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Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Neue Ermächtigung: Kanton Tessin .4. Cassa rurale di Morbio Superiore, sistema Eaiffeisen.

Bern, den 18. August 1951.

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Eidg. Justiz- und Polizeidepartement ») BB1 1946, II, 287 ff.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 2Î. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die.andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Abteilung (Ur Heeres.

Motorisierung, Bern 3

8 InstruktionsunteroffiziersAspiranten für den Strassenpolizeidienst

Erfordernisse

*)

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Nach 31. Aug.

Überein1951 kunft (2..)

*) Unte roffizier der Armee, Dienst als Instruktionsuniteroffiziers- Aspirant, Abgeschlossene Beruf slehre. Beher rschung der deutschen und fr anzösischen n Sprache, Bewerber mi ; Erfahrung im Verke hredienst -- Polizeidienst -- werden bevorzugt Die Ans tellungsbedingungen und die Angaben über die erfordert ichen Bewerbungsunt erlagen können Dei der Abteilung für Heere smotorisier ung ver langt werdet1.

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Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps Die Eidgenössische Oberzolldirektion wird auf Ende März 1952 Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizorbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. März 1952 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: Rekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens 1:1 (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die; Zollkreisdirektion In

Für Bewerber mit Wohnsitz In den Kantonen

Basel:

Schaffhausen: Chur: Lugano : Lausanne: Genf:

-

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Möesa) ; Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa) ; Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf,

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des Eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein;

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/. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dasa die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphotp oder Amateuraufnahme); h. Angabe allfälliger Referenzen.

Schiasstermin für die Anmeldung: 15. September 1951 4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitariscben Aufnahmeuntersuchung zu unterziehen.

Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

.Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr.

Der Grenzwachtrekrut erhält ausser der Dienstkleidung einen Taglohn von Fr. 15.95. Bei Dienstleistung auf einem Grenzwachtposten kommt allenfalls ein Ortszuschlag dazu.

6. Der Grenzwächter bezieht ausser der Dienstkleidung je nach Eintrittsalter eine jährliche Anfangsbe&oldung von Fr. .6000 bis Fr. 6400. Das Maximum dieser Besoldungsklasse beträgt Fr. 7950.

Dazu kommen allenfalls Ortszuschläge und Kinderzulagen.

Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. ^80.--.

In den vorstehenden, Besoldungsangaben sind die gegenwärtigen Teuerungszulagen inbegriffen.

Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Bückporto beilegen), (2..)

Bern, den 16. August 1951.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Jahr

1951

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Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.08.1951

Date Data Seite

754-756

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10 037 558

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