sind unfers Wissens die in dem Sonderbnndsfeldzuge Verunglückten gehörig pensionirt; somit ist für den Augenblick, für das Residium der Gaben, keine zweckentsprechende Verwendung in Ausficht. Deßhalb beantragen wir, die der Staatskasse abgegebenen Fr. 7160. 70 abzufordern und dieselben dem Invalidenfond einzuverleiben.

Ausgaben.

l. Abschnitt.

Passivzinsen.

Wir haben hier nichts zu bemerken. Die unter der Rubrik ,,Unvorhergesehenes" verausgabten Fr. 8437. 86 Zinsvergütungen gehen richtig.

ii. Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

A. N a t i o n a l r a t h , B. ( S t ä n d e r a t h .

C. B u n d e s r a t h .

j / Ohne Bemerkung.

)

D. B u n d e s k a n z l e i .

a. Personal.

Fürs Uebersetzen ins Französische und aus diesem ins Deutsche wurden Fr. 1033. 90 mehr ausgegeben als im

Voranschlag enthalten, was unter der Rubrik: "außer.ordentliche Slushülfe für Ueberfetzungen und Kopiaturen" aufgeführt ist. Unter diese Rubrik sind euch die Ausgaben für die italienischen Uebersetzungen im Betrag von Fr. 435 Rpn. 46 aufgenommen, die jedoch nicht hieher gehören, da im Budget für einen Ueberfeizer aus dem Italienischen Fr. 1600 ausgeworfen sind. Nach Abzug dieses lctztern Ausgabepostens betragen die Kosten für außerordentliche Aushülfe immerhin die beträchtliche Summe von Fr. 8237 Rpn. 74, während im Budget hiefür nur Fr. 1600 ver- ' anschlagt waren. Es sollte in Zukunft auf Verminderung solch' starker Ausgaben möglichst Bedacht genommen werden.

Jn dem Belege Nr. 198 von Fr. 65. 10 fehlt die Angabe der Arbeitstage und ebenso bei Nr. 229 von Fr. 10.

Als Unvorhergesehenes erscheinen Fr. 1024 anßerordeutliche Abwartskosten und Löhne für Heitzung und Reinigung der Zimmer. Jm Budget sollte in Zukunst auch für derartige Ausgaben vorgesehen werden.

Jm Uebrigcn haben wir die arithmetische Richtigkeit _ der Rechnungen und der Ausgabenbelege richtig gfsund..-iio.

1). Material.

(Ohne Bemerkung.)

e. Außerordentliche Druckkosten.

(Ohne Bemerkung.)

E. P e n s i o n e n .

(Ohne Bemerkung.)

III. Abschnitt.

Departemente.

A. «fJoHtisc..)«..? ®c.partem«nt.

(Ohne Bemerkung.)

B. -.Scp-irtcinfttt .·.<;.$ 3nnern.

(Ohne Bemerkung.)

422 C. 3nilit&?dc{>art<.inen't.

Um die Rechnungen des Militärdepartements auf eine .erschöpfende Weise zu untersuchen, hätte es mehr Zeit und .«ine weitergehenbe Kcnntniß mit dem Detail der Militärverwaltung bedurft, als der Kommission zu Gebote standen. Sie kann daher ihre Ausgabe auch nicht als vollständig erfüllt betrachten und muß um die Nachsicht des Jh. Ständerathes ersuchen, wenn er durch die nachfolgende Berichterstattung nicht völlig befriedigt werden sollte.

Die Staatercchnung von 1851 zeigt in den Ausgaben des Militärdepartements im Ganzen eine Sudgetüberfchreitung von Fr. 28,353. 27. Dieselbe wird jedoch hinlängJlich durch die bezüglichen Posten der ,,unvorgesehencn Einnahmen" kompensirt, welche großen Theils als die Folge neuer Einrichtungen anzusehen sind, durch welche die Aus·gaben theilweife vermehrt wurden. So findet sich in der .Auegabenabthcilung ,,Unvorgeseheneö" für die von dem .Bunde angeschafften Pferde eine nicht büdgetirte Ausgabe .»on Fr. 44,706. 90 vorgetragen, in welcher neben den Beforgungs- und andern Kosten auch beträchtliche Summen für Anfchaffung von Fcutage enthalten sind. Dagegen zeigen die außerordentlichen Einnahmen verschiedene hieraus bezügliche, theils in ..Saar, theils durch Verrechnung bei den Schulen erfolgte Einnahmen sur Mietherträgniß jener Pferde, für verkaufte Pferde und für verkaufte Fou= rage aus den Magazinen, fo daß die daherigen Auögabra hinlänglich ausgeglichen erscheinen.

lieber die bedeutenden Einnahmeposten, betreffend Mehl* vorräthe und Spitalgeräthschasten, welche hier einläßlich berührt werden, haben die Kommissionen der Räthe in den vorausgegangenen ..Berichten sich weitläufig ausgesprochen.

Wir erwähnen derselben hier lediglich zu dem Zwecke nochJnals, um beifügen zu können, daß nach vorangegangenen.

423 durch den Bundesrath veranstalteten besondern Untersuchung gen alle diese Punkte nun definitiv und im Interesse der Bundeskasse erledigt worden sind.

Nicht, unwesentliche Ersparnisse zeigen dann besonders noch die Rechnungen über die Wiederholungsfurfe der Artillerie und der Kavallerie.

So erfreulich diese Erscheinungen sind, fo unerfreulich ist es dagegen wahrzunehmen, einmal daß in anbern Posten zuweilen nicht unbeträchtliche und theilweise auch nicht hinlängtich motivirte Büdgetüberschreitungen stattgefunden haben, und dann, daß die Rechnungen im Ganzen auf eine sehr tadeïnswfrthe ..ffieife geführt worden sind. Der Uebelstand, daß einzelne Ausgaben ganz willkürlich rubrizirt und daß namentlich in die im Budget nicht eröffneten Abtheilungen für U n v o r g e se h e n e s mancherlei vorgesehene Ausgaben verwiesen worden sind, ist schon in mehrern Rechnungsberichten scharf, aber leicer bisher immer vergeblich gerügt worden. Wir werden unten nachweifen, wie weit man in dieser Hinsicht auch im verwichenen Amtejahr gegangen ist und beschränken uns hier für einmal auf diese allgemeine '·Bemerkung.

Bezüglich der ...Berwaltung im Allgemeinen haben wir hier noch dem Amtsberichte des Bundesrathes nachzutragen, da8 dieser im Saufe tes Berichtejahres die sehr zweckmäßige und hinlänglich begründete Einrichtung gett'offen hat, vermöge welcher vom Obcrkriegökommissariat keine eigene Kasse mehr geführt wird, sondern die KajTageschäfte der Bundeökassi.erair.altung ubtrtragen werden. Das Kommissariat stellt nun einfach Mandate auf die betreffenden Büdgetfredite resp. auf lînvorgefehenes aus, welche vom Militärdepartement unterzeichnet, von dem Finanzbeparteraent visirt und von der Bundeökasse oder einzelnen Postunb Zofifassen honorirt »erden. Bei der .·Hechnungsstellunjj

424 ist das Finanzdepartement an die Rubrifanweisungen des Militärdcpartements gebunden und der Tadel wegen unrichtiger Rubn'zirung trifft daher nicht sowohl jenes, als dieses. -- Die einzige Kasse, welche gegenwärtig noch beim Militärdcpartement geführt wird, ist diejenige über den Verkauf der Réglemente und des Atlasses. Sie wird jedoch monatlich abgeschlossen und der Saldo an die Bundeskasse abgegeben.

Jn Thun, wo sich die Kommissariatsgeschäfte in Folge der vielen dort Statt findenden Schulen und der der Eidgenossenschaft angehörigen Magazine und Pferde betvächtïich vermehrt haben, dürste ein beständiges Kommissariat mit fixer Besoldung und passender Unterordnung unter das Oberkviegefoinmisjariat aufgestellt werden, wodurch sich die Verwaltungökosten beträchtlich rednziren müßten.

Die Supexrevision der einzelnen Ausgabenbelege durch das Finanzdepartement hat sich als sehr zweckmäßig bewährt und es gebührt dem Finanjdepartement überhaupt alle Anerkennung sür die 5)iühe, die es sich gegeben, um die Militävkomptabilität in einen möglichst befriedigenden Stand zu bringen.

Sollen wir den ...Üotateindnid: wiedergeben, den une die finanzielle Seite der Militärverwaltung zurückgelassen hat, so ist er insofern ein ungünstiger, als .r>ir nicht teilen ordnungsliebenden und sparsamen'Sinn gesunden haben, "»on weichem vor Allem jene Administrationen durchdrungen sein sollten, tic, in finanzic2.:r Hinsicht selbst vollkommen unproduktiv, doch die beträchtlichsten Summen der öffentlichen Einkünfte verschlingen. Sind zwar auch die finanziellen Verhältnisse der Eidgenossenschaft nun glücklicher Weise so gestaltet, daß die ordentlichen Ausgaben ihrer bereits sehr entwickelten Verwaltung leicht bestritten wer-

425 den können, so liegt in diesem Umstande doch noch keine Veranlassung zu einer weniger sorgsältigcn Verwendung der Einkünfte. Abgesehen von den vielen neuen Bedürfnissen, welche sie fortwährend zu bestreiten in den Fall kommen kann, auch im Militärwesen, wenn an die Abhaltung großer Uebungslagcr, an die Kompletirung des groben Geschützes, an wesentliche Reparaturen oder Neubauten der für die Schulen nothwendigen Gebäiilichkeiten

gedacht wird, so dürfte das fchweizerische Volk schon deßhalb eine zu wenig sparsame und nicht streng geordnete Verwaltung nicht gleichgültig ansehen, weil es die für das Militärwefen nothwendig gewordenen Ausgaben der Kantone an den meisten Orten statt sich vermindern zum Theil beträchtlich anwachsen und damit die öffentlichen Lasten sich vermehren sieht.

Jndem wir nun zu der Ausgabenrechnung übergehen, behandeln wir zunächst die allgemeine Verwaltung des Departements und stellen alles das zusammen, was zu derselben gehört.

I. A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g .

(1. Gehalte und Taggelder. 7. Drukkostcn. 9. Allgemeine Verwaltungskosten. 10. Unvorhergesehenes, in

bezüglichen Posten.)

Um einen tleberblick 'über die Summen zu geben, welche das Budget für die Kosten der allgemeinen ..../îilitarverwaltung ausgeworfen hat und welche im Berichtsjahre hiefür verwendet worden sind, müssen wir die im Budget und den Nachweisen zur Staatsrechnung unter verschiedenen Ziffern aufgeführten Rubriken zusammenstellen.

426 Budget.

Fr.

a. Gehalte und Taggelder

Rp.

Rechnung.

sx. Rp.

13,920. -- 13,755. 16

b. Unvorgesehenes in dieser Ab-

theilung (lit. n) c. Druckkosten

-- -- 4,204. 14 2,500. -- 2,192. 8o

d. Allgemeine Verwaltungskosten

300. --

1,283. 14

c. Unvorgesehenes (Abtheilung 10), insoweit es hieher gehört

(Lithographien Fr. 643.90.

Anschaffung von Mobilienund Büreaubedürfnissen Fr. 365

Rpn. 47)

- - 1,009.37 16,720. --

Büdgetüberschreitnna

5,724. 61

Totalausgaben

22,444.61 22,444.61

Die Büdgetüberschreitung von Fr. 5,724. 61 wird im Speziellen (nach den offiziellen Nachweisen) auf folgende Weise verzeigt: 1) Büdgetüberschreitung auf Posten lit. f Kopisten Fr.

12. 98 2) Außerordentliche @ekretariatsaushülfe beim Departement Fr. 2,070. 13 Außerordentliche @ekretariatsaushülfe

beim Dbfxkrieg.*f ?mmisfariat Außerordentliche Sekretariatsaushülfe

,,

198. --

,,

179. 11

bei der Verwaltung

des Materiellen

,, 2,447. 24

Transport: Fr. 2,460. 22

427 Transport : Fr. 2,460. 22 3) Nachträgliche Liquidationsarbeiten aus aus den Jahren 1847, 1849 und

1850

,, 1,111.75

4) Büreaukosten des Oberkriegskommif-

fariats ,, 5) Büdgetüberfchreitung der sog. Allgemeinen Verwaltungskosten, worunter Kopiaturarbeiten, Büreauanschaffungen u. s. w. für das Oberkriegskommiffariat ,, 6) Obige sub lit. e aufgeführten Litho-

590. 90

983. 14

graphiearbeiten, Mobilie« und Büreaubedürfnisse ,, 1,009. 37 7) Büdgetüberschreitnng der Taggelder des Chefs des Geniewefens Fr. 184 Rpn. 65 und des Oberfeldarztes Fr. 18

Rpn. 90

,,

203. 55

"

54. 25

8) Jnstruktionéreife dee Herrn Dberkriegskommissärs nach Zürich (eigentlich unter Abtheilung 6 gehörend, aber in Abtheilung l, lit. n vorgetragen)

Hieven fallen in Abrechnung:

Fr. 6,413.1&

1) Weniger ausgegeben, als büdgetirt, in den unter Abtheilung 1, lit. d, e, g und h ausgefetzten Krediten für Be-

soldnngen Fr. 381.37 2) Abtheilung 7, Druckkosten

,,

307. 20 ,,

688. 51

Ergibt obige Büdgetüberfchrn'tong von

Fr. 5,724. 61

428 Hierüber sind folgende ..Bemerkungen zu machen: 1) Das Budget hat unter den Unkosten für Materialanschaffungen für die Bundeskanzlei ausdrücklich auch die A n s c h a f f u n g e n d e r D e p a r t e m e n t e a n Schreibm a t e r i a l i en u n d M o b i l i e n aufgenommen. Es ist daher durchaus nicht zu rechtfertigen, daß das MilitärdePartemcnt solche Ausgaben, wozu ihm auch kein besonderer Kredit eröffnet worden ist, gemacht hat. Ferner ist zu rügen, da§ diese Unkosten nicht wenigstens in der Rechnung auf passende Weise zusammengestellt, sondern theils unter der Rubrik lit. n U n v o r g e s e h e n e s , Abtheilung 1. G e h a l t e und T a g g e l d e r , theils unter die Abtheilung 9. A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g s k o s t e n , theils endlich unter die Abtheilung 10. U n v o r g e s e h e n e s gebracht hat. Die Bemerkung des Amtsberichts, daß der für allgemeine Verwaltungskosten ausgesetzte Kredit von Fr. 300 offenbar zu gering sei, um alle vorfallenden kleinen Ausgaben für Bürean- und Archivbedürfnisse des Departements und feiner Slbtheilungen zu decken, kann nicht als richtig onerfannt werden, fobald jene zum Theil sehr beträchtlichen A n s c h a f f u n g e n , wie es fein follte, auf ..Rechnung jener Kanzleikredite gestellt werden. ..Der ©rund dieser Bestimmung des Budget läßt sich auch leicht einsehen; es wird dadurch eine bessere Kontrole über den Verbrauch solcher Gegenstände erzielt und die Anfchaffimgen selbst werden theilweise wenigstens billiger geschehen, weil sie in größern Ouaniitäten vorgenommen werden können.

2) Die in der Rechnung angegebene Nichtverwendung von Fr. 307. 20 ans den D r u c k k o s t e n von R è g l e m e n t e n , O r d o n n a n z e n und F o r m u l a r i e n ist rein fingirt, da in Abtheilung 10 U n v o r h e r g e s e h e n e s -allein Fr. 643, 90 für lithographische Arbeiten anfae-

429 tragen sind, welche, wie andere ähnliche Arbeiten, unter die Rubrik D r u c k k o s t e n hätten gestellt werden follen» Kleinere Pöstchen von Lithographiearbeiten finden sich ferner in der Rubrik lit. n. Unvorgefehenes, Abtheilung 1, und in Abtheilung 9. Allgemeine Verwaltungskosten. Der Kredit für Druckkosten ist daher jedenfalls um mehr al..

Fr. 300 ü b e r s c h r i t t e n worden.

3) Das Budget hatte, außer den beim Personal der Bundeskanzlei, auch sür das Militärdepartement bewilligten Krediten für Gehalte der Angestellten des Obetkriegskommissariats, des Departements und sür Abwart im Ganzen eine Summe von Fr. 12,600 ausgeworfen und die Rechnung daselbst eine Ausgabe von Fr. 12,351. 61 »erzeigt, fo daß sich eine Minderausgabe von Fr. 248. 39 herausstellen würde. Allein, wie bereits oben angedeutet, zeigt sich eine Mehrausgabe für Sekretariatskosten von zusammen Fr. 2,460. 22 hiezu für besondere Liquidationsarbeiten ,, 1,111. 15 zufammen: Fr. 3,571. 37 wozu noch überdieß einige KopiatnraBsgaben gehören, die (ich in den Ausgaben für allgemeine SBerwaltungskosten befinden. Es zeigt sich daher auch hier eine beträchtliche

Büdgetüberschreitung.

4) Diese Büdg"etüberschreitungen können nicht als hinlänglich gerechtfertigt angesehen werden, da ein näherer Nachweis über deren Notwendigkeit fehlt. Der AmtsBericht, welcher übrigens in feinen bezüglichen Aushebungen mit den uns vom Finanzdepartement vorgelegten Nachweisen in Bezug auf die Rubricirung der verschiedenen ' Posten nicht genau übereinstimmt, spricht bei Gelegenheit der Unkosten sör außerordentliche Hülssarbeiten nur im allgemeinen von einer großen Zunahme der Geschäfte bei

430 bem Sekretariat und macht bei einer andern Gelegenheii.

«uf die Masse von lithographifchen und Buchbinderarleiten aufmerksam. Da wir aber die volle Ueberzeugungnicht gewinnen konnten, daß die hier ausgefetzten Kredite auf eine sehr sorgfältige und ökonomifche Weife verwendet worden seien, so vermissen wir eine einläßlichere NachWeisung über diese Büdgetüberschreitnngen.

5) Ueber die Spezialrechnnngen ist zu bemerken, daß einige wenige untergeordnete Belege (z. B. für eine Posttarte und Kurstabelle Fr. 3; für Stahlfedern Fr. 3. 30) fehlen und daß viele Belege vom Departementalchef nicht .cisirt sind. Bezüglich der Rechnungsstellung ist zu wiederholen, daß dieselbe sehr unbefriedigend ist. Ausgaben für ·Sekretariatsanshülfe, Drnckkoften, Anpassungen von Mofcilien, Schreibmaterialien und Büreaugeräthschasten sollen,, sofern sie für die ordentliche Verwaltung verwendet »erden, den bezüglichen, im Budget vorgesehenen Posten angeschrieben, niemals aber unter verschiedene andere .»Rubriken mit andern ungleichartigen Gegenständen vertìjeilt werden.

II. U n t e x x i ch t.

Der Kredit von Fr. 1000 sür die Scharffchützeninfiruktionsschule wurde nicht verwendet.

Jnstruktionspersonal.

Bei Berathung des Budget für 1851 lag ein détaillirter Etat über die Besoldungsskala des von der Eidge« nossenfchaft für die Spezialwaffen aufzustellenden Jnstruktionspersonals vor, in welchem auch die Entschädigungen für Miethpserde bei Jnspektions- und Wiederholungskursen und Reise - und Logisvergütungen aufgenommen worden war. Die Gesammtsumme wurde auf Fr. 64,600. -- 4ödgetirt, und war dahin spezifizirt:

431 Besoldungen der Jnstruftoren des ©enie

der Artillerie der Kavallerie

Fr.

7,600. --

" 37,495. -- .

Zusammen:

" 9,330. -- Fr. 54,425. --

ÜJiiethpferde bei Jnstruktions- und Wieder-

holungsknrsen Fr. 400 Reifevergütungen " 4,000 -Logisvergütnngen an die Offiziere, wo. sie nicht kasernirt werden können .

,, 1,600

©ehalt des Lehrers der KriegsWissenschaft " 1,600 u Zufammen:

Im Büdget angesetzt mit

7,600. --

Fr. 62,025. --

,, 61,000. --

Besoldung der Scharffchützern'nstruktoren ,, 3,600. -- Total: Fr. 64,600. -- Die Verwendung dieser Kredite fand auf folgende .Weife statt: Jnstruktionsperfonal des Genie, der Artillerie und Kavallerie Fr. 52,239. 10 Fouragelieferungen ,, 1,474. 12 ·Sanitätswesen ,, 845. 4.S -Verschiedenes, darunter sür Pferdemiethe

Fr. 1,344, Abschätzung eines Offiziers.Pferdes Fr. 200, Sekretär- und Druckarbeiten, kleinere Anschaffungen .c.

,, 2,897. 21 Fr. 57,455. 8s Bnndesblatt. Jahrg. IY. Bd. II.

29

432

·Besoldung der Scharfschützeninftruktoren Fr. 6,410. 26 Verschiedene....

,, 213. 73 ,, 6,623. 99 Zusammen : Fr. 64,079. 87 Hiezu kommen noch sür einen Fechtap.Parat " 77. 75 Total: Fr« 64,157. 62 Es erzeigt sich sonach bei dem Jnftruktionsperfonal ter Scharfschützen eine Äreditüberschreitmig von Fr. 3,023 9tyn. 99, bei demjenigen der übrigen Spezialwaffen da.gegen eine Ersparniß von Fr. 3,544. 12. Mit Bezug eus die Totalsumme ergibt sich eine Ersparniß von Fr. 442.

IRpn. 38.

In Bezug auf die Rechnungsstellung ist zu bemerken, ·baß in Zukunft die Besoldungen des Jnstruktionspersonals ter einzelnen Schulen auseinander gehalten werden müssen, »eil nicht zugegeben werden kann, daß die Mehrausgabe .bei der einen Schule durch allfällige Ersparnisse einer an-., deru gedeckt werden. Was die Büdgetüberfchreitung bei ·dem (.Bcharfschützeninstruftionspersonal anbelangt, so zeigt ·die ..Rechnung, daß der Oberinjtruktor mit Fr. 2000 und jeder der beiden Unterinstruktoren mit Fr. 1400 besoldet tturden. Zu diesen Fr. 4800 kamen noch Reise- und Logisentschädigungen und die Taggelder von zwei Unters instruktoren und eines Trompeterinstruktors. Jn Zukunft lind die Unierabtheilungen in dem Büdget und in der ·Staatsrechnung in Bezug auf die Bezeichnung in genaue .Uebereinstirnmung zu bringen.

F o r t b i l d u n g s - und Generalstabsschule in

Thun.

Die Biibgetonsa.}e hiesuv Ware« folgen..*:

433 ©etteralftoböschule

gr. 13,000. --

Fortbildungsschule : Besoldung und Verpflegung Fr.

Munition ,, Snstruftionobedürfmsse ,, Uebrige Kosten ,,

21,820. 50 7,000. -- 6,100. -- 17,079. 50 ,,

52,000. --

Zusammen: Fr. 65,000. -- Die Rechnung erzeigt folgendes .Oìesultat: ©eneralstabsabtheilung (Besoldung Fr. 6,183. 50, DienstPferde Fr. 635, Landentschädigung Fr. 45. 10, Jn* ftruktionsbedürfnisse Fr. 332. 25, ..Diverses Fr. 18. 90).

Zusammen Fr. 7,214. 75 Genieabtheilung ,, 6,810. 94 Artillerieabtheilung ,, 25,570. 67 Allgemeine Kosten (darunter Fr. 1,726. 50 für Besoldung und Fr. 169. 60 für Verpflegung) ,, 2,792. 06 Lieferungen von Lebensmitteln und Fourage ,, 9,072. 03 ..Heisevergütung und abermals Besoldung ,, 858. -- Verschiedenes (darunter Pferdemiethzinfe an Privaten Fr. 3,189. 20 und Miethe der Bundespferde Fr. 5,535. --) Fr. 11,124. 62 Zusammen: Fr. 63,443. 07

Nach dieser Zusammenstellung würde sich daher eine Ersparniß von Fr. 1,556. 93 herausstellen.

Bezüglich der Rechnungsstellung ist hier wieder zu in, daß keine gehörige Zusammenstellung der gleich-

434 artigen Posten stattgefunden hat, und daß die Ausgaben für Fourage und Lebensmittel nicht den Posten der einzelneu Abtheilungen beigefchrieben worden sind.

Die Abtheilung : "Reifevergütnngen und Befoldungen" «..ürde zu Vermeidung von Jrrungen richtiger ,, J n f p e k t i o n s k o s t e n " überschrieben und die Unkosten von Fr.646 Rpn. 80, welche für Versuche mit Perkufsionsgranateu verwendet worden sind, der Abtheilung: "Sendungen und K o m m i s s i o n e n " beigeschrieben worden sein.

Die unter der Abtheilung "Verschiedenes" enthaltene Ausgabe von Fr. 579. 88 sür Geschützreparaturen wäre richtiger in .der Abtheilung " A n s c h a f f u n g e n v o n K r i e g s m a t e r i a l " vorgetragen worden, da es nicht eine bloß für jene Schule, fondern eine für Vermehrung refp. Verbesserung des Kriegsmaterials, das auch zu andern Zwecken verwendet wird, gemachte Ausgabe betrifft.

Rekrutennnterricht.

1. Genie.

Bei der Büdgetberathung lagen sehr detaillirte Berechnungen vor, nach welchen sowohl die Sappenr- als die Pontonnierrekruten unterrichtet werden und die Kosten im Ganzen aus Fr. 13,500 steigen sollten. Eine Pontonnierschule sand nun aber nicht statt, und es erklärt sich daher, daß sür diesen Posten der ausgesetzte Kredit nur un= gesähr zur Hälste verwendet wurde.

2. Artillerie und Parktrain.

Nach den Budgetvorlagen sollten in Zürich, Thun, Biere, Aarau und Neuenburg Artillerie- und Trainreïrnten nnd in Luzern, Zürich und Tlwn Parkartillerieund Parktrainrekruten unterrichtet werden. Für die einzelner Schule der ersten Abtheilung wurden Fr. 17,000 bis gr. 20,500, für die Parkartillerierekruten Fr. 8,700 und

435 für die Parktrainrekruten Fr. 6,000 bis Fr. 6,200 b.v rechnet, wozu noch, nach Abzug der von den Kantonen für Benutzung der der Eidgenossenschaft gehörigen Pferde zu leistenden Entschädigung, für Kommissariats- und Jnfpektionskosten Fr. 2,100 gerechnet wurden. Die Gesammt* ausgäbe sollte demnach aus Fr. 109,000 zu stehen kommen. Jn Biere und Luzern sanden nun aber keine Schulen statt. Zieht man daher die auf diese beiden Schulen fallenden Ausgaben nach den oben gegebenen geringsten Ansätzen von Fr. 17,000 und 6,000, zusammen Fr. 23,000 von der Totalsumme von Fr. 109,000 ab, so blieb sür die wirklich abgehaltenen Schulen eine Summe von Fr. 86,000 übrig, welche für dieselben hätte ausreichen , follen. Wir finden aber die wirklichen Ausgaben mit Fr. 92,628. 07 aufgetragen und es ergibt sich daher t'n der Wirklichkeit statt einer Ersparniß von Fr. 16,371. 93, von welcher der Amtsbericht des Bundesrathes spricht, eine Büdgetüberschreitung von zirka 6,628. 07.

Die Kosten der einzelnen Schulen sind in den Nachweisen folgendermaßen angegeben: Schule in Aarau Fr. 21,721. 66

" ,, ,,

" Colombier " Luzern ,, Thun ,, Zürich

" 25,667.65 " 257.70

,, 26,798. 29 " 18,182. 77

Zusammen: Fr. 92,628. 07 Hierüber ist noch Folgendes zu bemerken: 1) Der Grund der nachgewiesenen Büdgetüberschreitung kann jedensalls nicht einer verhältnißmäßig großen

Anzahl der in den Schulen gebildeten Rekruten beigemessen werden, als bei der Büdgetberathung angenommen war. Das Bü&get war nämlich auf 1069 Rekruten be-

436

rechnet, wahrend nur 741, sonach 328 weniger, den Unierricht genossen haben. Wir vermissen auch hier wieder einen entsprechenden Nachweis über die Kostenvermehrung.

2) In den Nachweisen vermissen wir die sehr nothivendige logische Einordnung der verschiedenen Ausgabe·Posten unter bestimmte Kategorien, welche bei allen Schulen die gleichen sein sollen. Ohne einen Aufwand von Zeit, der uns nicht zu Gebote stand, kann daher nicht im Einzelnen berechnet werden, in welchem Verhältniß die verschiedenen Ausgaben in den verschiedenen Schulen zu einander stehen. Sollen aber für die Büdgetberathungen feste Grundlagen und für die Prüfung und Vergleichung der Rechnungen leicht auszumittelnde Anhaltspunkte gewonnen werden, so ifi es für die Zukunft unerläßlich, die Nachweise nach einem bestimmten, für alle Schulen gleichförmigen Schema einzurichten.

3) Die für die Schule in Luzern aufgetragenen Unkosten würden vermnthlich ganz weggefallen sein, wenn zu gehöriger Zeit wahrgenommen worden wäre, daß sie nicht abgehalten werden könne, und wenn in Folge dessen auch die erforderlichen Anordnungen stattgefunden hätten.

3. Kavallerie.

Hier zeigt sich eine Minderausgabe von Fr. 6,717.07, welche ihren Grund wesentlich in dem Umstände findet, daß der h. Stand Waadt keine Rekruten zu instruire« hatte, während bei der Büdgetberathung auf solche Rückficht genommen war.

Die Kosten der einzelnen Schulen betrugen:

3n Aarau ,, Gens ,, Thun ,, Winterthur

Fr.

,, ,, "

10,429.64 2,937. 68 11,851. 41 9,064. 20

Zusammen: Fr. 34,282. 93

457 Ueber das Unbefriedigende der Rechnungsstellung i« den Nachweifen ist hier, wie überhaupt bei allen Schulen,, das Gleiche zu bemerken, was oben bei der Artillerierekrutenfchule erwähnt worden ist.

4. Scharfschützen.

Die bedeutende Büdgetüberschreitung von Fr. 11,511.8t) rührt nicht allein von größerm Konsum an Munition und »ermehrten Einrichtungskosten, wie der Amtsbericht sagt, sondern auch von der stärkern Zahl der instruirten Mannschaft her. Die Budgetvorlagen nahmen nämlich 200 Mann Cadres und 500 Rekruten, zusammen 700 Mann an, während in der Wirklichkeit 177 Mann Eadres und 854 Rekruten, zusammen 1,031 Mann instruirt wurden.

Für Munition wurden statt der büdgetirten Fr. 1,500 Fr. 6,324. 22 in Anspruch genommen.

Die nächste Büdgetberathung wird sich nun immerhin auf eine sicherere Grundlage stützen können, als es bei der frühern, welche noch gar keine Erfahrungen kannte,, der Fall war. Nach den Ergebnissen der im Jahr 1851 abgehaltenen Schule fallen von den Gefammtkosten auf Besoldung und Verpflegung zirka 62 % ,, Munitionsverbrauch " 15 ,, " Bequartierunggkosten " 7 ,, ,, Jnjiruktionsbcdurfnisse ,, 3'/a%.

,, Besamrnlungs- und Entlassungsfosten, zirka 3./2 ,.,.

,, die übrigen Kosten (Gesundheitspflege, Büreankosten, Fuhrleistnngen, Waffen, Landentschädignngen) zirka 9 ,,.

Die Unkosten der einzelnen Schulen sind folgender.-* maßen vorgetragen:

438 Laufanne

Luzern St. Gallen Thun Zürich

Fr. 10,177. 67

,, ,, ,, .

11,734. 1s 7,470.47 6,346. co 5,782. 97

Zusammen: Fr. 41,511. 89 Bildung der Jnstruktoren der Jnfanterie.

· Diese hier vorkommende Büdgetüberfchreitnng von Fr. 5,061. 49 scheint wesentlich dem Umstände beigefchrieben werden zu müssen, daß das Personal der instruirten Mannschaft zahlreicher war, als s. Z. angenommen wurde.

Wiederholungskurse.

1. Genie.

Die verfchiedenen Schulen kosteten: Aarau Fr. 2,192. 35 ·Moudon ,, 3,150. 81

Thun Zürich

,, 2,644. 52 ,, 2,64l. 08

Zusammen: Fr. 10,628. 76 somit Fr. 428. 76 mehr, als das Budget gestattete. Der Amtsbericht gibt als Grund dieser Überschreitung "znfällige Mehrkosten einzelner Accessorie« an. Dagegen muß bemerkt werden, daß die Budgetvorlagen gar feine Rücksicht ans die Jnspekticnskosten genommen haben, welche im Berichtsjahr Fr. 412. 40 betrugen, wonach die lieber.schreitung zum Theil ausgewiesen erscheint. Was die übrigen einzelnen Ausgabeposten der Rechnung anbelangt, so können sie mit den Budgetvorlagen nicht verglichen wer-

den, weil sie nicht gleichartig gebildet sind.

439 2. Artillerie- und Parktrain.

Die Ausgaben vertheifcn sich auf die einzelnen Schulen folgendermaßen : Aarau Fr. 10,497. 23

Bière

" 25,507. 42

Colombier

"

Thun Zürich

4,446. 31

" 21,192. 87 ,, 14,418. 83

Zusammen: Fr. 76,062. 66 und zeigen fonach eine Ersparm'ß von Fr. 9,637. 34.

Das Budget war berechnet auf 1 Batterie 12.= s pfün&erfanouen; 14 Batterien G-" oder 12-Pfü.tderhaubitzen; alles zu 4 Piòcen.

5 Positionekoinpagnien; 2 Parkfoinpagnien ; Stabspersonale, Jnfpektion und Munition (diese im Betrag von Fr. 9OOO).

Jn den Schulen waren nach dem Unterricht anwesend: 13 Batterien 6-Pfünderkanonen; 3 ,, 12*Pfiinderhcn.bitzen; 5 Positionekoinpagnien und 2 Parffornpagnien.

Da di.. Anzahl der in den Schulen befindlichen Batterien und Kompagnien jedenfalls nicht unter der in den Büdgctooilagcn 'enthalten...« steht, die ..ji.jtaiftioiiszett die nämliche war und uns überdieß die nähern Anhaltspunkte zur Vergleichung fehlten, fo sind wir nicht im Falle, genau angeben zu können, worin der Grund der nicht ganz unbedeutenden Erfparniß liegt. Nach einer in dem Amtsben'cht enthaltenen Bemerkung fcheint diese wesentlich dem

440 Umstand beigemessen »erden zu müssen, daß die Fotirage-.

lieferungen nicht mehr durch Lieferanten in Rationen ge* liefert, sondern das Heu an Stücken und der Hafer per Malter und Gewicht wenigstens theitweise angekauft und durch Pferde des Bunde..! geführt wurde. Bei der Festfetzung des nächsten Budget ist jedenfalls auf diese geringere Ausgabe Rücksicht zu nehmen.

·3. Kavallerie.

Die Kosten der einzelnen Kurse betrugen: Jn Aarau Fr. 3,528. 01

,, Biere ,, Freiburg ,, Liestal

,, 11,495.97 ,, 2,671.22 ,, 4,036.93

,, Winterthur

,,

,, Frauenfeld

,, 3,570. 15

,, ©t. Gallen ,, Thun

,, 3,152. 54 " 10,804. 70 9,355. 43

Zusammen: Fr. 48,614. 95

Es zeigt sich fonach auch hier eine Ersparniß,, und gwar im Betrage von Fr. 8,385. 05.

Die Kurse haben die 23 Kompagnien, wie es vorgefehen war, mitgemacht. ..Bezüglich der Ursache der geringem Slusgabe müssen wir ans die oben bei den Artilleriercieder-holnngskurfen enthaltenen Aushebungen verweisen. Die künftige Büdgetberathung wird auch hier die Kostenver« minderung nicht unberücksichtigt lassen. Schließlich bemerken wir noch, daß die für Pferdeabschatzungen ausgegebene Summe um zirka Fr. 300 unter der hiefür ausgefetzten Summe von Fr. 4,400 geblieben ist. Wenn feither die früher laut gewefenen Klagen, daß bei Pferdeobschatzungen nicht der entsprechende Minderwerth den ...Reitern vergütet worden sei, verstummt sind, so halten

441 wir dieses Resultat nicht allein in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bejug auf die Dualität der Pferde und die Art der Ertheilung des Unterrichtes für kein ungün-

fiiges.

Instruktion des Medizinalpersonals.

(Ohne Bemerkung.)

I n s p e k t i o n e n der J n s a n t e r i e und Scharsschützen.

Von der im Budget ausgeworfenen Summe von Fr. 10,000 wurden nur Fr. 5,806. 30 verwendet, was bei der Feststellung des nächsten Budgets zu bfrücksich-

tigen ist.

Pserderationsentfchädigung an den Inspektor der Artillerie, der Kavallerie, der Scharfschützen und die 11 Jnspektoren der Jnfanterie.

s Nach der bezuglichen Bemerkung des Bundesrathes ist diefer Posten um Fr. 667 überstiegen worden, weil zur Zeit keine Pferderationen für die Obersten (refp. Jnspek.toren) der Kavallerie und der Scharffchützen berechnet «..orden seien.

Der Grund dieser regelmäßigen Entschädigung von ·Pferderationen, welche einem Jnspektor jährlich die fixe ·Summe von Fr. 365 einträgt, statt partieller Entfchädigung und für jede Dienstleistung, liegt, nach unferm Dafürhalten, nicht fowohl in einer Erleichterung der Ausgaben für die Staatskasse, als vielmehr in der Absicht,

es jedem diefer eidgenössischen Stabsoffiziere möglich zu ·machen, ein für den Dienst zugerittenes, eigenes und daher jeden Augenblick disponibles Reitpferd zu halten. Jnfofern das die Absicht dieser Ausgabe ist, müssen n>i.r

-442 der Ansicht fein, der Bundesrath habe alle Jnfpektoren, welche jene Pferderationen beziehen, ohne indessen ein eigenes Reitpferd zu halten, einzuladen, sich ·ein solches anzuschaffen.

'Unterstützungen an Offiziere im Sluslande.

Unrichtiger Weisesind die dem HerrnArtilleriemajor Herzog vergüteten Auslagen, wegen einer Reife nach Straßburg, zum Zweck der Besichtigung der dortigen Stückgießerei und Benutzung seiner daherigen Wahrnehmungen sür die Gießerei in Aarau in diese Rubrik gebracht worden. Sie würden richtiger in diejenige über " K o m m i s s i o n e n und S e n d u n g e n " zu stehen kommen. Die hier allein in Betracht fallende Ausgabe betrifft daher bloß die dem .Herrn Otto Reinert von Solothurn verabreichten Fr. 600 für Reife und Aufenthalt in Algerien.

III. T r i g o n o m e t r i s c h e A r b e i t e n .

(Keine Bemerkung...)

ÏV.

Kr i egsgeräthschaften. Mobilie« und M a g a z i n e .

Von den hier ausgeworfenen Krediten ist derjenige über Anschaffung von A m b ü l a n c e e r g ä n z n n g u n d S p i t a l e f f e k t en von Fr. 9,000 gar nicht in Anspruch .genommen und an demjenigen über K r i e g s r a k e t e n

von Fr. 3,000 nur Fr. 526. 08, fonach Fr. 2,473.92

weniger vaiventit:. .DovDeu. Bei allen übrigen dagegen haben Ueberfchreitnngen stattgefunden.

Bezüglich der Rechnnngsstellnng ist fehr zu tadeln, daß hier wieder auf eine ganz willkürliche Weife gleichartige Ausgaben unter verschiedene Rubriken gebracht worden sind. So finden sich z. B. in der Abtheilnng U n t e r -

443 h a l t des K r i e g s m a t e r i a l s bie'Kosten für Umguß

einer langen Haubitze mit Fr. 782. 40 und für Ansrüstung von Kriegsfuhrwerken mit Fr. 650. 70 aufgetragen, während in der Abtheilung A n s c h a f f u n g von K r i e g s m a t e r i a l hinwieder für Umguß einer 24-PfünderHaubitze Fr. 739. 29 und für 4 Caissons fammt Ansrüstung Fr. 1,704 vorkommen. Alle solche Ausgaben sind

in Zukunst in die gleiche Rubrik, und zwar in die letztgenannte, zu stellen, dagegen aus dieser kleinere Reparaturarbeiten und Aehnliches zu entfernen und der erster« einzuverleiben. Es ist sonst unmöglich, einen leichten Ueber-

blick über die Verwendung der bewilligten Kredite zu gewinnen.

Um nachzuweisen, in welchem .Sinne das Budget die Abtheilung A n s c h a f f u n g von K r i e g s m a t e r i a l verstanden wissen wollte, geben wir die s. Z. vorgelegene Detailberechnung und stellen sie zugleich mit den entsprechenden Ausgabeposten der Rechnung zusammen: Budget.

Geschützröhren

. .Fr.

16,500 -

Rechnung.

Fr.

32,774.49

Laffeten mit Ausrüstung 9,600-- i f g 75,9 9O755 54 Eaissons mit Ausrüstung 10,150 -- j ' ~ '

Munition 12,523. -- Kriegsbrückenmaterial 2,000. --

8,789.37 1,592. 51

Trainpferdgeschirr 3,600. -- Untersuche- und Ucber-

3,376. --

nahmskosten

500. --

--. --

Transportkosten 1,000. -- Unvorgesehenes 127.-- Verschiedene kleinere Anschaffungen und Reparaturen --. --

740. 35 --.-- 1,063. 17

56,000. --

69,091. 53

444 3m obigen Ausgeben sur Geschützrohren,, durch welche die Büdaetüberschreitung wesentlich veranlaßt worden ifl, 'finden sich: a. für 6 Stücke 6-Psünderkanonen und 4 Stücke 24Pfünderhaubitzen, welche in Lüttich gegossen wurden, Fr. 32,035. 20 b. für Umgießen einer 24-Csünderhaubiçe ,, 739. 29 Zusammen: Fr. 32,774. 49 Hiezu sind noch zu zählen die oben «wähnten, in der Rubrik ,,Fortbildun gsschuleu" enthaltenen Umgiegungsïofien für eine Hanbice von ,, 579. 88 iind die in der Rubrik ,,Unterhalt des K r i e g s m a t e r i a l s " für den gleichen Zweck vorgetragene Ausgabe von ,, 782. 40 so daß sich die Gesammtaus gabe für ®efchützröhren beläuft aus Fr. 34,136. 77 «der auf Fr. 17,636. 77 mehr alo ursprünglich dafür berechnet worden war.

...Der -..Bundesrath hat nun zwar unterm 15. März 1851 dem Militärdepartement zum Zweck der Ausführung des mit der konigl. Gießerei in Lüttich entworfenen Vertrages für den Guß jener 10 Stücke einen Nachtragskredit von Fr. 18,500 bewilligt, und es mag auch die bedeutendere Ausgabe auf diesem Posten durch die Umstände materiell gerechtfertigt sein; wir mußten aber doch auf das Sach»erhältniß aufmerkfam machen, da die Räthe bis dahin zu dieser Büdgetüberschreitung keine Vollmacht ercheilt hatten.

Ueber die aufgenommenen Jnventarien erlauben wir ·uns folgende Bemerkungen. Es fehlt bei den angeschafften

445 Mobilie« und Äriegögeräthschaften eine individuelle Se* zeichnung der angeschafften und abgegangenen Mobilien, z. B. bei Stühlen, Tischen, Geschützen wird nur die Zahl angegeben; eine wirksame und fruchtbare Kontrolle über Ab- und Zugang kann nur in individueller Bezeichnung gefunden werden. Es ist nicht gleich, ob 4 Stühle oder Tische von dieser oder jener Dualität in Abgang oder in den Zuschlag kommen. Beim Zerspringen der Kanonen kömmt vollends gar nichts in Abgang oder Zuschlag, es muß in der Rechnung hie und da der Ersatz in den Umgießungskosten erkannt worden. Wenn schon hier das Metall die Hauptsache ist, so sind solche Geschüce immerhin nicht von ganz gleichem Werth und jede.,;! derselben sollte im Inventar eine .Spezialbezeichnung oder eine Nummer haben. Wir erwarten in der folgenden Rechnung aber diese Anregung eine Berichterstattung.

Die Erhöhung der M a g a z i n u n k o s t e n wird zum .Theil durch die Anlegung eigener Hafermagazine veranlaßt worden sein.

Was endlich den A n k a u f von W e r k e n anbelangt, so können wir die, wenn auch unbedeutende Büdgetüberfchreitung schon deßhalb nicht mit Stillschweigen übergehen,, weil einestheilö auch in andern Abtheilungen literarische .Anschaffungen vorgekommen sind, welche alle aus diesen K r e d i t hätten genommen werden sollen, und weil es uns anderntheilö unpassend erscheint, wenn Kupferstiche und Sehnliches zu Zimmerverzierungen daraus angeschafft werden.

V. F e s t u n g s w e r k e .

Hier haben wir zu tadeln, daß über die für die Arbeiten bei den Festungswerken in St. Moriz und Gondo ·cerwendeten Fr. 5,889. 03 statt einer .Spezialrechnung bloße Empfangsbescheinigungen für successive empfangene

·Summen ohne nähere Angabe über deren Verwendung vorgelegt worden sind. Mit Ende des Rechnungsjahres hätten die Rechnungen, so weit sie in dasselbe sallen, abgeschlossen werden sollen, wenn auch die Arbeiten noch nicht ganz vollendet gewesen sein mögen. Ebenso verhält es sich mit den Rechnungen über die Bauten am Polygon.

VI. S e n d u n g e n u n d K o m m i s s i o n e n u n d Versuche mit Handfeuerwaffen.

Das Budget hatte im Ganzen Fr. 4,000 bewilligt.

...Bon diesen wurden Fr. 1,739. 27 für Versuche mit Handseuerwassen verwendet. Was die Ausgaben für Senduns gen und Kommissionen anbelangt, fo finden sich verschiedene hieher gehörige Posten in andern Abtheilungen..

Außer den oben bei der a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g angegebenen Unkosten sür eine Inspektionsreise nach Zürich von Fr. 54.25 und der in der Rubrik " U n t e r f i ü t z u n g e n f ü r O f f i z i e r e i m A u s l a n d " enthaltenen Summe von Fr. 116. 75 gehören hieher die Reiselosten desHrn.Wurstemberger nach Freiburg von Fr.16.50,, die in der Rubrik " F o r t b i l d u n g s s c h u l e " enthaltene ·Ausgabe von Fr. 646.80, diejenigen der Herren WurstemBerger und Dr. Flügel nach Straßburg, im Betrag von gr. 192. 55, und die Redaktions- und Ueberfetzungskosten für das Militärstrafgesetzbuch, im Betrage von Fr. 571,, welch' beide letztern Posten in der Rubrik ,,U n v org e s e h e n e s " untergebracht worden sind. Insofern auch die Schießverfuche und Pulverproben hieher gehören, hätten nicht bloß die 3 hier aufgeführten Posten von zulammen Fr. 58. 20 hier aufgetragen werden folle«, fondern auch die in der Abtheilung ,, U n v o r g e s e h e n e s " '

befindlichen Fr. 1,000 sür Pulverproben bei Geschütz-.

-rohren. Mit welchem Rechte der Posten Sattlerarbeit

447 Fr. 5. 20 hieher gestellt worden ist, fehen wir nicht ein.

Zieht man den letztgenannten Posten von der in der Rechnung enthaltenen Summe ab, zählt aber zu letzterer die angeführten, hieher gehörigen Posten, so ergibt sich in dieser Abtheilung statt einer Büdgetüberschreitung von bloß Fr. 531. 47, wie die gedruckte Rechs, ng zeigt, eine solche

von Fr. 3,124. 12.

VII. D r u ck k o st e n.

(Ohne Bemerkung.)

VllI. G e r i ch t s k o st e n.

(Ohne Bemerkung.)

IX. A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g s k o s t e n .

Ueber Ziffer VIll und IX ist bereits oben das Nöthige gesagt worden. Die Gerichtskosten sind für Verpflegung von Militärsträflingen in Schaffhausen verwendet worden.

X. U n v o r g e s e h e n e s .

Die Rechnung enthält hierüber nur die Gefammtsumme von Fr. 64,953. 86. Sie theilt sich jedoch in zwei Abtheilungen, von weichen die eine mit Fr. 20,246. 96 auf verschiedene angeblich unvorgefehene Ausgaben fällt, die andere dagegen mit Fr. 44,706. 90 lediglich die Ausgaben für die von dem Bunde angekauften Dienstpferde beschlägt.

a- Verschiedenes.

Wenn auch das Budget keinen Ansatz hiefür enthalten hat, so ist es doch begreiflich, daß bei einer so ansgedehnten Administration nnvorgesehene Ausgaben, welche sich unter die festgestellten Anfätze nicht subsummiren lassen, vorkommen. Allein wir finden es tadelnswerth, daß Aus.gaben, für welche bestimmte Kredite bewilligt worden sind, in folchen Rubriken untergebracht werden, «
30

448 es beinahe den Anschein gewinnen will, .einzelne BudgetÜberschreitungen zu verdecken. Es ist bisher schon hinlänglich darauf verwiesen worden, wie viele einzelne Posten unrichtig in diese Abtheilung verfetzt worden sind. Die nicht hieljer gehörigen sind: a. die in der ersten Abtheilnng erwähnten Ausgaben

für Lithographiekosten, Mobilie« und Büreaubedürfnisse Fr. 1,009.37 b. die Redaktions- und Uebersetzungs-

"

571. --

c. Reisekosten für eine Sendung nach Freiburg ,, d. Reisekosten für eine Sendung nach

kosten desMilitärstrafgesetzbuches

16. 50

"

192.55

e. Pulverproben ,, Hiezu kommen ferner die Ausgaben für Besorgung der Hasworrätt.e, welche richtiger den M a g a z i n f o st en hätten beigeschrieben werden sollen, mit ,,

Straßburg

1,000. --

141. 20

Zufammen: Fr. 2,930. 62 Die Summe der wirklich hieher gehörigen Ausgaben reduzirt sich daher aus Fr. 17,316. 34.

Was einzelne der hieher gehörigen Posten anbelangt, so hoffen wir einmal annehmen zu dürfen, daß in Zukunft die Schulrechnungen beförderlicher abgeschlossen werden, als es bei denjenigen von Laufanne und Winterthur aus den Jahren 1849 und 1850 der Fall war, so daß solche Nachträge für die Folge vermieden werden. Wenn ferner nachträgliche Vergütungen, wie diejenige an den Obersten der Kavallerie von Fr. 420 in Rechnung gestellt werden, sollte deutlicher angegeben werden, für welche Leistungen sie stattgefunden haben. Ueber die an das Finanzbepar-

449 tement des Kantons Luzern gemachte Rückvergütung von Fr. 5,210. 98, für Weinfpenden an die eidgen. Truppen nach dem Einmarsch in Lnzern im Jahr 1847, bemerken wir endlich, daß dieselbe ursprünglich ans die Stadt Luzern angewiesen war, auf erfolgte Reklamation .aber vom Bundesrath durch Schlußnahme vom 19. Juni 1851 aus der Bundeskasse bezahlt und auf die Sonderbundskriegskostenrechnung gestellt worden ist.

b. U n t e r h a l t der B u n d e s p f e r d e .

Der Amtsbericht schildert die Einrichtung, nach welcher der Bund eigene Pferde für die Schulen hält, als sehr vorteilhaft und verweist auf einen Nettogewinn von Fr. 9,385. 15, welcher sich dabei für die Staatskasse herausgestellt habe.

Die Spezialrechnung erzeigt hierüber folgende Ausgabeposten: Vergütung an die Staatskasse für ein umgestandene....'

Pferd

Fr.

352. --

BeforgungskostenderPferde" 2,478. 27

Ausgaben für Fourage

,, 7,411. 16

Verschiedene Kosten (Transport, Schatznngen, Kurkosten je.)

,,

826. 12

Fr. 11,067.55

Pserdekapitalkonto (Ankauf von Pferden) ,, Für Ankauf von Heu in das Fouragemagazin Thun ,, 9,591. 40 Für Ankauf von Hafer in d.FouragemagazinThun " 17,190. 01 Für ' Ankauf von Stroh, Transport von Fourage

und Abladen

4l1.96

6,445. 98

" 27,193. 37 Fr. 44,706. 9o

450 Wir erwarten, daß fich diese Einrichtung auch in Zukunft als vortheilhaft zeigen »«de und sehen uns zu feinen weitern Bemerkungen veranlaßt.

Am Schlüsse unserer Berichterstattung über die Militäransgabenrechnungen angelangt, sehen wir uns zu folgenden Anträgen veranlaßt: I. Aße auf die allgemeine Militärverwaltung bezüglichen Ausgaben find in Zukunft unter einer gemeinsamen 'pauptabtheilung in folgenden Unterabtheilungen zusammen zustellen: 1. Allgemeine Verwaltung.

a) Gehalte und Taggelder der Angestellten des Deparlementes und des Kiegskommissariats (litt, a bis h der Rechnung).

b) Taggelder des Chefs des Geniewesens u. s. w.

(Hit. i--m der Rechnung).

c) Druckkosten.

d) Kommissionen und Sendungen.

Die bisherige Abtheilung: a l l g e m e i n e V e r w a l tu n g ist in Zukunft ganz wegzulassen. Die hier allein in Betracht kommenden kleinern Auslagen für Zimmerreinignng und kleinere Reparaturen können als "Verîchiedenes" der Abtheilung a beigeschrieben werden. In dieser Abtheilung a find ferner auch alle außerordent* lichen Ausgaben für Sekretariatsanshülfe vorzutragen.

Besondere Ausgaben für Anschaffung von Schreibmaterialien, anderer Büreaubedürfnisse und Möbeln find auf die bei der Bundeskanzlei ausgeworfenen Kredite zu nehmen und durch die Bundeskanzlei zu verrechnen.

H. Die Kosten des Infiruktionspersonals des Genie, der Artillerie und Kavallerie sind gesondert ausjuführen.

451 In. Die Rechnungen der ;Militärschulen find nach einem für alle Schulen übereinstimmenden Schema aus.zustellen und alle einzelnen gleichartigen Ausgaben unter die aufgestellten Hauptrubriken zu fubfummiren, so daß also z. B. in einer Schule die Ausgaben für Besoldung, .Jourageje. nicht unter verschiedenen Posten aufgetragen werden dürfen.

IV. Diejenigen Jnfpektoren, welche die Pferderationsentfchädignng beziehen , aber kein eigenes für den Dienst zugerittenes Reitpferd befitzen, sind eingeladen, ein folches zu halten.

V. Alle Ausgaben sind forgfältig unter diejenigen Kredite zu stellen, welche das Budget bewilligt hat, und in die Rubrik U n v o r h e r g e s e h e n e s dürfen daher nur folche Ausgaben gestellt werden, welche sich unter keinen Büdgetposten fubfummiren lassen.

VI. Der Bundesrath wird .eingeladen zu untersuchen, ob es in okonomifcher Hinsicht nicht vortheil.hafter wäre, wenn in Zukunft in Thun ein beständiges, dem Oberkriegskommissär auf passende .Weise untergeordnetes K r i e g s k o m m i s s a r i a t mit fixer B e.soldung errichtet würde.

K. .jinanjdc.'.-avtcmstit.

Die ausbezahlten fixen Gehalte gehen mit dem Voranschlag konform; dagegen erfcheinen für die Verwal* tungskosten der Kapitalien und Liegenschaften gr. 2806. 78 in der Rechnung, während das Budget hiefür nur >5r. 1500 bewilligte. Unter diefen Ausgaben erscheinen die Banken von Bern, Basel und Zürich mit Fr.546.61 Depositengebühren sür die daselbst ausbewahrten Schuldtitcl. gerner die Kosten für die Vericaltung der schon im Mai 1851 verkauften Liegenfchaft in Rapperfchwöl,

452 im Betrage von Fr. 1582. 13, worunter namentlich für ein übliches Abendessen nebst Trunke für den Gemeinderath in Rapperfchwyl, bei Anlaß der Kauffertigung, mit Fr. 22 erscheinen.

Wenn auch die Eidgenossenschaft, ohne den Zinsverlust in Anschlag zu bringen, bei diesem Heimwesen Fr. 14,000 einbüßte, so lag dennoch der Verkauf im Interesse des Fiskus, weil sonst die Verwaltungskosten das Kapital aufgezehrt hätten; denn in den letzten drei Iahren find an solchen Kosten nicht weniger als Fr. 3559.85 eingebüßt.] worden.

Als fernere Verwaltungskoften der Kapitalien erscheinen gr. 222 für Bewachung der Staatskasse; gr. 229. 69 Verwaltung der Allmend in Thun, und Fr. 226. 35 für Betreibungskosten je.

Für Revifionsarbeiten waren im Voranschlag Fr. 1600 ausgeworfen, dagegen Fr. 2070 verwendet worden; und zwar für Revision der Militärrechnungen Fr. 715. 60, Post- und Zollrechnungen Fr. 1355. Wenn zwar diese Ausgabe etwas hoch erscheinen mag, so dürfte es dennoch im Interesse der Verwaltung liegen, wenn auch in Zukunft die Revifion auf ähnliche Weise beibehalten würde.

Für Unvorhergesehenes war im Budget nichts angesetzt; ausgegeben wurden gr. 1200, Gratifikation an den Staatskaffier und Staatsbuchhalter, von je gr. 600.

Ueber diese Kreditüberschreitung, so wie über alle übrigen, wird der Bundesrath nachträglich die Sanktion der Bundesversammlung einholen. Im Uebrigen bestä~tigcn wir das vom Bundesrathe in seinem Amtsberichte Gesagte, nämlich: "daß in Zukunft solche (..Oratififationeu vermieden werden mochten."

453 Zu weiter« Bemerkungen über Lit. D, ginanzdepartement, sehen wir uns nicht veranlaßt.

E. .fxmfcd - und Zolldepartemtent.

Es find verausgabt : a. für Gehalte Fr. 9,100. --

>. j " ?'Experten ··"*! je. /\ -- ,, 5,977.30 (n

gr. 15,077. 30 Der Voranschlag hat nur enthalten : ,, 12,700. -- Also Ueberschreitung : Fr. 2,377. 30 Der

Nachweis

(Fol. 136).

im Bericht des Bundesrathes

Zu b. "Reisen je." enthält in Nr. 3 als Ausgabe sür einen dritten Kopisten und für proviforifche Aushülfe im Revifionsbüreau nur Fr. 1645. 76, während dafür verausgabt wurden Fr. 2443. 19.

F. Post- und Bande.partement.

(Ohne Bemerkung. ) G. Jufîi}- nnd Polizeidepartement.

(Ohne Bemerkung. )

IV. Abschnitt.

Regalien und Verwaltungen.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

Die Gefammtausgabe beträgt Fr. 2,146,132. 92 Der Voranschlag berechnete

" 2,187,000. --

Weniger Ausgaben : gr.

40,868. 08

454 Bei einzelnen Rubriken ist indessen der Voranschlag überschritten, als : a. G e h a l t e bei den

Zollstätten

.

. Fr. 5,201.15

b. Materialanschaffun -

gen

...

" 8,259.33

c. Schneebruchkosten . ,, 5,216. 13

Fr. 17,676.61

Zu a. Der Nachweis des Bundesrathes Fol. 137 erwähnt zwar eine Ersparniß von gr. 2783. 43 auf den Gehalten im Allgemeinen, weil auch auf jenen der Zolldirektionen gr. 6984. 58 weniger ausgegeben worden; allein nach dem Grundsatze, daß die für den einen Posten bewilligten und nicht verwendeten Kredite -deßhalb nicht für andere Posten als bewilligt anznfehen sind, stellt sich die oben gezeigte Ueberschreitung der Gehalte für Zollstätten-Angestellte heraus. Zur Rechtfertigung dieser Ueberschreilung wird auf den Geschäftsbericht verwiesen, wo auf Fol. 173 je. gezeigt ist, da§ in Folge der Aufstellung der VI. Zolldirektion eine namhafte Vermehrung der Nebenzollstätten stattgefunden K. Je.

(Fol.174.) Im Ganzen wurden 30 neue Zollstätten errichtet.

Die Unterfnchung der Rechnungen zeigt ferner, daß die Ersparniß auf den Gehalten der ordentlichen Angestellten durch Ausgaben für p r o v i f o r i f c h e Angestellte aufgewogen wird, welch' letztere Ausgabe theils unter der Rubrik "Bürcaukoften" , theils unter jener "Unvorhergefehenes" verrechnet wird.

,

Zu h. M a t e r i a l . Der Nachweis im Bericht des Bundesrathes giebt die Mehrausgabe irrig zu.Fr. 5152.68 an. Auch hier ist auf den Geschäftsbericht Fol. 178 je.

.zu verweisen.

455 Die Bekleidung und Bewaffnung von 17 neu auf...

gestellten Grenzwächtern, Anschaffungen für 30 neue Zollftättcn rechtfertigen zur Genüge diefe Ueberschreitung des Voranfchlaßs, und zwar um fo mehr, als ein großer Theil des Materials bleibenden Werth hat und zur Vermehrung des Mobilieninventars beiträgt.

Zu c. (Schneebruchkosten.) Die Nothwendigkeit, die Gotthardftrajje jederzeit offen zu halten, steigert das Maß diefer Ausgabe je nach dem Schneefall, welcher durch keinen Voranschlag zum voraus bestimmt werden kann.

Im Nachweis des Bundesrathes wird bei ,,E. Gränzschutz" irrig eine Ueberfchreitung de.3 Voranschlags angegeben, da im Gegentheil eine Ersparnijj von Fr.5152.68

fich zeigt.

Unter der Rubrik "Unvorhergesehenes" find die hauptsächlichsten Posten:

a. Ankauf eines Haufes in Fahy und eines Bauplaizcs in $>erlp . . . gr. 5,901. 21 b. Neubauten in Perly und Vireloup, Baureparationen in verfchiedenen Zollftätten und Bei-

träge für folche an Kantone .

c. Zollrückvergütungen .

.

d. Auehülfe für Büreauarbeiten,

,, 13,998. 88 ,, 6,387. 60

Münzfortirung, Entschädigun-

gen sür Extragränzwachtdienste, Spetterlöhne u. s. w. .

.

e. Prozeßkosten, Entschädigungen

,,

2,605. 30

laut Urtheil . . . . , , 1,65l. 55 f. Verschiedenes

,, Zusammen :

639. 22

Fr. 31,183. 76

456 Zu a. und b. Mit Beziehung auf die bezüglichen

Angaben des Geschäftsberichts Fol. 174 hat fich die Kommisfion von der Notwendigkeit dieser Ankäufe und Bauten überzeugt und findet fich dießfalls, so wie in Betreff der übrigen Posten, auch abgesehen davon, daß der Voranschlag hier nicht überschritten worden, zu keiner Bemerkung veranlaßt.

Betreffend die Form der Rechnung, so ijî den letztjährigen bezüglichen Beschlüssen nachgekommen worden und es ist als ein durch den Drang der Geschäfte entfchuldbares Versehen anzunehmen, wenn ausnahmsweise fremdartige Posten unter eine nicht passende Rubrik gebracht find.

Noch ist herauszuheben, daß bezüglich der Anschaffungen von Material, ...Büreaubedürfnisscn u. dgl. nicht überall das Visum des betreffenden Zolldirektors ans den Rechnungsbelegen vorhanden; vielmehr kommt dieses nur ausnahmsweise .im IV. Zollbezirke vor.

Es ist zu gewärtigen, daß in Zukunft dafür gesorgt werde, daß keine Rechnungen für Anschaffungen u. dgl.

ohne die vorherige erforderliche Gutheifung zur Zahlung gewiesen werden.

Die Rechnung erzeigt eine Ausgabe von

Im Budget waren bewilligt

Fr. 4,430. 04 ,, 2,540. --

Mehrausgabe: Fr. 1,890. 04 Unter diefen Ausgaben erscheinen Fr. 1371. 36 für Anschaffung von ...Büchern aus der Grenus-Verlassenschaft und Beitrag zum Grenus - Denkmal. Ferner Fr. 406. 58 für Münzetnis-Gefchenke. In wie fern, außer den fremden Regierungen, nur Solche, die fich

457 um das Münzwesen verdient gemacht haben, Etuis erhalten haben, ist aus den Rechnungen nicht erfichtlich.

Der Geldverlust von Fr. 445 ist spezifizirt und monatweise geordnet ausgewiesen.

Weitere Bemerkungen haben wir keine zu machen.

B. P o s t v e r w a l t u n g .

Die Ausgaben des Post- und Baudepartements haben die Summe von . . . Fr. 30,897. 37 erreicht, während der Büdgetansaz dafür nur ,, 17,400. -- betrug; also eine Mehrausgabe von Fr. 13,497. 37 die durch die Unkosten und außerordentlichen Honorare gerechtfertigt wird, die den fremden, zum Studium und zur Prüfung der in der Schweiz zu erbauenden Eisenbahnen herbeigerufenen Ingenieuren vergütet wurden.

Die Ausgaben der Postverwaltung erreichen die Summe von .

.

.

. Fr. 3,211,104. 78V2

Der Voranfchlag im Budget von 1851 betrug . ,, 3,033,000. -- Mehrbetrag: gr.

178,104. 78V2

Diese Differenz beruht a. auf Kosten für Postbüreaur und Depots

Fr. 17,571. 86 b. ,, c. ,,

d. ,,

,, "

,,

" Kondukteure ,, Bureaux

,, 616. 59 ,, 10,583. 25

e. ,, f. "

,, "

,, Transport " Verschiedenes

,, 108,544. 69'/2 ,, 11,966. 98

,, Poftmaterial

,, 55,052.31

Fr. 204,335. 68
458 transport : gr. 204,335. 68-/2 Dafür aehen ab für unter dem Büdgetvoranschlag gebliebene Disferenzen: a. auf den Kosten für die Gene. raldirektion . Fr. 3,102. 85 h. auf den Kosten für die Areis.post.oi rektionen . ,, 10,254. 38 c. auf denjeni-g en für Ko mmissäre und Reifekoften . ,, 3,894. 90 d. auf denjenigen für Klei-

dung .

. ,,

5,478. 08

e. auf denjenigen für Bauten .

. ,, 3,500. 69 ,,

26,230. 90

Gleich jenfeitiger Summe : Fr. 178,104. 78'/z

Obige Differenzen find im Berichte des Bundesraths aus einander g«sezt; die übrigen rechtfertigen fich folgen* dermaßen :

1) Diejenigen auf den Postbureaux- und Depotskosten, durch die verhältnißmäßige Vermehrung dieser Bureaux und Depots ; 2) diejenigen auf den Büreaurkosten durch eine Vermehrung von Zirkularen, Verzeichnissen, Formulareu und Drukfachen, welche in Folge der Einführung

459 des neuen Münzfystems und des neuen Posttarcngesezes nothwendig wurden; 3) diejenigen auf dem Postmaterial , sowol durch die Vermehrung der Unterhaltskofien dieses Materials, als auch durch den Bau von 32 neuen Wagen (zwei ma)r als im vorigen Iahre) und durch die Möblirung der Lofalitäten der Generaldirektion, die früher von der Stadt Bern besorgt wurde ; 4) diejenigen endlich auf den .îransportkosten und auf verschiedenen Gegenständen durch die Vermehrung der Zahl der Postkurse, die Vervollkommnungen im Dienste und die entsprechenden Einnahmen.

Es muß jedoch anerkannt werden, daß, wie bedeutend auch die Ersparnisse sein mögen, die hinsichtlich der Büreaurkosten während der vorjährigen Verwaltung erzielt wurden, diese Kosten im Allgemeinen immerhin noch allzu beträchtlich find. Die Kommission anerkennt daher, in Uebereinstimmung mit der Anficht des Bundesraths, welche in seiner Botschaft ausgesprochen wird,

daß hinsichtlich dieser Ausgaben, welche in gewissen Büreaur ohne Rükfichtsnahme auf die Preise und ohne Ausschreibung vorkommen, mit allzu großer Leichtigkeit gemacht werden, fich noch weitere Ersparnisse erzielen lassen.

Der Abschnitt über die Generalausgaben hat übrigens der Kommisfion zu folgenden Bemerkungen Veranlassung gegeben : Sechs Wagen wurden von der Administration in Syon bestellt. Die Kommisfion ist weit entfernt, solche im Auslande gemachten Bestellungen zu tadeln, die so-

460 wol zur Befchassung von Modellen, als auch zur Vergewisserung, ob keine Ersparnisse auf den Preifen zu erzielen seien, von Nuzen sein können; aber sie wünscht dennoch, daß die Zahl dieser Bestellungen sehr beschränkt werde und daß die Administration immer, so viel als möglich, der einheimischen Industrie für die Erstellung der Wagen, sogar bei einer wirklichen Preisverschiedenheit, den Vorzug gebe.

In Betreff der Reparaturen und des Unterhalts des Materials hält die Kommission für passend, dieselbe Empfehlung in dieser Hinficht an die Verwaltung zu erlassen, wie dieß bei Gelegenheit des Geschäftsberichts von 1850 geschah, nämlich, den Ausgaben dieser Art, die sehr weit gehen, eine ganz besondere Ausmerksamkeit zu widmen und sich die Gewißheit zu verschaffen, daß diese Arbeiten überall dem geschikteften und billigsten Arbeiter übergeben werden.

In Bafel liegt Der Kreispostdirektion eine Gemeindetaxe ob und der Generaldirektion in Bern werden Militäreinquartirungen auferlegt. Es fchien der Kommiffion hinsichtlich diefcr, der Eidgenossenfchaft (.ufgebürdeten Lasten, ein Mißbrauch zu herrschen und die Verwaltung sollte eingeladen werden zu prüfen, ob die erwähnten Verpflichtungen nicht widerrechtlich den eidgenöffifchen Posten auferlegt find.

Beim Abfchlusse dieses Berichts über die Posten und öffentlichen Arbeiten beantragt die Kommission: 1) Es sei die früher von der Bundesversammlung angenommene Bestimmung, betreffend die Führung der Kassenbücher der verschiedenen Postkreife, nach Rubriken für jede Haupteinnahme oder Hauptausgabe in diefem

461 Sinne zu modifiziren, daß diese Bücher in Zukunst einfacher, jedoch regelmäßig geführt werden follen und so, daß zu jeder Zeit über den Stand der Kasse Rechenfchaft gegeben werden kann.

2) Es sei der Bundesrath einzuladen, dafür zu folgen, daß in jedem Hauptbüreau der Poftverwrntung ein Briefkopierbuch gehalten werde, in welches alle Missionen oder Schreiben von einiger Wichtigkeit in extenso und die übrigen im A u s z u g kopirt werden.

3) Es fei der von der Postverwaltung angenommene Grundsatz, in Betreff eines gleichförmigen Rabatts oder einer Abschreibung von 10 % für Minderwerth, welche alljährlich auf das Inventar des Poftmaterials gebracht wird, in der Weise zu modifiziren, daß das jedes Iahr anzufertigende Inventar über die Wagen je., welche der Eidgenossenschaft angehören, auf dem in Folge stattgefundener Schäzung eines jeden dieser Wagen fich ergebenen wahren Werthe beruhe.

@enetalrechnnng und .Sermogensstatue.

Dieser erzeigt : gr. a. W.

a) an Immobilien, b) angelegten Kapitalien, c) Outhaben und Vorschüssen, d) Mobilien und e) Kassafaldo, zu-

Fr. n. W.

sammen A k t i v a . 9,359,859. 06v2=13,538,656.32

462 Fr. a. W.

Fr. n. W.

Transport: 9,359,859.96v2=13,538,656.32 Dagegen an Staatsanleihen, Hypothekarschuld, Guthaben der Kantone für Postmaterial und Depofitum der Sonderbundskasse -- Paf-

siva

2,947,181.78 =4,301,219.3s

Bleibt reiner Ver-

mögensbeftand . . 6,412,677. 28./2=9,237,436.94 Z u a. ( I m m o b i l i e n . ) Nebst den hier verzeichneten find noch die von der Zoll...-ern..altung angekauften Liegenschaften vorhanden, welche dermalen aber noch im Mobilieninventar enthalten find, als die Zollhäuser in Fahy, Perly und Vireloup, zusammen Fr. 15,328.

Auf der in Folge Verkauf abgefchriebenen Liegenschaft in Rapperschwyl erlitt die Eidgenossenschaft einen Kapitalverlust von gr. 14,500 a. W. ohne Berechnung des Zinfenverlustes, der Gant, Reparutions- und Verwaltungskosten von eirea gr. 3000.

Z u b. ( K a p i t a l i e n . ) Unter den Kapitalien des Kriegsfonds erfcheinen auch jene Fr. 49,533. 48, welche unter den Passiven als Schuld der Poftverwaltung für Poftmaterial aufgetragen find. Da nach dem Voranschlag für 1852 das Guthaben a l l e r Kantone eingelöst werden soll, so wird nach der gänzlichen Einlösung es fich auch als zweckmäßig herausstellen, diesen Posten in derjenigen gorm in der Rechnung zu behandeln, welche bezüglich der Pulververwaltung je. angenommen ist, damit nicht durch alle künftigen Rechnungen hindurch die

463 Eidgenossenfchaft als. Gläubiger und Schuldner an sich selbst dargestellt werden muß.

K a p i t a l i e n des G r e n u s - I n v a l i d e n f o n d s .

Die Liquidation diefer Erbfchaft ist noch nicht beendigt v und die Schlußrechnung deshalb noch zu gewärtigen.

Zu d. (Mobilie«.) Die diepfälligen Inventarien sind nun vollständig vorhanden. Im Inventar über das

Mobiliar der Kanzleien find indeß die letztjährigen An.*

schaffungen eingetragen, o h n e daß angegeben ist, wo oder bei welchem Bureau die einzelnen Gegenstände vor.handen sein sollen. Dieser Mangel wäre zu ergänzen und für die Zukunft zu vermeiden.

Zu e. (Kasse.) Der effektive Bestand der Staatskasse auf 29. Dezember 1851 hat zufolge Kassabuch und damaliger Verifikation des ginanzdepartements nur betragen Fr. 436,585. 77'/2. Der laut Rechnung er-

zeigte Saldo ergab sich dadurch, daß noch bis Anfangs

April auf alte Rechnung Einträge gemacht wurden, was geschehen muß, weil nicht schon am letzten Tage des Rechnungsjahrs alle Posten bereinigt sein können.

Die Verifikation der Kasse, vorgenommen durch Mitglieder der berichterstattenden Kommisfion am 15. April abhin, ergab an Einnahmen .

. Fr. 689,699. 28

Ausgaben .

. ,, 164,092.44

Kassasaldo .

. gr. 525,606. 84 welcher Betrag richtig vorgefunden wurde, abzüglich der im laufenden Rechnungsjahr auf dem Zollbüreau in Rorfchach entwendeten Summe von gr. 4753. 73 ; außer diefem Baarvorrath in der Staatskasse finden sich auf gleiche Zeit circa Fr. 400,000 verfügbar in den Zoll-' kassen. Indessen auch mit Zurechnung diefer Summe ist die durch Art. 40 der Bundesverfassung geforderte Baar* Bundesblatt Jahrg. IV. Bd. II.

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464 summe nicht vorhanden ; es darf demnach der frühere bezügliche Beschluß der Bundesversammlung erneuert werden : es möchte gesagt werden, daß in der Staatskasse der nach Art. 40 der Bundesverfassung erfotder.» liche Baarvorrath allmälig beigebracht werde, gür die jüngste Vergangenheit und Gegenwart muß der 33edarf für die Münzeinwechslung entschuldigen.

Zu ,, P a s s i v u m der P o f i v e r w a l t u n g . " Dieses ist um Fr. 7500 a. W. stärker als in früherer Rech* nung, weil das Guthaben der fürfil. Thurn- und 2.aris* scheu Pofîverwaltung in Schasfhausen für Postmaterial nicht aufgeführt wurde. -- Da von gleicher Seite noch

weitere Entschädigungsansprüche für das Pofiregal selbst geltend gemacht werden wollen, so dürfte der Zustand der Passiven auch dermalen noch nicht vollständig festgesetzt sein. Es wäre gewiß wünfchbar, daß solche Fragen zur Erledigung gebracht würden ; da indeß natürlich die Eidgenossenschaft nicht als Klägerin aufzutreten hat, so konnte fie in ihrer Stellung die Erledigung nur durch Provokation oder sonst geeignete Maßnahmen befördern.-- Da dem Vernehmen nach der Tit. Bundesrath wirklich dieses Gefchäft wieder aufgegriffen hat, fo enthebt fich die Kommission für einmal eines bestimmten Antrages.

Schlußantrag.

Der Staatsrechnung für das Iahr 1851 wird von der Bundesversammlung die Genehmigung ertheilt.

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes während des Jahres 1851 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1852

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1852

Date Data Seite

367-464

Page Pagina Ref. No

10 000 912

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